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Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet die sich auf Gegenstande beziehen Sie wirken gegenuber jedermann und stellen damit im Rahmen des Absolutheitsprinzips absolute Rechte dar Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Eigentum 2 1 Wohnungseigentum 2 2 Teileigentum 3 Beschrankte dingliche Rechte 3 1 Allgemeines 3 2 Entstehung der beschrankten dinglichen Rechte an Grundstucken 4 Form 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAm bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte welche die rechtliche Zuordnung von Sachen vgl 90 BGB zu Personen betreffen Eine Untermenge der dinglichen Rechte stellen die subjektiv dinglichen Rechte dar Bei ihnen handelt es sich um Rechte die nur dem jeweiligen Eigentumer eines Grundstucks zustehen z B Grunddienstbarkeit aber sonst niemandem Das Sachenrecht ist im 3 Buch des BGB ab 854 BGB erfasst Dingliche Rechte entstehen aber auch ausserhalb des Sachenrechts des BGB So ist zum Beispiel das Urheberrecht des Werkschopfers ebenfalls ein dingliches Recht Als von der Rechtsgemeinschaft geschutzte Rechtsposition des einzelnen Rechtsinhabers ist das dingliche Recht mithin ein Fall des subjektiven Rechts Eigentum BearbeitenDas praktisch bedeutsamste Beispiel fur ein dingliches Recht ist das Eigentum Die Sache wird dem Rechtsinhaber zu seinem Eigentum zugewiesen so dass dieser nach seinem Belieben mit der Sache verfahren und jeden Dritten von der Einwirkung ausschliessen darf vergl 903 BGB Wie jedes subjektive Recht kann aber auch das Eigentumsrecht nicht schrankenlos gewahrt werden was das Gesetz auch dadurch zum Ausdruck bringt dass die Ausubung des Eigentumsrechts an entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter seine Grenze findet Zu dieser privatrechtlichen Einschrankung kommt noch die verfassungsrechtliche Sozialbindung des Eigentums Art 14 Abs 2 GG hinzu Wohnungseigentum Bearbeiten Das Wohnungseigentum ist eine Sonderform des Grundeigentums Es ist das Miteigentum an einem Grundstuck das mit dem Sondereigentum an einer Wohnung verbunden ist Gesetzlich geregelt ist es im Wohnungseigentumsgesetz WEG Teileigentum Bearbeiten Das Teileigentum ist gemass 1 Abs 3 WEG das Bruchteilseigentum an einem Grundstuck das mit dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumen verbunden ist z B Buroraume Beschrankte dingliche Rechte BearbeitenVom absoluten Eigentumsrecht ist noch eine Anzahl von Rechten abgeleitet die im Verhaltnis zum Eigentum nur mit begrenzten Rechten ausgestattet sind Allgemeines Bearbeiten Die beschrankten dinglichen Rechte sind vom Eigentum abgespalten und haben sich rechtlich verselbstandigt Diese gewahren dem Rechtsinhaber nur einen beschrankten nach der Art des jeweiligen Rechts ausgestalteten rechtlichen Zugriff auf die Sache der insoweit aber wiederum dem umfassenden Recht des Eigentumers dieses seinerseits beschrankend vorgeht Die beschrankten dinglichen Rechte sind also Belastungen des Eigentums Sie berechtigen zur Nutzung zum Erwerb oder zur Verwertung des belasteten Eigentums Der im Sachenrecht vorherrschende Typenzwang lasst nur einen uberschaubaren Katalog von beschrankten dinglichen Rechten zu die nicht beliebig erweiterbar sind Man unterscheidet folgende Arten Nutzungsrechte Erbbaurecht nach 1 Abs 1 ErbbauRG in Nordfriesland auch in Gestalt des Stavenrechts Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeit nach 1018 ff BGB Niessbrauch nach 1030 ff BGB beschrankte personliche Dienstbarkeit nach 1090 ff BGB z B das Wohnungsrecht Erwerbsrechte dingliches Vorkaufsrecht nach 1094 ff BGB Aneignung nach 958 ff BGB Verwertungsrechte Reallast nach 1105 ff BGB Grundpfandrechte Hypothek nach 1113 ff BGB Grundschuld nach 1191 ff BGB Sicherungsgrundschuld nach 1192 Abs 1a BGB Rentenschuld nach 1199 ff BGB Mobiliarpfandrechte Verpfandung nach 1204 ff BGB Pfandungspfandrecht nach 808 ff ZivilprozessordnungEntstehung der beschrankten dinglichen Rechte an Grundstucken Bearbeiten Dingliche Einigung nach 873 104 ff BGB Eintragung des Rechtes in das Grundbuch 873 BGB Einigsein zum Zeitpunkt der Eintragung Berechtigung des Bestellers Form BearbeitenWahrend fur Rechtsgeschafte allgemein der Grundsatz der Formfreiheit besteht gilt indes fur die meisten dinglichen Rechtsgeschafte der Grundsatz der Formfreiheit nicht 1 So unterliegen samtliche mit Grundstucken oder grundstucksgleichen Rechten verbundene Rechtsgeschafte dem Formzwang mindestens der notariellen Beglaubigung oder gar Beurkundung Grund hierfur ist dass die meisten dinglichen Rechtsgeschafte kompliziert sind und deshalb der Belehrung durch einen Notar bedurfen Einzelnachweise Bearbeiten Motive zum BGB Amtliche Ausgabe Band 3 1888 S 7Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4149996 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dingliches Recht Deutschland amp oldid 235106145