www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Grafschaft Hauenstein ist die Bezeichnung fur eine politisch geografische Verwaltungseinheit im Sudschwarzwald zur Zeit der Herrschaft des Hauses Habsburg uber Vorderosterreich Eine Besonderheit der Grafschaft ist die fruhe Entwicklung einer weitgehenden demokratischen Selbstverwaltung der sog Einung mit dem Redmann innerhalb der Staatshoheit der Habsburger Diese Selbstbestimmungen wurden im Verlauf der Jahrhunderte immer starker eingeschrankt und fuhrten letztlich zu den bekannten Salpetererunruhen Geografische LageGrafschaft Hauenstein im Landkreis WaldshutLand Baden WurttembergLandkreis WaldshutGemeinden Laufenburg Murg Dogern Waldshut Rickenbach Dachsberg Weilheim Todtmoos Hochenschwand SackingenDatenFlache ca 329 km Tiefster Punkt ca 300 m u NN m bei Murg RothausHochster Punkt ca 1101 m u NN m bei Unteribach Inhaltsverzeichnis 1 Begriff Grafschaft Hauenstein 2 Geografische Lage und Gliederung 3 Entstehung 3 1 Landnahme durch Kloster 3 2 Landnahme weltlicher Herren 3 3 Habsburger Gebietsgewinne 4 Politische Struktur 4 1 Hoheitliche Herrschaft 4 2 Feudalherrschaft 4 3 Hauensteinische Selbstverwaltung 4 3 1 Selbstverwaltungsorgane 4 3 1 1 Einungsmeister 4 3 1 2 Redmann 4 3 1 3 Standevertreter 4 3 2 Storungen der Selbstverwaltung 5 Militarische Struktur 5 1 Hauensteiner Landfahnen 5 2 Verteidigungsanlagen 5 2 1 Schwarzwaldlinie 5 2 2 Landhag 5 2 3 Letzen 5 2 4 Burgen 6 Gerichtswesen 6 1 Niedergerichte 6 2 Wochengericht 7 Wirtschaftliche und soziale Struktur 7 1 Horigkeit und Leibeigenschaft 7 1 1 Grundhorigkeit 7 1 2 Leibhorigkeit 7 1 3 Rechte der Feudalherren 7 2 Freibauern 7 2 1 Der Loskauf 8 Ende der Grafschaft Hauenstein 9 Zeittafel 10 Literatur 10 1 Aufsatze und Schriften 10 2 Geologie und Bergbau 10 3 Land und Leute 10 4 Antiquarisch 10 5 Alte Karten 10 6 Jahrbucher Reihen 11 Siehe auch 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseBegriff Grafschaft Hauenstein BearbeitenDie Bezeichnung Grafschaft Hauenstein ist im Lauf der Geschichte gewachsen und war nie eine eigentliche Grafschaft Als Ursache gilt die Vergabe durch Herzog Leopold an seinen Verwandten aus Anspruchen dessen Vaters als Landvogt dem letzten Graf von Habsburg Laufenburg Graf Hans dem er die Feste Hauenstein mit dem Schwarzwald und ihr Zugehorung auf Lebenszeit verpfandete Pfandnachfolger wurde dann Eberhard im Turm danach die Herren von Rumlang Im 15 Jahrhundert waren die Markgrafen von Hachberg Sausenberg Pfandinhaber Die Grafschaft wurde nachfolgend bis in die Neuzeit jeweils durch einen Waldvogt verwaltet Die Bezeichnung Grafschaft Hauenstein und wird erstmals um 1562 in einem Memorandum der Einungsmeister verwendet Am Ubergang vom 13 zum 14 Jahrhundert wird im Habsburger Urbar das Verwaltungsgebiet officium uffem Walde vnd ze Waltzhuot genannt Die Bewohner der Region wurden im 14 Jahrhundert als lute uff dem swartzwald gefuhrt 1385METZ andere 1383 kommt in den Urkunden die Bezeichnung Vogtei zu Hauenstein nach dem damaligen Verwaltungssitz der Habsburger auf der Burg Hauenstein fur das Verwaltungsgebiet zur Anwendung Bevor schliesslich die endgultige Bezeichnung Fuss fasst taucht Anfang des 16 Jahrhunderts fur ein knappes halbes Jahrhundert die Bezeichnung Herrschaft Hauenstein noch auf Nach dem Brand von 1526 und damit der Zerstorung der Burg Hauenstein wurde das Waldvogteiamt der Sitz des Waldvogts Geografische Lage und Gliederung Bearbeiten nbsp Karte der 8 Einungen der Grafschaft Hauenstein mit angegliederten Vogteien nach einer Tabelle von 1783Die Grafschaft Hauenstein bezeichnet ein einstiges habsburgisches Hoheitsgebiet im Sudschwarzwald und wird oft mit dem erst nach dem Ende der Grafschaft entstandenen Regionsbegriff Hotzenwald gleichgesetzt Das Gebiet der Grafschaft selbst erstreckte sich vom Hochrhein im Suden bis auf die Hohen des Sudschwarzwaldes sudlich von St Blasien und um Hochenschwand im Norden Im Westen verlief die Grenze an den Hangen und im Tal der Wehra Im Osten bildeten die Schlucht und die Schwarza im Wesentlichen die Grenze zur Grafschaft Klettgau Die im Nordwesten dieses Gebietes gelegenen Vogteien Todtmoos am Oberlauf der Wehra Schonau und Todtnau am Oberlauf der Wiese wurden in Verwaltungseinheit mit der Grafschaft Hauenstein mitverwaltet Fur kurze Zeit war auch der Berauer Berg im Nordosten verwaltungstechnisch an die Grafschaft angegliedert Die selbstverwaltete Verwaltungseinheit der Grafschaft Hauenstein setzte sich auch 8 Gebieten zusammen die sogenannten Einungen siehe Detail Karte Je vier dieser Einungen bildeten wiederum eine fur einige interne Verwaltungsdetails massgebende Einheit Die eine Einheit von vier Einungen waren die ob der Alb die ostlich der Alb liegenden Einungen Hochenschwander Berg Birndorf und Dogern denen aus Paritatsgrunden auch die Einung Wolpadingen westlich der Alb zugeordnet wurde Die zweite Einheit von vier Einungen waren die nied der Alb die restlichen westlich der Alb liegenden Einungen Gorwihl Rickenbach Murg und Hochsal Ein topografisches Merkmal der Grafschaft Hauenstein und der damals mitverwalteten Vogteien ist die uberwiegende Hochlage der Gebiete die in Nord Sud Richtung durch tiefe und damals schwer zugangliche Schluchten durchzogen sind Orte Ortshohe in m u NN FlacheEinung Anzahl tiefste O hochste in km Gorwihl 18 480 815 957 71Rickenbach 18 686 797 948 43Murg 10 313 439 591 27Hochsal 9 308 378 501 26Wolpadingen 19 550 793 946 38Hochenschwand 17 627 838 962 32Birndorf 19 326 275 753 47Dogern 21 320 575 749 45Gesamtgrafschaft 131 676 329Vogtei Todtmoos 8 692 867 1064 29Schonau 13 526 737 1103 90Todtnau 6 616 795 980 45angegl Vogteien insges 27 789 164 Orte gemass Verzeichnis der Grafschaft Hauensteinischen Einungen deren dazugehorigen Ortschaften auch deren drey Vogteyen Schonau Todtnau und Todmoos aus dem Jahre 1783 auf der Grundlage des Originaldokumentes GLA 113 Nr 31 Flachen wurden im Wesentlichen nach heutigen Gemarkungsgrenzen ermittelt Tab 1 Anzahl und topographische Hohenlage der Einungs und Vogteiorte sowie ungefahre Flachen der Einungen und Vogteien Entstehung BearbeitenDie Bildung der Grafschaft Hauenstein steht in engem Zusammenhang mit der Urbarmachung und Besiedelung der mittleren ca 500 800 m u NN und hoheren uber 800 m u NN Lagen des Sudschwarzwaldes Ob der im 8 Jahrhundert belegte Begriff Albgau uberhaupt diese Gebiete des Sudschwarzwaldes umfasste ist nicht sicher Zu dieser Zeit war der Wald ein Urwald ohne bekannte Siedlungen oder Wege Lediglich die Niederungen und mittleren Lagen des Hochrheins waren seit langem besiedelt Es bleibt zu untersuchen ob die demokratische Selbstverwaltung der Grafschaft Hauenstein die genau genommen nie eine Grafschaft war wie allgemein angenommen erst im Spatmittelalter entstand oder ob es sich dabei nicht etwa um ein Uberbleibsel der uralamannischen genossenschaftsahnlichen Selbstverwaltungseinheit einer Huntare handelt Auch Julius Cramer teilt die Ansicht dass es sich bei der Grafschaft Hauenstein und der Landgrafschaft Stuhlingen wohl um die alten Huntaren des Gaues handelt Weiter fuhrt er an Wenn der Klettgau und Albgau keine Huntaren waren so ist es glaubhaft dass sie je aus mehreren Huntaren bestehende Teilgaugrafschaften waren Die Grenze der beiden Huntaren die ab dem 11 Jahrhundert als Oberer und Unterer Albgau geteilt erscheinen bildete die Schwarzach Schlucht 1 Um die Jahrtausendwende begannen die ersten Vorstosse zur Besiedlung der mittleren und hoheren Lagen des Sudschwarzwaldes Belegt ist die federfuhrende Beteiligung von Klostern und weltlichen Herren Landnahme durch Kloster Bearbeiten Vom Hochrhein aus erweiterte das Friedolinsstift Sackingen seine Besitzungen ab dem 9 Jahrhundert durch Ansiedlung von Lehenhofen und Grundung einzelner Siedlungen in den mittleren Lagen von Dossenbach westlich der Wehra bis nach Birkingen ostlich der Alb Spater erweiterte das Kloster seine Rodungstatigkeit nach Norden bis Gohrwihl und auf die Gebiete um Herrischried Tief im Sudschwarzwald bildet im 9 Jahrhundert die Grundung der Cella alba das spatere Kloster St Blasien eine Keimzelle fur die Rodung der Walder Von hier aus werden zunachst das Obere Albtal zwischen St Blasien und Menzenschwand urbar gemacht danach die Gegend um Hochenschwand Das Kloster St Gallen erhalt noch vor der Jahrtausendwende Besitzungen am Unterlauf der Schlucht insbesondere am Weilheimer Berg und baut diese aus Kleinere Kloster wie das in Detzeln Riedern a Wald Herren von Krenkingen und in Neuenzell Herren von Tiefenstein werden von weltlicher Siedlungsaktivitaten nach sich gezogen Landnahme weltlicher Herren Bearbeiten Um die Jahrtausendwende beteiligte sich auch der niedere lokale Adel an der Besiedlung des Waldes Die Herren v Wehr bauten im unteren Wehratal und am Osthang der Wehra bis hinauf auf den Hornberg ihr Gebiet aus und ubten ab 1092 die Vogteirechte uber St Blasien aus Nach deren Aussterben fiel die Herrschaft Wehr an die Freiherren von Klingen Auch die Herren von Tegerfelden mussen umfangreiche Besitzungen im Gebiet um Birndorf gehabt haben die durch Heirat von Ita der Erbtochter des Walter von Tegerfelden ebenfalls an die Freiherren von Klingen uberging Das Wappen von Birndorf zeigt halftig das Wappen der Herren von Klingen Die Herren v Tiefenstein wurden nach der Jahrtausendwende am Unterlauf der Alb ansassig und brachten Freibauern dazu in ihrem Gebiet den Hochlagen links und rechts der Alb Rodungen anzulegen Die Herren von Krenkingen betrieben im 12 Jahrhundert die Kultivierung von Gebieten am Unterlauf der Schlucht und der Steina Zwischen der Mettma und dem Oberlauf der Steina betrieben die Grafen von Nellenburg die Kultivierung und Besiedlung von Gebieten Habsburger Gebietsgewinne Bearbeiten Das aufsteigende Haus Habsburg bringt nach der Jahrtausendwende die Gebiete im Sudschwarzwald unter seinen Einfluss Im spateren Gebiet der Grafschaft Hauenstein gewinnt Habsburg an Macht durch Ansammeln und Durchsetzen von Rechten 1173 Reichsvogteirechte uber das Damenstift Sackingen 1254 Reichsvogteirechte uber das Kloster St Blasien und den Sudschwarzwald Swarzwalt 1263 Erbe derer v Kyburg mit Gebieten im Sudschwarzwald fallt an Habsburg 1265 Zerstorung des v Tiefensteiner Klosters Neuenzell Unteribach und Neugrundung in Habsburger Obhut 1272 Einnahme der Burg Wehr 1272 Zerstorung der Burg Tiefenstein 1273 das Amt Wehr fallt an HabsburgAnfang des 14 Jahrhunderts bezeichnet die habsburgische Verwaltung erstmals die Gebiete als officium uffem Walde vnd ze Waltzhuot Landvogt ist zu dieser Zeit Johannes II von Waldburg Politische Struktur Bearbeiten nbsp Strukturschema der demokratischen Selbstverwaltung der Grafschaft Hauenstein und der Beziehung zur Feudal und LandeshoheitDie politische Struktur der Grafschaft Hauenstein hatte zur Zeit der Habsburger Herrscher abgesehen von Zeiten der Verpfandung drei Teile Den hoheitlichen Teil der vom Haus Habsburg wahrgenommen wurde den feudalherrschaftlichen Teil der sich auf verschiedene Feudalherren aufteilte und den selbstverwalteten Teil der von den Bewohnern der Grafschaft in einer fruhen demokratischen Struktur gestaltet wurde Hoheitliche Herrschaft Bearbeiten Die Grafschaft Hauenstein war uber die ganze Zeit ihrer Existenz Teil des Hauses Habsburg Nachdem die Habsburger ihr Machtzentrum nach Osterreich verlagert hatten zahlte die Grafschaft zu Vorderosterreich Zur Verwaltung Vorderosterreichs waren zunachst in Ensisheim nach dem Dreissigjahrigen Krieg in Freiburg im Breisgau eine Landesregierung und eine Kammer eingesetzt Unter der vorderosterreichischen Landesregierung hatte der Waldvogt die Verwaltung der Grafschaft Hauenstein inne Dem Waldvogteiamt unterstanden auch die Vogteien Todtmoos Schonau und Todtnau Von 1527 bis 1789 war der Waldvogt auch gleichzeitig Stadtoberhaupt der vorderosterreichischen Waldstadt Waldshut Stellvertreter des Waldvogtes waren in den Einungen nid der Alb je ein Vogt in den Einungen ob der Alb fur Birndorf und Dogern sowie Wolpadingen und Hochenschwander Berg je ein Vogt Die Vogte wurden aus jeweils zwei von den Einungsmeistern vorgeschlagenen Personen und dem amtierenden Vogt vom Waldvogt bestimmt Hoheitliche Rechte und Pflichten der Habsburger hoheitliche Rechte hoheitliche PflichtenSteuerhoheit Bussgelder und Strafdienste Verpfanderecht Anspruch auf Militardienste Schutz der Bewohner hochgerichtliche Rechtsprechung Garantie der FreiheitsrechteFeudalherrschaft Bearbeiten Die Feudalherrschaft begrundete sich auf einer Ansammlung uberlieferter Rechte die sich in der Grafschaft Hauenstein das Kloster St Blasien das Stift Sackingen und das Geschlecht der Barone Zweyer von Evenbach teilten Die Feudalherren hatten unter anderem Anspruch auf Frondienste und Abgaben meist in Form von Naturalien Sie ubten die Niedergerichtsbarkeit aus Teilweise wurden Abgaben wie das beste Kleidungsstuck im Leibfall Todesfall eines Familienoberhauptes an Bedurftige gegeben Hauensteinische Selbstverwaltung Bearbeiten Ziemlich einzigartig im absolutistischen Zeitalter waren die fruhen demokratischen Strukturen der Hauensteinischen Selbstverwaltung die auch als Einungswesen bezeichnet wird Im Rahmen der hoheitlichen Vorgaben wurden die Aufteilung und das Eintreiben von Steuern eigenverantwortlich durchgefuhrt Des Weiteren wurden die militarischen Dienste und Lasten die meiste Zeit eigenverantwortlich geregelt Die Einungsmeister hatten in einigen Orten die niedere Gerichtsbarkeit eigenstandig inne und sassen bei anderen Gerichten dem Verfahren bei Die Einungen waren mit zwei Einungsmeistern bei den wochentlichen Amtstagen im Waldvogteiamt prasent und hatten ein Vorschlagsrecht bei der Benennung der Vogte Die Verwaltung der Grafschaft Hauenstein hatte im Wesentlichen folgende Organe Der Redmann ein Einungsmeister als Sprecher der gesamten Grafschaft Hauenstein Die 8 Einungsmeister bzw Achtmannen als Sprecher der jeweiligen Einung Die Dorfmeier die in grosseren Dorfern das Dorf vertraten Die wesentlichen Kennzeichen dieser demokratischen Selbstverwaltung waren Die Besetzung der Verwaltungspositionen durch frei gleich und unabhangig gewahlte Manner Dabei war die Gleichheit bei der Wahl und bei der Wahlbarkeit grundsatzlich auf verheiratete Manner ungeachtet ob Freibauern und Leibeigene beschrankt Frauen und ledige Manner waren diesbezuglich rechtlos Jahrlicher Wechsel der Person die ein leitendes Amt bekleidete Rollierendes System Interessenausgleich durch abwechselnden Anspruch auf die Besetzung der Position des Redemann aus den Einungen nied und ob der Alb und den Gespann ein beigeordneter Einungsmeister der zusatzlich eine Kontrollfunktion innehatte Fur die Ausformung dieser fruhen demokratischen Struktur liegen zwei wahrscheinliche Grunde nahe Das Freibauerntum in der Grafschaft das zur Zeit der Urbarmachung mit besonderen Rechten ausgestattet wurde um die Bauern zur Besiedlung der unwirtlichen Hohen des Sudschwarzwaldes zu motivieren Die Selbstverwaltungsstruktur wuchs zeitversetzt zu Entstehung der Eidgenossenschaft in der benachbarten Schweiz die Vorbild war und von schweizstammigen Siedlern in der Grafschaft befordert wurde Selbstverwaltungsorgane Bearbeiten Einungsmeister Bearbeiten Jede der 8 Einungen hatte einen Einungsmeister der in seiner Amtszeit am blauen Tschopen blaue Jacke erkennbar war Die Einungsmeister wurden jahrlich am 23 April St Georg nach einem Gottesdienst in einem mundlich bekannt gegebenen Pfarrort der jeweiligen Einung unter freiem Himmel gewahlt Die Anwesenheit des Waldvogtes war ausdrucklich nicht erlaubt Wahlberechtigt waren alle verheirateten Manner Wahlbar waren ebenfalls alle verheirateten Manner ausser dem amtierenden Einungsmeister Rollierendes System Redmann Bearbeiten Der Redmann trug als Zeichen seines Amtes zum blauen Tschopen ein Schwert Er stand an der Spitze des Kollegiums der Einungsmeister und der Verwaltung und vertrat die Region nach aussen Die Wahl des Redmann erfolgte jeweils Anfang Mai auf Einladung des Waldvogtes in Gorwihl Wahlberechtigt waren alle Einungsmeister der vorangegangenen Amtszeit die amtierenden Einungsmeister und der Waldvogt der ein Vorschlagsrecht hatte und als erster seine Stimme abgeben durfte Wahlbar waren im jahrlichen Wechsel die amtierenden Einungsmeister abwechselnd aus den Einungen ob der Alb und nied der Alb Die amtierenden Einungsmeister unter denen sich auch der Redmann befand hatten nach der Wahl gegenuber dem Waldvogt einen Amtseid das landesfurstliche Interesse zu befordern von der Einung Schaden und Nachteil zu wenden in allem ein Aufsehen zu tragen und mit den Steuern und Geldern so umzugehen wie sie es vor dem allerhochsten Gott zu verantworten sich getrauen abzulegen Gespann Der Redmann erhielt einen Stellvertreter den Gespann ein Einungsmeister aus der Gruppe der vier Einungen der der Redmann nicht angehorte Das Amt des Gespann diente dem Interessenausgleich unter den beiden Gruppen von vier Einungen der Arbeitsentlastung des Redmann und dadurch dass er einen von zwei Schlusseln der Landeslade hatte dessen Kontrolle Standevertreter Bearbeiten Die Grafschaft Hauenstein war als Vertreter des dritten Standes mit Sitz und Stimme in der vorderosterreichischen Kammer durch den Redmann und 2 Einungsmeister vertreten Storungen der Selbstverwaltung Bearbeiten Die Selbstverwaltung in der Grafschaft Hauenstein funktionierte uber die Jahrhunderte ihrer Existenz hinsichtlich ihrer Regeln und Kontinuitat mit einer bemerkenswerten Zuverlassigkeit Dennoch gab es Zeiten gravierender Storungen Die aktive Mitwirkung eines Grossteils der Grafschaftsbewohner an den Bauernaufstanden von 1524 25 fuhrte zur Aberkennung der Privilegien durch den Landesherrn was eine knapp zweijahrige Unterbrechung der Selbstverwaltung nach sich zog 1527 wurden jedoch die Privilegien aus politischen Erwagungen wieder zuruckerstattet Der Dreissigjahrige Krieg der den Landstrich existenziell in Mitleidenschaft zog machte in den 30er und 40er Jahren des 17 Jahrhunderts eine Verwaltung auch durch den Landesherrn die meiste Zeit vollig unmoglich Im Verlauf der zu Beginn des 18 Jahrhunderts aufflammenden Salpeterer Unruhen wurden mehrmals durch den Landesherrn Wahlen annulliert verboten und Wahlamter vom Landesherrn besetzt Nachdem die Unruhen bis uber die Mitte des Jahrhunderts hinaus anhielten wurden die meisten Selbstverwaltungsprivilegien entzogen Bezuglich der Einungsmeister stand den Einungen nur noch ein Vorschlagsrecht fur drei Kandidaten zu Die Mitwirkung bei der Rechtsprechung busste die Grafschaft ganzlich ein Militarische Struktur BearbeitenDer wichtigste Beitrag der ansonsten eher wirtschaftsschwachen Grafschaft Hauenstein mit den angeschlossenen Vogteien den Waldstadten und dem Zwing und Bann des Klosters St Blasien fur die Landeshoheit war die Landt Miliz der sogenannte Landfahnen Hauensteiner Landfahnen Bearbeiten nbsp Hauensteiner Schlachtbanner Schlacht bei Sempach Der Landfahnen bestand aus dafur ausgewahlten bzw abgestellten Mannern und wurde bei Bedarf zur Verteidigung oder fur Kampfeinsatze in den Kriegen der Habsburger ausserhalb des Sudschwarzwaldes einberufen Im Einungsvertrag mit den Vogteien von 1433 wird das Verhaltnis der Aufteilung des zu stellenden Miliz Kontingentes wie folgt festgelegt sollent die uff dem walde haben drey teil vndt die von Tottnow und Schonow den vierden teil Zur Zeit der Verpfandung an Burgund 1471 wird die Starke der Miliz mit 600 Mann angegeben Zu dieser Zeit gehoren dem Landfahnen auch Manner aus der vogteye Berow Vogtei Berau an Im kurz darauf 1471 gefuhrten Krieg gegen den Pfandherren Burgund wird die Starke des Landfahnen mit 1000 Mann angegeben Als regularen Hauptmann der Miliz auf dem Schwarzwald im Ernstfall wird gegen Ende des 15 Jahrhunderts der Waldvogt benannt 1528 wurde statt des Waldvogts ein Hauptmann fur den Landfahnen durch die vorderosterreichische Regierung ernannt Wahrend des Spanischen Erbfolgekriegs war der Luttinger Pfarrer Johann Caspar Albrecht Kommandant des Landfahnens Wahrend dieser Zeit 1703 wird eine Starke des Landfahnen von 906 Mann genannt Verteidigungsanlagen Bearbeiten Die Berge und Schluchten des Sudschwarzwaldes eigneten sich besonders zur Errichtung von Verteidigungslinien In der Grafschaft Hauenstein wurden zwei Verteidigungslinien ausgebaut unterhalten und bei Bedarf besetzt Die Schanzarbeiten an diesen Anlagen waren Teil des Militardienstes des Landfahnen Schwarzwaldlinie Bearbeiten Die Schwarzwaldlinie mangels belegter Bezeichnung so genannt erstreckte sich von Rothaus am Hochrhein westlich der Gemeinde Murg uber die Festung Rheinsberg hinauf uber die nordlichen Abhange folgte diesen Richtung Westen und verlief danach hoch uber den ostlichen Abhangen zum Wehratal weit uber das Gebiet der Grafschaft hinaus nach Norden in den Schwarzwald Die Anlage war nach der Kartierung zu schliessen die bedeutendste Fortifikationslinien im Schwarzwald und erreichte im 18 Jahrhundert ihre grosste Ausdehnung Sie entstand unter Einbeziehung alterer mittelalterlicher Verteidigungsanlagen und stellungen und war weitgehend befestigt Die im hauensteinischen Gebiet als Wallmauer oder Landsletze bezeichnete Anlage diente als Bollwerk gegen Angriffe aus dem Westen insbesondere bei den Kriegen gegen Burgund und Frankreich nbsp Ausschnitt einer historischen Kartierung einer Befestigungslinie im Sudschwarzwald um 1700Landhag Bearbeiten nbsp Begehung des Hauensteiner Hagwalds 1544 durch die EinungsmeisterDer Landhag war eine Verteidigungslinie gegen Angreifer die aus dem Hochrheintal nach Norden vorstossen wollten Dieser bestand neben wenigen befestigten Stellungen im Wesentlichen aus Waldgurteln die sich in west ostlicher Richtung erstreckten Diese wurden im Ernstfall durch das Fallen von Baumen undurchdringlich gemacht In der Charte von Schwaben Blatt Wutach aus dem Jahre 1827 ist Der Landhag zwischen Alb und Schwarza noch in voller West Ost Ausdehnung kartiert Letzen Bearbeiten Die Letzen waren Verteidigungsstellungen an strategisch gunstigen Orten wie Schluchteingange und entlang der zwei Verteidigungslinien Burgen Bearbeiten nbsp Modell Burg HauensteinIm fruhen Mittelalter wurden zur Sicherung des Landes Burgen angelegt Bekannte Burgen im Gebiet der Herrschaft Hauenstein sind Die gleichnamige Burg Hauenstein Hauenstein Iburg Gorwihl Burg Tiefenstein Burg Gurtweil Burg Wieladingen Burg RheinsbergGerichtswesen BearbeitenDas spatmittelalterliche Gerichtswesen gliederte sich in die hohe und niedere Gerichtsbarkeit Die hohe Gerichtsbarkeit oblag in der Grafschaft Hauenstein nahezu vollstandig dem Landesherrn Eine Ausnahme bildet der Ort Unteralpfen in dem zeitweise der dortige Feudalherr Zweyer mit der hohen Gerichtsbarkeit belehnt wurde Allerdings war auch hier der Blutbann also blutige Strafen namentlich die Todesstrafe ausgenommen Die sachliche Zustandigkeit der Hochgerichtsbarkeit umfasste Malefizdelikte Kapitalverbrechen und den Blutfall Totungsdelikte sowie politische Straftaten wie emporung aufstandt Ungehorsamkeit z B Verweigerung der Huldigung usw Diese Strafsachen gingen entweder direkt uber das Waldvogteiamt an eine hohere Instanz der vorderosterreichischen Gerichte in Ensisheim spater Freiburg ggf Innsbruck bzw Wien oder wurden bei den Landgerichten unter Vorsitz des Waldvogts und Einbeziehung der Einungsmeister verhandelt Gerichtsorte waren Hauenstein und Gurtweil ab 1652 Albbruck und Waldshut Das Strafmass des Waldvogts reichte bis 100 Taler was 1582 umgerechnet 3400 Schilling entsprach In spateren Jahren unterlag der Taler das silberne Gegenstuck zum Gulden allerdings einer deutlichen Inflation Den an die Grafschaft grenzenden Waldstadten Sackingen 1467 und Waldshut 1530 wurde die hohe Gerichtsbarkeit als Anerkennung verliehen Das Kloster St Blasien 1597 hatte die hohe Gerichtsbarkeit uber den im Norden an die Grafschaft grenzenden Zwing und Bann pfandweise erworben Niedergerichte Bearbeiten Die niedere Gerichtsbarkeit fur die uberwiegende Zahl der Orte unterstand auch hoheitlicher Rechtsprechung die in den hoheitlichen Landgerichten ausgeubt wurde s o Bei den Bewohnern dieser Orte handelte es sich im damaligen Sprachgebrauch um immediat kayserliche untertanen Die Waldstadte Waldshut und Sackingen mit ihren Niedergerichtsorten sowie die Einungsorte mit eigener niederen Einungsgerichtsbarkeit unterstanden mittelbar hoheitlichem Einfluss Im 17 Jahrhundert lag somit schliesslich fur weniger als die Halfte der Orte die niedere Gerichtsbarkeit bei den Feudalherren Obwohl das Kloster St Blasien uber die Jahre seinen Einfluss langsam aber stetig ausweiten konnte verschoben sich die niedergerichtlichen Zustandigkeiten insbesondere wegen der Abgabe von Orten durch das Stift Sackingen zugunsten der hoheitlichen Seite Einung St Blasien Stift Sackin gen Kloster Konigs felden Freiherr v Schonau Baron v Zweyer Stadt Walds hut Stadt Laufen burg Einungs meister hoheit lich Summe Nieder gerichteGorwihl 1 3 1 1 1 13 18Rickenbach 1 1 2 1 16 3 18Murg 6 2 1 3 2 1 1 10Hochsal 2 2 1 7 1 9Wolpadingen 18 1 19Hochenschwand 14 3 17Birndorf 8 1 5 1 1 1 1 9 2 19Dogern 7 1 1 13 1 21Summe 48 1 9 11 0 1 0 2 1 1 1 4 3 5 1 63 8 131 Orte gemass Verzeichnis der Grafschaft Hauensteinischen Einungen deren dazugehorigen Ortschaften auch derendrey Vogteyen Schonau Todtnau und Todtmoos aus dem Jahre 1783 auf der Grundlage des Originaldokumentes GLA 113 Nr 31 Die Angaben in Klammern beziffern bedingt zuverlassig die Veranderungen bezogen auf die Zeit vor 1783 Tab 2 Niedergerichtliche Zustandigkeit nach Anzahl der Orte eines Gerichtsherrn je Einung im 18 Jahrhundert und Veranderungen gegenuber der Zeit davor in Klammern Jeder Gerichtsherr hatte sein Gerichtswesen nach eigenem Ermessen organisiert Das Kloster St Blasien als grosster feudaler Gerichtsherr hatte sein Gerichtswesen zweimal umorganisiert In den Niedergerichtsverhandlungen des Klosters St Blasien hatte der Waldpropst den Vorsitz Die Dinggerichte wurden zweimal im Jahr in Remetschwiel durchgefuhrt Im Amt Gutenburg hatte nach der Zusammenlegung der Gerichte Birndorf Noggenschwiel und Weilheim ein Obervogt die niedere Rechtsprechung inne Als Berufungsinstanz fur das Dinggericht in Remetschwiel war das Wochengericht in Gorwihl zustandig Berufungsinstanzen in der Geschichte des Klosters St Blasien waren zudem das Kammergericht und das Hofgericht unter Vorsitz des Abtes beide in St Blasien Fur das Gerichtsverfahren wurde ein Prozent des Streitwertes als Gebuhr zuzuglich anderer Verfahrenskosten verlangt Vom Damenstift Sackingen werden die Kleinmeier mit der niederen Rechtsprechung erblich belehnt Nach dem Ruckkauf zum Ende des 14 Jahrhunderts wird das Amt vom Grossmeier des Klosters wahrgenommen In der Grafschaft hat das Kloster Dinghofe in Herrischried Murg und Oberhof Mit dem Maien und Herbstgeding waren zwei Gerichtstage im Jahr ublich Wahrend das Strafmass in den Niedergerichten des Stiftes Sackingen auf 3 Schilling begrenzt war wird die Obergrenze der Bussen in St Blasien mit 10 Pfund etwa 200 Schilling angegeben Die Klein bzw Grossmeier hatten Einkunfte aus den Bussgeldern Die Berufungsinstanz der Niedergerichte ist das Gericht unter dem hohen Bogen in der Stiftskirche in Sackingen unter Vorsitz der Abtissin In den Orten in denen die Einungen selbst fur die niedere Gerichtsbarkeit zustandig waren wurden die Gerichte von den Einungsmeistern unter Vorsitz des Redmann abgehalten Die Berufungsinstanz war das Waldvogteiamt in Waldshut In der Waldstadt Waldshut und im Dogerner Einungsort Indlekofen ubte der Rat der Stadt die niedere Gerichtsbarkeit aus Da ab 1527 der hochste Landesbedienstete in der Grafschaft der Waldvogt auch das Amt des Stadtschultheissen innehatte unterschied sich dieses Gericht nur wenig von den Landgerichten Ab 1530 wurde die Zustandigkeit des Gerichtes in der Waldstadt um die Hochgerichtsbarkeit erweitert Die Freileute hatten jahrlich ihr eigenes Fruhjahrs und Herbstgeding Dazu fanden sich die nied der Alb in Dinghofen in Gorwihl und Hochsal die ob der Alb in Birkingen und Oberalpfen ein Das Gericht hielt ein fryer hofrichter Wochengericht Bearbeiten Das Wochengericht oder auch Sechzehner Gericht hatte weder die klassische niedergerichtliche Funktion noch war es mit hochgerichtlichen Zustandigkeiten betraut Im Wesentlichen war es eine Berufungsinstanz fur niedergerichtliche Streitfalle Es tagte jahrlich im Mai nach den Einungsmeisterwahlen eine Woche in Gorwihl unter dem Vorsitz des Waldvogts Als Richter fungierten die acht amtierenden und die acht Einungsmeister der vorangegangenen Amtszeit Das Gericht war auch Berufungsinstanz fur bestimmte niedergerichtliche Streitfalle der feudalen Gerichtsherren Wirtschaftliche und soziale Struktur BearbeitenIn der Grafschaft Hauenstein war die Landwirtschaft mit Abstand die bedeutendste Erwerbsquelle Da der uberwiegende Teil der Anbauflachen wegen der Hohenlage der Hanglage oder der Bodenbeschaffenheit nur eingeschrankt nutzbar war war die Wirtschaftskraft in diesem Bereich sehr bescheiden Neben der Landwirtschaft gab es in einigen Orten der Grafschaft etwas Bergbau der seinen Schwerpunkt in der Silber und Bleigewinnung hatte Deutlich mehr Bedeutung hatte der Bergbau in den mitverwalteten Vogteien insbesondere in Todtnau Aus dem Holz der Walder gewann man zudem Holzkohle fur die Silber Blei und Eisenhutten der Region sowie Pottasche fur die heimischen Glashutten Horigkeit und Leibeigenschaft Bearbeiten In der Grafschaft Hauenstein teilten sich im Wesentlichen das Kloster St Blasien und das Frauenstift Sackingen die Feudalherrschaft In einzelnen Orten und zeitweise wurde die Feudalherrschaft zudem vom Kloster Konigsfelden spater vom schweizerischen Bern den Freiherren von Schonau und dem Baron Zweyer von Evenbach wahrgenommen Die Feudalherrschaft bezog sich im Wesentlichen auf drei voneinander unabhangige Rechtsanspruche Grundhorigkeit der Besitzer von Gutern der Feudalherren Leibhorigkeit der als dem Feudalherrn leibeigen geborenen Menschen Niedergerichtliche Zustandigkeit in bestimmten Dorfern und Weilern Obwohl die Feudalherrschaft nicht auf die niedergerichtliche Zustandigkeit beschrankt war lasst sich daraus etwa den Anteil feudaler Herrschaft der einzelnen Feudalherren in der Grafschaft ablesen siehe dazu Tabelle 2 Grundhorigkeit Bearbeiten Bei der Grundhorigkeit lasteten auf Gutern des Feudalherrn Rechtsanspruche die der jeweilige Besitzer erfullen musste Diese Anspruche konnten Zinszahlungen Zehntabgaben und auch Frondienste umfassen Eine typische Grundlast ruhte auf den zahlreichen Wimannigueter der Kloster deren Besitzer zu Weinfuhren aus den Weingutern in der Schweiz dem unteren Wiesental der Region Badenweiler und dem Breisgau zu den Klostern verpflichtet waren Besondere Konstellation Der Rechtsanspruch der Grundhorigkeit fuhrte bei Freibauern die den Besitz damit belasteter Guter hatten dazu dass auch sie ggf Rechtsanspruche wie Zehntabgaben Guterfall oder Frondienste erfullen mussten Leibhorigkeit Bearbeiten Die Leibhorigen waren die eigentlichen Leibeigenen der Feudalherren was sich insbesondere durch einen Anspruch des Feudalherren auf einen Teil des Erbes manifestierte Hinzu kamen Huldigung Zehnt Abgaben Beschrankung der Freizugigkeit und Frondienste Das Heiratsrecht der Leibeigenen mit freien Burgern war im Gegensatz zu anderen Gegenden nur mittelbar durch die eingeschrankte Freizugigkeit beschrankt Eine Heiratsbeschrankung fur die Leibeigenen durch die Feudalherren war uberflussig da in der Grafschaft Nachkommen einer Ehe zwischen freien und unfreien immer leibeigen wurden Besondere Konstellation Leibeigene eines Feudalherrn die Guter eines u U eines anderen Feudalherrn bewirtschafteten die mit Grundlasten versehen waren waren doppelhorig Rechte der Feudalherren Bearbeiten Die Rechtsanspruche die von den Feudalherren in der Grafschaft geltend gemacht wurden sind Huldigung Eid aller uber 14 jahrigen Manner auf den Abt nach dessen Amtsantritt Jahrliches Fastnachtshuhn des Hausvaters eines Haushaltes oder ersatzweise 6 kr Jahrlich drei Tage Frondienst Fron bzw Ehrtawen des Hausvaters oder eines Stellvertreters Leibfall Abgabe der Hinterbliebenen beim Tode des Hausvaters ggf auch eines ledigen Leibeigenen Guterfall Abgabe nach dem Tod eines Besitzers ggf auch beim Besitzerwechsel eines Gutes eines Feudalherren Der Guterfall wurde bei Doppelhorigen nach dem Leibfall befriedigt Hagestolz die gesamte spater 1 3 der fahrenden Habe eine ledigen beiderlei Geschlechts uber 50 Jahren Manumissionstaxe Abgabe bei der Genehmigung des Wegzugs eines Leibeigenen aus der Grafschaft Zehntabgaben verschiedene jahrliche Abgaben in der Regel in der Hohe von 1 10 gemessen am Ertrag des Leibeigenen und Eingeteilt nach Produktgruppen Hubtuch jahrliche Abgabe an das Stift Sackingen eines Teils der erzeugten Tucher ab 1428 eines festen Geldbetrags Die meisten oben genannten Rechtsanspruche sind gemass der Praxis des Klosters St Blasien wiedergegeben die konkrete Auspragung der Feudalherrschaft variierte deutlich je nach Feudalherr In einigen Fallen sind Vertrage bzw Genossame von Feudalherren mit Herren anderer Gebiete dokumentiert die die Rechtsbeziehungen zu Leibeigenen die sich ausserhalb des Gebietes ihres Feudalherrn verheiraten oder niederliessen regelten Freibauern Bearbeiten nbsp Bauern in der Hauensteiner Tracht um 1840 In einigen Gebieten der Grafschaft Hauenstein waren Bauern angesiedelt die im Gegensatz zur im Mittelalter ublichen Leibeigenschaft besondere aber nur bedingt vererbbare Freiheits und Besitzrechte hatten Diese Freibauern die in historischen Schriftstucken als frygen luit vrigen Luite oder fryen lutten genannt sind haben uberwiegend ihren Ursprung in der Besiedlungspolitik weltlicher Herren Insbesondere in Gebieten deren Urbarmachung die Herren von Tiefenstein betrieben haben sind uberwiegend Freibauern dokumentiert So liegen die Orte in denen Freibauern bezeugt sind gehauft westlich und ostlich der Burg Tiefenstein im Albtal bzw des mittleren Albtals Insbesondere die Einungen Gorwihl und Wolpadingen waren von Freibauern gepragt siehe Karte wird noch eingearbeitet Der Habsburger Urbar der wenige Jahre nachdem die Habsburger auch die Herrschaft uber das Kerngebiet der Grafschaft erlangt haben entstand sind die Freibauern dokumentiert Reine Klostergebiete weisen keine Wohnorte von Freibauern auf Die besonderen Rechte der Freibauern wurden uberwiegend an Bauern vergeben die die unwirtlichen Gebiete der Grafschaft urbar machten Die Gebiete mit Freibauern befanden sich uberwiegend in Hochlagen durchschnittlicher Ortshohe um 800 m u NN die den Ackerbau stark einschranken erhohte Niederschlage und harte Winter aufweisen Verglichen mit ihren Mitburgern den Leibeigenen verfugten die Freibauern uber besondere Rechte Vererbbare Freiguter in Form von Erbleihe uber die nach freiem Ermessen verfugt werden konnte Uneingeschranktes Eigentum an Mobilien Sie waren frei in der Wahl ihres Wohnortes Fur sie waren eigene Gerichte zustandig Das tragen von Waffen stand ihnen zu Freiheitsrechte ohne Fronpflichten auch bei Vergabe der Vogteirechte an en Kloster In den fruhen Jahren der Grafschaft Hauenstein gehorte eine deutlich uberwiegende Anzahl der Grafschaftsbewohner zu den Freibauern Das Recht den Freibauern anzugehoren war jedoch durch eine mittelalterliche Regelung nur bedingt vererbbar Bei einer Heirat zwischen Freibauern und Leibeigenen gingen gemass dieser Regelung die Nachkommen immer zur argeren Hand was bedeutet dass sie leibeigen wurden Die Zahl der Freibauern die Anfang des 16 Jahrhunderts noch fast 2 3 der Grafschaftsbewohner ausmachte sank bis zum 18 Jahrhundert auf weniger als die Halfte Der Loskauf Bearbeiten Der sich uber Jahrhunderte hinweg anhaltende Streit um die Leibeigenschaft endete schlussendlich mit dem Freikauf bzw Loskauf der Hauensteiner Am 15 Januar 1738 wurde im Gurtweiler Schloss der Loskaufvertrag der Hauensteiner von ihrer Leibeigenschaft unterzeichnet 11500 Fallbare Leute kauften sich dabei fur eine Summe von 58 000 fl endgultig aus der Leibeigenschaft frei Die Einung Birndorf mit dem Ort Indlekofen weigerte sich freizukaufen die Einungsorganisation ubernahm diese Kosten und zog dann dafur die Gefalle ein und verlangte auch die Huldigung bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft unter Joseph II durch das Untertanenpatent von 1781 Die Aufhebungsgelder verwendete das Kloster St Blasien zur Erwerbung der Herrschaften Staufen und Kirchhofen Ende der Grafschaft Hauenstein BearbeitenIm Jahre 1806 wird das Gebiet der Grafschaft Hauenstein Teil des neu gebildeten Grossherzogtums Baden und horte damit als eigenstandiges Gebilde auf zu existieren Zeittafel BearbeitenZeit Ereignis781 Vodalrich wird erstmals als Graf im Albgau genannt Ein Bezug zum Fluss Alb bzw zur Grafschaft Hauenstein ist nicht beurkundet Ende 9 Jahrhundert Anfang 10 Jahrhundert Das Kloster Rheinau betreibt die Grundung der Cella alba der Vorlaufer des Klosters St Blasien im Schwarzwald 925 Cella alba wird zerstort 10 Jahrhundert Das Kloster St Gallen erhalt Besitzungen an der Schlucht und baut den Turm der Gutenburg 1020 Bischof Werner aus Strassburg baut auf dem Wuhlsberg spater Havichtsberch bei Brugg Schweiz eine Burg 1092 Adalgoz von Wehr erhalt vom Bischof von Basel die Vogteirechte uber das Kloster St Blasien 1111 Die Herren der Burg auf dem Havichtsberch nennen sich nun von Habsburg 1123 Die Zahringer erhalten das Vogteirecht uber das Kloster St Blasien 1128 Das Kloster St Gallen gibt seinen Besitz an der Schlucht als Lehen an eine unbekannte Adelsfamilie 1130 Die Waldstadt Rheinfelden wir durch die Zahringer gegrundet 1152 Konrad von Krenkingen erhalt die Vogteirechte uber das Kloster Tezilnheim ehemaliges Augustinerkloster in Detzeln 1173 Graf Albrecht III von Habsburg erhalt von Barbarossa die Reichsvogteirechte uber das Stift Sackingen 1187 Der Besitz des Klosters St Gallen an der Schlucht geht an die Herren von Gutenburg 1218 Die Grafen von Kyburg und von Urach treten das Erbe des letzten Zahringers an 1232 Die von Kyburg und von Urach treten das Erbe des letzten Zahringers an Tod des Habsburger Albrecht der Alte Die Habsburger bilden mit Rudolf IV und Habsburg Laufenburg zwei Linien 1240 Das Stift Sackingen vergibt die Amter des Grossmeiers und Kleinmeiers als erbliche Lehen 1242 Die Herren von Tiefenstein Grunden die Monchszelle in Neuenzell dem heutigen Unteribach ca 5 km sudwestlich von St Blasien 1254 Graf Rudolf IV von Habsburg erhalt von Konrad IV die Reichsvogteirechte uber das Kloster St Blasien und den Sudschwarzwald Swarzwalt 1256 Das Geschlecht der Herren von Wehr erlischt 1260 Herren von Krenkingen beziehen das Schloss Gutenburg 1263 Die Habsburger treten das Erbe derer von Kyburg an 1265 Rudolf IV von Habsburg zerstort Neuenzell um es als eigene Grundung neu aufzubauen 1272 Graf Rudolf IV von Habsburg nimmt die Burg Wehr ein und zerstort die Burg Tiefenstein 1273 Das Amt Wehr fallt an das Haus Habsburg Graf Rudolf IV von Habsburg wird bis 1291 Konig Rudolf I 1278 Dt Konig Rudolf I besiegt Ottokar von Bohmen auf dem Marchfeld Die Habsburger benutzen nun den Titel Herzog von Osterreich 1284 Der Einungsort Dogern geht an die Johanniterkommende im schweizerischen Klingnau 1291 Die Gebiete Uri Schwyz und Unterwalden begrunden mit dem Schwur auf einen Ewigen Bund ihre Unabhangigkeit 1296 Eberhard von Lupfen Stuhlingen wird als letzter Graf im Albgau genannt 1303 Das Habsburger Urbar dokumentiert die Verwaltungsgliederung und nennt die Siedlungen im Hoheitsgebiet der Habsburger 1315 Das Kloster St Blasien erhalt die Hoheit uber das Kloster Neuenzell Die Eidgenossen erringen am 15 Oktober am Morgarten einen ersten Sieg uber die Habsburger 1326 Das Stift Sackingen erneuert die Vereinbarung uber Genossame Heirat unter Leibeigenen mit dem Kloster Einsiedeln 1326 1333 Entstehung der Einungen zwischen Wehra und Schlucht 1335 Die Johanniterkommende in Klingnau verkauft ihre Rechte am Einungsort Dogern an das Kloster Konigsfelden 1343 Die Beziehungen zwischen dem Stift Sackingen und der Stadt Sackingen werden vertraglich geregelt 1371 Die Einungen werden von Habsburg und dem Kloster St Blasien anerkannt 1373 Das Stift Sackingen kauft das Amt des Kleinmeiers von Hartmann von Wieladingen wieder zuruck 9 Juli 1386 Die Eidgenossen bezwingen bei Sempach die Streitkrafte von Herzog Leopold III zu denen auch Adlige und Bauern aus dem Sudschwarzwald gehorten Die Hauensteiner Fahne wird von Luzernern erbeutet 1393 Dem Grossmeier des Stift Sackingen Walter von Schonau wird sein Amt gerichtlich entzogen 1408 Die Stammlinie Habsburg Laufenburg erlischt Mit dem letzten Graf Johann von Habsburg der ohne mannliche Nachkommen zu hinterlassen verstarb womit das Gebiet uf dem Wald keine eigentliche Grafschaft mehr darstellte vielmehr erst wieder 1562 als Grafschaft Hauenstein wohl im Gedenken an ihn bzw an seine Ahnen als Grafschaft genannt wurde 1415 Die Basler belagern Sackingen und ziehen ab als Hauensteiner Bauern anrucken 1418 Das Weistum von Hochsal regelt das Verhaltnis zwischen Freibauern dem Kloster St Blasien und dem Waldvogt 1428 Das Stift Sackingen wandelt die jahrliche Hubtuch Abgabe in einen festen Zins von 1 kr um 1430 Die Herren von Schonau erben von den Herren von Stein Schworstadt das Amt des Grossmeier des Stift Sackingen 19 September 1433 Die Hauensteiner beschworen die Einungsverfassung 1436 Johann von Krenkingen Weissenburg wird wegen gewalttatiger Ubergriffe auf das Gebiet des Klosters St Blasien mit dem Kirchenbann belegt 1437 u 1438 Missernten im Gebiet Vorderosterreich 1438 Die Weissenburg der Herren von Krenkingen Weissenburg im Steinatal wird im Auftrag des Klosters St Blasien belagert und zerstort Der Besitz fallt den Grafen von Sulz und dem Kloster St Blasien zu 1439 Die Pest grassiert am Hochrhein und im Sudschwarzwald Wallfahrt von 1000 Baslern mit 20 Priestern nach Todtmoos 1440 Das Kloster St Blasien ubernimmt den letzten Besitz der Herren von Krenkingen 1443 Basler Berner und Solothurner belagern im Sommer die Waldstadt Laufenburg 1444 Vagabundierende Haufen der Armagnaken treiben im Sudschwarzwald und am Hochrhein ihr Unwesen Bei Schonau im Wiesental wird eine Gruppe Armagnacen von Bauern erschlagen 1445 Basler Berner und Solothurner erobern die Wald und Reichsstadt Rheinfelden belagern die Waldstadt Sackingen und zerstoren deren Vorstadt 1446 Ca 1600 Basler machen einen Beutezug ins untere Wehratal erbeuteten ca 400 Stuck Vieh und sturmten die Letzen am Eingang zur Schlucht 1453 Die Habsburger benutzen nun den Titel Erzherzog von Osterreich 1467 Bestatigung der Rechte der Einungen im Dingrodel abgefasst unter Mithilfe von Matthaus Hummel Grundungsrektor der Universitat Freiburg Das Kloster St Blasien dokumentiert in einem Dingrodel die Pflichten ihrer Leibeigenen Die Stadt Sackingen erhalt das Recht der freien Wahl des Schultheissen und der hohen Gerichtsbarkeit 1468 Eidgenossische Truppen belagern Waldshut und machen Vorstosse in das Hauensteiner Gebiet Waldkirch und Dogern werden niedergebrannt Zahlreiche Dorfer zwischen Alb und Schlucht werden uberfallen 1469 Die 4 Waldstadte die Grafschaft Hauenstein und die Herrschaft Rheinfelden werden an Burgund verpfandet Der Berauer Berg wird von der Grafschaft Hauenstein bis 1477 mit verwaltet 1474 Karl der Kuhne v Burgund weigert sich die an ihn verpfandeten Gebiete wieder zuruckzugeben Der burgunder Statthalter v Hagenbach wird gefangen genommen und hingerichtet 1480 Das Kloster St Blasien erwirbt die Herrschaft Gutenburg mit den Ortschaften Weilheim Uhlingen und Krenkingen Das Stift Sackingen erhoht den jahrlichen Hubtuchzins auf 6 kr 1495 Das Kloster St Blasien vereinbart mit der Stadt Waldshut die Rechtsbeziehung mit dort lebenden Leibeigenen des Klosters 1503 Nach Zerstorung der Burg Hauenstein durch einen Brand verlegt der Waldvogt seinen Amtssitz in die Waldstadt Waldshut 1507 Maximilian I erlasst eine Gerichts und Verfahrensordnung fur die Waldvogte im Schwarzwald 1508 Mit dem Tod von Martin von Krenkingen Abt des Klosters Reichenau erlischt das Geschlecht 1510 Kaiser Maximilian I erlasst eine new Ainingsordnung 1522 Eine Landordnung des Schwarzwalds regelt Rechte und Pflichten der Hauensteiner 1525 Die Rechte der Hauensteiner werden nach den Bauernaufstanden aberkannt 1527 Die Rechte der Hauensteiner werden nach Huldigung an Erzherzog Ferdinand am 22 Mai wieder zugestanden Das Amt des Schultheiss der Waldstadt Waldshut und das des Waldvogt der in der Stadt residiert werden zukunftig in Personalunion wahrgenommen 1528 Mit der Sakularisation im Zuge der Reformation in der Schweiz fallt das Kloster Konigsfelden und damit der Einungsort Dogern an Bern 1530 Die Stadt Waldshut erhalt von Karl V die hohe Gerichtsbarkeit den Blutbann eingeschlossen 1535 Das Stift Sackingen verzichtet auf seinen Anspruch auf einen Hubtuchzins 1539 Die Grafschaft wird vorubergehend an den Waldvogt Hans Melchior Heggenzer von Wasserstelz verpfandet 1563 Das Stift Sackingen regelt in einem Dingrodel die Pflichten seiner Untertanen neu 1597 Das Kloster St Blasien hat die Hochgerichtsbarkeit uber den Zwing und Bann pfandweise erworben und verlegt den Gerichtsort fur die Leibeigenen im Zwing und Bann von Urberg und Hochenschwand nach St Blasien 1641 Baron Zweyer von Evenbach erlangt vom Hochstift Konstanz die Feudalherrschaft uber Unteralpfen 1649 Das Stift Sackingen wandelt die Wimannifron in einen festen jahrlichen Geldzins um 1655 Die Grafschaft Hauenstein schenkt am 21 9 dem Haus Habsburg 15 000 Gulden um eine drohende Verpfandung an das Kloster St Blasien abzuwenden Die Feudalherren Zweyer von Unteralpfen werden mit der hohen Gerichtsbarkeit den Blutbann ausgenommen belehnt 1666 Baron Zweyer von Evenbach erlangt die Feudalherrschaft uber die in Unterlapfen wohnenden Leibeigenen des Klosters St Blasien Das Verhaltnis des Feudalherrn Zweyer mit den Einungen wird in einem Vertrag geregelt 1684 Bern verkauft seine Rechte am Einungsort Dogern an das Kloster St Blasien 1701 Die Niedere Gerichtsbarkeit der Freiherrn von Schonau in Hanner und Willaringen wird an die Einugen veraussert 1719 Das Kloster St Blasien reduziert seinen Anspruch auf Hagestolz auf 1 3 der Mobilien eines ledigen Verstorbenen 1730 Fur Niedergerichte deren Berufungsinstanz das Wochengericht in Gorwihl war wird durch kaiserlichen Entschluss das Waldvogteiamt bzw die Vorderosterreichische Regierung die Berufungsinstanz 1783 Das Stift Sackingen gibt die niedergerichtliche Herrschaft uber den Gerichtsbezirk Herrischried und die Orte Oberwihl Thimos und Zechenwihl an das Waldvogteiamt ab 1787 Die Stadt Laufenburg erwirbt die Obervogteirechte und Gerichtshoheit uber die Stadt 1806 Ende der Grafschaft Hauenstein durch die Eingliederung in das Grossherzogtum Baden Literatur BearbeitenAufsatze und Schriften Bearbeiten Die Grafschaft Hauenstein in Vorderosterreich aus der Geschichte der 8 Einungen Hrsg Arbeitskreis 1000 Jahre Osterreich 625 Jahre Hauensteinische Einungen 1996 Waldshut Die Grafschaft Hauenstein in Vorderosterreich aus der Geschichte der 8 Einungen Hrsg Historische Einungsmeister Versammlung 2 Auflage 2014 Druck Trefer DogernPatrick Bircher Die Herrschaft Hauenstein in Fricktalisch Badische Vereinigung fur Heimatkunde Hrsg Nachbarn am Hochrhein Eine Landeskunde der Region zwischen Jura und Schwarzwald Bd 1 Mohlin CH 2002 S 293 307 Generallandesarchiv Karlsruhe GLA Nieder und Hochgerichtsbarkeit in der Grafschaft Hauenstein Schonau und Todtnau 1783 Sign 113 Nr 31 Generallandesarchiv Karlsruhe GLA Bann und Jurisdiktionsstreitigkeiten zwischen der Grafschaft Hauenstein der Stadt Laufenburg und dem Stift Sackingen 1780 1782 Sign 113 Nr 30 Gunther Haselier Die Streitigkeiten der Hauensteiner mit ihren Obrigkeiten Ein Beitrag zur Geschichte Vorderosterreichs und des sudwestdeutschen Bauernstandes im 18 Jahrhundert Diss phil Freiburg 1940 Joseph Merk Geschichte des Ursprungs der Entwickelung und Einrichtung der hauensteinischen Einung im Mittelalter in Karl Heinrich Ludwig Poelitz Jahrbuecher der Geschichte und Staatskunst Band 2 Leipzig 1833 S 126 157 Digitalisat der BSB Munchen Fritz Schachtelin Grundfragen der historischen Selbstverwaltung Die Einungen der Grafschaft Hauenstein Hotzenwald Teil 1 In Das Markgraflerland Heft 1 1986 S 3 10 Digitalisat der UB Freiburg Fritz Schachtelin Grundfragen der historischen Selbstverwaltung Die Einungen der Grafschaft Hauenstein Hotzenwald Teil 2 In Das Markgraflerland Heft 1 1987 S 72 77 Digitalisat der UB Freiburg Konrad Sutter Gegen Kloster und Landesfurst im Hauensteinischen In Vom Jura zum Schwarzwald 69 Jahrgang 1995 S 79 99 e periodica Konrad Sutter Der verbitterte Kampf des Hauensteiner Volkes gegen seine Obrigkeit In Das Markgraflerland Heft 2 1996 S 133 155 Digitalisat der UB Freiburg Karl Friedrich Wernet Die Grafschaft Hauenstein in Friedrich Metz Hrsg Vorderosterreich Eine geschichtliche Landeskunde 4 erweiterte Auflage Freiburg Brsg 2000 S 259 281 Peter Ch Muller Zwischen Krieg und Hoffnung das Ende der Grafschaft Hauenstein In Vom Jura zum Schwarzwald 79 Jahrgang 2005 S 7 10 e periodica Markus Schafer Die Fruhgeschichte der Burg Hauenstein Herausgeber Geschichtsverein Hochrhein Jahrbuch 2011Geologie und Bergbau Bearbeiten Rudolf Metz Geologische Landeskunde des Hotzenwalds Moritz Schauenburg Verlag Lahr 1980 Rene Hantke Eiszeitalter Die jungste Erdgeschichte der Alpen und ihrer Nachbargebiete 1992 ISBN 3 609 65300 0 3 Bande Helge Steen Bergbau auf Lagerstatten des Sudlichen Schwarzwaldes 2013 BoD ISBNLand und Leute Bearbeiten Emil Muller Ettikon Die Salpeterer Geschichte eines Freiheitskampfes auf dem sudlichen Schwarzwald Schillinger Freiburg im Breisgau 1979 ISBN 3 921340 42 X Joachim Rumpf Die Salpetererunruhen im Hotzenwald 3 neu bearbeitete und erweiterte Auflage Schillinger Freiburg im Breisgau 2010 Hans Matt Willmatt Witz und Schnitz vom Hotzenwald Moritz Schauenburg 1975 ISBN 3 7946 0120 3 Hans Matt Willmatt Sagen vom Hochrhein und Hotzenwald Moritz Schauenburg 1986 ISBN 3 7946 0243 9 Hans Matt Willmatt Schone Heimat am Hochrhein Bilder von den Menschen und ihrer Arbeit im Landkreis Waldshut Sudkurier 1967 Helmut Bender Vom Hochrhein Hotzenwald und sudlichen Schwarzwald Karl Schillinger Freiburg 1980 ISBN 3 921340 53 5 Arthur Hauptmann Burgen einst und jetzt 2 Bande Verlag Sudkurier Konstanz 1987 Helmut Bender Karl Bernhard Knappe Klauspeter Wilke Burgen im sudlichen Baden 1979 ISBN 3 921340 41 1 Joseph Bader Badenia oder das badische Land und Volk 3 Bande Magstadt Reprint Johannes Kunzig Saderlach Ein Alemannendorf im rumanischen Banat und seine Urheimat Karlsruhe Muller 1937 XVI 354 S 31 Bildtafeln Karten 1943 Berlin Volksforschung Beihefte zur Zeitschrift fur Volkskunde 6 Alfred Joos Hauensteinerlied In Vom Jura zum Schwarzwald 1 Jahrgang 1926 S 15 16 e periodicaAntiquarisch Bearbeiten Joseph Viktor von Scheffel Aus dem Hauensteiner Schwarzwald 1853 In Scheffel Gesammelte Werke in sechs Banden Adolf Bonz amp Comp 1907 Hier Bd 3 S 111 150 Volkskundliche Studie nach dem Vorbild von Wilhelm Heinrich Riehl Joseph Lukas Meyer Heinrich Schreiber Hrsg Geschichte der Salpeterer auf dem sud ostlichen Schwarzwalde 1857 Digitalisat der BSB Munchen Carl Gustav Fecht Der sudwestliche Schwarzwald und das anstossende Rheingebiet Lorrach und Waldshut 1858 1861 Heinrich Hansjakob Die Salpeterer eine politisch religiose Sekte auf dem sudostlichen Schwarzwald Waldshut 1867 Eberhard Gothein Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes und der angrenzenden Landschaften Erster Band Stadte und Gewerbegeschichte Verlag Karl J Trubner Strassburg 1892 Digitalisat Leopold Dobele Die Hausindustrie des Hotzenwaldes In Heimarbeit und Verlag in der Neuzeit Band 15 G Fischer 1929 Franz Xaver Kraus Die Kunstdenkmaler des Grossherzogthums Baden Freiburg im Breisgau 1892 Band III Kreis Waldshut S 133 142 online Leopold Dobele Das Hotzenhaus In Vom Bodensee zum Main Ausgabe 35 C F Muller 1930 Heinrich Schwarz Der Hotzenwald und seine Freibauern Sudwestdt Druck u Verlagsges 1939 Jakob Ebner Geschichte der Salpeterer des 19 Jahrhunderts Band III 1952 Jakob Ebner Geschichte der Salpeterer des 18 Jahrhunderts Band I 1953 Jakob Ebner Geschichte der Salpeterer des 18 Jahrhunderts Band II 1954 Jakob Ebner Geschichte der Ortschaften der Pfarrei Birndorf bei Waldshut am Hochrhein Schwarzwaldverein Hrsg Leopold Dobele Der Hotzenwald Natur und Kultur einer Landschaft Band 2 Rombach 1968 Bruno Feige Erinnerungen vom Waldstadtbub zum Hotzenwald Doktor Schillinger 2008 ISBN 3 89155 340 4 Karl Heinz Pohle Der Hotzenwald Band 2 der Wanderbucher des Schwarzwaldvereins Hrsg Rombach 1977 ISBN 3 7930 0231 4Alte Karten Bearbeiten Charte von Schwaben Prof J G F von Bohnenberger I A von Amman und E H Michaelis Blatter Wiese Wutach und Basel 1798 1828 Massstab ca 1 86 400 Circulus Sueviae J M Hase und Tobias Mayer 1743 1748 Massstab ca 1 500 000 Theatrum Belli Rhenani von Cyriak Blodner 1702 1713 Massstab ca 1 130 000 Topographischer Karte uber das GROSSHERZOGTHUM BADEN nach der allgemeinen Landesvermessung der Grossherzoglichen militarisch topographischen Bureaus Sect XI 2 Sect XI 3 Sect XII 2 und Sect XII 3 1846 u 1847 1 50 000 Jahrbucher Reihen Bearbeiten Alemannisches Institut Hrsg Alemannisches Jahrbuch 1931 ff Landkreis Waldshut Hrsg Heimat am Hochrhein seit 1983 Vorganger 1963 bis 1970 Doppelbande 1975 und 1977 Monographien Geschichtsverein Hochrhein e V Hrsg Land zwischen Hochrhein und Sudschwarzwald Beitrage zur Geschichte des Landkreises WaldshutSiehe auch BearbeitenGeschichte des HotzenwaldsWeblinks BearbeitenOffizielle Website zur Grafschaft Hauenstein Eine Zusammenarbeit des Landkreises Waldshut mit den Gemeinden und Fordervereinen der RegionEinzelnachweise Bearbeiten Julius Cramer Die Geschichte der Alamannen als Gaugeschichte 1899 Breslau Verlag von M amp H Marcus S 454 Internet ArchiveKameralherrschaften Breisgauer Landstande Freiburg im Breisgau Rheinfelden Kastelburg Kurnberg Triberg Laufenburg Grafschaft Hauenstein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grafschaft Hauenstein amp oldid 238906162