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Grundsatzlich entstehen juristische Personen erst mit ihrer Eintragung ins Handels Vereins oder Genossenschaftsregister Es ist jedoch allgemein anerkannt dass schon vor dieser Eintragung zwischen den Grundern ein Gesellschaftsverhaltnis entsteht die sog Vorgesellschaft Sie bildet ein notwendiges Durchgangsstadium im Prozess der Grundung einer Korperschaft Sie beginnt mit Zustandekommen des Gesellschaftsvertrages und endet mit Eintragung ins jeweilige Register Somit kommen Vorgesellschaften bei allen Korperschaften in Betracht Die am haufigsten vorkommende Vorgesellschaft ist die Vor GmbH Entstehung und Beendigung BearbeitenDie Vorgesellschaft entsteht indem die Satzung zwischen den Grundern formwirksam vereinbart worden ist Im Falle der Aktiengesellschaft wird weiterhin gefordert dass die Grunder alle Aktien ubernommen haben Durch die Eintragung ins jeweilige Register endet die Vorgesellschaft und wird zur Korperschaft Diese tritt dann in die Rechte und Pflichten der Vorgesellschaft ein Zivil und steuerrechtlich wird die echte Vorgesellschaft aber bereits wie eine Kapitalgesellschaft behandelt Kommt es nicht zur Registereintragung spricht man von einer unechten Vorgesellschaft Haftung BearbeitenDer Bundesgerichtshof hat fur die Haftung der Grundungsgesellschafter das Institut der Verlustdeckungshaftung entwickelt Diese ist grundsatzlich eine reine Innenhaftung Die Glaubiger mussen sich an das Vermogen der Vorgesellschaft halten Diese hat dann wiederum einen Anspruch gegen die Gesellschafter in Hohe des Verlusts Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorgesellschaft amp oldid 224528155