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Die Instanz Rechtszug Rechtsgang ist das gesetzlich zustandige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der Rechtsweg Moderne Rechtsordnungen gewahren effektiven Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren genannt Instanzenzug auch Rechtsmittelzug Die Verfahrensordnungen gewahren beschrankte Uberprufung der Beschlusse Verfugungen Urteile als auch der Untatigkeit nachgesetzter Gerichte nachgesetzter Gerichtsstand von den diesen vorgesetzten Gerichten vorgesetzter Gerichtsstand durch Beschreiten des zustandigen Rechtszugs Das Hintergericht Hinterrichter uberpruft die Entscheidung des Vordergerichts Vorderrichter Die Anfechtbarkeit von Gerichtsentscheidungen ist nach deren Art nach Zeitablauf Wertgrenze Gegenstand beschrankt Die in Rechtskraft gediehenen erwachsenen ubergegangenen unanfechtbaren Gerichtsentscheidungen sind von den Macht und Rechtsunterworfenen als unabanderlich hinzunehmen Sie sind in der Sache von der hohen Hand insoweit abgefunden Inhaltsverzeichnis 1 Instanzenzug in Deutschland 1 1 Zivilrecht 1 2 Strafrecht 1 3 Fachgerichtsbarkeit 2 Instanzenzug in Osterreich 2 1 Straf und Zivilrecht 2 2 Offentliches Recht 3 Instanzenzug in der Schweiz 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseInstanzenzug in Deutschland BearbeitenEin von der Verfassung garantierter Anspruch auf mehr als eine Instanz besteht in Deutschland nicht Der Art 19 Abs 4 GG gewahrt effektiven Rechtsschutz in einem Verfahrensgang Ein Anspruch auf Anhorung vor mindestens zwei Instanzen besteht aber gemass Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union unter der Deutschland eine Partei ist und der dementsprechenden Praxis des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte EGMR Ein Gang zur nachsthoheren Instanz wird allein durch die verfahrensrechtliche Zulassigkeit eines Rechtsmittels eroffnet und bei dessen Unzulassigkeit ausgeschlossen Die drei Rechtsmittel sind Berufung Revision und Beschwerde Gegen letztinstanzliche Entscheidungen ist in Deutschland bei Verletzung von Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht zulassig Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch keine Erweiterung des fachgerichtlichen Instanzenzuges fur das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten sog Superrevisionsinstanz sondern es handelt sich um einen ausserordentlichen Rechtsbehelf in dem nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gepruft wird 1 Die sachliche Zustandigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz uber die Gerichtsverfassung GVG bestimmt Die Benennungen der Gerichte im Instanzenzug sind Untergericht Unterrichter fruher Aftergericht Afterrichter Mittelgericht Mittelrichter Obergericht Oberrichter Oberstgericht Oberstrichter nur in Bayern vorhanden und Hochste Gerichte als Bundesgerichte Bundesrichter als hochste Richter Die Instanzenzuge in Deutschland sind nach allen Verfahrensordnungen der Gerichtszweige entweder zweistufig oder dreistufig Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst das Zivilrecht und das Strafrecht Zivilrecht Bearbeiten In burgerlich rechtlichen Streitigkeiten ist Gericht erster Instanz in der Regel das Amtsgericht wenn der Streitwert 5000 Euro nicht ubersteigt 23 GVG Das Amtsgericht ist in den Fallen des 23 Nr 2 GVG streitwertunabhangig zustandig Die Berufungsinstanz ist das Landgericht 72 Abs 1 GVG ausnahmsweise das Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz 119 Abs 1 Nr 1 GVG Die Berufung in Zivilsachen ist zulassig wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro ubersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat 511 ZPO In Streitigkeiten uber Anspruche deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 5000 Euro ubersteigt ist im ersten Rechtsgang das Landgericht zustandig mehrere Ausnahmen 71 GVG Berufungsinstanz ist das Oberlandesgericht Die Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof Ausnahmen gelten fur Bayern das das Bayerische Oberste Landesgericht unterhalt Fur Musterfeststellungsverfahren liegt die erstinstanzliche Zustandigkeit bei den Oberlandesgerichten Wird die Berufungsinstanz ubersprungen spricht man von Sprungrevision 566 ZPO In Familien oder Kindschaftssachen ist das Amtsgericht erste Instanz Beschwerdegericht ist das Oberlandesgericht und Rechtsbeschwerdegericht der Bundesgerichtshof Strafrecht Bearbeiten Berufungsinstanz gegen die erstinstanzlichen Urteile der Strafrichter bzw Schoffengerichte des Amtsgerichts ist das Landgericht 312 StPO 74 Abs 3 GVG Revisionsinstanz ist in diesen Fallen das Oberlandesgericht 333 StPO 121 Abs 1 Nr 1b GVG Sprungrevisionen zum Oberlandesgericht sind zulassig 335 StPO 121 GVG Ausnahmen gelten fur Bayern das das Bayerische Oberste Landesgericht unterhalt Revisionsgericht gegen Urteile nach erstinstanzlicher Zustandigkeit des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts ist der Bundesgerichtshof 333 StPO 135 Abs 1 GVG Ausnahme nach 121 Abs 1 Nr 1c GVG Fachgerichtsbarkeit Bearbeiten Die Gerichtszweige auf besonderen Rechtsgebieten werden Fachgerichtsbarkeiten genannt ArbeitsgerichtsbarkeitDie Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen wird ausgeubt durch die Arbeitsgerichte die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht Gerichte fur Arbeitssachen In dem dreistufigen Gerichtsaufbau die ublichen Berufungs Beschwerde und Revisionsinstanzen Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht ist zulassig SozialgerichtsbarkeitDas Gericht erster Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit ist das Sozialgericht Berufung zum Landessozialgericht Revisionsinstanz ist das Bundessozialgericht Sprungrevision ist zugelassen Sonderfall Das Bundessozialgericht entscheidet in erster und letzter Instanz uber nichtverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Bund und Landern oder zwischen verschiedenen Bundeslandern in Sozialversicherungsangelegenheiten FinanzgerichtsbarkeitDie Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig Erste Instanzen sind die Finanzgerichte der Lander als obere Landesgerichte 2 FGO Zweite Instanz als Revisionsinstanz ist der Bundesfinanzhof in Munchen VerwaltungsgerichtsbarkeitGerichte erster Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Verwaltungsgerichte der Lander Berufung zum Oberverwaltungsgericht In einigen Landern werden die Oberverwaltungsgerichte auch Verwaltungsgerichtshofe genannt Letzte Instanz Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht Die Verwaltungsgerichtsordnung gewahrt das Rechtsmittel der Sprungrevision Sonderfalle Ist das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof erste Instanz nach 47 48 VwGO so besteht lediglich die Moglichkeit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht Das Bundesverwaltungsgericht kann erste und letzte Instanz nach 50 VwGO sein Instanzenzug in Osterreich BearbeitenDie Gerichte sind auch in Osterreich in mehreren Stufen organisiert Die Gerichtsorganisation in Osterreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit fur Straf und Zivilrecht und die Gerichte des offentlichen Rechts fur Verfassungs und Verwaltungsrecht gekennzeichnet Straf und Zivilrecht Bearbeiten Die ordentliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in Bezirksgerichte Landesgerichte und Oberlandesgerichte sowie den Obersten Gerichtshof Entscheidungen von Gerichten konnen grundsatzlich mit Rechtsmitteln angefochten werden Rechtsmittel sind Berufung Rekurs und Beschwerde Grundsatzlich entscheidet uber ein Rechtsmittel das im Instanzenzug ubergeordnete Gericht In Zivilsachen ist gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts unter bestimmten Voraussetzungen noch ein weiteres Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof vorgesehen In Strafsachen ist grundsatzlich nur ein zweistufiger Instanzenzug eingerichtet Offentliches Recht Bearbeiten Die Gerichte des offentlichen Rechts der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof arbeiten einzugig Instanzenzug in der Schweiz BearbeitenDie Gerichte sind in der Schweiz uberwiegend auf kantonaler Ebene organisiert Sie umfassen alle den Bundesgerichten vorgeschalteten Instanzen Im Zivil und Strafrecht sind dies Bezirksgerichte als erste Instanzje nach Kanton auch Kantonsgericht in gewissen kleineren Kantonen mit nur einem einzigen Gericht erster Instanz Kreisgericht Landgericht Regionalgericht oder Zivilgericht bzw Strafgericht genannt Ihnen vorgeschaltet sind im Zivilrecht die oft auf kommunaler Ebene angesiedelten Friedensrichter oder Vermittler Obergerichte als zweite Instanz in vielen Kantonenin anderen Kantonsgericht daher kann dieser Begriff je nach Kanton ein Gericht erster oder zweiter Instanz bezeichnen Im Kanton Basel Stadt Appellationsgericht im Kanton Tessin Appellationsgericht zivilrechtliche Streitigkeiten bzw Appellationshof strafrechtliche Streitigkeiten und im Kanton Genf Cour de justice eine dritte Instanz namlich das Kassationsgericht wie sie einige wenige Kantone Zurich St Gallen kannten ist mit den 2011 in Kraft getretenen eidgenossischen Prozessordnungen ZPO und StPO entfallenEs bestehen vielfach auch Fach oder Spezialgerichte teilweise auch mit eigenem Instanzenzug Die Judikative auf Schweizer Bundesebene besteht aus dem Bundesgericht BGer mit Sitz in Lausanne und Luzern zwei sozialrechtliche Abteilungen dem Bundesstrafgericht in Bellinzona seit April 2004 sowie dem Bundesverwaltungsgericht seit Januar 2007 und dem Bundespatentgericht seit Januar 2012 in St Gallen Siehe auch BearbeitenLinienorganisationLiteratur BearbeitenBMJV Ubersicht uber den Gerichtsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland PDF Datei 34 kB Justizministerium Ubersicht uber den Instanzenzug in Osterreich Robert Hauser Erhard Schweri Viktor Lieber GOG Kommentar zum zurcherischen Gesetz uber die Gerichts und Behordenorganisation im Zivil und Strafprozess Schulthess Zurich 2012 Einzelnachweise Bearbeiten Verfassungsbeschwerde bundesverfassungsgericht de abgerufen am 4 Mai 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177282 9 lobid OGND AKS 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