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Das Reichserbhofgesetz fur das Dritte Reich wurde am 29 September 1933 zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest von der nationalsozialistischen Regierung erlassen Es diente laut Hermann Goring dazu die Hofe vor Uberschuldung und Zersplitterung im Erbgang zu schutzen 1 und war zugleich Ausdruck der nationalsozialistischen Blut und Boden Ideologie Kennzeichnung eines Gehoftes als Erbhof Inhaltsverzeichnis 1 Uber 689 000 Erbhofe 2 Der Erbhof 3 Verfugungsverbot und Anerbenordnung 4 Anderungen 5 Osterreich 6 Anerbenbehorden 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseUber 689 000 Erbhofe BearbeitenDas Erbhoffeststellungsverfahren war 1939 abgeschlossen Die Erbhofe wurden von Amts wegen in die Erbhoferolle eingetragen Von den 3 198 563 land und forstwirtschaftlichen Betrieben waren 689 625 Erbhofe Das war jeder funfte Hof 21 56 Die Erbhofe umfassten 38 Prozent der gesamten land und forstwirtschaftlichen Betriebsflache des Reichs Fur den Erbhof galt zwangsweise das Anerbenrecht unabhangig davon ob er in einem Anerben oder Realteilungsgebiet lag Der Boden wurde unverausserliches Gut und bekam dadurch den Charakter einer res extra commercium Diese Neuordnung ging auf Vorstellungen des 19 Jahrhunderts zuruck dass der bauerliche Grundbesitz aus dem kapitalistischen Markt herausgelost werden musse Mit diesen Vorstellungen war eine mythisierende Definition des Bauern als Lebensquell der Nordischen Rasse verbunden wie es der fuhrende nationalsozialistische Agrarideologe und Minister fur Landwirtschaft und Ernahrung Walther Darre schon 1928 formuliert hatte 2 Der Erbhof BearbeitenEin Erbhof sollte laut dem Gesetz mindestens die Grosse einer Ackernahrung besitzen 2 und hochstens 125 Hektar gross sein 3 In Ausfuhrungsverordnungen zum Gesetz wurde die Mindestgrosse mit 7 Hektar angesetzt 3 Der Erbhofeigentumer wurde per Gesetz als Bauer alle anderen als Landwirte bezeichnet 11 Paragraph 13 besagte Bauer kann nur sein wer deutschen oder stammesgleichen Blutes ist Deutschen oder stammesgleichen Blutes ist nicht wer unter seinen Vorfahren vaterlicher oder mutterlicherseits judisches oder farbiges Blut hat Als stammesgleiches Blut galten nach einem Kommentar von Wilhelm Saure jedoch Romanen oder Slawen Wahrend diese Bestimmung der Ausgrenzung nicht arischer Bevolkerungsgruppen diente bestimmten die Vorschriften dass der Hofbesitzer bauernfahig und ehrbar sein musste einem Inhaber bei Geisteskrankheit Geistesschwache Trunksucht oder Verschwendung die Wirtschaftsfahigkeit abgesprochen und ein Abmeierungsverfahren eingeleitet wurde Verfugungsverbot und Anerbenordnung Bearbeiten Die AnerbeordnungDas Gesetz stutzte sich rechtshistorisch stark auf das alte kurhannoversche Meierrecht Wie dieses hatte es eine zwiespaltige Folge Die im Reichserbhofgesetz verfugte Unverausserbarkeit des landwirtschaftlichen Bodens das Verbot von Belastung und Zwangsvollstreckung bewahrte zwar viele Hofe vor der Zwangsversteigerung schloss aber die Bauern vom Zugang zu Krediten aus Daher wurden bald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes spezielle Anerbengerichte einberufen die in manchen Fallen den Hof doch als Kreditsicherheit zuliessen Wegen der Unverausserbarkeit des Bodens entstand eine weit verbreitete Unzufriedenheit weil die Bauern nicht mehr als Eigentumer uber ihre Hofe verfugen konnten sondern als Verwalter fungierten Zudem wurden die noch verfugbaren landwirtschaftlichen Flachen verknappt und verteuert wodurch die Aufstiegsmoglichkeiten von Landarbeitern verhindert wurden Bauernkindern die wegen der Anerbenbestimmung vom Hof weichen mussten wurde es dadurch erheblich erschwert eigene Hofe zu erwerben Die starre Erbfolgeordnung des Gesetzes bevorzugte die mannliche Sippe Erst nachdem das Gesetz mehrmals zur Besanftigung der Bauern abgeandert worden war wurde es vom Grossteil der Bauern akzeptiert ab 1943 konnten zum Beispiel Frauen den Status einer Erbhofbauerin erlangen Anderungen BearbeitenSpatere Anderungen und Erganzungen des auch rechtstechnisch defizitaren Reichserbhofgesetzes erfolgten vor allem durch die Erbhofrechtsverordnung EHRV von 1936 4 und die Erbhoffortbildungsverordnung EHFV von 1943 5 Das Verfahrensrecht ergab sich vornehmlich aus der Erbhofverfahrensordnung EHVfO von 1936 6 1947 wurden das Erbhofrecht vom Alliierten Kontrollrat mit dem Kontrollratsgesetz Nr 45 7 in Deutschland aufgehoben Fur die britische Besatzungszone wurde stattdessen die Hofeordnung erlassen Osterreich BearbeitenNach dem Anschluss Osterreichs traten am 27 Juli 1938 mit der Verordnung uber die Einfuhrung des Erbhofrechts im Lande Osterreich die Vorschriften des Erbhofrechts auch in Osterreich in Kraft Die Aufhebung des Erbhofrechts erfolgte fur den Bereich der Republik Osterreich durch Gesetz der Provisorischen Staatsregierung vom 19 September 1945 Anerbenbehorden BearbeitenAnerbenbehorden waren die Anerbengerichte bei den Amtsgerichten die Erbhofgerichte bei den Oberlandesgerichten und das Reichserbhofgericht REHG 8 beim Reichsministerium fur Ernahrung und Landwirtschaft Bei den Gerichten wirkten bauerliche Laienrichter mit Die Erbhoferolle wurde bei den Anerbengerichten gefuhrt Literatur BearbeitenGerhard Ruby Landwirtschaftliches Sondererbrecht In Klaus Michael Groll Begrunder Anton Steiner Hrsg Handbuch Erbrecht 4 Auflage Otto Schmidt Koln 2015 ISBN 978 3 504 18063 8 Daniela Munkel Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag Frankfurt 1996 ISBN 3 593 35602 3 Jurgen Weitzel Sonderprivatrecht aus konkretem Ordnungsdenken Das Reichserbhofrecht und das allgemeine Privatrecht 1933 1945 In Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte 14 1992 S 55 79 Adam Tooze Okonomie der Zerstorung Munchen 2007 ISBN 3 570 55056 7 Ignacio Czeguhn Erbhofrecht In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I 2 Auflage Berlin 2008 Sp 1365 1366 Wilhelm Saure Das Reichserbhofgesetz Ein Leitfaden mit Wortlaut des Reichserbhofgesetzes vom 29 September 1933 5 Auflage Berlin 1937 Werner Vogels Reichserbhofgesetz 4 Auflage Berlin 1937 Fritz Sotke Deutsches Volk und Deutscher Staat 7 Auflage A Kurzausgabe Leipzig 1937 Weblinks Bearbeitenverfassungen de Reichserbhofgesetz Osterreichische Nationalbibliothek Reichserbhofgesetz im ReichsgesetzblattEinzelnachweise Bearbeiten Daniela Munkel Nationalsozialistische Agrarpolitik und Bauernalltag Frankfurt 1996 ISBN 3 593 35602 3 S 112 Michael Mooslechner Robert Stadler Landwirtschaft und Agrarpolitik In Emmerich Talos Ernst Hanisch Wolfgang Neugebauer Hrsg NS Herrschaft in Osterreich 1938 1945 Wien 1988 ISBN 3 900351 84 8 S 74 Wirtschafts Notizen In Junge Front Wochenzeitung ins deutsche Jungvolk Jg 2 1933 Nr 51 vom 17 Dezember RGBl I S 1069 RGBl I S 549 RGBl I S 1082 ABl KR Nr 14 S 256 Erste Durchfuhrungsverordnung zum Reichserbhofgesetz insbesondere uber Einrichtung und Verfahren der Anerbenbehorden vom 19 Oktober 1933 RGBl I S 749 6 Entscheidungssammlung ZDB ID 216340 8Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichserbhofgesetz amp oldid 233769799