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Die Aktiengesellschaft AG nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft deren Grundkapital aus Aktien besteht Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland Fur allgemeine Informationen zur Aktiengesellschaft wie bspw geschichtliche Hintergrunde siehe Artikel Aktiengesellschaft Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Statistik 3 Grundung 3 1 Grundkapital 3 2 Grundungsbericht und Grundungsprufung 3 3 Anmeldung zum Handelsregister 3 4 Haftung vor Eintragung der AG 4 Organe 4 1 Hauptversammlung beschliessendes Organ 4 2 Vorstand 4 3 Aufsichtsrat 5 Rechte der Aktionare 6 Sonstiges 7 Sonderfalle 7 1 Die kleine Aktiengesellschaft 7 2 Die gAG 7 3 Die InvAG 7 4 Die Europaische Aktiengesellschaft Societas Europaea SE 7 5 Die AG amp Co KG 7 6 Nebenleistungsaktiengesellschaft 8 Geschichte 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls weitere Kapitalgesellschaften gibt es die GmbH GmbH aA auf Aktien die UG haftungsbeschrankt die SE und die KGaA als eine von funf Formen Die Rechtsgrundlagen finden sich im Ersten Buch des Aktiengesetzes AktG Statistik BearbeitenIm regulierten Markt der Deutschen Borse waren 2017 407 Aktiengesellschaften gelistet 2010 betrug die Zahl 605 1 Die Anzahl der Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien in Deutschland lag von 1960 bis 1992 zwischen 2 000 und 3 000 Bis zum Jahr 2004 stieg sie auf 16 002 und fallt seitdem 12 000 im September 2012 2 In den 25 Jahren von 1990 bis 2014 gab es nur in den folgenden 10 Ausnahmejahren mehr als 15 Borsengange Jahr 1999 175 2000 142 1998 79 1990 1997 und 2006 32 36 2007 2001 1995 und 1991 19 25 3 Grundung BearbeitenDie AG kann durch eine oder mehrere naturliche oder juristische Personen oder rechtsfahige Personengesellschaften gegrundet werden die die Aktien gegen Einlagen ubernehmen 2 AktG Der Gesellschaftsvertrag die Satzung muss notariell beurkundet werden Anders als bei der GmbH ist eine Grundung durch ein Musterprotokoll nicht moglich Die Grundung erfolgt in drei Phasen die Vorgrundungsgesellschaft Vorgrundungskonsortium die Vorgesellschaft Vor AG und schliesslich die AG Die Vorgrundungsgesellschaft besteht bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags Feststellung der Satzung und ist in der Regel eine Gesellschaft burgerlichen Rechts mit dem Gesellschaftszweck die Grundung durch notariellen Vertragsschluss zu bewirken Soweit bereits vor dem Aufsuchen des Notars ein Handelsgewerbe ausgeubt wird handelt es sich um eine Offene Handelsgesellschaft Freilich setzt eine solche Personengesellschaft mindestens zwei Grunder voraus bei nur einem Grunder entfallt dieses Stadium Zwischen der notariellen Feststellung der Satzung und der Eintragung der AG in das Handelsregister existiert auch bei nur einem Grunder eine Vorgesellschaft Vor AG Nach heutiger Ansicht ist auf diese bereits weitgehend das Recht der Aktiengesellschaft anzuwenden Die Vor AG ist teil rechtsfahig und kann am Verkehr unter der kunftigen Firma mit dem Zusatz i Gr in Grundung teilnehmen Sie hat bereits einen Vorstand einen Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung Erst kraft Eintragung in das Handelsregister ist die AG als solche entstanden 41 Abs 1 AktG Grundkapital Bearbeiten Das Grundkapital ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft Es betragt mindestens 50 000 Euro und ist in Aktien zerlegt Es wird durch Einzahlung nach Ubernahme der Aktien durch den oder die Grunder aufgebracht Bei einer Bargrundung genugt es dass 1 4 des Nennbetrags jeder Aktie eingezahlt wird 36a Abs 1 AktG Bei einer Grundung mit einem Mindestkapital von 50 000 Euro sind also mindestens 12 500 Euro einzuzahlen Dies entspricht der Mindesteinzahlung bei einer GmbH Wurden die Aktien uber dem Emissionskurs mit einem Agio ausgegeben muss das Agio in voller Hohe vor der Grundung entrichtet werden 36a Abs 1 AktG Es gibt Nennbetragsaktien und Stuckaktien 8 AktG Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro Hohere Nennbetrage mussen auf volle Euro lauten Stuckaktien entsprechen einem prozentualen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft Der Anteil am Grundkapital wird aber auf der Aktie nicht vermerkt da dieser sich bei einer Anderung des Grundkapitals Kapitalerhohung oder Kapitalherabsetzung andert Grundungsbericht und Grundungsprufung Bearbeiten Die Grundung der Aktiengesellschaft ist vom Vorstand dem Aufsichtsrat und in bestimmten Fallen z B bei Sachgrundungen oder wenn Grunder zugleich Vorstands oder Aufsichtsratsmitglieder sind 33 Abs 2 AktG Ausnahme in 33a AktG von einem fachkundigen Dritten z B Wirtschaftsprufer oder Steuerberater zu prufen Die Grundungsprufer werden vom Gericht nach Anhorung der Industrie und Handelskammer bestellt und verpflichtet einen Prufungsbericht aufzustellen Bei der Bargrundung also insbesondere im Falle der Personengleichheit von Grunder und Vorstand Aufsichtsrat kann die Grundungsprufung auch durch den Notar durchgefuhrt werden der die Grundung beurkundet hat Anmeldung zum Handelsregister Bearbeiten Die gegrundete Gesellschaft ist von allen Grundern dem ersten Vorstand und dem ersten Aufsichtsrat zum Handelsregister anzumelden 36 Abs 1 AktG Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die AG zur juristischen Person Die Eintragung hat bei der AG konstitutiven Charakter 41 Abs 1 AktG Da die AG eine Kapitalgesellschaft ist wird sie in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen Haftung vor Eintragung der AG Bearbeiten Fur Forderungen die vor Besuch des Notars d h vor Errichtung der Gesellschaft 29 AktG entstanden sind haftet bei mehreren Grundern die Vorgrundungsgesellschaft bzw bei einem einzelnen Grunder dieser personlich Da es sich bei der Vorgrundungsgesellschaft um eine GbR bzw OHG handelt haften zudem deren Gesellschafter d h alle Grunder unmittelbar im Aussenverhaltnis gegenuber den Glaubigern personlich als Gesamtschuldner 128 Satz 1 HGB bei der GbR analog Die so begrundeten Verbindlichkeiten gehen nur aufgrund besonderer Vereinbarung auf die Vor AG bzw die spatere AG uber Ist die noch nicht im Handelsregister eingetragene Vorgesellschaft geschaftlich tatig haftet sie mit ihrem Vermogen soweit ein solches bereits gebildet wurde Fur die Haftung der Grunder gelten nach herrschender Meinung ahnliche Grundsatze Vorbelastungshaftung Verlustdeckungshaftung wie in der Vor GmbH wobei eine Ausfallhaftung der Mitaktionare am Fehlen einer 24 GmbHG entsprechenden Norm scheitert Schliesslich existiert noch ebenso wie in der Vor GmbH eine gesetzlich vorgeschriebene Handelndenhaftung 41 Abs 1 AktG Diese gilt aufgrund der Publizitatsrichtlinie einheitlich fur alle in irgendeinem Mitgliedsstaat der EU gegrundeten Kapitalgesellschaften Danach haften diejenigen die fur die Vorgesellschaft auftreten den Glaubigern gesamtschuldnerisch fur die von ihnen begrundeten Verbindlichkeiten Mit Eintragung der AG in das Handelsregister erlischt die Handelndenhaftung Zudem gehen alle Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft automatisch auf die AG uber Liegt zu diesem Zeitpunkt das Nettovermogen der Gesellschaft unter Berucksichtigung der Schulden der Vorgesellschaft unter der in der Satzung angegebenen Grundkapitalziffer vor sind die Grunder im Innenverhaltnis zur AG bis zur Hohe der Unterbilanz zum anteiligen Auffullen des Kapitals verpflichtet Organe BearbeitenDie Aktiengesellschaft hat drei Organe Vorstand Aufsichtsrat und Hauptversammlung Hauptversammlung beschliessendes Organ Bearbeiten Hauptartikel Hauptversammlung Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft besteht aus allen Aktionaren Die Stellung der Hauptversammlung ist seit dem AktG 1937 4 anders als die Mitgliederversammlungen anderer Vereine und Kapitalgesellschaften wie der GmbH schwach Die Hauptversammlung kann dem Vorstand der zur Geschaftsfuhrung befugt ist in Angelegenheiten der Geschaftsfuhrung keine Weisungen erteilen anders noch 235 Abs 1 HGB a F von 1900 Uber Fragen der Geschaftsfuhrung kann die Hauptversammlung nur entscheiden wenn der Vorstand es verlangt 119 Abs 2 AktG Die der Hauptversammlung heute zustehenden Rechte sind Entscheidung uber Satzungsanderungen Grundlagengeschaft insbesondere uber Kapitalmassnahmen Kapitalerhohungen bedingtes Kapital Kapitalherabsetzung usw Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates der seinerseits den Vorstand bestellt Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats nur sofern Vorstand und Aufsichtsrat dies beschliessen Feststellung des Jahresabschlusses ansonsten nimmt die Hauptversammlung den von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss nur entgegen 172 173 AktG Verwendung des Bilanzgewinns Bestellung von Abschlussprufern Prufern fur Grundungsvorgange und die Geschaftsfuhrung des Vorstands Bestellung von Sonderprufern 142 AktG Ubertragung des gesamten Gesellschaftsvermogens 179a AktG sonstige Geschaftsfuhrungsmassnahmen die an die Kernkompetenz der Hauptversammlung uber die Geschicke der Gesellschaft zu entscheiden ruhren und in ihrer Wirkung an die einer Satzungsanderung heranreichen 5 Auflosung der Gesellschaft Die Hauptversammlung ist mit einer Frist von mindestens 30 Tagen 123 AktG unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen Uber Gegenstande der Tagesordnung die nicht ordnungsgemass bekanntgemacht wurden durfen keine Beschlusse gefasst werden Allgemeine Tagesordnungspunkte wie z B Diverses sind deshalb nicht zulassig 121 AktG Die Satzung kann vorschreiben dass Beschlusse nur gefasst werden konnen wenn ein Quorum also eine bestimmte Mindestzahl von Stimmen in der Hauptversammlung vertreten ist bzw an der Abstimmung teilnimmt 133 AktG Im Grundsatz wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung nach Aktiennennbetragen und bei Stuckaktien nach deren Zahl ausgeubt 134 Abs 1 S 1 AktG wobei die Satzung nach S 2 auch eine andere Regelung vorsehen kann Mehrfachstimmrecht ist das durch die Satzung begrundete Sonderrecht eines Gesellschafters mehr Stimmen abzugeben als es seiner Beteiligung entspricht Ein Aktionar hat dann in Bezug auf die Kapitalbeteiligung ein uberdurchschnittlich hohes Stimmrecht Mehrfachstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923 in einer Zeit hoher Inflation zum Schutz vor sogenannter Uberfremdung ausgegeben Seit 1998 sind sie in Deutschland durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulassig Bestehende Mehrfachstimmrechte entfielen innerhalb einer Ubergangsfrist von funf Jahren gegen einen angemessenen Ausgleich ihres Wertes Die fur die Wirtschaft zustandige oberste Behorde eines Landes kann jedoch Mehrfachstimmrechte gewahren wenn diese zur Wahrung uberwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange erforderlich sind Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind in 12 Abs 2 S 1 AktG geregelt Die durch das VW Gesetz geregelte Begrenzung des Stimmrechts auf 20 gemeinsam mit dem gesetzlichen Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden die der offentlichen Hand ebenfalls ein hoheres Stimmgewicht vermittelte als es ihrer prozentualen Beteiligung entsprach verstosst laut Europaischem Gerichtshof gegen den freien Kapitalverkehr 6 Sofern in der Satzung der Aktiengesellschaft nichts anderes vorgesehen oder durch ein Gesetz geregelt ist gilt fur Abstimmungen die einfache Mehrheit 133 AktG Fur einige Beschlusse wie beispielsweise eine Satzungsanderung 179 AktG oder die Liquidation der Gesellschaft bei der AG als Abwicklung bezeichnet 262 ff AktG ist die Zustimmung von mindestens drei Viertel des auf der Hauptversammlung vertretenen Gesellschaftskapitals notig Zur Verhinderung dieser Beschlusse reicht die so genannte Sperrminoritat Vorstand Bearbeiten Hauptartikel Vorstand Die Leitung einer Aktiengesellschaft hat der Vorstand nach 76 Abs 1 AktG der sich im Regelfall aus mehreren Personen zusammensetzt Er ist nicht weisungsgebunden wird aber in der grundsatzlichen Ausrichtung seiner Arbeit durch den Aufsichtsrat kontrolliert Wenn es mehrere Vorstandsmitglieder gibt wird haufig einer vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzenden seltener auch zum Sprecher des Vorstandes ernannt oder der Vorstand wahlt einen Vorstandssprecher Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von hochstens funf Jahren bestellt 84 Abs 1 AktG Eine erneute Bestellung ist zulassig Ein Mitglied des Vorstandes kann vom Aufsichtsrat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen werden 84 Abs 3 AktG In einem Anstellungsvertrag Dienstvertrag zwischen der Aktiengesellschaft die dabei durch den Aufsichtsrat vertreten wird 112 Abs 1 AktG und dem Vorstandsmitglied werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten insbesondere die Bezuge wahrend und nach der Beendigung seiner Amtszeit geregelt Der Vorstand beruft die ordentliche und die ausserordentliche Hauptversammlung ein Er vertritt die AG nach aussen gerichtlich und aussergerichtlich ihm obliegt die Gesamtgeschaftsfuhrungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht z B Buchfuhrung Jahresabschluss Jedes Vorstandsmitglied haftet der Gesellschaft gemass 93 AktG personlich d h mit seinem personlichen Vermogen fur Schaden die der Gesellschaft aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung z B Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschaftsleiters entstehen Allerdings schliessen die Gesellschaften ublicherweise besondere Berufshaftpflichtversicherungen fur das Handeln der Vorstande sog Directors and Officers Versicherungen kurz D amp O Versicherungen ab die die Vorstande vor einer Inanspruchnahme fur Sach und Vermogensschaden bei fahrlassigem Handeln schutzen Bei Schaden die durch grobe Fahrlassigkeit oder vorsatzliches Handeln verursacht werden tritt die Versicherung jedoch nicht ein so dass die Gesellschaft den Vorstand zum Schutz der Aktionare in Anspruch nehmen kann Durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergutung VorstAG 7 wurde uberdies ein gesetzlich zwingend mit dem Versicherer zu vereinbarender Selbstbehalt in Hohe von 10 des Schadens bis zur Hohe von 1 Jahresgehaltern eingefuhrt Diesen Selbstbehalt kann der Vorstand aber wiederum nach h M versichern wenn auch nur auf eigene Kosten 8 Aufsichtsrat Bearbeiten Hauptartikel Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat AR wahlt die Mitglieder des Vorstands und uberwacht die Vorstandstatigkeit 111 Abs 1 i V m 84 Abs 1 AktG Ferner vertritt der Aufsichtsrat die AG gegenuber den Vorstandsmitgliedern Der Aufsichtsrat wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden gefuhrt Die Amtsperiode des Aufsichtsrats betragt maximal 4 Jahre 102 Abs 1 AktG Zudem obliegt dem Aufsichtsrat die Bestellung des Abschlussprufers Rechte der Aktionare BearbeitenEin Aktionar ist Inhaber eines Anteils an einer Aktiengesellschaft 54 Abs 1 AktG Aktionare haben das Unternehmen bei der Unternehmensgrundung oder nachfolgenden Kapitalerhohungen mit Eigenkapital ausgestattet oder haben die Anteile durch Ubertragung von fruheren Inhabern erworben Sie uben ihre Rechte im Allgemeinen durch die Teilnahme an der Hauptversammlung durch ihr Recht auf Auskunft und auf Dividende sowie gegebenenfalls auf Liquidationserlos aus Die Rechte der Aktionare sind Vermogensrechte durch Anteil des Anlegers am Gesellschaftsvermogen Dividendenrecht Beteiligung am Bilanzgewinn Bezugsrecht Wahrung des Anteils am Grundkapital bei Kapitalerhohungen Anteil am Liquidationserlos bei Auflosung der AG Verwaltungsrechte Wahrung der Interessen der Anteilseigner Antragsrecht zu Hauptversammlungen Teilnahmerecht an Hauptversammlungen Stimmrecht auf Hauptversammlungen Auskunftsrecht zu Gesellschaftsangelegenheiten die zur Beurteilung von Punkten der Tagesordnung auf der Hauptversammlung notig sind Anfechtungsrecht bei Verdacht auf nicht satzungsgemasse Beschlussfassung auf der HauptversammlungBei borsennotierten Aktiengesellschaften konnen diese Rechte auf die depotfuhrende Bank ubertragen werden fur eine oder alle Hauptversammlungen uber maximal 15 Monate Eine Ubertragung ist auch an andere juristische oder naturliche Personen Verein Geschaftspartner Freunde Bekannte moglich Mit der Ubertragung des Stimmrechts kann ein bestimmtes Verhalten bei Abstimmungen in Auftrag gegeben werden Durch stimmrechtslose Vorzugsaktien wird das Recht der Aktionare eingeschrankt wobei diese im Allgemeinen durch eine hohere Dividende entschadigt werden Sonstiges BearbeitenNeben der eigenen Grundung einer Aktiengesellschaft besteht auch die Moglichkeit eine bereits fertig gegrundete AG zu kaufen Diese sog Vorratsgesellschaften die seit ihrer Grundung keinerlei Geschaftstatigkeit vorgenommen haben werden mit voll eingezahltem Grundkapital veraussert Uber eine Kapitalerhohung kann sich eine AG zusatzliches Grundkapital beschaffen Die Kapitalerhohung kann muss aber nicht mit der Ausgabe von Aktien Emission verbunden werden Uber einen Ausschluss von Minderheitsaktionaren kann der Mehrheitsaktionar in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen alle restlichen Minderheitsaktionare gegen eine Entschadigung ausschliessen Sonderfalle BearbeitenDie kleine Aktiengesellschaft Bearbeiten Hauptartikel Kleine Aktiengesellschaft Im Jahr 1994 wurde das Aktiengesetz durch das Gesetz fur kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts 9 geandert Die kleine Aktiengesellschaft als eigenstandige Rechtsform gibt es jedoch nicht Allerdings hat der Gesetzgeber im AktG eine Reihe von Regelungen eingefuhrt die von kleinen Aktiengesellschaften einfacher zu erfullen sind und so die Rechtsform der AG auch fur kleinere und mittelstandische Unternehmen geoffnet Die gAG Bearbeiten Die gemeinnutzige AG gAG ist der Sonderfall einer gemeinnutzig tatigen Kapitalgesellschaft die aufgrund der Vorschriften der Abgabenordnung steuerlich begunstigt wird Sie ist in der Praxis selten Die InvAG Bearbeiten Die Investmentaktiengesellschaft InvAG ist ein Sonderfall einer Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital die neben dem Sondervermogen die mogliche rechtliche Hulle fur Investmentfonds darstellt Die Europaische Aktiengesellschaft Societas Europaea SE Bearbeiten Die Europaische Aktiengesellschaft lateinisch auch Societas Europaea genannt und SE abgekurzt ist eine Aktiengesellschaft europaischen Rechts auf die erganzend das nationale Recht desjenigen Staates anzuwenden ist in dem sie ihren Sitz hat Eine SE mit Sitz in Deutschland unterliegt daher in erster Linie europaischem und in zweiter Linie dem deutschen Aktienrecht weshalb man sie ebenfalls als Sonderform der AG ansehen kann Die AG amp Co KG Bearbeiten Die AG amp Co KG ist eine Kommanditgesellschaft deren Komplementar nicht eine naturliche Person ist dann handelte es sich um eine einfache Kommanditgesellschaft sondern eine Aktiengesellschaft Sie ahnelt damit der viel bekannteren GmbH amp Co KG die ebenfalls eine Kommanditgesellschaft ist bei der die personlich haftende Gesellschafterin aber eine GmbH ist Somit handelt es sich bei der AG amp Co KG also nicht um eine Sonderform der AG sondern um eine Sonderform der KG Nebenleistungsaktiengesellschaft Bearbeiten Hauptartikel Nebenleistungsaktiengesellschaft Die Nebenleistungsaktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft bei der die Aktionare dazu verpflichtet sind neben ihrer Kapitaleinlage weitere Leistungen zu erbringen die wiederkehrend sind und nicht in Geldleistungen bestehen Geschichte BearbeitenAls erste deutsche Aktiengesellschaft gilt die Brandenburgisch Afrikanische Compagnie Sie wurde am 7 Marz 1682 durch Edikt Friedrich Wilhelms Kurfurst von Brandenburg als Handelscompagnie auf den Kusten von Guinea gegrundet um die notwendigen Ressourcen zu mobilisieren um an der afrikanischen Kuste mit Pfeffer Elfenbein Gold und Sklaven zu handeln Dieses waren damals die ersten Unternehmen in der Form echter Aktienvereine Es folgten die Grundung der Emder Handelskompanien 1770 in Preussen die Getreide Companie auf der Oder und 1793 die Berliner Zuckersiederei Ab 1794 regelte das Allgemeine Landrecht ALR in Preussen auch das Gesellschaftsrecht Demnach gab es korperschaftlich verfasste Gesellschaften societas personarum die neben erlaubten und nicht erlaubten Privatgesellschaften auch privilegierte Gesellschaften sowie Corporationen und Gemeinden vorsahen 10 Die Rechtsform der Actiengesellschaft war in diesem Gesetz noch nicht genannt Es entwickelten sich Einzelregelungen wie der Code de Commerce von 1807 Vorarbeiten fur ein deutsches Aktienrecht gab es bereits im Rahmen der allgemeinen Gesetzesrevisionen ab 1817 11 Damals war fur Aktiengesellschaften jedoch ein gemeinnutziger Verbandszweck vorgesehen Im Jahr 1821 wurde die Rheinisch Westindische Companie zur Forderung des Exports und der Gewinnung neuer uberseeischer Markte gegrundet Das erste deutsche Aktiengesetz Gesetz uber die Aktiengesellschaften trat ab 9 November 1843 durch Beschluss des preussischen Konigs in Kraft Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch ADHGB wurde am 31 Mai 1861 von der Bundesversammlung beschlossen und enthielt im zweiten Buch gesetzliche Bestimmungen fur die Bildung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien Am 11 Juni 1870 trat die 1 Aktienrechtsnovelle Gesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften durch den Beschluss des Reichsgesetzes fur den norddeutschen Bund in Kraft Diese befreite die Aktiengesellschaften von staatlicher Genehmigung so noch Art 208 ADHGB 1861 12 und Aufsicht und schaffte dafur privatrechtliche Normativbedingungen d h jede Aktiengesellschaft musste einen Aufsichtsrat haben 13 Im Gesellschaftsvertrag musste aufgenommen werden nach welchen Grundsatzen die Bilanz aufzunehmen und der Gewinn zu berechnen ist sowie die Art und Weise der Bilanzprufung Der Mindestbetrag fur eine Aktie wurde auf 50 Vereinsthaler festgesetzt Inwiefern die Anderung des Aktienrechts in Deutschland die Unternehmenskultur veranderte und die Grunderzeit pragte zeigen folgende Zahlen In den Jahren 1867 bis 1870 wurden in Preussen 88 Aktiengesellschaften gegrundet 1871 bis 1873 waren es 843 Neugrundungen Das Aktienkapital stieg gleichsam von 473 auf 1163 Millionen Als Geburtsjahr der modernen deutschen Aktiengesellschaft wird allgemein die am 18 Juli 1884 in Kraft getretene 2 Aktienrechtsnovelle Gesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch gesehen Dem Aufsichtsrat werden umfassende Prufungspflichten z B bei Grundung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Aktiengesellschaft auferlegt Die Prufung der Bilanz konnten KGaA oder AG von besonderen Revisoren externen Prufern durchfuhren lassen Unter bestimmten Bedingungen siehe Artikel 209h der 2 Aktienrechtsnovelle mussten Gesellschaften ihren Jahresabschluss von besonderen Revisoren uberprufen lassen Das Handelsgesetzbuch vom 10 Mai 1897 loste das ADHGB von 1861 ab 13 In der Folge ergingen zunachst nur zwei Notverordnungen vom 19 September 1931 14 und vom 6 Oktober 1931 15 Eine grosse Reform erfolgte mit dem Aktiengesetz vom 30 Januar 1937 16 dieses wurde wiederum durch zahlreiche Notverordnungen modifiziert Im Jahr 1959 erfolgte zunachst eine vorgezogene kleine Aktienrechtsreform bevor 1965 das Aktiengesetz und das Einfuhrungsgesetz zum Aktiengesetz verkundet wurden 17 welche die Grundlage der heutigen Rechtslage bilden Das Aktiengesetz wurde dann durch zahlreiche kleinere Reformen geandert zum Teil spricht man von Aktienrechtsreform in Permanenz 18 Die letzte grosse Reform war das Gesetz zur Umsetzung der Aktionarsrechterichtlinie vom 30 Juli 2009 Literatur BearbeitenTobias Burgers Torsten Korber Hrsg Aktiengesetz 2 Auflage C F Muller Heidelberg 2011 ISBN 978 3 8114 3532 2 Wilhelm Happ Hrsg Aktienrecht Handbuch Mustertexte Kommentar 3 Auflage Heymanns Koln 2007 ISBN 978 3 452 26339 1 Thomas Heidel Hrsg Aktienrecht und Kapitalmarktrecht Kommentar 3 Auflage Nomos Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 5606 6 Uwe Huffer Aktiengesetz Kommentar Verlag C H Beck 9 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60077 7 Weblinks Bearbeiten Wikisource Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch Deutschland 1869 Quellen und Volltexte Wikisource 1 Akienrechtsnovelle Deutschland 1870 Quellen und Volltexte Wikisource 2 Akienrechtsnovelle Deutschland 1884 Quellen und Volltexte Text des AktiengesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Gerald Braunberger Deutsche Borse Suche nach neuen Kandidaten In FAZ NET ISSN 0174 4909 faz net abgerufen am 27 Dezember 2021 Aktiengesellschaften Anzahl in Deutschland Abgerufen am 27 Dezember 2021 Die borsennotierte AG In firma de 26 Oktober 2016 abgerufen am 27 Dezember 2021 deutsch Durch 70 AktG 1937 wurde die Weisungsfreiheit des Vorstandes einer AG als sogenanntes Fuhrerprinzip eingefuhrt Naheres siehe Hopt Wiedemann AktG Grosskommentar Rdnr 148 ff BGHZ 83 122 NJW 1982 1703 Holzmuller BGHZ 159 30 NJW 2004 1860 Gelatine I EuGH Urteil vom 23 Oktober 2007 C 112 05 NJW 2007 3481 VW Gesetz BGBl 2009 I S 2509 Manz in Manz Mayer Schroder Die Aktiengesellschaft Umfassende Erlauterungen Beispiele und Musterformulare aus der Rechtspraxis 6 Aufl 2010 Rn 1054j BGBl 1994 I S 1961 Walther Hadding Erik Kiessling Anfange deutschen Aktienrechts Das Preussische Aktiengesetz von 1843 S 161 Walther Hadding Erik Kiessling Anfange deutschen Aktienrechts Das Preussische Aktiengesetz von 1843 S 164 Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch abgerufen am 11 November 2015 a b Karl Lehmann Viktor Ring Das Handelsgesetzbuch fur das Deutsche Reich 2 Auflage Berlin 1901 ISBN 978 1 160 36412 6 mpg de RGBl I S 493 RGBl I S 537 RGBl I S 107 berichtigt 588 1140 Aktiengesetz BGBl 1965 I S 1089 Einfuhrungsgesetz BGBl 1965 I S 1185 Wolfgang Zollner Aktienrechtsreform in Permanenz Was wird aus den Rechten des Aktionars In AG 1994 S 336Rechtsformen in der Bundesrepublik Deutschland Rechtsformen nach deutschem RechtPersonengesellschaften GbR KG AG amp Co KG GmbH amp Co KG Limited amp Co KG Stiftung amp Co KG Stiftung GmbH amp Co KG UG haftungsbeschrankt amp Co KG OHG GmbH amp Co OHG AG amp Co OHG Partenreederei PartG PartG mbB Stille GesellschaftKapitalgesellschaften AG gAG GmbH gGmbH InvAG KGaA AG amp Co KGaA SE amp Co KGaA GmbH amp Co KGaA Stiftung amp Co KGaA REIT AG UG haftungsbeschrankt Sonstige Rechtsformen AoR eG Eigenbetrieb Einzelunternehmen e V KoR Regiebetrieb Stiftung VVaGRechtsformen nach EU RechtPersonengesellschaften EWIVKapitalgesellschaften SESonstige Rechtsformen SCE EVTZ ERIC Europapartei Europastiftung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aktiengesellschaft Deutschland amp oldid 230825664