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Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht aus einem Grundstuck oder einem grundstucksgleichen Recht beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern Sie ahnelt der Hypothek ist aber im Gegensatz zu dieser nicht an eine bestimmte Forderung gebunden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Grundschuldbestellung 4 Einzelfragen zur Grundschuld 4 1 Buch und Briefgrundschuld 4 2 Unabhangigkeit zur Forderung 4 3 Sicherungsvertrag und Ruckgewahranspruch 4 4 Befriedigung des Glaubigers 4 5 Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs 4 6 Personliche Schuldubernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung 4 7 Haftungsverband 5 Besondere Formen der Grundschuld 5 1 Sicherungsgrundschuld 5 2 Gesamtgrundschuld 5 3 Eigentumergrundschuld 6 Loschungsbewilligung nach Darlehensruckzahlung 7 Abgrenzung zur Hypothek 8 Risikobegrenzungsgesetz 8 1 Erwerb der Grundschuld 8 2 Kundigung des Grundschuldkapitals 9 Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung 9 1 Allgemeines 9 2 Grundschulden 10 International 11 Siehe auch 12 Literatur 13 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Grundschuld gehort zu den Grundpfandrechten und ist in den 1191 ff im 3 Buch Sachenrecht des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB geregelt Die Regelungen zur Grundschuld wurden zuletzt durch das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken am 19 August 2008 geandert Auf die Grundschuld finden die Regelungen zur Hypothek insbesondere zur Bestellung und Ubertragung gemass 1192 BGB entsprechende Anwendung mit Ausnahme der Regelungen denen die Abhangigkeit Akzessorietat der Hypothek zur Forderung zugrunde liegt Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld unabhangig von einer eventuellen zugrunde liegende Forderung sie ist daher ein nicht akzessorisches Recht Eine Verknupfung erfolgt typischerweise in einem begleitenden schuldrechtlichen Sicherungsvertrag der den Glaubiger in der Verwertung auf den Sicherungszweck einschranken soll Mit der Grundschuld wird gemass 1191 BGB ein Grundstuck in der Weise belastet dass dieses Grundstuck fur die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet Nach 1191 1192 Abs 1 BGB in Verbindung mit 1120 BGB und in Verbindung mit 94 ff BGB konnen aber ausnahmsweise auch bewegliche Sachen mit einer Grundschuld belastet sein 1 wenn sie Zubehor darstellen Die Grundschuld wird als dingliches Recht an einem Grundstuck in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen Sie gewahrt dem Glaubiger gemass 1147 BGB einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner Der Anspruch entsteht nach der Kundigung der Grundschuld 1193 BGB Die Verwertung des Grundstucks erfolgt dann durch offentliche Zwangsversteigerung 15 ff ZVG oder Zwangsverwaltung gemass 146 ff ZVG Geschichte BearbeitenDas romische Recht kannte lediglich die Hypothek Erst Joachim Heinrich Campe nahm die Grundschuld 1807 in sein Worterbuch als neu gebildet auf 2 Das Prinzip der abstrakten Hypothek verbreitete sich durch die Mecklenburgische Hypothekenordnung fur Landguter vom Oktober 1848 es folgte im Marz 1868 das Hypothekengesetz fur Neuvorpommern und Rugen Dessen Regelung ubernahm bereits der Vorentwurf von 1868 fur das Preussische Gesetz uber den Eigentumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstucke vom Mai 1872 wo von einer schuldgrundunabhangigen Hypothek als Grundverschuldensform die Rede war 3 Die Grundschuld als neuartiges Grundpfandrecht konnte sich jedoch zunachst nicht durchsetzen 4 sodass sie Heinrich Dernburg 1891 als gescheitertes Experiment bezeichnete 5 Trotz dieser Kritik fand die Grundschuld Aufnahme in das BGB nachdem der fur das Sachenrecht zustandige Redaktor Reinhold Johow 1888 ihre Berechtigung in den Anforderungen der Praxis nach einfachen Rechtsformen Austauschbarkeit und Vielgestaltigkeit des Zwecks hervorhob 6 Danach konnte gemass 1135 BGB E ein Grundstuck in der Weise belastet werden dass eine bestimmte Person Grundschuldglaubiger berechtigt ist zu verlangen dass fur sie eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstucke im Wege der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung beigetrieben werde Grundschuld In den Motiven zum BGB wird verdeutlicht dass sich die Grundschuld von der Hypothek nur dadurch unterscheidet dass sie nicht von einer Forderung abhangig ist 7 Die Motive gingen weitsichtig davon aus dass der Entwicklungsgang des Hypothekenrechts die Verdrangung der Hypothek durch die Grundschuld zu verlangen scheine 8 Diese Verdrangung liess aber auf sich warten denn noch 1957 wurde in Julius von Staudingers BGB Kommentar geschrieben dass sich die bei der Beratung des BGB gehegte Erwartung nur teilweise erfullt habe 9 Erst Mitte der 1960er Jahre ging die Bankpraxis verstarkt dazu uber Grundschulden zu bevorzugen Die Ursachen der Verdrangung der Hypothek durch die Grundschuld liegen darin dass die nicht akzessorische Grundschuld aus der Sicht der Kreditinstitute die ihre Interessen regelmassig durchsetzen konnen einfacher zu handhaben ist 10 Denn ein Austausch der gesicherten Forderung ist bei der Grundschuld durch blosse Anderung des Sicherungsvertrages moglich ebenso eine Neuvalutierung Heute machen Grundschulden 80 Hypotheken lediglich 20 der Grundpfandrechte aus 11 Die Verdrangung hat dazu gefuhrt dass die Rechtsprechung sich veranlasst sah die fur den Verbraucher bestehende Gefahr die im Abstraktionsprinzip und in der fehlenden Akzessorietat der Grundschuld liegt dadurch auszugleichen dass sie im Wege der Konstruktion eines Sicherungsvertrags und dessen Auslegung bestimmte Schutzmechanismen verlangte 12 Durch das Risikobegrenzungsgesetz vom August 2008 hat die Sicherungsgrundschuld nunmehr auch eine gesetzliche Form angenommen denn in 1192 Abs 1a BGB 1193 Abs 2 Satz 2 BGB ist die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs erwahnt Grundschuldbestellung BearbeitenEine Grundschuldbestellung ist die Zustimmung des Eigentumers eines Grundstucks zu der Belastung seines Grundstucks z B als Kreditsicherheit fur Kredite mit einer Grundschuld Die komplexen Regelungen zur Grundschuldbestellung sind in einem Vordruck der so genannten Grundschuldbestellungsurkunde enthalten Sie ist ein Sicherungsvertrag der eine Allgemeine Geschaftsbedingung darstellt und deshalb der gerichtlichen Inhaltskontrolle von Haftungsklauseln unterliegt 305 ff BGB Die Grundschuldbestellung umfasst sowohl die materiell rechtlichen Erfordernisse 873 BGB als auch die formell rechtlichen Aspekte namlich den Antrag auf Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch und die Bewilligung des Grundstuckseigentumers Die Grundschuldbestellung ist entweder notariell zu beurkunden oder offentlich beglaubigt dem zustandigen Amtsgericht Grundbuchamt vorzulegen Eine Beurkundung ist erforderlich wenn sich der Grundstuckseigentumer in der Urkunde vorab der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft 794 Abs 1 Nr 5 ZPO Einzelfragen zur Grundschuld BearbeitenBuch und Briefgrundschuld Bearbeiten nbsp Grundschuldbrief Vordruck 1972 Es gibt zwei Arten der Grundschuld Buchgrundschuld Sie ist in Abteilung III des Grundbuches eingetragen mit dem Vermerk ohne Brief Briefgrundschuld Es wird zusatzlich zum Eintrag in Abteilung III vom Grundbuchamt auf einem Formular der Bundesdruckerei ein Grundschuldbrief ausgestellt Der Briefausschluss ist im Grundbuch einzutragen ohne Brief d h eine Grundschuld ist grundsatzlich eine Briefgrundschuld es sei denn der Briefausschluss ist eingetragen dann handelt es sich um eine Buchgrundschuld 1192 Abs 1 1116 Abs 1 Abs 2 BGB Der Grundschuldbrief ist ein Wertpapier er verkorpert im Rechtsverkehr die Grundschuld Wahrend fur die Ubertragung einer Buchgrundschuld auf einen anderen Glaubiger im Regelfall die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist reichen bei einer Briefgrundschuld ein Abtretungsvertrag und die Ubergabe des Briefes aus Die Briefgrundschuld lasst also aus dem Grundbuch nicht immer erkennen wer der Glaubiger ist die Glaubigerstellung kann sich ausserhalb des Grundbuchs geandert haben Die Abtretung einer Briefgrundschuld kann privatschriftlich oder aber in notariell beglaubigter Form erfolgen Nachteil der privatschriftlichen Abtretung ist die fehlende Vollzugsfahigkeit im Grundbuch Unabhangigkeit zur Forderung Bearbeiten Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch zu einer Forderung d h sie sind nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung en beispielsweise Darlehen abhangig und konnen fur sich allein ubertragen oder genutzt werden In der Praxis wird die Grundschuld allerdings fast nur wie die Hypothek zur Sicherung einer Forderung bewilligt Diese wird als Sicherungsgrundschuld bezeichnet Legaldefinition in 1192 Abs 1a BGB Aber auch die Sicherungsgrundschuld ist nicht von dem Bestand der Forderung abhangig Grundschulden konnen daher anders als Hypotheken auch nach deren Bestellung noch fur andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden indem einfach der Sicherungsvertrag entsprechend erweitert wird Das ist auch der Grund weshalb in der Praxis Grundschulden den Hypotheken vorgezogen werden Neben dem eigentlichen Grundschuldbetrag werden ublicherweise noch Grundschuldzinsen dingliche Zinsen und die Nebenleistung eingetragen Die Grundschuldzinsen sichern hohere Forderungen mit ab die z B durch Zahlungsverzug entstehen und den Grundschuldnominalbetrag ubersteigen Sicherungsvertrag und Ruckgewahranspruch Bearbeiten Trotz der rechtlichen Unabhangigkeit der Grundschuld von der gesicherten Forderung als personlichem Anspruch sind Grundschuld und gesicherte Forderung durch den Sicherungsvertrag Zweckerklarung fur Grundschulden verbunden Nach der Ruckzahlung aller durch die Grundschuld gesicherten Forderungen entsteht aus dem Sicherungsvertrag ein Ruckgewahranspruch Der Ruckgewahranspruch kann auf Ruckabtretung der Grundschuld auf Verzicht durch den Glaubiger sowie auf Loschung der Grundschuld gerichtet sein In der Praxis wird dieser Anspruch von Kreditinstituten aber meistens auf den Anspruch auf Erteilung einer Loschungsbewilligung beschrankt Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Az XI ZR 244 90 durfen die Banken dafur keine Gebuhr verlangen Befriedigung des Glaubigers Bearbeiten Massgeblich fur den Wert und die Sicherheit einer Grundschuld ist der Rang ihrer Grundbucheintragung 13 Der Rang eines Rechtes in Abt II und III richtet sich in derselben Abteilung nach der Reihenfolge im ubrigen nach dem Zeitpunkt der Eintragung 14 Das fruher eingetragene Recht geht grundsatzlich dem spater eingetragenen Recht vor Bei einer Zwangsversteigerung werden die Glaubiger dem Rang nach also der Reihenfolge der Eintragungen nach befriedigt Daher verlangen viele Kreditinstitute zur Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld ersten Ranges Die Rangverhaltnisse konnen durch Einigung und Eintragung geandert werden sog Rangbestimmung Die betreffenden Erklarungen bedurfen nach 29 GBO der notariellen Beglaubigung 15 Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen des dinglichen Anspruchs Bearbeiten Ferner ist ublich dass der Eigentumer sich gemass 800 ZPO in der Weise der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstuck unterwirft dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentumer zulassig sein soll was allerdings auch der Eintragung ins Grundbuch bedarf Andernfalls muss die Bank in einem Urteil rechtskraftig feststellen lassen dass der Eigentumer des Grundstucks zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet ist Ein solcher Prozess ware sehr kostenintensiv und zeitaufwendig Somit ist die Zwangsvollstreckung in das Grundstuck auch nach einem Eigentumswechsel moglich ohne dass vorher ein Vollstreckungstitel gegen den neuen Eigentumer erwirkt werden muss Personliche Schuldubernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Bearbeiten In der Praxis erfolgt anlasslich der Grundschuldbestellung in der Grundschuldbestellungsurkunde ublicherweise auch eine Ubernahme der personlichen Haftung samt Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in Hohe des Grundschuldbetrages und ggf der Nebenleistungen in das gesamte Vermogen Die personliche Haftungsubernahme ist ein von der eigentlichen Grundschuldbestellung zu trennender Vorgang Es handelt sich dabei um ein abstraktes Schuldversprechen und wegen der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung auch um einen gesonderten Vollstreckungstitel gemass 794 Absatz 1 Ziffer 5 ZPO Aus der notariellen Urkunde kann damit die Zwangsvollstreckung sowohl in den belasteten Grundbesitz als auch in das gesamte sonstige Vermogen erfolgen ohne dass hierzu ein Urteil erforderlich ist Bei der Abtretung der Grundschuld geht die personliche Vollstreckungsunterwerfung nicht automatisch mit der Grundschuld auf den neuen Glaubiger uber Vielmehr muss der selbststandige Anspruch hieraus ausdrucklich mit abgetreten werden Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung in der Grundschuldurkunde muss ebenfalls in der Sicherungsvereinbarung Sicherungsvertrag explizit vereinbart sein es sei denn sie ist laut den AGB der Bank wirksam als prinzipiell zu leistende Sicherheit vorgegeben anderenfalls ist sie nichtig Haftungsverband Bearbeiten Im Rahmen der Grundschuld haften dem Sicherungsnehmer neben dem Grundstuck die wesentlichen Bestandteile 1120 BGB das Grundstuckszubehor 1120 BGB nach 1123 BGB die Miet und Pachtforderungen bei vermieteten oder verpachteten Beleihungsobjekten nach den 1127 ff BGB haften auch Versicherungsentschadigungen insbesondere Gebaudeversicherungen 1128 BGB und sonstige Schadensversicherungen 1129 BGB Dies kann dazu fuhren dass ausnahmsweise auch bewegliche Sachen oder Tiere mit einer Grundschuld belastet sein konnen 16 Besondere Formen der Grundschuld BearbeitenSicherungsgrundschuld Bearbeiten Hauptartikel Sicherungsgrundschuld Gesamtgrundschuld Bearbeiten Von einer Gesamtgrundschuld spricht man wenn dieselbe Grundschuld auf mehreren Grundstucken lastet die nicht demselben Eigentumer gehoren mussen Die Gesamtgrundschuld ist gesetzlich nicht geregelt wohl aber die Gesamthypothek 1132 BGB deren Voraussetzungen auf die Gesamtgrundschuld angewandt werden durfen 1192 BGB Nach der Regelung in 1132 Abs 1 BGB sind die Vorschriften der Gesamtschuld anwendbar denn jedes einzelne Grundstuck haftet fur die ganze Forderung Die Belastung jedes Grundstucks steht damit unter der auflosenden Bedingung dass der Glaubiger aus einem anderen mit haftenden Grundstuck befriedigt wird 17 Der Glaubiger kann wahlen aus welchem der Grundstucke er seine Befriedigung verlangt er kann aber auch alle belasteten Grundstucke gleichzeitig in Anspruch nehmen Wird der Glaubiger aus einem oder mehreren Grundstucken befriedigt so werden die anderen Grundstucke haftungsfrei 1181 Abs 2 BGB Zahlt ein Grundstuckseigentumer auf die Grundschuld zur Befriedigung des Glaubigers hierzu zahlt auch die Erlosverteilung in der Zwangsversteigerung und hat er einen Ersatzanspruch gegen die Eigentumer der anderen belasteten Grundstucke dann erwirbt er in Hohe seines Ersatzanspruchs die Grundschulden auf den anderen Grundstucken Die Gesamtgrundschuld entsteht wie die Einzelgrundschuld sie wird erst als Gesamtrecht wirksam wenn sie am letzten mit haftenden Grundstuck eingetragen ist Aus jeder Eintragung ist sie als Gesamtgrundschuld durch einen Gesamthaftvermerk erkennbar Mithaft besteht in den Grundbuchern Eine Gesamtgrundschuld ist wirtschaftlich zweckmassig wenn mehrere Grundstucke eine wirtschaftliche Einheit bilden beispielsweise wenn mehrere Grundstucke in ihrer Gesamtheit einen landwirtschaftlichen Betrieb bilden Der Glaubiger kann gleichzeitig die Zwangsversteigerung aller Grundstucke aus derselben Grundschuld beantragen und durch Verfahrensverbindung im Versteigerungsverfahren Gesamtausgebot erreichen dass ein Erwerber alle belasteten Grundstucke gleichzeitig erwirbt also in den Genuss der wirtschaftlichen Einheit kommt Der Glaubiger erhofft sich hierdurch einen hoheren Erlos als bei der Zerschlagung der wirtschaftlichen Einheit Eine Gesamtgrundschuld entsteht auch bei der Umwandlung eines belasteten bebauten Grundstucks in Wohnungseigentum oder Teileigentum In diesem Fall wird das ursprungliche Grundbuchblatt geschlossen und die ursprungliche Grundschuld wird ohne dass sie in irgendeiner Weise verteilt wird in jeweils voller Hohe zur Gesamthaft auf allen neuen Wohnungs bzw Teileigentumsgrundbuchblattern eingetragen Eigentumergrundschuld Bearbeiten Hauptartikel Eigentumergrundschuld Eine Eigentumergrundschuld ist nach deutschem Sachenrecht eine Grundschuld die auf den Namen des Grundstuckseigentumers in das Grundbuch eingetragen ist Dies ist moglich da einer Grundschuld nicht zwangslaufig eine personliche Forderung gegenuberstehen muss Merksatz Eine Grundschuld hat keinen Schuldgrund wie es etwa bei der Hypothek der Fall ist Ziel der Eintragung einer Eigentumergrundschuld kann es zum Beispiel sein sich eine hohere Rangstelle fur eine spatere Kreditaufnahme zu sichern Insbesondere bei einer Eigentumer Briefgrundschuld steht ein schnelles Sicherungsmittel zur Verfugung Aber auch durch Schenkung oder Erbschaft von dem ursprunglichen Kreditgeber kann eine Eigentumergrundschuld entstehen Eine Eigentumergrundschuld entsteht auch kraft Gesetzes wenn bei einer Hypothek die gesicherte Forderung ganz oder teilweise erloschen ist beispielsweise durch Kredittilgung 1164 1177 BGB Die freien Teile der Hypothek wandeln sich dann automatisch in eine verdeckte Eigentumergrundschuld um Dies ist aus dem Grundbuch in der Regel nicht ersichtlich Bestehen ausser einer Eigentumergrundschuld noch gleichrangige oder nachrangige Grundpfandrechte Dritter am Grundstuck so konnen die Inhaber dieser Grundpfandrechte den gesetzlichen Loschungsanspruch aus 1179a BGB gegen den Eigentumer geltend machen Der Eigentumer hat dann seine Eigentumergrundschuld zu loschen Sinn und Zweck dieses seit dem 1 Januar 1978 eingefuhrten Loschungsanspruches ist es ein Aufrucken gleichrangiger oder nachrangiger Grundpfandrechte zu ermoglichen Dieser Loschungsanspruch kann vertraglich ausgeschlossen werden dies bedarf aber der Eintragung ins Grundbuch Loschungsbewilligung nach Darlehensruckzahlung Bearbeiten Hauptartikel Loschungsbewilligung Im Gegensatz zur Hypothek bleibt eine Grundschuld auch nach der Erfullung der abgesicherten Schuld grundsatzlich bestehen Nach Ruckzahlung des Darlehens fur dessen Sicherung die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen wurde hat der Sicherungsgeber jedoch regelmassig einen Anspruch auf Loschung oder Ubertragung der Grundschuld Diese Loschung oder Ubertragung ist eine Nebenpflicht des Kreditvertrages Hierfur darf die Bank keine gesonderten Bankgebuhren erheben 18 Der Schuldner kann mit Zustimmung des Grundschuldglaubigers die Grundschuld fur ein kunftiges Darlehen bestehen lassen Stimmt der Grundschuldglaubiger dem nicht zu kann er Loschungsbewilligung erteilen und damit unabhangig von einer Eintragung im Grundbuch seiner kreditvertraglichen Nebenpflicht entsprechen Der Schuldner kann frei entscheiden ob er eine Loschungsbewilligung oder eine Ubertragung der Grundschuld bei Darlehenserledigung fordert Er kann die Grundschuld auch auf sich selbst ubertragen lassen womit eine Eigentumergrundschuld entsteht Durch die Ruckzahlung wandelt sich die Sicherungsgrundschuld nur dann automatisch in eine Eigentumergrundschuld um wenn auch auf die Grundschuld und nicht nur auf die gesicherte Forderung gezahlt wird in der Regel schliessen Banken eine Tilgung der Grundschuld aber aus um sich die Grundschuld zur Sicherung kunftiger Forderungen zu bewahren Die Loschungsbewilligung kann nachdem sie notariell beglaubigt wird vom Eigentumer dazu verwendet werden beim Grundbuchamt die Loschung der Grundschuld zu beantragen Der Kreditgeber kann auch beim Fortbestehen einer Restschuld auf die Sicherheit verzichten und eine Loschungsbewilligung erteilen Abgrenzung zur Hypothek BearbeitenIm Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld abstrakt genauer nicht akzessorisch Das bedeutet dass die im Grundbuch eingetragene Grundschuldsumme unabhangig von der hiermit abgesicherten Kreditsumme besteht Beispiel Der Kreditnehmer vereinbart mit dem Kreditgeber einen so genannten Sicherungsvertrag wonach die zu bestellende Grundschuld uber 150 000 zur Sicherung eines Darlehens uber 150 000 dient Benotigt der Kreditnehmer jedoch lediglich 140 000 so hatte der Kreditgeber in einer Zwangsversteigerung das dingliche Recht 150 000 als Versteigerungserlos zu verlangen Diese Diskrepanz entsteht auch bei spaterer Tilgung weil der Restkredit immer geringer wird aber der Grundschuldbetrag von 150 000 unverandert eingetragen ist Das Grundbuchrecht lost diese Diskrepanz auf indem es dem Kreditnehmer oder Sicherungsgeber in Hohe des nicht durch Kredit ausgenutzten Grundschuldbetrages eine Eigentumergrundschuld zubilligt Ist mithin das Darlehen komplett zuruckgezahlt so ist die Grundschuld zur kompletten Eigentumergrundschuld geworden Der Kreditnehmer oder Sicherungsgeber hat das Recht diese Eigentumergrundschuld als Kreditsicherheit fur neue Kredite zu verwenden indem er einen neuen Sicherungsvertrag vereinbart Durch diese Flexibilitat der Grundschuld ist sie gegenuber der Hypothek bei Kreditgebern favorisiert und besitzt bei den Grundpfandrechten den grossten Anteil derzeit rund 80 Hypotheken werden nur noch von offentlichen Stellen z B der WfA Wohnungsbauforderungsanstalt Nordrhein Westfalen zur Absicherung von staatlichen Darlehen verwendet Risikobegrenzungsgesetz BearbeitenErwerb der Grundschuld Bearbeiten Im Jahr 2007 wurde in den Medien berichtet dass Grundschulden angeblich missbraucht wurden Da der Sicherungsvertrag bei einer Abtretung Verkauf der Grundschuld nicht automatisch auf den neuen Glaubiger ubergeht kann dieser die Grundschuld theoretisch in voller Hohe vollstrecken wenn ihm der ursprungliche Sicherungsgrund nicht bekannt ist 19 Als Gegenmassnahme des Schuldners wird lediglich eine Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Glaubiger der die Forderung verkauft hat ohne fur eine rechtsgultige Ubertragung des Sicherungsvertrages zu sorgen angesehen Der Kaufer von grundpfandrechtlich besicherten Forderungen bekommt im Rahmen einer Due Diligence zumeist Kenntnis von den Sicherungszweckerklarungen und kann daher nicht unabhangig von der Darlehensrestschuld aus dem Grundpfandrecht vollstrecken lassen Der Darlehensnehmer hatte in diesem Fall das Rechtsmittel der Vollstreckungsgegenklage nach 767 ZPO Im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes wurde 2008 gesetzlich festgeschrieben dass es keinen gutglaubigen einredefreien Erwerb der Sicherungsgrundschuld geben kann Wird der Kredit verkauft kann der Darlehensnehmer dem neuen Glaubiger diese Sicherungsabrede entgegenhalten Ein bisher mangels Kenntnis der Sicherungsabrede nach 1157 S 2 BGB dennoch moglicher gutglaubiger einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld wird durch die neue Regelung nach 1192 Abs 1a BGB ausgeschlossen Kundigung des Grundschuldkapitals Bearbeiten Das Kapital einer Grundschuld muss gem 1193 Abs 1 S 1 3 BGB mit einer sechsmonatigen Frist gekundigt werden bevor die Zwangsvollstreckung aus ihr betrieben werden kann Eine hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung ist aufgrund des Risikobegrenzungsgesetzes durch 1193 Abs 2 S 2 BGB ausgeschlossen wenn die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung dient Das Gleiche gilt auch fur die Zwangsverwaltung eines Grundstucks Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung BearbeitenGrundschulden kommen uberwiegend als Kreditsicherheit bei Kreditinstituten vor wobei als Beleihungsobjekt Wohn oder Gewerbeimmobilien in Frage kommen und der Beleihungswert der Immobilien im Vordergrund steht Nach 18a Abs 4 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet bei Immobilien Verbraucherdarlehensvertragen eine besonders vorgeschriebene Kreditwurdigkeitsprufung vorzunehmen bei der auch Schuldenkennzahlen wie der Schuldendienstdeckungsgrad zu berucksichtigen sind Allgemeines Bearbeiten Kreditsicherheiten gelten seit Januar 2014 bankenaufsichtsrechtlich als Kreditrisikominderungstechniken Werden Kreditsicherheiten durch die in allen EU Mitgliedstaaten geltende Kapitaladaquanzverordnung englische Abkurzung CRR als Kreditrisikominderungstechniken anerkannt fuhren sie bei Kreditinstituten zu einer verglichen mit Blankokrediten geringeren Unterlegung durch Eigenkapital Das hat zur Folge dass besicherte Kredite mit einem gunstigeren Kreditzins gewahrt werden konnen Grundschulden gehoren zu den Kreditrisikominderungstechniken mit Sicherheitsleistung Realsicherheiten Art 4 Abs 1 Nr 58 CRR Art 194 CRR stellt Grundsatze fur die aufsichtsrechtliche Anerkennung von Kreditrisikominderungstechniken auf wonach Kreditsicherheiten insbesondere in allen Rechtsordnungen rechtswirksam englisch valid und durchsetzbar englisch enforceable sein mussen ausreichend liquide im Zeitablauf wertstabil und bei einem Kreditereignis zeitnah verwertbar sein mussen Die positive Korrelation zwischen den Sicherheiten und der Kreditnehmerbonitat darf nicht sehr hoch sein Art 194 Abs 4 CRR Ein etwaiges Rechtsrisiko ist im Zweifel durch Rechtsgutachten auszuschliessen Grundschulden Bearbeiten Grundschulden gelten als Grundpfandrechte die nach Art 125 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 35 des Buchwerts erhalten wenn sie als Wohnimmobilien von Eigentumer selbst genutzt oder vermietet sind der Beleihungswert der Immobilie nicht wesentlich von der Bonitat des Kreditnehmers und das Risiko des Kreditnehmers nicht wesentlich von der Immobilie abhangt Art 125 Abs 2a und 2b CRR In der seit Januar 2014 geltenden Solvabilitatsverordnung SolvV wird klargestellt welchen Anforderungen ein fur die Zwecke der Kapitaladaquanzverordnung berucksichtigungsfahiger Beleihungswert genugen muss Diese Anforderungen sind in 22 SolvV abschliessend aufgezahlt Danach muss der Beleihungswert nach 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt worden sein oder nach 7 Abs 7 Gesetz uber Bausparkassen unter Beachtung einer von der BaFin genehmigten Bestimmung nach 5 Abs 2 Nr 3 Gesetz uber Bausparkassen ermittelt worden sein oder sich auf eine Immobilie in einem anderen Staat des Europaischen Wirtschaftsraums beziehen und auf Grundlage von in diesem Staat gultigen strengen Vorgaben in Rechts oder Verwaltungsvorschriften ermittelt worden sein die die BaFin als mit der Beleihungswertermittlungsverordnung gleichwertig anerkannt hat oder ein anders ermittelter nachhaltig erzielbarer Wert sein der den Anforderungen des 16 Abs 2 Satz 1 bis 3 PfandBG genugt 21 Abs 3 Nr 1 KWG verweist ebenfalls auf das nunmehr geltende PfandBG Die Beleihungsgrenze darf nach Art 125 Abs 2d CRR 80 des Beleihungswerts oder Marktwerts nicht uberschreiten Fur Gewerbeimmobilien gilt nach Art 126 Abs 1a CRR ein Risikogewicht von 50 des Marktwerts oder 60 des Beleihungswerts mit den gleichen Korrelationsanforderungen wie bei Wohnimmobilien Dabei muss nach Art 126 Abs 2b CRR die Ruckzahlung von der Fahigkeit des Kreditnehmers abhangen den Kredit im Wesentlichen auch aus anderen Finanzierungs quellen als der Objekt Spezial oder Projektfinanzierung zuruckzahlen zu konnen Bei einem Ausfall wird beiden Risikopositionen ein Risikogewicht von 100 zugewiesen Art 127 Abs 3 und 4 CRR Fur alle den Beleihungswert ubersteigenden Kredite ist nach Art 124 Abs 1 CRR das Risikogewicht fur Blankokredite zugrunde zu legen Ausserdem sind angemessene Schadensversicherungen Art 208 Abs 5 CRR fur die Immobilie erforderlich ein unabhangiger Sachverstandiger hat eine Sicherheitenbewertung anzufertigen Art 229 Abs 1 CRR und eine regelmassig stattfindende Uberwachung durch den Kreditgeber jahrlich bei Gewerbeimmobilien alle drei Jahre bei Wohnimmobilien ist erforderlich Art 208 CRR International BearbeitenGrundpfandrechte wie die deutsche Grundschuld kennen nur wenige Staaten 20 In der Schweiz ist der Schuldbrief nach Art 842 ff ZGB Zivilgesetzbuch ein mit der Grundschuld vergleichbares Rechtsinstitut Er ist infolge seiner Ausgestaltung als Wertpapier noch fungibler 21 Osterreich kennt gemass 448 ABGB lediglich die Hypothek In Frankreich ist die wieder auffullbare Hypothek franzosisch hypotheque rechargeable gemass Art 2422 Abs 1 Code civil CC vorgesehen die auch zur Sicherung anderer als bei der ursprunglichen Bestellung vorgesehener Forderungen verwendet werden kann Zu diesem Zweck ist eine Wiederauffullungsklausel franzosisch clause de rechargement zu vereinbaren 22 Das englische Recht kennt neben der hypothekenahnlichen Mortgage die abstrakte Grundbelastung englisch land charge oder englisch land debt die nicht im Grundbuch englisch land register eintragbar sind In Finnland uberwiegt die Grundschuld 23 sie ist auch in Irland bekannt 24 Siehe auch BearbeitenVollstreckungstitel Rentenschuld eine besondere Form der Grundschuld nach 1199 BGB ff Literatur BearbeitenClemens Clemente Recht der Sicherungsgrundschuld 5 revidierte Auflage RWS Verlag Koln 2008 ISBN 978 3 8145 8161 3 Wolfgang Rauch Steffen Zimmermann Grundschuld und Hypothek Der Realkredit in der Bankenpraxis 2 vollig neu uberarbeitete Auflage Verlag C H Beck Munchen 1998 ISBN 3 406 44428 8 Heinz Gaberdiel Martin Gladenbeck Bearb Kreditsicherung durch Grundschulden 10 neu bearbeitete Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2020 ISBN 978 3 503 18895 6 Einzelnachweise Bearbeiten Klaus Tiedtke Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen kraft guten Glaubens In Juristische Ausbildung 1983 S 460 472 Joachim Heinrich Campe Worterbuch der deutschen Sprache Band 2 1807 S 474 Gesetzessammlung fur die Koniglich Preussischen Staaten 1868 S 293 ff Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 418 ff Heinrich Dernburg Das preussische Hypothekenrecht 2 Abteilung 1891 S 62 Reinhold Johow Entwurf eines Burgerlichen Gesetzbuchs fur das Deutsche Reich Sachenrecht 1888 S 259 f Motive zum BGB Band III 1888 S 172 Motive zum BGB Band III 1888 S 608 Julius von Staudingers Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Bande 2 3 1957 S 1828 Otmar M Stocker Die Eurohypothek 1992 S 30 ff Klaus Reischl juris Praxis Kommentar BGB 2014 191 R 31 Rupert Scholz Deutschland auf dem Weg in die Europaische Union 1994 S 142 Hartmut Schoner Kurt Stober Grundbuchrecht 13 Aufl 2004 Rdnr 308 Hartmut Schoner Kurt Stober Grundbuchrecht 13 Aufl 2004 Rdnr 309 Einzelheiten Hartmut Schoner Kurt Stober Grundbuchrecht 13 Aufl 2004 Rdnr 314 Klaus Tiedtke in JURA 1983 S 460 472 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 590 Bundesgerichtshof Urt v 07 05 1991 Az XI ZR 244 90 Wolters Kluwer Online abgerufen am 22 November 2022 Geld amp Mehr Finanzen Investor FAZ NET Immobilien Zwangsversteigerung trotz punktlicher Tilgung Susanne Frank Hrsg Handbuch Immobilienrecht in Europa 2004 S 3 Susanne Frank Hrsg Handbuch Immobilienrecht in Europa 2004 S 1272 Fn 338 Matthias Fervers Hypotheque rechargeable und Grundschuld 2013 S 28 f Susanne Frank Hrsg Handbuch Immobilienrecht in Europa 2004 S 254 Susanne Frank Hrsg Handbuch Immobilienrecht in Europa 2004 S 452Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4158401 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundschuld amp oldid 237173408