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Die Zwangsversteigerung Subhastation ist ein Vollstreckungsverfahren das im Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG geregelt ist vgl Verweis in 869 Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Zustandigkeit 3 Verfahren 3 1 Antrag 3 1 1 Rechtsmittel 3 1 2 Einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners 3 2 Einstweilige Einstellung auf Antrag des Glaubigers 3 3 Vor dem Versteigerungstermin 3 4 Versteigerungstermin 3 4 1 Bekanntmachungen 3 4 2 Bietzeit 3 4 3 Sicherheit 3 4 4 Glaubigerrechte 3 4 5 Verkundung 3 4 5 1 Kein Gebot 3 4 5 2 Zu geringes Gebot 3 4 5 3 Einstellungsbewilligung 3 4 6 Gefahren Haftungs und Nutzenubergang 3 5 Wirkung des Zuschlagsbeschlusses 3 6 Nach der Zuschlagserteilung 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDie Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln Der Glaubiger hat die Moglichkeit wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermogen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen Unbewegliches Vermogen sind Grundstucke und deren Aufbauten Wohnungseigentum Teileigentum sowie grundstucksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht Luftfahrzeuge und Schiffe werden ebenso wie unbewegliche Gegenstande behandelt soweit sie in ein Register eingetragen sind Fur deren Verwertung gelten besondere Vorschriften Wesentliches Gesetz fur die Zwangsversteigerung ist das Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24 Marz 1897 zuletzt am 24 Mai 2016 geandert ublicherweise mit ZVG abgekurzt 1 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft 180 ZVG Die Zwangsversteigerung fuhrt im Unterschied zur Zwangsverwaltung die auf den Ertrag eines Grundstucks zielt zu einer Verwertung der Substanz Zustandigkeit BearbeitenDas Verfahren wird beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durchgefuhrt Dies wird als sachliche Zustandigkeit bezeichnet Ortlich zustandig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk die Immobilie liegt nicht selten allerdings ist die Zustandigkeit fur die Versteigerung bei einem Amtsgericht fur die Bezirke mehrerer Amtsgerichte konzentriert Luftfahrzeuge werden zentral vom Amtsgericht Braunschweig versteigert In Braunschweig ist der Sitz des Luftfahrt Bundesamtes der Sitz des Amtes ist massgeblich fur das zustandige Vollstreckungsgericht 2 Funktionell personell ist der Rechtspfleger zustandig 3 Nr 1 i RPflG Antrage zu Protokoll der Geschaftsstelle werden vom Urkundsbeamten der Geschaftsstelle aufgenommen Verfahren BearbeitenAntrag Bearbeiten Die Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung muss durch einen Glaubiger beantragt werden betreibender Glaubiger Dies kann der Glaubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts dinglicher Glaubiger oder der Glaubiger einer sonstigen Geldforderung personlicher Glaubiger sein Der Rechtspfleger pruft ob der Antrag ordnungsgemass ist und die formalen Voraussetzungen fur die Anordnung der Zwangsversteigerung vorliegen Die Voraussetzungen hierfur sind die Vorlage eines Vollstreckungstitels die ordnungsgemasse Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung des Vollstreckungstitels und der Vollstreckungsklausel Der Beschluss uber die Anordnung des Verfahrens ist vom Gericht dem Schuldner evtl auch dem Glaubiger zuzustellen Verfahrensbeteiligt am Zwangsversteigerungsverfahren sind der Schuldner z B Grundstuckseigentumer der betreibende Glaubiger sowie diejenigen deren Interesse sich aus dem Grundbuch ergibt insbesondere die Glaubiger anderer Rechte Je nach Lage des Verfahrens konnen auch wahrend des Verfahrens noch weitere Beteiligte hinzukommen So konnen Mieter ebenfalls durch Anmeldung ihrer Forderung Beteiligte des Verfahrens werden Die Zustellung des Anordnungsbeschlusses an den Schuldner oder auch der Eingang des Eintragungsersuchens an das Grundbuchamt gilt zugunsten des Glaubigers als Beschlagnahme des Grundstucks Auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts wird im Grundbuch in Abteilung II vermerkt dass die Zwangsversteigerung angeordnet ist Diese Eintragung zerstort den offentlichen Glauben des Grundbuchs hinsichtlich des Nichtbestehens einer Beschlagnahme Dem Zwangsversteigerungsverfahren konnen weitere Glaubiger beitreten Fur den Beitrittsbeschluss gelten dieselben Voraussetzungen und Wirkungen Der Beitrittsbeschluss wird mit Zustellung an den Schuldner wirksam Obwohl es sich um dasselbe Versteigerungsverfahren handelt sind die betreibenden Glaubiger voneinander unabhangig Beispielsweise kann das Verfahren hinsichtlich jedes einzelnen Glaubigers getrennt eingestellt oder aufgehoben werden Rechtsmittel Bearbeiten Gegen die Beschlusse des Vollstreckungsgerichtes ist sowohl fur den Glaubiger als auch fur den Schuldner eine sofortige Beschwerde beim zustandigen Landgericht zulassig Einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners Bearbeiten Der Schuldner hat die Moglichkeit gemass 30a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung zu beantragen Der Antrag muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Anordnungs bzw Beitrittsbeschlusses gestellt werden Dieser Antrag hat Aussicht auf Erfolg wenn der Schuldner nachweisen kann dass er den Forderungen des Glaubigers nachkommen kann In diesem Fall wird die Zwangsversteigerung fur maximal sechs Monate eingestellt Die Einstellung der Zwangsversteigerung kann das Gericht von Auflagen beispielsweise einer angemessenen Ratenzahlung abhangig machen Des Weiteren kann der Schuldner die einstweilige Einstellung nach 765a ZPO beantragen wenn mit der Versteigerung eine sittenwidrige Harte verbunden ist oder Gefahr fur Leib und Leben besteht In beiden Fallen muss durch den Schuldner ein entsprechender Nachweis gegenuber dem Versteigerungsgericht erbracht werden Im Falle der Gefahr von Leib und Leben ist regelmassig ein arztliches Attest vorzulegen Wird der Antrag durch das Versteigerungsgericht abgelehnt so ist die sofortige Beschwerde vor dem zustandigen Landgericht zulassig Die Rechtsprechung war nicht einheitlich Es gab auch Gerichte nach deren Auffassung den psychogenen Storungen eines Vollstreckungsschuldners besser durch ein zugiges Versteigerungsverfahren begegnet werden kann als durch eine weitere Verzogerung Der Bundesgerichtshof BGH hat in seinen Beschlussen 3 allerdings verfugt dass z B bei arztlich attestierter Suizidgefahrdung die Versteigerung vorlaufig auszusetzen ist Eine sittenwidrige Harte liegt nach Rechtsprechung und Literatur in unterschiedlicher Weise dann vor wenn hier entgegen den guten Sitten auch Bagatellforderungen eingetrieben werden und nicht der jeweils weniger einschneidende Weg beispielsweise eine Kontopfandung gewahlt wird um dem Schuldner oder Miteigentumer nicht unnotig zu schaden Die Literatur akzeptiert grundsatzlich die Verfassungswidrigkeit einer solchen Vorgehensweise da davon ausgegangen wird dass das Verhaltnismassigkeitsprinzip verletzt werde sowie ein mangelndes Rechtsschutzbedurfnis vorliege 4 Die meisten Gerichte sehen dies allerdings anders sie verneinen zwar nicht grundsatzlich die Moglichkeit eines fehlenden Rechtsschutzbedurfnisses legen hieran aber ziemlich hohe Hurden dem Schikaneverbot gemass 226 entsprechend so dass allgemein lediglich eine Fristsetzung bei Bagatellforderungen anerkannt ist Die Rechtsprechung akzeptiert aufgrund des hoher gelagerten Glaubigerschutzes und des besonderen Auftrages des Staates nur in sehr seltenen Fallen den Grundsatz des sichersten Weges also den Grundsatz dass nur das am wenigsten einschneidende Mittel bei einer Forderungeintreibung verwendet werden soll So ist umstritten ob uberhaupt eine Abwagung und Reihenfolge bei der Vollstreckung stattfinden muss verneint wurde diese Frage vom Bundesgerichtshof 5 nachdem sie vom Landesgericht Chemnitz als Vorinstanz bejaht wurde 6 Dem gegenuber steht eine abweichende Meinung des Richters des Bundesverfassungsgerichts Werner Bohmer der die Ansicht vertrat dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur wegen Missachtung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz sondern schon wegen Verletzung des materiellen Grundrechts Erfolg haben BVerfGE 49 220 228 f mussen Es steht mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhaltnismassigkeit nicht in Einklang wenn die Zwangsversteigerung wegen einer dubiosen Bagatellforderung betrieben wird und der Glaubiger vorher nicht eine Befriedigung durch andere Vollstreckungsmassnahmen versucht hat So sah er es als unverhaltnismassig an wenn der Glaubiger sich nicht erst weniger einschneidende Massnahmen bedient Ausserdem sah er die Eigentumsgarantie verletzt 7 Eine gesicherte Rechtsprechung liegt demgemass nicht vor Einstweilige Einstellung auf Antrag des Glaubigers Bearbeiten Jeder das Verfahren betreibende Glaubiger hat die Moglichkeit die Zwangsversteigerung gem 30 ZVG einstweilen einstellen zu lassen Hierzu bewilligt er die einstweilige Einstellung Diese Bewilligung kann jederzeit im Verfahren erfolgen um aussergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner zu fuhren oder aus verfahrenstaktischen Grunden um z B einem aus Sicht des Glaubigers ungenugendem Meistgebot den Zuschlag versagen zu lassen Der Glaubiger kann die einstweilige Einstellung nur zweimal bewilligen Die dritte Einstellungsbewilligung gilt als Rucknahme des Versteigerungsantrages und fuhrt zur Aufhebung des Verfahrens Vor dem Versteigerungstermin Bearbeiten Vor dem Versteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts festsetzen Diese Verkehrswertfestsetzung dient dazu die Wertgrenzen fur bestimmte Glaubiger und Schuldnerschutzrechte im Versteigerungstermin bestimmen zu konnen In der Regel wird das Gericht vor der Festsetzung des Verkehrswertes zunachst einen Sachverstandigen bestellen und anhoren Dieser wird die Immobilie besichtigen und dabei den Verfahrensbeteiligten die Moglichkeit einraumen wertbeeinflussende Umstande zu benennen Auch vorhandene oder im Auftrag der Parteien erstellte Gutachten konnen allein oder zusatzlich Grundlage fur Festsetzung des Verkehrswertes sein Der so ermittelte Wert des Versteigerungsobjekts sowie ggf Verkehrswertgutachten werden den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme bekanntgegeben Im Anschluss setzt der Rechtspfleger den Verkehrswert der Immobilie durch Beschluss fest Dieser Beschluss kann von allen Beteiligten mit der Beschwerde angefochten werden Alle das Grundstuck betreffenden Nachweisungen also insbesondere Gutachten und Unterlagen welche die Beteiligten im Verkehrswertfestsetzungsverfahren zur Verfugung gestellt haben konnen von Bietinteressenten eingesehen werden Nach erfolgter Verkehrswertfestsetzung wird der Versteigerungstermin bestimmt In der Regel vergehen zwischen Anordnung der Zwangsversteigerung bis zur Bestimmung des Versteigerungstermins 9 bis 12 Monate regional auch bis zu 24 Monate Der Termin wird durch Veroffentlichung im Internet oder Amtsblatt bekannt gemacht Zusatzlich erfolgt meist auch ein Aushang im Amtsgericht Versteigerungstermin Bearbeiten Der Versteigerungstermin ist offentlich Jedermann hat Zutritt 169 GVG Er besteht aus drei Teilen den Bekanntmachungen 66 ZVG der Bietzeit 73 ZVG und der Anhorung der anwesenden Beteiligten zum Zuschlag 74 ZVG 8 Bekanntmachungen Bearbeiten Vor der eigentlichen Versteigerung verliest der Rechtspfleger die Grundbucheintragungen und bezeichnet die Glaubiger die die Zwangsversteigerung beantragt haben betreibende Glaubiger Im Bekanntmachungsteil wird auch das Geringste Gebot aufgestellt Es enthalt die wegen vorrangiger Grundbucheintragung bestehen bleibenden Rechte und den bar zu zahlenden Teil des geringsten Gebots dies sind zumindest die Kosten des Versteigerungsverfahrens oft kommen auch offene offentlich rechtliche Belastungen z B Grundsteuern sowie Nebenleistungen der bestehen bleibenden Rechte hinzu Die bestehen bleibenden Rechte sind fur Bietinteressenten von besonderer Bedeutung Gegenstand des Bekanntmachungsteils sind auch die Zuzahlungs oder Ersatzbetrage Hierbei handelt es sich um Geldleistungen die ein Bieter zusatzlich zu seinem Gebot zahlen muss wenn sich nachtraglich herausstellt dass ein bestehen bleibendes Recht nicht mehr besteht In diesem Stadium des Versteigerungstermins besteht fur Glaubiger die letzte Moglichkeit ihre Anspruche rangwahrend anzumelden bevor der Rechtspfleger zur Abgabe von Geboten auffordert Bietzeit Bearbeiten Die Mindestzeit in der im Versteigerungstermin Gebote abgegeben werden konnen Bietungszeit oder Bietzeit betragt 30 Minuten Fruher hatten Interessenten mindestens eine Stunde Zeit Gebote abzugeben Bietungsstunde oder Bietstunde Eine Hochst Bietzeit gibt es nicht die Versteigerung dauert so lange bis der Rechtspfleger das Ende der Versteigerung verkundet In der Regel geschieht dies wenn nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebots keine weiteren Gebote abgegeben werden Der Bieter nennt im Termin ein bestimmtes Gebot also den Betrag den er zahlen will Das Gebot im Grundstucks Versteigerungstermin bezeichnet nur das Bargebot also den Betrag der vom Bietinteressenten bar bezahlt wird Jeder Bietinteressent muss zu diesem Bargebot noch die bestehen bleibenden Rechte siehe geringstes Gebot hinzurechnen um den eigentlichen Preis den er bietet zu erhalten Das hochste im Termin abgegebene Gebot heisst Meistgebot Sicherheit Bearbeiten Der das Verfahren betreibende Glaubiger oder ein anderer dazu Berechtigter beispielsweise der Schuldner kann von jedem Bieter unmittelbar nach Abgabe des Gebots Sicherheitsleistung in Hohe von in der Regel 10 des Verkehrswerts verlangen mindestens jedoch in Hohe der Verfahrenskosten 9 In besonderen Fallen 68 ZVG kann erhohte Sicherheitsleistung verlangt werden z B wenn der Schuldner bietet Die Sicherheit kann durch einen fruhestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestatigten Bundesbank Scheck einen fruhestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Verrechnungsscheck der von einem dazu zugelassenen Kreditinstitut selbst ausgestellt ist 10 die Burgschaftserklarung eines solchen Kreditinstitutes oder vorherige Uberweisung auf ein Konto der Gerichtskasse geleistet werden 69 ZVG Wird die Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht wird das Gebot vom Gericht zuruckgewiesen Wird dem jeweiligen Bieter der Zuschlag nicht erteilt wird die Sicherheit unmittelbar nach dem Versteigerungstermin vom Gericht zuruckgegeben Glaubigerrechte Bearbeiten Jeder betreibende Glaubiger kann jederzeit unabhangig von der Hohe des Gebots und der Verfahrenslage die Einstellung des Verfahrens bewilligen 30 ZVG Wird die Einstellung durch den bestrangig betreibenden Glaubiger bewilligt fuhrt dies in der Regel zur sofortigen Einstellung des Verfahrens Alle bis dahin abgegebenen Gebote werden unwirksam Die Einstellungsbewilligung nachrangiger Glaubiger hat in der Regel keine Auswirkung auf den Versteigerungstermin Die Zwangsversteigerung von Grundstucken kann der Glaubiger im Falle einer Insolvenz des Grundstuckseigentumers auch ausserhalb der Verwertung der Insolvenzmasse betreiben Nach 49 InsO ist die Zwangsversteigerung aus der Insolvenzmasse auch gegen den ausdrucklichen Willen des Insolvenzverwalters moglich Der Insolvenzverwalter hat lediglich die Moglichkeit im Falle der Zwangsversteigerung eines Grundstuckes durch die Glaubiger unter erleichterten Bedingungen die vorlaufige Einstellung des Verfahrens bei Gericht zu beantragen Verkundung Bearbeiten Im Anschluss an die Bietzeit befragt das Vollstreckungsgericht die anwesenden Beteiligten ob Antrage gestellt werden Die betreibenden Glaubiger konnen auch in diesem Stadium bis zur Verkundung des Zuschlages die Einstellung des Verfahrens bewilligen 11 der Schuldner kann auch jetzt noch Vollstreckungsschutz nach 765a ZPO begehren Ein Berechtigter dessen Anspruch innerhalb der 7 10 Grenze liegt kann die Versagung des Zuschlags beantragen wenn das Bargebot einschliesslich bestehen bleibender Rechte unter 7 10 des Verkehrswertes liegt Unter Berucksichtigung der Antrage verkundet das Gericht seine Entscheidung uber den Zuschlag oder beraumt hierfur einen gesonderten Termin an die sogenannte Zuschlagsaussetzung In letzterem Fall bleibt der Meistbietende an sein Gebot gebunden Da sich der Zustand des Versteigerungsobjekts jedoch in dieser Zeit zu seinem Nachteil andern kann kann er einer Zuschlagsaussetzung u U widersprechen Aus verfassungsrechtlichen Grunden muss das Vollstreckungsgericht eine Verschleuderung vermeiden Liegt das Meistgebot unter ca 3 10 des Verkehrswertes wird das Vollstreckungsgericht daher in der Regel einen Zuschlagstermin anberaumen um dem nicht anwesenden Vollstreckungsschuldner die Gelegenheit zu geben Vollstreckungsschutzantrage zu stellen 12 Uber die Erteilung oder Versagung des Zuschlags entscheidet das Vollstreckungsgericht durch Beschluss Der Meistbietende dem der Zuschlag erteilt worden ist heisst Ersteher Kein Zuschlag erfolgt unter anderem in folgenden Fallen Kein Gebot Bearbeiten Ist im Versteigerungstermin kein wirksames Gebot abgegeben worden stellt das Gericht das Verfahren von Amts wegen ein 77 ZVG Die betreibenden Glaubiger haben die Moglichkeit die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen Zu geringes Gebot Bearbeiten Liegt in einem Versteigerungstermin in dem die 5 10 7 10 Wertgrenzen gelten also mindestens im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot unterhalb der Halfte des Verkehrswertes 5 10 ist der Zuschlag gemass 85a Abs 1 ZVG von Amts wegen zu versagen In einem solchen Fall ist ein Zuschlag also ausgeschlossen Sofern ein entsprechend zu niedriges Gebot abgegeben wurde gilt diese Grenze in weiteren Terminen dann aber nicht mehr d h ein Zuschlag kann in spateren Versteigerungsterminen theoretisch auch unterhalb der 5 10 Wertgrenze erfolgen Betragt in einem Versteigerungstermin in dem die 5 10 7 10 Wertgrenzen gelten also zumindest im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot zwar mindestens die Halfte jedoch weniger als 7 10 des Verkehrswertes kann der Zuschlag auf einen entsprechenden Antrag eines Glaubigers versagt werden 74a Diesen Antrag kann unter bestimmten Umstanden auch ein nachrangiger Glaubiger oder der Schuldner stellen Eine verbreitete Fehlannahme ist dass unter 7 10 der Zuschlag versagt ab einem Meistgebot uber 7 10 des Verkehrswertes der Zuschlag erteilt werden muss Beides ist jedoch nicht der Fall Tatsachlich hat der betreibende Glaubiger bei jedem Meistgebot Moglichkeiten einen Zuschlag zu verhindern namlich z B immer durch Antrag auf einstweilige Einstellung Die 7 10 Grenze hat also lediglich Einfluss darauf welchen Glaubigern die Moglichkeit bzw bezogen auf den betreibenden Glaubiger welche Methoden ihm fur eine moglicherweise gewunschte Zuschlagsverhinderung zur Verfugung stehen Ebenso kann der betreibende Glaubiger aber auch obwohl die 7 10 Wertgrenze noch besteht bei einem Meistgebot zwischen 5 10 und 7 10 des Verkehrswertes den Zuschlag erteilen lassen wenn der Schuldner und mogliche andere Glaubiger keine anderen Antrage stellen Wird von einer Versagung des Zuschlags aufgrund der 5 10 oder 7 10 Grenze einmal Gebrauch gemacht gelten diese in spateren Terminen nicht mehr In diesem Fall haben nachrangige Glaubiger keine Moglichkeit einen Zuschlag zu verhindern Der betreibende Glaubiger kann eine Zuschlagserteilung dann nur noch durch Antrag auf einstweilige Einstellung verhindern wobei beim dritten Gebrauch dieser Methode das Verfahren vollstandig eingestellt wird was meistens mit Kostenverlusten fur den betreibenden Glaubiger verbunden ist Auch das Gericht wird den Zuschlag selbst bei einem Meistgebot unter 5 10 des Verkehrswertes dann nicht mehr von Amts wegen versagen Wurde jedoch gar kein Gebot abgegeben bleiben die Wertgrenzen auch in Folgeterminen bestehen Eine verbreitete Strategie sowohl seitens mancher Glaubiger als auch von Bietinteressenten kann es also sein die Wertgrenzen zu zerstoren in dem absichtlich ein zu niedriges Gebot abgegeben wird Aus Sicht des Bietinteressenten eroffnet sich so die Moglichkeit in spateren Terminen den Zuschlag schon bei weniger als 5 10 des Verkehrswertes zu erhalten Aus Sicht des betreibenden Glaubigers wird nachrangigen Glaubigern so die Moglichkeit genommen eine Zuschlagserteilung wegen Nichterreichens der 7 10 Wertgrenze zu verhindern Einstellungsbewilligung Bearbeiten Die Verfahrenseinstellung des bestrangig betreibenden Glaubigers vor Verkundung der Zuschlagserteilung fuhrt in der Regel ebenfalls zur Versagung des Zuschlags Der Glaubiger hat die Moglichkeit die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen Bei einem weiteren Versteigerungstermin gelten bei Einstellung noch vorhandene 5 10 bzw 7 10 Grenzen weiter sogenannter weiterer 1 Termin Gefahren Haftungs und Nutzenubergang Bearbeiten Die Gefahr eines Untergangs des Zubehors und der ubrigen mitversteigerten Gegenstande Geratschaften Maschinen u a geht mit Ende der Versteigerung auf den Meistbietenden uber Dieser ist zu diesem Zeitpunkt mangels Zuschlagserteilung noch nicht Ersteher des Grundstuckes Die Gefahr des Untergangs des Grundstuckes nebst der wesentlichen Bestandteile Gebaude u a geht minutengenau mit dem Zuschlag auf den Ersteher uber 13 Alle Lasten auch unbekannte sowie die Haftpflicht gehen mit dem Zuschlag auf den Ersteher uber Er tritt in bestehende Versicherungsvertrage ein 56 60 114 VVG Die Nutzung und die Fruchtziehung stehen dem Ersteher ab Zuschlag zu 14 Wirkung des Zuschlagsbeschlusses Bearbeiten Wird der Zuschlag erteilt ist der Ersteher ab Verkundung des Zuschlagsbeschlusses Eigentumer des Grundstucks Dies ist eine Ausnahme von dem Grundsatz dass es zur Eigentumsubertragung einer Grundbucheintragung bedarf Der Zuschlagsbeschluss ist fur den Ersteher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung seines Rechts auf die Besitzergreifung Die Zwangsvollstreckung auf Raumung und Herausgabe gegen den Besitzer des Grundstucks kann schon vor Rechtskraft betrieben werden Dafur erteilt das Amtsgericht auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses Anschliessend erfolgt die Vollstreckung auf Antrag des Erstehers durch den Gerichtsvollzieher Nach der Zuschlagserteilung Bearbeiten Wird der Zuschlag erteilt bestimmt der Rechtspfleger einen Verteilungstermin In diesem wird der Versteigerungserlos nach einer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge den Glaubigern zugeteilt Diese Rangfolge ist in der Regel durch die Eintragungen im Grundbuch bestimmt Etwaige Uberschusse werden an den Schuldner ausgezahlt Der Ersteher muss spatestens bis zu diesem Termin das Meistgebot zuzuglich der Zinsen in Hohe von jahrlich 4 fur den Zeitraum vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin auf das Gerichtskonto zahlen Die bereits hinterlegte Sicherheit wird dabei berucksichtigt Der Verteilungstermin findet etwa vier bis zwolf Wochen nach der Zuschlagserteilung statt Zu diesem Termin werden alle Prozessbeteiligten geladen und die berechneten Zinsen bekanntgegeben In der Praxis wird seitens des Gerichts oft darauf hingewiesen dass ein Erscheinen tatsachlich nicht notwendig ist Die Berichtigung des Grundbuchs nimmt anschliessend das Grundbuchamt auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts vor Das bedeutet der neue Eigentumer wird eingetragen und es werden je nach den Umstanden alte Eintragungen geloscht Das Gericht ersucht das Grundbuchamt wenn der Zuschlagsbeschluss rechtskraftig ist der Teilungsplan ausgefuhrt wurde und die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nachgewiesen wurde Siehe auch BearbeitenAusbietungsgarantie Liegenbelassung Uberschuldung Zwangsraumung Zwangsversteigerung Schweiz Literatur BearbeitenKurt Stober Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermogen ZVG Handbuch 7 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen 1999 ISBN 3 406 45730 4 Kurt Stober Stober Zwangsversteigerungsgesetz Kommentar 19 Aufl Beck Munchen 2009 Karl Alfred Storz Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens Leitfaden fur Glaubiger Schuldner und Rechtspfleger 10 Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55362 2 Rayner Jankowski Schach der Zwangsversteigerung Handbuch fur Schuldner 2 Auflage Rhombos Berlin 2007 ISBN 978 3 938807 62 0 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 Immobilien Schiffe Luftfahrzeuge Handbuch fur Bieter 3 Auflage Rhombos Berlin 2007 ISBN 978 3 938807 61 3 Klaus Bernhard Gablenz Immobilienzwangsversteigerung 99 Fragen und Antworten 2 Auflage Verlag Bauwesen Berlin 2006 ISBN 978 3 345 00704 0 Fabian Hasselblatt in Beck sches Formularbuch Zwangsvollstreckung Herausgeber Fabian Hasselblatt und Werner Sternal C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 559129 S 793 902 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zwangsversteigerung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikisource Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Vom 24 Marz 1897 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Einfuhrungsgesetz zu dem Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Vom 24 Marz 1897 Quellen und Volltexte Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung auf der Website Gesetze im Internet Einzelnachweise Bearbeiten Grundlegenden und systematischen Uberblicke verschafft Walther Gerhardt Grundzuge und Probleme der Zwangsversteigerung Juristische Arbeitsblatter 1981 S 12 20 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 3 Auflage S 23 24 BGH Beschluss vom 16 Oktober 2008 Az IX ZB 77 08 und Beschluss vom 18 Dezember 2008 Az V ZB 57 08 Steiner Hagemann ZVG 9 Auflage x Rn 129 BGH Beschluss vom 25 Juni 2004 Az IXa ZB 267 03 Volltext Frank Michael Goebel Durfen Bagatellforderungen vollstreckt werden BVerfG Beschluss vom 27 September 1978 Az 1 BvR 361 78 BVerfGE 49 220 Zwangsversteigerung III Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 3 Auflage S 15 16 Landessparkasse zu Oldenburg 1 2 Vorlage Toter Link www lzo com Informationen fur Bietinteressenten Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Februar 2020 Suche in Webarchiven abgerufen am 15 Oktober 2015 BGH Beschluss vom 12 Januar 2006 Az V ZB 147 05 Brox Walker Zwangsvollstreckungsrecht 6 Auflage Koln Berlin Bonn Munchen 1999 S 501 unter Hinweis auf RG Urteil vom 23 Februar 1917 Az Rep III 387 16 Leitsatz RGZ 89 426 BGH Beschluss vom 5 November 2004 Az IXa ZB 27 04 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 3 Auflage S 89 91 Rayner Jankowski Zwangsversteigerung 24 3 Auflage S 95 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4128158 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangsversteigerung Deutschland amp oldid 234133168