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Mit dem formgultigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft die Vor GmbH auch GmbH in Grundung kurz GmbH i G Diese besteht dann solange bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH ubergeht Angesichts der Vielfalt der von der GmbH einzuhaltenden Entstehungsvoraussetzungen gliedert sich die Grundung einer solchen Gesellschaft in mehrere Phasen 1 Vorgrundungsgesellschaft Die Vorgrundungsgesellschaft ist meist eine Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR mit dem Zweck einer GmbH Grundung die Gesellschaft besteht vom Zeitpunkt des Zusammenschlusses der Grunder bis zum Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages der spateren GmbH Im Gegensatz zum Normalfall Formfreiheit bedarf der Gesellschaftsvertrag der notariellen Beurkundung wenn sich die Gesellschafter verpflichten eine GmbH zu grunden 1 Fehlt es an der notwendigen Beurkundung greifen die Grundsatze uber die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft alternativ kann auch eine sogenannte Vorgrundungsgesellschaft im weiteren Sinne gewollt sein Sie lost keine Grundungsverpflichtung aus sondern dient nur der Vorbereitung der Grundung Dies kommt vor allem in Betracht wenn auch die Vorgrundungsgesellschaft schon unternehmerisch tatig werden soll In diesen Fallen kann es sich bei der Vorgrundungsgesellschaft auch um eine Offene Handelsgesellschaft OHG handeln wenn die Voraussetzungen von 105 und 123 HGB erfullt sind 2 Vor GmbH Auch als GmbH in Grundung bezeichnet besteht die Vorgesellschaft vom Zeitpunkt des Abschlusses des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages bis zur konstitutiven Eintragung der GmbH ins Handelsregister 3 GmbH Die GmbH besteht dann vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsnatur 2 Haftung 2 1 Haftung des Handelnden 2 2 Haftung der Gesellschafter 2 2 1 Erfolgreiche Eintragung Unterbilanzhaftung 2 2 2 Gescheiterte Eintragung Verlustdeckungshaftung 2 2 3 Aufgegebene Eintragung Personliche Haftung 3 EinzelnachweiseRechtsnatur BearbeitenDie Rechtsnatur der Vor GmbH war lange Zeit unklar Denn einerseits entsteht die GmbH erst durch Eintragung ins Handelsregister 11 Abs 1 GmbHG andererseits kann man ihr vorher nicht den Status einer OHG oder GbR zusprechen da die Gesellschafter durch den bereits geschlossenen Grundungsvertrag eine Kapitalgesellschaft grunden wollen Heute ist daher anerkannt dass die Vor GmbH eine Organisationsform eigener Art sui generis ist die zumindest teilrechtsfahig ist da sie bereits korperschaftliche Strukturen aufweist und durch ihren Geschaftsfuhrer als Vertretungsorgan bereits handlungsfahig ist Die Vorgesellschaft als solche und nicht jeder einzelne Gesellschafter oder eine von ihr verschiedene Gesamtheit ihrer Gesellschafter ist Trager der eingebrachten Vermogenswerte 2 Auf die Vorgesellschaft sind die Regelungen der GmbH anwendbar soweit diese die Eintragung nicht voraussetzen Insbesondere ist die Vor GmbH grundbuch und firmenrechtsfahig Haftung BearbeitenSchon bei der Vor GmbH ist bei der Haftung zwischen dem Handelnden regelmassig Geschaftsfuhrer und den Gesellschaftern zu unterscheiden Haftung des Handelnden Bearbeiten Heute wird die Handelndenhaftung im Regelfall wohl nicht mehr auf Grundungsgesellschafter angewandt Ausnahmen je nach Fallgestaltung denkbar Die fruhere Rechtsprechung ging davon aus dass die Grunder der GmbH sich schon durch das Einverstandnis der Geschaftsaufnahme die Handelndenhaftung des 11 Abs 2 GmbHG auslosten weiter Handelndenbegriff Heute wird die Handelndenhaftung als reine Organhaftung verstanden Dementsprechend kommen als Handelnde nur der Geschaftsfuhrer oder solche Personen in Betracht die wie dieser auftreten faktischer Geschaftsfuhrer Nach dieser gefestigten Rechtsprechung sei das Mass an Verursachung fur diejenigen Gesellschafter zu gering die lediglich der Geschaftsaufnahme schon vor Eintragung zugestimmt haben Demnach trifft die Handelndenhaftung im Regelfall den in der Grundungsphase handelnden Geschaftsfuhrer Die Haftung gemass 11 Abs 2 GmbHG ist grundsatzlich akzessorisch zur Verpflichtung der Vorgesellschaft und greift nur bei rechtsgeschaftlich und rechtsgeschaftsahnlich begrundeten Verbindlichkeiten ein Sozialversicherungsbeitrage und Steuern umfasst die Handelndenhaftung dagegen nicht andere gesetzliche Schuldverhaltnisse nur dann wenn sie ihre Grundlage auf einer rechtsgeschaftlichen Beziehung haben Die Handelndenhaftung beginnt mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages und erlischt mit Eintragung der GmbH in das Handelsregister Sollte es zum Haftungsfall kommen hat der Geschaftsfuhrer jedoch Regressanspruche gegen die Gesellschaft gemass 611 675 und 670 BGB oder im Wege der Unterbilanzhaftung Haftung der Gesellschafter Bearbeiten Da die beschrankte Haftung der Gesellschafter erst dann greifen soll wenn die GmbH im Handelsregister eingetragen und damit sichergestellt ist dass insbesondere das Stammkapital zur freien Verfugung des Geschaftsfuhrers steht ist die Haftungsbeschrankung des 13 Abs 2 GmbHG auf die Vor GmbH nicht ohne weiteres anwendbar Vielmehr fehlen fur diese Fallgestaltungen gesetzliche Haftungsregeln fur die Gesellschafter Diese Regelungslucken wurden durch die Rechtsprechung ausgefullt Danach sind drei Fallgestaltungen zu unterscheiden Erfolgreiche Eintragung Unterbilanzhaftung Bearbeiten Im Grundsatz gilt dass das Stammkapital als wirtschaftliche Grundlage der GmbH nicht durch von der Vor GmbH eingegangene Verbindlichkeiten aufgezehrt werden darf Unversehrtheitsgrundsatz Dadurch soll gesichert werden dass sich zumindest zum Entstehungszeitpunkt der Haftungsstock in der GmbH befindet der als Stammkapital im Handelsregister ausgewiesen ist Dies wird dadurch erreicht dass die Grundungsgesellschafter fur die durch die GmbH entstandenen Anlaufverluste anteilig im Zuge einer Innenhaftung gegenuber der GmbH haften Haftung pro rata Sie haben dafur einzustehen dass zum Zeitpunkt der Registereintragung die Gesellschaft aus bilanziellen Gesichtspunkten uber das bezifferte Stammkapital verfugt selbst wenn sie ihren Beitrag zum Stammkapital schon geleistet haben Insofern ist diese sog Unterbilanzhaftung auf das Auffullen des Stammkapitals gerichtet Da der Anspruch mit dem Registereintrag fallig wird und ab diesem Zeitpunkt die Haftungsbeschrankung des 13 Abs 2 GmbHG gilt ist der Anspruch als Innenhaftung ausgestaltet Gescheiterte Eintragung Verlustdeckungshaftung Bearbeiten In diesen Fallen lasst die Rechtsprechung die Gesellschafter der Vor GmbH fur die nach Verbrauch des Stammkapitals verbleibenden bilanziell ausgewiesenen Verluste haften Dabei handele es sich in Analogie zur Unterbilanzhaftung um eine anteilige Innenhaftung pro rata der Gesellschafter gegenuber der Vor GmbH sodass die Glaubiger lediglich auf das Gesellschaftsvermogen zugreifen konnen Es sei ein Strukturprinzip des Kapitalgesellschaftsrecht dass die Gesellschafter nur intern und pro rata haften Zudem vermeide eine anteilige Innenhaftung einen Wettlauf der Glaubiger in der Insolvenz der Gesellschaft Denn indem der Insolvenzverwalter die Forderungen der Glaubiger geltend macht 80 Abs 1 InsO werden nach insolvenzrechtlichen Massstaben die Glaubiger gleichmassig befriedigt Es wird uberwiegend davon ausgegangen dass der Anspruch erst mit der Registereintragung oder mit Scheitern der Eintragung fallig wird Eine laufende Verlustdeckungshaftung stosse auf erhebliche praktische Hindernisse da bilanzielle Verluste nicht permanent berechnet werden und bis zum Scheitern der Vor GmbH durch Gewinne wieder kompensiert werden konnen Da die Verlustdeckungshaftung im Falle der Eintragung der GmbH vollig in der Unterbilanzhaftung aufgeht wird sie nur im Falle des Scheiterns der Eintragung selbstandig relevant Teilweise wird jedoch gefordert die Grunder sollen hier den Glaubigern gegenuber analog 128 HGB gesamtschuldnerisch und unbeschrankt haften gesamtschuldnerische Aussenhaftung der Glaubiger konnte den gesamten Betrag von einem Grunder fordern Dieser Grunder hatte dann gegen die anderen Grunder Ausgleichsanspruche Vorgebracht wird die Glaubiger seien beim Innenhaftungsmodell erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt Bei Vermogenslosigkeit der Vor GmbH findet keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter statt Der Glaubiger muss einen Titel gegen die Vor GmbH erwirken die pro rata Haftungsanspruche derselben gegen die Grunder 829 und 835 ZPO pfanden und durch Teilklagen und Teilvollstreckungen einfordern Aufgrund dieser Kritik hat selbst der Bundesgerichtshof BGH zwei Ausnahmen seiner anteiligen Innenhaftung zugunsten einer gesamtschuldnerischen Aussenhaftung anerkannt Fur Falle der Einpersonengrundung und der Vermogenslosigkeit der Vor GmbH Weiter Ausnahmen bestehen auch bei Handlungsunfahigkeit der Vor GmbH Vorhandensein nur eines Glaubigers unechte Vor GmbH bei der Gesellschaft handelt es sich tatsachlich um eine GbR oder oHG In all diesen Fallen wird es als blosser Formalismus gesehen wenn der Glaubiger die Anspruche der GmbH gegen ihre Gesellschafter in der Zwangsvollstreckung pfanden musste Es handelt sich bei der Innenhaftung nicht um gefestigte Rechtsprechung Andererseits sind Innen und Aussenhaftung nicht nur durch unterschiedliche prozessuale Durchsetzbarkeit gekennzeichnet sondern weisen auch hinsichtlich des Haftungsgegenstandes Differenzen auf Wahrend die Glaubiger durch die Aussenhaftung Verbindlichkeiten jeder Art geltend machen konnen entsteht die Verlustdeckungshaftung nur bei Verbindlichkeiten die sich in der Bilanz eigenkapitalmindernd auswirken Verluste Nur dadurch wird letztlich ein angemessener Ausgleich zwischen Glaubiger und Grunderinteressen erreicht Auch aus rechtspolitischer Sicht wird der BGH eher an der Innenhaftung festhalten da die Aussenhaftung nur gering beteiligte Grundungsgesellschafter unangemessen benachteiligt und er andernfalls seine angestrebte einheitliche Grunderhaftung fur die Vor GmbH aufgeben wurde Aufgegebene Eintragung Personliche Haftung Bearbeiten Bleibt noch die Fallkonstellation in der die Grunder die konstitutive Eintragung der Gesellschaft nicht mehr ernsthaft verfolgen Hier spricht man von der unechten Vorgesellschaft Weitestgehende Einigkeit besteht nach entsprechendem Beschluss des BGH daruber dass die Grundsatze der Verlustdeckungshaftung nur dann anwendbar sind wenn die Geschaftstatigkeit nach Aufgabe der Eintragungsabsicht sofort beendet und die Vorgesellschaft abgewickelt wird Liquidation Werden dem entgegen die Geschafte werbend fortgefuhrt haben die Grunder fur samtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft nach personengesellschaftsrechtlichen Grundsatzen unbegrenzt personlich einzustehen Denn durch die Aufgabe der Eintragungsabsicht sei der einzige Grund dafur entfallen den Glaubigern der Vorgesellschaft eine personliche Inanspruchnahme der Grunder zu versagen der darin lag dass die Vorgesellschaft notwendiges Durchgangsstadium zur GmbH sei Wurde man auch hier die Verlustdeckungshaftung anwenden wurden die Grunder ungerechtfertigt privilegiert werden und es wurde der Sache nach ein neuer Gesellschaftstypus entstehen Zudem stehe diese Fallkonstellation der Gestaltung nahe in der die Grunder von Anfang an nicht die Absicht verfolgt haben die Gesellschaft eintragen zu lassen Auch hier ist anerkannt dass die Grunder sich so behandeln lassen mussen als waren sie in einer Personengesellschaft miteinander verbunden Nach diesem Konzept haften die Grunder den Glaubigern nach Aufgabe der Eintragungsabsicht personlich als Gesamtschuldner in voller Hohe 421 ff BGB nicht nur anteilig Insbesondere begrundet das ausserliche Auftreten der Gesellschaft als GmbH keine Haftungsbeschrankung Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 21 September 1987 Az II ZR 16 87 NJW RR 1988 288 hier nur Leitsatz BGH Beschluss vom 16 Marz 1992 Az II ZB 17 91 BGHZ 117 323 VolltextBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vor GmbH amp oldid 186168089