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Ein Schupflehen war im Lehnswesen besonders Oberdeutschlands ein Lehen das nur auf Lebenszeiten verliehen wurde und aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehnsmannes gleichsam geschupft oberdeutsch fur geschubst gestossen wurden Es war somit gleichzusetzen mit den Begriffen Fallgut Falllehen leibfalliges Lehen Feudum mobile In weiterer Bedeutung wurde noch bis ins 19 Jahrhundert hinein auch oft ein Grundstuck das auf unbestimmte Zeit uberlassen wird als Schupflehen bezeichnet Quelle BearbeitenSchupflehen Oekonomische Encyklopadie von J G Krunitz erschienen 1773 1858 in 242 Banden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schupflehen amp oldid 238572049