www.wikidata.de-de.nina.az
Bundesgerichte sind gemass Art 92 Grundgesetz GG Gerichte in Tragerschaft des Bundes durch die er Teile der judikativen Staatsgewalt wahrnimmt die aufgrund der grundsatzlichen Kompetenzzuweisung an die Lander sonst nur von diesen durch Landesgerichte ausgeubt wird Daher darf der Bund nur solche Gerichte errichten die im Grundgesetz ausdrucklich vorgesehen sind Als Bundesgerichte bestehen Gerichtsbarkeit Verfassungsorgan Richter stellen 1 Verfassungsgerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht BVerfG in Karlsruhe Art 93 und Art 94 GG 16Oberste Gerichtshofe des Bundes Art 95 GG Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe 5 und 6 Strafsenat in Leipzig 135Arbeitsgerichtsbarkeit Bundesarbeitsgericht BAG in Erfurt 40Finanzgerichtsbarkeit Bundesfinanzhof BFH in Munchen 59Sozialgerichtsbarkeit Bundessozialgericht BSG in Kassel 43Verwaltungsgerichtsbarkeit Bundesverwaltungsgericht BVerwG in Leipzig 55Weitere BundesgerichteOrdentliche Gerichtsbarkeit Bundespatentgericht BPatG in Munchen Art 96 Abs 1 GG 108Wehrdienstgerichte Verwaltungsgerichtsbarkeit Truppendienstgericht Nord TDG Nord in Munster Art 96 Abs 4 GG 10Truppendienstgericht Sud TDG Sud in Munchen Art 96 Abs 4 GG 10Bundesgericht Deutschland Deutschland BVerfG BGH BAG BVerwG TDG Nord BSG BPatG TDG Sud BFHSitze der BundesgerichteGrosse Karte Deutschland unten rechts MunchenDas Bundespatentgericht gehort formell als einziges bundesrechtlich bestimmtes besonderes Gericht zur ordentlichen Gerichtsbarkeit weil es gem Art 96 Abs 3 GG im Rechtszug unter dem Bundesgerichtshof eingeordnet ist Von der in Art 96 Abs 2 GG normierten Befugnis zur Errichtung von Wehrstrafgerichten fur den Verteidigungsfall sowie fur ins Ausland entsandte oder auf Kriegsschiffen befindliche Soldaten hat der Bundesgesetzgeber bislang keinen Gebrauch gemacht entsprechende Verfahren sind den Strafgerichten zugewiesen Aufgrund der Ermachtigung des Art 96 Abs 4 GG zur Errichtung einer Disziplinargerichtsbarkeit gegen Personen die zum Bund in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis stehen bestand bis zum 31 Dezember 2003 ein Bundesdisziplinargericht fur Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte diese Verfahren gehoren heute zur Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte Disziplinarverfahren gegen Soldaten werden vor den Truppendienstgerichten Nord und Sud verhandelt ein weiteres Truppendienstgericht Mitte wurde 1992 aufgelost Zudem besteht fur Disziplinarverfahren gegen Richter im Bundesdienst mit Ausnahme der Richter des Bundesverfassungsgerichts das Dienstgericht des Bundes 61 Abs 1 Deutsches Richtergesetz hierbei handelt es sich nicht um ein eigenstandiges Bundesgericht sondern um einen besonderen Senat des Bundesgerichtshofs Die Richter der obersten Gerichtshofe des Bundes werden nach dem Richterwahlgesetz 2 vom Richterwahlausschuss gewahlt dem die Justizminister der Lander und 16 vom Bundestag gewahlte Mitglieder angehoren Kandidaten konnen vom Bundesjustizminister und von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen werden Kandidaten mussen die deutsche Staatsangehorigkeit besitzen und das 35 Lebensjahr vollendet haben Nach einer nicht bindenden Stellungnahme des Prasidialrats des jeweiligen Gerichts zur personlichen und fachlichen Eignung der Vorgeschlagenen entscheidet der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Die Gewahlten werden vom Bundesprasidenten ernannt Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung war in der ursprunglichen Fassung des Art 95 Abs 1 GG ein Oberstes Bundesgericht vorgesehen das den im damaligen Art 96 Abs 1 GG der inhaltlich dem heutigen Art 95 Abs 1 GG korrespondiert vorgesehenen oberen Bundesgerichten der funf Gerichtsbarkeiten vorgeordnet sein sollte jedoch nie errichtet wurde Mit Wirkung vom 23 Juni 1968 wurde hierauf mit einer Verfassungsanderung reagiert die auf das Oberste Bundesgericht verzichtete und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Art 95 Abs 3 GG nunmehr einen Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshofe des Bundes GmS OGB in Karlsruhe vorsieht Daruber hinaus uben obwohl es sich um Gerichte der Lander handelt die Oberlandesgerichte in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben ordentliche Gerichtsbarkeit des Bundes im Wege der Organleihe aus wenn sie in Verfolgung schwerer politischer und volkerrechtlicher genauer der in 120 Abs 6 142a Gerichtsverfassungsgesetz katalogartig aufgelisteten Straftaten tatig werden Art 96 Abs 5 GG Das hat insbesondere zur Folge dass fur Verurteilungen durch ein Oberlandesgericht das Begnadigungsrecht nach Art 60 Abs 2 GG beim Bundesprasidenten und nicht wie sonst bei der zustandigen Stelle des Landes liegt Siehe auch BearbeitenPolitisches System DeutschlandsEinzelnachweise Bearbeiten Handbuch der Justiz 2018 2019 RichterwahlgesetzBundesgerichte der Bundesrepublik DeutschlandVerfassungsgerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BundespatentgerichtArbeitsgerichtsbarkeit BundesarbeitsgerichtFinanzgerichtsbarkeit BundesfinanzhofSozialgerichtsbarkeit BundessozialgerichtVerwaltungsgerichtsbarkeit aktuell Bundesverwaltungsgericht Truppendienstgerichte Nord und Sudehemalig Bundesdisziplinarhof Bundesdisziplinarkammern Bundesdisziplinargericht Truppendienstgerichte Mitte A B C D E FSiehe auch Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshofe des Bundes Normdaten Sachbegriff GND 4146949 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgericht Deutschland amp oldid 236120736