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Bauern ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu anderen Bedeutungen siehe Die Bauern Der Bauernstand auch die Bauernschaft das Bauerntum besteht aus Eigentumern oder Pachtern die als Hauptberuf selbstandig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben Freie Bauern aus Ruokolahti Finnland Severin Falkman 1882 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe 2 Geschichte 2 1 Geschichte der Bauern in Mitteleuropa 2 1 1 Rechtsstatus 2 1 2 Historische Entwicklung seit dem Mittelalter 2 2 Bauernschaft im Marxismus 3 Grosse der Guter und Betriebe in der Gegenwart 4 Bauern in der Literatur 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAufgabe BearbeitenDie Aufgabe des Bauernstands ist die Gewinnung von Lebensmitteln Nahrungsmitteln Naturmaterialien Energierohstoffen also der Gesamtheit der Landwirtschaft und teils der Forstwirtschaft Als Folge der landwirtschaftlichen Nutzung bildet sich durch die Arbeit des Bauern die Kulturlandschaft des landlichen Raumes die heute zunehmend auch durch Industrie und Gewerbe gepragt wird Das Bauerntum ist nicht nur ein Berufsstand Landwirt als Berufsbezeichnung sondern fur manche eine Lebensform zumindest aber eine eigenstandige Form der Kultur Ein idealisiertes Bild des unabhangigen organisch gewachsenen und religios gebundenen Bauerntums Europas kam in der Moderne auf und wird seit der Romantik in der Auseinandersetzung mit den Problemen der Industriegesellschaft gepflegt nachdem die Bauern jahrhundertelang der niedrigste Stand waren Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Landwirtschaft Geschichte der Bauern in Mitteleuropa Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern nbsp Ein Bauer beim Scharfen einer Sense Detail aus einer Monatsblattfolge von Caspar Luyken um 1700 nbsp Bauern auf einem Jahrmarkt Eisenradierung von Daniel HopferRechtsstatus Bearbeiten Im geschichtlichen Kontext unterscheidet sich unfreies und freies Bauerntum Freie Bauern bewirtschafteten ihr eigenes Grundeigentum Zinsbauern waren personlich frei hatten aber Abgaben an den Grundherrn zu entrichten Horige mussten Frondienste und Abgaben leisten Leibeigene waren personliches Eigentum des Grundherrn Historische Entwicklung seit dem Mittelalter Bearbeiten Nach sachsischem Recht war Grundbesitz unteilbar und wurde auf einen Sohn vererbt Nach frankischem Recht wurde Grundbesitz dagegen unter den Sohnen geteilt Seit dem Hochmittelalter gerieten die Bauern in wachsende Abhangigkeit von ihren Grundherren nur vereinzelt behaupteten die Bauern ihre Freiheit z B Dithmarschen Land Hadeln Ostfriesland Tirol Bregenzerwald Hummling Ausserhalb dieser Gebiete gab es nur wenige Freibauern Einige Bauern waren zwar personlich frei aber die Verfugung uber ihr Eigentum war durch die Abhangigkeit von der Grundherrschaft beschrankt Ein grosser Teil der Bauern waren sogar selber Leibeigene In vielen Gegenden Westdeutschlands hatten Bauern in Haufendorfern keinen dauerhaften Besitz an ihren Ackern sondern ihren Anteil an der Gewanneflur die regelmassig neu aufgeteilt wurde In Gegenden mit Streusiedlung dagegen hatte jeder Bauernhof seine Ackerflache In Gegenden die im Lauf des Mittelalters kolonisiert wurden gehorte zu jedem Bauernhof eine Hufe Hube Je nach Umfang und Marknutzungsrechten gab es in Nordwestdeutschland verschiedene Klassen von Bauernhofen Vollerben Halberben Erbkotten und Markkotten genannt Brinksitzer Wordener und Kirchhofer hatten keine Berechtigung in der Mark 1 Bereits Philipp der Grossmutige setzte dem Bauernlegen 1545 rechtlich ein Ende Dem Adel und den Amtmannern in der Landgrafschaft Hessen war es damit untersagt verschuldete Bauernguter zu erwerben um ihre Grundherrschaften auszudehnen Seine Erben in den vier durch Teilung entstandenen hessischen Landgrafschaften weiteten dieses Verbot 1567 auf dem Treysaer Landtag auf den gesamten Adelsstand aus 2 Beispielsweise wurden in der Obergrafschaft Katzenelnbogen dem Kernterritorium der Landgrafschaft Hessen Darmstadt drei Formen von bauerlichen Gutern unterschieden Zum einen waren die meisten Bauernguter in freiem Eigentum des jeweiligen Bauern der uber sein Erbbauerngut damit selbstandig verfugen konnte Zum anderen waren die in herrschaftlichem Eigentum stehenden Hofe und Landereien entweder in Erbpacht oder in Zeitpacht an einen Bestander vergeben 2 3 Insgesamt befanden sich rund 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflache in der Obergrafschaft Katzenelnbogen in bauerlichem Eigentum 4 nbsp Unter Denkmalschutz stehende Hofreite in Rodau einem Ort im ehemaligen hessen darmstadtischen Amt LichtenbergIm Odenwald waren die sogenannten Hubenguter bauerliches Eigentum und frei von jeder grundherrschaftlichen Gewalt Das hessen darmstadtische Amt Lichtenberg kannte zusatzlich vom oben bereits genannten bauerlichen Eigentum noch dienstfreie Burghofe 5 Insgesamt waren dort und im Amt Zwingenberg uber 88 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flache bauerliches Eigentum 6 Es handelte sich bei diesen in freiem Eigentum stehenden Bauerngutern letztendlich um sogenannte schlechte Zinsguter Der Bauer musste somit die Realbeteiligung des Grund oder Zinsherrn in Form von einer Geld oder Naturalabgabe befrieden Ansonsten verfugte er aber ohne Einschrankungen und Einmischungen des Grundherrn und oder Zinsherrn frei uber sein Bauerngut 2 Nicht nur in der Landgrafschaft Hessen Darmstadt waren die schlechten Zinsguter lateinisch bona censitica Realitat auch im Kurfurstentum Sachsen gab es diese freien Zinsguter 7 8 Der Bauer als Zinsmann konnte bei nicht bezahlten Zinsen die auf dem schlechten Zinsgut lagen nicht vertrieben werden Der Erbzins als Reallast war fur das Gut unveranderlich und der Bauer stand in keinerlei patrimonialherrschaftlicher Abhangigkeit 9 Stadter die sich von der Landwirtschaft ernahrten wurden nicht Bauern genannt sondern Ackerburger Adelige die nicht von Fronabgaben lebten sondern eine eigene bereits unternehmerische Landwirtschaft betrieben wurden ebenfalls nicht Bauern genannt sondern waren Gutsherren War ihr Gut so klein dass sie mit auf dem Feld arbeiten mussten sprach man von Krautjunkern Unter den Bauern die feudalen Grundherren untertan waren gab es eine starke soziale Differenzierung nach Besitzgrosse und rechtlicher Stellung Die Besitzstruktur entwickelte sich regional unterschiedlich je nachdem ob der Landbesitz geteilt wurde oder nicht geteilt werden durfte Anerbenrecht Die in der dorflichen Gemeinde vollberechtigten Bauern werden auch als Nachbarn bezeichnet Je nachdem ob sie mit Pferden oder ohne zu Fronleistungen verpflichtet waren unterschied man Spannbauern und Handbauern Umfasste der Besitz des Spannbauern eine Hufe Hube wurde dieser Vollbauer lokal und zeitlich unterschiedlich als Anspanner Pferdner Hufner Vollspanner oder Ackermann bezeichnet Nur wenige Bauernguter oft die der Erbrichter umfassten mehrere Hufen In Niedersachsen und Westfalen wie auch in Osterreichischen wurden freie Grossbauern als Meier bezeichnet Manner die die Erbin eines Meierhofes heirateten ubernahmen oft den Familiennamen ihrer Frau In vielen Gegenden gab es eine Mehrzahl von Teilhufnern die als Dreiviertelhufner Halbbauer Halbspanner Halbhufner Viertelbauer Einspanner Spitzspanner oder Karrner in den Quellen bezeichnet werden Teilhufner mit in der Regel kleinerem Besitz von etwa einer Viertel oder Achtelhufe waren aber auch die Handbauern bzw Handfronbauern die in den Quellen als Hintersattler Hintersassen Hintersiedler Kotner Kotsassen oder Kossaten in Mitteldeutschland bzw Kursachsen aber als Gartner bezeichnet werden Bauern die ihre Milchkuh vor Pflug oder Wagen spannten weil sie keine Pferde besassen nannte man auch Kuhbauern Siehe hierzu Der Gartner als Kleinbauer Jedem Versuch eine Ordnung in die auftretenden Bezeichnungen siehe auch Begriffsgeschichte zu bringen sind durch die Vielzahl der in den Quellen auftretenden Variationen Grenzen gesetzt Bis weit ins 17 Jahrhundert wurden die Bauern in vielen Dorfern in den Kirchenbuchern nicht als solche gekennzeichnet sondern es wird nur Name und Ort genannt so aber auch bei den nicht bauerlichen Dorfbewohnern Unterschiedslos fur alle Dorfbewohner wurde lokal auch Inwohner und spater Einwohner verwendet Nur aufgrund heimatgeschichtlicher Ortskenntnisse und vor allem durch die Heranziehung der Gerichtshandelsbucher und von Steuerlisten lasst sich im Einzelfall entscheiden ob sich hinter Bezeichnungen wie begutert beguterter Inwohner erbangesessen usw mit Sicherheit ein Bauer verbirgt und mit welcher Besitzgrosse Deshalb sollten derartige Angaben zu Besitzgrosse Steuereinstufung und Verkaufspreis der Guter in heimatgeschichtlichen ortsgeschichtlichen und genealogischen Arbeiten nicht fehlen und ebenso obligatorisch wie die Lebensdaten der Personen sein In diesen Arbeiten sollten auch stets die in den Quellen vorgefundenen Originalbezeichnungen wie Hufner Anspanner usw verwendet werden und nicht etwa durch Bauer oder Landwirt ersetzt werden da so wertvolle soziale und sprachliche Information verloren ginge In Dorfern in denen es vorwiegend Vollbauern gab wurden bis ins 17 Jahrhundert Amter in der Gemeinde und Kirchengemeinde wie Schulze bzw Richter Kirchvater Schoffe usw fast ausschliesslich an Vollbauern ubertragen so dass wenn in den Kirchenbuchern nur ein derartiges Amt angegeben ist fast mit Sicherheit darauf geschlossen werden kann dass es sich um einen Vollbauern handelt Jedoch beginnen in Sachsen bereits im 18 Jahrhundert an manchen Orten Gartner oder sogar Hausler derartige Amter zu ubernehmen Vom 16 bis zum 18 Jahrhundert vollzog sich in der landlichen Sozialstruktur eine dynamische Entwicklung durch die sich die Anteile der bauerlichen Besitzgrossen nicht nur objektiv verschoben haben sondern auch subjektiv die Grenzen bei denen ein Dorfbewohner der einen oder anderen Kategorie zugerechnet wurde Ein besessener Mann konnte im 18 Jahrhundert z B etwas anderes sein als im 16 Jahrhundert Fur jeden der sich mit der Sozialgeschichte Wirtschaftsgeschichte und Bevolkerungsgeschichte dieser Zeit befasst gehoren die Unterschiede die sich in der landlichen Sozialstruktur niederschlagen zum Grundwissen da diese soziale Ungleichheit in Zusammenhang steht mit dem Heiratskreis und der sozialen Mobilitat der Personen und Familien Der Versuch diese feudale Ordnung durch Bauernaufstande aufzulosen scheiterte Im 19 Jahrhundert vollzog sich die Bauernbefreiung bzw die Ablosung von der Abhangigkeit zur Grundherrschaft nbsp Demonstration von Bauern in Bonn 1971 Als Kern des Bauerntums wurde in Mitteleuropa stets der Hofbauer gesehen d h der Landwirt der nur mit seiner Familie oder mit Arbeitskraften Knecht Magd seinen eigenen Betrieb bewirtschaftet Das durch Verbesserung der Anbautechnik seit 1870 auch durch uberseeische Einfuhren vergrosserte Getreideangebot fuhrte zu einer wachsenden Verschuldung der Bauern Agrarkrise und damit zu einer Massenabwanderung in die neu entstandenen Industriegebiete Landflucht Bauerliche Selbsthilfe Einrichtungen wurden die Genossenschaften staatliche Massnahmen zum Schutz der Bauern waren besonders die 1879 eingefuhrten Schutzzolle Agrarpolitik Der Nationalsozialismus setzte die bereits vor 1933 konzipierten Bestrebungen um eine Neuordnung erschwerte Teilbarkeit des Grundbesitzes durch Anerbenrecht Verpfandungsfreiheit Ariernachweis zu erreichen Die Grundlagen schuf das Reichserbhofgesetz vom 29 September 1933 Es schuf zudem eine rechtliche Unterscheidung zwischen Bauer und Landwirt Nur dem Eigentumer eines sog Erbhofs stand die Bezeichnung Bauer zu alle ubrigen hiessen Landwirt 11 Ein Erbhof war ein Haupterwerbsbetrieb von der Mindestgrosse einer Ackernahrung bis max 125 Hektar 2 3 Eigentumer eines Erbhofes konnte nur sein wer deutschen oder stammesgleichen Blutes war 13 Die nach 1947 in den westlichen Besatzungszonen erlassenen Landesgesetze stutzen sich wieder auf das alte Hoferecht Die sowjetische Besatzungszone bzw die DDR erlebten nach 1945 die Grundung von Neubauerngutern und spater die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft Erbhofgesetze gelten weiterhin in Osterreich und Sudtirol Bauernschaft im Marxismus Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Bauernschaft begann um die 1890er Jahre eine zentrale Rolle fur die zur Massenbewegung erstarkte Arbeiterbewegung zu spielen Ein grosser Teil der Bauernschaft galt einerseits wie das Kleinburgertum als zu gewinnender Bundnispartner fur eine sozialistische Ordnung andererseits wurden Teile der Bauernschaft auch mit der herrschenden Klasse in Verbindung gebracht Diese Bedeutung behielt die Bauernschaft auch in den folgenden Jahrzehnten in den weltweiten kommunistischen Bewegungen insbesondere in agrarisch gepragten Gesellschaften wie in Russland oder China Lenin sah in der Bauernschaft einen wichtigen Verbundeten Somit bedeutet das rote Banner der klassenbewussten Arbeiter erstens dass wir den Kampf der Bauern fur die ganze Freiheit und alles Land mit allen Kraften unterstutzen 10 Grosse der Guter und Betriebe in der Gegenwart BearbeitenIn manchen Gegenden unterscheidet man auch heute noch nach der Betriebsgrosse Vollbauern Vollspanner Hufner Einsassen und Halbbauern Halbspanner Halbhufner Die nachfolgenden Angaben zur Betriebsgrosse von Bauernhofen beziehen sich auf die Gegenwart Im 19 Jahrhundert und bis zur Mitte des 20 Jahrhunderts waren die Untergrenzen deutlich niedriger anzusetzen Grossbauerliche Betriebe verfugen uber 80 Hektar und mehr Land mittelbauerliche Betriebe verfugen uber 20 bis 80 Hektar Land und kleinbauerliche uber weniger als 20 Hektar Land Die Betriebsgrosse allein sagt allerdings wenig uber die wirtschaftliche Grosse eines Betriebes aus da dazu auch Kriterien wie Bodenqualitat Wasservorkommen Witterungsbedingungen und andere Faktoren hinzugerechnet werden mussen und diese im deutschsprachigen Raum hochst unterschiedlich sind Fur eine wirtschaftlich sinnvolle Bearbeitung ist ausserdem die Grosse der jeweiligen Einzelflachen von Bedeutung Kleinere Bauernbetriebe reichen fur eine Selbstversorgung oft nicht mehr aus ihre Besitzer Kossaten Budner Huttner Hausler Arbeiter sind auf einen Nebenberuf angewiesen Grossere Betriebe sind Gutswirtschaften Fur die historische Entwicklung dieser Betriebsgrossen und Bezeichnungen siehe den folgenden Abschnitt und unter landliche Sozialstruktur Bauern in der Literatur BearbeitenDas bauerliche Leben ist ein haufig wiederkehrendes Thema in der Literatur Besonders prominent erscheinen Bauern zum Beispiel in den Idyllenliteraturen seit dem spaten 19 Jahrhundert im Heimatroman und an der Wende zum 20 Jahrhundert in der Chlopomania des Jungen Polen Siehe auch BauernromanSiehe auch BearbeitenLandwirt Bauernlegen Geschichte Dritter Stand Mutter Die bauerliche Familie im 19 JahrhundertLiteratur BearbeitenWilfried Gerbig Standesbezeichnungen der bauerlichen Bevolkerung im deutschen Sprachraum In Familienkundliche Nachrichten 8 1992 Nr 13 S 305 307b Herrmann Grees Unterschichten mit Grundbesitz in landlichen Siedlungen Mitteleuropas In Gerhard Henkel Hrsg Die landliche Siedlung als Forschungsgegenstand der Geographie Wege der Forschung 616 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1983 ISBN 3 534 08697 X S 193 223 Mit Tabelle auf S 194 uber die Bezeichnungen fur bauerliche Schichten und Unterschichten und ihre regionale Verbreitung Rolf Hecker Bauern In Historisch kritisches Worterbuch des Marxismus Band 2 Argument Verlag Hamburg 1995 Sp 67 76 Josef Mooser Landliche Klassengesellschaft 1770 1848 Bauern und Unterschichten Landwirtschaft und Gewerbe im ostlichen Westfalen Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd 64 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1984 ISBN 3 525 35723 0 modifizierte Dissertation Universitat Bielefeld 1978 Heinrich Niehaus Der Bauer in der Wirtschafts und Gesellschaftsordnung 1948 Werner Rosener Die Bauern in der europaischen Geschichte Europa bauen Beck Munchen 1993 ISBN 3 406 37652 5 Rudolf Schmidt Die kursachsischen Amter im Bereich des unteren Muldentals von der Mitte des 16 bis zum Anfang des 18 Jahrhunderts Soziale Gliederung der bauerlichen Bevolkerung und Amtsverfassung Dissertation In Mitteilungen fur Geschichte der Stadt Meissen 9 1913 H 1 3 Johann Schwendimann Der Bauernstand im Wandel der Jahrtausende Benziger Einsiedeln Koln 1945 Bauerngut In Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 2 Leipzig 1905 S 462 463 Digitalisat Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Bauern Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Bauer Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Bauernstand im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Burger Bauern und Wappen Philippe Della Casa Thomas Hildbrand Matthias Weishaupt Andre Holenstein Werner Baumann Peter Moser Bauern In Historisches Lexikon der Schweiz Die Bauern im MittelalterEinzelnachweise Bearbeiten Johann Christoph Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der hochdeutschen Mundart Teil 3 1808 S 73 a b c Winfried Noack Landgraf Georg I von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen 1567 1596 Verlag des Historischen Vereins fur Hessen Darmstadt Mainz 1966 OCLC 251661225 S 199 Walter Sperling Der nordliche vordere Odenwald Die Entwicklung seiner Agrarlandschaft unter dem Einfluss okonomisch sozialer Gegebenheiten In Institut fur Humangeographie Stadt und Regionalforschung der Johann Wolfgang Goethe Universitat Hrsg Rhein Mainische Forschungen Heft 51 1962 ISSN 0080 2662 S 21 Peter Fleck Agrarreformen in Hessen Darmstadt Agrarverfassung Reformdiskussion und Grundlastenablosung 1770 1860 Band 43 Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte Verlag der Hessischen Historischen Kommission und der Historischen Kommission fur Hessen 1982 ISSN 0930 5629 S 54 Georg Ludwig von Maurer Geschichte der Fronhofe der Bauernhofe und der Hofverfassung in Deutschland Band 3 Verlag Ferdinand Enke Erlangen 1863 S 221 222 Digitalisat Winfried Noack Landgraf Georg I von Hessen und die Obergrafschaft Katzenelnbogen 1567 1596 Verlag des Historischen Vereins fur Hessen Darmstadt Mainz 1966 OCLC 251661225 S 201 Johann Caspar Bluntschli Deutsches Privatrecht 2 Auflage Cotta sche Buchhandlung Munchen 1860 S 186 Digitalisat Wilhelm Theodor Richter Repertorium zur Gesetzgebung des Konigreichs Sachsen 2 Auflage Trauchnitz Leipzig 1845 S 271 Digitalisat Hans Lerch Hessische Agrargeschichte des 17 und 18 Jahrhunderts Verlag Ott Hersfeld 1926 OCLC 251661225 S 23 Wladimir I Lenin 19051125 Proletariat und Bauernschaft Sozialistische Klassiker 2 0 Abgerufen am 6 November 2022 Normdaten Sachbegriff GND 4004763 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauernstand amp oldid 235435236