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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Unter einer Strafsache versteht man den Gegenstand eines Rechtsstreits der vor die ordentlichen Gerichte gehort und fur den nicht entweder die Zustandigkeit von Verwaltungsbehorden oder Verwaltungsgerichten begrundet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind 13 GVG Keine Strafsachen sind die Ordnungswidrigkeiten fur deren Verfolgung die Verwaltungsbehorden zustandig sind 1 35 ff OWiG Beamtenrechtliche Disziplinarklagen werden von den Verwaltungsgerichten bearbeitet 34 45 Bundesdisziplinargesetz BDG Fur die Streitkrafte kann der Bund Wehrstrafgerichte als Bundesgerichte errichten Art 96 Abs 2 GG hat von dieser Moglichkeit bislang aber keinen Gebrauch gemacht Die sachliche Zustandigkeit der Strafgerichte Amts Land Oberlandesgerichte sowie Bundesgerichtshof ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz 1 StPO 24 26 74 ff 120 ff 135 GVG 1 Straftatbestande ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch StGB und dem Nebenstrafrecht Das Strafverfahren ist in Deutschland in der Strafprozessordnung StPO gesetzlich geregelt Das Verfahren im ersten Rechtszug beginnt grundsatzlich mit der Erhebung einer Klage durch die Staatsanwaltschaft 151 152 StPO Daneben gibt es noch die seltene Form der Erhebung einer Privatklage durch den Verletzten selbst 374 ff 381 StPO Das einer offentlichen Klage vorangehende Ermittlungsverfahren stellt streng genommen noch keine Strafsache dar Es wird allein durch die Staatsanwaltschaft betrieben Das Gericht ist nur in Ausnahmefallen beteiligt Ermittlungsrichter Die Anordnung uber Mitteilungen in Strafsachen MiStra bestimmt in welchen Fallen und in welchem Ausmass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafsachen zur Mitteilung personenbezogener Daten von Amts wegen an offentliche Stellen fur andere Zwecke als die des Strafverfahrens verpflichtet sind Weblinks BearbeitenMartin Badura Meik Kranz Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen ZJS 2009 S 382 388 Jorg Martin Jehle Strafrechtspflege in Deutschland hrsg vom Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz 7 Auflage 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Maria Miluscheva Dobrin Petrov Zustandigkeit der Gerichte in Strafsachen Abgerufen am 10 Oktober 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafsache amp oldid 204645243