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Ein Freistift Zeitleihe auf Widerruf war im Mittelalter eine Form des Lehnswesens Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Bestimmungen und deren geschichtliche Entwicklung 2 Literatur 3 Fussnoten 4 WeblinksRechtliche Bestimmungen und deren geschichtliche Entwicklung BearbeitenBeim Freistift war es dem Grundherren erlaubt den aufgenommenen Bauern jahrlich abzustiften d h dem Bauern von Jahr zu Jahr das Lehen zu kundigen und dem Bauern den Hof wegzunehmen und ihn anderweitig zu verwenden Da sich diese Praxis jedoch oft auch zum Nachteil des Grundherren auswirkte beispielsweise wenn nach Hungersnoten Kriegen oder Seuchen die Bevolkerung zuruckgegangen war hielt sich diese Praxis nicht lange und wurde durch Schupflehen oder die Erbpacht abgelost so z B in ganz Tirol durch die Landesordnung von 1532 Der Bauer war dafur einer willkurlichen Abgabenerhohung ausgeliefert Starb der Lehnsnehmer so konnte sein Sohn das Lehen neu empfangen musste dafur jedoch die sogenannte Ehrung entrichten bis zu 5 des Realwertes aus der spater die Erbschaftsteuer entstand Gleichzeitig wurde die ehemalige Leib oder Kopfsteuer auf das Gut umgelegt sodass zwar das Merkmal der Leibeigenschaft bald verloren ging der Grund bzw Lehnsherr aber durch ordentliche und ausserordentliche Steuern nach Belieben an der Steuerschraube drehen konnte Der Lehnsnehmer konnte mit Zustimmung des Grundherren auch seinen Besitz verkaufen jedoch nur die Immobilien und den moglichen Ertrag Der neue Pachter musste nun die Anleit bezahlen die dem Wert der Ehrung entsprach Anleit auch Anleite ist ein mittelalterlicher Rechtsbegriff fur die Einweisung eines Berechtigten in den Besitz eines Grundstuckes eines Bauerngutes eines stadtischen Hauses oder einer sonstigen Liegenschaft 1 Von daher steht Anleit auch fur die Ubertragung eines grundherrschaftlichen Gutes an den neuaufziehenden Grundholden und das dafur zu entrichtende Entgelt 2 Literatur BearbeitenHerbert Klein Die bauerlichen Leihen im Erzstift Salzburg In Mitteilungen der Gesellschaft fur Salzburger Landeskunde Jg 69 1929 S 145 168 Fussnoten Bearbeiten Wilhelm Volkert Adel bis Zunft Ein Lexikon des Mittelalters C H Beck Munchen 1991 ISBN 3 406 35499 8 S 18 Wilhelm Volkert Adel bis Zunft Ein Lexikon des Mittelalters C H Beck Munchen 1991 S 19 Weblinks Bearbeitenhttp www geschichtsverein deggendorf de docs gbl 07 gbl 07 139 159 krummstab pdf PDF 3 72 MB http pom bbaw de exist servlet db JDG scripts search xql full urkundenwesen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freistift amp oldid 176892004