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Die mittelalterliche und fruhneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere Stande lateinisch status Singular status auch Geburtsstande genannt Stande sind gesellschaftliche Gruppen die durch rechtliche Bestimmungen Vorrechte oder Benachteiligungen klar voneinander abgetrennt sind wie zum Beispiel die Plebejer und Patrizier im antiken Rom Das Standewesen entwickelte sich wahrend der Zeit der Karolinger aus der fruhmittelalterlichen Ranggesellschaft 2 nach dem Vorbild des Romischen Reiches Kleriker Ritter und Bauer aus Image du monde Nordfrankreich um 1285 Blatt 85 1 Das Standesystem war ein gesellschaftliches Ordnungsmodell so wie es fur spatere Zeiten die von Marx beschriebenen sozialen Klassen und die von Theodor Geiger in die Gesellschaftslehre eingefuhrten sozialen Schichten wurden Die soziale Mobilitat war in der Standeordnung jedoch noch gering Standesgrenzen bestanden vor allem durch unterschiedliche Herkunft Im ideologischen Ruckgriff auf die Standeordnung strebten diverse antiliberale Theoretiker und Regimes des 20 Jahrhunderts vorwiegend vor einem katholischen Hintergrund die standische d h korporatistische Neuordnung der zeitgenossischen Staaten und Gesellschaften an vgl dazu den Artikel zum Standestaat Inhaltsverzeichnis 1 Die Standeordnung 1 1 Einteilungen des standischen Systems 1 2 Entwicklung seit dem Spatmittelalter 2 Politische Stande 2 1 Charakter 2 2 Struktur 2 3 Regionale Besonderheiten 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDie Standeordnung BearbeitenEinteilungen des standischen Systems Bearbeiten Die einfachste Vorstellung unterschied nur Obrigkeit und Untertanen Dabei konnte dieselbe Person in ihren Beziehungen zu verschiedenen Mitgliedern der standischen Gesellschaft gleichzeitig Obrigkeit und Untertan sein Der Adlige war zum Beispiel Herr uber die Bauern seiner Grundherrschaft und ebenso Untertan des Konigs nbsp Mittelalterliches Standebild entworfen im Auftrag der Kirche im 15 Jahrhundert erste Halfte Verbreitet war die Drei Stande Ordnung wie sie insbesondere fur Frankreich charakteristisch war Der Erste Stand umfasste die Gruppe aller Geistlichen das heisst Angehorige der hohen Geistlichkeit wie auch des niederen Klerus Lehrstand Der Zweite Stand bestand aus Mitgliedern des Adels sei es aus dem Hochadel dem niederen Adel oder auch aus dem oft verarmten Landadel Wehrstand Der Dritte Stand umfasste nominell alle freien Bauern spater auch die freien Burger Nahrstand Eine weitergehende Untergliederung der drei Hauptstande war in fast allen europaischen Landern ublich Die Position des Einzelnen hing dabei von verschiedenen Faktoren ab der Art des Broterwerbs Berufsstand Bauernstand der Position in einem Familienverband Ehestand Hausvater Knecht Hausgenosse den Rechten die der Einzelne in der stadtischen Kommune ratsfahige Burger Burger Einwohner oder in der landlichen Gemeinde hatte Erbrichter bauerliches Gemeindemitglied Hausler An der Spitze der Standepyramide standen der Kaiser oder der Konig und nach ihm die Fursten bei den Geistlichen der Papst und nach ihm die Bischofe Im dritten Stand dagegen war die grosse Mehrheit der Bevolkerung versammelt die keine oder nur sehr begrenzte Herrschaftsrechte zum Beispiel gegenuber dem Gesinde besass nbsp Die Standeordnung in der 1488 erschienenen Prognostacio des Astrologen Johannes Lichtenberger Jesus Christus weist den drei Standen ihre Aufgaben zu Tu supplex ora du bete demutig zum Klerus Tu protege du beschutze zu Kaiser und Fursten Tuque labora und du arbeite zu den Bauern Das standische System galt den Menschen des Mittelalters und der fruhen Neuzeit als feste von Gott gegebene Ordnung in der jeder seinen unveranderlichen Platz hatte Fur den Adel und den dritten Stand galt dass jeder zunachst den Stand seines Vaters ubernahm 3 Ein Wechsel zwischen Standen war nicht unmoglich in der Praxis jedoch selten Verdienst oder Reichtum hatten kaum Einfluss auf die Standezugehorigkeit So konnte etwa ein Burger der als Kaufmann an viel Geld gekommen war wesentlich vermogender sein als ein armer Adliger Das standische System ist ein statisches Gesellschaftsmodell In der mittelalterlichen Theorie waren den drei Hauptstanden bestimmte Aufgaben zugewiesen Der erste Stand hatte fur das Seelenheil zu sorgen der zweite Stand sollte Klerus und Volk gegen Feinde verteidigen Aufgabe des dritten Standes war die Arbeit Entsprechend der Stellung in der Gesellschaft hatte man sich einer standesgemassen Lebensweise zu befleissigen Dazu gehorte zum Beispiel auch dass jeder Stand bestimmten mittelalterlichen Kleidungsvorschriften unterworfen war Die beschrankte soziale Mobilitat der vormodernen Standegesellschaft bedeutete jedoch nicht dass eine Person in einen Stand hineingeboren wurde und in ihm zu verbleiben hatte prinzipiell war es selbst beim Adelsstatus moglich diesen zu erwerben oder zu verlieren Auch konnte eine Person mehreren Standen gleichzeitig angehoren beziehungsweise in unterschiedlichen Situationen als Vertreter unterschiedlicher Stande auftreten 4 Beides trifft insbesondere auf den Gelehrtenstand zu in den man nicht hineingeboren werden konnte sondern in den man erst durch Ausbildung und die Tatigkeit als Autor eintrat 5 In diesen Punkten unterscheidet sich die europaische Standegesellschaft deutlich zum Beispiel vom indischen Kasten system mit dem sie gelegentlich gleichgesetzt wird Entwicklung seit dem Spatmittelalter Bearbeiten nbsp Symbolische Darstellung des Kaisers als Spitze der standischen Ordnung Die weltlichen und geistlichen Stande einschliesslich des Papstes huldigen Kaiser Maximilian I Aus Liber missarum der Margarethe von Osterreich von Petrus Almaire um 1515 nbsp Die Drei Stande in der handschriftlichen Chronik der Herrschaft Gruningen von 1610 Der Gelehrte betet fur alle der Kaiser streitet fur alle der Bauer ernahrt alle In der Praxis war das standische System daher vor allem seit dem ausgehenden Mittelalter und in der fruhen Neuzeit nicht ganz so undurchlassig wie als theoretisches Konstrukt Schon vorher war der Weg in den geistlichen Stand eine wichtige Ausnahme Auch Bauern und Handwerkersohne konnten gelegentlich bis zum Bischof aufsteigen Spater vor allem seit dem 14 Jahrhundert wurde es nach und nach Praxis dass die Fursten die Bildung des Amtsadels forderten also Angehorige des dritten Standes mit einem speziellen Amt beauftragten und sie mit einem Adelstitel belohnten Auch innerhalb der drei Hauptstande war ein Aufstieg in der fruhen Neuzeit keine Seltenheit indem man zum Beispiel das Burgerrecht einer Stadt erwarb Bildung konnte ebenfalls den Weg uber die Standesschranken offnen Ein studierter Jurist der von einer Kommune als Stadtschreiber angestellt wurde fand nicht selten Eingang in die Gruppe der ratsfahigen Burger Ebenso konnte der geistliche Stand in einem begrenzten Masse einen Aufstiegskanal darstellen Der Abstieg aus dem Geburtsstand konnte erfolgen wenn man zum Beispiel als Adliger aus finanziellen Grunden nicht mehr zu einer standesgemassen Lebensweise in der Lage war Die Auffacherung des standischen Systems und die zunehmende Durchlassigkeit der Standesschranken waren der fortschreitenden Differenzierung der Gesellschaft geschuldet Fur viele neue Funktionen und Amter hatte die ursprungliche mittelalterliche Standeordnung keinen rechten Platz Trotzdem wurde das standische Gesellschaftsmodell bis ins 18 Jahrhundert hinein nie grundsatzlich in Frage gestellt Auch die Kirche hielt daran fest Als Martin Luther uber die Freiheit des Christenmenschen schrieb schrankte er diese ausschliesslich auf die Beziehung des Individuums zu Gott ein Im irdischen Leben habe dagegen jedermann ohne aufzubegehren an seinem Platz in der standischen Ordnung zu verharren Dennoch kann man in der Dreistandelehre Luthers gewisse Modifikationen innerhalb des uberlieferten Standeschemas erkennen Durch Luthers strikte Trennung des geistlichen vom weltlichen Reich Zwei Reiche Lehre war die alte Frage wem die Oberherrschaft im weltlichen Bereich Kaiser oder Papst zukam klar fur Kaiser und Fursten entschieden Der dritte Stand wurde zudem nun vornehmlich als Hausstand definiert innerhalb dessen der Hausvorstand uber die anderen Hausangehorigen herrschte Die Unterordnungsverhaltnisse fassten Luther und seine Nachfolger innerhalb des Schemas nicht mehr zwischen den drei Standen sondern verlegten sie in die drei Hauptstande hinein In der ecclesia Kirche standen die Prediger der Gemeinde gegenuber in der politia weltlicher Regierstand die Obrigkeit den Untertanen und in der oeconomia Hausstand das Elternpaar den Kindern und dem Gesinde Da auch protestantische Geistliche verheiratet sein sollten befanden auch sie sich nun im Hausstand Auf diese Weise wurden alle Menschen zugleich in allen drei Standen verortet die deshalb auch als genera vitae Lebensbereiche bezeichnet wurden Theoretisch waren damit die drei Stande nebeneinander und nicht mehr untereinander angeordnet In der Wirklichkeit wurden die Herrschaftsverhaltnisse dadurch jedoch nicht angetastet Der dritte Stand blieb weiterhin im Widerspruch zu dem theoretischen Modell zugleich auch der Untertanenstand Politische Stande Bearbeiten Hauptartikel Landstande In der mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Standeordnung hatten die privilegierten Stande im Gegensatz zu den spater aufkommenden absolutistischen Systemen politische Mitspracherechte und Befugnisse Charakter Bearbeiten Im Unterschied zum demokratischen Staat waren im standischen Gemeinwesen nicht alle Landesbewohner zur politischen Mitwirkung berechtigt sondern nur jene die gewisse Leistungen erbrachten oder bestimmte Privilegien besassen Die Reprasentanten des Landes wurden nicht gewahlt sondern sie sassen aufgrund ihrer Geburt der Adel oder durch ein Amt zum Beispiel Abte im Landtag Diese Landstande vertraten dort nicht ihre Untertanen sondern sie sprachen fur sich selbst Wer die Landstandschaft besass hatte das Recht in eigener Person auf dem Landtag zu erscheinen Grundsatzlich handelte es sich um ein dualistisches System bei dem sich die Gesamtheit der Stande auch Landschaft genannt und der Landesherr gegenuberstanden Den Anspruch auf Autonomie als Stand beziehungsweise Standesperson welcher sich aus dem Bewusstsein eines Standes speiste seine Rechte von Geburt her also aus eigenem Recht zu besitzen formulierte man mit Beginn der Neuzeit zunehmend mit dem Pochen auf die standische Libertat Struktur Bearbeiten Die Struktur dieser standischen Vertretungen und ihre Befugnisse waren historisch bedingt von Land zu Land verschieden und sie anderten sich im Laufe der Zeit Je nachdem waren unterschiedliche Stande politisch berechtigt und im Landtag vertreten Fast immer war der Adel dabei der sich haufig noch in Herren und Ritter gliederte Herren und Ritterstand Die hohe Geistlichkeit galt auch unter den politischen Standen meist als der erste allerdings wurde ihr dieser Platz gelegentlich von den Herren streitig gemacht Einen eigenen Stand formierten haufig die Stadte Selten waren auch Landgemeinden als politisch berechtigter Stand in den Landtagen vertreten zum Beispiel die Taler und Gerichte in Tirol Der Erwerb der Landstandschaft war stark reglementiert Meist legten die Stande selbst die Bedingungen fur die Aufnahme neuer Mitglieder fest mancherorts redete dabei auch der Furst mit Der Landesherr gehorte in politischer Hinsicht nicht zu den Standen Die verschiedenen Standegruppen bildeten auf den Landtagen eigene Kurien Die Abstimmungen im Landtag fanden fast uberall nach Kurien statt Das heisst zuerst einigte man sich innerhalb des eigenen Standes dabei kam in der Regel das Mehrheitsprinzip zur Anwendung dann verglich man die Voten der einzelnen Stande Ein Landtagsbeschluss kam zustande wenn Einstimmigkeit der Kurien erzielt wurde Nur wenige Lander liessen hier ebenfalls das Mehrheitsprinzip gelten Zu entscheiden hatten die Stande vor allem uber Steuerbewilligungen vielerorts auch uber interne Angelegenheiten Neben der Teilnahme an den Landtagen gelang es den Standen auch wichtige Amter ausschliesslich fur ihre Mitglieder zu reservieren Vor allem die Finanzverwaltung des Landes war lange in standischer Hand ehe sie von den nach absoluter Macht strebenden Fursten ubernommen werden konnte Der Hohepunkt standischer Macht lag in den meisten europaischen Landern in der Zeit vom 15 bis zum 17 Jahrhundert In manchen evangelisch gewordenen Territorien verschwanden die Kloster und Stifte im Laufe des 16 Jahrhunderts aus dem standischen System in anderen zum Beispiel in Wurttemberg und im Konigreich Hannover nahmen evangelische Pralaten die Rechte ihrer katholischen Vorganger wahr Regionale Besonderheiten Bearbeiten Im Spatmittelalter gehorten die burgundischen Niederlande mit ihren reichen Provinzen und finanzstarken Stadten insbesondere den flamischen Stadten Gent Brugge und Ypern zu den reichsten Landern Europas 6 Die Landesherren mussten den Provinzen und Stadten umfangliche Freiheiten und Vorrechte einraumen und konnten ihr Gewaltmonopol nicht willkurlich ausuben 6 Die Ausubung einiger landesherrlicher Rechte war abhangig von der Einwilligung der Stande Diese setzten sich in den burgundischen Niederlanden aus der Geistlichkeit das waren die Bischofe und Abte der katholischen Kirche dem Adel und den Stadten zusammen 6 Ohne Zustimmung der Versammlung der Standevertreter der Generalstaaten konnten die Landesherren keine Steuern ausschreiben oder Mannschaften zum Krieg aufbieten 6 Mussten die Fursten die Generalstande einberufen um deren Einwilligung fur ihre Kriege oder fur andere Zwecke einzuholen forderten die Standevertreter von ihnen im Gegenzug oftmals neue Vorrechte oder Freiheiten Beispielsweise hatte sich der Burgunderherzog Philipp der Gute den Provinzen Holland und Seeland als diese ihm 1452 mit Kriegsvolk gegen die aufstandische Stadt Gent halfen auf diese Weise erkenntlich gezeigt 6 In der Schweiz wurden die Kantone als Stande bezeichnet ihre parlamentarische Vertretung nennt sich noch heute Standerat in den Niederlanden die Provinzen Adel und Klerus waren als politische Stande verschwunden In Niedersachsen existieren Landschaften mit standischer Verfassung bis heute fort In den Landern der iberischen Halbinsel wurden die Versammlungen der politischen Stande Cortes genannt Die Zusammensetzung der politischen Stande in verschiedenen Landern im 16 Jahrhundert Land Stande BemerkungenBayern Pralaten Adel Stadte und Markte 7 Bohmen Herren Ritter Stadte Seit der hussitischen Revolution gab es keinen geistlichen Stand mehr Land Hadeln Hochland Sietland und das Weichbild Otterndorf Die drei Hadler Stande wurden fast ausschliesslich von Grossbauern gebildet Mahren Herren Ritter Stadte dazu noch der Bischof von OlmutzMecklenburg Grundherren Ritterschaft Pralaten und Stadte Landschaft Die Pralaten entfallen 1549 mit der Reformation Hauptartikel Verwaltungsgeschichte MecklenburgsNiederlausitz Herren Ritter Stadte Die Abte von Neuzelle gehorten seit der Reformation zum Herrenstand Niederosterreich Pralaten Herren Ritter Stadte Oberlausitz Land und Stadte Der Landstand besteht aus Pralaten und Adel mit einer gemeinsamen Stimme Oberosterreich Pralaten Herren Ritter Stadte Kurfurstentum Sachsen Adel und Stadte Der Adel war unterteilt in Amtssassen und Schriftsassen Tirol Pralaten Adel Stadte Bauern Die Bauern waren uber die landlichen Gerichtsgemeinden vertreten Siehe auch BearbeitenFeudalismus Freedom of the City Klassengesellschaft Lehnswesen Standegesellschaft Standeliteratur ZunftLiteratur BearbeitenJost Amman Bilder Hans Sachs Verse Eygentliche Beschreibung Aller Stande auff Erden hoher und nidriger geistlicher und weltlicher aller Kunsten Handwerken und Handeln erstmals Frankfurt am Main 1568 Janos M Bak Konigtum und Stande in Ungarn im 14 16 Jahrhundert Steiner Wiesbaden 1973 ISBN 3 515 00776 8 Hartmut Boockmann Hrsg Die Anfange der standischen Vertretungen in Preussen und seinen Nachbarlandern Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien Band 16 Oldenbourg Munchen 1992 ISBN 3 486 55840 4 Digitalisat Gunther R Burkert Landesfurst und Stande Karl V Ferdinand I und die osterreichischen Erblander im Ringen um Gesamtstaat und Landesinteressen Forschungen und Darstellungen zur Geschichte des Steiermarkischen Landtages Band 1 Habilitationsschrift Historische Landeskommission fur Steiermark Graz 1987 DNB 95172147X Marian Fussel Thomas Weller Hrsg Ordnung und Distinktion Praktiken sozialer Representation in der standischen Gesellschaft Rhema Verlag Munster 2005 ISBN 3 930454 55 6 Dietrich Gerhard Hrsg Standische Vertretungen in Europa im 17 und 18 Jahrhundert 2 Auflage Gottingen 1974 ISBN 3 525 35332 4 Martin Luther Von weltlicher Obrigkeit wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei Weimarer Ausgabe 11 Erfurt 1523 S 245 281 Johann Jacob Moser Von der Teutschen Reichs Stande Landen deren Landstanden Unterthanen Landes Freyheiten Beschwerden Schulden und Zusammenkunften Frankfurt Leipzig 1769 Tim Neu Michael Sikora Thomas Weller Hrsg Zelebrieren und Verhandeln Zur Praxis standischer Institutionen im fruhneuzeitlichen Europa Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme Band 27 Rhema Munster 2009 ISBN 978 3 930454 92 1 Gerhard Oestreich Standetum und Staatsbildung in Deutschland In Der Staat 6 1967 S 61 73 Otto Gerhard Oexle Die funktionale Dreiteilung als Deutungsschema der sozialen Wirklichkeit in der standischen Gesellschaft des Mittelalters In Winfried Schulze Hrsg Standische Gesellschaft und soziale Mobilitat R Oldenbourg Munchen 1988 ISBN 978 3 486 54351 3 S 19 51 Otto Gerhard Oexle Werner Conze Rudolph Walther Stand Klasse In Otto Brunner Werner Conze Reinhart Koselleck Hrsg Geschichtliche Grundbegriffe Historisches Lexikon zur politisch sozialen Sprache in Deutschland Band 6 Stuttgart 1990 S 155 284 Otto Gerhard Oexle Die Statik ist ein Grundzug des mittelalterlichen Bewusstseins Die Wahrnehmung sozialen Wandels im Denken des Mittelalters und das Problem ihrer Deutung In Jurgen Miethke Klaus Schreiner Hrsg Sozialer Wandel im Mittelalter Wahrnehmungsformen Erklarungsmuster Regelungsmechanismen Sigmaringen 1994 S 45 70 Silvia Petrin Die Stande des Landes Niederosterreich Wissenschaftliche Schriftenreihe Niederosterreich Band 64 St Polten Wien 1982 Reinhard Schwarz Ecclesia oeconomia politia Sozialgeschichtliche und fundamentalethische Aspekte der protestantischen 3 Stande Theorie In Horst Renz Friedrich Wilhelm Graf Hrsg Troeltsch Studien Band 3 Protestantismus und Neuzeit Gutersloh 1984 S 78 88 Winfried Schulze Hrsg Standische Gesellschaft und soziale Mobilitat Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 12 Oldenbourg Munchen 1988 ISBN 3 486 54351 2 Digitalisat Winfried Schulze Vom Gemeinnutz zum Eigennutz Uber den Normenwandel in der standischen Gesellschaft der Fruhen Neuzeit Schriften des Historischen Kollegs Vortrage Band 13 Munchen 1987 Digitalisat Rainer Walz Stande und fruhmoderner Staat Die Landstande von Julich Berg im 16 und 17 Jahrhundert Dissertation Schmidt Neustadt an der Aisch 1982 ISBN 3 87707 040 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Standeordnung Album mit Bildern Videos und Audiodateien Landtag und Landstande Vorformen des Parlamentarismus Vortrag von Ernst Schubert Institut fur Historische Landesforschung der Georg Universitat Gottingen Standische Ordnungen am Anfang des 18 Jahrhunderts und das Braunauer ParlamentEinzelnachweise Bearbeiten British Library Reinhold Kaiser Das romische Erbe und das Merowingerreich Oldenbourg Verlag 2004 Vgl Konstantin M Langmaier Felix Hemmerli und der Dialog uber den Adel und den Bauern De nobilitate et rusticitate dialogus Seine Bedeutung fur die Erforschung der Mentalitat des Adels im 15 Jahrhundert In Zeitschrift fur die Geschichte des Oberrheins Band 166 2018 S 29 Samuel Pufendorf Acht Bucher vom Natur und Volkerrecht Band 1 Knochen Frankfurt am Main 1711 S 20 Digitalisat der Universitat Dusseldorf Heinrich Bosse Gelehrte und Gebildete die Kinder des 1 Standes In Das Achtzehnte Jahrhundert 32 1 2008 S 13 37 hier S 19 a b c d e Eobald Toze Geschichte der Vereinigten Niederlande von den altesten bis zu den gegenwartigen Zeiten Band 1 Gebauer 1771 S 73 Digitalisat Spindler Hrsg Handbuch der Bayerischen Geschichte Normdaten Sachbegriff GND 4182787 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Standeordnung amp oldid 236604322