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Das Kreditwesengesetz KWG ist ein Gesetz in Deutschland dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht 1 BasisdatenTitel Gesetz uber das KreditwesenKurztitel KreditwesengesetzAbkurzung KWGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht BankrechtFundstellennachweis 7610 1Ursprungliche Fassung vom 5 Dezember 1934 RGBl I S 1203 Inkrafttreten am 1 Januar 1935Neubekanntmachung vom 9 September 1998 BGBl I S 2776 Letzte Neufassung vom 10 Juli 1961 BGBl I S 881 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 1962Letzte Anderung durch Art 6 G vom 19 Dezember 2022 BGBl I S 2606 2622 Inkrafttreten derletzten Anderung 28 Dezember 2022 Art 14 G vom 19 Dezember 2022 GESTA D034Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das KWG gilt fur Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute vgl 1 Abs 1 S 1 Abs 1a S 1 Abs 1b 2 Hauptzwecke des KWG sind die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfahigkeit der Kreditwirtschaft der Schutz der Glaubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen Dies zeigt sich insbesondere in 6 KWG der die Aufgaben der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin normiert Demnach hat die BaFin nach 6 Abs 1 zum einen die sogenannte Institutsaufsicht also die Aufsicht uber die Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute auszuuben und andererseits im Rahmen einer allgemeinen Missstandsaufsicht im Kredit und Finanzdienstleistungswesen die ordnungsgemasse Durchfuhrung der Bankgeschafte und der Finanzdienstleistungen zu gewahrleisten und das Auftreten von durch diese bedingten erheblichen Nachteilen fur die Gesamtwirtschaft zu verhindern Diese Aufsicht erfolgt allerdings gerade nicht zum Schutz des einzelnen Glaubigers oder Verbrauchers sondern dient dem Schutz der Glaubiger in ihrer Allgemeinheit und dem offentlichen Vertrauen in die Funktionsfahigkeit der Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute Das KWG wurde 1934 als Reaktion auf die Deutsche Bankenkrise beschlossen und ist 1935 in seiner ersten Form in Kraft getreten Inhaltsverzeichnis 1 Erfassung von Risiken 2 Anzeigepflichten der Kreditinstitute gegenuber der Bundesbank und BaFin 2 1 Generelle Auskunftspflicht 2 2 Angaben bezuglich Solvabilitat 2 3 Angaben bezuglich Liquiditat 2 4 Grosskredite 2 5 Monatsausweise und Jahresabschlusse 2 6 Informationspflichten bei besonderen Ereignissen 3 Einflussmoglichkeiten der BaFin auf die Geschaftsfuhrung 3 1 Begrenzungen 3 2 Bankerlaubnis 3 3 Eingriffe bei einer Normverletzung 3 4 Einfluss bei drohender Insolvenz 4 Vorgaben zu Ablauf und Aufbauorganisation 5 Anderungen aufgrund der Umsetzung von Basel II 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseErfassung von Risiken BearbeitenDas KWG und erganzende Verordnungen Solvabilitatsverordnung als deutsche Umsetzungen von Basel II Liquiditatsverordnung GroMiKV legen Kreditinstituten Restriktionen auf welche die Moglichkeit der Banken Risiken eingehen zu konnen begrenzen Die Vorschriften lassen sich anhand der zu begrenzenden Risikoart kategorisieren Ausfallrisiko 10 Unterlegung von Adressausfallrisiken durch Eigenmittel konkretisiert durch die Solvabilitatsverordnung 13 14 Grosskredite und Millionenkredite Marktrisiko 10 Unterlegung von Marktpreisrisiken durch Eigenmittel konkretisiert durch die Solvabilitatsverordnung Liquiditatsrisiko 11 konkretisiert durch die Liquiditatsverordnung Operationelles Risiko 10 Unterlegung von operationellen Risiken durch Eigenmittel konkretisiert durch die Solvabilitatsverordnung 13 Abs 2 Grosskredit 15 17 Organkredit 18 Prufung wirtschaftlicher Verhaltnisse 25a Organisatorische Pflichten insbesondere zur Verhutung der Geldwasche 25b bis 25i MaRisk als Konkretisierung des 25a 32 Abs 1 Erlaubnis Informationsrisiko 23 Werbeverbot 23a Einlagensicherung 39 40 Bezeichnungen Sparkasse Bank Bankier VolksbankAnzeigepflichten der Kreditinstitute gegenuber der Bundesbank und BaFin BearbeitenDas KWG liefert die Rechtsgrundlage anhand derer die Bundesbank und die BaFin Informationen von Banken beziehen sowie direkt Einfluss auf Kreditinstitute ausuben kann Aus dem KWG leiten sich Anzeigepflichten der beaufsichtigten Institute ab Generelle Auskunftspflicht Bearbeiten 44 Auskunfte und Prufungen von Instituten Es besteht eine generelle Auskunftspflicht der Banken auch ohne besonderen Anlass uber alle Geschaftsangelegenheiten Angaben bezuglich Solvabilitat Bearbeiten 10 in Verbindung mit Solvabilitatsverordnung betrifft die angemessene Eigenmittelausstattung der Kreditinstitute wobei eine monatliche Gesamtkennziffer erstellt werden muss Ausserdem ist eine Genehmigung und Uberprufung bankeigener Modelle erforderlich Ehemals Grundsatz 1 und Grundsatz Ia Angaben bezuglich Liquiditat Bearbeiten 11 in Verbindung mit Liquiditatsverordnung Liquiditatslage der Kreditinstitute wird durch die Erstellung einer monatlichen Liquiditatskennzahl abgebildet Ehemals Grundsatz 2 Grosskredite Bearbeiten 13 13a 13b Grosskredite Die Banken sind vierteljahrlich zu Meldungen ihrer Grosskredite verpflichtet Eine Uberschreitung der Grosskrediteinzelobergrenze ist nur mit Zustimmung der BaFin zulassig Der die Grosskreditobergrenze uberschreitende Betrag ist mit zusatzlichen Eigenmitteln zu unterlegen Nahere Bestimmungen zum Grosskreditwesen sind in der Gross und Millionenkreditverordnung GroMiKV geregelt Monatsausweise und Jahresabschlusse Bearbeiten 25 Monatsausweise monatliche Bilanzstatistiken an die Deutsche Bundesbank durch BaFin wahrnehmbar 26 Vorlage von Jahresabschluss Lagebericht und Prufungsberichten Informationspflichten bei besonderen Ereignissen Bearbeiten 12a Begrundung von Unternehmensbeziehungen 14 Millionenkredite Dies sind Kredite die ein Volumen von 1 000 000 Euro oder mehr haben 24 umfasst mehrere besondere Ereignisse Bestellung und Ausscheiden eines Geschaftsleiters Ubernahme und Aufgabe einer Beteiligung Anderung der Rechtsform Verlust 25 des haftenden Eigenkapitals Verlegung der Niederlassung oder des Sitzes Errichtung Verlegung Schliessung einer Zweigstelle in einem Drittstaat Einstellung des Geschaftsbetriebes Aufnahme und Beendigung von NichtbankgeschaftenEinflussmoglichkeiten der BaFin auf die Geschaftsfuhrung BearbeitenBegrenzungen Bearbeiten 12 Begrenzung qualifizierter Beteiligungen 13 Begrenzung von Grosskrediten 23 Untersagung von Missstanden bei der Werbung von Kreditinstituten 15 Begrenzungsmoglichkeit von Organkrediten Bankerlaubnis Bearbeiten 32 Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschaften Siehe auch Banklizenz DeutschlandEingriffe bei einer Normverletzung Bearbeiten 33 35 Versagen bzw Aufhebung Erloschung der Erlaubnis Falls nicht ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist Wenn der Geschaftsleiter nicht die zur Leitung erforderliche fachliche Eignung hat 36 Abberufung von Geschaftsleitern Ubertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs und Aufsichtsorgans 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschafte 45 Massnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder Liquiditat Nach Ablauf einer angemessene Frist ist es der BaFin moglich Entnahmen Gewinnausschuttungen und Kreditgewahrungen zu untersagen Einfluss bei drohender Insolvenz Bearbeiten 46 Massnahmen zur Abwendung drohender Gefahren Anweisung fur die Geschaftsfuhrer durch BaFin Verbot der Annahme von Einlagen 46a Massnahmen bei Insolvenzgefahr 47 Abwehr schwerwiegende Gefahren fur die Gesamtwirtschaft Regelung der Systemrelevanz englisch too big to fail Vorgaben zu Ablauf und Aufbauorganisation BearbeitenDas KWG macht eine Reihe von Vorgaben bezuglich der Ablauf und der Aufbauorganisation Ablauforganisation 13 Abs 2 bzw 13a Abs 2 Es ist ein einstimmiger Beschluss aller Geschaftsleiter notwendig wenn ein Grosskredit gewahrt wird 18 Kreditinstitute mussen sich die wirtschaftlichen Verhaltnisse von Kreditnehmern deren Kredite 750 000 Euro ubersteigen offenlegen lassen 33 Es gilt das Vieraugenprinzip auf Geschaftsleitungsebene d h es sind mindestens zwei Geschaftsleiter erforderlich Aufbauorganisation 25a Ein Kreditinstitut ist verpflichtet ein geeignetes System zur Risikosteuerung und Risikouberwachung einzurichten Die Konkretisierungen zu 25a finden sich in den MaRisk Anderungen aufgrund der Umsetzung von Basel II BearbeitenFur die Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften nach Basel II in deutsches Recht ist die Anpassung des Kreditwesengesetzes notwendig siehe Umsetzung von Basel II Dies erfolgt uber das Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladaquanzrichtlinie welches am 29 Juni 2006 vom Deutschen Bundestag und am 22 September 2006 vom Bundesrat angenommen wurde somit wurde das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen Geandert haben sich unter anderem Regelungen zur Behandlung von Institutsgruppen u a in 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding Gruppen 10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen sowie 2a Ausnahmen fur gruppenangehorige Institute Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten Institutsgruppen und Finanzholding Gruppen 10 der Begriff des Kredits im Sinne der 13 bis 13b und 14 des Kreditnehmers z B Aufnahme von Kreditderivaten in die Begriffsbestimmung des Kredites 19 die Ausweitung der anzeige und anrechnungsentlastenden Sicherungsinstrumente 20b Offenlegungspflichten durch die Kreditinstitute 26a Bestimmung von Prufungsinhalten 30 Daruber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen ermachtigt worden durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nahere Bestimmungen uber die angemessene Eigenmittelausstattung Solvabilitat Solvabilitatsverordnung zu erlassen Literatur BearbeitenCarl Theodor Samm Axel Kokemoor Hrsg u a Gesetz uber das Kreditwesen KWG Kommentar mit Materialien und erganzenden Vorschriften Loseblattwerk 168 Auflage C F Muller Verlag Heidelberg August 2013 ISBN 978 3 8114 5670 9 Gunther Luz u a Hrsg Kreditwesengesetz Kommentar zum KWG inklusive SolvV LiqV GroMiKV MaRisk 2 Auflage Schaffer Poeschl Verlag Stuttgart 2011 ISBN 978 3 7910 2934 4 Friedrich Reischauer Joachim Kleinhandler Begr u a Kreditwesengesetz KWG Kommentar fur die Praxis nebst CRR Nebenbestimmungen und Mindestanforderungen Loseblattwerk Erich Schmidt Verlag Berlin 2015 ISBN 978 3 503 00060 9 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Synopse aktueller Anderungen des KWG Ubersicht der gesetzlichen Anzeige bzw Meldepflicht der Deutschen Bundesbank PDF 205 kB Einzelnachweise Bearbeiten Ina Becker Bankrecht In Website Dr Becker Kanzlei fur Bank und Kapitalmarktrecht Ina Becker abgerufen am 12 Juni 2023 Institut Memento des Originals vom 9 Oktober 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesbank de bundesbank de pdf Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4114310 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreditwesengesetz amp oldid 234559723