www.wikidata.de-de.nina.az
Die Blutgerichtsbarkeit auch als Blutbann Hochgerichtsbarkeit bzw Hohe Gerichtsbarkeit Fraisch Halsgerichtsbarkeit oder Grafschaftsrecht bzw Vogteirecht bekannt war im Heiligen Romischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit peinlich bezieht sich auf das lateinische poena Strafe uber Taten die mit Korperstrafen wie Verstummelungen oder dem Tod bestraft werden konnten also blutige Strafen waren Inhaltsverzeichnis 1 Straftaten 2 Todesurteil 3 Kodifikation 4 Blutschild und Kennzeichen der Blutgerichtsbarkeit 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseStraftaten BearbeitenDies waren vor allem Straftaten wie Raub und Mord Diebstahl sexuelle Belastigung Vergewaltigung homosexueller Geschlechtsverkehr Hexerei oder Zauberei und Kindesmord Die Hinrichtungsformen bei einem Todesurteil unterschieden sich jeweils nach dem Verbrechen zum Beispiel fur Kindesmorderinnen das Ertranken fur Vergewaltigung 1 der Feuertod oder fur Mord das Radern sowie nach der Person des Verbrechers Die Hinrichtung durch Enthaupten war beispielsweise lange Zeit eine privilegierte Hinrichtungsmethode fur Adelige und Freie Bei Straftaten die durch Verstummelung gesuhnt werden sollten gab es unterschiedliche Strafformen wie das An den Pranger Stellen Abschneiden von Korperteilen zum Beispiel Ohren Zunge Auspeitschen oder Brandmarken Bei Straftaten wie Beleidigungen oder Raufereien blieben die niederen Gerichte zustandig die keine blutige Strafen verhangen sondern nur auf Geldbussen Gefangnishaft Ehrlosigkeit oder Verbannung erkennen durften Todesurteil BearbeitenTodesurteile wurden oft zum Zweck der Abschreckung in der Offentlichkeit vollzogen Aus demselben Grund liess man die Gehangten in vielen landlichen Gegenden auch lange Zeit gut sichtbar am Galgen hangen Die Blutgerichtsbarkeit wurde von den jeweiligen souveranen Herrschern an ausgewahlte Gerichtsorte verliehen Auf Dorf und Stadtebene gab es meist nur die Gerichte der Gutsherren oder die Gerichte der Niederen Gerichtsbarkeit Da eine Reichsstadt einem Furstentum gleichgestellt war hatte auch sie das Recht der Hohen Gerichtsbarkeit Die Grenze zwischen den Gebieten verschiedener hoher Gerichtsbarkeiten wurde im Oberdeutschen 2 Fraischgrenze genannt Der Blutrichter war die urteilende Person der vom Gesetz oder Herrscher das Recht zur Verhangung der Todesstrafe ubertragen wurde 3 und oder die ein solch ubertragenes Recht ausnutzte nbsp vergrossern und Informationen zum Bild anzeigen nbsp Galgenberg bei Irnfritz Messern in NiederosterreichKodifikation BearbeitenDas erste kodifizierte Strafrecht war die Maximilianische Halsgerichtsordnung auch Tiroler Malefizordnung genannt von Maximilian I aus dem Jahre 1499 Im Jahre 1507 wurde die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung Constitutio Criminalis Bambergensis CCB erlassen Beide flossen in die Constitutio Criminalis Carolina CCC die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V ein die seit 1532 galt Diese galt zwar subsidiar d h sie wurde nur herangezogen wenn das eigene Landesrecht keine entsprechende Regelung kannte dennoch fuhrte sie zur Vereinheitlichung der Kriminalprozesse In Osterreich kam nach der Tiroler Malefizordnung 1514 die Landgerichtsordnung fur Osterreich unter der Enns Die Halsgerichtsordnungen nach der CCC basieren auf dieser hatten aber immer eine salvatorische Klausel dass sie noch weiter subsidiar galten so 1535 die Landgerichtsordnung fur Krain die Landgerichtsordnungen fur Osterreich unter der Enns 1540 1656 Ferdinandea welche am bedeutendsten im 17 Jahrhundert in Osterreich war da Karl VI anwies sie subsidiar zu verwenden Osterreich ob der Enns 1559 1627 1675 Leopoldina die Steiermark 1574 und Karnten 1577 Diese einzelnen Verordnungen wurden 1768 durch die einheitliche Constitutio Criminalis Theresiana ersetzt welche in allen Habsburgischen Erblanden galt Mit ihr wurde auch die subsidiare Verwendung der Carolina in Osterreich beendet 1776 wurde die Folter abgeschafft und mit dem Josephinischen Strafgesetz von 1787 wurde die Todesstrafe aus pragmatischen Grunden erstmals aufgehoben Der Verurteilte hatte gemeinnutzige Arbeit zu leisten die manchmal auch hohe Todesraten aufwies wie etwa das Schiffziehen 4 Insgesamt war im deutschsprachigen Raum die Blutgerichtsbarkeit noch teilweise bis ins 18 und 19 Jahrhundert verbreitet In Deutschland wurde sie erst durch die Nationalisierungs und Kodifikationstendenzen der einzelnen Herrschaftsgebiete durch eigentliche Strafgesetze wie wir sie heute kennen ersetzt zuerst in Bayern und Preussen dann auch in fast samtlichen Mittelstaaten und den meisten Kleinstaaten Zuletzt wurde die Carolina in den beiden Mecklenburg in Lauenburg Bremen und Schaumburg Lippe 1870 direkt durch das Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund abgelost 5 Blutschild und Kennzeichen der Blutgerichtsbarkeit BearbeitenDas Recht der Blutgerichtsbarkeit wurde vielfach durch Zeichen und Wappen dargestellt Seit dem spaten Mittelalter fugten viele Landesherren ihrem Wappen ein zweites schlichtes rotes Wappen den so genannten Blutschild bei Dieser war Zeichen der Hohen Gerichtsbarkeit Auf Karten des 15 bis 18 Jahrhunderts sind Gerichtsorte oft gesondert markiert entweder durch einen Blutschild oder einen Galgen der auch den Richtort markieren konnte Beispiele fur einen Blutschild Epitaph von Kurfurst Albrecht Achilles von Brandenburg in der Moritzkirche in Ansbach und Blutschild des Markgrafen Georg Friedrich in der Schlosskirche der Plassenburg in Kulmbach Priester und geistliche Gerichte durften keine Blutgerichtsbarkeit ausuben gemass dem Grundsatz Ecclesia non sitit sanguinem die Kirche hat keinen Durst nach Blut Siehe auch Bearbeitenius gladii Peinliche Befragung Mittlere Gerichtsbarkeit Niedere GerichtsbarkeitLiteratur BearbeitenWolfgang Wust In den Fangen der Justiz Hochgerichtsgeschichte vor Ort in Rainer HOFMANN Hrsg Bettler Jauner Galgenvogel In den Fangen der Justiz Aufsatzband zur Sonderausstellung im Frankische Schweiz Museum Tuchersfeld vom 17 Mai 3 November 2013 Ausstellungskatalog des Frankische Schweiz Museums 22 Tuchersfeld 2014 S 11 30 Wolfgang Wust Das inszenierte Hochgericht Staatsfuhrung Reprasentation und blutiges Herrschaftszeremoniell in Bayern Franken und Schwaben In Konrad Ackermann Alois SCHMID Wilhelm VOLKERT Hrsg Bayern Vom Stamm zum Staat Festschrift fur Andreas Kraus zum 80 Geburtstag Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 140 Bd 1 Munchen 2002 S 273 300 Weblinks BearbeitenPeinliche Gerichtsordnung Karls V PDF 3 24 MB Beispiele fur einen Blutschild Halsgerichtsordnung des Hochstifts Bamberg ab dem 16 Jh als Digitalisat der Staatsbibliothek BambergEinzelnachweise Bearbeiten Notzucht In Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 10 Heft 1 2 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1997 ISBN 3 7400 0984 5 Sp 19 21 adw uni heidelberg de gewaltsames Erzwingen einer sexuellen Handlung bzw der Duldung dieser Handlung bes Vergewaltigung Nach Johann Christoph Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Wien 1811 lexika digitale sammlungen de David Funck Der grosse Helvetische Bund oder grundliche Furstellung der lobl Eydgenossschaft Nurnberg 1690 S 176 Josef Pauser Landesfurstliche Gesetzgebung Policey Malefiz und Landesordnungen PDF 413 kB aus Josef Pauser Martin Scheutz Thomas Winkelbauer Hrsg Quellenkunde der Habsburgermonarchie 16 18 Jahrhundert R Oldenbourg Verlag Wien 2004 ISBN 3 7029 0477 8 Halsgerichtsordnung In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 8 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1907 S 668 Normdaten Sachbegriff GND 4160156 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Blutgerichtsbarkeit amp oldid 235055048