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Das Furstentum Luneburg war ein reichsunmittelbares Territorium der Welfen im Heiligen Romischen Reich auf dem Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen Es ging 1269 aus der Teilung des Herzogtums Braunschweig Luneburg hervor Durch den Erwerb zahlreicher Grafschaften Vogteien und Gerechtigkeiten im 13 und 14 Jahrhundert gelang den Luneburger Fursten die Bildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches und eine deutliche Erweiterung ihres Territoriums Nach dem Aussterben der Luneburger Linie der Welfen im Jahr 1369 entwickelte sich um die Nachfolge im Furstentum der Luneburger Erbfolgekrieg Die Braunschweiger Linie des Welfenhauses die nach den welfischen Hausgesetzen erbberechtigt gewesen ware stand den askanischen Herzogen von Wittenberg gegenuber die inzwischen von Kaiser Karl IV mit dem Furstentum belehnt worden waren 1388 wurde der Konflikt endgultig zugunsten der Welfen entschieden Territorium im Heiligen Romischen ReichFurstentum LuneburgWappenKarteKarte des Furstentums Luneburg von Johannes Mellinger 1593Alternativnamen Herzogtum Luneburg Furstentum CelleEntstanden aus 1269 durch Teilung des Herzogtums Braunschweig LuneburgReichstag 1 Virilstimme auf der weltlichen Bank im ReichsfurstenratReichskreis NiedersachsischHauptstadte Residenzen Luneburg bis 1378 CelleDynastien Welfen Askanier 1371 1388 Konfession Religionen romisch katholisch bis 1527 danach lutherischSprache n NiederdeutschAufgegangen in 1705 Anfall an das Kurfurstentum Braunschweig Luneburg1428 kam es zu einer erneuten Aufteilung des welfischen Besitzstandes bei der das Furstentum Luneburg im Wesentlichen die Grenzen erhielt die fur die nachsten Jahrhunderte Bestand hatten Das Furstentum Luneburg umfasste zu dieser Zeit das Gebiet der heutigen Landkreise Harburg Luneburg Uelzen Heidekreis Celle Gifhorn Luchow Dannenberg und Teile der heutigen Region Hannover auf einer Flache von ca 12 500 km Landschaftlich war es vor allem durch die Geestlandschaft der Luneburger Heide und die Marschlande im Urstromtal der Elbe gepragt 1527 fuhrte Herzog Ernst der Bekenner die Reformation im Furstentum ein Unter Herzog Georg Wilhelm dem Heideherzog kam es im 17 Jahrhundert zu einer letzten Blute des Celler Hofes In seine Zeit fiel der Bau des noch heute betriebenen Barocktheaters die Anlage des Franzosischen Gartens und die Gestaltung der Schlossfassade in barocker Form Nach seinem Tod im Jahr 1705 fiel das Furstentum Luneburg an das allgemein als Kurfurstentum Hannover bezeichnete Kurfurstentum Braunschweig Luneburg blieb aber auch im Kurfurstentum und spateren Konigreich Hannover Bezugspunkt fur die Verwaltung Die aus dem Territorium des Furstentums bestehende Landdrostei Luneburg war Vorganger der Bezirksregierung Luneburg die bis 2005 bestand Seit 1990 gibt es den Luneburgischen Landschaftsverband der sich auf das historische Furstentum bezieht und im Auftrag des Landes Niedersachsen kulturpolitische Aufgaben wahrnimmt Inhaltsverzeichnis 1 Geographie 2 Geschichte 2 1 Vorgeschichte 2 2 Altes Haus Luneburg 2 3 Luneburger Erbfolgekrieg 2 4 Luneburger Sate 2 5 Landesteilungen 1388 1409 und 1428 2 6 Mittleres Haus Luneburg 2 7 Neues Haus Luneburg 2 8 Nachgeschichte 3 Welfische Nebenlinien 3 1 Harburg 3 2 Gifhorn 3 3 Dannenberg 4 Politik und Verwaltung 4 1 Landesherrschaft 4 2 Wappen 4 3 Zentralverwaltung 4 4 Lokalverwaltung 4 5 Gerichtswesen 4 6 Standewesen 4 7 Militarwesen 5 Wirtschafts und Sozialgeschichte 5 1 Agrarverfassung 5 2 Bevolkerung 5 3 Religion 5 4 Wirtschaft 5 5 Geldwesen 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeographie BearbeitenNach der Teilung des Herzogtums Braunschweig Luneburg im Jahr 1269 bestand der Besitz der Luneburger Fursten aus einer Vielzahl von Herrschaftsrechten in der Region zwischen Celle und Luneburg Erst durch den Erwerb weiterer Grafschaften Vogteien und Gerechtigkeiten im 13 und 14 Jahrhundert gelang die Bildung eines geschlossenen Herrschaftsbereiches Nach einer erneuten Aufteilung der Furstentumer Braunschweig Wolfenbuttel und Luneburg zwischen den welfischen Herzogen im Jahre 1428 war die territoriale Entwicklung des Landes weitgehend abgeschlossen Das Furstentum Luneburg umfasste zu dieser Zeit das Gebiet der heutigen Landkreise Harburg Luneburg Uelzen Heidekreis Celle Gifhorn Luchow Dannenberg und Teile der heutigen Region Hannover und war ca 12 500 km gross In den folgenden Jahrhunderten kam es nur noch zu kleineren Gebietsveranderungen Die im 16 Jahrhundert an die Luneburger Fursten gefallenen Grafschaften Hoya und Diepholz behielten ihre territoriale Eigenstandigkeit ebenso im 17 Jahrhundert das Furstentum Grubenhagen Die abgeteilten Herrschaften in Gifhorn Dannenberg und Harburg erlangten hingegen keine vollstandige Souveranitat und blieben Teile des Furstentums 1 Landschaftlich war das Furstentum im Wesentlichen von der Geestlandschaft der Luneburger Heide gepragt hinzu kamen die Marschlande im Urstromtal der Elbe Wichtige Flusse waren neben der Elbe die Ilmenau die Aller und die Ortze Der Wilseder Berg mit einer Hohe von 169 2 m u NN war die hochste Erhebung im Furstentum grosstes Waldgebiet die Gohrde ein rund 75 km grosses Laubmischwaldgebiet zwischen Dannenberg und Luneburg Geschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten nbsp Friedrich II belehnt Otto das Kind 1235 auf dem Mainzer Hoftag mit dem Herzogtum Braunschweig Luneburg Buchillumination von Hans Bornemann in der Luneburger Sachsenspiegelhandschrift aus den 1440er Jahren Das Territorium des spateren Furstentums Luneburg war bis ins 12 Jahrhundert Teil des Herzogtums Sachsen In den 1170er Jahren kam es zwischen dem sachsischen Herzog Heinrich der Lowe und Kaiser Friedrich Barbarossa zunehmend zu Spannungen Dieser Konflikt gipfelte 1180 in der Verhangung der Reichsacht gegen Heinrich den Lowen und der Zerschlagung des Herzogtums auf dem Hoftag zu Gelnhausen Die sachsische Herzogswurde ging an die Askanier die jedoch nur uber einen kleinen Teil des alten Herzogtums die Kontrolle erlangen konnten Anstelle des Herzogtums etablierte sich in den folgenden Jahrzehnten eine Vielzahl von reichsunmittelbaren Herrschaften Heinrich der Lowe konnte nach einer mehrjahrigen Verbannung auf seine mutterlicherseits ererbten Eigenguter zuruckkehren und dort bis zu seinem Lebensende bleiben 2 Seinem Sohn Heinrich folgte sein Enkel Otto das Kind der 1227 3 die Herrschaft uber die Besitztumer der Welfen ubernahm Im Zuge der staufisch welfischen Aussohnung ubertrug er seine Eigenguter Kaiser Friedrich II und wurde im Gegenzug auf dem Mainzer Hoftag von 1235 mit dem neu gegrundeten Herzogtum Braunschweig Luneburg mit den beiden Burgen in Braunschweig und Luneburg und den zugehorigen Eigenbesitz der Welfen belehnt Eine daruber hinausgehende Territorialherrschaft in den sachsischen Landen war mit der Verleihung der Herzogswurde nicht verbunden Erst durch den Erwerb zahlreicher Vogteien Grafschaften und Stadte bildete sich ein geschlossener Herrschaftsbereich heraus Nach Ottos Tod 1252 folgten ihm seine Sohne Albrecht und Johann die gemeinsam die Regierung ubernahmen Nach Johanns Heirat im Jahr 1265 wurde 1267 ein Teilungsvertrag geschlossen und 1269 vollzogen Albrecht erhielt das Furstentum Braunschweig Johann das neue Furstentum Luneburg Eine Reihe von Besitztumern und Gerechtigkeiten blieben im Besitz des Gesamthauses 4 Altes Haus Luneburg Bearbeiten Johann wurde durch die Teilung des Herzogtums zum ersten Regenten des neuen Furstentums Luneburg und zum Grunder des alten Hauses Luneburg Durch den Sieg in einer Fehde mit den Grafen von Schwerin erwarb er die Siedlung Uelzen der er 1270 die Stadtrechte verlieh Nach vergeblichen Versuchen die Luneburger Saline unter seine Kontrolle zu bringen gewahrte er der Stadt Luneburg das Monopol auf den Salzhandel im Furstentum 5 Als Johann 1277 starb war sein Sohn Otto der Strenge noch unmundig Bis dieser 1282 selbst die Regierung ubernehmen konnte wurde sie von Vormundern unter Leitung des Braunschweiger Fursten Albrecht und des Verdener Bischofs Konrad ausgeubt Wahrend seiner Regierung fuhrte Otto zahlreiche Fehden die zum Grossteil jedoch ohne Folgen blieben Eine Ausnahme war die Fehde gegen den Bischof von Hildesheim 1283 durch die er seinen Anspruch auf die Grafschaft Hallermund durchsetzen konnte Kauflich erwarb er die Grafschaften Dannenberg 1303 und Luchow 1320 sowie die Vogteien Bleckede 1308 und Hitzacker 1320 ausserdem 1323 Gericht und Burg Bodenteich Zur Finanzierung seiner Erwerbspolitik verkaufte er der Stadt Luneburg 1293 seine Munzrechte fur den nordlichen Teil des Furstentums und 1322 fur den sudlichen Teil der Stadt Hannover 6 Ottos Sohn Otto III war bereits seit 1314 an der Regierung beteiligt ab 1325 zog sich sein Vater vollig davon zuruck 1315 hatte Otto der Strenge eine Regelung erlassen die eine Teilung des Besitzes zwischen Otto III und seinem Bruder Wilhelm im Sinne einer Mutschierung vorsah Zu dieser kam es jedoch nicht ab 1330 regierten sie das Furstentum gemeinsam Schwerpunkt ihrer Herrschaft war in den ersten Jahren die weitere territoriale Konsolidierung des Furstentums So wurde durch den Erwerb des Dorfes Fallersleben der Grafschaften Papenteich und Wettmarshagen ihr Besitz im Raum Gifhorn deutlich vergrossert Ein weiterer Schwerpunkt war die politische Unterstutzung der wirtschaftlich aufstrebenden Stadte So profitierte insbesondere der Luneburger Handel von der Schiffbarmachung der Ilmenau zwischen Luneburg und Uelzen sowie von Wirtschaftsvertragen zwischen den Luneburger Fursten und den Herzogen von Sachsen Lauenburg Die beiden Bruder regierten bis zum Tode Ottos III im Jahre 1352 gemeinsam anschliessend fuhrte Wilhelm die Regentschaft allein bis zu seinem Tode im Jahre 1369 7 Luneburger Erbfolgekrieg Bearbeiten Hauptartikel Luneburger Erbfolgekrieg nbsp Die Belehnung der askanischen Herzoge von Sachsen Wittenberg durch Kaiser Karl IV mit dem Furstentum Luneburg lost den Luneburger Erbfolgekrieg aus Nachdem Wilhelm II von Luneburg 1369 ohne mannliche Nachkommen gestorben war erlosch das altere Haus Luneburg Nach den welfischen Hausgesetzen ware der Braunschweiger Herzog Magnus II Torquatus erbberechtigt gewesen Kaiser Karl IV betrachtete das Reichslehen jedoch als ans Reich zuruckgefallen und belehnte Albrecht von Sachsen Wittenberg und dessen Onkel Wenzel mit dem Furstentum wodurch der Luneburger Erbfolgekrieg ausgelost wurde Die Stadt Luneburg unterstutzte die Wittenberger nutzte die Gelegenheit sich dem unmittelbaren Zugriff des Herzogs zu entziehen und zerstorte am 1 Februar 1371 die herzogliche Burg Luneburg auf dem Kalkberg Dadurch war Magnus gezwungen seine Residenz nach Celle zu verlegen Ein Versuch am 21 Oktober 1371 dem Ursulatag Luneburg militarisch niederzuwerfen und sich der alten herzoglichen Rechte zu versichern schlug fehl In den militarischen Auseinandersetzungen in den folgenden Jahren konnten weder die Braunschweiger noch die Wittenberger ihre Anspruche durchsetzen erst der Frieden von Hannover 1373 beendete zumindest vorerst den Krieg Entsprechend den dort getroffenen Vereinbarungen sollten die Welfen und die Wittenberger sich in der Regentschaft abwechseln Dieser Vertrag wurde durch die Heirat der beiden altesten Sohne des bereits 1373 verstorbenen Magnus Torquatus Friedrich und Bernhard I mit den beiden Tochtern Wenzels sowie die Heirat von Magnus Witwe mit Albrecht von Sachsen Wittenberg abgesichert Der jungere Bruder von Friedrich und Bernhard Heinrich der Milde lehnte die Vereinbarungen jedoch ab und fuhrte den Krieg weiter Nach dem Tode Wenzels und der Schlacht von Winsen im Jahre 1388 stand die Herrschaft im Furstentum nach den Bestimmungen des Vertrages von Hannover aus dem Jahr 1374 dem Welfenhaus zu 1389 kam es zu einem Erbverbruderungsvertrag zwischen den Welfen und den Askaniern womit der Vertrag von 1374 aufgehoben wurde und das Furstentum endgultig fur die Welfen gesichert war 8 Luneburger Sate Bearbeiten Hauptartikel Luneburger Sate Der Erbfolgekrieg hatte im Furstentum zu einer grossen Machtfulle der Landstande gefuhrt Um sich die Unterstutzung der Stadte und des niederen Adels zu sichern waren sowohl die Welfen als auch die Askanier gezwungen den Landstanden umfassende Privilegien zuzusichern und ihnen zahlreiche Gerechtigkeiten und Burgen zu verpfanden Die Celler Herzoge Bernhard und Heinrich waren zwar siegreich aus dem Konflikt hervorgegangen standen dadurch aber vor massiven finanziellen Problemen Als sie mit einer neuerlichen Finanzbitte an die Stadt Luneburg herantraten kam es im September 1392 als Gegenleistung fur einen Kredit in Hohe von 50 000 Mark lot zum Abschluss eines umfangreichen Vertragswerkes der sogenannten Luneburger Sate in der den Standen zahlreiche Privilegien bestatigt wurden und die Herzoge sich der Gerichtsbarkeit eines von den Standen gebildeten Gremiums unterwarfen Die folgenden Jahre waren von neuerlichen Spannungen zwischen den Landesherren und den Landesstanden und dem Versuch der Herzoge die Stellung der Luneburger Sate zu schwachen gepragt 9 1396 kam es zum Bruch Nachdem er sich durch einen Schutz und Verbruderungsvertrag der Hilfe Schwedens und Mecklenburgs versichert hatte nahm Herzog Heinrich dem sich bald darauf auch sein Bruder Bernhard anschloss Besitz von der Stadt Uelzen und zwang diese ihren Austritt aus der Sate zu erklaren und den Luneburger Herzogen einen Huldigungseid zu leisten Im Zuge der sich nun zwischen den Herzogen und der Stadt Luneburg entwickelnden Auseinandersetzungen kam es im ganzen luneburgischen Land zu zahlreichen Schlachten Durch Unterstutzung der Hansestadte Hamburg und Lubeck gelang es Luneburg eine militarische Uberlegenheit zu erringen sodass die Celler Herzoge der Gegenpartei Friedensverhandlungen anboten Im Oktober 1397 kam es zu einer vertraglichen Einigung zwischen den Konfliktparteien eine Restituierung der Luneburger Sate wie sie von der Stadt Luneburg angestrebt worden war erfolgte jedoch nicht 10 Landesteilungen 1388 1409 und 1428 Bearbeiten In den Jahren 1388 1409 und 1428 kam es zu drei Landesteilungen bei denen die Furstentumer Braunschweig Wolfenbuttel und Luneburg neu aufgeteilt wurden Die erste Teilung war 1388 nachdem die Welfen die Auseinandersetzungen im Erbfolgekrieg fur sich entscheiden konnten und das luneburgische Furstentum dem Herzogshaus gesichert war Bernhard I und Heinrich erhielten gemeinsam das Furstentum Luneburg ihr Bruder Friedrich bekam das Furstentum Braunschweig Wie bereits in der Teilung von 1269 sollten einige Rechte im gemeinsamen Besitz beider Linien verbleiben Nach Friedrichs Tod im Jahr 1400 fiel Braunschweig ebenfalls an die beiden Bruder und wurde in den Folgejahren gemeinsam mit Luneburg regiert Die zweite Aufteilung erfolgte 1409 Bernhard I erhielt das Land Braunschweig dem zusatzlich die Gebiete zwischen der Deister und der Leine die spater das Furstentum Calenberg bildeten zugeschlagen wurden und Heinrich das Land Luneburg Wieder sollten verschiedene Besitztumer und Gerechtigkeiten im Besitz des Gesamthauses verbleiben so unter anderem die Stadte Braunschweig und Luneburg die Altstadt von Hannover und der Zoll von Schnackenburg Zur dritten Teilung kam es 1428 auf Wunsch des Herzogs Wilhelm der 1416 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich seinem Vater im Furstentum Luneburg nachgefolgt war Ihr Onkel Bernhard erhielt bei dieser dritten Teilung das Furstentum Luneburg Wilhelm und Heinrich bekamen gemeinsam das Furstentum Braunschweig Die 1409 festgelegten Rechte des Gesamthauses wurden im neuen Vertrag im Wesentlichen bestatigt 11 Mittleres Haus Luneburg Bearbeiten nbsp Unter Bernhard I wurde Celle zur standigen Residenz der Luneburger Fursten Wasserfarben auf Vellum 1720Nach Herzog Bernhards Tod im Jahre 1434 ubernahm sein altester Sohn Otto gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich dem Frommen die Regierung In mehreren Feldzugen ging Otto gegen Einfalle der altmarkischen Ritterschaft in das Furstentum Luneburg vor und fuhrte Fehden mit den Grafen von Spiegelberg und den Grafen von Hoya Zur Finanzierung seiner Fehden verpfandete er die homburg eversteinischen Guter und fuhrte neue Wasserzolle auf der Ilmenau ein Letzteres fuhrte zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen mit der Stadt Luneburg da durch die Zolle der Handel der Stadt beeintrachtigt wurde Nach Ottos Tod im Jahr 1446 fuhrte Friedrich die Regierung alleine weiter 1457 dankte er zugunsten seiner Sohne Bernhard und Otto ab um in das von ihm gestiftete Franziskanerkloster in Celle einzutreten und Gott zu dienen 12 Bernhard ging wiederholt gegen den landsassigen Adel vor um den Landfrieden durchzusetzen so unter anderem gegen die von Bartensleben und die von der Schulenburg Der Stadt Celle erteilte er 1459 das Monopol auf die Kornschifffahrt was zu einem wirtschaftlichen Aufschwung Celles fuhrte Sein Bruder Otto versuchte von klosterlichen Reformideen beeinflusst das Klosterleben in Wienhausen zu reformieren und fuhrte umfangreiche Baumassnahmen am Celler Schloss durch Nachdem die beiden Bruder bereits 1464 bzw 1471 gestorben waren verliess Friedrich der Fromme das Kloster wieder und regierte das Furstentum bis zu seinem Tod im Jahr 1478 erneut Da sein Enkel Heinrich der Mittlere bei seinem Tod noch unmundig war wurde 1478 eine Vormundschaftsregierung unter Heinrichs Mutter Anna von Nassau Dillenburg unter Mitwirkung der Stande gebildet bis Heinrich 1486 selbst die Regierung in Celle ubernahm 13 Heinrichs Regentschaft war gepragt von der desolaten Finanzlage des Furstentums mit Ausnahme der Grossvogtei Celle waren zeitweise alle Amter und Vogteien verpfandet Bestrebungen auf den Landtagen neue Steuern bewilligt zu bekommen fuhrten zu einer starkeren Einbeziehung der Stande in die Verwaltung des Furstentums So wurde 1489 ein zur Halfte standisch besetztes Gremium gebildet das die Erhebung und Verwendung der Steuern uberwachen sollte 1512 kam es zu einem Vergleich mit den Braunschweiger Fursten Erich und Heinrich bei dem die dem Gesamthaus Braunschweig Luneburg seit der Teilung von 1428 verbliebenen Besitztumer und Gerechtigkeiten aufgeteilt wurden Luneburg verzichtete unter anderem auf seinen Anteil an der Altstadt von Hannover und erhielt dafur die Zolle von Hitzacker und Schnackenburg sowie die vollen Rechte an der Stadt Luneburg Die Stadt Braunschweig verblieb auch weiterhin im Besitz des Gesamthauses Weitreichende Auswirkungen hatten Heinrichs Verwicklungen in die Hildesheimer Stiftsfehde bei der er auf Seiten des Hildesheimer Bischofs und in Gegnerschaft zum Hildesheimer Adel und den mit ihm verbundeten Braunschweiger Welfen stand Zwar gelang es Heinrich 1519 in der Schlacht bei Soltau militarisch den Sieg zu erringen der sich durch das Eingreifen des neu gewahlten Kaisers Karl V jedoch in eine Niederlage verwandelte Heinrich hatte bei der Konigswahl auf der Seite des franzosischen Kronpratenden gestanden und sich so die Feindschaft Karls V zugezogen Als die Braunschweiger nach der Niederlage in der Schlacht von Soltau Karl V um Hilfe riefen verhangte der Kaiser 1521 die Reichsacht gegen ihn Heinrich hatte jedoch die Bedrohung vor Augen bereits 1520 die Regierung an seine beiden altesten Sohne Otto und Ernst den Bekenner ubergeben und sich nach Frankreich an den Hof des franzosischen Konigs ins Exil begeben 1522 dankte er formell ab 14 nbsp Herzog Ernst I der Bekenner auf einem Gemalde aus der Werkstatt Lucas Cranach des Alteren aus dem 16 Jahrhundert Ernst der Bekenner war Student in Wittenberg und hatte dort Kontakt mit Luthers Lehrern Bald nach Ubernahme der Regierung begann er mit der Reformierung der Kirche des Furstentums im lutherischen Sinne Im Jahre 1527 gab es einen Landtagsabschied auf dem sich auch der sich bis dahin ablehnend verhaltene Adel fur den neuen Glauben aussprach 1530 gehorte Ernst zu den Unterzeichnern des Augsburger Bekenntnisses und brachte aus Augsburg den Reformator Urbanus Rhegius mit der in den nachsten Jahrzehnten massgeblich fur die Umsetzung der Reformation verantwortlich war Im darauffolgenden Jahr gehorte Ernst der Bekenner zu den Grundungsmitgliedern des Schmalkaldischen Bundes einem Verteidigungsbundnis gegen den katholischen Kaiser Karl V Die Niederlage im Schmalkaldischen Krieg ein Jahr nach dem Tod Ernsts im Jahr 1547 blieb fur das Furstentum durch das Geschick des Kanzlers Balthasar Klammer folgenlos 15 Ein weiterer Schwerpunkt seiner Regierung war die Sanierung des vollig uberschuldeten Furstentums Bei seiner Amtsubernahme waren mit Ausnahme der Schlossvogtei alle Amter verpfandet seine Bestrebungen zielten vor allem auf deren Wiedereinlosung ab Die notwendigen Steuererhohungen fuhrten zu schweren Auseinandersetzungen mit den Standen Es gelang Herzog Ernst jedoch sich durchzusetzen und so den Schuldenabbau einzuleiten 16 Nachdem Otto 1527 aus der Regierung ausgeschieden und mit dem Amt Harburg abgefunden worden war und auch der seit 1536 mitregierende jungste Bruder Franz sich 1539 mit dem Amt Gifhorn abfinden liess regierte Ernst der Bekenner bis zu seinem Tod im Jahr 1546 alleine Da seine Sohne noch minderjahrig waren und die beiden Onkel Otto und Franz die Ubernahme der Vormundschaft ablehnten bestimmte der Kaiser den Kolner Erzbischof sowie den Grafen von Schaumburg zu Vormundern Geleitet wurde die Regierung von einem neu geschaffenen Gremium der Statthalter und Rate Dieses blieb als Regierungsbehorde auch nach der Amtsubernahme der Sohne Ernsts bestehen Der alteste Sohn Franz Otto ubernahm 1555 die Regierung ihm folgten aber bereits 1559 seine Bruder Heinrich und Wilhelm 16 Nach dem Ruckzug Heinrichs zehn Jahre spater regierte Wilhelm bis zu seinem Tode 1592 formell zwar alleine nahm aber aufgrund seiner schweren psychischen Probleme nur noch sehr eingeschrankt am politischen Leben teil und verbrachte die letzten Jahre in geistiger Umnachtung Seit 1587 war er nicht mehr in Lage sein Amt auszuuben Unter Leitung von Phillip von Grubenhagen und Wilhelms Gemahlin Dorothea ubernahm die Behorde der Statthalter und Rate die Verwaltung des Furstentums Seine Regierungszeit war ebenso wie die seines Vaters von einer Entschuldungspolitik bestimmt Insbesondere die Aussohnung mit der Stadt Luneburg 1562 und die damit verbundene Ubernahme eines Teils der Schulden des Furstentums und der Reichssteuern durch die Stadt bedeuteten eine Entspannung der desolaten Haushaltslage Neben der 1564 erlassenen Kirchenordnung die die Reformation im Luneburger Land zum Abschluss brachte sind vor allem die im selben Jahr erlassene Hofgerichtsordnung und die Polizeiordnung als wichtige Reformen zu nennen 1582 und 1585 fielen die Grafschaften Hoya und Diepholz dem welfischen Haus zu Die Territorien behielten jedoch ihre Eigenstandigkeit und wurden nicht mit dem Furstentum verbunden In Anbetracht der Schwierigkeiten neuer Teilungen schlossen die Sohne Wilhelms einen Vertrag wonach sie nacheinander die Regentschaft ausuben sich aber nur einer standesgemass vermahlen und damit die herzogliche Erblinie fortsetzen sollte Das Los fiel auf den zweitjungsten Georg von Calenberg 17 Neues Haus Luneburg Bearbeiten 1592 ubernahm Wilhelms altester Sohn Ernst II die Regierung im Furstentum Durch eine Vereinbarung mit seinem Bruder Christian und den Standen sollte seine Regierung zunachst auf acht Jahre befristet sein diese Regelung wurde spater aber wieder aufgehoben und Ernst regierte bis zu seinem Tod 1611 Unter ihm wurde 1610 der Celler Familienvertrag abgeschlossen der eine Unteilbarkeit des Furstentums vorsah Ihm folgte sein Bruder Christian und nach dessen Tod im Jahr 1633 August Als letztes der Kinder Wilhelms des Jungeren ubernahm von 1636 bis 1648 Friedrich IV die Regentschaft Wahrend des Dreissigjahrigen Krieges war das Furstentum wiederholt Schauplatz militarischer Auseinandersetzungen und litt unter der zeitweisen Besetzung und Einquartierung schwedischer Truppen Die Celler Herzoge versuchten eine lange Zeit eine bewaffnete Neutralitatspolitik und schlossen zu diesem Zweck 1636 einen Vertrag mit den welfischen Linien in Braunschweig Wolfenbuttel und Calenberg in dem die Aufstellung eines Heeres fur das Gesamthaus Braunschweig Luneburg beschlossen wurde 18 Im Folgejahr eroberten die welfischen Truppen Luneburg das uber ein Jahr lang von schwedischen Truppen besetzt gehalten worden war Die Neutralitatspolitik wurde ab 1641 zunehmend aufgegeben und eine Verstandigung mit dem Kaiserhaus gesucht die 1642 zum Frieden von Goslar fuhrte Auf Drangen Kaiser Ferdinands III begann Friedrich IV im selben Jahr die braunschweigisch luneburgischen Truppen aufzulosen und schwachte damit seine Verhandlungsposition bei den Friedensverhandlungen in Munster erheblich Das Territorium des Furstentums Luneburg war von den Ergebnissen des westfalischen Friedens 1648 nicht unmittelbar betroffen das Celler Herzogshaus verlor jedoch unter anderem das Besetzungsrecht fur mehrere Bistumer 19 nbsp Heideherzog Georg Wilhelm auf einem Olgemalde aus dem Jahre 1655 Nach seinem Tod 1705 fiel das Furstentum an die kurfurstliche Linie der Welfen in Hannover Nach Friedrichs Tod erbte 1648 Georgs altester Sohn Christian Ludwig das Furstentum Luneburg und wurde damit Grunder des Neuen Hauses Luneburg 1665 folgte Johann der 1665 nach dem Ableben Christians staatsstreichartig die Regierung ubernahm trotz der Anspruche seines in Calenberg residierenden Bruders Georg Wilhelm der alter und somit vor ihm erbberechtigt gewesen ware Georg Wilhelm gelang es sich durchzusetzen und die Regierung zu erlangen musste allerdings an seinen Bruder der das Furstentum Calenberg ubernahm das erst 1617 ans Haus Luneburg gelangte Furstentum Grubenhagen abtreten Dem oft als Heideherzog titulierten Georg Wilhelm gelang es den Hof zu einer letzten Blute zu fuhren So fielen unter anderem der Bau des noch betriebenen Barocktheaters die Anlage des Franzosischen Gartens und die Gestaltung der Schlossfassade in seiner heutigen barocken Form in seine Zeit Unter dem Einfluss seiner Frau erliess er schon am 7 August 1684 ein Edikt also zeitlich vor dem Edikt von Nantes das den reformierten Glaubensfluchtlingen aus Frankreich im Furstentum Luneburg Aufnahme und Forderung versprach Der Celler Hof wurde so zu einer grossen hugenottischen Kolonie deren meist aus Poitou stammende Angehorige rasch in Fuhrungspositionen bei Hofe aufstiegen Georg Wilhelm war ursprunglich mit Sophie von der Pfalz verlobt trat diese im Celler Brauttausch 1658 aber an seinen Bruder Ernst August ab und sicherte diesem im Gegenzug zu sich nicht zu vermahlen und ihm das Furstentum Luneburg nach seinem Tode zu vererben 1676 heiratete Georg Wilhelm entgegen der Absprache die Hugenottin Eleonore d Olbreuse mit der er bereits seit 1666 eine Tochter Sophie Dorothea hatte Um den Anschluss Luneburgs an das hannoversche Welfenhaus dennoch sicherzustellen wurde diese mit Ernst Augusts Sohn Georg von Hannover verheiratet Dadurch fiel das Furstentum Luneburg nach dem Tod Georg Wilhelms im Jahr 1705 an die hannoverschen Welfen und verlor seine Eigenstandigkeit 20 nbsp Schloss Celle Residenz des Furstentums Luneburg nbsp Ehemaliges Luneburger Schloss um 1700 errichtet nbsp Schloss Gifhorn 1525 1581 erbaut nbsp Harburger Schloss erstmals um 1135 erwahntNachgeschichte Bearbeiten Mit dem Anschluss an das Kurfurstentum Braunschweig Luneburg verlor das Furstentum seine Eigenstandigkeit blieb jedoch als Verwaltungseinheit bestehen 21 Die Zentralverwaltung wurde nach Hannover verlegt das Land in die hannoversche Gerichtsverfassung eingebunden und die luneburgische Armee mit der des Kurfurstentums vereinigt Die Landschaft des Furstentums Luneburg die Vertretung der Landstande blieb hingegen unverandert als eigenstandiges Verfassungsorgan bestehen auch die Stimme des Furstentums im Reichsfurstenrat wurde bis zum Ende des Heiligen Romischen Reiches weiter als Braunschweig Celle gefuhrt 22 Auch im Konigreich Hannover blieb das Furstentum Luneburg Bezugspunkt fur die Landesverwaltung und wurde in der Verfassung von 1833 explizit erwahnt 23 Die 1823 eingerichtete Landdrostei Luneburg als regionale Verwaltungskorperschaft wurde aus dem Territorium des Furstentums Luneburg gebildet aus ihr ging 1885 die Bezirksregierung Luneburg hervor die bis 2005 bestehen blieb 24 Nach der Annexion Hannovers durch Preussen nahm der deutsche Kaiser Wilhelm I 1873 den Titel Herzog zu Luneburg an das Grosse Wappen Preussens wurde um das Wappen des Furstentums den blauen Lowen auf goldenem Schild erweitert 25 Die Landschaft des Furstentums Luneburg besteht bis in die Gegenwart ebenso die Ritterschaft des Furstentums Luneburg als korperschaftliche Vertretung der Gutsbesitzer Der Luneburgische Landschaftsverband 1990 unter dem Namen Regionale Kulturforderung im ehemaligen Furstentum Luneburg gegrundet bezieht sich ebenfalls auf das historische Furstentum Welfische Nebenlinien BearbeitenIm 16 Jahrhundert entstanden mehrere welfische Nebenlinien die eigene Herrschaftsterritorien erhielten Harburg Bearbeiten nbsp Schloss HarburgNach einer nicht standesgemassen Eheschliessung mit der Hofdame Meta von Campe verzichtete Herzog Otto 1527 auf die Beteiligung an der Regierung des Furstentums und wurde mit dem Amt Harburg als Herrschaftsbereich abgefunden Harburg blieb Bestandteil des Furstentums fur Grenz und Hoheitsfragen war weiterhin die herzogliche Kanzlei in Celle zustandig der ritterschaftliche Adel im Amt Harburg nahm weiterhin an der luneburgischen Standeversammlung teil und wurde vom Celler Herzog belehnt Als Otto 1549 starb sollte das Amt Harburg vertragsgemass an die Celler Herzoge zuruckgehen es gelang jedoch dem Sohn Ottos Otto II 1560 eine Neuregelung des Abfindungsvertrages von 1527 zu erreichen Harburg wurde als erblicher Besitz festgeschrieben und der Herrschaftsbereich um den Amtsbezirk Moisburg erweitert Als die harburgische Linie 1642 ausstarb fiel die Herrschaft zuruck an das herzogliche Haus in Celle 26 Gifhorn Bearbeiten Hauptartikel Herzogtum Gifhorn nbsp Schloss GifhornPersonliche Auseinandersetzungen zwischen den Brudern Ernst und Franz fuhrten 1539 zur Entstehung der Herrschaft Gifhorn des sogenannten Herzogtums Gifhorn Fur den Verzicht auf seine Beteiligung an der Regierung im Furstentum erhielt Franz als Abfindung Schloss Gifhorn sowie die Amter Fallersleben Gifhorn und Isenhagen Obwohl Franz versuchte die volle Souveranitat seines Herrschaftsbereiches durchzusetzen verblieben wesentliche Hoheitsrechte beim herzoglichen Haus in Celle das weiterhin fur aussenpolitische Belange zustandig war zudem blieb der Gifhorner Adel Teil des Luneburger Landstandes Als Herzog Franz 1549 ohne mannliche Erben starb aus seiner Ehe waren zwei Tochter hervorgegangen fiel die Herrschaft Gifhorn an Celle zuruck 27 Dannenberg Bearbeiten nbsp Schloss Dannenberg mit WaldemarturmAls Herzog Heinrich entgegen einer Absprache mit seinem Bruder Wilhelm 1569 Ursula von Sachsen Lauenburg heiratete musste er auf eine weitere Regierungsbeteiligung im Furstentum verzichten und wurde stattdessen mit dem Amt Dannenberg und dem Klosteramt Scharnebeck abgefunden Heinrich liess ab 1569 in Dannenberg das Schloss Dannenberg als Residenz an der Stelle einer mittelalterlichen Burg errichten Die Herrschaft Dannenberg blieb Teil des Furstentums Luneburg wesentliche Hoheitsrechte wie die Aussenpolitik und die Steuerpolitik blieben bei der Regierung in Celle 1592 wurde die Herrschaft nach dem Tode Herzog Wilhelms um die Amter Hitzacker Luchow und Warpke erweitert Forderungen nach einer Ubertragung von Hoheitsrechten konnte Heinrich jedoch nicht durchsetzen Nachdem das Furstentum Grubenhagen 1617 an Celle gefallen war erhielt die Dannenberger Linie das Amt Wustrow als Entschadigung 1671 fiel die Herrschaft Dannenberg an die welfische Linie in Celle zuruck 28 Politik und Verwaltung BearbeitenLandesherrschaft Bearbeiten Hauptartikel Liste der Herrscher des Furstentums Luneburg Inhaber des Reichslehens waren die welfischen Herzoge von Braunschweig Luneburg und wahrend des Luneburger Erbfolgekrieges von 1370 bis 1388 die askanischen Herzoge von Wittenberg Die Belehnungen erfolgten im 13 und 14 Jahrhundert separat fur das Luneburger Furstentum 1414 kam es zu einer vertraglichen Einigung der welfischen Linien in Braunschweig Wolfenbuttel und Luneburg aufgrund derer 1420 durch Konig Sigismund erstmals eine Gesamtbelehnung erfolgte In die Gesamtbelehnung nicht mit einbezogen waren zu diesem Zeitpunkt die Furstentumer Gottingen und Grubenhagen die 1291 vom Braunschweiger Furstentum abgespalten worden waren Das Furstentum Gottingen fiel wenige Jahre spater an die Braunschweiger Welfen zuruck und wurde ebenfalls in die Gesamtbelehnung mit aufgenommen Grubenhagen suchte 1566 um eine Aufnahme in den Gesamtbelehnungsverbund nach die ebenfalls erfolgte Seitdem fand die Belehnung der Welfen fur die Furstentumer wieder zur Hand des Gesamthauses statt Aufgrund einer Vereinbarung in der Teilungsurkunde des Jahres 1269 trugen alle welfischen Herzoge des Gesamthauses Braunschweig Luneburg auch nach der Teilung den Titel eines Herzogs von Braunschweig Luneburg Die genauen Machtbefugnisse der Herzoge waren nie schriftlich fixiert worden und veranderten sich im Laufe der Geschichte des Furstentums Eingeschrankt wurden diese vor allem durch die Einbeziehung der Landstande in die Landespolitik und durch die Reichspolitik So waren sie den Reichsgesetzen der Reichsgerichtsbarkeit und den Beschlussen des Reichstages unterworfen konnten gleichzeitig aber auch durch ihren Sitz im Reichsfurstenrat selber Einfluss auf die Reichspolitik nehmen 29 Wappen Bearbeiten Das Wappen des Furstentums Luneburg wird wie folgt blasoniert Im goldenen gelben ovalen Schild ein rot bewehrter und bezungter steigender blauer Lowe im Schildhaupt begleitet von vier und im Schildfuss begleitet von drei roten Herzen Ursprunglich ohne weitere Zusatze befinden sich im Schild seit 1293 rote Herzen deren Anzahl variiert Es existieren Darstellungen mit vier sechs sieben neun zehn und zwolf roten Herzen Vorbild fur das welfische Wappen war das Wappen Danemarks zu dessen Konigshaus eine verwandtschaftliche Beziehung der Welfen bestand Dieses zeigt ebenfalls drei blaue Lowen die mit roten Herzen bestreut sind Die von den Herzogen gefuhrten Wappen wurde im Laufe der Jahrhunderte mehrmals verandert und erweitert Im 14 Jahrhundert kam es zu einer Vereinigung mit dem Wappen der braunschweigischen Linie des Welfenhauses so dass seit dieser Zeit die Wappen fur das Gesamthaus Braunschweig Luneburg standen Anfangs waren die Wappenschilde zweigeteilt und enthielten neben dem luneburgischen Lowen noch zwei goldene Leoparden auf rotem Grund das Stammwappen der braunschweigischen Linie In den folgenden Jahrhunderten wurde die Anzahl der Wappenschilde nach territorialen Neuerwerbungen wiederholt erweitert Im 15 Jahrhundert kamen die Wappen der Grafschaft Everstein und der Herrschaft Homburg hinzu Ende des 16 Jahrhunderts die Wappen der Grafschaften Hoya und Diepholz sowie die Wappen der an das Braunschweiger Furstentum angeschlossenen Harzgrafschaften Lauterberg Klettenberg Hohnstein Regenstein und Blankenburg Das Oberwappen bestand seit der Vereinigung der welfischen Wappen im 14 Jahrhundert aus einem gekronten Helm mit einer rot goldenen Decke und einer silbernen Saule die mit Pfauenfedern besteckt war und vor der ein silbernes Pferd aufsprang Auch das Oberwappen wurde im Laufe der Zeit mehrmals erweitert und bestand im 17 Jahrhundert schliesslich aus funf Helmen und den Kleinodien der jeweiligen Territorien 30 nbsp Das Wappen des Furstentums Luneburg mit blauem Lowen auf goldenem Grund und roten Herzen nbsp Das vereinigte Wappen der Furstentumer Luneburg und Braunschweig in gevierter Form im 14 Jahrhundert nbsp Das Wappen im 15 Jahrhundert mit den Wappenschildern der Grafschaft Everstein und der Herrschaft Homburg nbsp Das Wappen Wilhelm des Jungeren im 16 Jahrhundert Abbildung am Alten Rathaus in Celle nbsp Eine Sonderform war das Wappen von August dem Alteren mit dem Wappenschild des Bistums Ratzeburg nbsp Das Wappen Georg Wilhelms aus dem Jahr 1670 Abbildung des Schlosses in Celle Zentralverwaltung Bearbeiten Hauptartikel Liste der Rate des Furstentums Luneburg Im 13 Jahrhundert existierten noch die im 12 Jahrhundert entstandenen Hofamter des Truchsess des Schenken des Kammerers und des Marschalls Die Amter wurden urkundlich bis ins 14 Jahrhundert genannt hatten ihren politischen Einfluss jedoch um die Wende zum 14 Jahrhundert bereits weitgehend verloren Zu dieser Zeit bildete sich ein furstliches Ratsgremium heraus das sich primar aus Mitgliedern des luneburgischen Ministerialenadels zusammensetzte Die personelle Zusammensetzung war nicht konstant sondern hing vom jeweiligen Aufenthaltsort des Herzogs ab Erst mit der Herausbildung Celles als Residenzstadt Mitte des 15 Jahrhunderts bildeten sich klare Ratskonturen heraus und es gehorten einzelne Rate uber einen langeren Zeitraum zum Beraterkreis des Herzogs 31 32 An der Spitze der herzoglichen Kanzlei der obersten Behorde in der Urkunden ausgestellt wurden stand der Kanzleivorsteher Ihm unterstanden die Schreiber die zumeist dem luneburgischen Klerus entstammten Im 16 Jahrhundert traten neben die adeligen Rate die von dieser Zeit an als Landrate bezeichnet wurden gelehrte oft landesfremde Rate An der Spitze der Kanzlei stand nun mit dem Kanzler ebenfalls ein Gelehrter Die Kanzlei diente seit dieser Zeit nicht mehr nur als Schreibstube sondern war auch Beratungsort der Rate und Sitz des Kanzleigerichtes Die Finanzverwaltung oblag seit 1536 der Rentkammer an deren Spitze der Rentmeister stand 32 Nach dem Tode von Ernst dem Bekenner 1546 wurde fur seine unmundigen Sohne eine Vormundschaftsregierung gebildet Geleitet wurde die Regierung vom so genannten Statthalter weiterhin gehorten ihr der Grossvogt der Kanzler und der Vizekanzler an Diese Institution blieb auch nach der Regierungsubernahme durch die Sohne Ernsts als oberste Landesbehorde bestehen 1593 entstand nach Erlass einer neuen Kanzlei und Regierungsordnung der Kammerrat dem der Statthalter der Celler Vogt und der Kanzler angehorten Ihm oblagen die zentralen politischen Entscheidungen insbesondere in finanziellen Fragen und dem Bereich der Aussenpolitik wahrend die Aufgaben der Kanzlei auf die reine Verwaltungstatigkeit beschrankt wurden 1618 wurden nach Erlass einer neuen Regimentsordnung mehrere Ratsstuben eingerichtet die jeweils nur fur bestimmte Bereiche zustandig waren Fur kirchliche Fragen war das Konsistorium zustandig dem Kriegsrat oblag das Militarwesen die Finanzverwaltung dem Haushaltsrat An die Stelle des alten Kammerrates trat der Geheime Rat der primar fur Fragen der Aussenpolitik zustandig war 32 Lokalverwaltung Bearbeiten Hauptartikel Liste der Amter und Vogteien im Furstentum Luneburg nbsp Die Vogtei Bergen Amteratlas des Furstentums Luneburg von Johannes Mellinger um 1600 Bis ins 16 Jahrhundert dienten Gogerichte der lokalen Verwaltung des Landes Neben der Rechtsprechung waren sie unter anderem fur das Aufgebot der folgepflichtigen Hintersassen fur die Verteidigungsorganisation und fur die Landwehren zustandig Den Vorsitz fuhrte als Vertreter des obersten Gerichtsherrn des Herzogs der Gogrefe Dieser wurde ursprunglich von der Gerichtsgemeinde frei gewahlt Der Herzog musste die Wahl lediglich bestatigen konnte jedoch keinen Gogrefen ablehnen Seit dem 14 Jahrhundert versuchten die Landesherrn ihren Einfluss auf die Besetzung der Gogrefen auszuweiten bis das Wahlrecht der Gerichtsgemeinde im 16 Jahrhundert in den meisten Goen beseitigt war und landesherrliche Beamte die Gerichte leiteten 33 Die vormaligen Gogerichte wurden seitdem als Landgerichte bezeichnet und hatten bereits einen Grossteil ihrer Kompetenzen an die neu entstandenen Amter und Vogteien verloren Zudem wurden einzelne Gerichte zusammengelegt so dass seit dem 17 Jahrhundert pro Amtsbezirk lediglich ein Gericht ubrigblieb Neben der Rechtsprechung in niederen Strafgerichtsfallen waren die Landgerichte unter anderem auch fur die Abhaltung der Mannzahl das heisst der Zahlung der dingpflichtigen Untertanen und fur die Bekanntmachung landesherrlicher Verordnungen zustandig 34 Die Amter entwickelten sich beginnend im 13 Jahrhundert teilweise parallel zu den bestehenden Gogerichten teilweise grundeten sie sich auf diese Uber den Entstehungsprozess gibt es jedoch nur geringe Kenntnisse Seit dem 16 Jahrhundert setzte sich die Bezeichnung Amt durch die Unterbezirke der Amter wurden als Vogteien bezeichnet Der Amterbildungsprozess war im 16 Jahrhundert nach der Reformation mit der Entstehung der Klosteramter in seinen Grundzugen abgeschlossen An der Spitze der Amter stand ein Amtmann der vom Herzog eingesetzt wurden Zum Amt gehorte der so genannte Amtshof der ursprunglich vom Amtmann selber verwaltet seit dem 17 Jahrhundert jedoch meist verpachtet wurde Unterstellt waren die Amter der herzoglichen Finanzverwaltung der Rentkammer in Celle Die Amter nahmen die herzoglichen Herrschaftsrechte wahr und waren an der Erhebung landesherrlicher Steuern beteiligt Insbesondere waren sie erstinstanzlicher Gerichtsstandort fur alle Zivilstreitigkeiten und Verwaltungsmittelpunkt fur den herzoglichen Grundbesitz das heisst sie erhoben die dem Herzog zustehenden grundherrschaftlichen Abgaben 35 Sonderfalle stellten die so genannten geschlossenen adeligen Gerichte in Gartow und Wathlingen dar Dort waren die ansassigen Familien von Bernstorff bzw von Luneburg nicht nur im Besitz der niederen und hoheren Gerichtsbarkeit sondern nahmen auch die herzoglichen Verwaltungsaufgaben wahr 36 Die Stadte Celle Harburg Luchow Dannenberg Hitzacker und Soltau waren eigenstandige Verwaltungskorper und ebenfalls nicht in das Amtersystem eingebunden Neben einer eigenen Verwaltung besassen sie die Niedergerichtsbarkeit lediglich fur die Hochgerichtsbarkeit war das Kanzleigericht in Celle zustandig Luneburg und Uelzen 37 erreichten eine noch weitergehende Unabhangigkeit und besassen neben der Nieder auch die Hochgerichtsbarkeit 38 Eine eigenstandige Verwaltung und Gerichtstatigkeit der Ortschaften die unabhangig von den landesherrlichen Amtern Land und Gogerichten ausgeubt wurde existierte im Furstentum Luneburg nur in Einzelfallen in Form der sogenannten Bauernkohr In den wendlandischen Amtern zahlten dazu die sogenannten Tuchten Diese waren eine Vereinigung mehrere Ortschaften und unter anderem zustandig fur die Unterhaltung der Elbdeiche der Landfolge und die Landdienste Daneben besassen sie das Recht in niederen Straffallen selber Gericht zu halten und Geldstrafen zu verhangen 39 Gerichtswesen Bearbeiten nbsp Das Gogericht in der Vogtey Bergen Gemalde von Ferdinand Brutt im Ratssaal des Stadthauses Bergen Bis ins 16 Jahrhundert waren die Gogerichte fur alle zivil und strafrechtlichen Verfahren zustandig Die Gerichtskompetenzen gingen seit dem 16 Jahrhundert zum Grossteil auf die Amter und auf das Kanzleigericht in Celle uber Den ursprunglichen Gogerichten verblieb lediglich die niedere Strafgerichtsbarkeit die sogenannte Wrogengerichtsbarkeit Seit dieser Zeit wurden sie uberwiegend als Landgerichte bezeichnet 40 Fur den Grossteil der Einwohner des Furstentums waren seit dieser Zeit in erster Instanz in zivilrechtlichen Fragen die Amter in niederen Strafgerichtsprozessen die Landgerichte zustandig in hoheren Strafgerichtsprozessen wurde die Untersuchung von den Amtern geleitet und das Urteil nach Fallung durch das Kanzleigericht in Celle von diesen umgesetzt Fur die Einwohner der Stadte die uber die niedere oder hohere Gerichtsbarkeit verfugten waren die stadtischen Gerichte zustandig fur die Einwohner der adeligen Gerichte die jeweiligen Gutsherren Fur den Adel sowie die meisten hoheren Beamten war grundsatzlich das Kanzleigericht erste Instanz in allen Zivil und Strafrechtsfallen 41 Berufungsgericht war das Kanzleigericht und seit 1536 das standisch besetzte Hofgericht in Celle Eine klare Abgrenzung der Zustandigkeiten gab es nicht die Wahl des Gerichts war dem Klager uberlassen In letzter Instanz bestand die Moglichkeit das Reichskammergericht in Wetzlar anzurufen 42 Fur alle zivilen Rechtsstreitigkeiten und Strafrechtsfalle die im Zusammenhang mit der Forstnutzung standen waren die Holzungsgerichte zustandig die ein bis zweimal jahrlich tagten und deren Grenzen unabhangig von denen der Amter waren Unter Vorsitz des Holzgrefen wurden die Urteile von den an der Holzmark Berechtigten der Erbexen oder Erben entschieden Neben der Bestrafung von Waldfreveln wurde unter anderem uber Pflanzmassnahmen die Holznutzung oder den Beginn der Mast entschieden Seit dem 16 Jahrhundert verloren diese Gerichte an Einfluss Forststreitigkeiten wurden dann auch von anderen Gerichten entschieden Durch die Polizeiordnung von 1618 wurde schliesslich der Grossteil der Kompetenzen der Holzgerichte auf die landesherrlichen Amter ubertragen Lediglich dort wo nicht der Landesherr sondern die Kirche oder einzelne Adelige Inhaber der Holzherrschaft waren konnten sich die Holzgerichte auch daruber hinaus erhalten 43 Im Furstentum Luneburg existierten neben den geschlossenen adeligen Gerichten in Gartow und in Wathlingen 18 sogenannte ungeschlossene adelige Gerichte 44 Diese besassen die niedere und zum Teil auch die hohere Gerichtsbarkeit nahmen aber im Gegensatz zu den geschlossenen Gerichten keine hoheitlichen Verwaltungsaufgaben wahr Daneben existierten zahlreiche adelige Patrimonialgerichte deren Zustandigkeiten sich jedoch auf einzelne Einwohner und einzelne Bereiche der Gerichtsbarkeit beschrankten So gab es die Binnen Pfahl Zaun Dorf Strassen und Feldgerichte 45 Seit 1562 existierte als oberstes geistliches Gericht das Konsistorium in Celle Es war fur alle Ehesachen Prozesse zwischen Kirchen und zwischen Laien und Geistlichen zustandig 46 Fur religiose Straftaten wie zum Beispiel die Hexerei oder dem Fernbleiben vom Gottesdienst war hingegen die ordentliche Gerichtsbarkeit zustandig Die genauen Zustandigkeiten der Gerichte wurden seit dem 16 Jahrhundert zunehmend durch Verordnungen geregelt so unter anderem durch die Hofgerichtsordnungen von 1535 und 1564 der Regimentsordnung von 1618 sowie den Polizeiordnungen von 1564 und 1618 Die gefallten Urteile basierten auf verschiedenen Rechtsquellen Neben dem tradierten Gewohnheitsrecht dem Sachsenspiegel sowie im Strafrecht der Carolina basierten die Urteile auf weiteren Quellen wie der Reichspolizeiordnung der luneburgischen Polizeiordnung von 1618 oder den Privilegienbriefen der Luneburger Sate Standewesen Bearbeiten Hauptartikel Landschaft des vormaligen Furstentums Luneburg Die standische Mitbestimmung geht bis ins ausgehende 13 Jahrhundert zuruck Im 14 und 15 Jahrhundert ging es auf den Landtage primar um die Genehmigung neuer Steuern Im 16 und 17 Jahrhundert trat neben die Steuerbewilligung eine Beteiligung an der Landesgesetzgebung und eine Einbindung in die Verwaltung des Furstentums So hatten die Stande unter anderem ein Prasentationsrecht fur zahlreiche Verwaltungsstellen Beginnend im 16 Jahrhundert wurden von den Landtagen zunehmend Ausschusse gebildet die die Verhandlungen mit den Herzogen ubernahmen und eine Entscheidungsbefugnis fur die gesamten Landstande hatten Aus diesen Ausschussen entwickelte sich Mitte des 17 Jahrhunderts als feste Vertretung der Stande die Landschaft des Furstentums Luneburg Diese bestand aus Vertretern der Pralatur des ritterschaftlichen Adels und der Stadte und hatte ihren Sitz in Celle Eine Versammlung der gesamten Landstande fand seit dieser Zeit nur noch in Ausnahmefallen statt 47 Militarwesen Bearbeiten nbsp Landsknecht mit welfischer Fahne Kolorierter Holzschnitt Ende des 16 Jahrhunderts Bis ins 16 Jahrhundert bestand das militarische Aufgebot aus der Lehnsmiliz also der zum militarischen Dienst verpflichteten Ritterschaft und dem Heerbann das heisst Teilen der Landbevolkerung Die Dienstpflicht der Lehnsmiliz entsprang den lehnsrechtlichen Bindungen an die Celler Herzoge der Heerbann der Verpflichtung dem Grundherrn gegenuber Seit dem Aufkommen der Feuerwaffen im 15 Jahrhundert wurden zunehmend Soldnerheere eingesetzt die jeweils fur einzelne Kriege verpflichtet und anschliessend wieder aus dem Dienst entlassen wurden Erganzten sie anfangs lediglich die Ritterheere ersetzten sie diese aufgrund ihrer militarischen Uberlegenheit im 16 Jahrhundert grosstenteils Stehende Truppen gab es bis ins 17 Jahrhundert nur in sehr geringem Umfang Lediglich die herzoglichen Leibwachen und Soldaten zur Sicherung der Celler Residenz standen permanent im Dienst der Herzoge 48 In den ersten Jahren des Dreissigjahrigen Krieges bestanden die Truppen noch aus Soldnerheeren bis 1631 unter dem Calenberger Herzog Georg Truppen fur das welfische Gesamthaus Braunschweig Luneburg aufgestellt wurden die erstmals als stehendes Heer dauerhaft im Dienst der Herzoge blieben Nach dem Ende des gemeinschaftlichen Heeres des Gesamthauses Braunschweig Luneburg im Jahr 1644 kam ein Teil der Regimenter an das Furstentum Luneburg und bildeten das luneburgische Heer 1650 wurde die Truppenstarke auf Verlangen der Landstande zunachst reduziert bereits 1651 und 1665 nach dem Regierungsantritt Georg Wilhelms wieder deutlich ausgebaut Eingesetzt wurden die Truppen in dieser Zeit vor allem in mehreren europaischen Kriegen unter anderem in Venedig in Spanien und in den Niederlanden Nach dem Anschluss des Furstentums Luneburg an das Kurfurstentum Hannover wurde die luneburgische Armee mit der kurhannoverschen vereinigt 49 Wirtschafts und Sozialgeschichte BearbeitenAgrarverfassung Bearbeiten nbsp Haupthaus des Brummerhofes ehemaliger Vollhof in MoideDas Furstentum Luneburg war in erster Linie durch landliche Siedlungen und die Landwirtschaft gepragt Die Grosse der Bauernhofe war sehr unterschiedlich und spiegelte die verschiedenen sozialen Schichten der bauerlichen Bevolkerung wider Neben Voll und Halbhofen gab es sogenannte Koter die nur mit wenig Land und geringen Rechten an der Allmende ausgestattet waren und seit dem Ende des 15 Jahrhunderts die sogenannten Brinksitzer Diese verfugten nur uber Gartenland und waren in der Regel nicht an der Allmende beteiligt Hauslinge und Einlieger besassen gar kein Land wohnten auf den Hofen zur Miete und waren auf bezahlte Arbeit auf fremden Hofen oder im landlichen Handwerk angewiesen Wahrend das Ackerland jedem Hof separat zugehorig war befanden sich das Weideland und der Wald die sogenannte Allmende im Besitz der Dorfgemeinschaft und wurden gemeinschaftlich bewirtschaftet Die Hofe befanden sich uberwiegend im Eigentum der Grundherren lediglich im Grossen Freien und in den Elbmarschen hatte sich bauerliches Eigentum erhalten Die Grundherrschaft wurde von den zumeist adeligen Besitzern der Rittergutern der Kirche oder den Luneburger Herzogen selbst ausgeubt In der Regel waren die Bauern einer Ortschaft verschiedenen Grundherren zugehorig geschlossene Gutsbezirke waren im Luneburgischen eine Ausnahme und vor allem im ostlichen Teil des Furstentums im Wendland anzutreffen Der uberwiegende Teil der Hofe wurde nach Meierrecht vergeben Die Bauern waren dem Grundherren abgabenpflichtig auf der anderen Seite beinhaltete das Meierrecht auch eine Fursorgepflicht des Grundherren dem Bauern gegenuber Ursprunglich wurden die Hofe jeweils nur fur einige Jahre an die Bauern vergeben nach Ablauf dieser Nutzungsdauer mussten die Vertrage neu ausgehandelt werden Seit dem 16 Jahrhundert entwickelte sich das Meierrecht zu einem erblichen Nutzungsrecht weiter 50 Die Abgaben und Dienstverpflichtungen der Hofe umfassten die Verpflichtungen dem Grundherren dem Gerichtsherrn und dem Landesherrn gegenuber Diese einzelnen Rechtsinstitute konnten sich im Besitz verschiedener Trager befinden zum Teil vereinigten aber auch die Celler Herzoge alle Rechte in einer Hand Die wichtigste Abgabe an den Grundherren bildete das sogenannte Meiergefalle Es bestand aus einem Teil des Ackerertrages der in der Regel in Form marktgangiger Fruchte zum Beispiel Roggen abgeliefert werden musste Hinzu kamen Abgaben auf den Viehbesitz die jedoch fur die Bauern in der Luneburger Heide nur eine geringe Belastung darstellten Ausserdem waren die Bauern zu Diensten verpflichtet deren Umfang von der Grosse des Hofes abhing Die Meiergefalle wurden seit dem 16 Jahrhundert zunehmend in Form fester ertragsunabhangiger Abgaben fixiert und konnten seit dieser Zeit sowohl aus Natural als auch aus Geldabgaben bestehen Daneben existierten weitere Abgaben die zum Beispiel bei einem Besitzerwechsel des Hofes erhoben wurden Der Kornzehnt war hingegen ursprunglich eine Abgabe an die Kirche gewesen befand sich zum Teil aber auch im Besitz der adeligen Grundherren und belief sich auf einen individuell festgelegten Anteil am Ackerertrag Daneben gab es weitere Zehnte zum Beispiel den Flachszehnten oder den Schmalzehnten der sich auf den Viehbesitz bezog Landesherrliche Steuern wurden seit dem 13 Jahrhundert erhoben Erfolgten diese anfangs als sogenannte Beden noch unregelmassig wurden die Steuern im 16 Jahrhundert zunehmend zur Regel und die Abgaben bestandig erweitert Weitere Dienstverpflichtungen standen zum einen dem Inhaber der Gerichtsherrschaft zum anderen der Landesherrschaft zu Die Dienste fur den Gerichtsherrn waren abhangig von der Grosse der Hofe und umfassten Hand und Spanndienste Die Dienste dem Landesherrn gegenuber die sogenannten Burgenvestendienste bestanden zum Beispiel aus Hilfen bei der Jagd beim Deichbau oder bei Befestigungsarbeiten 51 nbsp 1686 erbautes Haupthaus des Rittergutes Eversen IIDie Ritterguter wurden als Lehnsguter der Herzoge von Braunschweig Luneburg an den luneburgischen Adel vergeben teilweise auch an nicht adelige Bauern Die Guter zeichneten sich durch Steuerfreiheit aus fur ihre Besitzer war die herzogliche Kanzlei grundsatzlich erste Gerichtsinstanz und die Besitzer hatten Sitz und Stimme in der Ritterschaft des Furstentums Luneburg und dadurch das Recht Abgeordnete fur die Luneburger Landtage zu wahlen Die Guter waren in die genossenschaftliche Besitzstruktur der Dorfer eingebunden genauso wie die Bauernstellen besassen sie lediglich ihr Ackerland als individuelle Parzellen die Weide und der Wald wurde gemeinsam mit der ubrigen Dorfgemeinschaft genutzt Teilweise waren die Guter allerdings nicht nur an der gemeinschaftlichen Holzung berechtigt sondern besassen zusatzlich noch separate Waldungen Die Ausstattung der Guter mit Ackerland und Berechtigungen an der Allmende war sehr unterschiedlich erreichte in der Regel aber nicht mehr als die zwei bis dreifache Grosse eines Vollhofes Der Umfang der zum Gut gehorenden Gerechtigkeiten unterschied sich ebenfalls sehr stark und konnte unter anderem grundherrschaftliche Rechte uber pflichtige Bauernstellen Zehntrechte Gerichtsrechte oder Jagdrechte umfassen Laut den ritterschaftlichen Matrikeln des Jahres 1752 bestanden zu dieser Zeit 192 Guter auf dem Gebiet des Furstentums Die Guter waren nicht gleichmassig uber das Furstentum verteilt sondern kamen vor allem im sudlichen Landesteil vor Der luneburgische Adel entwickelte sich grosstenteils im 12 und 13 Jahrhundert aus dem Ministerialenstand Neben der Bewirtschaftung ihrer Guter standen viele Gutsbesitzer in Diensten der Herzoge und besetzten Positionen in der Verwaltung und im Militar Zu den Familien die oft uber Jahrhunderte in der Verwaltung und im Beraterkreis des Herzogs zu finden waren gehorten unter anderem die Familien Bothmer Estorff Meding Lenthe Wense und Grote 52 Bevolkerung Bearbeiten nbsp Zu Anfang des 17 Jahrhunderts war Luneburg mit etwa 12 500 Einwohnern die bevolkerungsreichste Stadt im Furstentum Untersuchungen zur Bevolkerungsgeschichte des Furstentums Luneburg liegen erst fur die Zeit ab 1550 und nur fur die Stadte vor Fur diese Zeit bis zur Mitte des 17 Jahrhunderts wird von einem kontinuierlichen Bevolkerungszuwachs ausgegangen der jedoch immer wieder von der Pest unterbrochen und die Bevolkerung dezimiert wurde In den Folgejahren ist jedoch von einer zunehmenden Zuwachsrate der Bevolkerung auszugehen Kriegerische Auseinandersetzungen insbesondere wahrend des Dreissigjahrigen Krieges fuhrten ebenfalls zu einem Ruckgang der Bevolkerung Die Ursache wird jedoch auch dabei primar in den Krankheiten gesehen die wegen der durch die Kriege geschwachten Bevolkerung Belastungen durch Einquartierungen Nahrungsmittelknappheit schlechte hygienische Zustande als in Friedenszeiten zu einer hoheren Mortalitatsrate fuhrten als zu Friedenszeiten Fur das beginnende 17 Jahrhundert wird fur Luneburg von circa 12 500 Einwohnern fur Celle von circa 3 500 und fur Uelzen von circa 1 400 Einwohnern ausgegangen Fur Harburg und Burgdorf wird eine Einwohnerzahl von weniger als 2 500 angenommen fur die Kleinstadte und Flecken Soltau Gifhorn Bevensen und Wustrow von weniger als 1 000 53 Nach 1650 war das Gebiet des Furstentums von keinen kriegerischen Auseinandersetzungen mehr betroffen ebenso blieben grossere Epidemien und Pestzuge aus Die Bevolkerung in den Stadten wuchs kontinuierlich auf dem Land wurden viele wahrend des Dreissigjahrigen Krieges wust gefallene Hofe wieder in Bewirtschaftung genommen Eine Ausnahme dieser Entwicklung stellt Luneburg dar das seinen wirtschaftlichen Hohepunkt uberschritten hatte und dessen Bevolkerungszahl zwischen den Jahren 1600 und 1700 um ein Drittel sank Zahlen zur Gesamtbevolkerung liegen erstmals fur das Jahr 1727 vor Es wird fur dieses Jahr fur das Gebiet des Furstentum Luneburg von einer Gesamtbevolkerung von circa 190 000 ausgegangen 54 Religion Bearbeiten Hauptartikel Liste der Kloster und Stifte im Furstentum Luneburg Das Furstentum Luneburg gehorte bis zur Einfuhrung der Reformation kirchenrechtlich zu den Diozesen Minden Verden Hildesheim Bremen und Halberstadt Anfang des 16 Jahrhunderts gab es im Furstentum 15 Kloster und Kanonikerstifte Die Frauenkloster der Zisterzienser in Isenhagen Wienhausen und Medingen der Benediktiner in Lune Ebstorf und Walsrode die Mannerkloster der Benediktiner in Oldenstadt und Luneburg der Zisterzienser in Scharnebeck und der Pramonstratenser in Heiligenthal Hinzu kamen die Konvente des Franziskanerordens in Celle Luneburg und Winsen sowie die Kanonikerstifte in Bardowick und Ramelsloh 55 nbsp Bild aus dem 19 Jahrhundert mit dem Titel Ernst der Bekenner Herzog von Braunschweig Luneburg nimmt zum ersten Mal das Abendmahl unter beiderlei Gestalt zu Zelle 1530Erste Berichte uber lutherische Predigten im Furstentum Luneburg stammen aus dem Jahr 1524 von einer Kirche in Adenbuttel im Amt Gifhorn Zur selben Zeit kam es auch in den Burgerschaften der Stadte Celle und Luneburg zu ersten Auseinandersetzungen uber die Lehren Martin Luthers 1525 bekannte sich der Luneburger Herzog Ernst der Bekenner erstmals offentlich zu Luther 1527 beschlossen die Stande des Furstentums auf einem Landtag dass das Evangelium in Zukunft rein und ohne menschliche Zusatze gepredigt werden solle Im selben Jahr wurde eine vorlaufige Kirchenordnung erlassen ein sogenanntes Artikelbuch mit dem die Gottesdienste im reformatorischen Sinne umgestaltet werden sollten Mit der Einfuhrung des Artikelbuches hatte sich das Furstentum Luneburg von der katholischen Kirche gelost und eine eigene Landeskirche mit dem Herzog als Oberhaupt gegrundet Pragend fur die weitere Entwicklung der Landeskirche des Furstentums wurde der Theologe Urbanus Rhegius den Ernst der Bekenner vom Reichstag in Augsburg mitgebracht hatte und der die weitere kirchliche Neuordnung des Landes organisierte und zum Generalsuperintendenten ernannt wurde 56 Im Zuge der Reformation wurden die meisten Klosterkonvente aufgelost und die Klosterguter von den Celler Herzogen eingezogen Die Kanonikerstifte in Bardowick und in Ramelsloh blieben bestehen ebenso die Kloster in Lune Ebstorf Isenhagen Wienhausen Medingen und Walsrode in der Form evangelischer Damenstifte als Versorgungsanstalten fur die Tochter des luneburgischen Adels Das Michaeliskloster bestand als evangelisches Mannerkloster zunachst ebenfalls fort und wurde 1655 in die Luneburger Ritterakademie umgewandelt Wahrend sich die neue Lehre in den folgenden Jahren sowohl in den Stadten als auch in den Pfarrkirchen auf dem Land durchsetzte leisteten die verbliebenen Kloster des Furstentums massiven Widerstand und hielten an ihrem alten Bekenntnis fest Erst 1587 wurde das letzte Kloster im Furstentum das Zisterzienserkloster in Wienhausen nach der Wahl einer neuen Abtissin endgultig evangelisch 57 nbsp Johann Arndt Generalsuperintendent von 1611 bis 1621 verfasste 1619 eine neue Kirchenordnung die 1643 noch einmal uberarbeitet bis zum Ende des Furstentums 1705 in Kraft blieb 1564 erschien eine gedruckte Kirchenordnung fur das Furstentum die die Organisationsstruktur der luneburgischen Landeskirche regelte und die bis in das 17 Jahrhundert gultig blieb An der Spitze der Landeskirche stand der Generalsuperintendent der sogenannte Generalissimus Zu seinen Aufgaben zahlte die Ordination und Visitation der Pastoren ausserdem war er wichtigstes Mitglied im Konsistorium Diese oberste geistliche Behorde war fur die Verwaltung der Kirche zustandig ausserdem war sie oberste Gerichtsinstanz fur alle Ehesachen Prozesse zwischen Kirchen und zwischen Laien und Geistlichen im Furstentum 1619 gab Generalsuperintendent Johann Arndt eine neue Kirchenordnung heraus die 1643 noch einmal uberarbeitet bis zum Anschluss des Furstentums an Hannover im Jahr 1705 in Kraft blieb 58 Seit 1686 bestand in Celle eine reformierte Gemeinde 1684 hatte Georg Wilhelm unter dem Einfluss seiner Frau der Hugenottin Eleonore d Olbreuse ein Edikt erlassen dass den reformierten Glaubensfluchtlingen aus Frankreich im Furstentum Luneburg Aufnahme und Forderung versprach Der Celler Hof wurde zu einer grossen hugenottischen Kolonie deren meist aus Poitou stammende Angehorige rasch in Fuhrungspositionen bei Hofe aufstiegen 59 Bereits im 13 Jahrhundert war das Judenregal das Recht des Konigs auf Schutzgeldzahlungen durch die Juden auf die Herzoge von Braunschweig Luneburg ubergegangen Judische Ansiedlungen sind auf dem Gebiet des Furstentums Luneburg im 13 Jahrhundert in Luneburg bezeugt Ende der 1350er Jahre kam es dort infolge der Pestepidemien zu Ausschreitungen gegen die judische Gemeinde Weitere judische Ansiedlungen sind fur diese Zeit in Luchow und in Meinersen belegt Erst im 17 Jahrhundert sind im Furstentum wieder neue judische Ansiedlungen nachweisbar in Harburg seit 1610 in Celle seit 1673 in Luneburg seit 1680 und in Dannenberg seit 1685 60 Wirtschaft Bearbeiten nbsp Heidschnuckenherde in der Luneburger HeideDie Landwirtschaft war vor allem durch die sogenannte Heidebauernwirtschaft gepragt die auf die Nutzung der weiten Heideflachen der Luneburger Heide angewiesen war Die Heide diente als Viehweide und in Form von Heideplaggen als Einstreu die dann als Dunger auf die Acker ausgebracht wurden Da es im Furstentum uberwiegend leichte Sandboden gab die ohne Dunger kaum Ertrage abgeworfen hatten war dies die Voraussetzung um uberhaupt Landwirtschaft betreiben zu konnen Im Gegenzug trug diese Form der Landwirtschaft aber auch zur Entstehung und zur Erhaltung der grossen Heideflachen der Luneburger Heide bei Durch die Nutzung der Heideflachen als Viehweide und durch den Plaggenhieb wurde sichergestellt dass die Heideflachen nicht verwaldeten In der Viehhaltung kam der Heidschnucke eine zentrale Bedeutung zu da sie sehr genugsam war und das Heidekraut als Futter annahm Wichtigste Fruchte im Ackerbau waren der Roggen als Dauerfrucht und der Buchweizen Neben der Viehhaltung und dem Ackerbau spielte die Heideimkerei eine wichtige Rolle Auch diese war auf die Heidepflanzen als Futtergrundlage fur die Bienen angewiesen im Gegenzug sicherten die Bienen durch Bestaubung die Vermehrung des Heidekrautes Von der Heidebauernwirtschaft unterschied sich die Landwirtschaft in den Elbmarschen die aufgrund der besseren Boden hohere Ertrage abwarf 61 Neben der Landwirtschaft gab es in den landlichen Gebieten in geringem Umfang auch handwerkliches Gewerbe Dieses war jedoch starken Reglementierungen ausgesetzt und politisch nur insoweit erwunscht wie es unbedingt notwendig war Bedeutung erlangten auf dem Land ausserdem die Muhlen zur Getreide und Olproduktion und die Textilproduktion als Heimgewerbe 62 Der Schwerpunkt der stadtischen Wirtschaft lag im Handwerk und im Handel Luneburg und Uelzen waren Mitglied in der Hanse auch die Wirtschaftskraft Celles war in starkem Masse vom Handel abhangig Seit 1459 hatte Celle das Monopol auf die Kornschifffahrt auf der Aller und verdankte diesem seinen wirtschaftlichen Aufschwung im 15 Jahrhundert Der Verlust des Monopols 1618 war mit schweren wirtschaftlichen Einbussen verbunden Insbesondere in der Stadt Luneburg spielte die Salzgewinnung eine grosse Rolle durch die die Kommune im ausgehenden Spatmittelalter zu grossem Reichtum und politischem Einfluss gelangte Neben der Luneburger Saline gab es auf dem Gebiet des Furstentums eine weitere Saline in Sulze Diese wurde von den Luneburger Herzogen gezielt gefordert um ein Gegengewicht zu Luneburg zu bilden erreichte aber aufgrund geringerer Solequalitaten nur geringe Fordermengen Geldwesen Bearbeiten nbsp 2 3 Taler gepragt 1693 in Celle von Herzog Georg WilhelmDas Munzwesen im Furstentum Luneburg war von einer Vielzahl an Wahrungseinheiten gepragt die zeitgleich Verwendung fanden Bei den Munzen handelte es sich in erster Linie um Kurantmunzen das heisst ihr Kurswert entsprach in etwa ihrem Materialwert Ab dem 17 Jahrhundert traten auch Scheidemunzen hinzu zum Beispiel in Form von Kupfermunzen Seit dem 14 Jahrhundert dominierten die Schillinge Doppelschillinge und Witten des Wendischen Munzvereins und die braunschweigischen Pfennige den Geldverkehr im Furstentum 1555 wurde die Braunschweigische Munzgenossenschaft gegrundet der die Celler Herzoge beitraten Gepragt werden sollten laut Vereinbarung ihrer Mitglieder nur noch Furstengroschen Nach Erlass der Augsburger Reichsmunzordnung von 1566 und der Bildung des Niedersachsischen Munzkreises wurde die Braunschweigische Munzgenossenschaft wieder aufgelost und der Taler gewann erheblich an Bedeutung Bereits seit den 1530er Jahren wurde dieser in Norddeutschland geschlagen unter anderem ab 1546 in Luneburg 63 Munzen wurden im Furstentum sowohl von den Stadten als auch von den Herzogen selbst gepragt 1293 hatte Herzog Otto der Strenge seine Munzrechte fur den nordlichen Teil des Furstentums an die Stadt Luneburg 1322 fur den sudlichen Teil an die Stadt Hannover verkauft Dies fuhrte zu einer Neuordnung des Munzwesens und mehrere kleine Munzstatten mussten geschlossen werden Das Munzgericht wurde einem standisch besetzten Gremium ubertragen das die Munzmeister anstellen und den Munzfuss bestimmen sollte Bereits im 15 Jahrhundert pragten die Welfen wieder eigene Munzen Bernhard I liess nach 1409 Groschen im Wert von Sechslingen schlagen Friedrich der Fromme ab 1445 Meissner Groschen Der Grossteil der Munzen wurde aber bis in die Neuzeit in stadtischen Munzstatten geschlagen In Harburg liessen die Herzoge ab 1616 Doppelschillinge und in spateren Jahren auch Taler und andere Munzen schlagen Ab 1622 wurden in Celle Kupfermunzen gepragt in Winsen wurde eine Munzstatte eingerichtet Unter Herzog Georg Wilhelm wurden in Celle ab 1673 Dukaten Taler Groschen und Mariengroschen gepragt 64 Literatur BearbeitenWilhelm Havemann Geschichte der Lande Braunschweig und Luneburg 3 Bande Nachdruck Hirschheydt Hannover 1974 75 ISBN 3 7777 0843 7 Originalausgabe Verlag der Dietrich schen Buchhandlung Gottingen 1853 1857 Geschichte Niedersachsens Begrundet von Hans Patze Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Niedersachsen und Bremen Band 36 Herausgegeben von Ernst Schubert 7 Bande Hahn Hannover 1977 ff Anne Denecke Hrsg Die Luneburger Heide und das Hannoversche Wendland Eine kleine Landeskunde fur das ehemalige Furstentum Luneburg Westermann Uelzen 2010 ISBN 3 07 509704 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Furstentum Luneburg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Furstentum Luneburg Quellen und Volltexte Literatur von und uber Furstentum Luneburg im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Die Welfen private Website Einzelnachweise Bearbeiten Zur Entwicklung des Territoriums nach 1409 siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg Bremen 1955 S 5 11 Zur Entwicklung des Territoriums siehe Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Handbuch der niedersachsischen Landtags und Standegeschichte Band 1 1500 1806 hrsgg v Brage bei der Wieden Hannover 2004 S 135 ISBN 3 7752 6016 1 Zur Arrondierung des herzoglichen Besitzes und zur territorialen Entwicklung siehe Ernst Schubert Hrsg in Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 730 736 Zu den Auseinandersetzungen um Heinrich den Lowen und den Verlust der Herzogswurde siehe Bernd Schneidmuller Die Welfen Herrschaft und Erinnerung 819 1252 Stuttgart 2000 ISBN 3 17 014999 7 S 224 240 1227 starb sein Onkel Heinrich Die Regierung ubte er bereits 1218 aus in die Herrschaft eingefuhrt wurde er 1223 in einer feierlichen Zeremonie in Braunschweig Siehe hierzu Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 518 Zur Landesteilung 1267 1269 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 35 44 Zur Verleihung der Herzogswurde siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 504 507 Zur Politik Johanns siehe Karl Janicke Johann Herzog von Braunschweig In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 14 Duncker amp Humblot Leipzig 1881 S 177 Zum Verkauf der Munzrechte siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 855 Zu Ottos Territorialpolitik siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 730 736 Zur Regierungszeit Otto II und seines Bruders Wilhelm II siehe Paul Zimmermann Wilhelm Herzog von Braunschweig Luneburg In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 42 Duncker amp Humblot Leipzig 1897 S 730 733 Zur Geschichte des Erbfolgekrieges siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 755 769 Zum Erbverbruderungsvertrag von 1389 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 92 Zur Geschichte des Luneburger Sate siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 S 771 777 Zur Geschichte des Satekrieges siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 S 777 782 Zur Teilung des Jahres 1388 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 85 94 Zur Teilung des Jahres 1409 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 95 111 Zur Teilung des Jahres 1428 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 112 133 Friedrich in einer Urkunde vom 11 Marz 1457 zitiert nach Wilhelm Havemann Geschichte Lande Braunschweig und Luneburg Gottingen 1853 S 708 Zur Regierung Ottos IV siehe Wilhelm Havemann Geschichte der Lande Braunschweig und Luneburg 3 Bde Nachdruck Hirschheydt Hannover 1974 75 ISBN 3 7777 0843 7 Originalausgabe Verlag der Dietrich schen Buchhandlung Gottingen 1853 1857 S 692 693 Zur Regierung Friedrichs des Frommen sowie seiner Sohne Otto V und Bernhard II siehe Wilhelm Havemann Geschichte der Lande Braunschweig und Luneburg 3 Bande Nachdruck Hirschheydt Hannover 1974 75 ISBN 3 7777 0843 7 Originalausgabe Verlag der Dietrich schen Buchhandlung Gottingen 1853 1857 S 708 714 Zur Regierung Ottos V und seines Bruders Bernhard II siehe ausserdem Christa Geckler Die Celler Herzoge Leben und Wirken 1371 1705 Georg Stroher Celle 1986 ISBN 3 921744 05 8 S 35 37 Zur Regierung Heinrich des Mittleren und speziell zur Aufteilung der dem Gesamthaus verbliebenen Guter siehe Wilhelm Havemann Geschichte der Lande Braunschweig und Luneburg 3 Bde Nachdruck Hirschheydt Hannover 1974 75 ISBN 3 7777 0843 7 Originalausgabe Verlag der Dietrich schen Buchhandlung Gottingen 1853 1857 S 711 714 Zur Hildesheimer Stiftsfehde siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 35 39 Zur verstarkten Einbeziehung der Stande in die Verwaltung siehe Wolf Nikolaus Schmidt Salzen Landstande im Furstentum Luneburg zwischen 1430 und 1546 Bielefeld 2001 ISBN 3 89534 394 3 Siehe hierzu Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 69 a b Zur Regierung Ernst des Bekenners siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 69 72 Zur Regierung Wilhelm des Jungeren siehe Christa Geckler Die Celler Herzoge Leben und Wirken 1371 1705 Georg Stroher Celle 1986 ISBN 3 921744 05 8 S 59 Am Zustandekommen dieser Vertrage war Arnold Engelbrecht der Kanzler von Braunschweig Wolfenbuttel massgeblich beteiligt Zur Geschichte des Furstentums wahrend des dreissigjahrigen Krieges siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 121 136 Zur Geschichte des Furstentums wahrend des dreissigjahrigen Krieges siehe Anne Denecke Die Luneburger Heide und das Hannoversche Wendland 2010 ISBN 3 07 509704 7 S 50 51 Zur Geschichte der Hugenotten siehe Andreas Flick Der Celler Hof ist ganz verfranzt Hugenotten und franzosische Katholiken am Hof und beim Militar Herzog Georg Wilhelms von Braunschweig Luneburg in Hugenotten 72 Jahrgang Nr 3 2008 Digitalisat PDF 2 3 MB Siehe hierzu Anne Denecke Hrsg Die Luneburger Heide und das Hannoversche Wendland Eine kleine Landeskunde fur das ehemalige Furstentum Luneburg 2010 ISBN 3 07 509704 7 Siehe hierzu die Zusammensetzung des Reichsfurstenrat 1792 Zusammensetzung des Reichsfurstenrat 1792 Siehe hierzu die hannoversche Verfassung von 1833 Grundgesetz des Konigreich Hannover 1833 Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 21 September 2013 abgerufen am 8 September 2013 Zum Fortbestand des Furstentums Luneburg als regionale Einheit innerhalb des Konigreiches Hannover siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3 8353 1680 5 S 11 12 Siehe zur Annahme des Herzogstitels Rudolf Stillfried Die Titel und Wappen des Preussischen Konigshauses historisch erlautert Berlin 1875 Reprint 2011 ISBN 3 8430 7214 0 Zur Geschichte der Herrschaft Harburg siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 72 76 Zur Geschichte der Herrschaft Gifhorn siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 72 76 Zur Geschichte der Herrschaft Dannenberg siehe Manfred von Boetticher Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 15 351 hier S 72 76 Zur lehnsrechtlichen Situation nach 1269 siehe Gudrun Pischke Die Landesteilungen der Welfen im Mittelalter Lax Hildesheim 1987 ISBN 3 7848 3654 2 S 206 210 Zur Geschichte des Wappens der Luneburger Fursten siehe Peter Veddeler Das Niedersachsenross Geschichte des niedersachsischen Landeswappens 2002 ISBN 3 7716 2400 2 Wappen Linien und Territorien der Welfen 2 Die Entwicklung der Welfen Wappen In welt der wappen de Abgerufen am 18 April 2023 Zur Entwicklung der Zentralverwaltung siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 S 656 663 a b c Zur Geschichte der Zentralverwaltung siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg Bremen 1955 S 13 25 Zu den Gogerichte siehe Gotz Landwehr Die althannoverschen Landgerichte Hildesheim 1964 S 155 188 Zu den Landgerichten siehe Gotz Landwehr Die althannoverschen Landgerichte Hildesheim 1964 Zur Entwicklung der Amterverfassung siehe Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 89 107 Teilweise werden in der Literatur auch die Gerichte in Brome und in Fahrenheit als geschlossene Gerichte bezeichnet Siehe hierzu Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 108 Krieg erwahnt dass In Uelzen ein landesherrlicher Vogt Befugnisse in der Niedergerichtsbarkeit hatte erlautert dies jedoch nicht naher Siehe hierzu Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 112 Zu den geschlossenen adeligen Gerichten und zur stadtischen Verwaltung siehe Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 108 113 Zur Bauernkohr siehe Gotz Landwehr Die althannoverschen Landgerichte Hildesheim 1964 S 132 Zur Verfahrensablauf der Gogerichte siehe Gotz Landwehr Die althannoverschen Landgerichte Hildesheim 1964 S 155 188 Zur Rechtsprechung durch die Gogerichte siehe Ernst Schubert Hrsg in Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 593 603 Zur Entwicklung der Gerichtswesens siehe Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 89 107 Zu den Berufungsgerichten siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg S 13 25 Zu den Forstgerichten siehe Alexandra Bruck Die Polizeiordnung Herzog Christians von Braunschweig Luneburg vom 6 Oktober 1618 ISBN 978 3 631 51422 1 S 178 191 Die Zahlen beziehen sich auf die Topographischen Sammlungen von Scharf siehe hierzu Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 110 In der Literatur werden zum Teil auch andere Zahlen genannt je nachdem welche Kriterien der jeweilige Autor anlegt Brosius der sich dabei auf das Statistische Repertorium des Konigreichs Hannover von W Ubbelohde von 1823 bezieht nennt zum Beispiel acht geschlossene und 23 ungeschlossene Gerichte also eine deutlich hohere Anzahl Siehe hierzu Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3 8353 1680 5 S 44 Zu den Patrimonialgerichten siehe Martin Krieg Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Furstentum Luneburg Gottingen 1922 ISBN 3 87898 089 2 S 108 113 Zum Konsistorium siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg S 13 25 Zur Geschichte der Landschaft siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg Bremen 1955 S 99 107 Zur Geschichte des Militarwesens bis 1648 siehe Louis von Sichart Geschichte der koniglich hannoverschen Armee Band 1 Hannover 1866 S 1 23 Zur Geschichte des Militarwesens von 1648 bis 1665 siehe Louis von Sichart Geschichte der koniglich hannoverschen Armee Band 1 Hannover 1866 S 119 122 Zur Geschichte des Militarwesens von 1665 bis 1679 siehe Louis von Sichart Geschichte der koniglich hannoverschen Armee Band 1 Hannover 1866 S 143 152 Zur Geschichte des Militarwesens von 1679 bis 1705 siehe Louis von Sichart Geschichte der koniglich hannoverschen Armee Band 1 Hannover 1866 S 257 272 Zur Hofestruktur siehe Anne Denecke Die Luneburger Heide und das Hannoversche Wendland 2010 ISBN 3 07 509704 7 S 61 Heinrich Prove Dorf und Gut im alten Herzogtum Luneburg Gottingen 1929 S 9 45 und S 75 94 Zum Meierrecht siehe Dietrich Saalfeld Landliche Wirtschafts und Sozialgeschichte vom Beginn des 16 bis zur Mitte des 17 Jahrhunderts In Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 637 654 Zu den Abgaben und Dienstverpflichtungen siehe Dietrich Saalfeld Landliche Wirtschafts und Sozialgeschichte vom Beginn des 16 bis zur Mitte des 17 Jahrhunderts In Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 1 Politik Wirtschaft und Gesellschaft von der Reformation bis zum Beginn des 19 Jahrhunderts Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 637 654 und Wilhelm Westermann Die Agrarreformen im Furstentum Luneburg Ursprunge und Grundlagen Durchfuhrung und Auswirkungen dargestellt am Beispiel des Kirchspiels Barum Kreis Uelzen ISBN 978 3 86707 837 5 Zu den Rittergutern siehe Ulrike Hindersmann Dieter Brosius Die Ritterguter der Luneburger Landschaft ISBN 978 3 8353 1680 5 S 11 24 und Heinrich Prove Dorf und Gut im alten Herzogtum Luneburg Gottingen 1929 S 46 67 Zur Bevolkerungsgeschichte zwischen 1550 und 1650 siehe Ulf Wendler Nicht nur Pest und Pocken Zur Bevolkerungsgeschichte der Luneburger Heide des Wendlandes und der Marschen des Furstentums Luneburg 1550 1850 2008 ISBN 3 7752 5929 5 S 34 48 Zur Bevolkerungsgeschichte nach 1650 siehe Ulf Wendler Nicht nur Pest und Pocken Zur Bevolkerungsgeschichte der Luneburger Heide des Wendlandes und der Marschen des Furstentums Luneburg 1550 1850 2008 ISBN 3 7752 5929 5 S 73 80 Zu den Klostern im Furstentum siehe Dieter Brosius Die luneburgischen Kloster in der Reformation in Reformation vor 450 Jahre Eine Luneburgische Gedenkschrift S 95 113 Zur Einfuhrung der Reformation im Furstentum siehe Dieter Brosius Reformation im Furstentum Luneburg 450 Jahre Augsburger Bekenntnis S 6 17 Zur Aufhebung Klostern im Furstentum siehe Dieter Brosius Die luneburgischen Kloster in der Reformation in Reformation vor 450 Jahre Eine Luneburgische Gedenkschrift S 95 113 Zum Konsistorium siehe Gunther Franz Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirkes Luneburg S 13 25 Zur Geschichte der luneburgischen Kirche nach Einfuhrung der Reformation siehe Hans Walter Krumwiede Kirchengeschichte Niedersachsens Erster und Zweiter Teilband ISBN 3 525 55434 6 Zur Geschichte der Hugenotten siehe Andreas Flick Der Celler Hof ist ganz verfranzt Hugenotten und franzosische Katholiken am Hof und beim Militar Herzog Georg Wilhelms von Braunschweig Luneburg in Hugenotten 72 Jahrgang Nr 3 2008 Digitalisat PDF 2 3 MB Zur Geschichte der Juden in Niedersachsen und die Judenpolitik der Herzoge siehe Albert Marx Geschichte der Juden in Niedersachsen Hannover 2001 ISBN 3 7716 1577 1 Anne Denecke Die Luneburger Heide und das Hannoversche Wendland 2010 ISBN 3 07 509704 7 S 117 Zur Heidebauernwirtschaft siehe Horst Brockhoff Gisela Wiese Rolf Wiese Hrsg Ja grun ist die Heide Aspekte einer besonderen Landschaft Schriften des Freilichtmuseums am Kiekeberg Bd 33 Ehestorf 1998 ISBN 3 927521 34 5 S 57 72 Zum Landhandwerk und den landlichen Gewerben siehe Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 2 Die Wirtschaft in der fruhen Neuzeit Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 450 454 Zur Geschichte des Munzwesens siehe Konrad Schneider Munz und Geldwesen in Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 2 Die Wirtschaft in der fruhen Neuzeit Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 575 Zur Neuordnung des Munzwesens 1293 siehe Ernst Schubert Geschichte Niedersachsens vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert In Ernst Schubert Hrsg Geschichte Niedersachsens Band 2 Teil 1 Politik Verfassung Wirtschaft vom 9 bis zum ausgehenden 15 Jahrhundert Hannover 1997 ISBN 3 7752 5900 7 S 3 904 hier S 855 Zur Geschichte des Munzwesens siehe Konrad Schneider Munz und Geldwesen in Geschichte Niedersachsens Band 3 Teil 2 Die Wirtschaft in der fruhen Neuzeit Hannover 1998 ISBN 3 7752 5901 5 S 575 Territorien und Stande im Niedersachsischen Reichskreis Heiliges Romisches Reich 1500 1806 Geistliche Furstentumer Erzstift Bremen Hochstift Halberstadt Hochstift Hildesheim Hochstift Lubeck Erzstift Magdeburg Hochstift Ratzeburg Hochstift Schwerin Reichspralaturen Kloster Riddagshausen Stift Gandersheim Weltliche Furstentumer Herzogtum Bremen Furstentum Blankenburg Furstentum Calenberg Furstentum Grubenhagen Herzogtum Holstein Gottorfsche Anteile und konigliche Anteile Furstentum Luneburg Teil Herzogtum Mecklenburg Gustrow Teil Herzogtum Mecklenburg Schwerin Grafschaft Rantzau Herzogtum Sachsen Lauenburg Furstentum Braunschweig Wolfenbuttel Grafschaft Regenstein Reichsstadte Bremen Goslar Hamburg Lubeck Muhlhausen Nordhausen Teilfurstentumer des Herzogtums Braunschweig Luneburg Braunschweig Wolfenbuttel Luneburg Calenberg Grubenhagen Gottingen nbsp Dieser Artikel wurde am 18 Dezember 2014 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Normdaten Geografikum GND 4036514 1 lobid OGND AKS VIAF 239877272 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Furstentum Luneburg amp oldid 239093253