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Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswahlen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf numerus clausus 1 Sachenrecht BearbeitenWahrend etwa im Schuldrecht im Prinzip jeder beliebige Vertrag vereinbart werden darf sogenannte Privatautonomie und die Vertragsparteien nicht etwa aus vorgegebenen Vertragstypen zu wahlen brauchen kann man im Sachenrecht keine neue Rechtsform schaffen weil samtliche Rechtsformen gesetzlich festgelegt sind Nicht betroffen ist dabei die Abschlussfreiheit das ob der Rechtsbegrundung denn die Bestellung dinglicher Rechte steht den Parteien frei Betroffen ist lediglich die inhaltliche Gestaltungsfreiheit das wie des zu begrundenden Rechts 2 Im Einzelnen unterliegen dem Typenzwang Vollrechte nebst Mitberechtigungen Eigentum Bruchteilseigentum und ausserhalb des Sachenrechts geregelt Gesamthandseigentum Nutzungsrechte Niessbrauch als umfassende Nutzungsberechtigung daneben Teilnutzungsrechte beschrankte personliche Dienstbarkeit Verwertungsrechte an Grundstucken Hypothek Grundschuld Rentenschuld sowie die Reallast Weiterhin Erbbaurecht Grunddienstbarkeit Pfandrecht Vorkaufsrecht und Vormerkung Innerhalb einzelner Typen gibt es gesetzliche Varianten So lasst die Hypothek die Arten der Buch und Briefhypothek 1116 BGB zu daneben die Gesamt Hochstbetrags und Sicherungshypothek Durch eine Grunddienstbarkeit kann ein Grundstuck in der Weise belastet werden dass das Grundstuck nur in einzelnen Beziehungen benutzt werden darf oder dass auf dem Grundstuck gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden durfen oder dass die Ausubung eines Rechts ausgeschlossen ist 1018 BGB Beschrankte personliche Dienstbarkeiten konnen sich mit Wohnrechten verknupfen 1090 BGB Gesellschaftsrecht BearbeitenIm Gesellschaftsrecht kann nur zwischen bestimmten Typen einer Gesellschaft gewahlt werden Rechtsformzwang auch obgleich es Gestaltungsmoglichkeiten und Mischformen wie die GmbH und Co KG gibt Einzelnachweise Bearbeiten Fritz Baur Rolf Sturner Sachenrecht 2009 1 Rn 7 Hans Josef Wieling Sachenrecht Berlin 2007 I 1 II 4 Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Grundzuge des Sachenrechts Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 251 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Typenzwang amp oldid 227522673