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Der Oberste Gerichtshof OGH ist in Osterreich die letzte Instanz in Zivil und Strafverfahren Er judiziert in Senaten die im Verhaltnis zueinander gleichrangig sind Deren Entscheidungen sind somit unanfechtbar Neben dem Verfassungs und dem Verwaltungsgerichtshof ist der Oberste Gerichtshof eines der drei osterreichischen Hochstgerichte Osterreich Oberster Gerichtshof OGH p1Staatliche Ebene BundStellung fur Zivil und Strafsachen zustandiges HochstgerichtAufsichts organ e Bundesministerium fur Justiz in Angelegenheiten der Justizverwaltung Bestehen seit 21 August 1848Hauptsitz Wien 1 Schmerlingplatz 11Prasidentin Elisabeth LovrekMitarbeiter 60 Richter 1 Website www ogh gv atSitz des OGH im JustizpalastDer OGH hat seinen Sitz im Justizpalast in Wien Prasidentin des OGH ist seit dem 1 Juli 2018 Richterin Elisabeth Lovrek Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Senate 2 1 Einfache Senate 2 2 Verstarkte Senate 2 3 Dreiersenate 2 4 Begutachtungssenate 3 Hochstgerichtsbarkeit 4 Richter 5 Prasidenten 5 1 Osterreichisch Ungarische Monarchie 5 2 Erste Republik 5 3 Zweite Republik 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorlaufer des Obersten Gerichtshof war die von Maria Theresia 1749 gegrundete Obersten Justizstelle Zuvor waren die osterreichische und die bohmische Hofkanzlei auch fur die Justizpflege zustandig Ursprunglich gab es nur zwei Departements Senate fur das Erzherzogtum Osterreich und die Lander der Bohmischen Krone 1781 kamen der galizische innerosterreichische und tirolische Senat hinzu 1795 der westgalizische 1797 1802 war die Hofstelle aufgelost danach bestanden drei Senate fur Osterreich und Dalmatien die Bohmischen Lander und Galizien sowie Lombardo Venetien 2 Am 21 August 1848 im Zuge der Revolution von 1848 1849 im Kaisertum Osterreich wurde die Oberste Justitzstelle in Oberster Gerichtshof umbenannt und die Justizverwaltung dem neu gegrundeten k k Justizministerium zugeordnet 3 4 Senate BearbeitenEinfache Senate Bearbeiten Einfache Senate 6 OGHG bestehen aus funf Richtern sie haben zu entscheiden sofern die Gerichtsbarkeit nicht in verstarkten Senaten oder Dreiersenaten auszuuben ist Verstarkte Senate sind abgesehen von einer tieferstehenden Ausnahme mit elf Richtern besetzt Ein Berufsrichter fungiert in allen Senatszusammensetzungen als Vorsitzender Die einfachen Senate sind die fur die Erledigung des Aktenanfalls wichtigsten Spruchkorper In Arbeits Sozialrechts sowie in und Kartell und Patentsachen uben die Gerichtsbarkeit nicht nur Berufsrichter sondern auch fachkundige Laienrichter aus Dort sind die einfachen Senate mit drei Berufs und zwei fachkundigen Laienrichtern besetzt Verstarkte Senate Bearbeiten Verstarkte Senate 8 OGHG haben zu entscheiden wenn in Rechtsfragen von grundsatzlicher Bedeutung von der standigen Rechtsprechung des OGH abgegangen oder eine durch eine Entscheidung des letzten vorangegangenen verstarkten Senats gepragte Leitlinie nicht mehr fortgeschrieben werden soll oder wenn eine Rechtsfrage von grundsatzlicher Bedeutung in der bisherigen Rechtsprechung des OGH durch einfache Senate nicht einheitlich gelost wurde In Arbeits und Sozialrechtssachen besteht die Senatsbesetzung aus sieben Berufsrichtern und vier fachkundigen Laienrichtern jene in Ausubung der Kartellgerichtsbarkeit dagegen aus sieben Berufsrichtern und zwei fachkundigen Laienrichtern Dreiersenate Bearbeiten Dreiersenate 7 OGHG entscheiden in bestimmten verfahrensrechtlichen Fragen In Strafsachen ergehen in dieser Besetzung auch Erkenntnisse nach dem Grundrechtsbeschwerdegesetz In einigen Materien kann jedes Mitglied eines Dreiersenats die Entscheidung durch den einfachen Senat verlangen In Kartellsachen werden in Dreiersenaten die nur mit Berufsrichtern besetzt sind Angelegenheiten von geringer Bedeutung entschieden Begutachtungssenate Bearbeiten Begutachtungssenate 11 OGHG bestehen aus dem Prasidenten und sechs weiteren Mitgliedern des OGH Sie erstatten Gutachten uber Gesetzes und Verordnungsentwurfe Auf Grund der Geschaftsverteilung des OGH sind funf Begutachtungssenate fur unterschiedliche Materien eingerichtet Hochstgerichtsbarkeit BearbeitenDie Hochstgerichtsbarkeit wird derzeit von elf Zivil und funf Strafsenaten ausgeubt Die angefuhrte Zahl der Zivilsenate enthalt auch den in Kartellsachen judizierenden Senat Verstarkte Senate bilden die Erweiterung Dreiersenate die Verkleinerung einfacher Senate In Zivilsachen entscheidet der OGH in letzter Instanz uber ordentliche und ausserordentliche Revisionen gegen Urteile der Berufungsgerichte Rekurse gegen Aufhebungs und Zuruckverweisungsbeschlusse der zweiten Instanzen als Berufungs oder als Rekursgerichte sofern ein solches Rechtsmittel in zweiter Instanz zugelassen wurde ordentliche und ausserordentliche Revisionsrekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanzen als Rekursgerichte und in manchen Fallen uber Rekurse gegen bestimmte Beschlusse der zweiten Instanzen als Berufungs oder als Rekursgerichte In Kartellsachen die gleichfalls zu den Zivilsachen zahlen entscheidet der OGH als Kartellobergericht uber Rekurse gegen Beschlusse des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht Der Zugang zum OGH in Zivilsachen ist in einigen Angelegenheiten einerseits nach betroffenen Materien andererseits infolge des einen bestimmten Geldwert nicht ubersteigenden Entscheidungsgegenstands zweiter Instanz ganzlich ausgeschlossen Sonst kann der OGH gewohnlich nur angerufen werden wenn die zweite Instanz ein solches Rechtsmittel zuliess weil die Entscheidung von der Losung einer erheblichen Rechtsfrage abhangt Sprach die zweite Instanz aus dass die Anrufung des OGH nicht zulassig sei so ist deren Entscheidung in bestimmten Materien jedenfalls in anderen Materien dann wenn der Entscheidungsgegenstand einen bestimmten Geldwert uberstieg mit einem ausserordentlichen Rechtsmittel mit ausserordentlicher Revision oder ausserordentlichem Revisionsrekurs anfechtbar Nur bestimmte in zweiter Instanz ergangene Beschlusse konnen jedenfalls bekampft werden In solchen Fallen ist ein Ausspruch uber die Zulassigkeit oder die Nichtzulassigkeit eines Rechtsmittels an den OGH entbehrlich Als zweite Instanz entscheidet je nach dem in den Verfahrensgesetzen vorgesehenen Instanzenzug immer ein Oberlandesgericht oder ein Landesgericht In Strafsachen erkennt der OGH uber Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen Richter BearbeitenDie aktuelle Senatszusammensetzung sowie die am OGH tatigen Richter ist in der Geschaftsverteilung des OGH ersichtlich 5 Prasidenten BearbeitenOsterreichisch Ungarische Monarchie Bearbeiten 1848 1855 Ludwig Graf Taaffe 1857 1865 Karl Ritter von Krauss 1865 1891 Anton Ritter von Schmerling 1891 1899 Karl Ritter von Stremayr 1899 1904 Karl Habietinek 1904 1907 Emil Steinbach 1907 1918 Ignaz von RuberErste Republik Bearbeiten 1919 1927 Julius Roller 1927 1938 Franz DinghoferZweite Republik Bearbeiten 1945 1953 Guido Strobele Wangendorf 1954 1955 Franz Handler 1956 1957 Karl Wahle 1958 1965 Ludwig Viktor Heller 1966 1968 Hans Kapfer 1969 1971 Norbert Elsigan 1972 1979 Franz Pallin 1980 Wolfgang Lassmann 1981 1982 Rudolf Hartmann 1983 1986 Leopold Wurzinger 1987 1993 Walter Melnizky 1994 1998 Herbert Steininger 1999 2002 Erwin Felzmann 2003 2006 Johann Rzeszut 2007 2011 Irmgard Griss 2012 2018 Eckart Ratz seit 2018 Elisabeth Lovrek 6 Literatur BearbeitenBirgit Feldner Verstarkte Senate beim Obersten Gerichtshof Wien 2001 Veronika Haberler Die hochstgerichtliche Entscheidung Eine empirische Studie zur Entscheidungsfindung in Zivilrechtssachen am OGH Wien 2014 ISBN 978 3 9503816 0 3 Leseprobe Georg Kodek Funktion und Arbeitsweise des OGH die Binnensicht in Kodek Hrsg Zugang zum OGH Wien 2012 99 118Siehe auch BearbeitenGerichtsorganisation in Osterreich Deutschland Bundesgerichtshof Schweiz BundesgerichtWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Oberster Gerichtshof Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien OGH RIS Judikaturdokumentation der Justiz Finden von OGH Entscheidungen Bundesgesetz vom 19 Juni 1968 uber den Obersten Gerichtshof OGHG Einzelnachweise Bearbeiten Oberster Gerichtshof 1 abgerufen am 14 Juli 2016 Justizsenate 1749 1848 Teilbestand Osterreichisches Staatsarchiv abgerufen am 8 Juli 2023 Justiz Ministerial Erlass vom 21 August 1848 JGS Nr 1176 1848 dazu Kaiserliches Patent vom 7 August 1850 wodurch die Organisation des obersten Gerichts und Cassationshofes in Wien festgesetzt wird RGBl Nr 325 1850 Ursprunglich umfasste er 19 Oberlandesgerichtssprengel Fur Ungarn wurde er bereits 1861 wieder durch die 1723 errichtete Curie ersetzt Christian Neschwara Die Oberste Justizstelle in Wien 1749 1848 Osterreichische Akademie der Wissenschaften abgerufen am 19 April 2019 Geschaftsverteilung In ogh gv at Abgerufen am 27 Februar 2021 Liste der Prasident inn en des OGH Abgerufen am 18 November 2018 Hochstgerichte in Osterreich Oberster Gerichtshof OGH Verfassungsgerichtshof VfGH Verwaltungsgerichtshof VwGH Normdaten Korperschaft GND 35879 4 lobid OGND AKS VIAF 124913524 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberster Gerichtshof Osterreich amp oldid 235309898