www.wikidata.de-de.nina.az
Die Gesamtgutsinsolvenz ist neben dem Nachlassinsolvenzverfahren eine besondere Art des Insolvenzverfahrens Gegenstand ist entweder das Gesamtgut einer fortgesetzten Gutergemeinschaft 332 InsO oder das Gesamtgut einer Gutergemeinschaft das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird 333 InsO Allgemeines BearbeitenDie Insolvenzordnung bestimmt dass neben dem Regelinsolvenzverfahren als eine der besondere Verfahrensart auch ein Gesamtgutsinsolvenzverfahren eroffnet werden kann 11 Abs 2 333 ff InsO Man spricht hier von einem Sonderinsolvenzverfahren oder von einer Partikularinsolvenz Wahrend im normalen Insolvenzverfahren der Grundsatz der Universalinsolvenz gilt wonach das ganze Vermogen des Schuldners haftet haftet im Gesamtgutsinsolvenzverfahren nur das Gesamtgut als Sondervermogen bzw Partikularvermogen der Eheleute bzw Abkommlinge Die Eheleute die als Gesamthander mit dem Gesamtgut haften haben daneben noch ihr Sonder oder Vorbehaltsgut als Eigenvermogen Bei der fortgesetzten Gutergemeinschaft haben die Abkommlinge neben dem Gesamtgut noch ihr Privatvermogen Ein weiteres Insolvenzverfahren uber das Sonder oder Vorbehaltsgut eines oder beider Ehegatten ist ebenso moglich wie uber das Privatvermogen eines oder aller Abkommlinge bei der fortgesetzten Gutergemeinschaft Literatur BearbeitenRuby Die Erbenhaftung Band 9 der Schriftenreihe des Deutschen Forums fur Erbrecht e V ISBN 3 933320 11 9Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesamtgutsinsolvenz amp oldid 181635107