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Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Glaubigern bei Zahlungsunfahigkeit des Schuldners befasst Insolvenz lateinisch insolvens nicht losend hier im Sinne von Schuldscheine nicht einlosen konnend umgangssprachlich in Deutschland auch Konkurs Pleite oder Bankrott ist die Unfahigkeit eines Schuldners seine Zahlungsverpflichtungen gegenuber dem Glaubiger zu erfullen Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute oder drohende Zahlungsunfahigkeit sowie Uberschuldung Das Insolvenzverfahren bezweckt entweder die Zahlungsfahigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln Letzteres erfolgt bei insolventen Gesellschaften durch Verkauf von Unternehmen im Wege der sogenannten ubertragenden Sanierung im Wege des Insolvenzplans oder durch Liquidation mittels Unternehmensauflosung bei Einzelpersonen letztlich durch Restschuldbefreiung Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Geschichte 3 Insolvenzeroffnungsverfahren 3 1 Antrag auf Eroffnung 3 2 Die Insolvenzgrunde 3 2 1 Zahlungsunfahigkeit 17 InsO 3 2 2 Drohende Zahlungsunfahigkeit 18 InsO 3 2 3 Uberschuldung 19 InsO 3 3 Antragsprufung 3 3 1 Gutachter 3 3 2 Mitteilung an die Staatsanwaltschaft 3 4 Sicherungsmassnahmen 21 25 InsO 4 Ablauf des Insolvenzverfahrens 4 1 Eroffnungsbeschluss 4 2 Allgemeine Wirkungen der Verfahrenseroffnung 80 102 InsO 4 3 Berichtstermin 4 4 Prufungstermin 4 5 Abwicklung schwebender Geschafte 103 128 InsO 4 6 Insolvenzanfechtung 129 147 InsO 4 7 Massebereinigung 4 8 Verwertung 156 173 InsO 4 9 Verteilung der Insolvenzmasse 187 206 InsO 4 10 Abschluss des Insolvenzverfahrens 207 216 InsO 4 11 Haftung des Insolvenzverwalters 5 Insolvenzplanverfahren 217 269 InsO 5 1 Vorlageberechtigung 5 2 Bestandteile des Insolvenzplanes 5 3 Gerichtliche Vorprufung 5 4 Abstimmung uber den Plan 5 5 Bestatigung des Plans durch das Gericht 5 6 Wirkung des bestatigten Insolvenzplans 6 Insolvenz in Eigenverwaltung 270 285 InsO 7 Verbraucherinsolvenzverfahren 304 314 InsO 8 Besondere Arten des Insolvenzverfahrens 315 334 InsO 9 Sanierungs und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz vom 27 Marz 2020 10 Internationales Insolvenzrecht 335 358 InsO 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseUberblick Bearbeiten Entwicklung der jahrlichen Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 1950Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist gemass 1 Satz 1 Insolvenzordnung InsO die Forderungen der Glaubiger des Schuldners durch Verwertung des pfandbaren Schuldnervermogens der sogenannten Insolvenzmasse zu erfullen Diese Glaubigerbefriedigung erfolgt grundsatzlich gemeinschaftlich Das Verfahren bezweckt moglichst allen Glaubigern zumindest einen geringen Anteil ihrer Forderungen auszubezahlen weswegen sie nach dem Prinzip par conditio creditorum weitgehend gleich behandelt werden sollen Um zu verhindern dass einige wenige Glaubiger durch Schnelligkeit das letzte verbliebene Vermogen des Schuldners aufzehren wahrend fur die anderen keine Masse ubrig bleibt untersagt das Insolvenzverfahren daher den einzelnen Glaubigern die eigenstandige Vollstreckung in das Schuldnervermogen zugunsten einer koordinierten Gesamtvollstreckung 1 Neben der Glaubigerbefriedigung bezweckt das Insolvenzverfahren insolventen naturlichen Personen die Moglichkeit zum wirtschaftlichen Neuanfang zu geben Hierzu kann sich an das Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung anschliessen die dazu fuhrt dass der Schuldner von seinen noch ausstehenden Verbindlichkeiten fur die er nach Verfahrensbeendigung gemass 201 InsO einzustehen hat befreit wird 2 Handelt es sich beim Schuldner um ein Unternehmen soll dieses soweit moglich saniert werden Anders als bei der Glaubigerbefriedigung und der Moglichkeit zum wirtschaftlichen Neuanfang handelt es sich hierbei zwar nicht um eine Zielvorgabe der InsO allerdings hat der Gesetzgeber den Wunsch nach Sanierung an zahlreichen Stellen zum Ausdruck gebracht An Bedeutung gewann dieser insbesondere durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ESUG von 2012 das die Starkung der Sanierungsinstrumente und Chancen sowie die Starkung der Glaubigerpositionen bezweckte 3 4 Das Insolvenzverfahren bezweckt allerdings auch den finanziell Instabilen vom Markt auszuschliessen da seine finanzielle Uberforderung andere Marktteilnehmer gefahrdet 5 Einen besonderen Schutz wollte der Gesetzgeber Arbeitnehmern vor den Folgen eines Insolvenzverfahrens uber das Vermogen ihres Arbeitgebers einraumen 6 Vor Lohnausfallen durch die Insolvenz soll sie der Anspruch auf Insolvenzgeld schutzen Dieses kompensiert ausbleibende Lohnzahlungen fur bis zu drei Monate ihres Arbeitsverhaltnisses bis zur Eroffnung des Verfahrens oder bis zur Abweisung des Antrags auf Verfahrenseroffnung mangels Insolvenzmasse 26 InsO Eine Auffanggesellschaft kann der Verhinderung der Insolvenz oder im Ablauf des Insolvenzverfahrens der Fortfuhrung des Geschaftsbetriebs dienen Die InsO kennt unterschiedliche Insolvenzverfahren Schuldner konnen gemass 11 InsO naturliche Personen juristische Personen beispielsweise Aktiengesellschaften und eingetragene Vereine sowie Gesellschaften ohne Rechtspersonlichkeit beispielsweise offene Handelsgesellschaften sein Fur naturliche Personen die nicht aktuell selbstandig tatig sind oder die selbstandig waren und deren Vermogensverhaltnisse als uberschaubar gelten weniger als 20 Glaubiger und bei denen kein Glaubiger Anspruche aus Arbeitsverhaltnissen geltend macht kommt gemass 304 Abs 2 InsO das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Anwendung das einige Vereinfachungen enthalt Ahnlich ist das sogenannte Regelinsolvenzverfahren das fur Selbstandige und Freiberufler gilt Ein speziell auf Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgerichtetes Verfahren ist das Insolvenzplanverfahren In eine ahnliche Richtung gehen die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren 3 Gegenwartige Rechtsquellen des Insolvenzrechts in Deutschland sind die Insolvenzordnung und deren Einfuhrungsgesetz EGInsO Ferner von Bedeutung sind die Verordnung EG Nr 1346 2000 uber Insolvenzverfahren die Fragen der Gerichtszustandigkeit des anwendbaren Rechts und die Anerkennung von Entscheidungen auslandischer Insolvenzgerichte regelt sowie die 1975 ff Burgerliches Gesetzbuch BGB die neben der InsO Bestimmungen fur das Insolvenzverfahren uber den Nachlass enthalten Geschichte Bearbeiten Teile dieses Artikels scheinen seit 2017 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend In Deutschland galt bis zur Einfuhrung der Konkursordnung das gemeine Konkursrecht Nach der Grundung des deutschen Reiches wurde 1877 eine einheitliche Konkursordnung KO erlassen die unter Einfluss eines Entwurfs von 1873 aus dem preussischen Justizministerium fur eine deutsche Gemeinschuldordnung entstand In deren Mittelpunkt stand die Befriedigung der Glaubiger Am 26 Februar 1935 trat als Reaktion auf die Folgen der Weltwirtschaftskrise die Vergleichsordnung hinzu Am 29 Marz 1991 kam die Gesamtvollstreckungsordnung hinzu die das Insolvenzrecht in den neuen Bundeslandern regelte 7 8 Problematisch war unter dieser Rechtslage dass ein Grossteil der Antrage auf Verfahrenseroffnung aufgrund von Massenarmut zuruckgewiesen werden musste Oftmals war nicht einmal genugend Insolvenzmasse vorhanden um zumindest die Verfahrenskosten zu decken Gelang es nicht diese zu decken konnte ein Verfahren nicht eroffnet werden Zudem musste etwa ein Funftel der Verfahren eingestellt werden da die Verfahrenskosten im Laufe der Zeit die Masse uberstiegen also Masseunzulanglichkeit vorlag Wurde ein Verfahren abgeschlossen fiel die Insolvenzquote mit nur wenigen Prozent meist mager aus Um diesen Problemen zu begegnen wurde eine umfassende Reform des Insolvenzrechts beschlossen die 1978 mit der Einberufung einer Kommission zur Reformierung des deutschen Insolvenzrechts begann 7 9 Am 1 Januar 1999 trat schliesslich die InsO in Kraft die die fruheren Verfahrensordnungen abloste Um das Problem der haufigen Massearmut einzudammen schuf der Gesetzgeber Anreize zur fruhen Stellung des Insolvenzantrags Ebenfalls erweiterte er die Moglichkeiten des Verwalters zur Anfechtung von masseschadigenden Handlungen damit dieser der Masse in grosserem Masse als bisher Vermogen zuzufuhren kann 10 Zum Schutz naturlicher Personen vor einem Leben am Existenzminimum aber auch zum Schaffen eines Anreizes fur diesen sich um die Glaubigerbefriedigung zu bemuhen fuhrte der Gesetzgeber die Restschuldbefreiung ein 7 Weiterhin sollten die Glaubiger in grosserem Umfang den Verlauf des Verfahrens bestimmen 11 Nach Inkrafttreten der InsO stieg die Anzahl der eroffneten Insolvenzverfahren um etwa ein Drittel an 2010 wurden 168 458 Verfahren beantragt was bislang den Hochststand darstellt Seit 2011 sind die Zahlen rucklaufig 7 12 2012 erfuhr die Insolvenzordnung einige umfassende Anderungen im Rahmen des Gesetzes zur erleichterten Sanierung von Unternehmensinsolvenzen 2014 folgten einige Anpassungen des Restschuldbefreiungsverfahrens 7 2017 wurden die Vorschriften zum Insolvenzantrag 14 InsO und zur Insolvenzanfechtung 133 142 und 143 InsO erweitert 13 Statistische DatenJahr Antrageinsgesamt davonUnternehmen Verbraucher1998 33 977 27 828 01999 34 038 26 476 1 6342000 42 259 28 235 6 8862001 49 326 32 278 9 0702002 84 428 37 579 19 8572003 100 723 39 320 32 1312004 118 274 39 213 47 2302005 136 554 36 843 66 9452006 161 430 34 137 94 3892007 164 597 29 160 103 0852008 155 202 29 291 95 7302009 162 907 32 687 98 7762010 168 485 31 998 106 2902011 159 418 30 099 101 0692012 150 298 28 297 97 6082013 141 332 25 995 91 2002014 134 871 24 085 86 2982015 127 438 23 101 80 1462016 122 514 21 518 77 2382017 115 632 20 093 71 896Quelle Statistisches Bundesamt 14 Insolvenzeroffnungsverfahren BearbeitenAntrag auf Eroffnung Bearbeiten Das Insolvenzverfahren uber das Vermogen eines Schuldners wird gemass 13 Abs 1 Satz 1 InsO nur auf Antrag eingeleitet Als mogliche Schuldner in einem Insolvenzverfahren nennt 11 InsO naturliche und juristische Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschrankter Haftung und Aktiengesellschaft sowie Gesellschaften ohne Rechtspersonlichkeit zum Beispiel offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft und Gesellschaft burgerlichen Rechts Es kann auch die Eroffnung des Insolvenzverfahrens uber den Nachlass eines Verstorbenen in Form eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden Der Antrag ist beim zustandigen Amtsgericht als Insolvenzgericht einzureichen 2 3 InsO Als Insolvenzgerichte kommen diejenigen Amtsgerichte in Betracht in deren Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat Zur Stellung eines Insolvenzantrags berechtigt sind gemass 13 Abs 1 InsO der Schuldner sowie dessen Glaubiger Bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersonlichkeit ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans Geschaftsfuhrer Vorstand sowie jeder personlich haftende Gesellschafter antragsberechtigt Gemass 15a InsO besteht bei juristischen Personen und bei Gesellschaften ohne Rechtspersonlichkeit bei denen kein Gesellschafter personlich haftet etwa einer GmbH amp Co KG sogar eine Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Insolvenzantrags Dies ist darauf zuruckzufuhren dass bei solchen Gesellschaften den Glaubigern nur eine beschrankte Haftungsmasse zur Verfugung steht da kein beteiligter Gesellschafter personlich haftet 15 Antragsverpflichtet ist primar jeder Geschaftsfuhrer einzeln Verstosse gegen die Antragspflicht konnen zu Schadensersatzverpflichtungen fuhren sowie strafbar sein Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht wenn bei der Gesellschaft die Eroffnungsgrunde der Zahlungsunfahigkeit 17 InsO oder der Uberschuldung 19 InsO vorliegen Ist dies der Fall ist der Eroffnungsantrag unverzuglich einzureichen also ohne schuldhaftes Zogern spatestens jedoch binnen drei Wochen Im Falle der Fuhrungslosigkeit der Gesellschaft sind die Gesellschafter gemass 15a Abs 3 InsO selbst zur Stellung des Antrages verpflichtet Fur naturliche Personen etwa Einzelunternehmer besteht grundsatzlich keine Antragspflicht Allerdings konnen Normen ausserhalb der InsO auch fur naturliche Personen eine Antragspflicht vorschreiben Dies ist etwa bei Erben der Fall die gemass 1980 BGB bei Uberschuldung oder Zahlungsunfahigkeit des Nachlasses das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen mussen Zur Vermeidung von Nachteilen seitens des Schuldners kann sich aber letztlich eine faktische Pflicht also eine Obliegenheit dadurch ergeben dass Glaubiger gemass 290 Abs 1 Nr 4 InsO einen Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung stellen konnen wenn sie durch eine verzogerte Antragsstellung oder in sonstiger Weise benachteiligt worden sind Die Insolvenzgrunde Bearbeiten Wesentliche Voraussetzung der Eroffnung eines Insolvenzverfahrens ist das Vorliegen eines Insolvenzgrunds Die InsO sieht drei vor die Zahlungsunfahigkeit die drohende Zahlungsunfahigkeit und die Uberschuldung Zahlungsunfahigkeit 17 InsO Bearbeiten 17 Abs 2 Satz 1 InsO definiert Zahlungsunfahigkeit als die Unfahigkeit die eigenen falligen Verbindlichkeiten zu erfullen Eine solche Unfahigkeit liegt vor wenn die Zahlungspflichten des Schuldners seine verfugbaren oder leicht zu beschaffenden Zahlungsmittel ubersteigen Da das Vorliegen eines Insolvenzgrunds und die hiermit verbundene Gefahr der Stellung eines Insolvenzantrags den betroffenen Schuldner erheblich belasten wird das Merkmal der Falligkeit einschrankend ausgelegt im Ausgangspunkt richtet sich die Falligkeit zwar nach den Bestimmungen des BGB allerdings muss die Forderung zusatzlich von ihrem Inhaber ernsthaft eingefordert werden 16 17 18 Dies ist der Fall wenn der Glaubiger der Forderung zum Ausdruck gebracht hat die Erfullung seiner Forderung zu verlangen Ausgenommen werden hiermit Forderungen die gestundet werden oder deren Nichterfullung vorerst stillschweigend geduldet wird 19 Zwecks Abgrenzung der Zahlungsunfahigkeit von einer nur vorubergehenden Zahlungsstockung muss der Wert der nicht erfullten Verbindlichkeiten wenigstens 10 der gesamten Verbindlichkeiten betragen Zusatzlich muss dieser Liquiditatsmangel fur wenigstens drei Wochen bestehen 20 Nach 17 Abs 2 Satz 2 InsO wird die Zahlungsunfahigkeit des Schuldners widerleglich vermutet wenn dieser seine Zahlungen eingestellt hat Eine solche Zahlungseinstellung liegt vor wenn sich aus dem Verhalten des Schuldners erkennbar das andauernde Unvermogen ergibt einen wesentlichen Teil seiner falligen und eingeforderten Schulden zu bezahlen 20 Wahrend zu Zeiten der Konkursordnung die Zahlungsunfahigkeit fur naturliche Personen keine Bedeutung hatte ist dies unter Beachtung der Verbraucherinsolvenz nunmehr auch fur diesen Personenkreis von Bedeutung Zudem besteht die Gefahr einer Betrugsstrafbarkeit wenn eine Person trotz fehlender Zahlungsfahigkeit weiterhin rechtsgeschaftliche Verpflichtungen eingeht Drohende Zahlungsunfahigkeit 18 InsO Bearbeiten Dem Schuldner steht als besonderer Insolvenzgrund die drohende Zahlungsunfahigkeit gemass 18 InsO offen Mit dieser Regelung bezweckte der Gesetzgeber dem Schuldner einen Anreiz zu geben moglichst fruh den Insolvenzantrag zu stellen um ein effektives Verfahren zu fordern 21 22 Den Glaubigern des Schuldners ist dieser Insolvenzgrund versperrt um zu verhindern dass diese ihren Schuldner mit der Androhung eines auf Prognosen gestutzten Insolvenzantrags unter Druck setzen 23 Der Anteil der Antrage die auf diesen Eroffnungsgrund entfallt ist mit etwa 1 ausserst gering 24 Ein Antrag wegen drohender Zahlungsunfahigkeit ist gemass 18 Abs 2 InsO begrundet wenn der Schuldner absehen kann dass seine Zahlungsmittel einschliesslich aller Kreditlinien und vergleichbaren Werte nicht ausreichen um seine Verbindlichkeiten innerhalb eines uberschaubaren Zeitraums zu erfullen 25 Die Dauer dieses Prognosezeitraums bezeichnet das Gesetz nicht weswegen in Wissenschaft und Rechtsprechung unterschiedliche Vorschlage gemacht werden Teilweise werden Zeitraume von hochstens drei bis sechs Monaten 26 teilweise auch langere Zeitraume fur angemessen gehalten Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus dass dieser Zeitraum maximal zwolf Monate betragen darf Die neuere Rechtsprechung des BGH verlangt dass mit dem Antrag auch entsprechende Nachweise vorgelegt werden mussen Uberschuldung 19 InsO Bearbeiten Hauptartikel Insolvenzrecht im Artikel Uberschuldung Der in 19 InsO geregelte Eroffnungsgrund der Uberschuldung kommt nur bei juristischen Personen oder bei Personengesellschaften bei der kein Gesellschafter eine naturliche Person ist in Betracht Wie die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags aus 15a InsO resultiert dieser zusatzliche Eroffnungsgrund daraus dass bei den erfassten Gesellschaftsformen den Glaubigern nur eine beschrankte Haftungsmasse zur Verfugung steht 27 28 Nach 19 Abs 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner uberschuldet wenn sein Vermogen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt Diese rechnerische Uberschuldung wird durch das Aufstellen einer Uberschuldungsbilanz ermittelt in der die Passiva und die Aktiva des Schuldners gegenubergestellt werden Bei der Bewertung letzterer werden die Zerschlagungswerte angesetzt also der Wert der sich bei der Verausserung der Gegenstande des Schuldnervermogens ergabe Im Anschluss hieran ist eine Prognose uber den Erfolg einer moglichen Fortfuhrung des Unternehmens zu erstellen Fallt diese Fortfuhrungsprognose positiv aus ist also davon auszugehen dass sich das Unternehmen in nachster Zeit stabilisieren wird liegt der Insolvenzgrund der Uberschuldung trotz der rechnerischen Uberschuldung nicht vor Fallt sie dagegen negativ aus ist der Eroffnungsgrund gegeben 29 Bis zum Oktober 2008 war die Fortfuhrungsprognose keine Voraussetzung des Eroffnungsgrunds Stattdessen ermoglichte sie die Bewertung der Aktiva nicht mit den Liquidations sondern mit den Fortfuhrungswerten Im Rahmen der Finanzmarktkrise hat das Bundeskabinett Mitte Oktober 2008 einige Gesetzesanderungen beschlossen die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekampfung von Missbrauchen MoMiG zum 1 November in Kraft traten Darunter befand sich auch eine anfanglich befristete Neufassung des 19 InsO um zu verhindern dass zahlreiche Unternehmen deren Vermogen wegen der Krise an Wert verloren hatte in Insolvenz fielen da sie trotz guter Fortfuhrungsperspektiven sowohl unter Zugrundelegung der Liquidations als auch der Fortfuhrungswerte bilanziell uberschuldet waren 30 Antragsprufung Bearbeiten Das Insolvenzgericht bei dem bis zur Eroffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzrichter zustandig ist pruft den Antrag auf Zulassigkeit und Begrundetheit Die Zulassigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvoraussetzungen 4 InsO verweist hinsichtlich der prozessualen Verfahrensvorschriften auf die Zivilprozessordnung ZPO die zur Anwendung kommt soweit die InsO nichts abweichendes bestimmt Eine Besonderheit der InsO regelt 5 Hier hat der Gesetzgeber festgelegt dass das Insolvenzgericht bei Vorliegen eines Antrags auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens der nicht als offensichtlich unbegrundet zuruckzuweisen ist von Amts wegen zu ermitteln hat ob Insolvenzgrunde vorliegen Anders als in einem herkommlichen Zivilprozess in dem das zustandige Gericht grundsatzlich an den Tatsachenvortrag und die Beweisangebote der Parteien gebunden ist sog Beibringungsgrundsatz besteht also im Insolvenzverfahren eine Amtsermittlungspflicht 31 Das Insolvenzgericht ermittelt daher selbst bzw ggf unter Einschaltung eines Sachverstandigen Gutachters die notigen Tatsachen Trotz der bestehenden Amtsermittlungspflicht gilt im Antragsverfahren also in der Phase zwischen Insolvenzantrag und Entscheidung uber den Insolvenzantrag die Dispositionsmaxime so dass der Insolvenzantrag bis zu einer Entscheidung vom Antragsteller zuruckgenommen werden kann 4 InsO 269 ZPO Im Rahmen der Antragsprufung werden vom Gericht insbesondere folgende Voraussetzungen gepruft die Insolvenzfahigkeit des Schuldners 11 InsO die Antragsberechtigung wobei zur Antragstellung sowohl der Schuldner als auch jeder Glaubiger berechtigt ist 13 Abs 1 Satz 2 InsO sowie bei einem Antrag eines Glaubigers die Glaubhaftmachung von dessen Forderung und des vorgebrachten Eroffnungsgrunds 14 InsO Ist der Antrag zulassig muss der Schuldner gemass 14 Abs 2 InsO vom Insolvenzgericht gehort werden Begrundet ist der Antrag wenn ein fur die Rechtsform des Schuldners massgeblicher Eroffnungsgrund vorliegt und die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt 26 InsO Allgemeiner Eroffnungsgrund ist hierbei die Zahlungsunfahigkeit 17 InsO und wenn der Antrag vom Schuldner gestellt wird die drohende Zahlungsunfahigkeit 18 InsO Die Uberschuldung 19 InsO ist daruber hinaus in denjenigen Fallen Insolvenzgrund in denen Schuldner eine juristische Person ist ausserdem greift die Uberschuldung bei Personengesellschaften zu deren personlich haftenden Gesellschaftern keine naturliche Person gehort 19 Abs 3 InsO Liegt kein Eroffnungsgrund vor so weist das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag als unbegrundet zuruck Insolvenzmasse ist das gesamte Vermogen das dem Schuldner zur Zeit der Eroffnung gehort und das er wahrend des Verfahrens erlangt 35 InsO Deckt die Masse die Verfahrenskosten nicht kann eine naturliche Person die Kostenstundung 4a InsO beantragen Wird diese bewilligt so werden die Kosten des Verfahrens durch die Staatskasse ubernommen und das Verfahren eroffnet Ebenfalls denkbar ist die Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses Andernfalls wird der Eroffnungsantrag mangels Masse abgewiesen Gutachter Bearbeiten Soweit das Insolvenzgericht nicht in der Lage ist anhand eigener Erkenntnisse uber einen vorliegenden Antrag auf Eroffnung eines Insolvenzverfahrens zu entscheiden wird es einen Gutachter bzw Sachverstandigen mit der Prufung beauftragen ob die Voraussetzungen fur eine Eroffnung eines Insolvenzverfahrens insbesondere ein Insolvenzgrund und eine zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichende Insolvenzmasse vorliegen Der vom Insolvenzgericht bestellte Gutachter gehort regelmassig zu den vom jeweiligen Insolvenzgericht bestellten Insolvenzverwaltern da der Gutachter im Fall einer Eroffnung des Verfahrens in aller Regel zum Insolvenzverwalter bestellt wird Zumeist wird der Gutachter auch beauftragt bzw wird von ihm erwartet dass er vorab pruft ob Sicherungsmassnahmen erforderlich sind z B die Bestellung eines vorlaufigen Insolvenzverwalters Dieser Teil des Auftrags sollte innerhalb kurzer Frist erledigt sein An dieser Stelle des Verfahrens kommt es darauf an sehr schnell festzustellen ob und welche Sicherungsmassnahmen erforderlich sind um die kunftige Insolvenzmasse vor Verlusten durch Verfugungen des Schuldners zu schutzen Inhalte des sog Insolvenzgutachtens sind regelmassig eine uberblickmassige Darstellung der bisherigen Entwicklung des Unternehmens des Schuldners sowie der Krisenursachen eine Darstellung von Vermogenswerten und Schulden unter Berucksichtigung bestehender Drittrechte und hierauf aufsetzend die Prufung der fur die Rechtsform des jeweiligen Schuldners massgebenden Insolvenzgrunde Neben der Prufung der Insolvenzgrunde beantwortet das Insolvenzgutachten regelmassig auch die Frage ob die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind Sind diese Kosten gedeckt muss das Gericht das Verfahren eroffnen Mitteilung an die Staatsanwaltschaft Bearbeiten Aufgrund der Anordnung uber Mitteilungen in Zivilsachen MiZi teilt das Insolvenzgericht der ortlich zustandigen Staatsanwaltschaft die Entscheidung uber die Eroffnung des Insolvenzverfahrens mit Es liegt nun im Ermessen der Staatsanwaltschaft die Insolvenzakten anzufordern und zu prufen ob sich aus ihnen ein Anfangsverdacht auf Straftaten insbesondere im Hinblick auf Insolvenzdelikte oder Verletzung der Buchfuhrungs und Bilanzierungspflichten aber auch Betrug oder Untreue ergibt Enthalten die Akten Hinweise hierauf muss die Staatsanwaltschaft ermitteln Haufigstes Problem ist die rechtzeitige und vollstandige Abfuhrung der Beitrage zur Sozialversicherung 266a StGB fur den oder die Mitarbeiter auch den Geschaftsfuhrer Mit der Anderung des 266a StGB zum 1 August 2004 werden neben den Arbeitnehmeranteilen nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Arbeitgeberanteile erfasst Bis zum 31 Juli 2004 war nach 266a StGB a F nur das Nichtabfuhren der Arbeitnehmeranteile strafbar Wahrend der 5 Strafsenat des BGH die Strafbarkeit nach 266a StGB in Verbindung mit 64 Abs 2 GmbHG bejaht wenn Sozialversicherungsbeitrage nicht vorrangig abgefuhrt werden entschied sich der 2 Zivilsenat des BGH dagegen Ihm zufolge kommt den Sozialversicherungstragern keine vorrangige Stellung gegenuber anderen Glaubigern zu Im Falle von dennoch geleisteten Zahlungen sind diese gemass 129 ff InsO anfechtbar und der Geschaftsfuhrer aufgrund der Verletzung gemass 64 Abs 2 GmbHG schadenersatzpflichtig 32 Ein grosses Haftungsfeld bei Insolvenzen ist die rechtzeitige und gesetzeskonforme Erstellung der Handelsbilanzen vgl 140 141 AO Fur die straf wie zivilrechtliche Prufung auf Uberschuldung ist weder die Handels noch die Steuerbilanz ausreichend Vielmehr ist immer ein gesonderter Uberschuldungsstatus notig Hat ein Unternehmen Bankkredite dann sind die Handelsbilanzen auch auf Kreditbetrug zu prufen Zu einem Kreditantrag gehort gemass 18 KWG die Handelsbilanz nicht die weniger aussagekraftige Steuerbilanz Bei Prufung auf Steuerhinterziehung ist besonders die Umsatzsteuer brisant Grundsatzlich kommt es nicht auf die Zahlung sondern auf die rechtzeitige Abgabe der Steuererklarung an Bei der monatlichen Umsatzsteueranmeldung ist die Steuerverkurzung bereits dann verwirklicht wenn die Anmeldung nicht spatestens am 10 des Folgemonats abgegeben ist Die allgemein vermutete Fristverlangerung bis zum 15 hat nur dann befreiende Wirkung wenn mit der Erklarung auch gezahlt wird Hier greift die Fiktion der Selbstanzeige Sicherungsmassnahmen 21 25 InsO Bearbeiten In der Zeit bis zur Entscheidung uber den Eroffnungsantrag hat das Insolvenzgericht die Pflicht Massnahmen zur Sicherung des Schuldnervermogens zu treffen damit sich dieses in der Schwebezeit nicht weiter verringert und der Geschaftsbetrieb vorerst weiter aufrecht gehalten werden kann 21 InsO 33 Als eine solche Massnahme kommt die Bestellung eines vorlaufigen Insolvenzverwalters in Betracht Ferner konnen dem Schuldner ein Verfugungsverbot auferlegt werden und Zwangsvollstreckungen gegen den Schuldner untersagt oder einstweilig eingestellt werden Werden ein vorlaufiger Insolvenzverwalter eingesetzt und dem Schuldner zugleich ein allgemeines Verfugungsverbot auferlegt spricht man vom starken ansonsten vom schwachen vorlaufigen Insolvenzverwalter 34 Der starke vorlaufige Verwalter ubernimmt gemass 22 Abs 1 InsO die Befugnisse des Schuldners vollstandig und hat daher weitgehende Kompetenzen und Aufgaben insbesondere die Sicherung der Masse die Weiterfuhrung des Unternehmens die Organisation von Lohnzahlungen sowie die Prufung ob die Masse die Verfahrenskosten deckt Die Pflichten des schwachen vorlaufigen Insolvenzverwalters werden vom Gericht gemass 22 Abs 2 InsO fallabhangig festgelegt Das Gesetz gibt lediglich vor dass seine Kompetenzen nicht die des starken vorlaufigen Insolvenzverwalters uberschreiten durfen Das Gericht kann uber die definierten Befugnisse hinaus bestimmte oder samtliche Verfugungen des Schuldners von der Zustimmung des schwachen Verwalters abhangig machen 21 Abs 2 Satz 1 Nr 2 InsO Das Einsetzen eines Verwalters dieser Art ist die Regel da der starke vorlaufige Verwalter sogenannte Masseverbindlichkeiten begrundet was fur die Insolvenzmasse nachteilig sein kann und ein hoheres Haftungsrisiko fur den Verwalter bedeutet 34 Trifft das Gericht eine Sicherungsmassnahme macht es diese gemass 23 InsO bekannt Ablauf des Insolvenzverfahrens BearbeitenEroffnungsbeschluss Bearbeiten Liegen die Eroffnungsvoraussetzungen vor beschliesst das Gericht die Eroffnung des Insolvenzverfahrens und macht den Beschluss gemass 30 Abs 1 InsO sofort bekannt Im Eroffnungsbeschluss werden Schuldner und Insolvenzverwalter benannt In der Regel nimmt der vorlaufige Insolvenzverwalter die Stellung des endgultigen Insolvenzverwalters ein 35 Die Glaubiger werden mit dem Beschluss zur Geltendmachung ihrer Forderungen und Sicherungsrechte innerhalb einer vorgegebenen Frist aufgefordert 28 InsO Weiterhin werden der Berichtstermin und der Prufungstermin festgelegt Nach dem Erlass des Eroffnungsbeschlusses ubernimmt der Rechtspfleger die Bearbeitung des gerichtlichen Verfahrens vom Insolvenzrichter soweit dieser sich nicht ausnahmsweise die Zustandigkeit ganz oder teilweise selbst vorbehalt Allgemeine Wirkungen der Verfahrenseroffnung 80 102 InsO Bearbeiten Zwar bleibt der Schuldner Eigentumer der ihm gehorenden Vermogensgegenstande mit Eroffnung des Insolvenzverfahrens geht allerdings zum Schutz der Insolvenzmasse nach 80 Abs 1 InsO die Verwaltungs und Verfugungsbefugnis uber die Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter uber Dieser ist nach 148 Abs 1 InsO verpflichtet das zur Masse gehorende Vermogen unverzuglich in Besitz zu nehmen Ebenfalls kann der Schuldner keine Prozesse mit Wirkung fur die Insolvenzmasse fuhren auch dies ist dem Verwalter vorbehalten 36 Nach 81 Abs 1 Satz 1 InsO sind Verfugungen unwirksam die der Schuldner nach Verfahrenseroffnung uber Massegegenstande vornimmt Der Begriff der Verfugung geht in 81 InsO weiter als im BGB der nur Rechtsanderungen erfasst Zwecks effektiven Masseschutzes erfasst die Norm jede Rechtshandlung des Schuldners zulasten der Masse etwa auch Rucktritte Anfechtungen Fristsetzungen oder Prozesshandlungen 37 38 Damit bleibt es dem Schuldner moglich sich selbst zu verpflichten hierfur haftet sein Vermogen jedoch lediglich soweit es nicht zur Masse zahlt was etwa auf sein unpfandbares Vermogen zutrifft 39 40 Massgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist Vornahme der Verfugungshandlung Daher erfasst 81 InsO beispielsweise nicht die Vorausabtretung einer Forderung die nach Verfahrenseroffnung entsteht da die Verfugungshandlung der Abtretung vor Eroffnung vorgenommen wurde 41 42 Unberuhrt lasst die Regelung des 81 InsO aus Verkehrsschutzerwagungen den gutglaubigen Erwerb von Grundstucken Um einen solchen zu verhindern muss der Insolvenzverwalter moglichst rasch nach Verfahrenseroffnung ins Grundbuch einen Insolvenzvermerk nach 32 InsO eintragen lassen 43 Zusatzlich verweist 81 InsO auf die vergleichbaren Gutglaubensbestimmungen fur den Erwerb von Schiffen Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen Ausgeschlossen ist hingegen ein gutglaubiger Erwerb von beweglichen Massegegenstanden es sei denn der Insolvenzverwalter genehmigt diesen 44 Muss jemand der auf die Wirksamkeit seines Erwerbs vom Schuldner vertraut hat die Sache herausgeben hat er nach 81 Abs 1 Satz 3 InsO einen Anspruch gegen den Insolvenzverwalter auf Herausgabe seiner Gegenleistung soweit sie die Masse bereichert An die Regelung des 81 InsO schliesst sich 91 InsO an der den Rechtserwerb an Massegegenstanden in sonstiger Weise also nicht durch eine Verfugung des Schuldners untersagt Diese Regelung stellt einen Auffangtatbestand dar der einen umfassenden Schutz der Insolvenzmasse vor Handlungen des Schuldners gewahrleisten soll 45 Er erfasst beispielsweise den Erwerb einer vor Verfahrenseroffnung sicherungshalber abgetretenen Forderung die nach Verfahrenseroffnung entsteht 46 Auch 91 InsO schutzt in beschranktem Umfang den guten Glauben des Erwerbers Anders als der Verweis des 81 InsO erfasst 91 InsO zusatzlich zu dessen Bestimmungen auch 878 BGB Diese Norm erklart nachtragliche Verfugungsbeschrankungen wie der schuldnerische Verlust der Verfugungsbefugnis nach 80 InsO fur unbeachtlich wenn die Rechtsanderung durch Eintragung ins Grundbuch noch nicht erfolgt ist jedoch ansonsten alle Voraussetzungen des Erwerbs vorliegen Der hinter 878 BGB stehende Gedanke ist dass sich etwaige Verzogerungen des Grundbuchamts nicht zulasten des Erwerbers auswirken sollen 47 Durch den Verweis in 91 InsO ist ein gutglaubiger Erwerb eines Liegenschaftsrechts moglich wenn der Schuldner nach Abgabe aller notwendigen Erklarungen seine Verfugungsbefugnis durch die Verfahrenseroffnung verliert 48 Unzulassig sind ab Verfahrenseroffnung nach 89 Abs 1 InsO daruber hinaus Einzelzwangsvollstreckungen in die Insolvenzmasse und in das sonstige Vermogen da andernfalls die Gefahr eines Glaubigerwettlaufs bestunde der die Masse schadigte und dem Prinzip der Glaubigergleichbehandlung zuwiderliefe 49 50 Daruber hinaus greift die sogenannte Ruckschlagsperre des 88 InsO was dazu fuhrt dass Sicherungen die im letzten Monat vor Antragstellung durch Zwangsvollstreckung erlangt wurden ruckwirkend unwirksam werden Auch dies soll sicherstellen das die Insolvenzmasse zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Glaubiger verwendet wird 51 52 Da die Befugnis zur Verwaltung der Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter ubergeht konnen Personen gegen die der Schuldner einen Anspruch hat gemass 82 InsO nur mit befreiender Wirkung an den Schuldner leisten wenn sie von der Verfahrenseroffnung keine Kenntnis hatten Laufende Prozesse des Schuldners werden gemass 240 ZPO unterbrochen und konnen vom Verwalter oder der anderen Seite unter bestimmten Voraussetzungen 85 und 86 InsO aufgenommen werden Die Eroffnung des Insolvenzverfahrens fuhrt zur Auflosung der Gesellschaft fur die BGB Gesellschaft 728 Abs 1 BGB fur die OHG 131 Abs 1 Nr 3 HGB fur die KG 131 Abs 1 Nr 3 HGB 161 Abs 2 HGB fur die GmbH 60 Abs 4 Nr 4 GmbHG und fur die AG 262 Abs 1 Nr 3 AktG Das bedeutet jedoch nicht dass die Gesellschaft damit beendet wird Die Beendigung tritt nur im Ausnahmefall ein dass kein Gesellschaftsvermogen vorhanden ist Im Regelfall andert sich durch die Auflosung vielmehr der Gesellschaftszweck Aus einer sog werbenden d h einer auf die Erzielung von Gewinn gerichteten Gesellschaft wird eine Gesellschaft deren ausschliesslicher Zweck die Verwertung des Gesellschaftsvermogens ist Berichtstermin Bearbeiten Der Insolvenzverwalter erstellt Verzeichnisse der Massegegenstande und der Glaubiger sowie eine Ubersicht uber das Vermogen des Schuldners die jeweils spatestens eine Woche vor dem Berichtstermin ausgelegt werden 151 ff InsO Im Berichtstermin berichtet er der Glaubigerversammlung uber die wirtschaftliche Lage des Schuldners und erlautert die Moglichkeit eines Unternehmenserhalts und eines Insolvenzplans 156 InsO Die Glaubigerversammlung entscheidet auf Grundlage des Berichtes uber den Fortgang des Insolvenzverfahrens 29 Abs 1 Satz 1 InsO insbesondere uber Stilllegung oder Fortfuhrung des Schuldnerunternehmens 157 InsO Sie setzt sich aus den Glaubigern dem Schuldner dem Verwalter und dem evtl vorher durch das Insolvenzgericht eingesetzten Glaubigerausschuss zusammen 74 InsO Die Glaubigerversammlung wird durch den Rechtspfleger geleitet Prufungstermin Bearbeiten Der Insolvenzverwalter nimmt die Forderungsanmeldungen der Glaubiger entgegen 174 InsO Dabei unterzieht der Insolvenzverwalter jede Forderungsanmeldung einer formalen Prufung Er pruft ob die Anmeldung ordnungsgemass ist d h ob Grund Betrag und die Rechtsbehauptung dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt in der Anmeldung angegeben sind Fur den Fall eines formalen Mangels bspw es ist kein Betrag angegeben weist der Insolvenzverwalter die Anmeldung zuruck anderenfalls tragt er die Anmeldung in die Forderungstabelle ein Bevor die Tabelle allen Beteiligten zur Einsicht offensteht 175 InsO pruft das Insolvenzgericht erneut die Zulassigkeit der einzelnen Anmeldungen anhand der vorgenannten Kriterien Im Prufungstermin werden im Rahmen einer Glaubigerversammlung die angemeldeten Forderungen nach Betrag und Rang gepruft 29 Abs 1 Satz 2 und 176 InsO Wenn weder der Verwalter noch ein Insolvenzglaubiger einer Forderung widersprechen gilt sie als festgestellt und wird in die Tabelle mit Rang und Betrag eingetragen 178 InsO Im Falle eines Widerspruchs ist zwischen einer titulierten und nicht titulierten Forderung zu unterscheiden Im Fall einer titulierten Forderung d h es lag bereits vor Insolvenzeroffnung fur diese Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel vor obliegt es dem Bestreitenden den Widerspruch zu verfolgen Im Fall einer nicht titulierten Forderung kann der betroffene Glaubiger Klage auf Feststellung erheben 179 ff InsO Die tatsachliche Forderungsprufung erfolgt nicht erst im Prufungstermin sondern wurde vom Verwalter bereits in der Zeit davor also ab dem Eingang der Forderungsanmeldung diese muss auf einen Zeitpunkt nach der Eroffnung datiert sein bis zum tatsachlichen Prufungstermin durchgefuhrt Der Prufungstermin ist entsprechend ein Gerichtstermin zu dem strittige Sachen noch erortert werden konnen sofern dies von anwesenden Glaubigern vorgetragen wird ansonsten werden zu diesem Termin die bereits vorgefertigten Prufungen nur gerichtlich offiziell bestatigt Bei umfangreichen Verfahren oder sehr vielen Glaubigern kann es mehrere sog fortgesetzte Prufungstermine geben In der gerichtlichen Praxis erscheinen Glaubiger so gut wie nie zum Prufungstermin da bereits samtliche Details im Vorfeld geklart wurden Der Prufungstermin ist somit zumeist ein formeller juristischer Vorgang der innerhalb weniger Minuten beendet wird Abwicklung schwebender Geschafte 103 128 InsO Bearbeiten Bei Verfahrenseroffnung steht der Schuldner typischerweise in vertraglichen Beziehungen zu anderen Personen Hat der Glaubiger des Schuldners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags etwa ein Kauf Miet oder Werkvertrag seine Leistung bereits vollstandig erbracht ist sein Anspruch auf die Gegenleistung eine Insolvenzforderung Hat der Schuldner vollstandig vorgeleistet kann der Insolvenzverwalter vom Glaubiger dieser Leistung die Gegenleistung verlangen Auf Vertrage bei denen noch keine Partei vollstandig erfullt hat findet 103 InsO Anwendung Dieser enthalt die Regelung dass der Verwalter uber die Zukunft dieser Vertrage entscheidet Wahlt er die Erfullung des Vertrags muss der Glaubiger seine Leistung erbringen und darf vom Schuldner die Gegenleistung verlangen Dieser Anspruch auf die Gegenleistung besitzt gemass 55 Abs 1 Nr 2 InsO die Qualitat einer Masseforderung Wahlt er die Ablehnung des Vertrags kann der Glaubiger von ihm nicht die Erfullung verlangen sondern nur eine Forderung wegen Nichterfullung etwa gerichtet auf entgangenen Gewinn als Insolvenzforderung anmelden Ausserst umstritten war uber einen langen Zeitraum wie sich die Insolvenzeroffnung auf schwebende Vertrage auswirkt Fruher nahm die Rechtsprechung an dass die wechselseitigen Erfullungsanspruche aus Vertragen erloschen und durch die Erfullungswahl des Verwalters neu entstehen Erloschenstheorie 53 54 Hierdurch gingen beispielsweise Forderungsabtretungen vor Verfahrenseroffnung etwa im Wege einer Sicherungsglobalzession des Schuldners ins Leere Kritik erfuhr diese Auffassung seitens der Rechtswissenschaft dafur dass sie nur schwer mit dem Gesetz vereinbar war So sieht beispielsweise 201 InsO vor dass die Forderungen nach Verfahrensbeendigung wieder gegen den Schuldner durchgesetzt werden konnen Dies setzt voraus dass die Forderungen im Verfahren nicht erloschen sondern nur in ihrer Durchsetzbarkeit gehemmt werden 55 Daher nahm die Rechtsprechung von der Erloschenstheorie Abstand und vertritt nunmehr dass die Anspruche aus Vertragen des Schuldners nicht erloschen jedoch mit Verfahrenseroffnung in ihrer Durchsetzbarkeit gehemmt werden Entscheidet sich der Verwalter fur die Erfullungswahl werden die Anspruche wieder durchsetzbar Hierbei erhalten sie die Qualitat originarer Masseforderungen und verbindlichkeiten Qualitatssprungtheorie 56 57 58 Diese als Qualitatssprung bezeichnete Folge bewirkt im Ergebnis ahnlich wie die fruhere Erloschenstheorie dass Gegenrechte eine Einschrankung der Gegenrechte des einzelnen Glaubigers was der Insolvenzmasse zugutekommt 59 Fur bestimmte Vertragstypen und Situationen enthalten die auf 103 InsO folgenden Normen Sonderbestimmungen die das Wahlrecht des Insolvenzverwalters beschranken Nach 106 InsO kann der Verwalter die Pflicht zur Erfullung eines Anspruchs auf Einraumung oder Ubertragung eines Rechts an einem Grundstuck nicht ablehnen wenn zugunsten des Erwerbers eine Vormerkung eingetragen wurde 107 Abs 1 InsO enthalt eine ahnliche Bestimmung fur den Erwerb einer Sache unter Eigentumsvorbehalt Weitere Regelungen betreffen Dauerschuldverhaltnisse etwa Miet und Pachtvertrage sowie Arbeitsvertrage Insbesondere letztere werden in besonderer Weise geschutzt beispielsweise durch Insolvenz und Arbeitslosengeld sowie durch die Beteiligung des Betriebsrats im Falle betrieblicher Anderungen 60 Arbeitsrechtliche Kundigungsfristen werden auf drei Monaten reduziert kurzere Fristen gelten weiter 61 Insolvenzanfechtung 129 147 InsO Bearbeiten Hauptartikel Insolvenzanfechtung Deutschland Nach der Eroffnung des Insolvenzverfahrens ist der Zugriff der Glaubigergesamtheit auf die Insolvenzmasse gesichert da die Verfugungsgewalt uber das Vermogen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter ubergeht und die Einzelzwangsvollstreckung untersagt ist Die Insolvenzanfechtung hat den Zeitraum vor Verfahrenseroffnung im Blick Da sich die wirtschaftliche Krise des spateren Insolvenzschuldners regelmassig schon vor Verfahrenseroffnung abzeichnet wird oftmals sowohl von Glaubigerseite als auch von Schuldnerseite versucht einzelne Gegenstande des Schuldnervermogens dem Zugriff der spateren Glaubigergesamtheit zu entziehen Um solche Vermogensverschiebungen und die damit einhergehende Besserstellung einzelner Glaubiger ruckgangig machen zu konnen hat der Gesetzgeber die Moglichkeit der Anfechtung solcher Handlungen geschaffen 62 63 Eine ahnliche Zielsetzung verfolgt das Anfechtungsgesetz fur die Einzelzwangsvollstreckung Die praktische Bedeutung der Insolvenzanfechtung ist auch aufgrund der sie begunstigenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausserordentlich gross 64 Nach 129 InsO kann eine vor Verfahrenseroffnung vorgenommene Rechtshandlung des Schuldners angefochten werden wenn sie zur Benachteiligung der Insolvenzglaubiger fuhrte Eine solche Benachteiligung liegt vor wenn die Handlung zur Verringerung der zur Befriedigung der Glaubigergesamtheit zur Verfugung stehenden Masse fuhrt Verringerung der Aktivmasse oder diese mit Forderungen belastet Erhohung der Passivmasse Ferner muss ein Anfechtungsgrund vorliegen etwa die vorsatzliche Glaubigerbenachteiligung 133 InsO oder die unentgeltliche Leistung 134 InsO 65 66 67 Liegen die Voraussetzungen einer Anfechtung vor kann der Insolvenzverwalter nach 143 Abs 1 Satz 1 InsO vom Anfechtungsgegner die Herausgabe des erlangten Vorteils verlangen Allerdings soll die Anfechtung die Insolvenzmasse nicht bevorzugen weshalb die Forderung die durch die anfechtbare Erfullungshandlung befriedigt werden sollte gemass 144 Abs 1 InsO in Hohe des Zuruckgewahrten als Insolvenzforderung wieder auflebt Massebereinigung Bearbeiten Oftmals nimmt der Insolvenzverwalter Gegenstande in Besitz die sich zwar in der Sphare des Schuldners befinden jedoch einem Dritten gehoren Dies ist etwa bei einem gemieteten Firmengrundstuck oder bei Gegenstanden die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden der Fall Da diese Gegenstande nicht zur Insolvenzmasse gehoren muss sie der Verwalter an die Berechtigten im Wege der Aussonderung herausgeben Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein spezifisch insolvenzrechtliches Verfahren vielmehr bleiben die auszusondernden Sachen vom Verfahren unberuhrt und konnen nach allgemeinen Vorschriften herausverlangt werden etwa uber den dinglichen Herausgabeanspruch des Eigentumers aus 985 BGB 68 69 Zur Massemehrung zieht der Insolvenzverwalter Forderungen des Schuldners kraft seiner Verwaltungsbefugnis ein Da jene meist insbesondere in Reklamationsfallen strittig und in ihrem Recht kaum ohne Aufwand zu prufen sind wird oft mit pauschaler Klageandrohung ein aussergerichtlicher gutlicher Vergleich angestrebt Dieser beschleunigt zu aller Nutzen die Abwicklung Sonst bleibt nur pragmatisches Abschreiben zweifelhafter Forderungen dem aber Schadensersatz beim Verjahrenlassen gegenuberstehen kann in der Praxis oft ein ungelostes Dilemma Vermogensgegenstande die unverwertbar sind oder deren Verwertung die Insolvenzmasse sogar belasten wurde zum Beispiel durch Ausbaukosten kann der Insolvenzverwalter durch Freigabe von der Masse abtrennen und dem Schuldner wieder zur Verfugung uberlassen Verwertung 156 173 InsO Bearbeiten Nach dem Berichtstermin setzt ohne gegenteiligen Beschluss der Glaubigerversammlung die Verwertung der Masse ein 159 InsO Der Verwalter kann Wirtschaftsguter ohne Zustimmung der Glaubigerversammlung einzeln freihandig verkaufen oder bspw durch Verwertungsgesellschaften versteigern lassen siehe Industrieversteigerung Plant der Verwalter hingegen eine Verausserung des Unternehmens oder eines Betriebes so hat er gemass 160 InsO die Zustimmung des Glaubigerausschusses oder falls dieser nicht bestellt ist der Glaubigerversammlung einzuholen Die Verausserung hat zur Folge dass das Unternehmen nicht mehr zur Insolvenzmasse zahlt dafur aber der Verkaufserlos die Masse erhoht Besonderheiten gelten hinsichtlich der Verwertung von Gegenstanden die mit Absonderungsrechten behaftet sind Anders als Aussonderungsrechte bestehen Absonderungsrechte an Gegenstanden die zur Insolvenzmasse gehoren Das Absonderungsrecht gibt seinem Inhaber jedoch das Recht sich bevorzugt vor den anderen Glaubigern zu befriedigen 70 Beispiele fur Absonderungsrechte sind Pfandrechte 50 InsO und Sicherungseigentum 51 Nr 1 InsO Handelt es sich bei der belasteten Sache um eine unbewegliche verwerten Glaubiger oder Verwalter sie nach 165 InsO durch Zwangsversteigerung oder Verwaltung Als unbeweglich gelten Grundstucke und deren Zubehor Bewegliche Sachen verwertet der Verwalter nach 166 InsO falls er Besitz an ihnen hat andernfalls darf der Absonderungsberechtigte nach 173 InsO selbst verwerten Diese Unterscheidung dient dazu die Verausserung des Unternehmens als eine okonomische Einheit die regelmassig gunstiger als ein Einzelgegenstand verwerten lasst zu erleichtern 71 Kommt es zu einer Verwertung wird aus dem Verkaufserlos unter Abzug der Kosten fur Feststellung und Verwertung zunachst der Absonderungsberechtigte befriedigt im Anschluss fliesst der Uberschuss in die Masse 72 Die Verwertung der Masse kann also auf drei verschiedenen Wegen betrieben werden Bei einer Liquidation wird das gesamte Schuldnervermogen im Rahmen von Zwangsversteigerungen oder freihandigen Verkaufen verwertet Aus dem hierbei erzielten Erlos werden die Glaubiger befriedigt Die Sanierung dient hingegen dem Erhalt des schuldnerischen Betriebs Sie zielt darauf den Betrieb wieder leistungsfahig zu machen um mit den erwirtschafteten Gewinnen die Glaubiger zu befriedigen 73 74 Eine solche Sanierung kann durch eine Umstrukturierung des insolventen Unternehmens erfolgen Es kann jedoch auch zu einer ubertragenen Sanierung kommen die in der Praxis haufiger praktiziert wird Hierbei werden die Bestandteile des schuldnerischen Unternehmens auf einen anderen Rechtstrager im Wege eines Asset Deals ubertragen wahrend der bisherige insolvenzte Rechtstrager liquidiert wird Der Vorteil fur den Erwerber ist hierbei dass er die Aktiva des Schuldners erhalt wahrend die Passiva beim zu liquidierenden Schuldner verbleiben 75 76 Zur Glaubigerbefriedigung wird der bei dieser Verausserung anfallende Erlos genutzt Verteilung der Insolvenzmasse 187 206 InsO Bearbeiten Ist die Masse in Geld umgesetzt so kommt es zunachst zur Berichtigung der Masseverbindlichkeiten Dies erfasst die Kosten des Insolvenzverfahrens 53 InsO also die Vergutungen des vorlaufigen und des endgultigen Verwalters sowie die Gerichtskosten 54 InsO Im nachsten Schritt werden die sonstigen Masseglaubiger befriedigt Hierbei handelt es sich um Glaubiger die wahrend des Verfahrens eine Forderung gegen die Masse erwarben etwa Lieferanten die das insolvente Unternehmen zwecks Fortsetzung der eigenen Produktion weiter beliefern sollten 55 InsO 77 Aus der verbleibenden Teilungsmasse werden schliesslich die Insolvenzglaubiger als diejenigen befriedigt deren Anspruch bereits bei Verfahrenseroffnung bestand 38 InsO Dieser Prozess beginnt fruhestens nach dem Prufungstermin und kann in Abschlagen erfolgen sofern genug Masse hierfur vorhanden ist 187 InsO Voraussetzung fur solche Abschlagsverteilungen ist die Zustimmung des Glaubigerausschusses sofern ein solcher vorhanden ist Dieser ubernimmt nach 195 InsO die Aufgabe der Festlegung der Quote Bei Prufungstermin erstellt der Verwalter ein Verzeichnis der Forderungen die bei der Verteilung zu berucksichtigen sind die Insolvenztabelle 188 InsO Nachdem die Verwertung der Masse beendet ist erfolgt gemass 196 InsO mit Zustimmung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung Uber nicht verwertbare Gegenstande wird nach 197 InsO in einer abschliessenden Glaubigerversammlung entschieden Abschluss des Insolvenzverfahrens 207 216 InsO Bearbeiten Nach Vollzug der Schlussverteilung beschliesst das Gericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens 200 InsO Nach Aufhebung des Verfahrens konnen die Glaubiger grundsatzlich ihre restlichen Forderungen die im Insolvenzverfahren nicht befriedigt wurden grundsatzlich wieder unbeschrankt gegen den Schuldner geltend machen zum Beispiel im Wege der Einzelzwangsvollstreckung Die Vollstreckung erfolgt dann mit einem vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle der in der Zwangsvollstreckung Urteilskraft hat 201 InsO Eine Zwangsvollstreckung kann aber nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens dann nicht aus dem Tabelleneintrag erfolgen wenn der Schuldner selbst die angemeldete Forderung bestritten hat Um in einem solchen Fall einen Titel fur die Zwangsvollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu erhalten muss der Glaubiger Feststellungsklage gegen den Schuldner erheben 184 InsO War zum Zeitpunkt der Eroffnung des Insolvenzverfahrens bereits ein Rechtsstreit gegen den Schuldner anhangig muss dieser vom Glaubiger wieder aufgenommen und auf Feststellung umgestellt werden Bei einem obsiegenden Urteil kann der Glaubiger dann auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner vollstrecken In der Praxis ist eine Vollstreckung nach Verfahrensende oft nicht moglich Naturliche Personen konnen im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung beantragen Gewahrt das Gericht eine solche ist eine Vollstreckung nicht mehr moglich 291 294 InsO Ist der Schuldner eine juristische Person etwa eine Aktiengesellschaft KGaA oder GmbH die nach Durchfuhrung des Insolvenzverfahrens kein Vermogen mehr besitzt so wird diese nach 394 Abs 1 Satz 2 FamFG von Amts wegen geloscht so dass eventuelle Anspruche gegenstandslos werden Haftung des Insolvenzverwalters Bearbeiten Der Insolvenzverwalter haftet auf Schadensersatz wenn er durch die Verletzung einer ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden Pflicht einen Schaden verursacht 60 Abs 1 InsO Massstab fur sein Verschulden ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters Die Verjahrung dieser Anspruche richtet sich nach 62 InsO wobei die Anspruche spatestens drei Jahre von der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens an verjahren Beispiele fur Schadensersatzanspruche gegen den Insolvenzverwalter Haftung fur Nachteile aus fehlerhafter Buchfuhrung zum Beispiel steuerliche Nachteile soweit sie in die Amtszeit des Insolvenzverwalters fallt Schadensersatzanspruch wegen Verausserung des schuldnerischen Unternehmens unter Preis Schadensersatzanspruch wegen Durchfuhrung des Insolvenzverfahrens in ubertriebener Eile Schadensersatz wegen der Anerkennung unberechtigter Forderungen durch den Insolvenzverwalter Schadensersatz wegen des Versaumnisses erreichbare Vermogenswerte zur Masse zu ziehen Schadensersatz wegen des Verjahrenlassens von Forderungen Ersatz des Schadens der dadurch entstand dass der Insolvenzverwalter zur Tabelle festgestellte Steuerforderungen verspatet gezahlt hat wegen Nichtberucksichtigung einer angemeldeten und festgestellten Forderung bei Aufstellung des Schuldnerverzeichnisses wegen Verletzung der Nachforschungspflicht hinsichtlich Urkunden wegen der verspateten Erfullung eines Befriedigungsanspruchs der durch eine Vormerkung abgesichert ist wegen der Nichtbeachtung der Aus und AbsonderungsrechteZur Vermeidung von Schadensersatzanspruchen wurden in der Insolvenzverwaltung Standards wie beispielsweise die Grundsatze ordnungsgemasser Insolvenzverwaltung eingefuhrt Zudem setzen Insolvenzverwalter spezialisierte Programme ein die verschiedene Schutzmechanismen enthalten Insolvenzplanverfahren 217 269 InsO BearbeitenInnerhalb des Regelverfahrens bietet die Insolvenzordnung das neu geschaffene Instrument des Insolvenzplans an 217 ff InsO Im Insolvenzplan konnen die Verfahrensbeteiligten in weitgehender Autonomie vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen Insbesondere kann in einem Insolvenzplan eine Regelung zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden Vorlageberechtigung Bearbeiten Ein Insolvenzplan kann dem Insolvenzgericht vom Schuldner oder vom Insolvenzverwalter vorgelegt werden 218 InsO Der Insolvenzverwalter kann ausserdem von der Glaubigerversammlung mit der Planerstellung beauftragt werden 157 InsO Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung 270 InsO ist der Sachwalter vorlagebefugt 238 Abs 1 InsO Bestandteile des Insolvenzplanes Bearbeiten Der Insolvenzplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil 219 InsO Der darstellende Teil enthalt die Beschreibung der Unternehmenslage der Insolvenz Ursachen und der erforderlichen Sanierungsmassnahmen Die Glaubiger und das Insolvenzgericht sollen uber das Ziel des Plans und den Weg zu dessen Erreichung unterrichtet werden Planziele konnen zum Beispiel die Eigensanierung die ubertragende Sanierung die Liquidation oder ein Moratorium zur Stundung von Forderungen sein Der gestaltende Teil legt fest wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan verandert wird 221 InsO Die Glaubiger werden durch den Plan in Gruppen unterteilt Vom Gesetz vorgegebene Gruppen sind absonderungsberechtigte nicht nachrangige und nachrangige Insolvenzglaubiger 222 Abs 1 InsO Der Planverfasser kann Glaubiger gleicher Rechtsstellung und gleichartiger wirtschaftlicher Interessen zu weiteren Gruppen zusammenfassen 222 Abs 2 InsO Eine Gleichbehandlung der Glaubiger findet im Unterschied zum Regelverfahren nur noch innerhalb der jeweiligen Gruppe statt Gerichtliche Vorprufung Bearbeiten Wird der Insolvenzplan dem Gericht vorgelegt so hat das Gericht zunachst eine Vorprufung durchzufuhren 232 InsO Diese soll gewahrleisten dass offensichtlich ungeeignete etwa rechtswidrige oder aussichtslose Plane bereits im Vorfeld aussortiert werden Das Gericht pruft zunachst Mangel zur Vorlage oder zum Inhalt des Planes Naher gepruft wird insbesondere die Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung 222 InsO da die Gruppenbildung fur das Abstimmungsergebnis entscheidend sein kann vgl 244 ff InsO und bis zur Abstimmung insoweit keine Uberprufung mehr stattfindet Bei einem vom Insolvenzschuldner vorgelegten Plan hat das Gericht auch zu prufen ob der vorgelegte Plan offensichtlich ohne Erfolgsaussichten ist oder ob die vorgesehene Glaubigerbefriedigung offensichtlich aussichtslos ist 231 Abs 1 Nr 2 InsO Wird der Insolvenzplan nicht zuruckgewiesen so leitet das Insolvenzgericht ihn zur Stellungnahme weiter an den Glaubigerausschuss den Verwalter und den Schuldner sowie an den Betriebsrat und den Sprecherausschuss der leitenden Angestellten 232 InsO Insolvenzplan und Stellungnahmen werden zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt 234 InsO Abstimmung uber den Plan Bearbeiten Das Gericht bestimmt einen Termin in dem nach der Erorterung und etwaigen Anderungen durch den Planverfasser uber den Plan abgestimmt wird 235 InsO Glaubiger deren Forderungen durch den Plan nicht beeintrachtigt werden haben hierbei kein Stimmrecht 237 InsO Die Glaubiger stimmen in den vom Plan vorgesehenen Gruppen ab 243 InsO Der Plan wird angenommen wenn sich in jeder Gruppe eine Mehrheit nach Kopfen und Forderungssummen der abstimmenden Glaubiger findet 244 InsO Wird in einer Gruppe keine Mehrheit erzielt so gilt die Zustimmung dieser Gruppe nach dem Obstruktionsverbot des 245 InsO gleichwohl als erteilt wenn sich zum Beispiel die Stellung der Gruppe durch den Plan nicht verschlechtert oder wenn die Mehrheit der Gruppen zustimmt Hierdurch soll der Widerstand sanierungsunwilliger Glaubiger gebrochen und die Annahme des Plans erleichtert werden 78 Der Schuldner kann dem Plan widersprechen Sein Widerspruch ist aber unbeachtlich wenn er durch den Plan keine Verschlechterung seiner Stellung erfahrt 247 InsO Bestatigung des Plans durch das Gericht Bearbeiten Nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Glaubiger entscheidet das Insolvenzgericht uber die Bestatigung des Insolvenzplanes 248 InsO Im Rahmen dieser von Amts wegen ergehenden Entscheidung uberpruft das Gericht auch ob die fehlende Zustimmung von Glaubigergruppen 245 InsO zu ersetzen ist Die Bestatigung ist von Amts wegen zu versagen wenn die Vorschriften uber den Inhalt und die verfahrensmassige Behandlung des Insolvenzplans sowie uber die Annahme durch die Beteiligten und die Zustimmung des Schuldners in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet worden sind und der Mangel nicht behoben werden kann 252 InsO Ein weiterer Versagensgrund ist dass die Annahme des Plans unlauter insbesondere durch Begunstigung eines Beteiligten herbeigefuhrt worden ist 250 Nr 2 InsO Unlauter und damit nichtig ist etwa die Herbeifuhrung der Annahme eines Insolvenzplans durch einen Forderungskauf der einzelnen Glaubigern besondere Vorteile bietet 79 Wirkung des bestatigten Insolvenzplans Bearbeiten Mit der Rechtskraft der Bestatigung des Plans treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen fur und gegen alle Beteiligten ein 254 InsO Beteiligte sind die Insolvenzglaubiger die absonderungsberechtigten Glaubiger sowie der Schuldner soweit dessen Haftung nach Beendigung des Verfahrens geregelt wurde 270 InsO Wurde im gestaltenden Teil des Insolvenzplans etwa ein Teilerlass von Insolvenzforderungen vorgesehen so gilt diese Regelung gegenuber allen Forderungen auch gegenuber denjenigen Forderungen die nicht angemeldet wurden 254b InsO Der Schuldner wird mit der im gestaltenden Teil vorgesehenen Befriedigung der Insolvenzglaubiger von seinen restlichen Verbindlichkeiten gegenuber diesen Glaubigern befreit 227 Abs 1 InsO Der Insolvenzplan kann vorsehen dass seine Erfullung vom Insolvenzverwalter uberwacht wird 260 ff InsO Die Insolvenzglaubiger konnen aus dem rechtskraftig bestatigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Tabelleneintragung wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben 257 InsO Diese Regelung soll den Insolvenzglaubigern die beschleunigte und erleichterte Durchsetzbarkeit plangeregelter Forderungen ermoglichen sie aber nicht darauf beschranken Daher verbleibt zusatzlich der ordentliche Klageweg bestehen der insbesondere fur nicht angemeldete Insolvenzforderungen relevant ist 80 Anspruche der Insolvenzglaubiger gegenuber Dritten beispielsweise Burgen werden vom Insolvenzplan nicht beruhrt und konnen daher weiterhin geltend gemacht werden 254 Abs 2 InsO Kommt der Schuldner mit der Erfullung des Insolvenzplanes erheblich in Ruckstand so wird die dort vorgesehene Stundung oder der Erlass hinfallig 255 InsO Ist die Bestatigung des Insolvenzplanes rechtskraftig wird die Aufhebung des Insolvenzverfahrens beschlossen 258 InsO soweit der Insolvenzplan nicht etwas anderes vorsieht Der Beschluss des Insolvenzgericht uber die Aufhebung ist nicht anfechtbar 6 Abs 1 InsO Mit dem Beschluss erloschen auch die Amter des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Glaubigerausschusses 259 InsO Insolvenz in Eigenverwaltung 270 285 InsO Bearbeiten Hauptartikel Eigenverwaltung Beim Eigenverwaltungsverfahren verzichtet man auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters Stattdessen fuhrt der Schuldner das Verfahren wozu er seine Verfugungsbefugnis behalt Allerdings wird er bei seiner geschaftlichen Tatigkeit nach 270 InsO hierbei durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter uberwacht 81 Die an das Verfahren des Chapter 11 des US Bankruptcy Code debtor in possession angelehnte 82 Eigenverwaltung dient dazu die Erfahrung des Schuldners mit dem Unternehmen fur das Verfahren nutzbar zu machen Ferner ist das Verfahren gunstiger da beispielsweise die anteilige Vergutung eines Sachwalters geringer als die eines Verwalters ist Zudem beabsichtigte der Gesetzgeber dem Schuldner durch die Aussicht auf Eigenverwaltung einen Anreiz zu geben den Insolvenzantrag fruher zu stellen Allerdings sehen Kritiker die Gefahr dass der Schuldner seine grossere Freiheit missbraucht um Vermogensgegenstande beiseitezuschaffen Zudem hangt die Insolvenz nicht selten mit Fehlern auf Seiten des Schuldners zusammen sodass bezweifelt wird dass der Schuldner eine erfolgreiche Sanierung durchfuhren kann 83 Die Eigenverwaltung konnte sich in der Praxis bislang nicht wie vom Gesetzgeber erhofft durchsetzen Sanierungsfahige Unternehmen versuchen nach wie vor Restrukturierungen und Sanierungen ausserhalb des Insolvenzverfahrens durchzufuhren Die insolvenzrechtlichen Sanierungspotentiale bleiben insoweit ungenutzt Zur Eigenverwaltung kam es in den Insolvenzverfahren uber die Vermogen der Kirch Media GmbH amp Co KGaA der Babcock Borsig AG und der Ihr Platz GmbH amp Co KG 84 Pradestiniert ist die Eigenverwaltung dann wenn das insolvente Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren fruhzeitig beispielsweise bei nur drohender Zahlungsunfahigkeit stellt und bereits in einem fruhen Verfahrensstadium einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt In diesem in 270b InsO geregelten Fall kann das Gericht den vom Schuldner vorgeschlagenen Sachwalter nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit ablehnen Dieses als Schutzschirmverfahren bezeichnete Verfahren dient dazu dem Schuldner das Vorbereiten der Sanierung des Unternehmens einzuleiten Dieser erhalt bis zu drei Monate Zeit um einen Insolvenzplan auszuarbeiten Um Missbrauch zu verhindern muss der Schuldner eine Bescheinigung einer fachkundigen und unabhangigen Person vorlegen dass keine Zahlungsunfahigkeit vorliegt und die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist 85 Verbraucherinsolvenzverfahren 304 314 InsO Bearbeiten Hauptartikel Verbraucherinsolvenzverfahren Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren steht ein gesondert geregeltes vereinfachtes Insolvenzverfahren fur eine zahlungsunfahige naturliche Person zur Verfugung 86 Es steht neben dem Verbraucher auch Kleingewerbetreibenden im Sinne des 304 Abs 1 Satz 2 InsO offen Hierzu zahlen ehemalige Selbststandige deren Vermogensverhaltnisse uberschaubar sind Dies ist der Fall wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Glaubiger haben und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhaltnissen bestehen Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein aussergerichtlicher Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und seinen Glaubigern auf Grundlage einen Schuldenbereinigungsplans Scheitert dieser Einigungsversuch kann der Schuldner sich an das Insolvenzgericht wenden und einen gerichtlichen Einigungsversuch beantragen Scheitert auch dieser kommt es zur Eroffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens 87 Im Anschluss hieran kann ein Restschuldbefreiungsverfahren folgen Hierbei handelt es sich um eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss Auf begrundeten Antrag mindestens eines Glaubigers kann das Gericht diese Zahlungsentpflichtung nach 290 InsO durch Gerichtsbeschluss verweigern Haufige Uberschuldungsgrunde die zu einer Verbraucherinsolvenz fuhren sind Arbeitslosigkeit Trennung bzw Scheidung vom Partner Krankheit ein unpassendes Konsumverhalten sowie Einkommensarmut 88 Besondere Arten des Insolvenzverfahrens 315 334 InsO Bearbeiten Hauptartikel Nachlassinsolvenzverfahren Hauptartikel Gesamtgutsinsolvenz Ausser uber das Vermogen jeder naturlichen und jeder juristischen Person kann ein Insolvenzverfahren auch uber einen Nachlass uber das Gesamtgut einer fortgesetzten Gutergemeinschaft oder uber das Gesamtgut einer gemeinschaftlich verwalteten Gutergemeinschaft eroffnet werden 11 Abs 2 Nr 2 InsO Sanierungs und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz vom 27 Marz 2020 Bearbeiten Hauptartikel Sanierungs und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz Am 27 Marz 2020 wurde das Sanierungs und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz abgekurzt SanInsKG ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkundet Es ist ruckwirkend zum 1 Marz 2020 in Kraft getreten Durch das Gesetz werden u a die Insolvenzantragspflichten gemass 15a InsO und 42 Abs 2 BGB ausgesetzt sofern die Zahlungsunfahigkeit oder Uberschuldung auf der COVID 19 Pandemie beruht Soweit die Antragspflichten suspendiert sind entfallt die Haftung der Geschaftsfuhrer bzw Vorstande fur eine verspatete oder unterlassene Antragsstellung Ausserdem wird die Haftung fur Verstosse gegen die gesetzlichen Zahlungsverbote der 64 Satz 1 GmbHG und 92 Abs 2 AktG abgemildert Daruber hinaus wird die Aufnahme von Darlehen erleichtert Die Insolvenzantragspflichten samt aller anderen Regelungen des SanInsKG da diese an der Aussetzung anknupfen wurden zunachst bis zum 30 September 2020 ausgesetzt Durch mehrfache Verlangerung besteht die Aussetzung von Insolvenzantragspflichten aktuell noch bis zum 30 April 2021 89 Internationales Insolvenzrecht 335 358 InsO BearbeitenDas Internationale Insolvenzrecht regelt die gerichtliche Zustandigkeit und das anwendbare Recht in Insolvenzfallen mit grenzuberschreitenden Bezugen Innerhalb der Europaischen Union mit Ausnahme Danemarks hat dabei die Verordnung EG Nr 1346 2000 EuInsVO Anwendungsvorrang In anderen Fallen also bei grenzuberschreitenden Bezugen zu Staaten ausserhalb der EU oder mit Danemark gelten die 335 358 InsO 343 Abs 1 InsO bestimmt als Grundsatz dass die Eroffnung eines auslandischen Insolvenzverfahrens im Inland anerkannt wird unter der Voraussetzung dass nicht nach deutschem Recht die deutschen Gerichte zustandig gewesen waren und die Anerkennung nicht zu einem Ergebnis fuhrt das mit wesentlichen Grundsatzen des deutschen Rechts insbesondere den Grundrechten offensichtlich unvereinbar ist Wird nach diesen Grundsatzen ein auslandisches Verfahren anerkannt so richten sich der weitere Ablauf des Insolvenzverfahrens und dessen Wirkungen nach dem Recht des Staates der Verfahrenseroffnung 335 InsO Neben einem auslandischen Hauptinsolvenzverfahren kann im Inland nach 356 InsO ein Sekundarinsolvenzverfahren eroffnet werden dessen Wirkungen sich auf das im Inland belegene Vermogen des Schuldners beschranken Auf das Sekundarinsolvenzverfahren finden weitgehend wieder die deutschen Verfahrensvorschriften Anwendung Innerhalb der EU gilt das europaische Insolvenzverfahren 90 Um eine Koordination von Haupt und Sekundarinsolvenzverfahren zu erreichen ordnen Art 31 EuInsVO PDF und 357 InsO eine Pflicht zur Zusammenarbeit der jeweils bestellten Insolvenzverwalter an Mit einer Zusammenarbeit der beteiligten Gerichte befasst sich 348 Abs 2 InsO Daneben gibt es zwei von internationalen Verbanden verfasste Richtlinien die allerdings nur unverbindlichen Charakter haben die vom American Law Institute und dem International Insolvency Institute entwickelten Guidelines Applicable to Court to Court Communications in Cross Border Cases 91 sowie die European Communication and Cooperation Guidelines for Cross border Insolvency 92 Literatur BearbeitenLehrbucher zum Insolvenzrecht Deutschlands Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Handbucher zum Insolvenzrecht in DeutschlandWilhelm Bichlmeier Andrej Wroblewski Das Insolvenzhandbuch fur die Praxis Insolvenzrecht Arbeitsrecht Sozialrecht 3 neu bearbeitete Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 7663 3949 2 Schutte Horstkotte Rohn Schubert Die offentliche Korperschaft als Insolvenzglaubiger Verlag Kohlhammer 2006 ISBN 978 3 17 018943 0 Kommentare zur Insolvenzordnung Hans Peter Kirchhof Hans Jurgen Lwowski Rolf Sturner Munchener Kommentar zur Insolvenzordnung 3 Bande 2 Auflage Beck Munchen 2008 Wolfram Henckel Walter Gerhardt Hrsg Die Insolvenzordnung Kommentar begrundet v Ernst Jaeger 6 Bande seit 2004 De Gruyter Berlin Bruno Kubler Hanns Prutting Reinhard Bork InsO Kommentar zur Insolvenzordnung Loseblattsammlung 5 Bande Stand 6 19 80 Lfg RWS Verlag Koln ISBN 978 3 8145 8700 4 Marie Luise Graf Schlicker InsO Kommentar zur Insolvenzordnung 5 Auflage RWS Verlag 2019 ISBN 978 3 8145 3008 6 Wirtschaftswissenschaftliche Aspekte Andreas Crone und Henning Werner Handbuch modernes Sanierungsmanagement Vahlen Verlag Munchen 2007 ISBN 978 3 8006 3360 9 Michael Harz Heinz Gunter Hub und Eberhard Schlarb Sanierungs Management Unternehmen aus der Krise fuhren 3 Auflage Dusseldorf 2006 ISBN 3 87881 184 5 Anne Koark Insolvent und trotzdem erfolgreich Insolvenzverlag ISBN 978 3 9810954 1 8 Hermann Lauer Konditionen Management Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen ISBN 3 87881 124 1 Th Mohlmann und Jens Schmitt Sanierung in der Insolvenz NWB Verlag Herne Frank Roselieb und Marion Dreher Hrsg Krisenmanagement in der Praxis Von erfolgreichen Krisenmanagern lernen Erich Schmidt Verlag Berlin 2008 ISBN 978 3 503 10090 3 Bernhard Schellberg Sanierungsmanagement 2 Auflage Erich Schmidt Berlin 2017 ISBN 978 3 503 17134 7 Christiane Siegel Die 2 Chance Rahmenbedingungen fur den Restart nach der Pleite Leitfaden Gesellschaft fur innovative Beschaftigungsforderung mbH Bottrop 2005 Klaus Rudiger Veit Sonderbilanzen Herne 2004 ISBN 978 3 482 52621 3 Charlotte Schildt Die Insolvenz des Freiberuflers Dissertation Universitat Hamburg Nomos Baden Baden 2006 IDW ES 6 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten Quelle WPg Supplement 3 2008 S 90 ff FN IDW 2008 S 381 ff Stand 1 August 2008 Annette Icks Peter Kranzusch Sanierungen in Insolvenzverfahren ubertragende Sanierungen und insolvenzplanbasierte Eigensanierungen in NRW In Institut fur Mittelstandsforschung Bonn Hrsg IfM Materialien Nr 195 Bonn 2010 Peter Kranzusch Annette Icks Wann werden die Glaubiger ausgezahlt Dauer von Unternehmensinsolvenzverfahren im regionalen Vergleich In Institut fur Mittelstandsforschung Bonn Hrsg IfM Materialien Nr 193 Bonn 2010 Peter Kranzusch Die Quoten der Insolvenzglaubiger in Regel und Insolvenzplanverfahren Ergebnisse von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform in Institut fur Mittelstandsforschung Bonn Hrsg IfM Materialien Nr 186 Bonn 2009 mit Annette Icks Guido Paffenholz Peter Kranzusch Insolvenzplanverfahren Sanierungsoption fur mittelstandische Unternehmen in Institut fur Mittelstandsforschung Bonn Hrsg Schriften zur Mittelstandsforschung Nr 114 NF Wiesbaden 2007 Peter Kranzusch Die Eigenverwaltung als Instrument zur Unternehmensfortfuhrung im Insolvenzverfahren Anwendungsziele und hindernisse in Institut fur Mittelstandsforschung Bonn Hrsg Jahrbuch zur Mittelstandsforschung 2008 Schriften zur Mittelstandsforschung Nr 116 NF Wiesbaden 2009 S 93 124 Rosemarie Kay Peter Kranzusch Restarts Bergen erneute Grundungen fur zuvor gescheiterte Selbststandige mehr Chancen denn Risiken In A D Buhrmann H J Pongratz Hrsg Prekares Unternehmertum Unsicherheiten von selbststandiger Erwerbstatigkeit und Unternehmensgrundung Wiesbaden 2010 Zur Geschichte des Insolvenzrechts Ralf Bornhorst Das bayerische Insolvenzrecht im 19 Jahrhundert und der Einfluss Bayerns auf das Entstehen der Reichskonkursordnung von 1877 Wurzburg 2002 opus bayern de PDF 2 7 MB Karl Gratzer and Dieter Stiefel Hrsg History of insolvency and bankruptcy from an international perspective Sodertorns hogskola Huddinge 2008 ISBN 978 91 89315 94 5 Wolfram Henckel Einleitung II Zur Geschichte des Insolvenzrechts In Ernst Jaeger Hrsg Insolvenzordnung Band 1 de Gruyter Wurzburg 2002 ISBN 978 3 89949 087 9 Rn 3 68 Michael Jung Insolvenzen im beginnenden Industrialisierungsprozess Untersuchungen zu den Existenzbedingungen fruhindustrieller Unternehmen im Bergischen Industriegebiet Wuppertal 1990 Anke Meier Die Geschichte des deutschen Konkursrechts insbesondere die Entstehung der Reichskonkursordnung von 1877 Lang Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 631 50506 X Wilhelm Uhlenbruck Zur Geschichte des Konkurses In Deutsche Zeitschrift fur Wirtschafts und Insolvenzrecht DZWIR 2007 S 1 5 Weblinks Bearbeiten Wikisource Konkursordnung 1877 Quellen und Volltexte Wikisource Gesetz betreffend die Einfuhrung der Konkursordnung 1877 Quellen und Volltexte Offizielle Insolvenzbekanntmachungen verschiedener deutscher Bundeslander Insolvenzstatistik Statistisches Bundesamt Deutschland IfM Bonn Insolvenzen StatistikenEinzelnachweise Bearbeiten Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 1 Rolf Leithaus 1 Rn 4 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 a b Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 3 Gerhard Pape 1 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 6 Gerhard Pape 1 Rn 16 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 a b c d e Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 17 Rolf Leithaus 1 Rn 5 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 8 Gerhard Pape 1 Rn 14 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Gerhard Pape 1 Rn 13 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Insolvenzen Statistisches Bundesamt abgerufen am 11 Februar 2017 Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der 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mit EuInsVO 19 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68250 6 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 113 Karsten Schmidt 18 Rn 6 In Karsten Schmidt Hrsg Insolvenzordnung InsO mit EuInsVO 19 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68250 6 Ludwig Hasemeyer Insolvenzrecht 4 Auflage Carl Heymanns Koln 2007 ISBN 978 3 452 26282 0 7 22 Rolf Leithaus 18 Rn 5 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Rolf Leithaus 19 Rn 2 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Ludwig Hasemeyer Insolvenzrecht 4 Auflage Carl Heymanns Koln 2007 ISBN 978 3 452 26282 0 7 23 7 25 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 116 119 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 118 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 36 BGH Urteil vom 18 April 2005 Az II ZR 61 03 Volltext DB 2005 1321 ff Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 143 a b Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 150 152 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 97 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 185 187 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 308 Werner Sternal 81 Rn 4 5 In Karsten Schmidt Hrsg Insolvenzordnung InsO mit EuInsVO 19 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68250 6 BGH Urteil vom 10 Dezember 2009 Az IX ZR 1 09 Volltext Neue Zeitschrift fur Insolvenz und Sanierungsrecht 2010 138 140 Sebastian Mock 81 Rn 3 11 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Sebastian Mock 81 Rn 20 21 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 BGH Urteil vom 11 Mai 2006 Az IX ZR 247 03 Volltext Neue Zeitschrift fur Insolvenz und Sanierungsrecht 2006 457 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 184 f Sebastian Mock 81 Rn 30 36 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Sebastian Mock 91 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 321 Jurgen Kohler 878 Rn 1 2 In Reinhard Gaier Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 8 Auflage Band 8 Sachenrecht 854 1296 WEG ErbbauRG C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72608 8 Rolf Leithaus 91 Rn 8 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Rolf Leithaus 89 Rn 2 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 162 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 334 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 128 BGHZ 116 156 158 BGHZ 135 25 26 27 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 476 BGH Urteiol vom 25 April 2002 Az IX ZR 313 99 Volltext Neue Zeitschrift fur Insolvenzrecht 2002 375 BGH Urteil vom 27 Mai 2003 Az IX ZR 51 02 Volltext Neue Zeitschrift fur Insolvenzrecht 2003 491 Dirk Wegener 103 Rn 133 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 188 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 167 181 Arbeitsrechtliche Kundigungsfristen Christine Eder Heribert Hirte 129 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 244 Christine Eder Heribert Hirte Vor 129 Rn 9 9a In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Christine Eder Heribert Hirte 129 Rn 172 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 BGH Urteil vom 16 November 2007 Az IX ZR 194 04 Volltext NJW 2008 655 BGHZ 105 168 187 Moritz Brinkmann 47 Rn 1 2 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 281 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 368 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 384 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 368 389 390 Heinrich Friedhoff Sanierung einer Firma durch Eigenverwaltung und Insolvenzplan In Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht 2002 S 497 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 4 Reinhard Bork Einfuhrung in das Insolvenzrecht 9 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2019 ISBN 978 3 16 156977 7 Rn 434 ff Dirk Andres Vor 113 Rn 1 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 392 Hans Jochem Luer Georg Streit 245 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Dirk Andres 250 Rn 8 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Hans Jochem Luer Georg Streit 257 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Helmut Zipperer 270 Rn 12 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Helmut Zipperer 270 Rn 1 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 605 Dirk Andres Vor 270 285 Rn 2 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Klaus Reischl Insolvenzrecht 3 Auflage Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 9353 7 Rn 875a 875b Dirk Andres Vor 304 314 Rn 1 In Dirk Andres Rolf Leithaus Michael Dahl Hrsg Insolvenzordnung InsO Kommentar 4 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71684 3 Ulrich Foerste Insolvenzrecht 7 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71817 5 Rn 634 Uberschuldungsreport 2020 Big Six der Uberschuldungsursachen erweisen sich als robust In iff institut fur finanzdienstleistungen e V 18 Juni 2020 abgerufen am 29 September 2021 deutsch Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 1 Januar bis 30 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