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Als Ackernahrung wird die Mindestgrosse der landwirtschaftlichen Nutzflache bezeichnet die zur Existenzsicherung eines bauerlichen Familienbetriebes notwendig ist Der Begriff ist heute nicht mehr gebrauchlich Definition und Bestimmungen BearbeitenDie Ackernahrung bezieht sich auf einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb und ist abhangig von Region und Zeit Sie ist weiterhin abhangig von der naturlichen Anbausituation vom ausgeubten Betriebssystem von den Eigentumsverhaltnissen und vom Lebensstandard einer landwirtschaftlichen Region Ein Landgut nach Burgerlichem Gesetzbuch muss keine Ackernahrung gewahren kann also auch Nebenerwerbsbetrieb sein Etwas anderes gilt bei einem Hof der der Hofeordnung unterliegt Das Reichserbhofgesetz definierte den Begriff in 2 Abs 2 Als Ackernahrung ist diejenige Menge Landes anzusehen welche notwendig ist um eine Familie unabhangig vom Markt und der allgemeinen Wirtschaftslage zu ernahren und zu bekleiden sowie den Wirtschaftsablauf des Erbhofs zu erhalten 1 Literatur BearbeitenAndreas Kees Die volkswirtschaftliche Betrachtung des Betriebsgrossenproblems der Ackernahrung Diss Universitat Marburg 1954 Wilhelm Knoll Untersuchung uber die Abgrenzung und agrarpolitische Bedeutung der Ackernahrung durchgefuhrt auf Grund der Verhaltnisse im Kreis Friedberg in der Wetterau Diss Hochschule fur Bodenkultur und Veterinarmedizin Giessen 1950 Ulrich Knoppe Die Grenzen der Ackernahrung als Massstab fur die Agrarstruktur Dargestellt am Beispiel von 98 Landgemeinden im Raum Heilbronn Diss Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim 1956 Einzelnachweise Bearbeiten Reichserbhofgesetz vom 29 September 1933 abgerufen am 24 November 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ackernahrung amp oldid 228268102