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Die Maximilianische Halsgerichtsordnung auch bekannt als Tiroler Malefizordnung war das erste kodifizierte Strafrecht im deutschsprachigen Raum Sie wurde von Konig Maximilian in seiner Eigenschaft als Tiroler Landesfurst 1499 eingefuhrt Die Strafprozesse waren nach dieser Halsgerichtsordnung so geregelt dass Richter und Geschworene die Rechtsprechung ubernahmen wahrend Verteidiger nicht vorgesehen waren Nach Verlesung der Anklageschrift wurden Angeklagte und Zeugen angehort Nach dem damaligen Rechtsverstandnis durfte niemand ohne Gestandnis verurteilt werden Um diese Gestandnisse zu erzwingen war die Folter die peinliche Befragung oft Bestandteil der Prozesse Die einzelnen Blutgerichte mussten die Folterungen und die Todesstrafen von den bischoflichen Stadt bzw Hofgerichten ratifizieren lassen Des Weiteren wurden die Strafmasse fur Vergehen und Verbrechen in der Halsgerichtsordnung geregelt Diese Malefizordnung floss spater in die Constitutio Criminalis Carolina ein Abgelost wurde sie 1770 durch die Constitutio Criminalis Theresiana Weblinks BearbeitenTiroler Malefizordnung von 1499 PDF 793 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Maximilianische Halsgerichtsordnung amp oldid 237091111