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Der osterreichische Verfassungsgerichtshof Abkurzung VfGH ist ein Gerichtshof des offentlichen Rechts mit Sitz in Wien Er ist als einzige in Osterreich zur Ausubung der Verfassungsgerichtsbarkeit berufene Institution eine der wichtigsten Einrichtungen im Rechtsschutzsystem der osterreichischen Bundesverfassung und neben dem Verwaltungsgerichtshof VwGH und dem Obersten Gerichtshof OGH eines von drei Hochstgerichten in Osterreich Osterreich Verfassungsgerichtshof VfGH p1Staatliche Ebene BundStellung fur die Verfassungsgerichtsbarkeit zustandiges HochstgerichtHauptsitz Wien 1 Freyung 8Prasident Christoph GrabenwarterMitarbeiter 102 nichtrichterliche Mitarbeiter davon 35 verfassungsrechtliche Mitarbeiter 2018 1 Haushaltsvolumen 17 Mio EUR 2022 2 Website www vfgh gv atDer Sitz des Verfassungs gerichts hofs in Wien Innere Stadt im ehe maligen Gebaude der Osterr Credit anstalt fur Handel und GewerbeDie Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes werden im Bundes Verfassungsgesetz B VG abschliessend geregelt die Organisation und das Verfahren dagegen nur in ihren Grundzugen Nach Art 138 B VG hat er die Funktion eines Kompetenzgerichtshofs nicht nur bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehorden sondern auch zwischen ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten oder dem Verwaltungsgerichtshof sowie zwischen dem Verfassungsgerichtshof selbst und allen anderen Gerichten Nahere Regelungen zum Verfahren enthalten das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 VfGG und eine vom Verfassungsgerichtshof auf seiner Grundlage erlassene Geschaftsordnung Der VfGH gilt als altestes fur die Normenkontrolle ermachtigtes Verfassungsgericht der Welt 3 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte der osterreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit 1 1 Verfassungsgerichtsbarkeit in der Monarchie 1 2 Der Verfassungsgerichtshof der Zwischenkriegszeit 1 2 1 Der deutsch osterreichische Verfassungsgerichtshof 1919 1920 1 2 2 Der Verfassungsgerichtshof nach dem B VG 1920 1 2 3 Die Entpolitisierung des Verfassungsgerichtshofs 1930 1 2 4 Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs 1933 1 3 Entwicklung des Verfassungsgerichtshofs in der zweiten Republik 1 3 1 Der provisorische Verfassungsgerichtshof 1945 1946 1 3 2 Entwicklungen nach 1946 2 Bedeutende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs 2 1 In der Ersten Republik 2 2 In der Zweiten Republik 3 Organisation 3 1 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes 3 2 Arbeitsweise und Verfahren 4 Kompetenzen 4 1 Normenkontrolle 4 2 Wahlgerichtsbarkeit 4 3 Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit 4 4 Kompetenzgerichtsbarkeit und Kompetenzfeststellungen 4 5 Sonstige Kompetenzen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte der osterreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit BearbeitenVerfassungsgerichtsbarkeit in der Monarchie Bearbeiten nbsp Das ehemalige Gebaude des Reichsgerichts am Wiener SchillerplatzAls Vorganger des spateren Verfassungsgerichtshofs der Republik Deutsch Osterreich wird allgemein das Reichsgericht der Monarchie angesehen Dieses entstand im Zuge der Uberlegungen zur Schaffung der konstitutionellen Dezemberverfassung von 1867 als notwendig erachtete Fullung einer Lucke des Februarpatents von 1861 Die Mitglieder des mit der Ausarbeitung der Dezemberverfassung betrauten Verfassungsausschusses des Abgeordnetenhauses des osterreichischen Reichsrats planten mit diesem eine Institution zu schaffen die dreierlei Aufgaben zu ubernehmen hatte Die Gewahrleistung des Schutzes der nunmehr neu kodifizierten verfassungsmassig gewahrleisteten politischen Rechte der Staatsburger die unparteiische Entscheidung gewisser Kompetenzkonflikte sowie die Durchsetzung von Anspruchen welche nicht privatrechtlicher Natur waren gegen das Reich und die einzelnen Bestandteile desselben zu ermoglichen 4 Das Reichsgericht wurde durch das Staatsgrundgesetz uber die Einrichtung eines Reichsgerichts vom 21 Dezember 1867 5 eingefuhrt und nahm am 21 Juni 1869 seine Tatigkeit in Wien auf Die erste mundliche Verhandlung fuhrte das Reichsgericht am 29 November 1869 durch 6 Es bestand hierin zeigt sich eine Ubereinstimmung mit dem spateren Verfassungsgerichtshof aus 14 Mitgliedern wobei der Prasident und der Vizeprasident sowie die zwolf weiteren Mitglieder unterschiedlich vom Kaiser direkt oder auf Vorschlag jeweils einer der beiden Kammern des Reichsrats ernannt wurden 7 Die letzten veroffentlichten Erkenntnisse des Reichsgerichts datieren mit 14 Oktober 1918 8 also wenige Tage vor dem Zusammenbruch der Monarchie und der Proklamation der Republik wenngleich das Reichsgericht als provisorische Ubergangsinstitution formal noch einige Wochen in der Zeit der Republik existierte 6 Der Verfassungsgerichtshof der Zwischenkriegszeit Bearbeiten Nach heute herrschender Ansicht in weiten Teilen der rechtsgeschichtlichen Lehre wurde der Staat Deutsch Osterreich nicht erst mit Beschluss des Gesetzes uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich und der daran anschliessenden offentlichen Ausrufung der Republik am 12 November 1918 sondern bereits einige Tage zuvor namlich am 30 Oktober gegrundet 9 An diesem Tag fasste die Provisorische Nationalversammlung den Beschluss uber die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt dessen 16 wie folgt lautete 16 Insoweit Gesetze und Einrichtungen die in den im Reichsrate vertretenen Konigreichen und Landern in Kraft stehen durch diesen Beschluss nicht aufgehoben oder abgeandert sind bleiben sie bis auf weiteres in vorlaufiger Geltung 10 Bedingt durch diese Formulierung war auch das Reichsgericht der Monarchie nicht ersatzlos aufgehoben sondern als provisorisches Reichsgericht des Staates Deutschosterreich eingesetzt worden Dieses stellte jedoch seine Rechtsprechung mit den oben erwahnten letzten Erkenntnissen ein und nahm die Entscheidungstatigkeit in den Anfangstagen der Republik auch nicht mehr auf Interessant ist in dieser Hinsicht dass die Mitglieder des Reichsgerichts dennoch noch eine Entscheidung im Rahmen eines zusammengesetzten Senats uber einen Kompetenzkonflikt des Reichsgerichts mit dem Verwaltungsgerichtshof am 11 November 1918 fallten die einzige uberlieferte Entscheidung des Reichsgerichts in der Zeit des Staates Deutschosterreich 11 8 Der deutsch osterreichische Verfassungsgerichtshof 1919 1920 Bearbeiten Bereits wenige Wochen nach der Bestimmung des vormaligen Reichsgerichts zum provisorischen Reichsgericht der neuen Republik kam es schliesslich zur Errichtung des Verfassungsgerichtshofs als eigenes Verfassungsgericht der Republik Deutschosterreich Das Gesetz uber die Errichtung eines deutschosterreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 25 Janner 1919 bildete die Grundlage fur den Ubergang der bisher vom Reichsgericht ausgeubten Kompetenzen auf den neu geschaffenen Verfassungsgerichtshof 12 Der Vorentwurf fur dieses Gesetz das die Provisorische Nationalversammlung kurz vor dem Ubergang der Gesetzgebungsgewalt an die gewahlte Konstituierende Nationalversammlung am 25 Janner 1919 beschloss stammt aus der Feder Hans Kelsens des spateren massgeblichen Mitschopfers der Bundesverfassung von 1920 der auf Anweisung von Staatskanzler Karl Renner tatig wurde 13 Der nunmehr eingesetzte Verfassungsgerichtshof anderte im Wesentlichen nur seinen Namen Daruber hinaus wurde die Anzahl der Mitglieder zunachst auf den Prasidenten den Vizeprasidenten acht weitere Mitglieder und vier Ersatzmitglieder verkleinert weil Kelsen wie er in den Anmerkungen zu seinem Entwurf ausfuhrte der Ansicht war die vorgeschlagene Anzahl von zwolf Mitgliedern sei angesichts der geminderten territorialen Kompetenz zu gross 13 Nachdem die Mitglieder des Reichsgerichts zuvor vom Kaiser ernannt worden waren ging diese Ernennungskompetenz zunachst auf das neue Staatsoberhaupt der Republik den Staatsrat uber Am 24 Februar 1919 kam es schliesslich zur formellen Amtsubergabe des ehemaligen Prasidenten des Reichsgerichts Karl Grabmayr an den neuen Prasidenten des Verfassungsgerichtshofs Paul Vittorelli 11 Der Verfassungsgerichtshof nahm danach unmittelbar seine rechtsprechende Arbeit auf und konnte mit 10 Marz 1919 seine ersten Erkenntnisse fallen Bereits in einem dieser ersten Erkenntnisse hielt der Verfassungsgerichtshof allerdings fest sich selbst nicht als Fortsetzung des fruheren Reichsgerichtes unter einer anderen Bezeichnung zu sehen sondern vielmehr ein neu geschaffener Gerichtshof zu sein 14 Eine wesentliche Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs erfolgte noch im Marz 1919 Mit dem Gesetz uber die Volksvertretung wurde in dessen Art 15 die Moglichkeit geschaffen dass der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der Staatsregierung Gesetzesbeschlusse der Landesversammlungen auf ihre Verfassungswidrigkeit hin zu prufen hat 15 Diese Bestimmung wird heute uberwiegend als Beginn der Gesetzesprufungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs betrachtet wobei ihr in der Zeit bis zur Schaffung des B VG 1920 tatsachlich keine Bedeutung zukam da es in dieser Zeit zu keinem einzigen solchen Gesetzesprufungsverfahren kam 16 Zu einer weiteren Kompetenzerweiterung kam es nur wenige Wochen spater am 3 April 1919 mit einem Gesetz das die Aufgaben der Staatsgerichtsbarkeit also insbesondere die Entscheidung uber Anklagen von Ministern an den Verfassungsgerichtshof ubertrug Mit demselben Gesetz wurde auch die Mitgliederzahl wieder auf 14 angehoben und damit dem Stand des ehemaligen Reichsgerichts angeglichen 17 Bereits kurz zuvor namlich am 30 Marz 1919 verstarb das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Edmund Bernatzik Als sein regularer Nachfolger und damit nicht bedingt durch die Aufstockung der Mitgliederzahl die parallel dazu stattfand wurde am 3 Mai 1919 der von Teilen der Lehre als geistiger Vater 18 des Verfassungsgerichtshofs bezeichnete Hans Kelsen zum Verfassungsrichter ernannt Der Staatsvertrag von Saint Germain bedingte eine gesamtstaatliche Namensanderung Der Staat trug nicht mehr den Namen Deutschosterreich sondern nur noch Osterreich Dies hatte insofern Auswirkung auf den Verfassungsgerichtshof als dieser ab 21 Juli 1920 als Verfassungsgerichtshof der Republik Osterreich bezeichnet wurde Der Verfassungsgerichtshof nach dem B VG 1920 Bearbeiten Das Jahr 1920 brachte der jungen Republik Osterreich eine verfassungsrechtliche Zasur Nachdem die Konstituierende Nationalversammlung monatelang diskutiert und verhandelt hatte wurde schliesslich in ihrer letzten Sitzung am 1 Oktober 1920 mit dem Bundes Verfassungsgesetz der zentrale Verfassungsakt der osterreichischen Bundesverfassung beschlossen die mit dem Tag der ersten Sitzung des darin neu geschaffenen Nationalrats am 10 November 1920 in Kraft trat 19 Diese Verfassung ging auf Entwurfe Hans Kelsens sowie Textbeitrage des damaligen Staatskanzlers Karl Renner sowie des spateren Bundeskanzlers und Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Michael Mayr zuruck Sie stellt bis heute den zentralen Bestandteil des osterreichischen Verfassungsrechts dar und enthielt zum Zeitpunkt ihrer ursprunglichen Beschlussfassung in den Artikeln 137 bis 148 die wesentlichen Bestimmungen zur Einrichtung Organisation und Zustandigkeit des Verfassungsgerichtshofs 20 Im Zuge der Einfuhrung des B VG wurden auch die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs zum einen auf eine verfassungsrechtliche Grundlage gestellt und zum anderen erheblich ausgeweitet Neben der schon bislang bestehenden Kompetenz Kausal Wahl und Staatsgerichtsbarkeit erhielt der Verfassungsgerichtshof insbesondere auch erweiterte Normenkontrollbefugnisse also die Berechtigung Verordnungen und Gesetze auf ihre Verfassungsmassigkeit zu prufen sowie die Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit die Moglichkeit uber Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmassig gewahrleisteter Rechte durch Entscheidung oder Verfugung von Verwaltungsbehorden zu entscheiden 21 Daneben mussten auch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs es blieb bei 14 Mitgliedern erneut nach den nunmehr neu geschaffenen Besetzungsbestimmungen des Art 147 B VG bestellt werden Dies erfolgte durch die Wahl der Mitglieder im National bzw Bundesrat am 15 bzw 20 Juli 1921 Ein zusatzliches Vorschlagsrecht der Bundesregierung wie dies heute der Fall ist kannte die ursprungliche Fassung des Art 147 nicht 21 Ganz im Gegensatz zu den spateren Bestellungen war es 1921 ublich dass aktive Politiker teilweise sogar ohne juristische Vorbildung aus parteipolitischem Kalkul zu Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs bestellt wurden Seine ersten Erkenntnisse nach der Erlassung des B VG fallte der Verfassungsgerichtshof am 14 Dezember 1920 wobei erst am 11 Oktober 1921 nach den Neubestellungen die ersten Erkenntnisse durch die neue Besetzung gefallt wurden 21 Den Sitz hatte der Verfassungsgerichtshof zunachst weiter im Gebaude des ehemaligen Reichsgerichts Schillerhof am Wiener Schillerplatz ehe er im Mai 1923 aus Einsparungsgrunden infolge der Genfer Protokolle ins Parlamentsgebaude ubersiedeln musste 22 Eine weitere organisatorische Veranderung erfuhr der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1921 als das Verfassungsgerichtshofgesetz erlassen wurde Bis dahin hatte es kein eigenes Organisations und Verfahrensrecht fur den Gerichtshof gegeben weshalb das Gesetz betreffend die Organisation des Reichsgerichtes das Verfahren vor dem selben und die Vollziehung seiner Erkenntnisse aus dem Jahr 1869 ersatzweise herangezogen wurde Das Bundesgesetz uber die Organisation und uber das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes 23 vom 13 Juli 1921 anderte diesen Zustand und bewirkte gleichzeitig einige organisatorische Neuerungen Zu den wichtigsten davon gehoren die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Gerichtshofs 14 wie bereits beim Reichsgericht aber sechs statt vier Ersatzmitglieder sowie erstmals eine Unvereinbarkeitsbestimmung fur die Richter des Verfassungsgerichtshofs Auch die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs wurden im selben Zuge erweitert Er war nunmehr auch zustandig uber Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Landern zu entscheiden 24 Die Entpolitisierung des Verfassungsgerichtshofs 1930 Bearbeiten Die Novelle des Bundes Verfassungsgesetzes von 1929 fuhrte zu einer tiefgreifenden Veranderung des osterreichischen Verfassungsgerichtshofs Bereits nach der Nationalratswahl 1920 hatte sich unter Fuhrung der Christlichsozialen Partei eine so genannte Burgerblockregierung gebildet siehe Bundesregierung Mayr II die bei der Nationalratswahl 1927 als Einheitsliste angetreten gemeinsam mit dem Landbund uber eine Mehrheit im Nationalrat verfugte Diese Parlamentsmehrheit strebte nunmehr eine Novelle des Bundes Verfassungsgesetzes an um eine Entpolitisierung des VfGH zu bewerkstelligen nachdem diesem zuvor zahlreiche aktive Politiker und parteinahe Personen angehort hatten Wesentlichstes Ziel der Novelle war aber primar eine Starkung der Stellung des Bundesprasidenten gegenuber dem Parlament 25 26 Daher wurden auch als zentrales Element der Reform die Bestimmungen uber die Bestellung der Verfassungsrichter abgeandert Nicht mehr der Nationalrat sondern der Bundesprasident sollte die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs ernennen Hierzu hatten die Bundesregierung der Nationalrat und der Bundesrat jeweils Vorschlage zu erstatten die beiden Letztgenannten in Form von Dreiervorschlagen aus denen der Bundesprasident einen Kandidaten auswahlen konnte Weiters wurden die Unvereinbarkeitsregeln des VfGG sowie die Zahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nunmehr im Bundes Verfassungsgesetz verankert Zugleich wurde wie bereits angedeutet die Entpolitisierung des Gerichtshofs angestrebt indem die Vollendung des Rechts und Staatswissenschaftlichen Studiums ebenso zur Voraussetzung fur die Ernennung gemacht wurde wie eine zehnjahrige Ausubung eines juristischen Berufs Waren die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs bis dahin auf Lebenszeit gewahlt worden bestimmte die Novelle nunmehr dass ihre Amtszeit mit Ablauf des Jahres enden sollte in dem sie ihr 70 Lebensjahr vollendeten auch diese Regelung hat bis heute Bestand Der von manchen Autoren als Schonheitsfehler 25 der Reform von 1929 bezeichnete Punkt der Novelle bestand darin dass wie einige Autoren anmerken die Entpolitisierung eher eine Umpolitisierung war 27 Durch 25 des Verfassungs Ubergangsgesetzes 1929 verloren namlich alle zu diesem Zeitpunkt im Verfassungsgerichtshof tatigen Richter ihr Amt zum 15 Februar 1930 und mussten nach den neuen Bestellungsregeln neu bestellt werden Dass dies nicht bei allen Mitgliedern geschah und beispielsweise Hans Kelsen sein Amt dadurch verlor macht deutlich dass hauptsachlich der parteipolitischen Linie der Regierung entsprechende Mitglieder wiederbestellt wurden Kelsen sass bis dahin als Experte im Verfassungsgerichtshof und hatte sich dort als Referent bei umstrittenen Erkenntnissen z B Sever Ehe bei der Regierung unbeliebt gemacht Er hatte ein Angebot des damaligen Wiener Burgermeisters Karl Seitz annehmen konnen der vorschlug ihn vonseiten der Sozialdemokraten zu nominieren lehnte dies aber ab da er nicht parteipolitisch nominiert werden wollte 28 Auch Prasident Vittorelli und Vizeprasident Menzel verloren am 15 Februar 1930 ihre Amter als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs 27 Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs 1933 Bearbeiten nbsp Bundeskanzler Engelbert Dollfuss schaltete 1933 mit seiner Regierung den VfGH ausDie politische Entwicklung der 30er Jahre des 20 Jahrhunderts war in der Folge gepragt von einer Zuspitzung und Polarisierung zwischen den konservativen Regierungsparteien und der oppositionellen Sozialdemokratie All dies kulminierte schliesslich in der Nationalratssitzung am 4 Marz 1933 als alle drei Prasidenten des Nationalrats zurucktraten Bundeskanzler Engelbert Dollfuss nahm dieses Ereignis zum Anlass von der Selbstausschaltung des Parlaments und daraus resultierend dessen Funktionsunfahigkeit auszugehen In weiterer Folge wurde eine fur 15 Marz einberufene Nationalratssitzung mithilfe der Polizei die das Parlamentsgebaude umstellte und Abgeordneten den Zugang verwehrte verhindert 29 Die Bundesregierung Dollfuss I erliess in der Folge auf der Grundlage des Kriegswirtschaftlichen Ermachtigungsgesetzes von 1917 generelle Normen in Form von Not Verordnungen Bereits bis zum 30 Mai 1933 langten beim Verfassungsgerichtshof insgesamt 38 Antrage auf Prufung von solchen Verordnungen ein zum Jahresende 1933 hatte allein die Wiener Landesregierung Seitz III 82 solche Antrage eingebracht Der Verfassungsgerichtshof leitete schliesslich auch von Amts wegen ein Prufungsverfahren ein was die Regierung befurchten liess der Gerichtshof wurde ihrer Praxis der Gesetzgebung durch Verordnungen demnachst ein Ende setzen 30 Nachdem das Verfahren uber sieben dieser Falle bereits eingeleitet und die Bundesregierung zur Erstattung von Gegenschriften aufgefordert worden war war Eile geboten In einer Ministerratssitzung am 28 April 1933 wurde daher von der Regierung das weitere Vorgehen besprochen wobei ein Vorschlag des VfGH Ersatzmitglieds Robert Hecht aufgegriffen wurde Die regierungsnahen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sollten geschlossen zurucktreten sodass die fur die Beschlussfassung im Gerichtshof erforderliche Anwesenheit nicht mehr erreicht werden konnte 30 31 Die Regierung erliess am 23 Mai 1933 eine gesetzesandernde Verordnung mit der das Verfassungsgerichtshofgesetz abgeandert wurde um die vorgeschlagene Vorgehensweise zu erleichtern So mussten nicht alle Mitglieder zurucktreten sondern es reichte bereits der Rucktritt einzelner Mitglieder um weitere Mitglieder von der Verhandlung automatisch auszuschliessen 32 Als erstes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs trat bereits am 18 Mai 1933 also noch einige Tage vor der Anderung des VfGG Adolf Wanschura vom Amt zuruck der in einer zeitgleich mit dem Beschluss der oben genannten Verordnung veroffentlichten Erklarung in der Reichspost seinen Austritt ausfuhrlich begrundete 33 In weiterer Folge insbesondere nachdem Robert Hecht im Auftrag von Dollfuss zugesagt hatte dass die zurucktretenden Mitglieder auch fur den kunftig neu zu besetzenden VfGH wieder berucksichtigt wurden traten zwischen 20 und 28 Mai noch sechs weitere Mitglieder des Gerichtshofs von ihren Amtern zuruck neben Wanschura und Hecht selbst auch Ludwig Praxmarer Friedrich Mathias Mathias Bernegger Ernst Ganzwohl und Adolf Pilz 30 Dadurch war der Verfassungsgerichtshof nicht mehr beschlussfahig was de facto die Ausschaltung bedeutete 31 Mit der autoritaren standestaatlichen Maiverfassung von 1934 wurde der Verfassungsgerichtshof schliesslich ganzlich abgeschafft wodurch auch die noch verbliebenen Mitglieder des Gerichtshofs ihr Amt verloren Gleichzeitig wurde in der von der Bundesregierung durchgesetzten und von einem Rumpfparlament beschlossenen Verfassung der Bundesgerichtshof als Nachfolger sowohl des Verfassungs als auch des Verwaltungsgerichtshofs geschaffen Diesem gehorten in der Folge auch einige der ehemaligen VfGH Mitglieder an insbesondere in dessen Verfassungssenat 34 Der Anschluss Osterreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich anderte das Wesen des Bundesgerichtshofs massgeblich Er verlor alle verfassungsgerichtlichen Kompetenzen und wurde zu einem Verwaltungsgericht das ab 1940 als Verwaltungsgerichtshof in Wien bezeichnet wurde 1941 wurde er mit anderen Verwaltungsgerichten organisatorisch zusammengelegt und fungierte in der Folge als Aussensenat Wien des Reichsverwaltungsgerichts 35 36 Entwicklung des Verfassungsgerichtshofs in der zweiten Republik Bearbeiten Der provisorische Verfassungsgerichtshof 1945 1946 Bearbeiten Die Befreiung vom Nationalsozialismus ab Ende Marz 1945 fuhrte auch zum Wiederaufleben der Republik Osterreich und ihrer Institutionen Nachdem bereits am 23 April zwischen den beiden neu gegrundeten grossen Parteien den Sozialisten und der Volkspartei das Einvernehmen uber die Bildung einer provisorischen Staatsregierung hergestellt wurde wurde diese am 27 April 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht anerkannt Noch am selben Tag erliess die neue provisorische Staatsregierung unter Staatskanzler Karl Renner eine Proklamation uber die Unabhangigkeit Osterreichs Bereits in seiner sechsten Sitzung am 13 Mai 1945 beschloss der Kabinettsrat das Verfassungs Uberleitungsgesetz mit dem das Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 sowie alle weiteren Verfassungsgesetze in ihrem Stand vom 5 Marz 1933 wieder in Geltung gesetzt wurden Osterreich war damit wieder auf die verfassungsmassige Grundlage vor der autoritaren Maiverfassung von 1934 gestellt worden Tatsachlich wurde im Verfassungs Uberleitungsgesetz aber bestimmt dass das B VG aufgrund der Undurchfuhrbarkeit zu diesem Zeitpunkt erst sechs Monate nach dem Zusammentreten der gewahlten Volksvertretung in Kraft treten sollte Diese Frist wurde in der Folge stark verkurzt Bis dahin galt eine Vorlaufige Verfassung 37 Diese Vorlaufige Verfassung sah zunachst keinen Verfassungsgerichtshof vor Erst mit einem Verfassungsgesetz vom 12 Oktober 1945 wurde in 48a der Vorlaufigen Verfassung der Verfassungsgerichtshof wieder eingerichtet um in Hinblick auf die anstehenden Nationalratswahlen eine ordentliche Kompetenz und Wahlgerichtsbarkeit zu gewahrleisten Die Kompetenzen dieses provisorischen Verfassungsgerichtshofs wurden aus dem zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Geltung stehenden Bundes Verfassungsgesetz 1929 abgeleitet 37 Das erste und offenbar einzige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs auf Grundlage der Vorlaufigen Verfassung betraf dann auch eine Wahlanfechtung und zwar die Anfechtung der Landtagswahl in Tirol 1945 38 Das ebenfalls am 12 Oktober 1945 beschlossene Verfassungsgerichtshofgesetz regelte erneut die Einrichtung und das Verfahren des Verfassungsgerichtshofs Dem provisorischen Verfassungsgerichtshof gehorten demnach bis zum Inkrafttreten des B VG nur ein Prasident ein Vizeprasident und funf weitere Mitglieder sowie funf Ersatzmitglieder an Die Bestellung dieser Mitglieder erfolgte ebenfalls abweichend zum B VG Prasident und Vizeprasident waren vom Kabinettsrat Staatskanzler alle Staatssekretare alle Unterstaatssekretare je ein Mitglied und Ersatzmitglied von den beiden anderen Hochstgerichten OGH und VwGH sowie je ein Mitglied und Ersatzmitglied von den drei staatstragenden politischen Parteien OVP SPO und KPO zu bestellen 39 Am 25 November 1945 fand in Osterreich die erste Nationalratswahl seit 1933 statt Der somit neu gewahlte Nationalrat kam am 19 Dezember 1945 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und beschloss in dieser ein weiteres Verfassungs Ubergangsgesetz mit dem das B VG 1929 in Kraft gesetzt und das Verfassungs Uberleitungsgesetz sowie die vorlaufige Verfassung des Kabinettsrats ausser Geltung gesetzt wurden Der erste nach den Bestimmungen des B VG 1929 zusammengesetzte Verfassungsgerichtshof kam in der Folge am 3 Oktober 1946 zu seiner konstituierenden Sitzung unter dem Vorsitz von Prasident Ludwig Adamovich sen zusammen 39 Entwicklungen nach 1946 Bearbeiten nbsp Der osterreichische Verfassungs gerichts hof residierte von 1946 bis 2012 in der ehemaligen Bohmi schen Hof kanzlei Wien 1 Judenplatz 11 nbsp Beratung der VfGH Richter im Blauen Salon der Bohmischen Hofkanzlei im Juni 2003In den Jahrzehnten nach der Konstituierung des Verfassungsgerichtshofs der Zweiten Republik auf Grundlage des Bundes Verfassungsgesetzes kam es im Wesentlichen nur noch zu Anderungen und Erweiterungen der Kompetenzen des Gerichtshofs Seine Stellung oder Organisation wurden aber nie mehr wesentlich verandert Eine geringfugige Anderung hinsichtlich des Bestellungsmodus wurde mit einer Verfassungsnovelle im Jahr 1994 eingefuhrt Bis dahin hatten sowohl der National als auch der Bundesrat ihre Vorschlage fur die Bestellung von Mitgliedern dem Bundesprasidenten jeweils als Dreiervorschlage zu unterbreiten woraus der Bundesprasident einen der Kandidaten frei wahlen konnte Diese Praxis wurde 1994 abgeschafft und dem Vorschlagsrecht der Bundesregierung angeglichen sodass nunmehr auch National und Bundesrat jeweils Einzelkandidaten zur Bestellung vorschlagen Weitere Novellierungen des Bundes Verfassungsgesetzes und anderer Verfassungsbestimmungen mit Bezug zum Verfassungsgerichtshof betrafen meistens nur dessen Kompetenzen So kann der VfGH etwa seit 1964 uber die Rechtmassigkeit von Staatsvertragen entscheiden seit 1975 auf Antrag eines Drittels der Abgeordneten des Nationalrats oder eines zweitinstanzlichen Gerichts ein Gesetzes oder Verordnungsprufungsverfahren einleiten dasselbe seit 1991 auch auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Bundesrats sowie Entscheidungen der damaligen Unabhangigen Verwaltungssenate prufen Im Zuge der bedeutenden Novelle 1975 wurde auch die Individualbeschwerde eingefuhrt die es Einzelpersonen in eng begrenztem Rahmen ermoglichte Gesetzes oder Verordnungsbestimmungen direkt beim Verfassungsgerichtshof zu bekampfen Eine wesentliche Neuerung in den Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs stellte auch die mit 1 Janner 2015 eingefuhrte Gesetzesbeschwerde juristisch als Parteiantrag auf Normenkontrolle bezeichnet dar die es Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht ermoglicht im Zuge eines Rechtsmittels gegen ein erstinstanzliches Urteil beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von Rechtsvorschriften zu beantragen Auch erstinstanzliche Gerichte konnen seitdem Antrage auf Normenkontrolle an den Verfassungsgerichtshof stellen Von 1946 bis zum Sommer 2012 hatte der VfGH seinen Sitz in der ehemaligen Bohmischen Hofkanzlei im 1 Wiener Gemeindebezirk Eingang vom Judenplatz wo sich auch der Verwaltungsgerichtshof befindet Am 20 August 2012 wurde der wegen Platzmangels ubersiedelte Gerichtsbetrieb im bis 1921 errichteten ehemaligen Bankgebaude Freyung 8 offizielle Adresse zuvor als Renngasse 2 bezeichnet ebenfalls im 1 Bezirk aufgenommen Das Haus ist seit Anfang der 1990er Jahre als Sitz des Bank Austria Kunstforums bekannt 40 41 Mit der Ernennung von Brigitte Bierlein zur VfGH Prasidentin am 23 Februar 2018 ruckte erstmals in der Geschichte der osterreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit eine Frau an die Spitze dieses Hochstgerichts auf 42 Knapp anderthalb Jahre spater wurde Brigitte Bierlein von Bundesprasident Alexander Van der Bellen zur Bundeskanzlerin einer Ubergangsregierung ernannt nachdem die vorherige Regierungs Koalition infolge der Ibiza Affare aufgelost worden war Gemass Art 147 Abs 4 u 5 B VG durfen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs nicht gleichzeitig auch der Bundesregierung angehoren Grundsatz der Inkompatibilitat Im Vorfeld der Angelobung als Bundeskanzlerin legte Brigitte Bierlein daher das Amt als Prasidentin des Verfassungsgerichtshofes mit 2 Juni 2019 zuruck 43 Bedeutende Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs BearbeitenDie Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes von 1919 bis 1979 sind auf einem Internetportal der Osterreichischen Nationalbibliothek mit dem Namen ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online archiviert Die Erkenntnisse seit 1980 sowie in Auswahl auch altere Judikate 44 sind im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS zu finden Der Verfassungsgerichtshof selbst prasentiert auf seiner Website unter dem Titel Rechtsprechung im Wandel im Rahmen einer Zeitleiste ausgewahlte geschichtlich bedeutsame Erkenntnisse 45 In der Ersten Republik Bearbeiten Unter den vom VfGH zu entscheidenden Fallen befanden sich einige in denen der Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und der seit 1920 konservativen Bundesregierung zum Ausdruck kam Kein Reigen Verbot in WienDer Wiener Burgermeister Jakob Reumann verbot 1921 entgegen einer Verordnung des Bundesministers fur Inneres und Unterricht Egon Glanz die Auffuhrung von Arthur Schnitzlers von Konservativen als skandalos bezeichnetem Drama Reigen nicht und wurde deshalb von der Bundesregierung Mayr II beim VfGH angeklagt Es stellte sich heraus dass die an Reumann ergangene Verordnung keine Unterschrift aufwies und daher rechtlich als nicht existent zu betrachten war 46 Feuerbestattung gegen Ministerwillen1923 nahm Reumann gegen den Willen von Sozialminister Richard Schmitz ein stadtisches Krematorium die Feuerhalle Simmering in Betrieb die romisch katholische Kirche trat damals gegen die Feuerbestattung auf Der Landeshauptmann wurde daraufhin von der von einem Priester geleiteten Bundesregierung Seipel I vor den VfGH gezogen Dieser entschied Reumann habe sich in einem entschuldbaren Rechtsirrtum befunden da das Bestattungswesen lang ausschliessliche Landeskompetenz gewesen sei 47 Dispensehen nicht von Gerichten entscheidbarDie so genannten Sever Ehen auch Dispensehe bewirkten jahrelange Unsicherheit der betreffenden Personen Albert Sever 1919 1921 sozialdemokratischer Landeshauptmann von Niederosterreich damals noch inklusive Wien hatte geschiedenen Katholiken per Dispens die Wiederverehelichung ermoglicht Gerichte sahen sich berufen die Dispens in einigen Fallen fur unwirksam zu erklaren Der VfGH entschied der Verfassung entsprechend seien nur Verwaltungsbehorden nicht aber Gerichte zu diesen Entscheidungen befugt und hob die Gerichtsurteile zum Missvergnugen der Konservativen auf sodass die Zweitehen aufrecht blieben 48 49 In einem spateren Erkenntnis das der Verfassungsgerichtshof nach der Neubesetzung aller Stellen 1930 traf wurde diese Auffassung ausdrucklich revidiert In der Zweiten Republik Bearbeiten Verfassungsbestimmungen in einfachen GesetzenIn der Zweiten Republik wurde Osterreich 1945 1966 1987 1994 1996 2000 und 2006 2008 von einer Grossen Koalition regiert die im Nationalrat uber die verfassungsandernde Zwei Drittel Mehrheit verfugte Lief eine politisch erwunschte Gesetzesbestimmung Gefahr vom VfGH meist wegen Verstosses gegen das grundsatzliche Gleichheitsgebot der Verfassung aufgehoben zu werden beschloss die Grosse Koalition haufig Bestimmungen im Verfassungsrang Damit konnte man die Prufung dieser Bestimmung durch den VfGH verhindern Lange UbergangsfristenDer VfGH hob die im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz in Kraft getreten 1956 enthaltene Regel dass das Regelpensionsalter fur Manner mit 65 Lebensjahren fur Frauen mit 60 Lebensjahren angesetzt wird 1990 wegen Verstosses gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung auf Bundesregierung und Nationalrat entschieden sich zur Abstellung der Ungleichheit fur sehr lange Ubergangsfristen Aufhebung der Stichwahl zur Bundesprasidentenwahl 2016Am 1 Juli 2016 verkundete der VfGH ein Erkenntnis 50 wonach der zweite Wahlgang zur Bundesprasidentenwahl in Osterreich 2016 in ganz Osterreich zu wiederholen sei und bestatigte somit eine Wahlanfechtung des Zustellbevollmachtigten Heinz Christian Strache des unterlegenen Kandidaten Norbert Hofer FPO 51 Grund fur die Aufhebung war dass der VfGH feststellte dass es in insgesamt 14 osterreichischen Wahlbezirken zu Verletzungen der Vorschriften fur die Auszahlung der Briefwahlstimmen gekommen war Insgesamt rund 77 000 Briefwahl Stimmen waren zu fruh oder durch die falschen Personen ausgezahlt worden Ausserdem waren die vorlaufigen Wahl teil ergebnisse von den Wahlbehorden zu fruh an die Medien weitergegeben worden 50 Erstmals in der Geschichte der Republik Osterreich kam es daher ab 8 Juli 2016 nach dem durch das Auslaufen der Amtszeit bedingten Ausscheiden von Heinz Fischer aus dem Amt zu einem Interregnum ohne Bundesprasidenten Der in der aufgehobenen Stichwahl siegreich gewesene Kandidat Alexander Van der Bellen konnte auf Grund dieses VfGH Erkenntnisses das Amt nicht antreten sondern musste sich erneut einer Stichwahl stellen die er schliesslich am 4 Dezember fur sich entscheiden konnte Das Erkenntnis zur Aufhebung der Stichwahl entwickelte sich rasch zu einem politisch und rechtswissenschaftlich stark diskutierten Gegenstand der offentlichen Debatte Namhafte Juristen haben das Erkenntnis sowohl stark kritisiert als auch gegen solche Kritik verteidigt Offnung der Ehe fur gleichgeschlechtliche PaareNachdem sich ein homosexuelles Paar im Jahr 2016 beim Verfassungsgerichtshof daruber beschwert hatte dass es vom Magistrat der Stadt Wien nicht zur Eheschliessung zugelassen worden war leitete der VfGH von Amts wegen ein Prufverfahren ein um zu prufen ob es verfassungswidrig sei gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Ehe grundsatzlich zu verweigern In seinem Erkenntnis vom 4 Dezember 2017 52 hob der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge verschiedenen Geschlechts in 44 ABGB sowie die entsprechenden Bestimmungen im Eingetragene Partnerschaft Gesetz EPG mit Wirkung zum 1 Janner 2019 auf Als Folge durfen daher seit 1 Janner 2019 auch gleichgeschlechtliche Paare in Osterreich die Zivilehe miteinander eingehen 53 Begrundend fuhrte der VfGH im Wesentlichen aus dass die eingetragene Partnerschaft der Ehe immer weiter angenahert worden sei sodass die beiden Rechtsinstitute einander heute sowohl von der Ausgestaltung als auch von den Rechtsfolgen her trotz vereinzelt bestehender Unterschiede weitgehend entsprachen 54 Organisation BearbeitenMitglieder des Verfassungsgerichtshofes Bearbeiten nbsp Der Verhandlungs saal des Verfassungs gerichts hofs Hauptartikel Liste der Mitglieder des osterreichischen Verfassungsgerichtshofs Siehe auch Liste der Prasidenten des Verfassungsgerichtshofs Der Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Prasidenten einer Vizeprasidentin sowie zwolf Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern Mitglied oder Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes kann nur werden wer das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen und mindestens zehn Jahre einen einschlagigen Beruf z B Richter Staatsanwalt Rechtsanwalt Universitatsprofessor ausgeubt hat Die Ernennung erfolgt durch den Bundesprasidenten Dieser ist dabei an die Vorschlage bestimmter anderer Staatsorgane gebunden muss sie aber nicht annehmen Der Prasident der Vizeprasident sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder werden von der Bundesregierung vorgeschlagen Diese Mitglieder durfen anders als die von National und Bundesrat vorgeschlagenen Mitglieder nur den Berufsgruppen der Richter Verwaltungsbeamten und Rechtsprofessoren entstammen Art 147 Abs 2 erster Satz B VG Drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat vorgeschlagen Drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden vom Bundesrat vorgeschlagen 55 Bestimmte politische Staatsfunktionen schliessen eine Mitgliedschaft oder Ersatzmitgliedschaft im Verfassungsgerichtshof aus Grundsatz der Inkompatibilitat siehe naher Artikel Art 147 Abs 4 u 5 B VG Anders als die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes sind die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes keine Berufsrichter sondern uben ihre Funktion als Nebenamt aus sind dabei aber mit denselben richterlichen Garantien wie Berufsrichter ausgestattet Das bedeutet insbesondere dass sie ihr Amt unabhangig ausuben konnen und grundsatzlich weder ab noch versetzbar sind Die Mitglieder erhalten fur die Ausubung ihrer Funktion monatliche Bezuge Ihre Amtszeit endet prinzipiell mit Ablauf jenes Jahres in dem sie ihr 70 Lebensjahr vollendet haben 55 Vorzeitig ihres Amtes enthoben werden konnen Mitglieder des VfGH nur durch einen Beschluss des Gerichtshofs selbst wenn einer der Grunde des 10 VfGG vorliegt Wenn nachtraglich eine Inkompatibilitat aufgrund der Annahme eines politischen Amtes eintritt wenn das Mitglied bei drei aufeinanderfolgenden Verhandlungen des VfGH unentschuldigt gefehlt hat wenn es sich durch sein Verhalten der Achtung und des Vertrauens des Amtes unwurdig gezeigt oder seine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit groblich verletzt hat sowie wenn korperliche oder geistige Einschrankungen des Mitglieds die Erfullung der Amtspflichten unmoglich erscheinen lassen 56 Aktuelle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Bild Name Position Bestellung Vorschlag nbsp Christoph Grabenwarter Prasident 2 Juni 2005Prasident seit 19 Februar 2020 Bundesregierung nbsp Verena Madner Vizeprasidentin 24 Apr 2020 Bundesregierung nbsp Markus Achatz Mitglied 9 Jan 2013 Nationalrat nbsp Sieglinde Gahleitner Mitglied 22 Dez 2009Amtsantritt am 1 Janner 2010 Bundesrat nbsp Andreas Hauer Mitglied 7 Marz 2018 Nationalrat nbsp Christoph Herbst Mitglied 7 Juni 2011 Bundesrat nbsp Michael Holoubek Mitglied 10 Jan 2011 Nationalrat nbsp Helmut Hortenhuber Mitglied 5 Juni 2008 Bundesregierung nbsp Claudia Kahr Mitglied 22 Marz 1999 Bundesregierung nbsp Georg Lienbacher Mitglied 10 Jan 2011 Bundesregierung nbsp Michael Mayrhofer Mitglied 22 Sep 2021 Bundesregierung nbsp Michael Rami Mitglied 11 Apr 2018 Bundesrat nbsp Johannes Schnizer Mitglied 22 Dez 2009Amtsantritt am 1 Janner 2010 Bundesregierung nbsp Ingrid Siess Scherz Mitglied 20 Juni 2012 BundesregierungAktuelle Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs Bild Name Position Bestellung Vorschlag nbsp Nikolaus Bachler Ersatzmitglied 4 Feb 2009 Bundesregierung nbsp Daniel Ennockl Ersatzmitglied 22 Jan 2022 Bundesregierung nbsp Angela Julcher Ersatzmitglied 5 Okt 2015 Nationalrat nbsp Barbara Leitl Staudinger Ersatzmitglied 10 Jan 2011 Bundesregierung nbsp Robert Schick Ersatzmitglied 17 Dez 1998Amtsantritt am 1 Janner 1999 Nationalrat nbsp Werner Suppan Ersatzmitglied 1 Feb 2017 Bundesrat Arbeitsweise und Verfahren Bearbeiten nbsp Beratung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs im PlenumDas Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist im Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 VfGG und in der vom VfGH selbst auf Grundlage des VfGG erlassenen Geschaftsordnung des Verfassungsgerichtshofes naher geregelt Art 148 B VG Subsidiar ersatzweise kommt die Zivilprozessordnung ZPO uberall dort zur Anwendung wo durch das VfGG und die Geschaftsordnung keine naheren Bestimmungen zum Verfahrensablauf getroffen werden 35 VfGG Die Angelegenheiten der Justizverwaltung wie etwa die Ausubung Diensthoheit uber die Bediensteten des Gerichtshofs werden vom Prasidenten besorgt Alle Eingaben an den Verfassungsgerichtshof haben grundsatzlich schriftlich eingebracht zu werden und unterliegen einem Anwaltszwang 17 Abs 2 VfGG Einzelne Antrage die vonseiten von Korperschaften offentlichen Rechts Bund Landern Gemeinden aber hier ausnahmsweise auch einige weitere eingebracht werden oder von Mitgliedern von Nationalrat Bundesrat oder Landtagen gestellt werden sind von dieser Anwaltspflicht ausgenommen Ebenfalls grundsatzlich sind alle Antrage an den Verfassungsgerichtshof mit einer Eingabegebuhr 240 Euro belastet von der es wiederum diverse Ausnahmen gibt Rechtsanwalte sind gemass 14a Abs 4 VfGG verpflichtet Schriftsatze an den VfGH auf elektronischem Wege in aller Regel via elektronischem Rechtsverkehr einzubringen allen anderen Personen steht dies frei Bereits seit 2013 ist die komplette interne und externe Aktenverwaltung des VfGH auf den Elektronischen Akt umgestellt was unter anderem auch die Erkenntniszustellung auf elektronischem Weg ermoglicht Nach dem Einlagen des sogenannten verfahrenseinleitenden Schriftsatzes teilt der Prasident des Verfassungsgerichtshofs die Rechtssache einem der standigen Referenten zu Diese werden vom Plenum des VfGH aus dessen Mitgliedern gewahlt und befassen sich permanent mit der Behandlung der eingetroffenen Rechtssachen Den Referenten sind sogenannte verfassungsrechtliche Mitarbeiter das sind Juristen die sie bei ihrer Arbeit unterstutzen beigegeben Der jeweils zustandige Referent fuhrt in der Folge ein Vorverfahren durch in dem er samtliche Vorerhebungen wie etwa die Prufung der Zulassigkeit Erhebungen zum Sachverhalt eventuelle Zeugeneinvernahmen oder das Anfordern von Stellungnahmen der Verfahrensparteien vornimmt Am Ende dieses Vorverfahrens bereitet der standige Referent einen Entwurf vor der entweder auf Zuruckweisung mittels Beschluss auf Abweisung der Beschwerdebehandlung oder als inhaltlicher Erledigungsentwurf ausgestaltet sein kann Diesen Entwurf leitet der Referent dann an die restlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zur Beschlussfassung weiter 57 55 Die Beschlussfassung durch die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs erfolgt in viermal jahrlich stattfindenden jeweils drei bis vierwochigen Sessionen Dies sind intensive Sitzungswochen in denen die zur Erledigung vorbereiteten Falle beraten werden Im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht welches zwei Senate als Spruchkorper eingerichtet hat entscheidet der Verfassungsgerichtshof in der Regel im Plenum aller 14 Mitglieder Fur die Beschlussfahigkeit ist die Anwesenheit des Vorsitzenden also des Prasidenten oder Vizeprasidenten und mindestens acht stimmfuhrender Mitglieder erforderlich In bestimmten Fallen in denen die Rechtsfrage durch die bisherige Rechtsprechung des VfGH bereits genugend klargestellt ist genugt auch die Anwesenheit von vier stimmfuhrenden Mitgliedern sogenannte kleine Besetzungen 7 Abs 2 Z 1 VfGG Die Beschlusse des Verfassungsgerichtshofs werden grundsatzlich mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst wobei der Vorsitzende nicht mitstimmt Dieser gibt seine Stimme nur bei Stimmengleichheit ab und entscheidet dadurch in solchen strittigen Fallen sogenanntes Dirimierungsrecht Im Gegensatz zu inhaltlichen Entscheidungen mussen Ablehnungen von Beschwerden allerdings ausnahmsweise einstimmig beschlossen werden 58 55 Inhaltliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs werden grundsatzlich als Erkenntnis bezeichnet die einleitende Wortfolge jedes Erkenntnisses ist daher auch Im Namen der Republik Der Verfassungsgerichtshof hat zu Recht erkannt und schriftlich ausgefertigt Aus dem jeweiligen Erkenntnis ist nicht ersichtlich welche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs fur und welche gegen die Entscheidung gestimmt haben Auch die Einfuhrung der Moglichkeit von dissenting opinions wie sie etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht oder der US Supreme Court kennen wurde zwar immer wieder diskutiert etwa bei einer parlamentarischen Enquete zu diesem Thema im Jahr 1998 59 und beim Osterreich Konvent in den Jahren 2003 2005 60 bislang aber uberwiegend abgelehnt und bis 2021 durch den Gesetzgeber nicht aufgegriffen 61 Im Rahmen der von der Bundesregierung Kurz II im Februar 2021 vorgestellten Regierungsvorlage eines Informationsfreiheitsgesetzes sollte erstmals die Moglichkeit eingefuhrt werden dass Verfassungsrichter abweichende Meinungen schriftlich mit Ausfertigung des Erkenntnisses aussern durfen 62 63 Das Prasidium des Verfassungsgerichtshofs selbst lehnte dieses gesetzgeberische Vorhaben der Einfuhrung von Sondervoten in einer Stellungnahme zum Ministerialentwurf vom April 2021 ab 64 Bislang wurden weder das Regierungsvorhaben zum Informationsfreiheitsgesetz noch zur damit verbundenen Einfuhrung der Veroffentlichung abweichender Meinungen am VfGH vom Gesetzgeber aufgegriffen und umgesetzt 65 Kompetenzen BearbeitenDie dem Verfassungsgerichtshof zukommenden Kompetenzen sind bereits im Bundes Verfassungsgesetz und damit verfassungsgesetzlich abgesichert abschliessend aufgezahlt Im Wesentlichen werden neun unterschiedliche Kompetenzfelder unterschieden wobei vier davon eine besondere Bedeutung zukommt weshalb auf diese in der Folge in eigenen Unterabschnitten naher eingegangen wird und die anderen funf unter Sonstige Kompetenzen zusammengefasst sind 66 67 68 69 Normenkontrolle Bearbeiten Hauptartikel Osterreich im Artikel Normenkontrolle Die Normenkontrolle oder eigentliche Verfassungsgerichtsbarkeit geht auf das Konzept des Stufenbaus der Rechtsordnung zuruck und umfasst die Gesetzesprufung Art 140 B VG bei der die Vereinbarkeit von Bundesgesetzen mit der Bundesverfassung und die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit Bundes und Landesverfassungen gepruft wird die Verordnungsprufung Art 139 B VG bei der die Vereinbarkeit von Verordnungen mit Gesetzen und der Verfassung gepruft wird die Staatsvertragsprufung Art 140a B VG bei der Staatsvertrage auf ihre Verfassungsmassigkeit hin gepruft werden die Wiederverlautbarungsprufung Art 139a B VG die einen Sonderfall darstellt und bei der gepruft wird ob der wiederverlautbarte Gesetzestext dem ursprunglichen Gesetzestext entspricht In der Normenkontrolle wird zwischen der konkreten Normenkontrolle und der abstrakten Normenkontrolle unterschieden Im Bereich der abstrakten Normenkontrolle sind je nach Art der Rechtsvorschrift Bundes und Landesregierungen oder Mitglieder des Nationalrates des Bundesrates oder der Landtage antragsberechtigt Ein Verfahren auf konkrete Normenkontrolle wird insbesondere eingeleitet von Amts wegen wenn beim Verfassungsgerichtshof selbst ein Verfahren anhangig ist in dem die fragliche Rechtsvorschrift anzuwenden ist auf Antrag eines Gerichts das die fragliche Rechtsvorschrift anzuwenden hat das sie aber fur gesetz bzw verfassungswidrig halt Gerichtsantrag auf Antrag einer Person die als Partei eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht nach Beendigung des Verfahrens in erster Instanz den Antrag stellt Parteiantrag auf Antrag einer Person fur die die Rechtsvorschrift ohne gerichtliche Entscheidung und ohne Bescheid unmittelbar wirksam wurde Individualantrag Im Bereich der Verwaltung steht ein Parteiantrag nicht offen da hier gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte selbst eine Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof offensteht Der Verfassungsgerichtshof pruft die Vereinbarkeit der jeweils genannten Rechtsvorschriften anhand der im Stufenbau hoher stehenden Rechtsvorschriften zum Beispiel eines Bundesgesetzes mit der Bundesverfassung Stellt er fest dass ein Gesetz verfassungswidrig ist dann hebt er das Gesetz oder die betroffenen Teile auf Dabei kommt es immer wieder vor dass der Verfassungsgerichtshof auch nur einzelne Satzteile oder Worte aufhebt Wenn der Verfassungsgerichtshof fruhere geltende gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft setzt oder nicht wieder in Kraft setzen kann kann dadurch eine Gesetzeslucke entstehen weil die Einfugung von neuen Bestimmungen in den Gesetzestext oder die Schaffung von Ersatzregelungen dem Verfassungsgerichtshof nicht zusteht Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers Damit fur eine Neuregelung durch den Gesetzgeber die notwendige Zeit zur Verfugung steht kann der Verfassungsgerichtshof den Zeitpunkt bestimmen an dem die Aufhebung in Kraft tritt Bis zu diesem Zeitpunkt darf sich niemand mehr auf die bereits festgestellte Verfassungswidrigkeit des aufgehobenen aber noch weiter geltenden Gesetzes berufen Wahlgerichtsbarkeit Bearbeiten Gemass Art 141 B VG in Verbindung mit 67 bis 71a VfGG entscheidet der VfGH uber die Anfechtung bestimmter Wahlen wegen deren behaupteter Rechtswidrigkeit Dem Wortlaut nach hat der VfGH einer Wahlanfechtung stattzugeben wenn die behauptete Rechtswidrigkeit eines Wahlverfahrens erwiesen wurde und diese auf das Wahlergebnis von Einfluss war Die Anfechtung wiederum muss sich bereits auf die Behauptung der Rechtswidrigkeit der Wahl grunden 70 Der Begriff der Rechtswidrigkeit umfasst einerseits gesetzwidrige Handlungen und Entscheidungen der Wahlbehorde z B das Fehlen einer Wahlzelle wobei die Bestimmungen der Wahlordnungen z B der NRWO streng nach ihrem Wortlaut auszulegen und die Wahlbehorden durch diese Formalvorschriften streng gebunden sind 71 Auf diese Weise kann somit eine Verletzung von Wahlrechtsgrundsatzen geltend gemacht werden Andererseits umfasst der Rechtswidrigkeitsbegriff auch die von den Wahl Behorden angewendeten Rechtsgrundlagen So wurde etwa von der KPO die Nationalratswahl 2006 im Ergebnis erfolglos mit der Behauptung angefochten die Vier Prozent Hurde 100 107 NRWO sei verfassungswidrig 72 Folgende Wahlen konnen meist nur von den Wahlwerbern selbst angefochten werden Art 141 Abs 1 B VG Wahl des Bundesprasidenten Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskorpern Nationalrat Bundesrat Landtage Gemeinderate Bezirksvertretungen in Wien Wahlen zum Europaischen Parlament Wahlen zu den satzungsgebenden Organen Vertretungskorpern der gesetzlichen beruflichen Vertretungen Wahlen in die Landesregierung Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde Burgermeister Gemeindevorstand Bezirksvorsteher in Wien Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit Bearbeiten In Ausubung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit Art 144 B VG erkennt der Verfassungsgerichtshof uber Beschwerden gegen Erkenntnisse und Beschlusse der Verwaltungsgerichte erster Instanz Hierfur muss der Beschwerdefuhrer behaupten durch das Erkenntnis oder den Beschluss in einem verfassungsgesetzlich gewahrleisteten Recht verletzt zu sein Alternativ kann er auch behaupten durch das angefochtene Erkenntnis oder den Beschluss wegen der Anwendung entweder einer gesetzwidrigen Verordnung einer gesetzwidrigen Kundmachung uber die Wiederverlautbarung eines Gesetzes oder Staatsvertrages eines verfassungswidrigen Gesetzes oder eines rechtswidrigen Staatsvertrages in seinen Rechten verletzt zu sein Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss kann sowohl vor dem Verwaltungsgerichtshof Revision erhoben als auch vor dem Verfassungsgerichtshof Beschwerde gefuhrt werden Erhebt eine Partei zuerst nur Beschwerde vor dem VfGH so hat dieser wenn er der Beschwerde nicht stattgibt die Beschwerde gemass Art 144 Abs 3 B VG an den Verwaltungsgerichtshof zur weiteren Prufung abzutreten Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in diesem Fall wie uber eine Revision Bevor mit 1 Janner 2014 die im Jahr 2012 beschlossene Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 in Kraft trat ubte der Verfassungsgerichtshof die Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit direkt gegenuber den Verwaltungsbehorden aus eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof konnte demnach direkt gegen den in letzter Instanz ergangenen Bescheid erhoben werden Die im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 gewahlte Losung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit sah bereits seit 2008 der im Zuge der Schaffung des Asylgerichtshofes eingefuhrte Art 144a B VG vor Auch hier entschied der Verfassungsgerichtshof uber Beschwerden gegen Entscheidungen Erkenntnisse und Beschlusse des Asylgerichtshofes Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht kein der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit entsprechendes Rechtsmittel Kompetenzgerichtsbarkeit und Kompetenzfeststellungen Bearbeiten Entscheidung von Kompetenzkonflikten in der Vollziehung und zwar zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit zwischen den verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit und zwischen Bund und Landern Art 138 Abs 1 B VG Entscheidung ob ein Akt der Gesetzgebung oder Vollziehung in die Zustandigkeit des Bundes oder der Lander fallt Art 138 Abs 2 B VG Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten uber die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen die die Zustandigkeit des Rechnungshofes oder einer dem Rechnungshof gleichartigen Einrichtung eines Landes regeln Art 126a und Art 127c Z 1 B VG Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten uber die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen die die Zustandigkeit der Volksanwaltschaft oder eines Landesvolksanwalts regeln Art 148f und Art 148i B VG Sonstige Kompetenzen Bearbeiten Kausalgerichtsbarkeit Art 137 B VG Im Rahmen dieser Kompetenz entscheidet der VfGH uber vermogensrechtliche Anspruche gegenuber Gebietskorperschaften wenn dafur nicht die Kompetenz der ordentlichen Gerichte z B Amtshaftung oder zivilrechtliche Anspruche oder einer Verwaltungsbehorde gegeben ist Gliedstaatsvertragsstreitigkeiten Art 138a B VG Der VfGH stellt auf Antrag fest ob eine Vereinbarung gemass Art 15a B VG zwischen dem Bund und einzelnen Bundeslandern oder zwischen den Landern vorliegt und ob die daraus folgenden Verpflichtungen erfullt wurden Dies gilt nicht wenn es sich um vermogensrechtliche Anspruche handelt da dann die Kausalgerichtsbarkeit massgeblich ist Staatsgerichtsbarkeit Art 142 und Art 143 B VG Im Rahmen dieser Kompetenz entscheidet der VfGH uber die Anklage von obersten Organen des Bundes oder der Lander wegen Verletzung der Bundesverfassung Die Sanktionen reichen von der Ermahnung bis zur Amtsenthebung und dem zeitlich befristeten Entzug der politischen Rechte Wird durch die Verletzung der Bundesverfassung auch ein strafrechtlicher Tatbestand erfullt dann hat der VfGH auch uber die strafrechtliche Verurteilung zu entscheiden Volkerrechtsgerichtsbarkeit Art 145 B VG Grundsatzlich ware der VfGH im Rahmen dieser Kompetenz ermachtigt uber Verletzungen des Volkerrechts zu erkennen Diese Kompetenz kann aber mangels eines entsprechenden Ausfuhrungsgesetzes durch den VfGH nicht ausgeubt werden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einsetzung und Tatigkeit von parlamentarischen Untersuchungsausschussen Art 138b B VG Seit der Neugestaltung der parlamentarischen Untersuchungsausschusse in Osterreich im Jahr 2014 ist der Verfassungsgerichtshof dazu berufen uber Streitigkeit unter den Parteien im Zusammenhang mit der Einsetzung oder der Tatigkeit solcher Untersuchungsausschusse zu entscheiden Dazu zahlen etwa die Zulassigkeit der Einsetzung und von Informationsbegehren oder Beschwerden von Personen die eine Verletzung ihrer Personlichkeitsrechte durch den Untersuchungsausschuss behaupten Literatur Bearbeiten nbsp Der Verfassungsgerichtshof 1928 Zum Verfassungsgerichtshof selbst und zur osterreichischen VerfassungsgerichtsbarkeitAndreas Hauer Gerichtsbarkeit des offentlichen Rechts 3 aktualisierte Auflage Pedell Wissenschaftsverlag Linz 2014 ISBN 978 3 902883 12 4 2 Teil Verfassungsgerichtsbarkeit S 176 321 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Gerhart Holzinger und Martin Hiesel Hrsg Verfassungsgerichtsbarkeit Die Bestimmungen des B VG und anderer Bundesverfassungsgesetze uber den VfGH das VfGG und die Geschaftsordnung des VfGH 3 vollig uberarbeitete Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2009 ISBN 978 3 214 01081 2 Rudolf Machacek Hrsg Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und vor dem Verwaltungsgerichtshof 6 ganzlich uberarbeitete Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2008 ISBN 978 3 214 06194 4 Zum osterreichischen Verfassungsrecht Lehrbucher mit ausfuhrlichen Abschnitten zum VfGH Walter Berka Verfassungsrecht Grundzuge des osterreichischen Verfassungsrechts fur das juristische Studium 7 Auflage Verlag Osterreich Wien 2018 ISBN 978 3 7046 8039 6 Kapitel 40 Die Verfassungsgerichtsbarkeit S 335 397 Christoph Grabenwarter Michael Holoubek Verfassungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht 3 uberarbeitete Auflage Facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1435 0 2 Teil Kapitel D Die Verfassungsgerichtsbarkeit S 280 297 Theo Ohlinger Harald Eberhard Verfassungsrecht 11 uberarbeitete Auflage Facultas Wien 2016 ISBN 978 3 7089 1434 3 Kapitel XI Verfassungsgerichtsbarkeit S 472 520 Heinz Mayer Gabriele Kucsko Stadlmayer Karl Stoger Bundesverfassungsrecht 11 Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2015 ISBN 978 3 214 08890 3 7 Teil Kapitel 4 Der Verfassungsgerichtshof S 544 611 Ludwig K Adamovich Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger Stefan Leo Frank Osterreichisches Staatsrecht 3 Auflage Band 2 Staatliche Organisation Verlag Osterreich Wien 2013 ISBN 978 3 7046 6542 3 Kapitel 39 Der Verfassungsgerichtshof S 292 321 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Verfassungsgerichtshof Osterreich Sammlung von Bildern Website des Verfassungsgerichtshofes Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes seit 1980 im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Sammlung der Erkenntnisse des osterreichischen Verfassungsgerichtshofes Digitalisate von 1919 bis 1979 bei ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte OnlineEinzelnachweise Bearbeiten Bericht des Verfassungsgerichtshofes uber seine Tatigkeit im Jahr 2018 PDF Verfassungsgerichtshof 12 Marz 2019 S 15 abgerufen am 30 August 2019 Bundesfinanzgesetz 2022 PDF Bundesministerium der Finanzen abgerufen am 5 Marz 2022 Seite 15 Nach wie vor ist unter Verfassungsjuristen umstritten ob der tschechoslowakische oder der osterreichische Verfassungsgerichtshof das alteste ausschliessliche Verfassungsgericht der Welt ist Eine historische Darstellung der weitgehend parallelen Entwicklung beider Verfassungsgerichte findet sich etwa in Heller Der Verfassungsgerichtshof S 188 Johann von Spaun Das Reichsgericht Die auf dasselbe sich beziehenden Gesetze und Verordnungen samt Gesetzesmaterialien sowie Ubersicht der einschlagigen Judikatur und Literatur Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 1904 S 25 RGBl 143 1867 Staatsgrundgesetz uber die Einsetzung eines Reichsgerichtes In Reichsgesetzblatt fur das Kaiserthum Osterreich Jahrgang 1867 S 397 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung rgb a b Karl Heinrich Hugelmann Das osterreichische Reichsgericht In Zeitschrift fur offentliches Recht Nr IV Wien 1925 S 499 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Das Reichsgericht S 99 113 a b Karl Heinrich Hugelmann Anton Hye von Glunek Sammlung der Erkenntnisse des Reichsgerichtes Band 1 XVII Teil Drittes Heft Wien 1918 Wilhelm Brauneder Deutsch Osterreich 1918 Die Republik entsteht Amalthea Signum Verlag Wien 2000 ISBN 978 3 85002 433 4 S 45 ff StGBl 1 1918 Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung fur Deutschosterreich vom 30 Oktober 1918 uber die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1918 S 24 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung sgb a b Robert Walter Hans Kelsen als Verfassungsrichter Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 27 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2005 ISBN 3 214 07673 6 S 4 Fussnote 11 StGBl 48 1919 Gesetz vom 25 Janner 1919 uber die Errichtung eines deutschosterreichischen Verfassungsgerichtshofes In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1919 S 154 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung sgb a b Georg Schmitz Die Vorentwurfe Hans Kelsens fur die osterreichische Bundesverfassung Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 6 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 1981 ISBN 978 3 214 06506 5 S 308 310 Slg 6 1919 Erkenntnis uber Anspruche von Angestellten der ehemaligen ost ung Militarverwaltung Zustandigkeit Verhaltnis des Verfassungsgerichtshofs zum vormaligen Reichsgericht In Sammlung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Jahrgang 0001 S 18 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung vfa StGBl 179 1919 Gesetz vom 14 Marz 1919 uber die Volksvertretung In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1919 S 483 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung sgb Robert Walter Hans Kelsen als Verfassungsrichter Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 27 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2005 ISBN 3 214 07673 6 S 4 Fussnoten 14 amp 16 StGBl 212 1919 Gesetz vom 3 April 1919 womit die Aufgabe des ehemaligen Staatsgerichtshofes auf den Deutschosterreichischen Verfassungsgerichtshof ubertragen wird In Staatsgesetzblatt fur den Staat Deutschosterreich Jahrgang 1919 S 591 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung sgb Ewald Wiederin Der osterreichische Verfassungsgerichtshof als Schopfung Hans Kelsens und sein Modellcharakter als eigenstandiges Verfassungsgericht In Thomas Simon Johannes Kalwoda Hrsg Schutz der Verfassung Normen Institutionen Hochst und Verfassungsgerichte Tagung der Vereinigung fur Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 12 bis 14 Marz 2012 Beihefte zu Der Staat Band 22 Berlin 2014 S 283 315 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Die Verhandlung und Beschlussfassung in der Konstituierenden Nationalversammlung S 178 BGBl 1 1920 Gesetz vom 1 Oktober 1920 womit die Republik Osterreich als Bundesstaat eingerichtet wird B VG In Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich Jahrgang 1920 S 15 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung bgb a b c Robert Walter Hans Kelsen als Verfassungsrichter Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 27 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2005 ISBN 3 214 07673 6 Kapitel Die Errichtung des Verfassungsgerichtshofes S 21 22 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Die Unterbringung des Verfassungsgerichtshofes und seine Bibliothek S 185 186 BGBl 364 1921 Bundesgesetz vom 13 Juli 1921 uber die Organisation und uber das Verfahren des Verfassungsgerichtshofes In Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich Jahrgang 1921 S 1353 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung bgb Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Das Verfassungsgerichtshofgesetz 1921 S 192 194 a b Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Die B VG Novelle 1929 S 198 208 Klaus Berchtold Hrsg Die Verfassungsreform von 1929 Dokumente und Materialien zur Bundes Verfassungsgesetz Novelle von 1929 Osterreichische Schriftenreihe fur Rechts und Politikwissenschaft Bande 3 1 3 2 Wilhelm Braumuller Universitats Verlagsbuchhandlung Wien 1979 a b Adolf Julius Merkl Der entpolitisierte Verfassungsgerichtshof In Der osterreichische Volkswirt Wien 1930 Robert Walter Hans Kelsen als Verfassungsrichter Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 27 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2005 ISBN 3 214 07673 6 Kapitel Die Bestellung Kelsens zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Ende seines Amtes S 25 Klaus Berchtold Verfassungsgeschichte der Republik Osterreich Band I 1918 1933 Springer Verlag Wien 1998 ISBN 978 3 211 83188 5 S 712 a b c Thomas Zavadil Die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofs 1933 Wien 1997 Geisteswissenschaftliche Diplomarbeit an der Universitat Wien a b Peter Huemer Sektionschef Robert Hecht und die Zerstorung der Demokratie in Osterreich Verlag fur Geschichte und Politik Wien 1975 ISBN 3 7028 0084 0 Kapitel Die Ausschaltung des Verfassungsgerichtshofes S 178 192 BGBl 191 1933 Verordnung der Bundesregierung vom 23 Mai 1933 betreffend Abanderungen des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1930 In Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich Jahrgang 1933 S 553 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung bgb Adolf Wanschura Ist die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes noch zeitgemass In Reichspost 23 Mai 1933 S 1 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung rpt Adolf Julius Merkl Die standisch autoritare Verfassung Osterreichs Ein kritisch systematischer Grundriss Springer Verlag Wien 1935 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Das Ende des Bundesgerichtshofs S 294 296 Thomas Olechowski Die Einfuhrung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich Osterreichische Rechtswissenschaftliche Studien Band 52 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 1999 ISBN 3 214 07952 2 Kapitel Vom Bundesgerichtshof zum Reichsverwaltungsgericht S 247 249 a b Leopold Werner Das Wiedererstehen Osterreichs als Rechtsproblem In Juristische Blatter 1946 Verlag Osterreich Wien 1946 S 85 Egon Loebenstein Der Verfassungsgerichtshof seit seiner Wiedererrichtung im Jahre 1945 In Osterreichische Juristen Zeitung 1950 Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 1950 S 173 a b Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Kapitel Die Wiedereinsetzung des Verfassungsgerichtshofs S 312 ff Verfassungsgerichtshof zieht bei Benko ein In derStandard at 20 August 2012 abgerufen am 29 Juli 2016 Gebaudebeschreibung auf der Website des Verfassungsgerichtshofs Bierlein wird VfGH Prasidentin Brandstetter ruckt nach In diePresse com 21 Februar 2018 abgerufen am 16 August 2018 Benedikt Kommenda Grabenwarter ubernimmt interimistisch den VfGH In DiePresse com 30 Mai 2019 abgerufen am 3 Juni 2019 Josef Pauser Judikatur des Verfassungsgerichtshofes VfGH im osterreichischen Rechtsinformationssystem RIS nun fur die Zeit 1919 bis 1979 erganzt In Blog der Vereinigung Osterreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare VOBBLOG 11 Juni 2018 abgerufen am 23 August 2018 Rechtsprechung im Wandel Ausgewahlte Entscheidungen und ihr gesellschaftliches und politisches Umfeld In Website des VfGH Abgerufen am 23 August 2018 Erkenntnis vom 24 April 1921 Nr 8 S 22 Sammlung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Neue Folge 1 Heft Jahr 1921 Druck der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1923 Erkenntnis vom 27 Marz 1923 Nr 206 S 38 Sammlung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes Neue Folge 3 Heft Jahr 1923 Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1924 Erkenntnis vom 5 November 1927 Nr 878 S 193 Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes Neue Folge 7 Heft Jahr 1927 Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1928 Erkenntnis vom 27 Februar 1928 Nr 951 S 51 Sammlung der Erkenntnisse und wichtigsten Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes Neue Folge 8 Heft Jahr 1928 Verlag der Osterreichischen Staatsdruckerei Wien 1929 a b Erkenntnis W I 6 2016 125 des Verfassungsgerichtshofs vom 1 Juli 2016 VfSlg 20071 2016 VfGH hebt Hofburg Wahl auf Stichwahl wird komplett wiederholt In Kurier 1 Juli 2016 abgerufen am 16 August 2018 Erkenntnis G 258 259 2017 9 des Verfassungsgerichtshofs vom 4 Dezember 2017 Ehe fur Homosexuelle kommt 2019 In diePresse com 5 Dezember 2017 abgerufen am 16 August 2018 Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft verletzt Diskriminierungsverbot In Website des VfGH 5 Dezember 2017 abgerufen am 16 August 2018 a b c d Gerhart Holzinger Die Organisation des Verfassungsgerichtshofes Plenum Kleine Besetzung Zustandigkeiten des Prasidenten In Michael Holoubek Michael Lang Hrsg Das verfassungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen Linde Verlag Wien 2010 ISBN 978 3 7073 1618 6 S 15 26 Kurt Heller Die Enthebung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes In Bernd Christian Funk Gerhart Holzinger Hans Klecatsky Karl Korinek Wolfgang Mantl Peter Pernthaler Hrsg Der Rechtsstaat vor neuen Herausforderungen Festschrift fur Ludwig Adamovich zum 70 Geburtstag Verlag Osterreich Wien 2002 ISBN 3 7046 3861 7 S 155 168 Walter Berka Verfassungsrecht Grundzuge des osterreichischen Verfassungsrechts fur das juristische Studium 7 Auflage Verlag Osterreich Wien 2018 ISBN 978 3 7046 8039 6 Kapitel 40 3 Das Verfahren vor dem VfGH S 344 347 Walter Berka Verfassungsrecht Grundzuge des osterreichischen Verfassungsrechts fur das juristische Studium 7 Auflage Verlag Osterreich Wien 2018 ISBN 978 3 7046 8039 6 Kapitel 40 2 2 Die Arbeitsweise des VfGH S 343 344 Enquete Die Referenten und ihre Meinung zu dissenting opinion In Parlamentskorrespondenz Nr 660 Osterreichisches Parlament 16 Oktober 1998 abgerufen am 5 September 2016 Protokoll uber die 11 Sitzung des Ausschusses 9 am 1 September 2004 PDF Osterreich Konvent 2 August 2004 abgerufen am 5 September 2016 Martin Hiesel Von inneren Freiheiten subjektiven Wahrnehmungen und objektiven Fakten Skizzenhafte Beitrage zur aktuellen Diskussion betreffend die Einfuhrung einer dissenting opinion am VfGH In Journal fur Rechtspolitik JRP Jahrgang 25 Heft 4 2017 S 201 205 Daniel Bischof Wenn sich Hochstrichter uneins sind In Wiener Zeitung 23 Februar 2021 abgerufen am 23 Februar 2021 Philipp Aichinger Wie man zur Auskunft kommen kann In DiePresse com 23 Februar 2021 abgerufen am 23 Februar 2021 Verfassungsgerichtshof Stellungnahme zum Entwurf fur ein Bundesgesetz mit dem das Bundes Verfassungsgesetz das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geandert werden und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen wird PDF In Website des osterreichischen Parlaments 13 April 2021 abgerufen am 14 April 2021 Sebastian Fellner Warum die Abschaffung des Amtsgeheimnisses unwahrscheinlicher wird In derStandard at 5 Juli 2023 abgerufen am 25 August 2023 Heinz Mayer Gabriele Kucsko Stadlmayer Karl Stoger Bundesverfassungsrecht 11 Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2015 ISBN 978 3 214 08890 3 Kapitel IV Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes S 552 611 Walter Berka Verfassungsrecht Grundzuge des osterreichischen Verfassungsrechts fur das juristische Studium 6 aktualisierte Auflage Verlag Osterreich Wien 2016 ISBN 978 3 7046 7281 0 S 345 393 Theo Ohlinger Harald Eberhard Verfassungsrecht 10 uberarbeitete Auflage Facultas Wien 2014 ISBN 978 3 7089 1111 3 Kapitel 2 Kompetenzen S 464 502 Rudolf Machacek Hrsg Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und vor dem Verwaltungsgerichtshof 6 ganzlich uberarbeitete Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2008 ISBN 978 3 214 06194 4 Kapitel II B Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofes S 20 24 Theo Ohlinger Harald Eberhard Verfassungsrecht 10 uberarbeitete Auflage Facultas Wien 2014 ISBN 978 3 7089 1111 3 S 494 Rz 1043 VfGH Slg 15 375 1998 VfGH Slg 18 036 2006 Hochstgerichte in Osterreich Oberster Gerichtshof OGH Verfassungsgerichtshof VfGH Verwaltungsgerichtshof VwGH Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 48 2115 16 366 Koordinaten 48 12 41 4 N 16 21 57 6 O Normdaten Korperschaft GND 35886 1 lobid OGND AKS LCCN n83182936 VIAF 141935013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsgerichtshof Osterreich amp oldid 236725634