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Dieser Artikel beschreibt eine 1947 in Deutschland abgeschaffte Form des Grundbesitzes Der Begriff ist nicht identisch mit dem Erbbaurecht Die Erbpacht Anm 1 war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes Sie ist in Deutschland heute abgeschafft Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1 Januar 1900 gemass Art 63 EGBGB nur landesrechtlich vor allem in Mecklenburg und Schleswig Holstein beschrankt zulassig Das Kontrollratsgesetz Nr 45 Art X verbot sie 1947 unter Aufhebung des Art 63 EGBGB ganz Heute gibt es das Erbbaurecht das im Baurecht mit der Erbpacht vergleichbar ist Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Landesrechtliche Differenzierungen 3 Entwicklung 4 Grundlage fur neue Boden und Wohnungspolitik 5 Literatur 6 Anmerkungen 7 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenDie Erbpacht war das vererbliche und verkaufliche Recht gegen eine Pacht ein fremdes Grundstuck bewirtschaften zu durfen und die Fruchte daraus zu ziehen 1 Bei Antritt der Erbpacht zahlte der Erbpachter Anm 2 an den Grundeigentumer Anm 3 Obereigentumer ein Erbbestandsgeld auch Erbstandsgeld Damit wurde er Untereigentumer Der Pachter konnte mit dem Grundstuck im Prinzip umgehen wie ein Eigentumer Bei Trennung der Fruchte von dem Grundstuck wurde der Pachter deren unbeschrankter Eigentumer Wenn der Vertrag oder die gesetzliche Erbordnung nichts anderes bestimmte konnte der Erbpachter das Gut frei veraussern verpfanden und vererben Die Genehmigung zur Verpfandung musste der Grundherr erteilen wenn die Verpfandung zum Vorteil des Gutes diente Das Gut ging im Erbgang ungeteilt auf den Anerben uber der zur Anerkennung ein Laudemium Mortuarium Lehnware an den Obereigentumer zu entrichten und von diesem einen Leihebrief einholen musste Starb die Familie des Erbpachters aus so fiel das Gut an den Obereigentumer zuruck Gegenuber dem Grundstuckseigentumer trafen den Pachter aber einige Verpflichtungen 1 Er durfte das Grundstuck nicht verschlechtern wozu auch gehorte dass er es standig bewirtschaften musste und nicht brach liegen lassen durfte Liess der Erbleiher das Grundstuck veroden konnte der Obereigentumer den Erbpachter entsetzen abmeiern Er hatte dem Obereigentumer jahrlich eine Pacht Rente Erbzins in Naturalien Naturalzins oder Geld Geldzins zu entrichten Bei mehrjahrigem Ruckstand der Pachtzahlung konnte der Grundstuckseigentumer das Grundstuck einziehen Fur Lasten die auf dem Grundstuck lagen musste der Untereigentumer aufkommen Einen Verkauf der Erbleihe musste der Untereigentumer dem Grundstuckseigentumer anzeigen und ihm in diesem Fall ein Vorkaufsrecht einraumen oder eine Abgabe entrichten Letzteres wurde im Bereich des gemeinen Rechts auf jeden Besitzwechsel ausgedehnt also etwa auch im Erbfall Die Abgabe hatte zahlreiche unterschiedliche Bezeichnungen 2 Landesrechtliche Differenzierungen BearbeitenDas preussische allgemeine Landrecht ahnlich das osterreichische Recht unterschied zwischen der Erbpacht und Erbzinsleihe Solche unwiderrufliche Landleihen gegen festen Zins kamen fruher in deutschen und in andern Landern haufig vor in der Provinz Groningen unter der Bezeichnung beklemmrecht Die Erbpacht unterschied sich von der Zeitpacht dadurch dass sie nicht mit dem Tod des Pachters Schupflehen oder nach Ablauf einer gewissen Zeit erlosch oder gekundigt werden konnte Freistift sondern auf die Erben und Nachfolger des Erbpachters uberging Da die Erbpacht dem freien Eigentum nahestand war das Verhaltnis fur die Bewirtschaftung der Guter weit zutraglicher als das der Zeitpacht bei welchem der Pachter meistens nur nach dem grosstmoglichen Ertrag in der kurzesten Zeit strebte und an der langfristigen Verbesserung der Guter nur wenig Interesse hatte Unterarten des Erbpachtrechts waren das Budnerrecht d h das Erbpachtrecht an kleinen noch landwirtschaftlich selbstandig benutzbaren Grundstucken und das Hauslerrecht das Erbpachtrecht an hauptsachlich fur die Sesshaftmachung landwirtschaftlicher Arbeiter bestimmten Hausstellen Haus Hof Garten Entwicklung BearbeitenZuruckverfolgen lasst sich das Institut einschliesslich seiner aus dem Griechischen stammenden Bezeichnung Emphyteusis auf das Ostromische Reich 1 Uber die Universitat Bologna und die Glossatoren gelangte dieses Rechtsinstitut im 12 13 Jahrhundert auch in den nordalpinen Raum 2 Die Erbpacht war im Mittelalter neben dem Freistift und dem Schupflehen eine gebrauchliche Form des Lehens Insbesondere wenn nach Hungersnoten Kriegen oder Seuchen die Bevolkerung zuruckgegangen war konnte der Grundbesitzer das brachliegende Land nicht zu dem fur ihn gunstigen Freistiftrecht sondern nur auf Lebenszeit oder in Erbpacht vergeben In der Tiroler Landesordnung von 1532 wurde das Freistiftrecht verboten und generell Erbleihe eingefuhrt Seit Ende des 18 Jahrhunderts wurde die Erbpacht in mehreren Landern dadurch beseitigt dass alle ewigen Renten gesetzlich fur abloslich und nur die erbliche Uberlassung des vollen Eigentums als zulassig erklart wurden Die Neubegrundung von Erbpachts und Erbzinsverhaltnissen unter Vorbehalt unabloslicher Grundrenten bei Eigentumsubertragungen wurden verboten so in Frankreich 1789 wo jedoch eine zeitlich beschrankte Erbpacht bis zu 99 Jahren und Pachtverhaltnisse auf drei Generationen zugelassen wurden In Preussen wurden schon durch das Edikt vom 14 September 1811 die aus der Erbpacht herruhrenden Lasten fur abloslich erklart die Verfassungsurkunde von 1850 gestattete nur die Ubertragung des vollen Eigentums Ein preussisches Gesetz vom 2 Marz 1850 regelte die Ablosung und fuhrte die Ablosbarkeit auch in den nach 1866 erworbenen preussischen Landesteilen ein Die Abzahlung in Raten Rentengut konnte dabei auch in Naturalien erfolgen Schliesslich geschah dies auch in Sachsen Bayern Wurttemberg Oldenburg etc In anderen Landern Sachsen Altenburg Sachsen Gotha Sachsen Weimar Sachsen Meiningen Lippe Braunschweig Schwarzburg Rudolstadt etc liess man die Erbpacht bestehen In beiden Mecklenburgischen Landesteilen bildete sie bis 1918 die fast ausschliessliche Form des bauerlichen Grundbesitzes Nach Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB am 1 Januar 1900 wurden durch Art 63 des Einfuhrungsgesetzes zum Burgerlichen Gesetzbuche die landesgesetzlichen Vorschriften uber das Erbpachtrecht aufrechterhalten eine Neubegrundung eines Erbpachtverhaltnisses war nach dieser Vorschrift aber nicht mehr zulassig Durch das Kontrollratsgesetz Nr 45 Art X vom 24 April 1947 wurde die Erbpacht in Deutschland unter Aufhebung des Art 63 EGBGB ganz abgeschafft Rentenguter bestehen auch heute noch Falschlicherweise wird das Erbbaurecht an Baugrundstucken haufig als Erbpacht bezeichnet Grundlage fur neue Boden und Wohnungspolitik BearbeitenErbbaupacht ist Grundlage fur eine nachhaltige Boden und Wohnungspolitik und ein Schritt in Richtung Allmende wo dann Land und Boden allen Menschen gleichermassen zur Verfugung steht Bis dahin soll zumindest staatlicher und kommunaler Landbesitz nicht mehr an Investoren verkauft sondern ausschliesslich als Erbbaupacht verpachtet werden In Hamburg ist das bereits beschlossen und soll in die Verfassung geschrieben werden Ein Bundnis von Mietervereinen und zweier Volksinitiativen Kein Profit mit Boden und Miete bewirkten diesen wohnungspolitischen Kurswechsel der Stadt 3 Literatur BearbeitenF Klein Bruckschwaiger Artikel Erbleihe in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd I 1971 Sp 968 971 Christian Reinicke Pacht In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 6 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1993 ISBN 3 7608 8906 9 Sp 1607 1609 Anmerkungen Bearbeiten Auch Erbzinsleihe Erbleihe Emphyteuse Erbstand Erbbestand Erblehen und zahlreiche andere Bezeichnungen Auch Erbbestander Grundhold Erbmeier Erbrechter Erbzinsmann und zahlreiche andere Bezeichnungen Auch Erbverpachter Vererbpachter Einzelnachweise Bearbeiten a b c Klein Bruckschwaiger Sp 968 a b Klein Bruckschwaiger Sp 969 Hinz und Kunz 100 Jahre gunstige Mieten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erbpacht amp oldid 230538413