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Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein ausserordentlicher Rechtsbehelf mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerugt werden kann Hecksche Formel 1 Sie ist dem Einzelnen als besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung seiner Grundrechte oder der diesen gleichgestellten Rechte beim Bundesverfassungsgericht BVerfG gewahrt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 3 1 Prufungs und Entscheidungsmassstab 3 2 Allgemeines 3 3 Einzelheiten 4 Subsidiaritatsprinzip 5 Rechtsschutzbedurfnis 6 Begrundetheit der Verfassungsbeschwerde 7 Annahme der Verfassungsbeschwerde 8 Rechtsfolgenausspruch 9 Kosten 10 Kommunalverfassungsbeschwerde 11 Massenbeschwerden 11 1 Vorratsdatenspeicherung 11 2 ELENA 11 3 Volkszahlung 2011 11 4 ESM und Fiskalpakt 11 5 CETA 12 Rechtsfolgen 13 Bedeutung der Verfassungsbeschwerde 14 Statistik 15 Siehe auch 16 Literatur 17 Weblinks 18 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Verfassungsbeschwerde ist keine Erweiterung des fachgerichtlichen Instanzenzuges 3 das Bundesverfassungsgericht keine Superrevisionsinstanz Die Verfassungsbeschwerde kann nur mit der Behauptung erhoben werden durch die offentliche Gewalt in einem Grundrecht oder in einem in Art 20 Abs 4 Art 33 Art 38 Art 101 Art 103 und Art 104 GG enthaltenen Recht verletzt zu sein Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf wird ihr gegen ein Gesetz stattgegeben so ist das Gesetz fur nichtig zu erklaren 95 Abs 2 und 3 BVerfGG Eine eigenstandige Verfassungsgerichtsbarkeit wie in Deutschland hangt davon ab ob die Verfassungsgerichtsbarkeit in einem Staat dem Einheits oder dem Trennungsmodell folgt Im Einheitsmodell gibt es keine eigenstandige Verfassungsgerichtsbarkeit uber die Verfassungsmassigkeit des zu uberprufenden Rechtsakts entscheidet beim Einheitsmodell ein Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit so beispielsweise in den USA der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten oder das Schweizer Bundesgericht 4 Im Trennungsmodell hingegen entscheidet ein besonderes Gericht etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht der Verfassungsgerichtshof in Osterreich oder der italienische Corte costituzionale Das Einheitsmodell kennt lediglich eine konkrete Normenkontrolle USA Schweiz das Trennungsmodell gewahrt auch die Moglichkeit Rechtsakte in einem eigenen verfassungsgerichtlichen Verfahren ausserhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens zu uberprufen sog abstrakte Normenkontrolle Deutschland Osterreich Auch Mischformen sind moglich Die Verfassungsbeschwerde ist in Deutschland bereits seit 1951 im Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG geregelt 5 aber erst seit dem 2 Februar 1969 im Grundgesetz verankert Art 93 Abs 1 Nr 4a GG 6 Bereits im September 1951 stellte das Bundesverfassungsgericht klar dass die Verfassungsbeschwerde kein zusatzlicher Rechtsbehelf fur das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten sondern dem Staatsburger als besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte oder der diesen gleichgestellten Rechte gewahrt wird 7 Die vor allem in diesen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den Grundrechten aus Art 1 bis Art 19 des Grundgesetzes GG und den in Art 93 Abs 1 Nr 4a GG genannten grundrechtsgleichen Rechten hatte und hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis und die Fortbildung des Rechts in nahezu allen Lebensbereichen Geschichte BearbeitenNachdem die Verfassungsbeschwerde in der nicht realisierten Paulskirchenverfassung von 1849 bereits in 126 lit g vorgesehen war wurde sie erstmals 1919 in Bayern durch die Bamberger Verfassung 8 eingefuhrt Diese Verfassungsbeschwerde konnte sich jedoch nur gegen behordliche Einzelakte richten nicht wie die heutige Verfassungsbeschwerde auch gegen Akte des Gesetzgebers Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Rechtsbehelf in die neue Landesverfassung des Freistaates Bayern von 1946 ubernommen In Hessen wurde mit der ebenfalls neu gefassten Landesverfassung des Landes Hessen von 1946 ein entsprechender verfassungsrechtlicher Rechtsbehelf eingefuhrt die Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof Bei den Beratungen zur Schaffung des Grundgesetzes wurde im Parlamentarischen Rat die Ubernahme dieser Vorbilder auf Bundesebene zwar diskutiert aber zunachst nicht verwirklicht Erst mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG vom 12 Marz 1951 wurde der Rechtsbehelf einfachrechtlich d h ausserhalb des Grundgesetzes eingefuhrt 90 ff BVerfGG 9 In das Grundgesetz selbst eingefugt und damit einer einfachen Gesetzesanderung entzogen wurde die Verfassungsbeschwerde erst durch das Neunzehnte Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 29 Januar 1969 Artikel 93 Absatz 1 Nr 4a GG Anstoss hierzu war die Einfuhrung des Widerstandsrechts in Art 20 Absatz 4 GG das als Gegengewicht zu den Anderungen im Rahmen der Notstandsverfassung gedacht war Verletzungen desselben sollten auch die Verfassungsbeschwerde eroffnen Anlasslich dieser Erganzung sollte der bisher nur einfachrechtlich geregelte Rechtsbehelf in der Verfassung selbst verankert werden 10 Rechtsfragen BearbeitenPrufungs und Entscheidungsmassstab Bearbeiten Die Verfassungsbeschwerde dient dem Schutz der Grundrechte aus den Art 1 bis 19 GG sowie bestimmter grundrechtsgleicher Rechte z B des Wahlrechts aus Art 38 GG Nur Verletzungen dieser Rechte konnen mit der Verfassungsbeschwerde gerugt werden andere Rechtsverstosse etwa gegen einfache Gesetzesvorschriften dagegen nicht Das Bundesverfassungsgericht pruft dementsprechend auch nicht die umfassende Rechtmassigkeit eines gerugten Rechtsverstosses sondern nur ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist Allgemeines Bearbeiten Nach Art 93 Abs 1 Nr 4a GG kann jeder der behauptet in einem seiner Grundrechte oder bestimmter grundrechtsgleicher Rechte durch die offentliche Gewalt also durch den Gesetzgeber durch Regierung und Behorden oder durch die Gerichte verletzt zu sein Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben Die Moglichkeit die Kontrolle staatlicher Machtentfaltung durch das hochste deutsche Gericht zu initiieren liegt damit nicht allein in den Handen staatlicher Organtrager sondern ebenso bei dem in seinen Grundrechten betroffenen Burger 11 Die Parallelvorschrift fur die Verfassungsbeschwerde findet sich in 90 Abs 1 BVerfGG Die Verfassungsbeschwerde ist begrenzt auf den Schutz der Grundrechte bzw bestimmter grundrechtsgleicher Rechte und schutzt nicht vor sonstigen Rechtsverletzungen 12 Gerugt werden konnen grundsatzlich alle rechtserheblichen Massnahmen der gesetzgebenden der ausfuhrenden und der rechtsprechenden Gewalt Im Regelfall werden Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen erhoben selten auch unmittelbar gegen Gesetze Unmittelbar gegen Regierungs und Behordenhandeln z B Verwaltungsakte kommt eine Verfassungsbeschwerde regelmassig nicht in Betracht weil der Beschwerdefuhrer zunachst den Rechtsweg beschritten und erschopft haben muss Die Verfassungsbeschwerde sichert die Grundrechte umfassend gegen jeden Akt staatlicher Gewalt steht aber nur demjenigen zu der selbst gegenwartig und unmittelbar von einer Rechtsverletzung betroffen ist Sie ist ein ausserordentlicher Rechtsbehelf 13 und tritt nicht alternativ neben das gerichtliche Rechtsschutzsystem sondern ist ihm gegenuber subsidiar Sie kann zulassigerweise nur erhoben werden wenn zuvor alle ordentlichen Rechtsbehelfe erfolglos ausgeschopft worden sind Ein Beschwerdefuhrer muss also im Regelfall gegen einen Grundrechtseingriff zunachst vor Gericht klagen und kann erst nach Erschopfung des Rechtswegs also nach Einlegung aller ihm moglichen Rechtsmittel Verfassungsbeschwerde erheben 14 Die Verfassungsbeschwerde hat keinen Suspensiveffekt Rechtskraft und Vollzug einer angegriffenen Entscheidung bleiben bestehen es sei denn das Bundesverfassungsgericht erlasst auf Antrag eine einstweilige Anordnung Allerdings kann die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gelegentlich eine faktische Suspensivwirkung auslosen und dazu fuhren dass eine angegriffene Entscheidung vorlaufig nicht vollstreckt wird Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht solange Entsprechendes nicht durch eine einstweilige Anordnung geregelt worden ist 15 Einzelheiten Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hat ein Merkblatt ins Internet gestellt das ausfuhrlich informiert uber die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde insbesondere uber die Anforderungen an Form und Inhalt sowie uber die weiteren Zulassigkeitsvoraussetzungen Beschwerdefrist Erschopfung des Rechtswegs Vertretungsmoglichkeiten das Annahmeverfahren und die Gerichtskosten 16 ArtenZu unterscheiden ist zwischen der Rechtssatzverfassungsbeschwerde die aus Akten der Legislative verfassungswidrige Gesetzgebung resultiert und der Urteilsverfassungsbeschwerde die sich aus Gerichtsurteilen ergibt Letztere werden lediglich auf die Verletzung des so genannten spezifischen Verfassungsrechts uberpruft 17 Akte der Exekutive betreffen beispielsweise verfassungswidrige Verwaltungsakte die jedoch als solche nicht Beschwerdegegenstand beim BVerfG sein konnen sondern bei denen noch alle Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ausgeschopft werden mussen Sie gehoren dann zur Urteilsverfassungsbeschwerde BeschwerdefuhrerAls beschwerdefuhrende Rechtssubjekte kommen alle Grundrechtstrager in Frage also naturliche Personen und juristische Personen soweit die Grundrechte ihrem Wesen nach auf die juristische Person anwendbar sind wie etwa die Berufs oder die Eigentumsfreiheit Lediglich Entscheidungen des BVerfG sind nicht verfassungsbeschwerdefahig um einen infiniten Regress zu vermeiden Die Verfassungsbeschwerde kann nur nach Erschopfung des Rechtswegs in Schriftform oder per Telefax beim BVerfG erhoben werden 18 Es genugt also nicht dass ein Beschwerdefuhrer sich uber irgendein Unrecht argert Er muss in seinen eigenen Grundrechten verletzt sein und er muss selbst gegenwartig und unmittelbar verletzt sein Der Beschwerdefuhrer muss Trager des gerugten Grundrechts bzw grundrechtsgleichen Rechts sein 19 Bei deutschen Staatsangehorigen ergeben sich keine Besonderheiten mit Ausnahme des Grundrechts auf Asyl konnen sie sich grundsatzlich auf alle Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte berufen Nicht EU Auslander sind beschwerdebefugt soweit sie sich auf ein Grundrecht berufen konnen das auch Auslandern zukommt Sofern es sich um Deutschen Grundrechte handelt z B Artikel 12 Absatz 1 und 2 GG werden Nicht EU Auslander uber die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1 GG als Auffanggrundrecht in personeller Hinsicht geschutzt EU Auslander konnen sich seit dem am 1 Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon gemass Art 18 AEUV der die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehorigkeit verbietet auch auf die weithin als Deutschen Grundrechte bekannten Artikel berufen Inlandische juristische Personen des Privatrechts sind beschwerdefahig soweit ein Grundrecht seinem Wesen nach auf diese gemass Art 19 Abs 3 GG anwendbar ist In Betracht kommen namentlich vollrechtsfahige juristische Personen des Privatrechts wie der rechtsfahige Verein die Aktiengesellschaft AG die Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA die Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH teilrechtsfahige juristische Personen wie die Offene Handelsgesellschaft OHG die Kommanditgesellschaft KG die Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR oder ggf auch der sogenannten nichtrechtsfahige Verein sowie sonstige Personenvereinigungen sofern sie eine festgefugte Struktur haben auf gewisse Dauer angelegt sind und das Grundrecht dem Wesen nach auf sie anwendbar ist 20 Juristische Personen des offentlichen Rechts sind stets grundrechtsunfahig und konnen daher mit Ausnahme der Prozessgrundrechte keine Verfassungsbeschwerde erheben es sei denn dass sie ausnahmsweise als eigenstandige vom Staat unabhangige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen unmittelbar dem durch ein spezifisches Grundrecht geschutzten Lebensbereich zuzuordnen sind und in diesem Lebensbereich den Burgern zur Verwirklichung ihrer individuellen Grundrechte dienen wie z B offentlich rechtliche Rundfunkanstalten Universitaten und Fakultaten 21 Politische Parteien und Abgeordnete sind nur dann grundrechtsfahig und beschwerdebefugt wenn sie unabhangig von ihrem verfassungsrechtlichen Status Rechte rugen wie jedermann etwa in der Abwehr von gleichheitswidrigen Massnahmen durch Hoheitstrager Sendezeiten im Wahlkampf oder in vermogensrechtlichen Streitigkeiten nicht allerdings wenn sie ihren verfassungsrechtlichen Status gegen Verfassungsorgane geltend machen Organstreitverfahren Die Beschwerde muss ausfuhrlich begrundet werden Der Beschwerdefuhrer muss das verletzte Grundrecht nennen und die ihn verletzende Handlung die Beschwerdeschrift muss den Streitgegenstand festlegen und angeben durch welchen Akt der offentlichen Gewalt der Beschwerdefuhrer sich in welchem Grundrecht bzw grundrechtsgleichen Recht verletzt fuhlt Insbesondere sollte der Beschwerdefuhrer die von ihm angegriffenen Entscheidungen in Kopie ubersenden Es darf dem Bundesverfassungsgericht nicht uberlassen bleiben den Sachverhalt von Amts wegen nach allen Richtungen gewissermassen ins Blaue hinein zu untersuchen Beschwerden die diesen strengen Anforderungen nicht genugen werden vom Gericht erst gar nicht zur Entscheidung angenommen 22 Das Verfahren ist grundsatzlich gerichtskostenfrei in Ausnahmefallen kann eine Missbrauchsgebuhr verhangt werden Nur in sehr seltenen Ausnahmefallen gewahrt das Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe und ordnet einen Rechtsanwalt bei 23 BetroffenheitDer Beschwerdefuhrer muss selbst gegenwartig und unmittelbar betroffen sein Mit diesen Kriterien beabsichtigt das Bundesverfassungsgericht unnotige Beschwerden abzuwehren die Verfassungsbeschwerde von der Popularklage abzugrenzen und dem Grundsatz der Subsidiaritat zur Geltung zu verhelfen 24 Selbstbetroffenheit setzt voraus dass der Beschwerdefuhrer die Verletzung eigener Rechte geltend macht nicht die Rechte Dritter oder bloss objektives Verfassungsrecht Normen die nach Struktur und Inhalt bereits nicht geeignet sind in Grundrechte einzugreifen scheiden als Prufungsgegenstand von vorneherein aus Der Beschwerdefuhrer muss in eigenen Grundrechten betroffen sein nur der Rechtsinhaber selbst kann Verfassungsbeschwerde erheben Selbstbetroffenheit ist immer dann gegeben wenn der Beschwerdefuhrer Adressat der angegriffenen Regelung ist 25 kann aber auch dann vorliegen wenn er als Dritter rechtlich zwangslaufig betroffen ist Ladenschlussgesetz betrifft auch die Verbraucher 26 Selbstbetroffenheit scheidet stets dann aus wenn ein Beschwerdefuhrer nur eine bloss objektive Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns behauptet ohne sich auf seine Grundrechte zu berufen oder berufen zu konnen Eine Verfassungsbeschwerde die lediglich die fehlerhafte Anwendung objektiven Verfassungsrechts rugt ist daher bereits aus diesem Grund unzulassig etwa eine Verfassungsbeschwerde gegen die Auflosung des Bundestages selbst wenn die Auflosung objektiv verfassungswidrig sein sollte Der Beschwerdefuhrer konnte kein Grundrecht nennen in dem er selbst betroffen ware 27 Der Beschwerdefuhrer muss gegenwartig also schon oder noch betroffen sein ein bloss virtuelles Betroffenwerden reicht nicht aus 28 Die gegenwartige Betroffenheit setzt grundsatzlich ein in Kraft getretenes Gesetz voraus da einer Norm erst ab diesem Zeitpunkt Rechtswirkung zukommt 29 Das Bundesverfassungsgericht halt eine gegenwartige Beschwer zur Sicherstellung effektiven Grundrechtsschutzes auch schon vor Inkrafttreten fur gegeben wenn die kunftigen Rechtswirkungen bereits gegenwartig klar abzusehen und fur den Beschwerdefuhrer gewiss sind 30 Ausnahmsweise ist eine Verfassungsbeschwerde deshalb auch ohne aktuelle Betroffenheit zulassig wenn eine Norm den Betroffenen bereits gegenwartig zu spater nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder von Dispositionen abhalt die er nach dem spateren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen kann 31 oder wenn eine angegriffene Norm materielle Rechtswirkungen zwar erst in der Zukunft erzeugen wird die Normadressaten der Norm aber bereits feststehen und klar abzusehen ist in welcher Weise die Beschwerdefuhrer betroffen werden z B Rundfunkgebuhren 32 Trotz zwischenzeitlicher Erledigung bejaht das Bundesverfassungsgericht die Gegenwartigkeit der Beschwerdebefugnis auch bei Wiederholungsgefahr 33 oder wenn die gegenstandslos gewordene Massnahme den Beschwerdefuhrer weiterhin erheblich beeintrachtigt 34 bei zuruckliegenden Freiheitsentziehungen 35 wenn anderenfalls die Klarung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsatzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerugte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt oder der Betroffene nach dem regelmassigen Geschaftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte 36 Die Beeintrachtigung muss den Beschwerdefuhrer unmittelbar betreffen Das Erfordernis des unmittelbaren Betroffenseins ist erfullt wenn die angegriffene Norm direkt in grundrechtlich geschutzte Positionen eingreift ohne dass es noch einer Umsetzung des Gesetzesbefehls durch Gesetz 37 Verordnung 38 Satzung 39 oder insbesondere durch einen Vollzugsakt der Exekutive 40 bedarf 41 Sie darf weder rechtsnotwendig noch nach der tatsachlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraussetzen oder erfordern 42 Ist dagegen zur Durchfuhrung eines Gesetzes ein selbstandiger Vollzugsakt notwendig muss dieser zunachst abgewartet und mit zulassigen Rechtsbehelfsmitteln angegriffen werden 43 Ausnahmsweise kann ein Gesetz auch vor Erlass eines Umsetzungsaktes mit Verfassungsbeschwerde angegriffen werden wenn es zu spater nicht mehr revidierbaren Dispositionen veranlasst 44 oder wenn der Betroffene sich nicht gegen einen Vollzugsakt wehren kann weil er von dem Eingriff nichts erfahrt 45 oder erst nach langer Zeit Kenntnis erlangen kann 46 Letztinstanzliche Straf und Ordnungswidrigkeitsvorschriften konnen immer unmittelbar angegriffen werden da dem Burger nicht zuzumuten ist die Verhangung einer Strafe abzuwarten 47 BeschwerdegegenstandBeschwerdegegenstand ist die behauptete Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Art 20 Abs 4 Artikel 33 38 101 103 und 104 GG durch die offentliche Gewalt Tauglicher Angriffsgegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist daher jedes potentiell grundrechtsverletzende Tun oder Unterlassen der Gesetzgebung vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung Ein Unterlassen kann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein wenn eine grundrechtlich gebotene Handlungspflicht besteht Es muss sich um Rechtsakte der deutschen staatlichen Gewalt handeln gleichgultig ob Bundes oder Landesstaatsgewalt Entscheidungen auslandischer Behorden oder Gerichte sind nicht angreifbar allerdings deutsche Massnahmen der Vollstreckungshilfe Erfasst werden alle Massnahmen der unmittelbaren wie der mittelbaren Staatsgewalt also auch das Tun oder Unterlassen von Gemeinden und Gemeindeverbanden von Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts In Betracht kommen Hoheitsakte aller drei staatlichen Gewalten der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung Die Moglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Verwaltungshandeln allein hat aber wegen der Rechtsweggarantie Art 19 Abs 4 GG und dem Gebot der Rechtswegerschopfung 90 Abs 2 BVerfGG kaum praktische Bedeutung Die allermeisten Beschwerden richten sich gegen Gerichtsentscheidungen Urteilsverfassungsbeschwerden 48 Nicht angreifbar sind Verwaltungsvorschriften da sie keine nach aussen wirkenden Normen enthalten 49 Rechtsakte von supranationalen Organisationen wie etwa der Europaischen Union sogenanntes sekundares Gemeinschaftsrecht konnen nur dann angegriffen werden wenn der Beschwerdefuhrer substantiiert darlegt dass die europaische Rechtsentwicklung einschliesslich der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken und der unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell nicht mehr gewahrleistet ist oder dass ein Rechtsakt aus den Ermachtigungsgrenzen ausbricht bzw die Verfassungsidentitat der Bundesrepublik verletzt 50 Dies darzulegen durfte im Ergebnis nicht moglich sein Uneingeschrankt angegriffen werden konnen mit der Verfassungsbeschwerde die deutschen Zustimmungsgesetze zu den europaischen Vertragen 51 sowie innerstaatliche Umsetzungsakte von sekundarem Gemeinschaftsrecht soweit ein nationaler Gestaltungsspielraum besteht und sie nicht europarechtlich determiniert sind 52 Die Verfassungsbeschwerde dient nicht dem Schutz von Rechten schlechthin sondern nur dem Schutz der im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte sowie der die in Art 93 Abs 1 Nr 4a GG genannten Rechte aus den Art 20 Abs 4 Art 33 Art 38 GG und der sogenannten Prozessgrundrechte der Art 101 GG Art 103 GG und Art 104 GG z B gesetzlicher Richter rechtliches Gehor Nicht gerugt werden kann die Verletzung anderer Rechte wie etwa Vorschriften des Volkerrechts oder einfacher Gesetze oder von objektiven Verfassungsnormen Prufung des AntragsDas BVerfG pruft die Urteilsverfassungsbeschwerde aufgrund der im BVerfGG enthaltenen Voraussetzungen Zulassigkeit der Rechtsweg muss erschopft und die Einlegungsfrist gewahrt sein 90 BVerfGG 93 BVerfGG der Beschwerdefuhrer muss beschwerdefahig sein also Grundrechtsfahigkeit besitzen der Beschwerdefuhrer muss Prozessfahigkeit besitzen Verfahrensfahig ist wer grundrechtsmundig ist Dabei ist entscheidend auf die Einsichtsfahigkeit und nicht auf die rechtliche Handlungsfahigkeit abzustellen Wer in der Lage ist ein Grundrecht selbstandig auszuuben muss es auch prozessual selbst verteidigen konnen Das ist regelmassig bei allen Volljahrigen der Fall soweit nicht ausnahmsweise eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt die die Bestellung eines Betreuers erfordert Will sich ein Beschwerdefuhrer gerade gegen die Bestellung eines Betreuers zur Wehr setzen ist er insoweit als prozessfahig anzusehen da ansonsten sein Grundrechtsschutz unzumutbar verkurzt wurde 53 Minderjahrige sind verfahrensfahig wenn sie grundrechtsmundig sind was von ihrer Einsichtsfahigkeit abhangt nicht aber pauschal von der Geschaftsfahigkeit Vielmehr ist im Einzelfall die Einsichtsfahigkeit eines Beschwerdefuhrers im Hinblick auf das in Rede stehende Grundrecht zu prufen In Konflikten zwischen Kind und Eltern ist zur gerichtlichen Vertretung des Minderjahrigen im Verfassungsbeschwerdeverfahren ggf ein Erganzungspfleger bzw ein Verfahrenspfleger zu bestellen 54 Fur juristische Personen handelt ihr gesetzlicher Vertreter ihr satzungsgemasser Vorstand oder ein Beauftragter Bei einer nicht rechtsfahigen Personengruppe kann das Bundesverfassungsgericht nach 21 BVerfGG einen oder mehrere Beauftragte bestellen Im Regelfall muss die Beschwerde innerhalb einer Monatsfrist nach Erlass des angegriffenen Rechtsaktes etwa eines letztinstanzlichen Urteils nicht nur erhoben sondern auch vollstandig begrundet werden 93 Abs 1 BVerfGG Die Beschwerdefrist endet mit Ablauf des dem Fristbeginn entsprechenden Monatstages so dass die Monatsfrist im Februar auch nur 28 bzw 29 Tage statt 30 oder 31 Tage betragen kann Bei Beschwerden gegen Gesetze betragt die Frist ein Jahr 93 BVerfGG 55 Bei unklarem Fristenlauf kann die Beschwerde aus Grunden der Fristwahrung sogar vorsorglich erhoben werden 56 Eine Fristwahrung durch das Datum des Poststempels ist nicht moglich sondern die Beschwerde muss vor Fristablauf beim Bundesverfassungsgericht vollstandig eingegangen sein Eine Verlangerung der Beschwerdefrist ist zwar ausgeschlossen aber wenn die Frist ohne Verschulden nicht eingehalten werden konnte so kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Verfassungsbeschwerde nachgeholt werden Die Tatsachen zur Begrundung des Antrags sind glaubhaft zu machen Das Verschulden des Bevollmachtigten steht dem Verschulden eines Beschwerdefuhrers gleich 93 Abs 2 BVerfGG 57 Die Verfassungsbeschwerde unterliegt der Schriftform und strengen Anforderungen an die Begrundung 23 Abs 1 BVerfGG Die Einreichung der schriftlichen Beschwerde per Post oder auch Telefax ist zulassig nicht aber per E Mail 57 Die Beschwerde ist mit vollstandiger Begrundung nebst aller relevanten Anlagen innerhalb der Monatsfrist einzureichen 16 Ein reiner Verweis auf eine andere dem Bundesverfassungsgericht bereits vorliegende Verfassungsbeschwerde kann die erforderliche erneute Einreichung derselben Anlagen nicht ersetzen Werden weitere Informationen und Dokumente die zu den Mindestanforderungen an die Begrundung der Verfassungsbeschwerde gehoren erst nach Fristablauf unterbreitet so ist die Verfassungsbeschwerde unzulassig 16 Beschwerdebefugnis 90 Abs 1 BVerfGG Begrundetheit der Beschwerde liegt vor wenn ein Grundrecht des Beschwerdefuhrers verletzt wurde Ist der Beschwerdefuhrer auch beschwerdebefugt so wird seine Verfassungsbeschwerde angenommen wenn sie grundsatzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder wenn dies zur Durchsetzung eigener verfassungsmassiger Rechte des Beschwerdefuhrers angezeigt ist Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor wird die Beschwerde nicht angenommen Daher geht jeder Nichtannahmeentscheidung eine intensive Rechtsprufung voraus 58 Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nicht kontradiktorisch d h dem Beschwerdefuhrer steht kein Antragsgegner gegenuber Die Beschwerde richtet sich gegen einen Rechtsakt nicht gegen ein Staatsorgan Die von der Beschwerde betroffenen Verfassungsorgane haben aber die Moglichkeit der Anhorung und des Beitritts zum Verfahren 94 BVerfGG 59 Ublicherweise entscheidet das Bundesverfassungsgericht ohne mundliche Verhandlung durch Beschluss Keine InstanzenEs gibt bei Verfassungsbeschwerden keine Instanzen das BVerfG in Karlsruhe nimmt als einzige Instanz die Verfassungsbeschwerde direkt an oder weist sie zuruck 60 Das BVerfG entscheidet unter anderem nach 13 Nr 8a BVerfGG uber Verfassungsbeschwerden oder nach 13 Nr 11 BVerfGG uber die Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes oder eines Landesgesetzes mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit eines Landesgesetzes oder sonstigen Landesrechts mit einem Bundesgesetz auf Antrag eines Gerichts Art 100 Abs 1 GG Die Verwerfungskompetenz fur formliche nachkonstitutionelle Gesetze ist uber das Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf die Verfassungsgerichte zentralisiert denn Art 100 Abs 1 GG begrundet die konkrete Normenkontrolle Subsidiaritatsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Subsidiaritatsprinzip Verfassungsprozessrecht Eine der wichtigsten Zulassigkeitsvoraussetzungen ist die Erschopfung des Rechtswegs Da es Aufgabe der allgemeinen Gerichte ist dem Burger Rechtsschutz zu gewahren kommt eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht wenn zuvor alle Rechtsschutzmoglichkeiten ausgeschopft worden sind Ein Beschwerdefuhrer muss daher alle ihm zustehenden Rechtsmittel und behelfe vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolglos eingelegt haben Nur ausnahmsweise kann eine Beschwerde auch ohne Erschopfung des Rechtswegs zugelassen werden wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder die Rechtswegserschopfung nicht zumutbar ist Dabei ist zu unterscheiden Gegen behordliche Massnahmen steht nach Art 19 Abs 4 GG immer der Rechtsweg offen sodass die Moglichkeit einer unmittelbaren Verfassungsbeschwerde regelmassig ausscheidet Wenn ein Betroffener sich gegen eine staatliche Massnahme wehren will muss er zunachst die Verwaltungs Gerichte anrufen Erst nach rechtskraftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens konnte er Verfassungsbeschwerde erheben Gegen gerichtliche Entscheidungen kann ein Beschwerdefuhrer erst nach Erschopfung des Rechtswegs also nach der letzten Instanz Verfassungsbeschwerde erheben die so genannte Urteilsverfassungsbeschwerde Den allgemeinen normalen Gerichten vom Bundesverfassungsgericht Fachgerichte genannt obliegt die Ermittlung und Wurdigung des Sachverhalts sowie die Auslegung des einfachen Rechts aber auch die Wahrung der Grundrechte Der subsidiaren Funktion der Verfassungsbeschwerde wurde es zuwiderlaufen sie anstelle oder wahlweise neben einem moglicherweise anderweitig zulassigen Rechtsbehelf zuzulassen 61 Eine solche Urteilsverfassungsbeschwerde kann daher grundsatzlich zulassigerweise nur nach Abschluss des Rechtswegs also gegen letztinstanzliche rechtskraftige Gerichtsentscheidungen erhoben werden 62 Es handelt sich insoweit um einen Fall der Durchbrechung der Rechtskraft Unterlasst der Beschwerdefuhrer ein zulassiges Rechtsmittel oder bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel aus prozessualen Grunden erfolglos z B wegen Verspatung ist der Rechtsweg regelmassig nicht erschopft und eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Subsidiaritatsprinzips unzulassig 63 Gegen formelle Gesetze ist kein Rechtsweg eroffnet sodass sie bei Vorliegen der ubrigen Voraussetzungen insbesondere der unmittelbaren und gegenwartigen Selbstbetroffenheit unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden konnen Gleichwohl verlangt das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiaritat vom Beschwerdefuhrer auch bei Gesetzen die ihn selbst gegenwartig und unmittelbar in seinen Grundrechten betreffen regelmassig zunachst einen offensichtlich aussichtslosen Vollzugsakt zu beantragen und dessen Ablehnung dann vor den Fachgerichten anzufechten Diese konnten das Verfahren aussetzen und das Gesetz nach Art 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Prufung vorlegen 64 Andernfalls stehe dem Beschwerdefuhrer nach Abschluss des Rechtswegs die Urteilsverfassungsbeschwerde zu Obwohl gegen eine Norm kein fachgerichtlicher Rechtsweg eroffnet ist soll ein Betroffener in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunachst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen 65 Hiervon macht das Bundesverfassungsgericht nur dann eine Ausnahme wenn der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt oder die Anrufung der Fachgerichte im konkreten Fall zu unzumutbaren Ergebnissen fuhren wurde 66 Diese Rechtsprechung wird teilweise kritisiert da sie widerspruchlich sei zu unzumutbaren und unkalkulierbaren Anforderungen zu Lasten des Betroffenen und im Ergebnis nahezu zum Ausschluss der Rechtssatzverfassungsbeschwerde fuhre Mit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde konnen ausnahmsweise auch Gesetze Rechtsverordnungen oder Satzungen vor deren Vollzug angegriffen werden 67 Das konnen Gesetze sein die zu heimlichen Grundrechtseingriffen ermachtigten 68 Dem Grundsatz der Subsidiaritat der Verfassungsbeschwerde werde durch die Zulassigkeitskriterien der unmittelbaren und gegenwartigen Selbstbetroffenheit hinreichend Rechnung getragen es bestehe kein Grund und keine Rechtfertigung den Burger uber diese Anforderungen hinaus in ein von vorneherein unzulassiges Gerichtsverfahren zu treiben 69 Rechtsschutzbedurfnis BearbeitenBei Vorliegen der ubrigen Zulassigkeitsvoraussetzungen ist das Rechtsschutzbedurfnis regelmassig gegeben Die Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis sowie der Erschopfung des Rechtswegs konkretisieren und verbrauchen den Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedurfnisses 70 Problematisch kann das Rechtsschutzbedurfnis bei zwischenzeitlicher Erledigung sein etwa durch Aufhebung der angegriffenen Massnahme 71 Hier gelten die von der Verwaltungsrechtsprechung zur Fortsetzungsfeststellungsklage entwickelten Massstabe entsprechend Bei Eingriffen in besonders bedeutsame Grundrechte 72 bei besonders schwerwiegenden Eingriffen 73 bei einem Fortdauern der beeintrachtigenden Wirkungen 74 oder bei Wiederholungsgefahr 75 wird das Rechtsschutzbedurfnis als fortbestehend angesehen 70 Begrundetheit der Verfassungsbeschwerde BearbeitenGrundsatzlich werden samtliche und nicht nur die vom Beschwerdefuhrer genannten Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte uberpruft die wegen der Rechtsverletzung in Betracht kommen Es ist aber nicht jede Rechtsverletzung erheblich Prufungsmassstab ist ausschliesslich die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts 76 Ein Verstoss gegen einfaches Recht genugt daher nicht andernfalls wurde das Bundesverfassungsgericht zu einer Superrevisionsinstanz Das widersprache der Aufgabenverteilung die das Grundgesetz zwischen Verfassungs und Fachgerichtsbarkeit vornimmt Annahme der Verfassungsbeschwerde BearbeitenDie Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht Diese Annahmeentscheidung ist theoretisch der eigentlichen Zulassigkeits und Begrundetheitsprufung vorgelagert Das Annahmeverfahren dient der Selektion der Verfassungsbeschwerden und soll ein Ventil gegen eine Uberflutung des Bundesverfassungsgerichts sein Seine verfassungsrechtliche Ermachtigung findet es in Art 94 Abs 2 Satz 2 GG 77 Auf Grund der ubergrossen Vielzahl der Verfassungsbeschwerden die derzeit 96 aller Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ausmachen wurde wiederholt uber eine Beschrankung der Verfassungsbeschwerde nachgedacht Bereits 1956 wurde ein Vorprufungsverfahren fur Verfassungsbeschwerden eingefuhrt um das Bundesverfassungsgericht gegenuber der Flut von Verfahren zu entlasten Das Verfahren wurde mehrfach novelliert 1985 wurden die bisherigen Vorprufungsausschusse durch Kammern mit erweiterten Befugnissen ersetzt Gleichwohl sah sich 1992 der damalige Prasident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog zu der drastischen Bemerkung veranlasst Wenn man uns nicht hilft saufen wir ab 78 Mit der Novelle zum BVerfGG 1993 79 wurde das Annahmeverfahren fur Verfassungsbeschwerden modifiziert Im Gegensatz zu fruheren Regelungen die beschrieben unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden abgelehnt oder ihnen stattgegeben werden konnten werden in den neuen 93a bis 93d BVerfGG nunmehr die Grunde fur die Annahme einer Verfassungsbeschwerde als verbindliche Massstabe fur die Entscheidung der Kammer und des Senats festgelegt 80 Die Verfassungsbeschwerde ist nach 93a Abs 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen wenn ihr grundsatzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt Grundsatzannahme oder es zur Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte angezeigt ist Durchsetzungsannahme Der erste Annahmegrund stellt auf die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde ab grundsatzliche Bedeutung ist gegeben wenn wichtige Fragen des Verfassungsrechts aufgeworfen sind Der zweite Annahmegrund dient in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz angezeigt ist die Annahme bei besonderem Gewicht der Grundrechtsverletzung insbesondere wenn dem Beschwerdefuhrer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen wurde Liegt keiner der beiden Annahmegrunde vor ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen selbst wenn diese zulassig und begrundet sein sollte Dies wird vor allem in Bagatellfallen der Fall sein Mit ein bisschen Verfassungswidrigkeit muss der Burger gegebenenfalls leben 81 Rechtsfolgenausspruch BearbeitenStellt das Bundesverfassungsgericht fest dass der angegriffene Hoheitsakt Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt hebt es ihn grundsatzlich auf Nichtigkeit 82 Anders verfahrt das Gericht dagegen bei Verletzungen des allgemeinen Gleichheitssatzes Ein Gesetz das gegen Artikel 3 I GG verstosst wird von dem Gericht in der Regel nicht aufgehoben sondern fur mit dem Grundgesetz unvereinbar erklart Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung verbleibt es dem Gesetzgeber anstelle der verfassungswidrigen Regelung eine verfassungsmassige zu erlassen Das Gericht kann hierzu dem Gesetzgeber eine Frist setzen bis zu deren Ablauf die mit der Verfassung unvereinbare Regelung fortgilt Ausnahmsweise kann das Gericht eine Ubergangsregelung durch Urteil anordnen Kosten BearbeitenDas Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei Bei missbrauchlicher Anrufung des Gerichtes kann jedoch eine Missbrauchsgebuhr von bis zu 2 600 Euro auferlegt werden 83 Von dieser Moglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht fruher nur selten Gebrauch gemacht Seit der Einfuhrung der Moglichkeit zur Verhangung von Missbrauchsgebuhren im Jahr 1962 wurden solche Gebuhren 2 719 mal verhangt Erster Senat 930 Zweiter Senat 1 789 Die Gesamtsumme aller Missbrauchsgebuhren betragt 479 761 Euro Der Anteil der Missbrauchsgebuhrenentscheidungen an der Gesamtzahl der eingelegten Verfassungsbeschwerden lag bis zum 31 Dezember 2005 bei etwa 0 26 In jungerer Zeit haben die diesbezuglichen Entscheidungen aber zugenommen Das Gericht wendet sich damit vor allem dagegen dass es durch von vornherein erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden den Grundrechtsschutz fur andere Betroffene nur verzogert gewahren konne 84 85 86 87 88 89 Kommunalverfassungsbeschwerde BearbeitenNach Artikel 93 Absatz 1 Nr 4b GG entscheidet das Bundesverfassungsgericht auch uber Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbanden wegen Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG durch ein Gesetz oder durch sonstige Normen Es ist das einzige verfassungsgerichtliche Verfahren an dem Kommunen beteiligt sein und eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen konnen Im abstrakten Normenkontrollverfahren sind sie nicht antragsberechtigt im Bund Lander Streit und im Organstreit nicht parteifahig im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren um Grundrechte nicht beschwerdebefugt 90 Der Begriff Verfassungsbeschwerde ist missverstandlich da er ublicherweise mit dem Schutz der Grundrechte in Verbindung gebracht wird 91 Genau darum geht es hier aber nicht Prufungsmassstab ist nur die Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 GG ist die keine Grundrechtsqualitat hat 92 Es geht um die Bewahrung der institutionellen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nicht um grundrechtsbezogene Rechtsverteidigung Entscheidungsziel ist eine abstrakte Normenkontrolle 93 Gleichwohl finden die Verfahrensvorschriften uber die Individualverfassungsbeschwerde insbesondere das Erfordernis der Beschwerdefahigkeit weitgehend Anwendung 90 Abs 2 u 3 91 95 BVerfGG Der Antrag muss schriftlich gestellt und begrundet werden Antragsbefugt sind nur Gemeinden und Gemeindeverbande Die Antragsfrist betragt ein Jahr 93 Absatz 3 BVerfGG Zulassiger Beschwerdegegenstand sind Gesetze des Bundes und der Lander auch Rechtsverordnungen ebenso sonstige Normen die Aussenwirkung gegenuber Gemeinden haben 94 Nicht als Gegenstand der kommunalen Verfassungsbeschwerde kommen in Betracht gerichtliche Entscheidungen oder Massnahmen der vollziehenden Gewalt etwa Ministerialerlasse 95 Die beschwerdefuhrende Gemeinde muss die Moglichkeit einer Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung darlegen und einen Sachverhalt dartun aufgrund dessen der Schutzbereich des Artikel 28 Absatz 2 GG betroffen sein konnte Sie muss selbst gegenwartig und unmittelbar betroffen sein 96 Soweit das Landesverfassungsrecht Gemeinden die Moglichkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht einraumt schliesst 91 Satz 2 BVerfGG fur landesrechtliche Normen den Zugang zum Bundesverfassungsgericht aus Fur bundesrechtliche Normen gilt dieser Subsidiaritatsgrundsatz nicht sie konnen immer nur vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden Auch die kommunale Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung Hier gelten die allgemeinen Regelungen der 93a ff BVerfGG Massenbeschwerden BearbeitenDie erste mit grosser offentlicher Aufmerksamkeit verbundene Verfassungsbeschwerde die im direkten Kontext einer Burgerrechtsbewegung eingereicht wurde war jene gegen das Volkszahlungsgesetz vom 25 Marz 1982 97 Sie endete mit dem Volkszahlungsurteil 15 Dezember 1983 98 Seitdem hat sich die Verfassungsbeschwerde als Instrument der Zivilgesellschaft etabliert 99 Vorratsdatenspeicherung Bearbeiten nbsp Insgesamt zwolf Kisten mit Beschwerdeschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung werden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht Im Jahr 2007 erhoben 34 939 Beschwerdefuhrer 100 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung koordinierte Beschwerde war die bisher grosste Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland Wegen der Erledigungserklarung der Beschwerdefuhrer nach einer Entscheidung in parallelen Verfahren wurde diese Beschwerde nicht entschieden ELENA Bearbeiten Eine vom Datenschutzverein FoeBuD organisierte Massenbeschwerde von 22 005 Beschwerdefuhrern 101 wurde 2010 gegen die zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA erhoben 102 103 Mit Art 3 des Gesetzes vom 23 November 2011 104 wurde das ELENA Verfahrensgesetz in wesentlichen Punkten aufgehoben 105 Volkszahlung 2011 Bearbeiten Eine weitere vom FoeBuD organisierte Massenbeschwerde mit uber 10 000 Teilnehmer Unterschriften gegen das von der damaligen Grossen Koalition beschlossene Zensusgesetz 2011 wurde nicht zur Entscheidung angenommen 106 107 ESM und Fiskalpakt Bearbeiten Gegen die von Bundestag und Bundesrat am 29 Juni 2012 als Massnahmen zur Bewaltigung der Staatsschuldenkrise im Euro Wahrungsgebiet beschlossenen Gesetze 108 hatten der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler eurokritische Finanzwissenschaftler um den emeritierten Professor Joachim Starbatty und diverse weitere Einzelpersonen Verfassungsbeschwerde eingelegt Die Beschwerden richteten sich sowohl gegen den ESM als auch den Europaischen Fiskalpakt Mit dem Ziel dem Bundesprasidenten vorlaufig zu untersagen die betreffenden Gesetze auszufertigen und die mit ihnen gebilligten volkerrechtlichen Vertrage zu ratifizieren Art 82 Abs 1 Satz 1 GG wurden die Beschwerden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag verbunden nbsp Mitarbeiter von Mehr Demokratie e V verladen die Vollmachten fur die Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt 29 Juni 2012Die von dem Verein Mehr Demokratie unterstutzte Verfassungsbeschwerde wurde von dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Daubler Gmelin erstellt 109 Dieser Beschwerde hatten sich 11 717 weitere Beschwerdefuhrer angeschlossen was zu einem der grossten Massenverfahren in der bundesdeutschen Justizgeschichte fuhrte 110 Unter den Unterzeichnern der Beschwerde befanden sich auch Bundestagsabgeordnete der Bund der Steuerzahler die Freien Wahler die Okologisch Demokratische Partei und die Piratenpartei Deutschland 111 Am 10 Juli 2012 wurde mundlich verhandelt 112 Experten vom Centrum fur Europaische Politik gingen davon aus dass dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben werde da das Hauptsacheverfahren ansonsten uberflussig und die Bundesrepublik Deutschland volkerrechtlich gebunden ware 113 Der Prasident Andreas Vosskuhle liess durchklingen dass das Gericht eine sehr sorgfaltige summarische Prufung vornehmen werde Von Seiten des Gerichts werde befurchtet dass eine Stattgabe des Eilantrags im Ausland nicht verstanden werden wurde und somit ein falsches Signal aussende Vosskuhle folgerte Wir sehen doch alle die Schlagzeilen Euro Rettung durch Deutschland gestoppt 114 Mit Urteil vom 12 September 2012 hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit der Massgabe abgelehnt dass die Ratifikation des ESM nur erfolgen darf wenn insbesondere eine hinreichende Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gewahrleistet wird 115 Am 13 September 2012 unterzeichnete Bundesprasident Joachim Gauck daraufhin die Urkunde zur Ratifizierung des Vertrags zum Euro Rettungsschirms ESM 116 117 Nachdem sichergestellt worden war dass die deutschen Zahlungsverpflichtungen in keinem Fall uber 190 Milliarden Euro hinausgehen und dass Bundesrat und Bundestag uber das Handeln des ESM umfassend unterrichtet werden war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Haushaltshoheit des deutschen Parlaments gesichert Es hat den Europaischen Stabilitatsmechanismus und den Fiskalpakt deshalb auch im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemass gebilligt 118 119 120 CETA Bearbeiten Gegen die Zustimmung zum CETA Vertrag durch die Bundesregierung im Rat der Europaischen Union und den Deutschen Bundestag wurde unter anderen von Marianne Grimmenstein vertreten durch Andreas Fisahn und Martin Hochhuth eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt und auf change org beworben 121 Diesem Antrag hatten sich 68 015 weitere Beschwerdefuhrer angeschlossen Die durch Bernhard Kempen vertretenen Antrage gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europaischen Union zur Unterzeichnung zum Abschluss und zur vorlaufigen Anwendung des CETA Abkommens unterstutzen mit Campact foodwatch Mehr Demokratie und Marianne Grimmenstein insgesamt uber 200 000 Burger 122 Die Antrage wurden wegen der ansonsten drohenden handelspolitischen Nachteile mit Urteil vom 13 Oktober 2016 zwar abgelehnt 123 der Zweite Senat mahnte aber die Sicherstellung eines einseitigen Kundigungsrechts die vorlaufige Anwendung des Abkommens nur in Bereichen die eindeutig in die Zustandigkeit der EU fallen sowie die hinreichende demokratische Ruckbindung der Beschlusse des CETA Ausschusses an 124 125 Mit Beschluss vom 7 Dezember 2016 lehnte das Bundesverfassungsgericht weitere Eilantrage ab 126 da die Bundesregierung die vom Gericht im Oktober 2016 aufgestellten Massgaben fur die Unterzeichnung des Abkommens eingehalten habe 127 Rechtsfolgen BearbeitenObwohl das BVerfG Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert gehort es nicht zum Instanzenzug Es uberpruft nicht ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewandt haben es pruft nur ob die getroffene Gerichtsentscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht RechtssatzverfassungsbeschwerdeBei einer erfolgreichen Rechtssatzverfassungsbeschwerde erklart das BVerfG das Gesetz gemass 95 Abs 3 Satz 1 BVerfGG fur nichtig Ausnahmsweise gibt es keine Nichtigerklarung eines Gesetzes wenn ubergeordnete Grunde die Beschrankung auf die Unvereinbarerklarung dies gebieten Dies ist insbesondere dann der Fall wenn zu befurchten ist dass die Nichtigerklarung des angegriffenen Gesetzes den Verfassungsverstoss vertiefen wurde Dann erklart das BVerfG das Gesetz stattdessen vielmehr lediglich fur unvereinbar mit dem als Massstabsnorm dienenden hoherrangigen Recht 31 Abs 2 Satz 2 BVerfGG und erklart die Norm in einer Ubergangszeit bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung fur weiterhin anwendbar UrteilsverfassungsbeschwerdeBei einer erfolgreichen Urteilsverfassungsbeschwerde hebt das BVerfG dieses Urteil und gegebenenfalls auch die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Uberprufung an die Fachgerichte zuruck 95 Abs 2 BVerfGG Es ist insofern das hochste deutsche Gericht als es Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben bzw sie bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen kann und dass Entscheidungen des Gerichts weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar sind 128 Nach 31 Abs 1 BVerfGG binden namlich die Entscheidungen des BVerfG die Verfassungsorgane des Bundes und der Lander sowie alle Gerichte und Behorden Bedeutung der Verfassungsbeschwerde BearbeitenGrundrechte haben nach der heute herrschenden Lehre eine doppelte Funktion Zum einen sind sie in ihrer herkommlichen liberalen Bedeutung subjektive Freiheitsrechte des Burgers gegen den Staat zum anderen sind die Grundrechte zugleich objektive Wertentscheidungen und Grundsatznormen die fur alle Bereiche des Rechts gelten Dementsprechend hat auch die Verfassungsbeschwerde eine doppelte Funktion Vorrangig dient die Verfassungsbeschwerde dem individuell subjektiven Grundrechtsschutz des von einer staatlichen Massnahme betroffenen Beschwerdefuhrers und sichert die unmittelbare Geltung seiner Grundrechte Mit ihr wird die Durchsetzung hochstpersonlicher Rechte verfolgt sie ist der spezifische Rechtsbehelf des Burgers gegen den Staat 129 Daneben ist sie auf Grund ihrer fallubergreifenden generellen Wirkung aber auch ein spezifisches Rechtsschutzmittel des objektiven Verfassungsrechts dient dessen Wahrung Auslegung und Fortbildung und hat einen generellen Edukationseffekt 130 Diese objektiv rechtliche Funktion stellt eine zusatzliche Dimension der Verfassungsbeschwerde dar Indem der Betroffene seine eigenen Grundrechte verteidigt setzt er zugleich ein Verfahren in Gang das auch dem objektiven Verfassungsschutz dient Diese objektiv rechtliche Dimension ist Folge der subjektiv rechtlichen darf aber nicht zu einer Relativierung der subjektiven Rechtsschutzfunktion der Verfassungsbeschwerde fuhren Dabei ist die Gewichtung der beiden Dimensionen in der Literatur im Einzelnen umstritten und wird auch vom BVerfG nicht einheitlich gehandhabt 131 Aus der objektiv rechtlichen Funktion leitet das Bundesverfassungsgericht seine Befugnis ab uber eine von den Beschwerdefuhrern nach der mundlichen Verhandlung zuruckgenommene Verfassungsbeschwerde bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zu entscheiden 132 Auch die umfassende Prufung am Massstab der gesamten Verfassung die das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an die beruhmte Elfes Entscheidung regelmassig vornimmt ist Ausdruck der objektiv rechtlichen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde Gleiches gilt fur die Moglichkeit in Bagatellfallen eine zulassige und begrundete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen 133 Statistik BearbeitenVon 1951 bis Ende 1988 wurden 71 447 Verfassungsbeschwerden erhoben seitdem hat sich die Zahl weit mehr als verdreifacht und ist bis Ende 2020 auf insgesamt 240 251 Beschwerden angestiegen 134 Von diesen wurden 245 809 Beschwerden durch Nichtannahme erledigt und nur 5 372 stattgegeben 2 3 134 Im Jahr 2009 wurden 5911 Beschwerden entschieden 111 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich 1 9 Knapp 70 der Beschwerden werden innerhalb eines Jahres entschieden weitere 20 innerhalb von zwei Jahren alle Zahlen einschliesslich der Kommunalverfassungsbeschwerden 135 Derzeit werden rund 99 5 der Verfassungsbeschwerden von den aus drei Verfassungsrichtern bestehenden Kammern des Bundesverfassungsgerichts entschieden Ablehnung der Annahme oder Stattgabe nur 0 5 kommen in den Senat 136 In Deutschland gibt es die Verfassungsbeschwerde sowohl auf Bundesebene d h vor dem BVerfG als auch in einigen Landern vor dem Landesverfassungsgericht Staatsgerichtshof Verfassungsgerichtshof Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht haben dabei die praktisch weitaus grossere Bedeutung erlangt Die Verfassungsbeschwerde ist das haufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Sie nimmt dort etwa 96 aller anhangigen Verfahren ein Die Statistiken des BVerfG erfassen auch die Verfassungsbeschwerden 134 EingangeVerfassungsbeschwerden 2015 2016 2017 2018 2019 2020gesamt 5 891 5 754 5 982 5 959 5 446 5 529Erledigungen durch Nichtannahme 5 770 5 779 5 268 5 740 4 793 5 248Erledigungen durch Stattgabe 111 117 100 98 75 111Erledigungen durch Zuruckweisung 3 10 8 15 3 2Erledigungen durch Rucknahme 38 42 28 44 26 48Siehe auch BearbeitenVerfassungsgerichtshof Osterreich Kompetenzen Verfassungsgerichtsbarkeit Schweiz VerfassungsklageLiteratur BearbeitenBodo Pieroth Peter Silberkuhl Hrsg Die Verfassungsbeschwerde Einfuhrung Verfahren Grundrechte LexisNexis Deutschland ZAP Verlag Munster 2008 ISBN 978 3 89655 373 7 Rudiger Zuck Das Recht der Verfassungsbeschwerde 3 Aufl C H Beck Munchen 2006 ISBN 978 3 406 46723 3 Hopfauf Axel in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Erlauterungen zu Art 93 Rn 147 ff Kommentar zum Grundgesetz 12 Aufl Heymanns Verlag Koln 2011 ISBN 978 3 452 27076 4 Jahn Krehl Loffelmann Guntge Die Verfassungsbeschwerde in Strafsachen C F Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 3613 8 Weblinks BearbeitenSuchformular Entscheidungen des BVerfG ab 1998 Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG Grundgesetz GG Merkblatt uber die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht Beispiele fur Verfahren mit Missbrauchsgebuhr 2 BvR 693 04 2 BvR 1466 00Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 10 Juni 1964 1 BvR 37 63 BVerfGE 18 85 92 BVerfG Beschluss vom 27 September 1951 1 BvR 61 51 Rdn 3 BVerfGE 33 247 259 Birgit Enzmann Der demokratische Verfassungsstaat zwischen Legitimationskonflikt und Deutungsoffenheit Wiesbaden 2009 S 34 ff vgl 13 Nr 15 BVerfGG in der Fassung des BVerfGG vom 12 Marz 1951 BGBl I S 243 Neunzehntes Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 29 Januar 1969 BGBl I S 97 BVerfG Beschluss vom 27 September 1951 1 BvR 61 51 Rdn 3 BVerfGE 1 4 Urteilsverfassungsbeschwerde Abs 1 der Verfassung bestimmte Jeder Staatsangehorige und jede juristische Person die in Bayern ihren Sitz hat haben das Recht der Beschwerden an den Staatsgerichtshof wenn sie glauben durch die Tatigkeit einer Behorde in ihrem Recht unter Verletzung dieser Verfassung geschadigt zu sein Die Beschwerde ist nur zulassig wenn vorher ohne Erfolg beim Ministerium Abhilfe nachgesucht worden oder der Rechtsweg erschopft ist Wahrend im Gesetzentwurf der SPD Fraktion 56 ff noch ein Verfahren zur Verteidigung der Grundrechte vorgesehen war das primar als gerichtliches Vorlageverfahren gedacht war enthielt der Regierungsentwurf in 84 die Verfassungsbeschwerde im heutigen Sinne Sie sollte die letzte Zuflucht des Burgers der sich in seinen Grundrechten verletzt fuhlt sein ein hochstes Gericht das zum Huter der Verfassung bestellt ist soll ihn vor Ubergriffen der Staatsgewalt in seinen unverletzlichen Grundrechten schutzen Begrundung zu 84 des Regierungsentwurfes Unter Grundrechten verstand man dabei nur die Artikel 1 bis 17 GG Im Laufe der Beratungen in Bundestag und Rechtsausschuss wurden gleichberechtigt neben die Grundrechte die Rechte aus Art 33 38 101 103 und 104 GG gestellt grundrechtsgleiche Rechte Das Konzept der Verfassungsbeschwerde war im Bundestag aber nicht unbestritten insbesondere soweit sie auch gegen Gerichtsurteile moglich sein sollte Die Formulierung war dabei mit dem Plenum des Bundesverfassungsgerichts abgesprochen und ist bis heute unverandert geblieben Andreas Vosskuhle in Hermann Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Kommentar zum GG 5 Aufl 2005 Art 93 Rn 164 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Hrsg Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 198 f Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 147 197 ff BVerfGE 18 315 325 BVerfGE 49 252 258 BVerfGE 93 381 385 Andreas Vosskuhle in Hermann Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Kommentar zum GG 5 Aufl 2005 Art 93 Rn 168 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 189 ff und Art 94 Rn 68 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 149 a b c Merkblatt uber die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Marz 2023 abgerufen am 17 August 2023 BVerfGE 18 85 Michael Kleine Cosack Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde 2007 S 29 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 163 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 164 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 165 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 157 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 56 Art 94 Rn 44 ff Andreas Vosskuhle in Hermann Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Kommentar zum GG 5 Aufl 2005 Art 93 Rn 178 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 187 Oliver Klein Christoph Sennekamp Aktuelle Zulassigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde in NJW 2007 945 948 ff BVerfGE 102 197 206 f BVerfGE 13 230 232 f Gerd Sturm in Michael Sachs Hrsg Kommentar zum GG 5 Aufl 2009 Art 93 Rn 92 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 188 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 188 BVerfGE 59 360 375 BVerfGE 60 360 370 f BVerfGE 102 197 207 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 189 Rechtsschutzmoglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 22 Juni 2015 S 4 BVerfG Beschluss vom 7 Oktober 2003 1 BvR 1712 01 BVerfGE 108 370 Rn 65 BVerfGE 60 360 372 BVerfGE 65 1 37 BVerfGE 75 246 263 BVerfGE 102 197 207 BVerfGE 119 181 212 f BVerfGE 56 99 106 BVerfGE 83 341 352 BVerfGE 99 129 138 BVerfGE 76 363 383 BVerfGE 86 288 309 BVerfGE 81 138 141 f BVerfGE 107 299 311 BVerfGE 119 309 317 BVerfGE 30 1 17 BVerfGE 43 291 386 BVerfGE 53 366 389 BVerfGE 61 260 274 BVerfGE 58 81 104 ff BVerfGE 65 1 36 BVerfGE 68 319 Rn 18 BVerfGE 1 97 102 BVerfGE 110 370 381 f Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 190 BVerfGE 43 291 386 BVerfGE 102 197 207 BVerfGE 30 1 16 Artikel 10 Gesetz BVerfGE 100 313 354 BVerfGE 109 279 306 f BVerfGE 113 348 362 BVerfGE 77 84 100 BVerGE 81 70 82 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 173 ff Zu seltenen Ausnahmen in denen auch Verwaltungsvorschriften angegriffen werden konnen siehe Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG Art 93 Rn 181 BVerfGE 89 155 188 210 BVerfGE 102 147 163 f BVerfGE 123 267 353 f Einzelheiten bei Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 101 180 185 BVerfGE 89 155 171 BverfGE 123 267 339 Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht 8 Aufl 2010 Rn 214 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 179 Bodo Pieroth in Hans D Jarass Bodo Pieroth Hrsg Kommentar zum GG 10 Aufl 2009 Art 93 Rn 49 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG Art 93 Rn 169 f BVerfGE 72 122 132 ff BVerfGE 75 201 215 vgl BVerfGE 99 145 162 f Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 194 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 157 195 sowie Art 94 Rn 74 a b Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht abgerufen am 17 August 2023 Bundesverfassungsgericht Verfahren und Entscheidung 2020 BVerfGE 79 365 367 f Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 148 157 Nur im Normenkontrollverfahren werden Landesverfassungsgerichte tatig Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 191 Art 94 Rn 68 ff BVerfGE 74 102 113 BVerfGE 107 395 414 BVerfGE 112 50 60 BVerfGE 115 81 92 Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht 8 Aufl 2010 Rn 244 BVerfGK 14 266 274 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 191 BVerfGE 69 122 125 f BVerfGE 71 305 334 BVerfGE 74 69 74 BVerfGE 55 154 157 BVerfGE 93 319 338 BVerfG Sonderfall Rechtssatzverfassungsbeschwerde auf bundesverfassungsgericht de Thomas Schwabenbauer Heimliche Grundrechtseingriffe eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche So Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 192 f Art 94 Rn 78 ff a b Schlaich Korioth Das Bundesverfassungsgericht 8 Aufl 2010 Rn 256 Bodo Pieroth in Hans D Jarass Bodo Pieroth Hrsg Kommentar zum GG 10 Aufl 2009 Art 93 Rn 66 BVerfGE 69 315 341 BVerfGE 74 102 115 BVerfGE 96 288 300 BVerfGE 98 169 197 f BVerfGE 100 104 125 BVerfGE 85 36 53 BVerfGE 91 125 133 BVerfGE 99 129 138 BVerfGE 52 42 51 BVerfGE 69 257 266 BVerfGE 103 44 58 f BVerfGE 18 85 Rn 21 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 201 Art 94 Rn 81 ff zitiert nach Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht 8 Aufl 2010 Rn 259 BGBl I S 1473 Karin Grasshoff in Theodor Maunz Bruno Schmidt Bleibtreu Franz Klein Herbert Bethge Hrsg Kommentar zum BVerfGG 93a BVerfGG Rn 62 ff 81 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 201 Art 94 Rn 85 ff Wolfgang Lower in Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts Bd III 3 Aufl 2005 70 Rn 171 unter Hinweis auf die objektiv rechtliche Funktion der Verfassungsbeschwerde 95 BVerfGG 34 BVerfGG BVerfG Bundesverfassungsgericht verhangt Missbrauchsgebuhr in zwei Fallen 31 Marz 2010 abgerufen am 30 August 2010 Pressemitteilung 1 BvR 829 09 2 BvR 2300 09 BVerfG Bundesverfassungsgericht verhangt Missbrauchsgebuhr bei offensichtlich unzulassiger Verfassungsbeschwerde 25 Juni 2010 abgerufen am 30 August 2010 Pressemitteilung 2 BvR 1783 09 BVerfG Bundesverfassungsgericht verhangt Missbrauchsgebuhr Wiederholung zuvor erfolgloser Verfassungsbeschwerden 30 Juni 2010 abgerufen am 30 August 2010 Pressemitteilung 1 BvR 690 10 1 BvR 901 10 BVerfG Erneute Verhangung von Missbrauchsgebuhren gegen Beschwerdefuhrer und deren Bevollmachtigte 2 September 2010 abgerufen am 30 August 2010 Pressemitteilung 2 BvR 1465 10 2 BvR 1354 10 Beispiele fur Verfahren mit Missbrauchsgebuhr 2 BvR 693 04 2 BvR 1466 00 BVerfG Beschluss 1 BvR 1584 10 24 August 2010 abgerufen am 16 September 2010 Missbrauchsgebuhr gegen den Verfahrensbevollmachtigten des Beschwerdefuhrers in Hohe von 500 Euro Die Verfassungsbeschwerde bemuht sich noch nicht einmal um eine den Anforderungen an eine zulassige Verfassungsbeschwerde genugende Begrundung Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen an der Erfullung seiner Aufgaben durch fur jedermann vor allem fur Rechtsanwalte als Organe der Rechtspflege erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden wodurch anderen Burgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzogert gewahrt werden kann vgl BVerfGK 6 219 10 94 lt 97 gt m w N stRspr Von einem Rechtsanwalt der ein Mandat zur Fuhrung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt ist zu verlangen dass er sich mit den Zulassigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen pruft die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwagt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prufung verhalt vgl BVerfG Beschluss der 3 Kammer des Ersten Senats vom 9 Juni 2004 1 BvR 915 04 NJW 2004 S 2959 m w N Beschluss der 2 Kammer des Zweiten Senats vom 19 Februar 2009 2 BvR 191 09 juris Rn 4 m w N Dies rechtfertigt es auch die Missbrauchsgebuhr dem Bevollmachtigten des Beschwerdefuhrers aufzuerlegen Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 204 Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 205 BVerfGE 86 90 107 Schmidt Bleibtreu in Maunz Schmidt Bleibtreu Klein Bethge Schmidt Bleibtreu Kommentar zum BVerfGG 91 Rn 3 Schlaich Korioth Das Bundesverfassungsgericht 8 Aufl 2010 Rn 192 BVerfGE 26 228 236 56 298 309 71 25 34 76 107 114 107 1 15 Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 207 Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 207 f Gesetz uber eine Volks Berufs Wohnungs und Arbeitsstattenzahlung Volkszahlungsgesetz 1983 BGBl I S 369 BVerfG Urteil vom 15 Dezember 1983 1 BvR 209 83 u a Christian Schreier Die Massenverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Versuche der Revision von Rechtsnormen durch Burgerinitiativen Opusculum Nr 51 Maecenata Institut fur Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt Universitat zu Berlin 2011 S 23 ff 34 ff Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22 Marz 2010 1 BvR 508 08 Memento des Originals vom 21 Januar 2022 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vorratsdatenspeicherung de petition foebud org Memento vom 5 September 2013 im Internet Archive Vorlage Webarchiv Wartung Linktext fehlt Linktext fehlt foebud org Verfassungsbeschwerde gegen ELENA nur noch symbolisch moglich abgerufen am 11 April 2010 Torsten Hampel Elena Der Anwalt der zuruckbeisst In zeit de 30 Marz 2010 abgerufen am 12 Februar 2015 Verfassungsbeschwerde ELENA 1 BvR 902 10 Kopie der am 31 Marz 2010 bei dem Bundesverfassungsgericht im Namen von 22005 Beschwerdefuhrern eingereichten Verfassungsbeschwerde PDF 171 kB Gesetz zur Anderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises BGBl I S 2298 Rudolf P B Riechwald ELENA Verfassungsbeschwerde im Ergebnis erfolgreich ohne Datum Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Volkszahlung nicht an In heise de 1 Oktober 2010 abgerufen am 12 Februar 2015 BVerfG Beschluss vom 21 September 2010 1 BvR 1865 10 BT Drs 17 9045 17 9048 Abstimmung uber Fiskalpakt und Euro Rettungsschirm Dokumente Webseite des Deutschen Bundestags abgerufen am 16 April 2017 Mehr Demokratie Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalvertrag in Karlsruhe eingereicht Nicht mehr online verfugbar In mehr demokratie de 29 Juni 2012 ehemals im Original abgerufen am 12 Februar 2015 1 2 Vorlage Toter Link www mehr demokratie de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Verfassungsbeschwerde Bundnis Europa braucht mehr Demokratie schreibt Geschichte Nicht mehr online verfugbar In mehr demokratie de 2 August 2012 ehemals im Original abgerufen am 12 Februar 2015 1 2 Vorlage Toter Link www mehr demokratie de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Charlie Rutz Europa braucht mehr Demokratie Verfassungsbeschwerde einreichen Startseite In verfassungsbeschwerde eu 18 Marz 2014 abgerufen am 12 Februar 2015 Bundesverfassungsgericht Presse Mundliche Verhandlung in Sachen ESM Fiskalpakt Antrage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In bundesverfassungsgericht de 10 Juli 2012 abgerufen am 12 Februar 2015 Jan Hildebrand Miriam Hollstein und Dorothea Siems Dauerhaftem Rettungsschirm droht Verzogerung In welt de 2 Juli 2012 abgerufen am 12 Februar 2015 dapd Georg Watzlawek Verfassungsgericht spielt auf Zeit In handelsblatt com 10 Juli 2012 abgerufen am 12 Februar 2015 BVerfG Urteil vom 12 September 2012 2 BvR 1390 12 u a Gauck unterzeichnet ESM Vertrag Deutschland sitzt nun endgultig in der ESM Falle Focus 27 September 2012 Ratifizierung durch Joachim Gauck Euro Rettungsschirm ESM kann starten Der Spiegel 27 September 2012 BVerfG Urteil vom 18 Marz 2014 2 BvR 1390 12 u a Hannes Rathke Aktueller Begriff Europa Das ESM Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18 Marz 2014 Deutscher Bundestag Fachbereich Europa 7 April 2014 Joachim Wieland ESM und Fiskalpakt verfassungsgemass Der Rettungsschirm halt LTO 18 Marz 2014 Warum TTIP Anhanger diese Flotenlehrerin furchten DIE WELT 7 Marz 2016 Zacharias Zacharakis Ceta Verfassungsklage 200 000 gegen Gabriel Zeit Online 2 Oktober 2016 BVerfG Urteil vom 13 Oktober 2016 2 BvR 1368 16 u a JuS Kurzinterview mit Matthias Ruffert 13 Oktober 2016 Felix Ekardt BVerfG zum transatlantischen Freihandel CETA darf vorlaufig starten LTO 13 Oktober 2016 BVerfG Beschluss vom 7 Dezember 2016 2 BvR 1444 16 u a BVerfG lehnt weitere Eilantrage gegen CETA ab Bundesregierung halt sich an Vorgaben LTO 12 Januar 2017 WDR Staat klar Bundesverfassungsgericht 2011 abgerufen am 29 Oktober 2018 Herbert Bethge in Theodor Maunz Bruno Schmidt Bleibtreu Franz Klein Herbert Bethge Hrsg Kommentar zum BVerfGG 90 BVerfGG Rn 8 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 151 f BVerfGE 33 247 259 BVerfGE 79 365 367 BVerfGE 81 278 290 BVerfGE 85 109 113 BVerfGE 98 218 243 Wolfgang Lower in Josef Isensee Paul Kirchhof Hrsg Handbuch des Staatsrechts Bd III 3 Aufl 2005 70 Rn 171 Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 153 Theodor Maunz Bruno Schmidt Bleibtreu Franz Klein Herbert Bethge Hrsg Kommentar zum BVerfGG 90 BVerfGG Rn 8 ff Axel Hopfauf in Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Axel Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 151 ff BVerfGE 98 218 242 f Rechtschreibreform vgl BVerfGE 71 64 66 a b c Jahresstatistik 2020 Bundesverfassungsgericht 2021 abgerufen am 17 August 2023 Quelle Jahresstatistik des BVerfG 2009 s Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 155 Anteil der stattgegebenen an den entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren pro Jahr seit 1987 PDF Abgerufen am 22 Dezember 2017 Hopfauf in Schmidt Bleibtreu Hofmann Hopfauf Kommentar zum GG 12 Aufl 2011 Art 93 Rn 155 Art 94 Rn 89 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4062790 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsbeschwerde Deutschland amp oldid 236978004