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Die Leibeigenschaft oder Eigenbehorigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete personliche Verfugungsbefugnis eines Leibherrn uber Leibeigene auch genannt Eigenleute 1 Sie entstand im Zusammenhang der feudalistischen Gesellschafts und Wirtschaftsform des europaischen Mittelalters Der Begriff leibeigen ist erstmals in einer von Adolf Friedrich I von Mecklenburg herausgegebenen Gesinde und Bauernordnung von 1645 belegt 2 Leibeigene waren Diener des Grundherrn die dessen Land und Gut bewirtschafteten Sie waren zu Frondiensten verpflichtet und durften nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen Sie durften auch nur mit Genehmigung des Leibherrn heiraten 3 und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit 4 Als Grundhorige werden hingegen ehemals freie Bauern bezeichnet die sich freiwillig dem Grundherrn unterstellt und ihm ihr Land ubergeben hatten Sie wurden fortan als zu diesem Land gehorend als Horige oder auch je nach Region als Lassen Laten Liten bezeichnet Grundhorige bewirtschafteten Grund und Boden ihres Grundherrn Inwartseigen und schuldeten ihm als Gegenleistung Naturalabgaben sowie Hand und Spanndienste 5 Letztere ahnelten den Frondiensten Leibeigener Wahrend Leibeigene personenbezogene Abgaben an ihre Herren zahlen mussten waren die Abgaben der horigen Bauern gutsbezogen Es gab auch Uberlappungen wenn Leibeigene uber geringfugigen Landbesitz verfugten und damit der Leibherr zugleich der Grundherr des Dienst und Abgabenverpflichteten war Die Leibeigenschaft schloss Burger einer Stadt nicht ein Dort galt der Rechtsgrundsatz Stadtluft macht frei Umgekehrt bedeutete der Aufenthalt oder die Zuwanderung in die Stadt nicht direkt die Freiheit Die Leibeigenschaft verstetigte die Grundherrschaft ahnlich wie die Erbuntertanigkeit vergrosserte die Pflichten der Bauern und bewirkte eine doppelte Abhangigkeit der Bauern Aufgrund ihrer unterschiedlichen Handhabung und Zwecksetzung bildet die Leibeigenschaft keinen einheitlichen Rechtsbegriff 6 Das Bild eines unter gleichformigen Bedingungen vor sich hin vegetierenden Bauernstandes hat die Geschichtswissenschaft aufgegeben 7 Die Leibeigenschaft lag ihrer Ausgestaltung nach oft zwischen Sklaverei und Horigkeit Sklaverei und Leibeigenschaft sind heute gleichermassen geachtet 8 Leibeigenschaft in Form der Gutsherrschaft im ostelbischen Deutschland wurde wie Sklaverei empfunden und ihr gleichgesetzt 9 Grundherrschaft und Leibherrschaft wurden in dem fast einhundertfunfzigjahrigen Prozess der Bauernbefreiung in Deutschland abgelost 10 Diese Aussagen gelten fur die ostelbischen Gebiete Anderswo weichen die Verhaltnisse oft stark davon ab Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Bedeutung und einzelne Aspekte 2 1 Die Beteiligten 2 2 Die Dienstverpflichtungen 2 3 Ortliche Bindung an Grund und Leibherrn 2 4 Verlust der Freiheit 2 5 Abgrenzung von Sklaverei und Leibeigenschaft 2 5 1 Unterschiedlichkeit 2 5 2 Ahnlichkeit 2 5 3 Identitat 3 Geschichte 3 1 Entstehung 3 2 Fruhformen von Grundhorigkeit und Leibeigenschaft im Frankenreich 3 3 Leibeigenschaft in der organisierten Grundherrschaft 3 4 Von der Grundherrschaft zum Territorialstaat 3 5 Ende der Leibeigenschaft Eigenbehorigkeit 4 Leibeigenschaft in Deutschland 4 1 Baden 4 2 Braunschweig 4 3 Bayern 4 4 Hannover 4 5 Hessen 4 6 Schleswig und Holstein 4 7 Lippe 4 8 Mecklenburg 4 9 Nassau 4 10 Oldenburg 4 11 Pommern 4 12 Preussen 4 13 Sachsen 4 14 Westfalen 4 15 Wied 4 16 Wurttemberg 5 Leibeigenschaft in anderen Landern 5 1 Italien 5 2 Frankreich 5 3 Osterreich 5 4 Russland 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWortherkunft BearbeitenDas Wort stammt von der mittelalterlichen Formel mit dem libe eigen 11 Erst im 14 Jahrhundert war die Formulierung in Umschreibungen der Unfreiheit aufgekommen arme lute die mit dem libe nit ir aigen sind und wurde im 15 Jahrhundert formelhaft wobei es das noch bis ins 16 Jahrhundert verwendete eigen verdrangte 12 Bedeutung und einzelne Aspekte BearbeitenDas Zusammenfallen von Grundherrschaft und Leibherrschaft zu der auch die Gerichtsherrschaft das Kirchenpatronat und die Polizeigewalt gehorte ermoglichte beispielsweise in Schleswig und Holstein die Verstarkung der Grundherrschaft zur umfassenden Gutsherrschaft des ritterlichen Adels 13 In Wurttemberg diente die Leibeigenschaft zur Einziehung des Mortuariums des besten Stuckes Vieh beim Tod des mannlichen Leibeigenen und des Bestkleids beim Tod der weiblichen Leibeigenen 14 und zum Aufbau einer landesherrlichen fruhstaatlichen Territorialherrschaft des hoheren Adels aber nicht zur Bindung des Leibeigenen an eine fruhkapitalistische Gutswirtschaft 15 Die Todfallabgaben wandelten sich im Gebiet des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation zu Geldabgaben 16 Die Leibeigenschaft wird heute nur noch durch Urkunden vermittelt Eine typische Formulierung zur Bezeichnung der Leibeigenschaft in einem Kaufvertrag des Jahres 1363 lautet beide luete und gutter und alle andre aygen luete und gueter ez sin zinsluete eigenluete oder vogtluete die in vorbenannte statt doerffer und wiler und darzue gehoeren 17 Die Beteiligten Bearbeiten Grundherren waren hoher und niederer Adel Kloster 18 Furstbistumer genauer Hoch und Erzstifte weitere kirchliche Stifte oder auch Stadte und ihre burgerlichen Patrizier 19 Es gab verschiedene Gruppen von Leibeigenen zu den privilegierteren gehorten die Hufner denen Grundstucke verschiedener Grossen uberlassen waren Voll Halb und Viertelhufner Sie waren grundhorig und hatten ein widerrufliches Besitzrecht an dem ihnen zur Bewirtschaftung uberlassenen Boden Sie waren auch frondienstpflichtig aber nicht eigenhandig und durften ihre Insten auf die Guter schicken Der Hufner hatte selbstandig zu wirtschaften war Unternehmer und konnte es zu einem bescheidenen Wohlstand bringen 20 Die Insten waren Leibeigene des Gutsherrn und Bedienstete des Hufners Sie arbeiteten fur ihn und leisteten die Frondienste des Hufners auf dem Gutshof eigenhandig ab Sie hatten als Instenwohnung einen winzigen Grundbesitz zur Selbstversorgung den Kohlhof 21 Zum Gesinde das auch auf dem Gutshof wohnte und arbeitete gehorten Jungen Knechte und Magde bis zum Grossknecht sie waren nur Kummerexistenzen 22 Ein Fundament der Leibeigenschaft und der Gutswirtschaft war die Gerichtsherrschaft 23 Die Gerichtsherrschaft erstreckte sich auf die Straf und die Zivilgerichtsbarkeit hinzu kam noch die Polizeigewalt des Gutsherrn 24 Ein weiterer Schwerpunkt der Leibeigenschaft waren die Dienstverpflichtungen 25 Die Dienstverpflichtungen Bearbeiten Die Hufner arbeiteten nur auf ihren eigenen Hufen die Insten und das Gesinde auf dem Land des Gutes Der Hufner hatte als Grundhoriger die Naturalabgaben zu leisten und die Bespannung bereitzustellen Rossfron Geschuldet waren hauptsachlich landwirtschaftliche Arbeiten 26 Zu den Spanndiensten gehorten das Pflugen und Eggen aber auch Baufuhren und Kriegsfuhren Das Bereithalten von Zugtieren zum Beispiel Pferde und Ochsen bedeutete auch dass der Hufner mehr Zugtiere ernahren musste als er selbst brauchte Zwischen 1733 und 1804 scheiterten die Versuche des Besitzers eines Rittergutes in Sachsen den grundhorigen Bauern eine Verpflichtung zum Abbau von Steinkohlen aufzuerlegen In Sachsen erstreckte sich das Bergregal nicht auf die Steinkohle 27 Die Fronen waren oft unangemessen als angemessen galt die jeweils bisherige Ubung Geschriebenes Recht zur Bemessung der Fronen gab es nicht 26 Wer die Arbeiten nicht nach den Vorstellungen des Gutsherrn ausfuhrte konnte ohne Inanspruchnahme eines Gerichts korperlich gezuchtigt werden Das Zuchtigungsrecht war keine Kriminalstrafe sondern Ausfluss der Dienstberechtigung des Gutsherrn 28 Leibeigene konnten Eigentum erwerben und vererben Es beschrankte sich meist auf bewegliche Habe Leibeigene konnten bei Gutswirtschaft einen bescheidenen Wohlstand erreichen aber kein Vermogen erwerben Darlehensverpflichtungen durften Leibeigene nicht auf sich nehmen 16 Nur mit Einwilligung des Gutsherrn konnten Leibeigene ein Handwerk ausuben 29 Leibeigene konnten offentliche Amter bekleiden wie das des Schultheissen einer mittleren Stadt Auch dort wo die Leibeigenschaft der Territorialstaatsbildung diente wurde die Bezeichnung Leibeigener als Schimpfwort aufgefasst 30 Ortliche Bindung an Grund und Leibherrn Bearbeiten Heiraten durften Leibeigene nur mit Genehmigung des Gutsherrn und gegen eine Heiratsabgabe Ohne Trauschein des Gutsherrn durften Pfarrer keine kirchlichen Trauungen vornehmen Damit eine Ehe gegen den Willen des Gutsherrn nicht erzwungen werden konnte war Geschlechtsverkehr unter Ledigen verboten Die Eheschliessung alleine liess auch die Leibeigenschaft nicht wegfallen 31 3 In Wurttemberg durften Leibeigene eines Leibherrn untereinander heiraten 32 Uberwiegend war die ungenosssame Ehe mit Leibeigenen eines anderen Leibherrn verboten Bei der Frau bestand die Gefahr dass sie mit dem Ehemann abzog und dem Leibherrn neben der Arbeitskraft die Erwartung auf die Kinder entging Die Ehe war allerdings nicht unwirksam sondern wurde mit einer Geldstrafe in Hohen des entgangenen Vorteils oder hoher bestraft 33 Besonders in Orten mit mehreren Herren veranlassten die Eheverbote die bauerliche Bevolkerung zur Ablehnung der Leibeigenschaft Ob das oft zitierte ius primae noctis Recht der ersten Nacht das vor allem in hoch und spatmittelalterlichen Gedichten und Ritterromanen Westeuropas Niederlande Frankreich Katalonien sowie in anti feudalen Schriften der Aufklarung kaum aber in historischen Quellen vorkommt jemals tatsachlich bestand ist stark umstritten 34 Es soll aber nicht nur Leibeigenen sondern allgemein gerichtspflichtigen Untertanen gegenuber geltend gemacht worden sein in der Praxis vermutlich aber nur selten oder meist symbolisch Ein Wegzug vom Gut ohne Einwilligung des Gutsherrn war in Schleswig und Holstein nicht vorgesehen Der Gutsherr hatte gegenuber Dritten ein Wiedereinforderungsrecht am Leibeigenen Zwischen Territorialherren bestanden Auslieferungsvertrage und andere Adlige 35 Stadte und Handwerkszunfte durften nur Leibeigene aufnehmen die einen Losbrief oder Freibrief des Gutsherrn vorweisen konnten 31 In Wurttemberg wiederum gab es mehrfach neue Regeln 1455 schien Wegzugsfreiheit geherrscht zu haben der Wegziehende musste sich lediglich verpflichten eine Mannsteuer zu bezahlen 36 1523 betrug die Mannsteuer in einem Falle 36 Heller 37 1495 gab es ein Wegzugsverbot aus dem Herrschaftsbereich des Leibherrn 38 1514 eine allgemeine Erlaubnis zum Wegzug mit zwanzigjahriger Ubergangsfrist 39 1520 wurde diese Erlaubnis vorgezogen 40 1537 wurde sie wieder zuruckgenommen 41 1551 wurde das Wegzugsrecht neu zugesagt 42 und 1598 endgultig zuruckgenommen 43 Das Wegzugsrecht bedeutete aber nicht dass das Leibeigentum endete oder durch eine fremde Ortsherrschaft gebrochen wurde es galt in Suddeutschland vielmehr der Grundsatz der Vorrangigkeit der Leibeigenschaft 44 Abgaben des Leibeigenen wie die Mannsteuer durfte der Leibherr auch in ihm nicht gehorigen Orten einnehmen Die Leibhennen eine Naturalabgabe mit der auch die Leibeigenschaft jahrlich von neuem anerkannt wurde wurden mit hohem Verwaltungsaufwand von Huhnervogten als Fastnachthennen auch ausserhalb der Grundherrschaft und Ortsherrschaft eingezogen und im Huhnerbuch eingetragen 45 ebenso die Mannsteuer 46 Die Altersversorgung der Hufner gewahrte der Gutsherr dadurch dass der Hufner eine Altenteilskate auf seiner Hufe beziehen konnte und sich selbst versorgen konnte 47 Arzt und Medizinkosten hatte der Gutsherr zu ubernehmen der Aufwand hierfur blieb gering Wo ein Kloster ein Spital eingerichtet hatte konnte der Abt verpflichtet sein kranke Eigenleute ins Spital aufzunehmen 48 Nach Aufkommen des Schulwesens wurde seitens des Gutsherrn eine gering ausgestattete Schule eingerichtet auf Voll und Halbhufner Insten Katner und Handwerker wurde die Naturalvergutung und der geringe Geldbetrag fur den Lehrer umgelegt Das Gesinde hatte nichts zu bezahlen 49 Verlust der Freiheit Bearbeiten Die Leibeigenschaft wurde durch die Geburt begrundet ausschlaggebend war der Stand der Mutter 50 Hatte ein Witwer Kinder aus mehreren Ehen konnte dies sogar zur Wegnahme von Kindern fuhren 51 Freie konnten in Unfreiheit geraten Die Verjahrung des freien Standes trat ein wenn sich ein Freier in einer Gegend niederliess wo die landliche Bevolkerung leibeigen war Selbst frei geborene Kinder wurden leibeigen wenn ihre Eltern nach der Geburt leibeigen wurden 52 Wer sich als Freier nicht mehr wirtschaftlich halten konnte konnte sich in Leibeigenschaft begeben Um Wirksamkeit zu erlangen musste diese Erklarung in einem Ergebebrief schriftlich abgegeben werden 52 Auch Masseneide nach vorgefertigten Mustern kamen vor mit denen Untertanen sich verpflichteten sich dem Leibherrn mit Leib und Gut nicht zu entfremden in Wurttemberg 1282 1283 und 1296 1297 53 und in Basel 1499 54 Die Aufhebung der Leibeigenschaft konnte durch Freilassung gegen Entgelt und nach Belieben des Gutsherrn erfolgen 55 Die Abwesenheit vom Gut hatte die Verjahrung des Leibeigentums zur Folge Bei Ledigen betrug die Frist 31 Jahre sechs Wochen und drei Tage bei Verheirateten zehn Jahre 55 In Wurttemberg kam es in Ausnahmefallen zum Austausch von Leibeigenen zwischen einzelnen Leibherren insbesondere in angrenzenden Territorien 56 Ein Wechsel kam auch auf Initiative von Leibeigenen vor meist wenn sie heiraten und deshalb wegziehen wollten aber kein Geld fur einen Freikauf hatten 57 Leibeigene konnten mit Gutern und auch einzeln verkauft werden Meist verkaufte verarmender niedriger Adel Leibeigene an solventen hoheren Adel 58 Von der Leibeigenschaft zu unterscheiden ist das Heuerlingswesen Abgrenzung von Sklaverei und Leibeigenschaft Bearbeiten Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussion Leibeigenschaft Abgrenzung von Sklaverei und Leibeigenschaft 1 angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Zur Abgrenzung der Sklaverei von der Leibeigenschaft gibt es im Wesentlichen drei Auffassungen namlich die der Unterschiedlichkeit der Ahnlichkeit und der Identitat von beiden Unterschiedlichkeit Bearbeiten Der historische Materialismus geht von einer entwicklungsgeschichtlichen Unterschiedlichkeit aus Danach gehorte unter dem System der Sklaverei das gesamte erarbeitete Produkt dem Eigentumer des Sklaven und dieser gab dann dem Sklaven soviel davon ab dass er am Leben bleiben konnte Unter dem Feudalismus geht zunachst dem Leibeigenen oder Grundhorigen das gesamte Produkt seiner Arbeit zu jedoch muss er einen Teil an Sachgut oder Geld an den Feudalherrn abgeben Dies bedeutet dass nicht nur der Unterdrucker und Ausplunderer sondern auch der Unterdruckte und Ausgeplunderte am Produkt beteiligt ist Das Mehrprodukt geht mehr oder weniger an den Feudalherrn aber die Tatsache dass ein Teil des Produkts dem Horigen zu Recht zukommt und dieser Teil vielfach durch hohere Arbeitsleistung erhoht werden kann macht das feudale System zu einem fortschrittlichen gegenuber dem antiken und erlaubt uberhaupt zunachst seine Existenz 59 Die in Mecklenburg Vorpommern und Holstein herrschende Unterdruckung der Bauern im 18 Jahrhundert die Lenin Leibeigenensklaverei nannte sei charakteristisch fur die Phase des Niedergangs des Feudalismus 60 Diese Phase sei aber nur eine Art konterrevolutionarer Nachgeburt des Feudalismus 61 und nicht wesensbestimmend Ahnlichkeit Bearbeiten Auch internationale Vertrage und nationale Strafvorschriften die diese umsetzen gehen von der Verschiedenheit von Sklaverei und Leibeigenschaft aus ordnen aber die gleiche Rechtsfolge an namlich ein absolutes Verbot Nach dem Sklavereiabkommen vom 25 September 1926 62 ist Sklaverei der Zustand oder die Stellung einer Person an der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeubt werden Erst dreissig Jahre spater fugt das Zusatzubereinkommen vom 7 September 1956 uber die Abschaffung der Sklaverei 63 die Legaldefinition fur die Leibeigenschaft hinzu Leibeigenschaft ist die Lage oder Rechtsstellung einer Person die durch Gesetz Gewohnheitsrecht oder Vereinbarung verpflichtet ist auf einem einer anderen Person gehorenden Grundstuck zu leben und zu arbeiten und dieser Person bestimmte entgeltliche oder unentgeltliche Dienste zu leisten ohne ihre Stellung selbstandig andern zu konnen 64 Vom Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft sprechen Art 4 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10 Dezember 1948 und Art 4 Abs 1 der Europaischen Menschenrechtskonvention 65 ebenso Art 5 Abs 1 der 2009 ratifizierten Charta der Grundrechte der Europaischen Union 66 Eine Strafvorschrift zu Sklaverei und Leibeigenschaft enthielt von 1866 bis 2005 mit fast demselben Wortlaut der durchgehend gleich gezahlte 234 des Strafgesetzbuchs des Norddeutschen Bundes des Deutschen Reichs und der Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2016 fand sich eine entsprechende Vorschrift in 233 StGB seit 2016 in 232 StGB Identitat Bearbeiten Die Identitat von Leibeigenschaft und Sklaverei vertrat die offentliche Meinung ab dem 18 Jahrhundert 67 und auch Art 148 des Zweiten Teils 7 Titels vierten Abschnitts des Allgemeinen Landrechts fur die Preussischen Staaten vom 5 Februar 1794 spricht davon dass die ehemalige Leibeigenschaft als eine Art der personlichen Sklaverey auch in Ansehung der unterthanigen Bewohner des platten Landes nicht mehr statt findet Der Historiker Michael Zeuske sieht in seinem Handbuch Geschichte der Sklaverei von 2013 2019 keinen Unterschied zwischen Leibeigenschaft und Sklaverei 68 Geschichte BearbeitenEntstehung Bearbeiten Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Schon im Altertum war bei den germanischen Stammen der Unterschied zwischen Freien und Unfreien ausgepragt Die Entstehungsgrunde der Unfreiheit waren Kriegsgefangenschaft oder Unterdruckung die dann durch Geburt und Verheiratung weitergegeben wurde und die freiwillige Ergebung die bereits bei Tacitus Erwahnung findet Fruhformen von Grundhorigkeit und Leibeigenschaft im Frankenreich Bearbeiten Im Frankischen Reich bildeten sich unter den Freien verschiedene Stande und es gab bereits zur Zeit der Merowinger unter den Unfreien verschiedene Abstufungen Danach liessen sich drei Stufen der Unfreien unterscheiden die Ministerialen die zins und dienstpflichtigen Leute die Grundhorigen und die eigentlichen Unfreien deren vollstandige Unfreiheit durch die Abstammung von unfreien Eltern durch Verheiratung mit einem Unfreien und durch die gerichtliche Uberweisung insolventer Schuldner oder Verbrecher an den Glaubiger oder an die Verletzten aber auch durch freiwillige Unterwerfung unter die Schutzgewalt eines Leibherrn begrundet wurde Die Grundhorigen wirtschafteten als selbstandige Bauern auf dem Land eines Grundherrn und hatten als Gegenleistung fur die Uberlassung des Landes und den Schutz Geld Ackerfruchte und teilweise Handwerksprodukte zu liefern Sie waren zur Mithilfe auf dem Herrenhof und zu Spann und Fuhrdiensten verpflichtet 69 Die Belastung war dabei von Grundherrschaft zu Grundherrschaft unterschiedlich 70 Leibeigene arbeiteten als Gesinde auf dem Lande des Grundherrn Ein Teil von ihnen erhielt aber auch Bauernstellen dies konnte fur den Grundherrn billiger sein So konnten Leibeigenschaft und Grundhorigkeit zusammenfallen Der Leibeigene hatte wie ein selbstandiger Bauer Grundabgaben und Frondienste zu leisten Eine Entlassung aus der Leibeigenschaft war moglich 71 Schon im 9 Jahrhundert begannen Grundherrschaft und Leibeigenschaft gehauft aufzutreten auch weil viele vormals Freie die Leibeigenschaft vorzogen um sich der militarischen Dienstpflicht zu entziehen die unter den Karolingern zunehmend in Anspruch genommen wurde Viele freie Bauern schenkten und verkauften ihre Felder und Bauernstellen an adlige und klosterliche Grossgrundbesitzer um dem ansonsten geschuldeten Heeresdienst zu entgehen und wurden auf diese Weise zu Grundhorigen 72 Der Anteil der Grundhorigen und Leibeigenen vergrosserte sich der Anteil der Freien sank In der zweiten Halfte des achten Jahrhunderts verfiel die Geldwirtschaft und es wurden nur noch kleine Munzen gepragt Der Verlust des Geldes hatte im kollektiven Bewusstsein und in der Wirklichkeit die Naturalwirtschaft zur Folge 73 Selbst konigliche Amtstrager erhielten kein in Geld bemessenes Salar sondern stattdessen Nutzungsrechte an Grundbesitz 74 Diesen brachten die Konige von den Freien im achten und neunten Jahrhundert an sich Seinen Wert erhielt der Grundbesitz erst durch dauerhaft gebundene menschliche Arbeit welche nicht in Geld entlohnte Knechte Magde Tagelohner und Schnitter zu leisten hatten sondern Grundhorige und Leibeigene Leibeigenschaft in der organisierten Grundherrschaft Bearbeiten In manchen deutschen Territorien darunter Mecklenburg wurden nach dem Ende des Dreissigjahrigen Krieges viele vorher freie oder horige Bauern in die Leibeigenschaft gedrangt Besonders in Mecklenburg kam es danach zum Bauernlegen grossen Ausmasses Bauernhofe wurden durch die ritterschaftliche Gutsherrschaft eingezogen und dem eigenen Grundbesitz einverleibt die Bauern gerieten in Abhangigkeit In Bern Solothurn und Basel wurden zwischen 1500 und 1525 den Leibeigenen nach Bauernunruhen Freibriefe ausgestellt Allerdings wurden sie schon 1532 veranlasst ihre Freibriefe wieder zuruckzugeben 75 Freilich scharfte sich in den Bauernkriegen der Blick dafur dass ein gesellschaftliches Zusammenleben auch ohne Leibeigenschaft denkbar war Vor allem die Heiratsbeschrankungen schurten den Unmut und waren eine wichtige Ursache fur den Deutschen Bauernkrieg von 1524 bis 1526 Von der Grundherrschaft zum Territorialstaat Bearbeiten In Suddeutschland wurde teilweise das Wegzugsrecht gewahrt und mit dem Grundsatz kombiniert dass eine fremde Grund und Ortsherrschaft das Verhaltnis zum Leibherren nicht bricht Dies erlaubte dass der Leibherr Rechte aus seiner Leibherrschaft wie einzelne Dienstberechtigungen und Besteuerungsrechte auf fremdem Territorium geltend machen konnte Ein gegenseitiges Nachjagerecht wurde zwischen Basel und Solothurn 1430 vertraglich vereinbart 76 Hatte ein Grundherr viele Leibeigene anderer Herren auf seinem Territorium so floss aus seiner Ortsherrschaft Steuer und sonstige Leistungskraft ab 1534 lebten in der habsburgischen Ortsherrschaft Rheinfelden 470 Leibeigene der benachbarten Stadt Basel wahrend nur 70 Rheinfelder Leibeigene in Basel wohnten Dieser Zustand war fur Basel vorteilhaft denn seine Leibeigenen in Rheinfelden durften keinen Krieg gegen Basel fuhren und schieden fur eine militarische Auseinandersetzung aus Fur Rheinfelden war der Abfluss an Leistungskraft so erheblich dass es Basel die Leibeigenen gegen vier Dorfer abkaufte Basel konnte auf diese Weise sein Territorium vergrossern Die mindermachtigen Ortsherrschaften wurden durch fremde Leibeigene daran gehindert geschlossene Verwaltungsraume zu schaffen Die machtigeren Ortsherrschaften konnten auf ihrem Gebiet im Laufe der Zeit immer mehr Hoheitsrechte bis hin zu Formen der Souveranitat erwerben 77 Im 17 und 18 Jahrhundert als die Heiratsbeschrankungen faktisch kaum mehr existierten gab es nur noch wenig Widerstand gegen die Leibeigenschaft Es konnte sogar vorkommen dass Leibeigene Angebote zur Ablosung ihrer Leibeigenschaft ausschlugen obwohl sie dazu finanziell ohne weiteres in der Lage gewesen waren Vor allem in Gebieten mit starker territorialer Zersplitterung z B in Oberschwaben erwies sich der juristische Schutz als wichtige Absicherung Da die Leibeigenschaft eine gegenseitige Verpflichtung war konnte sie nicht gegen den Willen des Leibeigenen aufgekundigt werden Wenn jemand nicht in der Lage war die Todfallabgaben aufzubringen zeigten sich die Herrschaften in aller Regel kulant indem sie Nachlasse gewahrten ganz verzichteten oder die Todfallabgabe durch eine symbolische Handlung z B Wallfahrt abgelten liessen Bei schlechten Ernten waren die Gutsherren verpflichtet ihre Leibeigenen zu konservieren d h zu unterhalten und wenn notig mit neuem Saatgut zu versorgen Der Leibeigenenmord von Burau machte 1722 aber auch deutlich wie rechtlos und den Launen ihrer Herren preisgegeben die Leibeigenen noch im 18 Jahrhundert waren Der Gutsherr Heinrich Rantzau auf Burau hatte die Frau den Sohn und den Knecht eines vermeintlich straffalligen aber entwichenen Untertanen totprugeln lassen Dies muss allerdings als extreme Ausnahme gesehen werden da der Grundherr auch fur Rechtsverstosse gegen seine Untergebenen zur Rechenschaft gezogen werden konnte Ende der Leibeigenschaft Eigenbehorigkeit Bearbeiten nbsp Freilassungsbrief des Johann Hermann Weymann 1762 aus der Eigenbehorigkeit nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Im Zuge der Feudallastenablosung wurde die personliche Leibeigenschaft in Deutschland ab Anfang des 19 Jahrhunderts meist als erste Feudalverpflichtung aufgehoben Langer blieb die Grundherrschaft mit ihren Fronen und Naturalabgabeverpflichtungen erhalten weil diese als Gegenleistung fur die Nutzung des Bodens und der Hofe des Grundherrn angesehen wurden 78 Ausgangspunkt der Feudallastenablosung war in Deutschland die Wahrnehmung des gesunkenen Wohlstandes nach dem Siebenjahrigen Krieg 1756 1763 79 und den Missernten und Preissteigerungen in den Jahren 1771 und 1772 80 Die beiderseitigen Beschrankungen in den Rechtsverhaltnissen zwischen Bauern und Feudalherren wurden fur ein grosses Hindernis fur die Wiederherstellung der Landwirtschaft gehalten 81 Ausserdem hatten praktische Versuche wie die des Hans Graf zu Rantzau bewiesen dass die Bauernbefreiung auch fur den Gutsherrn okonomisch vorteilhaft war weil durch Pacht ein sichereres Einkommen zu erlangen war als durch den Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte bei gleichzeitiger Unterhaltung der Leibeigenen auch bei Arbeitsunfahigkeit Die Ziele der Reformer waren unterschiedlich und teilweise gegenlaufig Die einen beabsichtigten die schon bestehenden Guter zu einer kapitalistisch grossbetrieblichen fast industriellen Landwirtschaft nach englischem Vorbild umzuformen Die anderen wollten einen fest angesessenen zahlreichen wohlhabenden mittelstandischen Vollbauernstand als Stutze und Hauptkraft des Landes 82 Die Wirkung der Reformen lasst sich nicht eindeutig bestimmen weil sich ab 1850 die nicht vorhergesehene Industrialisierung durchsetzte und einen grossen Bedarf an Landesprodukten ausloste ebenso einen grossen Bedarf an Arbeitskraften die in der Landwirtschaft freigesetzt wurden 83 Die Aufhebung der Leibeigenschaft geschah unter anderem auch mit Freilassungsbriefen die der jeweilige Landesherr an den Freizulassenden richtete Teilweise wurde die Leibeigenschaft aber auch nur fur ablosbar erklart und es konnte entweder der Leibeigene oder fur ihn der Staat die Verpflichtung zur Zahlung einer Entschadigungssumme fur die entgehenden Leistungen an den fruheren Leibherren ubernehmen Nach der Aufhebung der Leibeigenschaft wurde das Verhaltnis zum Gutsbesitzer haufig in einen Erbpachtvertrag umgewandelt Am langsten und am strengsten erhielt sich die Leibeigenschaft in Russland und Rumanien In Russland wurde ihre Aufhebung erst unter Zar Alexander II vorbereitet nachdem fruhere Versuche unter den Zaren Alexander I und Nicolaus I die Aufhebung nur wenig gefordert hatten Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Russland erfolgte im Jahre 1861 In Rumanien wurde die Leibeigenschaft im Jahre 1863 abgeschafft Freie Bauern in dem Sinne keine Leibeigenen oder Eigenleute zu sein waren in Tirol bereits im ausgehenden Mittelalter die gesellschaftliche Norm Leibeigenschaft in Deutschland BearbeitenBaden Bearbeiten 1525 wurde die Leibeigenschaft die zuvor schon weit zuruckgetreten war in Baden wieder eingefuhrt 1783 folgte der badische Markgraf Karl Friedrich dem Vorbild Kaiser Josephs II und hob die Leibeigenschaft in der Markgrafschaft Baden auf Einen Sonderstatus bildete dabei die ehemalige Herrschaft Hauenstein deren grosse Anzahl von Freibauern ihre wohl in dieser Form in Deutschland einzigartigen Selbstverwaltung und freiheitlichen Rechte uber Jahrhunderte hinweg erhalten konnte Braunschweig Bearbeiten Im Furstentum Braunschweig Wolfenbuttel wurde die Leibeigenschaft 1433 aufgehoben 84 Bayern Bearbeiten In Altbayern Ober und Niederbayern gab es drei verschiedene Ausgestaltungen der Leibeigenschaft die Personal Leibeigenschaft die von Vater oder Mutter ererbt wurde oft mit der Folge dass einzelne Familienmitglieder frei und andere leibeigen waren In einigen Gegenden Bayerns gab es eine zweite Form die Real Leibeigenschaft bei der die Anwesensbesitzer Leibeigene ihres Grundherrn waren Bei der dritten Form der lokalen Leibeigenschaft war im Grundsatz jeder Untertan Leibeigener des bayerischen Landesherrn 85 Fur alle drei Formen gilt Die Leibeigenschaft in Bayern war eine rein finanzielle teilweise auch eine Arbeits Belastung ohne weitere Abhangigkeit des Leibeigenen vom Grundherrn Leibeigene in Bayern waren Untertanen wie Freie auch Sie konnten eigenes Vermogen besitzen und vererben Vertrage schliessen nach eigener Entscheidung wegziehen und ihren Ehepartner frei wahlen Wie Freie zahlten sie Steuern und hatten Zugang zu den Gerichten 86 Die Leibeigenschaft hatte hier nichts mit Sklaverei oder Horigkeit zu tun Den Verpflichtungen der Leibeigenen stand ursprunglich eine Fursorgepflicht des Leibherrn gegenuber 87 die noch im 17 Jahrhundert gelebt wurde 88 Die am Ende des Mittelalters im Kurfurstentum Bayern mit Ausnahme der Oberpfalz noch weit verbreitete Leibeigenschaft ging wahrend der nachsten Jahrhunderte kontinuierlich zuruck Vor allem durch Freikauf oder Heirat eines freien Partners da bei gemischten Ehe meist der Stand einer freien Mutter ausschlaggebend fur den Stand der Kinder war Aber auch Tochter folgten oft einem freien Vater Eine Leibeigenschaft die durch Niederlassung entstand gab es nur in wenigen Gebieten Durch landesweite Erhebungen 1799 und 1803 lasst sich der Anteil der Leibeigenen an der Bevolkerung auf etwa 2 schatzen 89 In der Verfassung des Konigreichs Bayern von 1808 sowie in dem Organischen Edikt vom 31 August 1808 wurde die Leibeigenschaft wo sie im Konigreich noch bestand ohne Entschadigung aufgehoben Hannover Bearbeiten Im Konigreich Hannover wurde sie 1833 aufgehoben Hessen Bearbeiten Im Grossherzogtum Hessen wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft per Gesetz vom 25 Mai 1811 verordnet und zum 13 Juli 1813 rechtskraftig Es wurde eine Entschadigungsleistung der ehemaligen Leibeigenen an die vormaligen Leibherren vorgesehen 90 Schleswig und Holstein Bearbeiten 1686 verurteilte der ehemalige Reichshofrat und Besitzer der holsteinischen adligen Guter Schmoel Hohenfelde und Oevelgonne Christoph von Rantzau als Gerichtsherr 18 seiner Untertanen wegen Hexerei zum Tode und liess sie unter Missachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften hinrichten Am 19 Juli 1688 stellte Christoph Rantzau fur die Leibeigenen der drei ihm gehorenden Guter Freibriefe aus wonach diese auf ewig freigelassen sein sollten Die Freilassung konnte als Zeichen der Reue und Wiedergutmachung empfunden worden sein und Rantzau hatte diese Wirkung beabsichtigt haben konnen 91 Am 6 September 1690 wurde Rantzau wegen gravierender Mangel beim Verfahren seiner Hexenprozesse zu einer Geldstrafe von 24 000 Reichstalern verurteilt 92 1695 verkaufte Rantzau alle drei Guter an seinen Standesgenossen Dernath und nahm im Kaufbrief die Freilassungsbestimmungen von 1688 zuruck 92 Das von den Schmoeler Leibeigenen deswegen angerufene in Kiel und Rendsburg tagende Landgericht vertrat die Ansicht dass der Kaufbrief von 1695 dem Freibrief vom 19 Juli 1688 vorgeht und eine Untersuchungskommission auf Antrag der Leibeigenen von Schmoel feststellen soll ob sie berechtigte Beschwerden ausserhalb des Kaufbriefs hatten 93 In weiteren Instanzen darunter dem Reichskammergericht in Wetzlar wurde die materielle Rechtslage nicht noch einmal untersucht und es blieb dabei dass die Freilassungsbestimmungen von 1688 aufgehoben waren 94 Im Herzogtum Holstein war Hans Graf zu Rantzau der erste holsteinische Gutsherr der fur seine Bauern seit 1739 Schritt fur Schritt die Leibeigenschaft auf Dauer abschaffte Andere Gutsherren folgten seinem Vorbild Im ubrigen Holstein und im als Reichs und Konigslehen zu Danemark gehorenden Herzogtum Schleswig wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft durch Beschluss der Ritterschaft in beiden Provinzen zu Anfang des Jahrs 1796 eingeleitet Nach Aufforderung an samtliche Gutsbesitzer wurde sie tatsachlich beschlossen dem Konig angezeigt und durch die erfolgte Resolution vom 30 Juni 1797 sanktioniert so dass mit Ende des Jahrs 1804 auch wirklich die vollige Aufhebung erfolgte Lippe Bearbeiten Am 27 Dezember 1808 unterschrieb die Furstin Pauline zur Lippe die Verordnung zur Aufhebung der Leibeigenschaft im Furstentum Lippe Die Verordnung trat am 1 Januar 1809 in Kraft Mecklenburg Bearbeiten Im Mittelalter gab es in Mecklenburg ein selbstandiges Bauerntum und es bestanden Erbpachthofe 1607 wurde den Bauern im ritterschaftlichen Landesteil auf dem Landtag in Gustrow das bisher gewohnheitsmassig genutzte Erbzinsrecht abgesprochen Bauernhufen gehorten fortan den Gutsherren der Ritterschaft wenn der Bauer sein Erbzinsgerecht nicht schriftlich vorweisen konnte Dies war jedoch nur selten moglich da die Erbzeitpacht seit Jahrhunderten gewohnheitsrechtlich bestand und niemand sich gezwungen sah Urkunden anzulegen Die Verankerung der Leibeigenschaft in Mecklenburg begann nach dem Ende des Dreissigjahrigen Krieges welcher den Grundstein zum volligen Niedergang des mecklenburgischen Bauernstandes legte Nach dem Krieg versuchten die Herzoge die Wirtschaft des Landes welche uberwiegend aus der Landwirtschaft bestand wieder aufzubauen Allerdings konnte nur etwa ein Viertel der verlassenen und verwusteten Bauernstellen wieder besetzt und bewirtschaftet werden Die Gutsherren konnten sich leicht gegen den stark dezimierten und okonomisch ruinierten Bauernstand durchsetzen und das Bauernrecht verschlechtern Die weitgehende Entvolkerung des Landes fuhrte zum Bauernlegen in grossem Ausmass Bauernhofe wurden durch die ritterschaftliche Gutsherrschaft eingezogen und dem eigenen Grundbesitz einverleibt 1646 wurde die Mecklenburgische Gesindeordnung erlassen und 1654 erweitert darin hiess es Von Bauersleuten und deren Dienstbarkeit und Ausfolgung dd 1 Ordnen und setzen Wir nachdeme die tagliche Erfahrung bezeuget dass die Bauersleute und Untertanen Mannes und Weibspersonen sich diese Zeit vielfaltig unterfangen sich ohn ihrer Herren und Obrigkeit Verwissen und Bewilligung zusammenzugesellen zu verloben und zu befreien solches aber weil sie ihrer Herrschaft dieser Unser Lande und Furstentume kundbaren Gebrauche nach mit Knecht und Leibeigenschaft samt ihren Weib und Kindern verwendet und daher ihrer Person selbst nicht machtig noch sich ohn ihrer Herren Bewilligung ihnen zu entziehen und zu verloben einiger Massen befuget Dass wir demnach solches angemasstes heimliches Verloben und Freien der Bauerleute ganzlich hiemit wollen verboten und abgeschaffet haben dd Damit hatte der Bauernstand zum grossten Teil seine Freiheit verloren und es kam zur rechtlichen Verankerung der Leibeigenschaft Demnach durften die Bauern ihre Arbeitsstelle nicht mehr ohne Genehmigung des Gutsherrn verlassen Eine Heirat war ebenfalls nur mit Genehmigung des Gutsherren moglich Im fruhen 18 Jahrhundert erreichte der Konflikt zwischen dem Landesherrn und den Landstanden einen neuen Hohepunkt 1708 hatte der Mecklenburg Schwerinische Herzog Friedrich Wilhelm eine Consumptions und Steuerordnung zur Uberwindung der Kriegsfolgen sowohl des Dreissigjahrigen Krieges 1618 bis 1648 als auch schon des Nordischen Krieges 1700 bis 1721 eingefuhrt Neben der Besteuerung der Ritterschaft und der Geistlichen beinhaltete die Consumptions und Steuerordnung die Abschaffung der leibeigenschaftlichen Abhangigkeit der Bauern von ihren Grundherren Die Leibeigenschaft der Bauern sollte in eine Vererbpachtung umgewandelt Frondienste sollten durch Geldleistungen ersetzt werden Sein Bruder und Nachfolger Karl Leopold suchte dies mit grosser Harte gegen die Ritterschaft sowie gegen die mit ihr verbundete Seestadt Rostock durchzusetzen Er forderte die Stande auf ihm zum Aufbau eines stehenden Heeres zusatzliche Steuern zu bewilligen zwang dann den Rostocker Rat zum Verzicht auf seine Privilegien und trieb seine Steuerforderungen gegenuber der Ritterschaft rucksichtslos ein Mecklenburg Schwerin war wahrend des Nordischen Krieges Aufmarschgebiet und Kriegsschauplatz und mit Hilfe eines stehenden Heeres beabsichtigte Karl Leopold den Aufenthalt fremder Truppen in Mecklenburg Schwerin zu beenden Dadurch entstand ein scharfer Gegensatz zwischen dem Herzog und den Standen Nach Klagen der mecklenburgischen Landstande vor Kaiser Karl VI gegen Karl Leopolds Rechtsbruche und autokratische Bestrebungen wurde 1717 die Reichsexekution gegen den Herzog verhangt Da eine Beilegung des Konfliktes auch nach der Aufhebung der Reichsexekution 1727 zunachst misslang wurde Karl Leopold schliesslich 1728 vom Reichshofrat zugunsten seines Bruders Christian Ludwig II abgesetzt 95 In Mecklenburg Strelitz bemuhten sich die Landstande den kunftigen Thronfolger als Gewahrsmann ihrer Sache zu gewinnen Der Ausgang des Strelitzschen Thronfolgestreits von 1752 53 bewirkte die weitere Starkung der Landstande Die politische und administrative Zersplitterung des Landes verscharft sich immer mehr Die Macht der Herzoge ging immer mehr verloren und Leidtragender war die Bevolkerung Am 18 April 1755 wurde gemass den Festlegungen des Hamburger Vergleichs von Herzog Christian Ludwig II dem Regenten des Landesteils Schwerin mit Vertretern der Landstande Landesgrundgesetzliche Erbvergleich LGGEV in Rostock abgeschlossen Fur den Landesteil Strelitz wurde der Vergleich am 11 Juli 1755 durch dessen Regenten Herzog Adolf Friedrich IV ratifiziert Das 25 Artikel und 530 Paragraphen umfassende Vertragswerk bildete in der Folgezeit den Rahmen fur alle gesellschaftlichen politischen wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der landesstandischen Verfassung in Mecklenburg Schwerin mit kurzer Unterbrechung 1849 50 bis zum Ende der Monarchie 1918 geltendes Recht Der Abschluss des LGGEV stellte im Grunde einen Kapitulationsakt der furstlichen Landesherrschaft in Mecklenburg dar Christian Ludwig II musste sich 1755 einem weitgehenden Verfassungsdiktat der Landstande beugen die in diesem Vertragswerk vor allem ihre Rechtspositionen durchsetzten Der 19 Artikel mit der Uberschrift Von den Leibeigenen Unterthanen der Ritter und Landschaft enthielt in den 325 bis 336 Vorschriften die zur erneuten rechtlichen Verankerung der Leibeigenschaft der Bauern fuhrten Die Vorschriften beinhalteten vor allem Befugnisse der ritterschaftlichen Gutsherren gegenuber den Bauern Die 325 und 326 LGGEV verpflichteten die Bauern unter Berufung auf die Reversalen von 1621 erneut den Gutsherren alle Hufen Acker und Wiesen abzutreten fur die sie ihre Erbzinsgerechtigkeit nicht nachweisen konnten und raumten den Bauern keinerlei eigenes Besitzrecht an den von ihnen bewirtschaften Flachen ein In 334 wurde das Bauernlegen zur Vergrosserung des eigenen Gutshofes offiziell legitimiert 334 Was die Verlegung und Niederlegung der Bauren anlanget So wollen Wir die Ritter und Landschaft inclusive der Closter und der Rostockschen Gemeinschafts Oerter bey ihrem Landsittlichen Eigenthums Recht uber ihre Leibeigene Guts Unterthanen und deren innhabendes Ackerwerk und Gehofte unbeschwert lassen mithin ist und bleibt die Verlegung und Niederlegung einem jeden Guts Herrn der Gestalt frey und unbenommen dass er den Bauren von einem Dorf zum andern zu setzen und dessen Ackerwerk zum Hof Acker zu nehmen oder sonst dasselbe zu nutzen Fug und Macht haben soll Lediglich die Niederlegung ganzer Dorfer bedurfte der Zustimmung des Landesfursten damit es zu keiner vollstandigen Verarmung ganzer Landstriche kam 336 So viel aber die ganzliche Niederlegung der Dorfer und Baurschaften betrift aus welcher Verarmung und Verminderung der Unterthanen entstehet So soll solche eigenmachtige Niederlegung eines Dorfs an sich in der Regul ganzlich verboten hingegen ein jeder Eigenthums Herr schuldig seyn solches sein Vorhaben jedesmal zuerst dem Engern Ausschuss anzuzeigen welcher so dann an Uns davon seinen gutachtlichen Bericht erstattet damit Wir darauf wegen einer solchen bey einem Gut vorgehenden in das allgemeine Beste einschlagenden Haupt Veranderung die Nothdurft weiterer Landes Furstlich verfugen konnen Bauernlegen und die Horigkeit der Hintersassen dienten vor allem der Sicherung der okonomischen und sozialen Grundlagen der Ritterschaft in dem standischen System Anschliessend kam es erneut zu Bauernlegen in grossem Umfang Im Jahre 1816 hob Georg Ferdinand von Maltzan auf Penzlin als erster Gutsherr in Mecklenburg die Leibeigenschaft auf seinen Gutern auf trotz der Proteste seiner Standesgenossen 1822 wurde die Leibeigenschaft in ganz Mecklenburg rechtlich abgeschafft und die Bauern wurden von ihren Verpflichtungen gegenuber ihren Landherren befreit Die Gutsherren erhielten jedoch ein Kundigungsrecht und die Bauern verloren ihr vorher durch Geburt erworbenes Heimatrecht In Mecklenburg fehlte das Recht der freien Ansiedlung Wegen der Unvollkommenheit des Gesetzes und des Fehlens eines Freizugigkeits und Niederlassungsrechts konnten die Bauern zunachst keine wirkliche Freiheit und wirtschaftliche Selbstandigkeit erlangen Nassau Bearbeiten Im Herzogtum Nassau wurde die Leibeigenschaft 1808 aufgehoben Oldenburg BearbeitenIm Herzogtum Oldenburg erfolgte die Aufhebung 1814 nbsp Edikt des Schwedenkonigs zur Aufhebung der Leibeigenschaft von 1806Pommern Bearbeiten Fur Pommern ist eine Teilung uber Jahrhunderte zu konstatieren Das betrifft auch die Fragen der Leibeigenschaft 1616 wurde fur das Herzogtum Pommern Stettin die Bauern und Schaferordnung erlassen die die Leibeigenschaft und das Bauernlegen manifestierte Fur das Herzogtum Pommern Wolgast wurde die gleiche Ordnung aber erst 1646 eingefuhrt Nach dem Dreissigjahrigen Krieg setzte sich die Unterschiedlichkeit fort das wurde aber erst spater sichtbar Vorpommern kam an Schweden und Hinterpommern an Brandenburg Preussen Nach den Verschiebungen von 1720 verkleinerte sich das Gebiet von Schwedisch Vorpommern noch weiter Fur den preussischen Teil Pommerns einschliesslich des so genannten Alt Vorpommern kam das preussische Recht zur Anwendung und damit die Anwendung der Leibeigenschaft Siehe Preussen Einen anderen Weg ging Schwedisch Vorpommern Kurz bevor sich durch die napoleonische Eroberung das Heilige romische Reich deutscher Nation aufloste fuhrte der schwedische Konig das schwedische Recht ein Dazu gehorte auch die Aufhebung der Leibeigenschaft Durch die napoleonischen Kriege wurde aber die Ausfuhrung bis nach 1815 verzogert zumal es grosse Widerstande seitens der Grundherren gab Dann aber trat fur diesen Rechtsbereich das preussische Recht in Kraft sonst gab es ja fur diesen pommerschen Teil Regierungsbezirk Stralsund noch lange ein gesondertes Recht Preussen Bearbeiten Bereits das allgemeine preussische Landrecht von 1794 bezeichnete die Leibeigenschaft als unzulassig Im Konigreich Preussen wurde die Erbhorigkeit Erbunterthanigkeit und Leibeigenschaft nach jahrzehntelanger stufenweiser Beseitigung erst 1807 durch Erlass des Konigs im Zuge der Preussischen Reformen Oktoberedikt mit Wirkung zum Martinstag 1810 endgultig abgeschafft Durch das Regulierungsedikt vom 14 September 1811 wurde die Eigentumsverleihung der Bauernhofe und die Abschaffung der Naturaldienste ausgesprochen 96 Sachsen Bearbeiten Sachsen gehorte in den Geltungsbereich der mitteldeutschen Grundherrschaft Die Elemente personlicher Unfreiheit waren geringer als in den Agrarverfassungen anderer Landesherrschaften Die Verpflichtungen der Bauern waren mehr von der Inanspruchnahme des ihnen nicht gehorenden Grund und Bodens gepragt als von personlicher Unfreiheit Leibeigenschaft als Rechtsinstitut gab es nicht Im Jahre 1550 gehorten 287 000 von 550 000 Einwohnern zur landlichen Bevolkerung 73 Prozent der Landbevolkerung waren Bauern auf ungefahr 43 000 Bauernstellen Zu den unterbauerlichen Schichten gehorten mit acht Prozent der Landbewohner Gartner und Hausler und 18 Prozent Hausgenossen Insten Grundherren waren ein Prozent der Landbevolkerung Grosster Grundeigentumer war der kurfurstliche Landesherr seine grosseren Guter waren die Kammerguter 97 Es gab gegen Ende des 18 Jahrhunderts in Kursachsen 1077 meist adelige Grundherren Sie ubten die Lehens Erb und Gerichtsherrschaft aus 98 Die einzelnen Grundherren betrieben meist bescheidenere Eigenwirtschaften Im 16 und 17 Jahrhundert wurden die Eigenwirtschaften vergrossert weil die Grundherren selber produzieren wollten um Geldgewinne zu erzielen Dabei kam es zu einem vom Kurfursten als Territorialherrn stark eingedammten Bauernlegen an dem er sich aber als Grundherr selbst beteiligte 99 Die Arbeitsleistungen auf dem Gut wurden von den grundhorigen Bauern erbracht Die Ritterguter genannten Gutswirtschaften hatten eine Grosse von 50 bis 300 Hektar Der grosste Teil der landwirtschaftlichen Nutzflache wurde aber von der bauerlichen Bevolkerung selbst bewirtschaftet 100 Die Frondienste wurden auf den grosser werdenden Gutern zu Lasten der grundhorigen Bauern verlangert und auf neue Arbeiten erstreckt so dass sie zunehmend als druckend empfunden wurden 101 Der Jurist Johann Leonhard Hauschild bezeichnete die Frondienste deshalb 1771 in einer Monographie als Leibeigenschaft und forderte ihre Regulierung und Verminderung durch den kursachsischen Landesherrn 102 Die Verschlechterung der Lebensverhaltnisse nach 1788 103 und die Zerstorung der Landwirtschaft durch den Siebenjahrigen Krieg 104 fuhrten zu einem Gesetz uber die Ablosung der Fronen und Dienste das 1832 in Kraft trat 105 Westfalen Bearbeiten Im Konigreich Westphalen erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft 1808 Wied Bearbeiten Die Aufhebung der Leibeigenschaft im Furstentum Wied erfolgte 1791 Nach einem verlorenen Untertanenprozess hatte der regierende Furst Friedrich Karl mehrere 100 000 Reichstaler an seine Bauern zahlen mussen Da er den Betrag nicht aufbringen konnte stimmte er stattdessen der Aufhebung der Leibeigenschaft zu Wurttemberg Bearbeiten Im Spatmittelalter war die Leibeigenschaft in der Grafschaft Wurttemberg der gewohnliche Rechtszustand der nichtadligen Bevolkerung 106 Ihre Aufhebung im Konigreich Wurttemberg erfolgte 1817 entschadigungslos Leibeigenschaft in anderen Landern Bearbeiten nbsp Die Tafel vom Liber Paradisus im Palazzo d Accursio in der Stadt Bologna Italien Zum ersten Mal 1256 wurde mit dieser Tafel die Abschaffung der Leibeigenschaft festgesetzt Italien Bearbeiten Erstmals wurde Leibeigenschaft 1256 in der Stadt Bologna abgeschafft wie mit dem Liber Paradisus im Palazzo d Accursio nachgewiesen wird 107 108 109 Frankreich Bearbeiten Hier wurde die Leibeigenschaft mit dem Beginn der Franzosischen Revolution 1789 endgultig abgeschafft Zuvor war sie in der Domaine royal bereits 1779 aufgehoben worden Osterreich Bearbeiten In den Kronlandern der Donaumonarchie gab es grosse Unterschiede in Hinblick auf die Leibeigenschaft wahrend die Bauern in Tirol und in den gebirgigen Gegenden Vorarlbergs viele Freiheiten hatten war Leibeigenschaft besonders in Bohmen Mahren Schlesien und Osterreich nordlich der Donau weit verbreitet Bereits im Jahre 1342 siehe Grossen Freiheitsbrief waren im Tiroler Landtag alle Stande vertreten unter ihnen auch der Bauernstand Dies mag ein Mitgrund sein weshalb bereits um 1500 die Leibeigenschaft in Tirol ein Randphanomen darstellte unter der nur mehr wenige kleine Minderheiten zu leiden hatten Zu ihnen zahlten die Imster Eigenleute welche 1563 den Landesfursten ersuchten sie von diesem Makel zu befreien Vermutlich waren sie die letzten Personen in Tirol die sich der Leibeigenschaft entledigen konnten 110 Nach Bauernunruhen in Schlesien 1767 ordnete Kaiserin Maria Theresia eine Untersuchung der Lebensumstande Leibeigener an Der damit beauftragte Ernst Freiherr von Locella kam zu dem Schluss dass die von Leibeigenen zu leistenden Robotleistungen klar und zentral von Wien aus geregelt werden sollten 111 Die Kaiserin verabschiedete daraufhin bis 1778 mehrere Patente in denen Hochstgrenzen fur die verlangten Dienste festgelegt wurden Zudem konnten Leibeigene ab 1770 Berufung gegen die durch den Leibherrn verweigerten Heiratsbewilligungen und Loslassungen bei den Behorden einlegen 112 Joseph II schaffte beginnend durch das Leibeigenschaftsaufhebungspatent fur Bohmen Mahren und Schlesien vom 1 November 1781 113 die Leibeigenschaft ab 1782 wurde die Aufhebung auch fur die ubrigen osterreichischen Lander ausgesprochen Ehemalig leibeigene Bauern waren nun berechtigt die Grundherrschaft zu verlassen Familien zu grunden und sich andere Verdienstmoglichkeiten zu suchen Bauern die weiter in einer Grundherrschaft lebten und arbeiteten standen nun in einer gemassigten Abhangigkeit der Erbuntertanigkeit zum Grundherren 114 Seit dieser Zeit wurde wie auch das osterreichische Allgemeine Burgerliche Gesetzbuch von 1812 festhalt in den habsburgischen Landern eine Leibeigenschaft nicht mehr gestattet 115 Die so genannte Erbuntertanigkeit wurde in Osterreich auf Initiative des Reichstagsabgeordneten Hans Kudlich mit Dekret vom 7 September 1848 ganzlich aufgehoben 116 An die Stelle der an den Grundherren zu verrichtenden Abgaben traten staatliche Steuern Die Regeln daruber wurden mit dem Grundentlastungspatent vom 4 Marz 1849 117 naher definiert Gegen Zahlung eines bestimmten Betrages wurde dabei das freie Eigentum an Grund und Boden erworben Siehe auch Robot Frondienst im Konigreich Bohmen Russland Bearbeiten nbsp Die Abschaffung der Leibeigenschaft in Russland Bild von 1914 aus dem Slawischen Epos von Alfons Mucha In Russland begann die Leibeigenschaft sich ab 1601 durchzusetzen nachdem Zar Boris Godunow die Bewegungsfreiheit der Bauern eingeschrankt hatte Schon 1606 kam es unter Iwan Issajewitsch Bolotnikow zu einem grossen Bauernaufstand gegen die Leibeigenschaft Aber erst unter Peter I wurde sie 1723 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt die wie vieles in Peters Gesetzgebung im Wesentlichen auf einem westeuropaischen Modell beruhte Unter Katharina der Grossen im spaten 18 Jahrhundert verscharfte sich die Situation fur die Bauern nochmals die Leibeigenschaft wurde nun auch auf die bisher noch freien Bauern auf Gebieten der heutigen Ukraine ausgeweitet Im Gegensatz zu den meisten westeuropaischen Formen der Leibeigenschaft waren die russischen Leibeigenen nur nach dem Willen ihres Herrn an die Scholle gebunden Wollte er anders konnten sie auch ohne Grund und Boden verkauft werden Erst unter dem Reformzaren Alexander II wurde die Leibeigenschaft der abwertend als Muschiki bezeichneten Bauern am 19 Februarjul 3 Marz 1861greg abgeschafft etwa 50 Jahre spater als in Westeuropa und in den zwar unter russischer Herrschaft aber unter der Verwaltung des deutschbaltischen Adels stehenden Ostseegouvernements Oft folgte hierauf keine Freiheit fur die Bauern sondern eine verscharfte wirtschaftliche Abhangigkeit Schuldenfalle jedoch ohne dass sie den alten Rechtsschutz genossen 118 Diese Situation wurde nie zufriedenstellend gelost und wurde zu einer der Ursachen fur den Erfolg der Oktoberrevolution Siehe auch BearbeitenBauernrechtsliteratur Bedemund Lasswirtschaft Lehnswesen VerdingungLiteratur BearbeitenErnst Moritz Arndt Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rugen Verlag der Realschulbuchhandlung Berlin 1803 ISBN 978 3 487 13445 1 ersichtlich in der Google Buchsuche Peter Blickle Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland 2 durchgesehene Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 50768 9 Anne Marie Dubler Leibeigenschaft In Historisches Lexikon der Schweiz Paul Freedman Monique Bourin Hrsg Forms of Servitude in Northern and Central Europe Decline Resistance and Expansion Brepols Turnhout 2005 ISBN 2 503 51694 7 Medieval Texts and Cultures of Northern Europe 9 Hans Werner Goetz Leibeigenschaft In Lexikon des Mittelalters Band 5 1989 S 1845 1848 Volker Griese Schleswig Holstein Denkwurdigkeiten der Geschichte Historische Miniaturen Norderstedt 2012 ISBN 978 3 8448 1283 1 darin das Kapitel Alle fur Einen Einer fur Alle Aufstand der Leibeigenen Depenau 1707 Reiner Gross Die Burgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts Untersuchung zum Problem des Ubergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft Bohlau Weimar 1968 Reiner Gross Geschichte Sachsens 4 Auflage Edition Leipzig Leipzig 2012 ISBN 978 3 361 00674 4 Christian Keitel Herrschaft uber Land und Leute Leibherrschaft und Territorialisierung in Wurttemberg 1246 1593 DRW Verlag Leinfelden Echterdingen 2000 ISBN 3 87181 428 8 Schriften zur sudwestdeutschen Landeskunde Band 28 zugleich Dissertation an der Universitat Tubingen 1998 1999 Jan Klussmann Hrsg Leibeigenschaft Bauerliche Unfreiheit in der fruhen Neuzeit Bohlau Koln u a 2003 ISBN 3 412 05601 4 Potsdamer Studien zur Geschichte der landlichen Gesellschaft 3 Jurgen Kuczynski Allgemeine Wirtschaftsgeschichte von der Urzeit bis zur sozialistischen Gesellschaft Dietz Berlin 1951 Karl Lamprecht Deutsche Geschichte Band 2 Gartner u a Berlin 1892 Wolfgang Reichel Manfred Schauer Das Dohlener Becken bei Dresden Geologie und Bergbau Sachsen Landesamt fur Umwelt und Geologie Dresden u a 2007 ISBN 978 3 9811421 0 5 Bergbau in Sachsen Bergbaumonographie 12 Pierre Riche Die Welt der Karolinger Aus dem Franzosischen ubersetzt von Cornelia und Ulf Dirlmeier 3 durchgesehene Auflage Reclam Stuttgart 2009 ISBN 978 3 15 020183 1 Reclam Taschenbuch 20183 Originalausgabe La vie quotidienne dans l empire Carolingien Hachette Paris 1973 Hachette Litterature Karl H Schneider Geschichte der Bauernbefreiung Reclam Stuttgart 2010 ISBN 978 3 15 018735 7 Reclams Universal Bibliothek Reclam Sachbuch 18735 Samuel Sugenheim Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft und Horigkeit in Europa bis um die Mitte des Neunzehnten Jahrhunderts Kaiserliche Akademie der Wissenschaften St Petersburg 1861 ersichtlich in der Google Buchsuche Claudia Ulbrich Leibherrschaft am Oberrhein im Spatmittelalter Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1979 ISBN 3 525 35369 3 Veroffentlichungen des Max Planck Instituts fur Geschichte 58 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Leibeigenschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Eintrag zu Leibeigenschaft im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Eintrag zu Allgemeines Burgerliches Gesetzbuch ABGB im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Aufhebung der Leibeigenschaft in Bohmen Mahren und Schlesien vom 1 November 1781 im Wortlaut Memento vom 24 August 2007 im Internet Archive Einzelnachweise Bearbeiten Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts In Rechtshistorische Reihe Band 346 Peter Lang 2007 ISBN 978 3 631 55736 5 S 32 Genealogie der Familie Milhahn in Mecklenburg Mecklenburg zur Zeit der ersten Generation Abgerufen am 3 November 2018 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts In Rechtshistorische Reihe Band 346 Peter Lang 2007 ISBN 978 3 631 55736 5 S 125 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 139 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 35 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 49 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 9 Zusatzubereinkommen uber die Abschaffung der Sklaverei des Sklavenhandels und sklavereiahnlicher Einrichtungen und Praktiken Art 7 hier auf den Seiten der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 31 Schneider Bauernbefreiung S 61 Duden leibeigen Abgerufen am 28 August 2013 Worterbuchnetz leibeigen Abgerufen am 28 August 2013 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 85 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 190 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 31 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 120 f Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 23 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 20 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 108 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 103 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 104 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 107 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 140 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 131 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 109 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 115 117 Reichel Schauer Dohlener Becken S 190 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 117 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 124 Ulbrich Leibherrschaft S 176 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 110 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 195 Ulbrich Leibherrschaft S 157 Albrecht Classen The medieval chastity belt a myth making process Macmillan 2007 ISBN 978 1 4039 7558 4 S 151 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 197 f Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 88 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 89 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 183 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 224 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 225 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 227 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 229 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 229 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 209 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 240 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 93 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 127 Ulbrich Leibherrschaft S 301 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 129 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 132 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 193 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 133 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 179 Ulbrich Leibeigenschaft S 160 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 135 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 224 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 216 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 214 Kuczynski Wirtschaftsgeschichte I S 117 bis 119 Kuczynski Wirtschaftsgeschichte I S 207 f Kuczynski Wirtschaftsgeschichte I S 119 BGBl 1972 II S 1096 BGBl 1958 II S 203 ff BGH Urteil vom 11 Mai 1993 1 StR 896 92 zu 234 StGB BGBL 1952 II S 686 1968 II S 1116 Amtsblatt 2007 C 303 01 vom 14 Dezember 2007 Schneider Bauernbefreiung S 7 Michael Zeuske Handbuch Geschichte der Sklaverei Eine Globalgeschichte von den Anfangen bis heute De Gruyter New York Berlin 2019 ISBN 978 3 11 055884 5 S 213 Riche Karolinger S 125 Riche Karolinger S 124 Riche Karolinger S 124 Lamprecht Deutsche Geschichte S 86 Lamprecht Deutsche Geschichte S 83 Lamprecht Deutsche Geschichte S 101 Ulbrich Leibherrschaft S 179 Ulbrich Leibherrschaft S 163 Ulbrich Leibherrschaft S 171 bis 178 Schneider Bauernbefreiung S 93 Schneider Bauernbefreiung S 13 Schneider Bauernbefreiung S 60 Schneider Bauernbefreiung S 111 Schneider Bauernbefreiung S 116 f Schneider Bauernbefreiung S 118 195 Bruchmachtersen Engelnstedt Salder Lebenstedt Ortschaft Nord in alten Ansichten Beitrage zur Stadtgeschichte Hrsg vom Archiv der Stadt Salzgitter Band 11 Salzgitter 1994 1 Auflage 1 3000 ISBN 3 930292 01 7 dort Seite 9 ff Bruchmachtersen von Reinhold Forsterling Sigrid Lux unter Mitarbeit von Gunter Freutel Renate Blickle Frei von fremder Willkur Zu den gesellschaftlichen Ursprungen der fruhen Menschenrechte Das Beispiel Altbayern In Renate Blickle Politische Streitkultur in Altbayern Beitrage zur Geschichte der Grundrechte in der fruhen Neuzeit Berlin 2017 S 91 106 hier S 95 Renate Blickle Leibeigenschaft Versuch uber Zeitgenossenschaft in Wissenschaft und Wirklichkeit durchgefuhrt am Beispiel Altbayerns In Jan Peters Hrsg Gutsherrschaft als soziales Modell Historische Zeitschrift Beiheft 18 Munchen 1995 S 53 79 hier S 70 Heinz Lieberich Die Leibeigenschaft im Herzogtum Baiern In Mitteilungen fur die Archivpflege in Oberbayern 28 1948 S 741 761 hier S 742 Stefan Schleipfer Leibeigenschaft im Landgericht Aichach in der Fruhen Neuzeit In Altbayern in Schwaben Jahrbuch fur Geschichte und Kultur 2022 S 127 146 hier S 132 Renate Blickle Leibeigenschaft in Altbayern In Historisches Lexikon Bayerns Online Wilhelm Goldmann Die Gesetzgebung des Grossherzogthums Hessen in Beziehung auf Befreiung des Grundeigenthums und der Person von alten druckenden Beschrankungen und Lasten Verlag Carl Stahl Darmstadt 1831 S 106 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 236 a b Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 242 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 283 Ingo Ullmann Die rechtliche Behandlung holsteinischer Leibeigener um die Mitte des 18 Jahrhunderts ISBN 978 3 631 55736 5 S 410 Pecar Andreas Tagungsbericht Verfassung und Lebenswirklichkeit Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich von 1755 in seiner Zeit Rostock 22 April 2005 23 April 2005 Friedrich Wilhelm Henning Landwirtschaft und landliche Gesellschaft in Deutschland Bd 2 1750 bis 1976 Schoningh Paderborn 1978 ISBN 3 506 99186 8 S 55 56 Gross Geschichte Sachsens S 74 76 Gross Burgerliche Agrarreform S 26 f Gross Geschichte Sachsens S 74 76 Gross Burgerliche Agrarreform S 35 f Gross Burgerliche Agrarreform S 41 Gross Burgerliche Agrarreform S 44 Gross Geschichte Sachsens S 176 Gross Burgerliche Agrarreform S 45 Gross Geschichte Sachsens S 206 Keitel Herrschaft uber Land und Leute S 182 Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft und Horigkeit in Europa bis um die Mitte des Neunzehnten Jahrhunderts Archiviert vom Original am 21 Dezember 2011 abgerufen am 28 August 2013 Contemporary Perspectives on Natural Law Natural Law as a Limiting Concept S 34 Lay Confraternities and Civic Religion in Renaissance Bologna S 2 Wilfried Beimrohr Die Imster Eigenleute in Tiroler Landesarchiv Abgerufen am 14 Dezember 2015 Karl Grunberg Die Bauernbefreiung und die Auflosung des gutsherrlich bauerlichen Verhaltnisses in Bohmen Mahren und Schlesien Duncker amp Humblot Leipzig 1894 uibk ac at Die Geschichte der Landwirtschaft in Schlesien familienkunde at Leibeigenschaftsaufhebung Handbuch der k k Gesetze 1780 1784 1 Abteilung 1 Band Nr V S 74 84 Anschliessend die Ordnung fur das Landgesind Gesindeordnung Nr VI S 84 99 jeweils mit Sonderbestimmungen unterschiedlicher Inkrafttretensdaten und Ausdehnung des Gultigkeitsbereichs fur bzw auf die einzelnen Kronlander Der Bauer als Volksernahrer habsburger net Abgerufen am 14 Dezember 2015 Eintrag zu Leibeigenschaft im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Kaiserliches Patent betreffend die Aufhebung des Untertanigkeitsverbandes und die Entlastung des bauerlichen Besitzes vom 7 September 1848 Ferdinand I constitutioneller Kaiser von Osterreich RGBl 152 aus 1849 abgedruckt im Erganzungsband zum Reichsgesetzblatt Dezember 1848 bis Oktober 1849 S 167 173 Es gab fur die verschiedenen Kronlander eine Reihe paralleler im Wesentlichen inhaltlich gleicher Regelungen Das russische Zarenreich im 19 Jahrhundert Memento vom 27 August 2013 im Internet Archive Normdaten Sachbegriff GND 4035132 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leibeigenschaft amp oldid 236726481