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Ein Wehrstrafgericht ist ein nach dem Grundgesetz GG vorgesehenes aber nicht vorgeschriebenes Bundesgericht das die Strafgerichtsbarkeit uber Angehorige der Streitkrafte ausubt Art 96 Abs 2 Satz 1 GG Vom Recht Wehrstrafgerichte zu errichten hat der Bund bislang keinen Gebrauch gemacht Strafsachen von Soldaten einschliesslich Wehrstraftaten werden daher vor den ordentlichen Gerichten verhandelt Fur in besonderen Auslandsverwendungen von Soldaten begangene Straftaten ist der Gerichtsstand Kempten zustandig 11a StPO Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Allgemeines 3 Sachlicher Geltungsbereich 4 Personeller Geltungsbereich 5 Weitere verfassungsrechtliche Vorgaben 6 Schubladengesetze 7 Wehrstaatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen 8 Argumente fur und wider der Errichtung 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Militargericht und Militargerichtsbarkeit Nationalsozialismus Im Preussen des 18 Jahrhunderts wurde der besondere Gerichtsstand des Militars als Privileg betrachtet Im Deutschen Reich enthielt Art 61 der Reichsverfassung von 1871 den Auftrag zu einer einheitlichen Militargerichtsbarkeit 1898 wurde die Militarstrafgerichtsordnung MStGO erlassen Nach dem Ersten Weltkrieg hob Art 106 der Weimarer Reichsverfassung die Militargerichtsbarkeit ausser fur den Kriegsfall und an Bord von Kriegsschiffen auf 1934 wurde sie als Wehrmachtsjustiz wieder eingefuhrt Die Errichtung von Wehrstrafgerichten wurde 1956 im Zuge der Wiederbewaffnung dem einfachen Gesetzgeber durch Grundgesetzanderung erlaubt Wahrend Militargerichte in grossen alten Demokratien wie dem Vereinigten Konigreich Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika etabliert sind ist der Begriff Militargerichtsbarkeit in Deutschland negativ belastet 1 Allgemeines BearbeitenDie Wehrstrafgerichte gehoren zur fakultativen Gerichtsbarkeit des Bundes wie das Bundespatentgericht Art 96 Abs 1 GG und das Bundesdisziplinargericht Art 96 Abs 4 GG Ihrer Errichtung ist selbst im Verteidigungsfall nicht vorgeschrieben Es handelt sich nicht um Fachgerichte sondern um Sondergerichte jedoch nicht um Ausnahmegerichte 2 Das Wehrstrafgericht sollte nicht verwechselt werden mit den existierenden Wehrdienstgerichten Truppendienstgerichten die im gerichtlichen Disziplinarverfahren zustandig sind Die Zustandigkeit der Wehrstrafgerichte beschrankt sich auf den Verteidigungsfall Art 115a GG oder Angehorige der Streitkrafte die auf Kriegsschiffen eingeschifft oder ins Ausland entsandt sind Art 96 Abs 2 Satz 2 GG Nicht notwendig ist die Wahrnehmung einer besonderen Auslandsverwendung Es genugt die Teilnahme an Ubungen Lehrgangen oder die Besetzung eines Auslandsdienstpostens z B innerhalb der NATO als Militarattache oder in Bundeswehrdienststellen im Ausland wie dem Jagerbataillon 291 in Frankreich Ein Bundeswehreinsatz im Inneren ist ebenso wenig umfasst auch wenn militarische Gewalt zur Aufstandsbekampfung eingesetzt werden sollte Art 87a Abs 4 GG solange der Verteidigungsfall nicht erklart wurde Der Spannungsfall Art 80a Abs 1 GG ist ebenfalls nicht ausreichend 3 Sachlicher Geltungsbereich BearbeitenDie Kompetenz der Wehrstrafgerichte wurde sich auf das Strafrecht erstrecken Neben dem im Strafgesetzbuches normierten Kernstrafrecht umfasst dies auch den Anwendungsbereich des Wehrstrafgesetzes und das ubrige Nebenstrafrecht Auch Ordnungswidrigkeiten wurde in die Zustandigkeit fallen nicht jedoch zivilrechtliche Angelegenheiten der Streitkrafte und das Wehrdisziplinarrecht 4 Fur letzteres bestehen als Wehrdienstgerichte die Truppendienstgerichte Nord und Sud sowie der 1 und 2 Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts Personeller Geltungsbereich BearbeitenVom personellen Geltungsbereich sind die Angehorigen der Streitkrafte umfasst 5 Die Streitkrafte umfassen in Deutschland die militarischen Organisationsbereiche der Bundeswehr 6 Dies sind die Teilstreitkrafte Heer Luftwaffe und Marine sowie die Streitkraftebasis den Organisationsbereich Cyber und Informationsraum CIR sowie den Zentralen Sanitatsdienst der Bundeswehr Nicht umfasst sind die zivilen Organisationsbereiche also die Bundeswehrverwaltung die Militarseelsorge und die Rechtspflege der Bundeswehr Angehorige der Streitkrafte sind ganz uberwiegend Soldaten Angehorige der zivilen Organisationsbereiche Beamte oder Tarifbeschaftigte Es gibt jedoch jeweils eine kleine Zahl von Soldaten die in den zivilen Organisationsbereichen tatig ist wie auch Zivilisten einem militarischen Organisationsbereich angehoren konnen Zudem wechseln Angehorige der zivilen Organisationsbereiche in einer besonderen Auslandsverwendung oft in den Soldatenstatus u a um den volkerrechtlichen Schutz als Kombattant zu geniessen Dem Wortlaut des Art 96 Abs 2 Satz 1 GG nach unterlagen Angehorige der Streitkrafte unabhangig von ihrem Status als Soldat Beamter oder Tarifbeschaftigter der Wehrstrafgerichtsbarkeit Soldaten in zivilen Organisationsbereichen jedoch nicht Auch sind Kriegsgefangene nicht umfasst Letzteres widerspricht Art 84 Abs 1 III Genfer Abkommen wonach Kriegsgefangene den eigenen Soldaten in der Strafgerichtsbarkeit gleichgestellt sein sollen 7 Weitere verfassungsrechtliche Vorgaben BearbeitenZur Sicherung der richterlichen Unabhangigkeit insbesondere im Hinblick auf Kriegsgerichte des Dritten Reiches wurde bestimmt dass die Gerichte dem Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Justiz nicht der Verteidigung angehoren Art 96 Abs 2 Satz 4 GG und die Richter sowohl die Befahigung zum Richteramt haben als auch hauptberuflich tatig sein mussen Art 96 Abs 2 Satz 5 Ein Stabsoffizier mit Befahigung zum Richteramt reicht beispielsweise nicht aus Die erganzende Besetzung von Wehrstrafgerichten mit ehrenamtlichen Richtern Schoffen ist moglich Diese konnen sowohl Zivilisten als auch Soldaten sein Ein rein militarisch besetztes Gericht ist jedoch ausgeschlossen 8 Der Instanzenzug endet am Bundesgerichtshof Art 96 Abs 2 Abs 3 Dem Wortlaut Wehrstrafgerichtsbarkeit nach wollte der Verfassungsgeber die Frage der Zahl der Wehrstrafgerichte dem Bundesgesetzgeber uberlassen 9 Zu einer Zwischeninstanz fur Berufungen einem Oberwehrstrafgericht aussert sich das Grundgesetz nicht und scheint es damit zu erlauben Die nahere Ausgestaltung der Wehrstrafgerichtsbarkeit kann der Bundesgesetzgeber durch Gesetz regeln Art 96 Abs 2 Satz 3 GG Wahrend das Gerichtsverfassungsgesetz eine Gerichtstatigkeit nur im Inland vorsieht scheint es fur die Wehrstrafgerichtsbarkeit sinnvoll und erlaubt auch im Ausland tatig werden zu konnen 10 Schubladengesetze BearbeitenIn den 1970er Jahren wurden Entwurfe fur eine Wehrstrafgerichtsordnung WStGO mit Einfuhrungsgesetz EWStGO ein Wehrjustizgesetz WJG und Verwaltungsvorschriften fur den Wehrjustizdienst entwickelt 11 Diese wurden Schubladengesetze genannt 12 hatten in einem plotzlich eintretenden Verteidigungsfall kurzfristig in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und durch den Gemeinsamen Ausschuss verabschiedet werden konnen Die Wehrgerichte sollten an militarische Kommandobehorden angebunden werden die Richter Uniform tragen und mit dem volkerrechtlichen Kombattantenstatus geschutzt werden Die Entwurfe sahen Schoffen und ein Oberwehrgericht vor Die Wehrstrafgerichte sollten Aufgaben der Wehrdienstgerichte ubernehmen Der Gerichtsstand hatte sich vorrangig an der Zugehorigkeit eines Angeklagten zu einer militarischen Dienststelle orientiert 13 Wehrstaatsanwaltschaft und Ermittlungspersonen BearbeitenDie Errichtung einer Wehrstaatsanwaltschaft im Geschaftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung neben den Wehrstrafgerichten ware zweckmassig und legal Fraglich ware die Erweiterung der Kompetenz der Feldjagertruppe zu einer echten Militarpolizei deren Angehorige als Ermittlungspersonen der Wehrstaatsanwaltschaft tatig werden konnten Das Grundgesetz wurde dies aktuell nicht erlauben 14 Argumente fur und wider der Errichtung BearbeitenBefurworter fuhren verschiedene Argumente fur die Errichtung von Wehrstrafgerichten bereits in Friedenszeiten an Eine Wehrstrafgerichtsbarkeit sei der Aufrechterhaltung der Disziplin forderlich der Verfassungsgeber hatte die Moglichkeit ihrer Errichtung geschaffen die ordentlichen Gerichte konnten die Besonderheiten der Truppe nicht hinreichend bewerten eine eigene Gerichtsbarkeit kame dem Beschleunigungsgebot zugute es konnten gleichzeitig eine disziplinar und strafrechtliche Aburteilung stattfinden eine Errichtung erst im Verteidigungsfall ware zu uberhastet und die Wehrstrafgerichte konnten der Truppe raumlich folgen 15 Ein Vorschlag lautet Wehrstrafgerichte im Frieden als Kammern und Senate der ordentlichen Gerichtsbarkeit einzugliedern und fur andere Falle einzusetzen Im Verteidigungsfall wurden sie kraft Gesetz zu selbstandigen Wehrstrafgerichten erklart was moglich ware weil nicht die Errichtung sondern ihre Tatigkeit im Frieden grundsatzlich untersagt sei 16 Gegner von Wehrstrafgerichten argumentieren mit den negativen Erfahrungen in der NS Zeit Sie befurchten ferner die Harte der Strafe konnte abhangig sein vom militarischen Erfolg der Truppe in einem bewaffneten Konflikt Die Errichtung kame einer psychologischen Vorbereitung auf einen Krieg gleich und ware eine Kriegsvorbereitung der Justiz Bei Wehrstrafgerichten wurden sich nur Richter bewerben die militaraffin seien und militarischen Erfordernissen deshalb einen hohen Stellenwert beimessen wurden Schliesslich seien die Verhaltnisse im militarischen Bereich nicht so komplex sodass eine ordentliche Gerichtsbarkeit sehr wohl gerecht entscheiden konnte 17 Siehe auch BearbeitenMilitargerichtLiteratur BearbeitenKaren Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 Wei Chung Li Die Wehrstrafgerichtsbarkeit in der Republik China Taiwan und der Bundesrepublik Deutschland Dissertation Universitat Munchen Munchen 2002 Knud Heuer Wehrstrafgerichtsbarkeit fur ins Ausland entsandte Soldaten der Bundeswehr In NZWehrr 1991 S 189 f Martin Berg Wehrstrafgerichte oder Kriegsgerichte Zur Diskussion der Errichtung einer Wehrstrafgerichtsbarkeit fur die Bundeswehr vor dem Hintergrund der Geschichte der deutschen Militargerichte In DRiZ 1986 S 128 ff Ulrich Vultejus Kampfanzug unter der Robe Kriegsgerichtsbarkeit des zweiten und dritten Weltkrieges 2 Auflage Buntbuch Hamburg 1984 ISBN 3 88653 064 7 Eike Steinkamm Die Wehrstrafgerichtsbarkeit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung des Art 96 Abs 2 GG aus rechtsgeschichtlicher verfahrens staats und volkerrechtlicher Sicht Julius Maximilians Universitat Wurzburg Institut fur Wehrrecht Hrsg Wurzburger wehrwissenschaftliche Abhandlungen Schriftenreihe des Instituts fur Wehrrecht der Universitat Wurzburg Band 4 Holzner Wurzburg 1971 Alfons Bobbert Kann die Bundeswehr auf Wehrstrafgerichte in Friedenszeiten verzichten In Wehrwissenschaftliche Rundschau 1970 S 180 ff Joachim Bench Brauchen wir eine Wehrstrafgerichtsbarkeit In NZWehrr 1968 S 41 ff Joachim Bench Gedanken zur Gliederung kunftiger Wehrstrafgerichte In NZWehrr 1968 S 165 f Weblinks BearbeitenSchwarze Roben weisse Halsbinden Schubladengesetze fur eine Militarjustiz der Bundeswehr In Der Spiegel Nr 44 1987 S 125 128 online Einzelnachweise Bearbeiten Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 26 Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 93 f Eike Steinkamm Die Wehrstrafgerichtsbarkeit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung des Art 96 Abs 2 GG aus rechtsgeschichtlicher verfahrens staats und volkerrechtlicher Sicht Julius Maximilians Universitat Wurzburg Institut fur Wehrrecht Hrsg Wurzburger wehrwissenschaftliche Abhandlungen Schriftenreihe des Instituts fur Wehrrecht der Universitat Wurzburg Band 4 Holzner Wurzburg 1971 S 206 ff Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 95 f Eike Steinkamm Die Wehrstrafgerichtsbarkeit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung des Art 96 Abs 2 GG aus rechtsgeschichtlicher verfahrens staats und volkerrechtlicher Sicht Julius Maximilians Universitat Wurzburg Institut fur Wehrrecht Hrsg Wurzburger wehrwissenschaftliche Abhandlungen Schriftenreihe des Instituts fur Wehrrecht der Universitat Wurzburg Band 4 Holzner Wurzburg 1971 S 170 ff Eike Steinkamm Die Wehrstrafgerichtsbarkeit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Untersuchung des Art 96 Abs 2 GG aus rechtsgeschichtlicher verfahrens staats und volkerrechtlicher Sicht Julius Maximilians Universitat Wurzburg Institut fur Wehrrecht Hrsg Wurzburger wehrwissenschaftliche Abhandlungen Schriftenreihe des Instituts fur Wehrrecht der Universitat Wurzburg Band 4 Holzner Wurzburg 1971 S 175 ff Art 84 III Genfer Abkommen Abgerufen am 14 Januar 2019 Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 126 f Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 229 Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 127 ff Ulrich Vultejus Kampfanzug unter der Robe Kriegsgerichtsbarkeit des zweiten und dritten Weltkrieges 2 Auflage Buntbuch Hamburg 1984 ISBN 3 88653 064 7 Schwarze Roben weisse Halsbinden Schubladengesetze fur eine Militarjustiz der Bundeswehr In Der Spiegel Nr 44 1987 S 125 128 online Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 204 f Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 238 ff Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 135 ff Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 139 Karen Birgit Spring Brauchen wir in Deutschland eine Militargerichtsbarkeit Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3594 8 S 140 ff Normdaten Sachbegriff GND 4079100 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wehrstrafgericht amp oldid 236057865