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Dieser Artikel behandelt Firma im Sinne von Name eines Unternehmens Zur allgemeinsprachlichen Bedeutung siehe Unternehmen oder Betriebsstatte Zu Bedeutungen von Die Firma siehe dort Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Firma abgekurzt Fa von lateinisch firmare beglaubigen befestigen ist der Name unter dem ein Kaufmann seine Geschafte betreibt und seine Unterschrift leistet 17 Abs 1 HGB Er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden 17 Abs 2 HGB Man spricht auch von einer Firmierung Freiberufler und Kleingewerbetreibende treten im Geschaftsleben dagegen unter ihrem burgerlichen Namen auf oder fuhren eine Geschaftsbezeichnung Im Markenrecht werden Firma und Geschaftsbezeichnung dem Begriff der Unternehmenskennzeichen zugeordnet 5 Abs 2 MarkenG Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspersonlichkeit Corporate Identity von Konzernen und grosseren mittelstandischen Unternehmen Bei einer Ubernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden wenn der vorherige Eigentumer zustimmt oder im Todesfall dessen Erben 22 HGB Die Wahl der Firma wie auch der Rechtsform und der Firmenzusatze zahlt zu den strategischen Grundsatzentscheidungen bei der Unternehmensgrundung Firma und Firmenzusatze stellen fur Handelsbetriebe ein Mittel zur psychologischen Segmentierung dar 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1 1 Firmengrundsatze 1 2 Firmenarten 1 3 Firmenzusatze 1 4 Firmenschutz 1 4 1 Registergerichtliches Firmenmissbrauchsverfahren 1 4 2 Privatrechtliche Unterlassungsanspruche 2 Osterreichisches Recht 3 Schweizerisches Recht 3 1 Einzelunternehmen 3 2 Kollektiv Kommandit und Kommanditaktiengesellschaft 3 3 Aktiengesellschaft GmbH und Genossenschaft 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutsches Recht BearbeitenZur Fuhrung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt Andere Gewerbetreibende konnen eine Geschaftsbezeichnung fuhren Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden Die Eintragung hat fur die Firma jedoch lediglich deklaratorische Bedeutung Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform oder den Kaufmannszusatz s u beinhalten vgl 17 ff HGB Firmengrundsatze Bearbeiten FirmenzusatzIn jedem Fall muss die Firma einen Zusatz enthalten der die Rechtsform oder eine allgemein verstandliche Abkurzung des Unternehmens angibt z B e K 19 Abs 1 Nr 1 HGB Muster OHG 19 Abs 1 Nr 2 HGB Muster GmbH 4 GmbHG Muster AG 4 AktG FirmenklarheitDie Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein sogenannte Namensfunktion und Unterscheidungskraft besitzen 18 Abs 1 HGB An der Namensfunktion fehlt es z B bei einer aus nichtlateinischen Buchstaben oder reinen Bildzeichen gebildeten Firma Unterscheidungskraft fehlt bei reinen Gattungsbezeichnungen z B Consulting GmbH ohne weitergehendes Kennzeichnungsmerkmal Die grafische Gestaltung des Schriftbildes ist namensrechtlich und somit auch firmenrechtlich irrelevant Das Registergericht ist deshalb nicht an die Zeichenformatierung gebunden die das Unternehmen in der Anmeldung zum Handelsregister gewahlt hat Es steht dem Unternehmen jedoch grundsatzlich frei die von ihm selbst der Anmeldung zugrunde gelegte Schreibweise der Firma im Rechtsverkehr zu verwenden FirmenwahrheitDer allgemeine Grundsatz der Firmenwahrheit war das oberste Prinzip des fruheren Firmenrechts danach musste fur Aussenstehende erkennbar sein wer Firmeninhaber ist und welche Art von Unternehmung vorliegt Das Prinzip bleibt nach Einfuhrung des aktuellen Firmenrechts im Jahre 1998 2 wichtig gilt aber abgeschwacht Firmenwahrheit bedeutet heute Die Firma darf nicht irrefuhrend sein das heisst geeignet eine Tauschung uber die Art und den Umfang des Geschafts oder die Verhaltnisse des Geschaftsinhabers herbeizufuhren 18 Abs 2 HGB Das Fuhren der Bezeichnungen Bank Bankier oder Sparkasse im Firmennamen ist nach 39 Abs 1 KWG grundsatzlich nur Kreditinstituten gestattet die eine Banklizenz nach 32 KWG besitzen FirmenausschliesslichkeitJede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich in derselben Gemeinde befinden 30 Abs 1 HGB Siehe Hauptartikel Firmenausschliesslichkeit FirmenbestandigkeitDie bisherige Firma kann fortgefuhrt werden auch wenn eine Namensanderung z B Heirat eine Ubertragung der Firma z B Kauf Erbschaft oder eine Anderung im Gesellschafterbestand erfolgte 21 ff HGB Um Verwechselungen zu vermeiden kann bei Ubergabe der Firma nicht allein der Name verkauft werden diese ist nur kaufbar wenn die Branche beibehalten wird 23 HGB FirmenoffentlichkeitJeder Kaufmann muss seine Firma den Ort Sitz und die inlandische Geschaftsanschrift in das Handelsregister eintragen lassen 29 HGB In jedem Geschaftsbrief muss die Firma mit Rechtsformzusatz zustellfahiger Anschrift und weiteren Angaben genannt werden FirmeneinheitNach dem Grundsatz der Firmeneinheit darf ein Kaufmann fur ein und dasselbe Unternehmen nur eine Firma fuhren von der Rechtsprechung 3 hergeleitet aus 17 HGB Unbeschadet davon kann er seine Produkte unter verschiedenen Marken anbieten Firmenarten Bearbeiten PersonenfirmaAls Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an z B Henkel KGaA nach dem Unternehmensgrunder Friedrich Karl Henkel FantasiefirmaAls Firma wird irgendein Ausdruck frei gewahlt z B Infineon oder Amazon SachfirmaAls Firma wird die Tatigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben z B Bankaktiengesellschaft MischfirmaEine Kombination aus Personen Fantasie und oder Sachfirma z B Tchibo Carl Tchilling Hiryan Kaffeebohnen Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt welche erstens in moglichst vielen Sprachen aussprechbar sind zweitens weltweit weitestmoglich unbesetzt sind z B keine Treffer in Internet Suchmaschinen vor der Firmierung drittens in jeder Sprache positive Assoziationen wecken z B Novartis das die lateinischen Ausdrucke fur neu und Kunst vereint Firmenzusatze Bearbeiten Gesetze wie das Handelsgesetzbuch schreiben vor dass eine Firma einen Zusatz enthalten muss aus dem die Rechtsform bzw die Kaufmannseigenschaft des Unternehmens zu ersehen ist 19 Rechtsformzusatze bzw Kaufmannszusatze in Deutschland Abkurzung Vollstandige Bezeichnunge K eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffraue Kfm eingetragener Kaufmanne Kfr eingetragene KauffrauOHG oHG Offene HandelsgesellschaftGmbH amp Co OHG Offene Handelsgesellschaft mit mindestens einer GmbH als Gesellschafter aber ohne naturliche Person als GesellschafterAG amp Co OHG Offene Handelsgesellschaft mit mindestens einer AG als Gesellschafter aber ohne naturliche Person als GesellschafterEWIV Europaische wirtschaftliche InteressenvereinigungKG KommanditgesellschaftGmbH Gesellschaft mit beschrankter HaftunggGmbH Gemeinnutzige GmbHUG haftungsbeschrankt Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt AG AktiengesellschaftSE Europaische Gesellschaft Societas Europaea VVaG Versicherungsverein auf GegenseitigkeiteG eingetragene GenossenschaftSCE Europaische Genossenschaft Societas Cooperativa Europaea eGmbH eingetragene Genossenschaft mit beschrankter Haftung veraltet eGmuH eingetragene Genossenschaft mit unbeschrankter Haftung veraltet KGaA Kommanditgesellschaft auf AktienGmbH amp Co KG Kommanditgesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschrankter Haftung als KomplementarinUG haftungsbeschrankt amp Co KG Kommanditgesellschaft mit einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt als KomplementarinAG amp Co KG Kommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft als KomplementarinGmbH amp Co KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Gesellschaft mit beschrankter Haftung als KomplementarinAG amp Co KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Aktiengesellschaft als KomplementarinKeine Firma hat demgegenuber die Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR da sie keine Handelsgesellschaft ist 4 Sie kann lediglich eine firmenahnliche sogenannte Geschaftsbezeichnung fuhren Fur Glaubiger und Kunden sind Zusatze zur Firma von Interesse die uber die wirtschaftlich Lage des Unternehmens Auskunft geben So weist der Zusatz i In bzw i IN darauf hin dass das Insolvenzverfahren eroffnet wurde Der Zusatz i L in Liquidation weist auf ein laufendes Liquidationsverfahren zur Beendigung der Firma hin Firmenschutz Bearbeiten Registergerichtliches Firmenmissbrauchsverfahren Bearbeiten Das Registergericht kann von Amts wegen dafur sorgen dass eine unzulassige Firma nicht weiterverwendet wird Dafur steht ihm nach 37 Abs 1 HGB die Moglichkeit offen ein Ordnungsgeld fur den Fall anzudrohen dass die Firma nicht zugig geloscht wird Das Registergericht kann bereits bei einem bloss objektiven Verstoss gegen das Firmenrecht tatig werden ein fremdes Firmenrecht braucht also nicht verletzt zu sein Die Einleitung des Firmenmissbrauchsverfahrens liegt im Ermessen des Gerichts so dass es unter Abwagung der widerstreitenden Interessen einen unzulassigen Firmengebrauch auch dulden kann 5 Das Verfahren nach 37 Abs 1 HGB wird durch die Erhebung einer Klage gegen die unzulassige Firmenverwendung nach 37 Abs 2 HGB nicht beruhrt Allerdings kann das Firmenmissbrauchsverfahren in diesem Fall ausgesetzt werden 381 FamFG Privatrechtliche Unterlassungsanspruche Bearbeiten Gemass 37 Abs 2 Satz 1 HGB kann derjenige der durch den unbefugten Gebrauch einer Firma durch einen anderen in seinen Rechten verletzt ist von diesem Unterlassung des Gebrauchs verlangen Neben der Verletzung absoluter Rechte kommt auch jede weitere Beeintrachtigung eines rechtlichen Interesses wirtschaftlicher Art in Betracht 6 Einen Anspruch auf Einleitung eines Firmenmissbrauchsverfahrens nach 37 Abs 1 HGB gewahrt 37 Abs 2 HGB nicht Der privatrechtliche Unterlassungsanspruch des 37 Abs 2 HGB setzt kein Verschulden voraus deshalb bleiben auf anderen Vorschriften beruhende Anspruche auf Schadensersatz unberuhrt 37 Abs 2 Satz 2 HGB Als solche kommen etwa deliktsrechtliche Anspruche 12 823 Abs 2 BGB i V m 37 Abs 2 HGB 826 BGB der markenrechtliche Schadensersatzanspruch 15 Abs 5 i V m 5 Abs 2 Markengesetz und der wettbewerbsrechtliche Schadensersatzanspruch 3 5 und 9 UWG in Betracht Neben dem in 37 Abs 2 Satz 1 HGB normierten Unterlassungsanspruch konnen sich Unterlassungsanspruche auch aus dem allgemeinen Zivilrecht 1004 Abs 1 BGB analog i V m 823 Abs 1 12 BGB dem Markenrecht 15 Abs 4 i V m 5 Abs 2 Markengesetz und dem Wettbewerbsrecht 3 5 8 UWG ergeben Osterreichisches Recht BearbeitenFur die Firmengrundsatze und arten gilt das fur Deutschland Gesagte entsprechend wobei hier die Regelungen der 17 ff UGB insbesondere auch 19 UGB Anwendung finden Als zulassige Firmenzusatze gelten Die wichtigsten Rechtsformzusatze in Osterreich Unternehmensform RechtsformzusatzeBis 31 Dezember 2006 Ab 1 Januar 2007 Inkrafttreten der Handelsrechtsreform Einzelkaufmann vormals Einzelunternehmer seit 1 Januar 2007 kein Rechtsformzusatz e U eingetragener Unternehmereingetragene UnternehmerinOffene Handelsgesellschaft vormals Offene Gesellschaft seit 1 Januar 2007 OHGkein Rechtsformzusatz OGKommanditgesellschaft KGkein Rechtsformzusatz KGOffene Erwerbsgesellschaft OEG wurde zur Offenen GesellschaftKommandit Erwerbsgesellschaft KEG wurde zur KommanditgesellschaftGesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH oder Ges m b H GmbH oder Ges m b H Aktiengesellschaft AG AGGenossenschaft registrierte Genossenschaft eingetragene Genossenschaft bzw e Gen Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV EWIVEuropaische Gesellschaft Societas Europaea SE SEEuropaische Genossenschaft Societas Cooperativa Europaea SCE SCESchweizerisches Recht BearbeitenNach schweizerischem Recht ist die Firma der gewahlte Name des Unternehmenstragers Der Inhalt der Firma muss der Wahrheit entsprechen darf keine Tauschungen verursachen und darf keinem offentlichen Interesse zuwiderlaufen Art 944 Abs 1 OR Einzelunternehmen Bearbeiten Nach Art 945 OR muss die Firma eines Einzelunternehmens zwingend den Nachnamen des Inhabers enthalten Die Verwendung eines Zusatzes der ein Gesellschaftsverhaltnis andeutet ist unzulassig Art 945 Abs 3 OR Der Firmenschutz eines Einzelunternehmens beschrankt sich auf den Ort der wirtschaftlichen Tatigkeit Wird von einer Person gleichen Nachnamens im gleichen Ort ein Einzelunternehmen gegrundet so muss dieses durch Zusatze wie den Vornamen deutlich vom schon bestehenden Unternehmen unterschieden werden konnen Art 946 OR Kollektiv Kommandit und Kommanditaktiengesellschaft Bearbeiten Die Firma einer Kollektiv einer Kommandit oder einer Kommanditaktiengesellschaft muss zumindest den Nachnamen eines unbeschrankt haftenden Gesellschafters enthalten Die Firma darf weder den Namen eines nicht unbeschrankt haftenden Gesellschafters noch eines ausgeschiedenen Gesellschafters enthalten Wird eine nicht unbegrenzt haftende Person in der Firma aufgefuhrt so haftet sie gegenuber den Glaubigern dadurch nun auch in unbegrenzter Hohe 7 Die Firma muss zudem einen das Gesellschaftsverhaltnis andeutenden Zusatz wie amp Co amp Partner amp Cie oder amp Sohne enthalten Art 947 und Art 948 OR sofern nicht bereits alle unbeschrankt haftenden Gesellschafter aufgefuhrt sind Ist letzteres der Fall so ist das Fuhren eines auf ein Gesellschaftsverhaltnis hindeutenden Zusatzes unzulassig Die in Deutschland vorgeschriebene gesonderte Kennzeichnung der Kommanditgesellschaft ist in der Schweiz nicht notwendig Das in Deutschland fur die Kommanditgesellschaft vorgeschriebene Kurzel KG ist in der Schweiz gar unzulassig da es nicht gebrauchlich ist und Verwechslungsgefahr mit der Kollektivgesellschaft die der deutschen Offenen Handelsgesellschaft OHG ahnlich ist besteht 7 Der Firmenschutz beschrankt sich bei diesen drei Gesellschaften ebenfalls auf den Ort der wirtschaftlichen Tatigkeit Aktiengesellschaft GmbH und Genossenschaft Bearbeiten Aktiengesellschaften Gesellschaften mit beschrankter Haftung und Genossenschaften konnen ihre Firma nach Art 950 OR frei wahlen mussen jedoch die Rechtsform immer beinhalten Die Firma einer dieser drei Gesellschaftsformen muss sich von jeder anderen in der Schweiz eingetragenen Firma in der gleichen Rechtsform deutlich unterscheiden Art 951 Abs 2 OR Zudem sind auch reine Sachbezeichnungen wie beispielsweise Reinigungs AG verboten Weblinks Bearbeiten nbsp Wikiquote Firma Zitate nbsp Wiktionary Firma Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Spiegel Artikel Geheimnis der Namen Warum Firmen heissen wie sie heissen decisions ch Entscheidungen zum Schweizer Firmenrecht zefix ch Zentraler Firmenindex der Schweiz in vier SprachenEinzelnachweise Bearbeiten Hans Otto Schenk Psychologie im Handel 2 Auflage Munchen Wien 2007 ISBN 978 3 486 58379 3 S 99 Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns und Firmenrechts und zur Anderung anderer handels und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Handelsrechtsreformgesetz HRefG vom 22 Juni 1998 BGBl I S 1474 siehe z B BGH NJW 1991 2023 Wurde die GbR ein Handelsgewerbe iSd 1 Abs 2 HGB betreiben ware sie keine GbR mehr sondern vielmehr OHG vgl 105 Abs 1 HGB Vgl OLG Koln BB 1977 1671 BayObLGZ 1989 44 50 Vgl OLG Hamburg BB 1973 1456 BGH NJW 1991 2023 a b Weisung an die Handelsregisterbehorden fur die Prufung von Firmen und Namen PDF 153 kB Schweizerische Eidgenossenschaft 1 April 2009 archiviert vom Original am 16 Dezember 2011 abgerufen am 27 Oktober 2012 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4017250 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Firma amp oldid 232668638