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Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben damit es geschlossen erhalten bleibt Es handelt sich dabei um eine Sondererbfolge in den Hof Der Hof wird getrennt vom sonstigen Vermogen das nach allgemeinen Regeln vererbt wird nach den besonderen Regeln auf den Anerben vererbt In der feudalen Tradition entspricht die Primogenitur dem Anerbenrecht Der Gegensatz hierzu ist die Realteilung Die Hofe die dem Anerbenrecht unterliegen werden Erbhof genannt in Tirol Bundesland Tirol und Autonome Provinz Bozen Sudtirol Geschlossener Hof Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Siedlungsgeographie 2 Nationales 2 1 Deutschland 2 1 1 Anerbenrechte 2 1 2 BGB Landguterbrecht 2 1 3 Hofzuweisungsverfahren 2 2 Osterreich 2 2 1 Geschichte des osterreichischen Anerbenrechts 2 2 2 Zum Begriff des Erbhofes 2 2 3 Besondere Erbfolge 2 2 4 Erbteilung 2 3 Sudtirol 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Anerbenrecht ist eine Ubertragung der feudalen Sippschaftsstrukturen auf den Bauernstand Dieser findet in Mitteleuropa erst ab dem ausgehenden Hochmittelalter statt Davor war Grundbesitz prinzipiell entweder im Rahmen von Allmendgemeinschaften geregelt oder herrschaftlich und wurde im Rahmen des Lehenswesens leihweise ubergeben Parallel entwickelte sich eine Erbpacht Ab dem Aufkommen einer freien Bauernschaft die eine familiare Erbfolge auch im vierten Stand uberhaupt erst ermoglichte fuhrte die Realteilung zu einer fortschreitenden Zerstuckelung der Anwesen dazu gehoren die Begriffe der Grundgrosse wie Halbhof Viertelhof bis hin zu Sechzehntelhofen und in Folge auch zu einer wieder zunehmenden Verarmung der Landbevolkerung weil ihre immer kleiner werdenden Landwirtschaften sie nicht mehr ernahren konnten Daher ging man in vielen Gegenden auf die erbrechtlichen Institute des germanischen Rechts uber respektive zuruck das die Aufteilung verhindert In Gebieten mit Anerbenrecht ist der Abwanderungsdruck durch die nicht erbenden Parteien die alles verlieren grosser als bei der Realteilung wo jeder Erbe seinen Anteil des Lands bekommt Alle anderen durch den Anerben ausgeschlossenen Erben wurden weit unter dem wirklichen Wert abgefunden Ihnen boten sich als Alternativen Erwerb eines eigenen Hofes durch Kauf oder Einheirat Arbeit als Knecht oder Magd und damit ein Absinken in die Schicht der landlosen dorflichen Bevolkerung Erwerbstatigkeit im stadtischen oder landlichen Handwerk die Seefahrt Ab oder Auswanderung in Neusiedlungsraume wie Binnenkolonisation also Wiederbevolkerungsmassnahmen nach Seuchen oder Kriegen oder in die Neue Welt Statistische Auswertungen etwa in Baden Wurttemberg ergaben jedoch dass daraus kein Fortzugsmechanismus abzuleiten ist Die Abwanderung war starker von individuellen Mobilitatsgewinnen als von Erbverhaltnissen abhangig 1 Entgegen der landlaufigen Vorstellung dass immer der alteste Sohn ein gewisses Vorrecht auf das elterliche Anwesen hat gab es davon auch stark abweichende Regelungen Im hochstift augsburgischen Amtmannamt Pfronten beispielsweise erhielt vor 1800 zunachst immer der jungste Sohn den Hof Gab es keinen mannlichen Erben dann hatte die alteste Tochter den Vorzug 2 Diese Regelung ist nach uraltem Landbrauch 1840 auch fur die ehemals montfortische Grafschaft Rothenfels Immenstadt bezeugt 3 Die Eigentumsordnung fur die Grafschaft Ravensberg vom 8 November 1669 bestatigt ebenfalls das Anerbenrecht als althergebrachtes Jungstenrecht Falls ein Sohn nicht erben kann tritt die jungste Tochter an die Stelle Kinder erster Ehe gehen denen anderer Ehen in der Erbfolge vor 4 Dasselbe ist etwa aus der Tiroler Brennerregion uberliefert der Brauch verschwand bereits zu Ende des 18 Jahrhunderts 5 Auch in der Wesermarsch und der Delmenhorster Geest galt das Jungstenrecht 6 Siedlungsgeographie Bearbeiten Die Siedlungsgeographie betrachtet die am Flurbild ablesbaren Unterschiede zwischen Gebieten des Anerbenrechts und solchen der Realteilung Nationales BearbeitenDeutschland Bearbeiten nbsp Die Anerbeordnung im Dritten ReichFur Deutschland sieht das BGB keine Anerbenrechte vor in einzelnen Bundeslandern bestehen jedoch noch landesrechtliche Anerbenrechte vgl Art 64 EGBGB Es ist also immer zu prufen ob der Hof in einem Anerben Land liegt und ob Anerbenrecht oder BGB Landguterbrecht zur Anwendung kommt Anerbenrechte Bearbeiten In Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg Vorpommern im Saarland in Sachsen Sachsen Anhalt sowie Thuringen gibt es jeweils kein Anerbenrecht Fur Brandenburg liegt jedoch der Entwurf einer Hofeordnung vor 7 In den Landern Hamburg Niedersachsen Nordrhein Westfalen und Schleswig Holstein existiert als partielles Bundesrecht 8 die Hofeordnung von 1947 Besondere Landes Anerbenrechte gibt es in Bremen Bremisches Hofegesetz von 1899 9 Rheinland Pfalz Hofeordnung Rheinland Pfalz von 1953 10 Hessen Hessische Landguterordnung von 1947 11 und dem ehemaligen Sudbaden Badisches Hofgutergesetz von 1898 12 Im ubrigen Baden Wurttemberg galt das wurttembergische Anerbengesetz von 1930 13 seit dem 1 Januar 2001 ist dieses nur noch anwendbar wenn der Erblasser vor dem 1 Januar 1930 geboren war 14 Zu beachten ist dass nicht alle Anerbenrechte eine Sondererbfolge kennen Das Badische Hofgutergesetz 10 und die Hessische Landguterordnung 11 sehen nur ein vermachtnisahnliches Recht des Anerben vor den Hof aus der Erbschaft herauszuverlangen Wahrend bei den anderen Anerbenrechten der Hof im Wege der Sondererbfolge von selbst und automatisch Vonselbsterwerb an den Hoferben ubergeht muss nach dem badischen und hessischen Anerbenrecht der Hof von der Erbengemeinschaft auf den Anerben ubertragen werden Wichtig ist dass die Geltung des Anerbenrechts immer eine besondere Qualifikation des Hofes als Anerbenhof voraussetzt die zumeist durch Eintragung in die sog Hoferolle oder Eintragung als Hofgut im Grundbuch herbeigefuhrt wird Fehlt es hieran wird der Hof nach allgemeinem BGB Erbrecht vererbt Anerbenrechte sind keine Zwangserbrechte Der Erblasser kann also durch Testament eine andere Erbfolge als die Anerbenfolge bestimmen BGB Landguterbrecht Bearbeiten Gilt fur den Hof kein Anerbenrecht wird er nach ganz normalem Erbrecht vererbt Es konnen dabei die besonderen Bestimmungen des BGB Landguterbrechts 2049 und 2312 BGB zur Anwendung kommen Diese konnen bewirken dass der Hof von einem vom Erblasser bestimmten Ubernehmer zu Vorzugsbedingungen ubernommen werden kann oder dass ein Pflichtteil weit unter dem eigentlich nach dem Verkehrswert zu errechnenden Pflichtteil auszuzahlen ist Hofzuweisungsverfahren Bearbeiten Fallt der Hof nach normalem Erbrecht an eine Erbengemeinschaft und greift kein Anerbengesetz im eigentlichen Sinne ein besteht die Moglichkeit dass sich einer der Miterben den Hof vom Landwirtschaftsgericht zuweisen lasst Dieses landwirtschaftliche Zuweisungsverfahren ist in den 13 bis 17 des Grundstucksverkehrsgesetzes geregelt Wie bei den Anerbengesetzen wird einer der Miterben als Hoferbe bestimmt und ihm der Hof durch Beschluss zugewiesen In diesem Beschluss wird auch die Abfindung der weichenden Erben unter dem Verkehrswert bestimmt Letztlich handelt es sich bei der Hofzuweisung auch um eine anerbenrechtliche Regelung wenn auch in einem weiteren Sinne 15 Osterreich Bearbeiten BasisdatenTitel AnerbengesetzLangtitel Bundesgesetz vom 21 Mai 1958 uber besondere Vorschriften fur die bauerliche ErbteilungTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik Osterreich ausser Karnten und TirolRechtsmaterie ZivilrechtFundstelle StF BGBl Nr 106 1958Letzte Anderung BGBl I Nr 38 2019Gesetzestext 16 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung In Osterreich wird das Anerbenrecht im Anerbengesetz 16 bundesgesetzlich geregelt fur Karnten Karntner Erbhofegesetz 1990 17 und Tirol Tiroler Hofegesetz 1900 18 bestehen eigene Regelungen Geschichte des osterreichischen Anerbenrechts Bearbeiten BasisdatenTitel Karntner Erbhofegesetz 1990Langtitel Bundesgesetz vom 13 Dezember 1989 uber die bauerliche Erbteilung in KarntenFruherer Titel Gesetz uber die Einfuhrung besonderer Erbteilungsvorschriften fur landwirtschaftliche Besitzungen mittlerer Grosse Erbhofe 16 September 1903 19 Typ BundesgesetzGeltungsbereich KarntenFundstelle StF BGBl Nr 658 1989Letzte Anderung BGBl I Nr 38 2019Gesetzestext 17 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung BasisdatenTitel Tiroler HofegesetzLangtitel Gesetz vom 12 Juni 1900 betreffend die besonderen Rechtsverhaltnisse geschlossener Hofe wirksam fur die gefurstete Grafschaft TirolAbkurzung HofeGTyp BundesgesetzGeltungsbereich TirolFundstelle StF LGBl fur Tirol Nr 47 1900Letzte Anderung BGBl I Nr 38 2019Gesetzestext 18 Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung In der Habsburgermonarchie wurde schon mit dem Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch ABGB 1812 auf die Besonderheiten der Eigentumsverhaltnisse im bauerlichen Bereich Bezug genommen 357 ff 20 Mit der Revolution 1848 49 wurde die Grundherrschaft abgeschafft und die allgemeinen Burgerrechte eingefuhrt Grundentlastung und damit auch die vollige Vererbbarkeit der bauerlichen Besitzungen In Folge kam es aber im Laufe des spateren 19 Jahrhunderts zu einer zunehmenden Verschuldung der Bauernschaft und zur Zersplitterung des land und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes Im Jahre 1889 wurde das Reichsgesetz betreffend die Einfuhrung besonderer Erbteilungsvorschriften fur landwirtschaftliche Besitzungen mittlerer Grosse erlassen 19 Weil diese Zivilrechtlichen Bestimmungen das Ende der Monarchie uberdauert haben wurden sie in ein Bundesgesetz ubernommen einzig die Grafschaft Tirol und das Herzogtum Karnten hatten 1900 respektive 1903 eigene Landesgesetze erlassen die aber ebenfalls in Bundesrecht ubernommen wurden Auch das Sudtiroler Anerbenrecht leitet sich dadurch vom Reichsgesetz 1889 her Zum Begriff des Erbhofes Bearbeiten nbsp Plakette in SillianAls Erbhofe werden nach 1 Abs 1 Anerbengesetz mit einer Hofstelle versehene land und forstwirtschaftliche Betriebe die im Eigentum einer naturlichen Person von Ehegatten oder eines Elternteils und eines Kindes 21 stehen und mindestens einen zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreichenden jedoch das Zwanzigfache dieses Ausmasses nicht ubersteigenden Durchschnittsertrag haben betrachtet nach 2 1 Ktn Erbhofegesetz jene deren Flachenausmass wenigstens funf Hektar betragt und deren Durchschnittsertrag das Sechsfache des zur Erhaltung einer funfkopfigen Familie Erforderlichen nicht ubersteigt Im Tiroler Recht gibt es keine diesbezugliche Regelung hier gilt der Eintrag in der Hofeabteilung des Hauptbuches zum Grundbuch 22 Unter den Begriff fallen auch obst und weinbauliche Betriebe und andere Sonderformen rein forstwirtschaftliche Betriebe sind jedoch keine Erbhofe 23 Der Begriff der mittleren Grosse der schon zu Monarchiezeiten eingefuhrt wurde gilt durch diese Regelungen bis heute Dadurch ist das Anerbenrecht ein ausdruckliches Werkzeug zum Schutz der kleinbauerlichen Wirtschaftstrukturen Die Untergrenze spielt diesbezuglich insoferne eine Rolle dass sich Erbhof und Nebenerwerbslandwirtschaft weitgehend ausschliessen der Beruf des Landwirts also damit ebenfalls gestutzt wird Daher wird das Anerbenrecht osterreichweit bis heute gepflegt In Tirol heisst der Erbhof speziell wie in Sudtirol geschlossener Hof In manchen Bundeslandern wird ein Bauernhof abweichend vom gesetzlichen Begriff als Erbhof ausgezeichnet wenn dieser mindestens 200 Jahre durchgehend im Besitz ein und derselben Familie ist Der Titel wird vom Land vergeben Solche Hofe werden mit einer Eisentafel an der Eingangstur gekennzeichnet Besondere Erbfolge Bearbeiten Sollte die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommen kann der Erbhof nur von einer Person dem Anerben geerbt werden Sollten sich die Erben nicht auf diese Personen einigen konnen wird nach einer bestimmten Rangordnung 3 Anerbengesetz vorgegangen So werden beispielsweise Nachkommen mit land und forstwirtschaftlicher Ausbildung oder Nachkommen die am Erbhof aufwachsen bzw aufwuchsen bevorzugt Zwischen Erben mit gleicher Voraussetzung entscheidet das Alter je nach ortlichem Brauch wird der Alteste oder der Jungste bevorzugt Mit Ausnahme von Tirol kann das Anerbenrecht per Testament umgangen werden Erbteilung Bearbeiten Der Erbhof wird vom restlichen Nachlass abgetrennt und dem Anerben eingeantwortet Anstelle des Erbhofes hat die Verlassenschaft und damit die Erben einen Anspruch auf Zahlung des Ubernahmepreises gegenuber dem Anerben Der Preis ist vom Verlassenschaftsgericht festzusetzen sofern die Erben sich daruber nicht einigen Das Pflichtteilsrecht wird durch die Erbteilungsvorschriften nicht beruhrt es bezieht sich nie auf die gesamte Erbmasse sondern nur den Hof an sich Pflichterbteile werden anderweitig abgegolten als Geldforderungen Eine Besonderheit ist aber die Bestimmung nach der die Erb und Pflichtteilsanspruche der weichenden Erben nicht nach dem Verkehrswert sondern nach dem viel niedrigeren Ubernahmspreis Ubernahmswert festzulegen sind Das soll die wirtschaftliche Existenzfahigkeit des Betriebs sicherstellen Der Anerbe geniesst im Interesse der Erhaltung des Erbhofes eine bevorzugte Stellung Er wird gewollt begunstigt 19 24 Das Anerbenrecht kennt ausserdem Aufschub der Erbteilung wenn der Anerbe minderjahrig ist Nachtragserbteilung 25 wie auch Versorgungsanspruche fur minderjahrige Erben 26 Sudtirol Bearbeiten BasisdatenTitel Landesgesetz vom 28 November 2001 Nr 17Kurztitel Hofegesetz 2001Abkurzung HofeG Art Geltungsbereich SudtirolRechtsmaterie Erlassen am 28 November 2001Inkrafttreten am Beibl Nr 1 A Bl Nr 51 11 Dezember 2001Weblink 27 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten In Sudtirol wird die unteilbare Hofanlage als Geschlossener Hof bezeichnet wahrend Erbhof heute eine Auszeichnung fur sehr lange in einer Familie befindliche Hofe darstellt Der geschlossene Hof muss die Moglichkeit bieten einen Jahresdurchschnittsertrag zu erwirtschaften der einen angemessenen Unterhalt einer bauerlichen Familie von mindestens vier Personen gewahrleistet Das Dreifache eines solchen Ertrages darf nicht uberschritten werden 28 Rechtliche Grundlage dafur ist das Hofegesetz zuletzt Landesgesetz 17 2001 27 Als geschlossene Hofe gelten Liegenschaften die auf Antrag des Eigentumers von der Hofekommission als solche erklart werden In der Regel handelt es sich um landwirtschaftliche Grundstucke mit den dazugehorigen landwirtschaftlichen Gebauden Der geschlossene Hof ist auch im Erbwege unteilbar Laut Landwirtschaftszahlung 2010 gibt es in Sudtirol ca 20 200 landwirtschaftliche Betriebe Davon sind ungefahr 13 300 Hofe als geschlossene Hofe eingetragen also weit mehr als die Halfte HofubergabeDie Ubergabe des geschlossenen Hofes kann durch Kaufvertrag Schenkung oder durch ein Testament erfolgen Gesetzliche Erbfolge Wurde zu Lebzeiten des Eigentumers kein Hofubernehmer bestimmt und gelangen die Erben zu keiner Einigung so wird der Hofubernehmer vom Gericht bestimmt Abfindung der Erben Die Abfindung der weichenden Erben erfolgt in Geldform wobei sich die Hohe des Ubernahmewertes nach dem durchschnittlichen Jahresertrag des Hofes richtet Ausgedinge Darunter versteht man das Recht des uberlebenden Ehepartners auf angemessenen Unterhalt auf Lebzeiten Diese Unterhaltspflicht tritt nur bei der Ubertragung des Hofes durch Erbteilung nach der gesetzlichen Erbfolge in Kraft Sie kann auch bei der Hofubergabe durch Kauf oder Schenkung zugunsten des Ubergebers und seines Ehepartners und zu Lasten des Hofubernehmers als Reallast im Grundbuch eingetragen werden Absicherung des Altenteils 28 Siehe auch BearbeitenAltenteil Reichserbhofgesetz Hollandganger OdalLiteratur BearbeitenChristoph Monig Landwirtschaftliches Sondererbrecht im Lichte von Verfassungsrecht und Rechtspolitik Carl Heymanns Verlag Koln 2008 ISBN 978 3 452 26901 0 zugl Dissertation Bucerius Law School Hamburg 2008 Tim Kannewurf Die Hofeordnung vom 24 April 1947 Entstehungsgeschichte und Einordnung in die Entwicklung des Anerbenrechts Lang Frankfurt am Main u a 2004 ISBN 3 631 52516 8 zugl Dissertation Universitat Bielefeld 2004 Bernd Schildt Art Anerbenrecht in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 vollig uberarbeitete und erweiterte Auflage Herausgegeben von Albrecht Cordes Heiner Luck Dieter Werkmuller und Ruth Schmidt Wiegand als philologischer Beraterin Redaktion Falk Hess und Andreas Karg Band I Aachen Geistliche Bank Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 Sp 232 235 ISBN 978 3 503 07912 4 Deutschland Gerhard Ruby in Groll Praxishandbuch Erbrechtsberatung 4 Aufl 2015 Kapitel XIII Landwirtschaftliches Sondererbrecht Anne Schulze Vohren Red Abfindung weichender Erben Was der Hof verkraften kann Was BGB und Hofeordnung regeln Alles uber die Nachabfindung Landwirtschaftsverlag Munster 2005 ISBN 3 7843 3377 X Alfons Stengele Die Bedeutung des Anerbenrechts fur Suddeutschland Kohlhammer Stuttgart 1894 Digitalisat Tirol und Sudtirol Martin P Schennach Geschichte des bauerlichen Besitz und Erbrechts in Tirol ein Uberblick In Hofgeschichten der 2002 und 2003 verliehenen Erbhofe Tiroler Erbhofe Nr 21 Innsbruck 2003 S 9 30 pdf tirol gv at Edoardo Mori Werner Hintner Der Geschlossene Hof Geschichtliche Entwicklung und geltende Bestimmungen Universita Popolare dell Alpi Dolomitiche Bozen Mai 2013 pdf deutsch mori bz it Weblinks BearbeitenOsterreich Anerbenrecht verhindert Zerschlagung der Betriebe Landwirtschaftskammer Karnten 15 April 2010 Das Tiroler Hofegesetz Dres Klaunzer amp KlausnerItalien Der geschlossene Hof Autonome Provinz Bozen Sudtirol Abteilung Landwirtschaft provinz bz it Hamburg Zeitungsartikel uber Anerbenrecht in den Historischen Pressearchiven der ZBWEinzelnachweise Bearbeiten Jorg Wolfram Schindler Moderne macht mobil Motive und Strukturen neuzeitlicher Bevolkerungsmobilitat In Archivnachrichten des Landesarchivs Baden Wurttemberg Nr 40 Marz 2010 Bertold Polcher Hausgerechtigkeit in Pfronten In Rund um den Falkenstein Mitteilungsblatt des Heimatvereins Pfronten e V Bd 4 Heft 3 Juni 2009 S 89f Georg Michael von Weber Darstellung der sammtlichen Provinzial und Statutar Rechte des Konigreiches Bayern 1840 4 Bd I Teil S 317 Gerhard Pfeiffer Das Zeitalter des Absolutismus in Westfalen In Heinrich Glasmeier Bildwiedergaben ausgewahlter Urkunden u Akten zur Geschichte Westfalens Munster Verlag der Archivbildstelle 1932 Kurt Heinricher L istituto del maso chiuso nel diritto consuetudinario dell Alto Adige In Atti del II Convegno di Arti e Tradizioni Popolari 1936 Angabe nach Lit Mori Hintner Der Geschlossene Hof 2013 Sez 1 10 S 12 dort Fussnote 5 Arbeitskreis Kirchenbuch Datenaufnahme der OGF Leitfaden Kirchenbuch Datenaufnahme mit GENprofi Abgerufen am 14 August 2016 Landtag Brandenburg Drucksache 6 8941 Juni 2018 Art 125 Nr 1 Art 74 Abs 1 Nr 1 GG Deutscher Bundestag Hoferecht Bundesrechtliche Vorgaben fur entsprechende Regelungen der Lander WD 7 3000 034 18 Bremisches Hofegesetz vom 18 Juli 1899 rund 150 Hofe Zahlen nach Gerhard Ruby Erbrecht in der Landwirtschaft welches Gesetz gilt Memento des Originals vom 6 April 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot landwirtschaft ruby erbrecht de 2017 Landesgesetz uber die Hofeordnung HO RhPf vom 7 Oktober 1953 rund 6 600 Hofe Hessische Landguterordnung vom 1 Dezember 1947 rund 150 Landguter Bad Gesetz die geschlossenen Hofguter betreffend vom 20 August 1898 rund 4 000 Hofguter Gesetz uber das Anerbenrecht vom 14 Februar 1930 fur das ehemalige Wurttemberg Baden in der Fassung vom 30 Juli 1948 RegBl S 165 fur das ehemalige Wurttemberg Hohenzollern in der Fassung vom 13 Juni 1950 RegBl S 249 Drittes Rechtsbereinigungsgesetz vom 18 Dezember 1995 GBl 1996 S 29 Art 28 rund 7 000 Anerbenguter so BVerfG Entscheidung vom 14 Dezember 1994 Az 1 BvR 720 90 NJW 1995 2977 ff a b Bundesgesetz vom 21 Mai 1958 uber besondere Vorschriften fur die bauerliche Erbteilung Anerbengesetz StF BGBl Nr 106 1958 i d g F ris bka a b Bundesgesetz vom 13 Dezember 1989 uber die bauerliche Erbteilung in Karnten Karntner Erbhofegesetz 1990 StF BGBl Nr 658 1989 i d g F ris bka a b Gesetz vom 12 Juni 1900 betreffend die besonderen Rechtsverhaltnisse geschlossener Hofe wirksam fur die gefurstete Grafschaft Tirol Karntner Erbhofegesetz 1990 StF GVBlTirVbg Nr 47 1900 i d g F ris bka a b c Weblink Landwirtschaftskammer Karnten abgerufen 17 Dezember 2013 Lit Schennach Geschichte des bauerlichen Besitz und Erbrechts in Tirol S 1 vergl 42 ABGB Die Einlagen der geschlossenen Hofe sind durch die Einlagezahlen von 90000 an aufwarts gekennzeichnet 1 Abs 2 Anerbengesetz 11 Ubernahmspreis Anerbengesetz 12 Ubernahmswert und 15 Pflichtteilsrecht Ktn Erbhofegesetz 21 Ubernahmswert und 26 Pflichtteilsrecht Tir Hofegesetz vergl Lit Schennach Geschichte des bauerlichen Besitz und Erbrechts in Tirol Kapitel Die Anerbensitte S 4 f 18 Anerbengesetz 21 Ktn Erbhofegesetz 18 Tir Hofegesetz 16 f Anerbengesetz 16 Ktn Erbhofegesetz 23 Tir Hofegesetz a b Landesgesetz vom 28 November 2001 Nr 17 Hofegesetz Kundgemacht im Beibl Nr 1 zum A Bl vom 11 Dezember 2001 Nr 51 i d g F provinz bz it a b Der geschlossene Hof Merkmale provinz bz itBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4001979 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anerbenrecht amp oldid 238915528