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Das Josephinische Strafgesetz Allgemeines Gesetzbuch uber Verbrechen und derselben Bestrafung kurz Josephina Josefina oder StG 1787 war ein von Joseph II erlassenes Strafrecht fur die Erblander der Habsburger Es war vom 13 Janner 1787 bis 1803 in Kraft Es bestand aus zwei getrennt durchnummerierten Teilen Kriminal Verbrechen und politische Verbrechen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Eigenheiten 3 Mogliche Strafen 3 1 I Teil Kriminal Verbrechen 3 2 II Teil Politische Verbrechen 4 Einteilung 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 QuellenGeschichte BearbeitenDas Josephinische Strafgesetzbuch loste die Constitutio Criminalis Theresiana ab welche zwar erstmals ein einheitliches Strafrecht brachte aber schon bei Veroffentlichung den juristischen Entwicklungen hinterherhinkte Das Verfahren wurde im darauffolgenden Jahr geregelt Auf Befehl Joseph II begannen die Vorarbeiten im Jahre 1781 und dauerten sechs Jahre Mit der Ausarbeitung war die Kompilationshofkommission der Obersten Justizstelle befasst Der erste Teil des Gesetzes war bereits 1783 fertiggestellt Joseph von Sonnenfels hatte durch seine Lehrtatigkeit an der Universitat Wien und seine Schuler seine Veroffentlichungen und direkt durch seine Beziehungen zu den jeweiligen Herrschern grossen Einfluss auf die Entstehung des Strafgesetzes Uber eine direkte Mitwirkung am zweiten Teil herrscht keine Klarheit aber es ist gesichert dass er den zweiten Teil des direkten Nachfolgers des StG 1803 verfasst hat Es wurde mit Patent vom 13 Janner 1787 JGS 611 verkundet als Allgemeines Gesetzbuch uber Verbrechen und derselben Bestrafung und trat am selben Tage in Kraft In der Wiener Zeitung wurde am 7 Februar 1787 das Kundmachungspatent veroffentlicht 1 Erstmals war das komplette Strafrecht nicht mehr in einer einzigen Halsgerichtsordnung geregelt sondern aufgeteilt auf dieses Gesetz auf die im Jahr darauf folgende Allgemeine Kriminalgerichtsordnung welche das Verfahren regelte Inquisitionsprinzip und auf die Vorschrift uber das Kriminalverfahren Dies lag einerseits an der unterschiedlichen Dauer in der Vorbereitung und in der Wichtigkeit die den einzelnen Teilen beigemessen wurde Rechtsdogmatische Uberlegungen durften keine Rolle gespielt haben Aber wahrscheinlich hatte auch das neue Kriminalgesetz des Grossherzogtums Toskana welches am 30 November 1786 erlassen wurde einen Einfluss auf den Veroffentlichungszeitpunkt des Strafgesetzes Mit diesem war der Toskanische Grossherzog Leopold I der spatere Kaiser Leopold II bei der formellen Abschaffung der Todesstrafe seinem Bruder um wenig mehr als einen Monat voraus Bald nach Regierungsantritt Leopold II 1790 setzte er eine Reformkommission ein Die eingeleitete Gesamtreform ging durch seinen fruhen Tod im Februar 1792 und unter dem Eindruck der im Gefolge der Franzosischen Revolution entstandenen aussen wie innenpolitischen Bedrohung des Staates nicht in die ursprunglich eingeschlagene Richtung Im Juli 1792 wurden die Wiener Jakobiner gefangengesetzt welche angeblich eine Verschworung geplant hatten Es war eher ein demokratischer Zirkel von Anhangern der josephinischen Reformen eine Opposition gegen die Politik des Stillstands und wollte den reformfeindlichen Adel einschuchtern Im Ordentlichen Verfahren war aber die Todesstrafe abgeschafft und so konnte nur der Platzoberleutnant Franz Hebenstreit durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt und am 8 Janner 1795 hingerichtet werden Franz II hatte zwar mit dem Kriminalpatent am 2 Janner 1795 die Todesstrafe fur Hochverrat wiedereingefuhrt jedoch traten die Juristen mutig dagegen ein sie ruckwirkend und noch auf Zivilisten anzuwenden Andreas von Riedel wurde zu sechzig Jahren verurteilt und bei einer Amnestie 1802 explizit ausgenommen Gegen die ubrigen Personen wurden ahnliche Strafen verhangt Beim nachfolgenden Strafgesetz von 1803 war die Todesstrafe fur weitere bestimmte schwere Verbrechen wieder im ordentlichen Verfahren vorgesehen Eigenheiten BearbeitenDas Werk war zwar kein revolutionares aber ein zukunftsweisendes fortschrittliches Die plakativste Verbesserung war dass damit erstmals in den Habsburgischen Erblanden die Todesstrafe im ordentlichen Strafverfahren abgeschafft wurde und nur mehr im Standrecht 20 vorgesehen war Spater im Jahre 1803 wurde sie fur wenige bestimmte Delikte wieder eingefuhrt Auch die Verstummelungsstrafen fanden ihr Ende Bei Joseph II gab es stattdessen Gefangnis mit offentlicher schwerer der Allgemeinheit dienenden Arbeit wie Schiffziehen als Strafe die jedoch letztlich mehrheitlich einer in die Lange gezogenen Todesstrafe gleichkamen Im Vordergrund stand bei diesen Uberlegungen was dem Staat mehr nutzt und dass solche Strafen weitaus abschreckender als der Tod seien Unmenschliche Harten bei der Bestrafung aus der Vorgangerzeit wie lange Gefangnisstrafen korperliche Zuchtigung offentlicher Pranger Anschmiedung blieben aber erhalten wenn auch manche gegenuber weiblichen Haftlingen eingeschrankt wurden Die Freiheitsstrafen waren in die drei Gruppen zeitliche Strafen ein Monat bis acht Jahre anhaltende Strafen acht bis funfzehn Jahre und langwierige Strafen funfzehn bis hundert Jahre eingeteilt Innerhalb dieser Gruppen wurde nach Graden eingeteilt Eine zeitliche Strafe im ersten Grad bedeutete nicht weniger als einen Monat aber auch nicht mehr als funf Jahre Bei langwieriger Strafe im zweiten Grad 30 100 Jahre konnte auch noch eine offentliche Brandmarkung verfugt werden Erstmals verwirklicht wurde das Legalitatsprinzip und stand unter der erst spater von Anselm von Feuerbach 1801 formulierten Maxime Nullum crimen sine lege nulla poena sine lege Kein Verbrechen keine Strafe ohne Gesetz Nicht jede gesetzwidrige Handlung ist ein Criminal Verbrechen oder sogenanntes Halsverbrechen und sind als Criminal Verbrechen nur diejenigen gesetzwidrigen Handlungen anzusehen und zu behandeln welche durch gegenwartiges Strafgesetz als solche erklarte werden StG 1787 I 1 Justizgesetzsammlung 611 1787 S 8 Dies galt analog auch fur politische Verbrechen und ist als entscheidender Schritt hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit zu werten Auch alle Vorrechte des Adels sind verschwunden er wird nicht einmal erwahnt Es galt als adelsfeindlich und in der Praxis wirkte es sich doch wieder aus Das Gesetz unterschied zwischen kriminal und politischen Verbrechen und war dafur in zwei Teile geteilt wobei die in der Kundmachung angekundigte anstandige Granzlinie aus heutiger Sicht nicht eingehalten wurde Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie so wie jene gegen die Sittlichkeit waren ziemlich verstreut geregelt Fur Kriminalverbrechen waren die Kriminalgerichte zustandig Fur politische Verbrechen die politischen Behorden Verwaltungsbehorden So sind im zweiten Teil vor allem jene Vergehen zu finden bei denen die Schuld des Taters als geringer eingestuft wurde Fur ein Kriminalverbrechen musste ein boser Vorsatz vorhanden sein Es gab auch sechs Entschuldigungsgrunde Geistesschwache vorubergehende Sinnenverwirrung zufallige Berauschung oder sonstige Sinnenverwirrung Kindesalter vor Vollendung des 12 Lebensjahres unwiderstehlicher Zwang und Irrtum Die Regelung der Zurechnungs und Schuldunfahigkeit lag in der Zustandigkeit der Medizin Es war auch allein die Schuld des Taters massgeblich und nicht die Beschaffenheit des Opfers Somit waren Verbrechen an Unsinnigen Kindern Schlafenden Verbrechern und solchen moglich die ihre Schadigung selbst verlangten Auch Suizid war nach I 123 ff strafbar und wer vor dem Tod keine Reue zeigte oder verwirrt war bekam kein ordentliches Begrabnis Hat er vor seinem Tod bereut so bekam er ein ordentliches Grab musste aber ohne Begleitung beigesetzt werden Uberlebte er die Tat so wurde fur unbestimmte Zeit ins Gefangnis gebracht weitere Versuche unmoglich gemacht und erst wieder freigelassen wenn er verstanden hat dass die Selbsterhaltung seine Pflicht ist und Besserung zu erwarten ist Zur Ahndung von Vergewaltigung war keine geschlechtliche Unbescholtenheit mehr notig und auch die Beihilfe war strafbar Duelle I 105 ff wurden von Joseph II nicht als Ehrensache sondern als Racheakt betrachtet Bereits das Sichstellen zum Streit galt als Verbrechen und wenn der Herausgeforderte starb wurde es als gemeinsamer Mord geahndet Auch die Sekundanten und alle anderen die zur Verwirklichung beigetragen haben oder gar jemanden gedroht haben wenn er es ablehnt wurden bestraft Aber man wurde der Duelle nicht Herr In josephinischer Zeit und kurz danach wurden die Beteiligten noch meist zur Verantwortung gezogen Danach nahmen sie wieder zu Aus nachjosephinischer Zeit sind nur mehr zwei Verfahren aktenkundig und die weiteren Register bis 1850 enthalten kein einziges Verfahren Das Strafrecht wurde einfach nicht mehr angewendet Gegenuber der Theresiana sind die Religionsdelikte bescheiden ausgefallen und Zauberei wird nicht mehr erwahnt Gotteslasterer waren ins Irrenhaus einzuliefern bis man sich einer Besserung sicher war Diese waren allerdings damals wenig anders organisiert als Gefangnisse und die Insassen mehr verwahrt als gepflegt Modern war der Strafbestand der Storung des Gottesdienstes der herrschenden romisch katholisch oder einer nach den Toleranzpatenten geduldeten Religion Mogliche Strafen BearbeitenI Teil Kriminal Verbrechen Bearbeiten Die Bestrafung erfolgt durch ein Kriminal Gericht Zur Bestrafung durften nur mehr die im Gesetz angegebenen Strafen und keine etwa existierenden ortlichen Vorschriften angewendet werden oder selbst Strafen erdacht werden I 12 19 Auch war der Richter im Strafrahmen ausdrucklich auf die im Gesetz festgelegten Moglichkeiten beschrankt erschwerende Grunde wie Boshaftigkeit oder erleichternde wie etwa Jugend waren jedoch zu berucksichtigen I 13 14 Grundsatzliche Strafarten I 21 25 29 32 33 Strafe BeschreibungAnschmiedung kann je nach Beschaffenheit des Taters verscharft werden schweres Gefangnis hartes oder schwerstes eng angekettet so dass nur die unbedingt notwendige Beweglichkeit gegeben ist alle Jahre offentliche Zuchtigung Ungultigkeit jeden Testaments fur die Dauer der Strafe welches nach der Verhaftung verfugt wurdeGefangnis mit offentlicher Arbeit kann nach Beschaffenheit des Taters verscharft werden Gefangnis allein kann nach Beschaffenheit des Taters verscharft werden offentliche Stock Karbatsch und Rutenstreiche entweder fur sich allein oder als Verscharfung Anzahl und Wiederholungen sind je nach Beschaffenheit des Verbrechers im Ermessen des Richters jedoch maximal 100 Streiche auf einmalAusstellung auf der Schandbuhne an einem geraumigen offentlichen Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils eine Stunde in Eisen geschlossen und bewacht und mit einer um die Brust gehangten Tafel worauf das Verbrechen beschrieben istStrafrahmen in der zeitlichen Dauer I 22 24 Bezeichnung Dauer Zusatzlangwierig im zweiten Grade 30 Jahre 100 Jahre zusatzlich offentliche Brandmarkung mit dem Zeichen des Galgens auf beiden Wangen moglich geheime Brandmarkung als Strafverscharfung langwierig im ersten Grade 15 Jahre 30 Jahreanhaltend im zweiten Grade 12 Jahre 15 Jahreanhaltend im ersten Grade 8 Jahre 12 Jahrezeitlich im zweiten Grade 5 Jahre 8 Jahrezeitlich im ersten Grade 1 Monat 5 JahreArten der Gefangnisstrafe jeweils mit verhaltnismassiger Arbeit I 26 28 30 Bezeichnung Beschreibungschwerstes Gefangnis Ring um die Korpermitte damit Befestigung am jeweils angewiesenen Ort zusatzlich konnen im Bedarfsfall schwere Eisen angelegt werden Liegestatt nur aus Brettern als Nahrung nur Wasser und Brot Jede Zusammenkunft oder Unterredung mit Fremden Angehorigen oder Bekannten sind untersagthartes Gefangnis wie schwerstes Gefangnis ausser nur minder schwere Eisen zwei Tage in der Woche ein halbes Pfund Fleisch zusatzlichgelinderes Gefangnis leichtere Eisen aber doch so dass sie nur mit List oder Gewalt zu entfernen sind besseres Essen zum Trinken aber auch nur Wasser Zusammenkunfte und Unterredungen mit Bekannten oder Verwandten nach vorheriger Anmeldung Je nach Umstanden kann auch diese Strafe zeitweilig fur einige Tage in der Woche verscharft werden durch fasten mit alleinig einem Pfund Brot Weitere mogliche Strafverscharfungen I 34 35 39 Bezeichnung Beschreibungoffentliche Kundmachung des Verbrechens nur wenn im Gesetz ausdrucklich angemerkt Dies geschieht durch Kundmachung nach jeweils landesgultiger Verordnung des Namens einer erkennbaren Beschreibung dem begangenen Verbrechen und dem zuerkannten StrafurteilEinziehung des Vermogens nur wenn im Gesetz ausdrucklich angemerkt Verlust des Adelsgeheime Brandmarkung Nur fur fremde Verbrecher welche ausser Landes verwiesen werden Das Zeichen des Galgens an der linken Seite des hohlen Leibes offentliche Brandmarkung beim Strafrahmen langwierig im zweiten Grade Fur jeden schuldigen Kriminal Verbrecher I 36 38 BeschreibungVerlust des Fruchtgenusses seines Vermogens ab Urteilsverkundung bis zum Ende der Strafe Was nicht als standesgemasser Unterhalt fur seine Frau und Kinder gebraucht wird fliesst in den Kriminal Fonds und ist lediglich zur Unterhaltung der Arrestanten und der Frohnfesten zu verwenden Bei Tod wahrend der Strafzeit fallt die Erbschaft immer nur an die gesetzlich festgelegten Erben egal ob ein Testament vorhanden ist und zu welcher Zeit es verfasst wurde Im Urteil ist bei Adeligen zu vermerken dass sie alle nach Landesvorschrift geltenden Vorzuge verlieren Dies erstreckt sich aber nicht auf seine Ehegattin und die vor dem Urteil gezeugten Kinder II Teil Politische Verbrechen Bearbeiten Die Bestrafung wird von der politischen Behorde verhangt II 6 Bei gleichzeitigem Kriminal Verbrechen ist jenes Gericht zustandig und eine Verscharfung der Strafe vorzunehmen II 7 Auch hier ist man an den jeweils vorgegebenen Strafrahmen gebunden hat aber je nach den Umstanden Ermessensspielraum II 8 Die Strafe ist alleinig auf den Tater anzuwenden entbindet ihn und seine Erben nicht von einer Wiedergutmachung gegenuber dem Opfer II 9 Mogliche Strafarten II 10 11 12 18 Bezeichnung BeschreibungZuchtigung mit Schlagen alleine oder als Verscharfung immer offentlich auf einer Bank liegend nur auf das Gesass und nicht auf den Rucken oder die Schenkel beim Mann auf einmal nicht mehr als 50 Haselnuss Stockstreiche bei der Frau auf einmal nicht mehr als 30 Karbatschstreiche mit dem Ochsenziemer oder mit RutenAusstellung auf der Schandbuhne ein bis drei Mal eine Stunde lang um die Mittagszeit an einem offentlichen Ort mit Platz fur die Menge auf einer erhohten Buhne mit entblosstem Haupt mit einer Tafel um den Hals in Eisen geschlossen und bewachtArrest siehe untenoffentliche Arbeit in EisenAbschaffung aus einem bestimmten Orte kann sich nur auf einen einzigen Ort erstrecken eine Verbannung aus dem Geburtsort oder aus einem Ort wo sich der Tater mindestens 10 Jahre lang aufgehalten hat kann nur bei Sodomie und gleichgeschlechtlicher Unzucht II 71 oder Kuppelei II 73 erfolgenArten des Arrests II 13 14 15 Bezeichnung Beschreibungstrenger Arrest Eisen an den Fussen nur Bretter als Liegestatt Besuche nur unter Aufsicht zum Trinken nur Wasser angemessene Arbeitgelinder Arrest keine Eisen wenn er das Essen aus eigener Kraft oder mit Unterstutzung von Verwandten oder Freunden beschaffen kann bleibt ihm die Beschaftigung selbst uberlassen Bettgewand und Strohsacke bleiben verboten bei Adeligen bekleiden eines Offentlichen Amtes oder bei einem Gewerbsmann mit sonst untadeligen Ruf kann die Strafe in Hausarrest umgewandelt werden entweder mit einfachem Versprechen oder Wache vor dem Haus halt er sich nicht daran muss er fur die ganze Zeit in den ArrestVerscharfung durch Fasten bei Wasser und Brot moglich Dauer des Arrest oder der offentlichen Arbeit II 17 Bezeichnung Dauerzeitlich 1 Tag 1 Monatanhaltend 1 Monat 1 JahrWenn jemand ein Amt bekleidet oder bei langerer Haft seine Nahrungsgrundlage verliert ist Strenge mehr durch Verscharfung als durch Dauer zu erreichen Einteilung BearbeitenDie Kapiteluberschriften sind in historischer Originalschreibweise gehalten Erster Theil Von Criminal Verbrechen und Criminal Strafen Erstes Kapitel Von Criminal Verbrechen uberhaupt 1 9 Zweytes Kapitel Von Criminal Strafen uberhaupt 10 39 Drittes Kapitel Von Verbrechen die auf den Landesfursten und den Staat unmittelbare Beziehung haben 40 88 Viertes Kapitel Von Verbrechen die auf das menschliche Leben und die korperliche Sicherheit unmittelbare Beziehung haben 89 125 Funftes Kapitel Von den Criminal Verbrechen welche auf die Ehre und die Freyheit unmittelbare Beziehung haben 126 147 Sechstes Kapitel Von Criminal Verbrechen welche auf Vermogen und Rechte Beziehung haben 148 177 Siebentes Kapitel Von Erloschung der Verbrechen und Strafen 178 184 Zweyter Teil Von politischen Verbrechen und politischen Strafen Erstes Kapitel Von den politischen Verbrechen uberhaupt 1 5 Zweytes Kapitel Von den politischen Strafen uberhaupt 6 18 Drittes Kapitel Von den politischen verbrechen die dem leben oder der Gesundheit der Mitburger Gefahr oder Schaden bringen 19 28 Viertes Kapitel Von den politischen Verbrechen wodurch das Vermogen oder die Rechte der Mitburger gekranket werden 29 60 Funftes Kapitel Von den Verbrechen die zum Verderbnisse der Sitten fuhren 61 82 Siehe auch BearbeitenJosephinisches GesetzbuchWeblinks BearbeitenJosephinisches Strafgesetz JGS 611 Faksimile 10 6 MB PDF Datei Josephinisches Strafgesetz JGS 611 Faksimile des Joseph des Zweyten Romischen Kaisers Gesetze und Verfassungen im Justitz Fachefur Bohmen Mahren Schlesien Osterreich ob und unter der Enns Steyermark Karnthen Krain Gorz Gradisca Triest Tyrol und die Vorlandein dem siebenten Jahre seiner Regierung Jahrgang von 1786 bis 1787 kaiserlich konigliche Hof und Staats Serarial Druckerei Wien 1817 S 7 ff aus der Justizgesetzsammlung bei ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Roman Borchers Die Josephinische Strafrechtsreform PDF Datei 762 kB Seminararbeit zu Wiener Rechtshistorische Spaziergange 2000 Universitat WienQuellen Bearbeiten Wiener Zeitung Mittwoch den 7 Februar 1787 S 1 ff Faksimile bei anno onb ac at Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Josephinisches Strafgesetz amp oldid 232586369