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Als Polizeiordnung oder Gute Policey zeitg auch Policeyordnung werden landesfurstliche Gesetze der Fruhen Neuzeit bezeichnet die nach heutigem rechtsdogmatischem Verstandnis verwaltungsrechtliche regulierungsprivatrechtliche vereinzelt aber auch strafrechtliche Bestimmungen kodifizierten Polizeiordnung von Karl V 1530 Titel Polizeiordnung der Stadt Strassburg 1628 Titel Inhaltsverzeichnis 1 Begrifflichkeit und Begriffsgeschichte 2 Entstehung 3 Gegenstand und Zweck 4 Einzelnachweise 5 Literatur 6 WeblinksBegrifflichkeit und Begriffsgeschichte BearbeitenEs handelt sich bei Polizeiordnungen nicht um Polizeiverordnungen sondern um ubergreifende Gesetzeswerke mit sehr unterschiedlichen Inhalten Polizei bedeutete in jener Zeit nicht Polizisten oder eine Behorde sondern gute Ordnung und Verwaltung des offentlichen Lebens Deren Ziele Inhalte und Mittel wurden in der jeweiligen regionalen Polizeiordnung konkretisiert Zeitgenossisch wurde der Begriff haufig als Policey geschrieben Die Forschung hat diese Schreibweise ubernommen um ihn vom modernen inhaltlich verengten Begriff der Polizei abzugrenzen 1 Der Begriff policey hat seinen Ursprung im Griechischen Politeia und im Lateinischen politia 2 3 Anknupfend an die aristotelische Tugendlehre welche ab dem 13 Jahrhundert in Europa u a durch Thomas von Aquin rezipiert wurde Zunachst bestand begrifflich kein Unterschied zwischen politia und Policey Inhaltlich umfassten die Landes und Polizeiordnungen heterogene Materien die aus ahnlichen Grunden einer Regelung unterworfen waren die Kleiderordnung Luxus Gotteslasterung Spiel unsittliche Tanze ubertriebener Aufwand bei Hochzeiten und anderen freudigen oder traurigen Familienereignissen die Verfalschung der Lebensmittel den Wucher Mit diesen Regelungen griffen die entstehenden Obrigkeiten des 16 Jahrhunderts tief in den Bereich des Lebens ein der nach modernen Vorstellungen das Privatleben darstellt 2 Die auf dem Reichstag 1530 verabschiedete Reichspolizeiordnung sollte die alltagliche Ordnung des Gemeinwesens sichern Der Begriff Polizei oder Policey wurde im 16 Jahrhundert anders als heute gebraucht Der Begriff der Guten Policei 4 wurde seit dem 16 Jahrhundert als gleichbedeutend mit guter Ordnung und deren Vollstreckung im Rahmen eines christlichen Gemeinwesens verstanden Uberwogen zunachst als Zielvorstellungen der Guten Policey die Erhaltung der Standeordnung und christlicher Wertvorstellungen so erfuhr der Begriff im Gefolge der Aufklarung eine auf wirtschaftliche Verbesserungen ausgerichtete Bedeutungsanderung Er stand fur die Herstellung und Wahrung der allgemeinen Ordnung und umfasste demnach etliche Reglementierungen die direkt in den Alltag eingriffen von der Kleiderordnung uber die Bestimmungen zu einzelnen Feierlichkeiten bis hin zu den notwendig einzuleitenden Massnahmen bei einem Begrabnis 1548 und 1577 wurde die Reichspolizeiordnung aus dem Jahre 1530 uberarbeitet und erweitert 5 Von der Forschung wird die Entstehung der Guten Policey mit krisenhaften Veranderungen zum Ende des Spatmittelalters und dem Beginn der Neuzeit erklart Hierbei werden die Aufstande des Gemeinen Mannes Hohepunkt Deutscher Bauernkrieg 1525 und die Reformation als ausschlaggebende Punkte genannt Die Gute Policey entstand als Reaktion auf diese Krisen und kann als Bewaltigungsversuch verstanden werden Wichtige Policeytheoretiker des 16 Jahrhunderts waren Claude de Seyssel Johannes Oldendorp und Melchior von Osse Wahrend letztere vor allem die Aufrechterhaltung der Standeordnung zum Ziel hatten war die Policey fur Seyssel eine der drei Gewalten die das Konigtum beschranken neben Recht und Religion Im 17 Jahrhundert richtete sich die Gute Policey theoretisch starker auf den absolutistisch gepragten Charakter der Furstenherrschaft aus So pladierte Georg Obrecht fur statistische Erhebungen wie Bevolkerungszahlen und Einkommen womit er den Einzelnen erstmals ausserhalb der Standeordnung betrachtete Veit Ludwig von Seckendorff forderte ebenfalls Informationen uber die Beschaffenheit des agrarisch genutzten Landes zu erheben Jean Domat leitete die Gute Policey aus dem Gebot der christlichen Nachstenliebe ab welche als Bedingung zu ihrer Verwirklichung die Policey benotige Im 18 Jahrhundert wurde die Gute Policey in Deutschland ab 1727 zum an Universitaten gelehrten Fach wahrend sie in Frankreich rein als Verwaltungspraxis Bestand hatte Johann Heinrich Gottlob von Justi unterschied erstmals zwischen dem Gluck der Burger und dem Wohlergehen des Staates setzte also nicht mehr die gute Ordnung absolut Entstehung BearbeitenBeginnend mit dem Reichsabschied von 1495 und fortgesetzt mit den Reichspoliceyordnungen von 1530 1548 1577 setzte der Kaiser in Verhandlung mit den Reichsstanden Gewohnheitsrecht durch kodifiziertes Recht und institutionalisierten so die Gute Policey Mit der Konsolidierung der Territorialstaaten seit Ende des 16 Jahrhunderts loste sich das Staatsinteresse vom Privatinteresse des Landesherren Die Reichspolizeiordnungen Worms 1495 Augsburg 1539 sind neben der Carolina die bedeutendsten Justizgesetze des alternden Reiches Auf dem Reichstage zu Augsburg 1547 1548 wurde die Polizeiordnung Der Romisch Kayserlichen Majestat Ordnung und Reformation guter Policey zu Beforderung des gemeinen Nutzens als Rechtsrahmen woran sich die Polizeiordnungen der Einzelterritorien des Reiches auszurichten hatten verabschiedet Gegenstand und Zweck BearbeitenDie Polizeiordnungen haben zum Gegenstand die gute offentliche Ordnung Kleidung Hochzeiten Spielleute Bettler Wucher und enthielten auch Regelungen zum Wirtschafts und Arbeitsrecht Handel Masse Gewichte und Preise Zum Teil enthielten die Polizeiordnungen auch Feuerwehr Gerichts und Prozessordnungen Es wurde zwischen Reichspolizei und Stadtpolizeiordnungen unterschieden wobei die Reichspolizeiordnungen vom Landesherren erlassen wurden die Stadtpolizeiordnungen vom Stadtherrn Ebenso erliessen die Territorialfursten entsprechende Ordnungen Ein Beispiel ist die Policeyordnung fur das Herzogtum Westfalen von 1723 Der Zweck der Polizeiordnungen war stets die offentliche Ordnung des sozialen Lebens und der Wirtschaft Sie waren in erster Linie Fuhrungsinstrumente und Ausdruck der Konsolidierung der Staatsmacht und trugen somit zur Formung des Staatswesens bei Selbst noch in der Phase des aufgeklarten Absolutismus erschienen sie als Gesetzesbefehl des Fursten der seinen Untertanen den Geist des Gehorsams empfahl Einzelnachweise Bearbeiten Johannes Burkhardt Vollendung und Neuordnung des fruhmodernen Reiches 1648 1763 Stuttgart 2006 S 171 a b Jurgen Wolfgang Hansen Almosenordnungen im 16 Jahrhundert S 48 politia lat Staat Staatswesen Staatsverfassung nachfolgende Quelle Karl V Ordnung und Reformation guter Policei in Heiligen Romischen Reich anno 1530 zu Augspurg uffgericht Google eBook Chronik 16 Jahrhundert 1530 Projekt WebHistoriker de Geschichte der Fruhen NeuzeitLiteratur BearbeitenFranz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Gottingen 1996 S 204ff Marcel Senn Lukas Gschwend Rene Pahud de Montagnes Rechtsgeschichte auf kulturgeschichtlicher Grundlage 2006 Kapitel 7 Nr 26 Matthias Weber Die Reichspolizeiordnungen von 1530 1548 und 1577 Frankfurt M 2002 ISBN 978 3 465 03171 0 Wilhelm Brauneder und I Helperstorfer Hrsg Die osterreichischen Polizeiordnungen des 16 Jahrhunderts Wien 1993 Andrea Iseli Gute Policey Offentliche Ordnung in der Fruhen Neuzeit Stuttgart 2009 UTB Wolfgang Wust Frankens Policey Alltag Recht und Ordnung in der Fruhen Neuzeit Analysen und Texte Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber XIV Darmstadt wbg Academic 2021 ISBN 978 3 534 40567 1 Josef Segall Geschichte und Strafrecht der Reichspolizeiordnungen von 1530 1548 und 1577 Dissertation Giessen 1994 InhaltsverzeichnisWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Romischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Romischen Reich Quellen und Volltexte Reichspolizeiordnung von 1531 nbsp Commons Scans der Polizeiordnung von Karl V 1530 Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wolfgang Wust Policeyordnungen in Sudwestdeutsche Archivalienkunde Stand 24 Januar 2017 Policeyordnungen der Fruhen Neuzeit hg v Karl Harter u Michael Stolleis Online Ausgabe 2021 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizeiordnung amp oldid 237752681