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Dieser Artikel gilt dem Legalitatsprinzip als Verfassungsgrundsatz Fur die spezielle Bedeutung im deutschen Strafrecht siehe Legalitatsprinzip Strafrecht Als Legalitatsprinzip wird im osterreichischen Art 18 Abs 1 B VG und dem Schweizer Recht Art 5 Abs 1 BV der Grundsatz verstanden dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeubt werden darf es entspricht also grob dem deutschen Begriff des Vorbehalts des Gesetzes Das Legalitatsprinzip wird als Teil des Rechtsstaatsprinzipes aufgefasst Nach der von Verfassungsgerichtshof VfGH und Verwaltungsgerichtshof VwGH in Osterreich vertretenen Herzog Mantel Theorie steht und fallt die Geltung einer Durchfuhrungsverordnung grundsatzlich mit Geltung des Gesetzes das zum Erlass der Verordnung ermachtigt 1 Jeder Vollzugsakt der gesetzt wird muss durch ein vom Gesetzgeber erlassenes Gesetz gedeckt sein 2 Das Legalitatsprinzip soll das Handeln der Verwaltung fur den Burger vorhersehbar und berechenbar machen und ist Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips in Deutschland Art 20 Abs 3 GG Einzelnachweise Bearbeiten vgl VfGH Beschluss 26 Februar 1991 V 166 90 VwGH 85 17 0030Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4125491 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Legalitatsprinzip amp oldid 235173745