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Der Bundesrat Abkurzung BR 1 ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland Uber den Bundesrat wirken die Lander bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europaischen Union mit Art 50 GG Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten Abhangig von der Bevolkerungsgrosse hat jedes Land drei bis sechs Stimmen die Gesamtzahl betragt 69 Stimmen Auf diese Weise werden die Interessen der Lander bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berucksichtigt Bundesrat BR BasisdatenSitz Bundesratsgebaude Berlin BerlinLegislaturperiode Standiges Organ ohne LegislaturperiodenErste Sitzung 7 September 1949Abgeordnete 69Aktuelle LegislaturperiodeVorsitz BundesratsprasidentPeter Tschentscher SPD Vizeprasident des Bundesrates Bodo Ramelow Linke Manuela Schwesig SPDWebsitewww bundesrat deBundesratsgebaude in BerlinDer Bundesrat ist ein Ausdruck des Foderalismus und fuhrt eine deutsche Verfassungstradition fort Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist kann er politikwissenschaftlich als eine Art zweiter Kammer oder Landerkammer neben dem Bundestag bezeichnet werden Staatsrechtlich ist der Bundesrat ein Organ sui generis auch da seine Mitglieder kein eigenes Mandat haben Wechselt in einem Bundesland die Regierung zum Beispiel nach einer Landtagswahl entsendet das Land entsprechend neue weisungsgebundene Mitglieder in den Bundesrat Die Bedeutung des Bundesrates im politischen System hangt auch von Machtkonstellationen ab Nur noch selten haben die Parteien die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat So mussen weitere Parteien fur zustimmungspflichtige Gesetze gewonnen werden In den ersten Jahrzehnten nach Grundung der Bundesrepublik stieg der Anteil dieser Gesetze die der Zustimmung des Bundesrates bedurften stark an und damit die Bedeutung einer Mehrheit im Bundesrat Im Jahr 2006 und danach versuchte man in sogenannten Foderalismus Reformen die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zuruckzudrangen was aber nicht im erhofften Ausmass eingetreten ist 2 3 Die Kompromissfahigkeit ist jedoch im Allgemeinen sehr hoch sodass nur wenige Gesetze endgultig abgelehnt werden Vermittlungsausschuss 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Funktionen 2 1 Gesetzgebung 2 1 1 Zustimmungsgesetze 2 1 2 Einspruchsgesetze 2 1 3 Verordnungen und Verwaltungsvorschriften 2 2 Europaische Union 2 3 Ausnahmefalle 2 3 1 Verteidigungsfall 2 3 2 Innerer Notstand 2 3 3 Gesetzgebungsnotstand 2 4 Sonstige Befugnisse und Rechte 2 4 1 Wahl der Verfassungsrichter 2 4 2 Organklage 2 4 3 Kompetenzkontrollverfahren 2 4 4 Prasidentenanklage 2 4 5 Mitwirkung in Personalfragen 3 Organisation 3 1 Prasident und Prasidium 3 2 Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Lander 3 3 Stimmenverteilung auf die Parteien 3 4 Standiger Beirat 3 5 Ausschusse 3 5 1 Zusammensetzung 3 5 2 Sitzungen und Beschlussfassung 3 6 Gremien und Konferenzen 3 7 Sekretariat 4 Arbeitsweise 4 1 Einberufung des Plenums 4 2 Vorbereitung und Ablauf der Plenarsitzung 4 3 Arbeitsatmosphare 4 4 Stimmabgabe 4 4 1 Einheitlichkeit 4 4 2 Weisungsgebundenheit 4 4 3 Stimmfuhrerschaft 4 4 4 Art der Abstimmung 4 4 5 Veroffentlichung des Abstimmungsverhaltens 5 Stellung des Bundesrates 6 Sitz 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte Hauptartikel Geschichte des Bundesrates Deutschland Sitzungssaal des Engeren Rats in der Bundesversammlung des Deutschen Bundes vor 1866Bereits in fruheren Epochen des deutschen Bundesstaates und in den Staatenbunden davor gab es Organe die die Gliedstaaten vertraten Der erste Vorlaufer des Bundesrates war der Reichstag des Heiligen Romischen Reiches Dort hatten die Gliedstaaten bzw die Fursten Bischofe und Stadte unterschiedliche Rechte teilweise abhangig von ihrer aktuellen Bedeutung teilweise von historischen Rechten Ein weiteres Vorbild war der Bundestag die Bundesversammlung des Deutschen Bundes von 1815 bis 1866 In ihm waren die Vertreter von etwa 40 deutschen Bundesgliedern versammelt Die wichtigsten Beschlusse bedurften der Einstimmigkeit Ansonsten hatten die Staaten ein unterschiedliches Stimmgewicht und es gab Mehrheitsbeschlusse Der Norddeutsche Bund von 1867 war ein neu gegrundeter Bundesstaat doch seine Verfassung liess die Reformdebatten aus der vorherigen Epoche erkennen Die Vertretung der Gliedstaaten hiess Bundesrath Die Gliedstaaten entsandten laut Verfassung unterschiedlich viele Mitglieder in den Bundesrath basierend auf ihrer alten Starke im Bundestag vor 1866 Neben dem Bundesrath gab es einen direkt vom Volk gewahlten Reichstag ein Gesetz konnte nur realisiert werden wenn diese beiden Organe zustimmten Dieses politische System anderte sich auch nicht nachdem der Norddeutsche Bund in Deutsches Reich umbenannt wurde 1870 71 In der Weimarer Republik 1919 1933 brauchte man die Zustimmung des Reichsrats nur noch fur manche Gesetze Wohl aber konnte die Verfassung nur mit einer Zwei Drittel Mehrheit auch im Reichsrat geandert werden Die Nationalsozialisten schafften den Reichsrat 1934 ab Die Bundesrepublik richtete 1949 einen Bundesrat mit etwas mehr Rechten ein Wie in der Weimarer Republik ist die Zahl der Mitglieder nicht mehr verfassungsgemass pro Land festgeschrieben stattdessen erhalten die Lander eine unterschiedliche Zahl an Bundesratsmitgliedern abhangig von der Einwohnerzahl die sich andern kann Im Jahr 1990 wurden die maximale Stimmenzahl fur ein Land von funf auf sechs erhoht FunktionenDas Grundgesetz formuliert den Auftrag des Bundesrates in Art 50 und Art 51 mit knappen Worten wie folgt Durch den Bundesrat wirken die Lander bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europaischen Union mit Die Lander vertreten durch die Regierungen der Lander handeln im Bundesrat und wirken auf diese Weise in den genannten Bereichen mit wobei die Arten der Mitwirkung jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind Der Parlamentarische Rat hatte fur den Bundesrat zunachst auch den Namen Landerkammer diskutiert als Gegensatz zur ebenfalls vorgeschlagenen Volkskammer als Bezeichnung fur den Bundestag dies wurde spater jedoch wieder verworfen 4 Auch heute wird der Bundesrat gelegentlich als zweite Kammer oder Landerkammer bezeichnet im Ausland ublicherweise sogar als Oberhaus Er ist dennoch nach dem Grundgesetz ein eigenstandiges Verfassungsorgan des Bundes und anders als in den meisten Landern der Welt nicht eine zweite Kammer eines einheitlichen Gesetzgebungsorgans die gleichwertig mit der ersten Kammer entscheidend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt ware 5 Gesetzgebung Schema des Gesetzgebungsverfahrens Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Deutschland Der Bundesrat hat neben der Bundesregierung und dem Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative Art 76 GG Beschliesst er einen Gesetzentwurf so wird dieser zunachst der Bundesregierung zugeleitet die hierzu Stellung nehmen kann Der Entwurf sowie die Stellungnahme sind dem Bundestag in der Regel innerhalb von sechs in bestimmten Fallen innerhalb von drei bzw neun Wochen zuzuleiten Art 76 GG Gesetzentwurfe der Bundesregierung werden zunachst dem Bundesrat zugeleitet der im ersten Durchgang hierzu Stellung nehmen kann Auch hier gilt regelmassig eine Frist von sechs in besonderen Fallen drei oder neun Wochen Art 76 GG Die Bundesregierung kann zu der Stellungnahme des Bundesrates eine Gegenausserung abgeben bevor sie den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringt Die Beteiligung des Bundesrates im sogenannten zweiten Durchgang unterscheidet sich dahingehend ob das vom Bundestag beschlossene Gesetz die Zustimmung des Bundesrates benotigt um in Kraft treten zu konnen Art 77 GG Ein solches Gesetz wird auch als Zustimmungsgesetz oder zustimmungsbedurftiges Gesetz bezeichnet Bei allen ubrigen Gesetzen kann der Bundesrat nach Durchfuhrung eines Vermittlungsverfahrens Vermittlungsausschuss Einspruch einlegen Diese Gesetze werden daher als Einspruchsgesetze bezeichnet Die Zustimmungsbedurftigkeit ergibt sich aus dem Grundgesetz und betrifft drei Arten von Gesetzen Gesetze zur Anderung der Verfassung hier ist fur die Zustimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich das sind derzeit mindestens 46 Stimmen Gesetze mit Auswirkungen auf die Finanzen der Lander z B Steuergesetze die Auswirkungen auf die Einnahmen der Lander haben oder Gesetze die die Lander zu Ausgaben oder Sachleistungen verpflichten und Gesetze mit Auswirkungen auf die Organisations oder Verwaltungshoheit der LanderNach der vom Bundesverfassungsgericht bestatigten Einheitsthese 6 erstreckt sich die Zustimmungsbedurftigkeit immer auf das Gesetz in seiner Gesamtheit und nicht nur auf einzelne Vorschriften die die Zustimmungsbedurftigkeit auslosen Von der Grundung der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ende der 15 Legislaturperiode des Bundestages sind 3362 Zustimmungsgesetze etwa 53 und 2973 Einspruchsgesetze in Kraft getreten 7 8 Der Anteil der zustimmungsbedurftigen Gesetze hat sich in der 16 Wahlperiode 2005 2009 auf 41 8 und der 17 Wahlperiode 2009 2013 auf 38 3 verringert 9 was mit der am 1 September 2006 in Kraft getretenen Foderalismusreform zusammenhangen durfte Zustimmungsgesetze Bei zustimmungsbedurftigen Gesetzen sieht das Grundgesetz fur den Bundesrat drei Entscheidungsmoglichkeiten vor 10 Er stimmt dem Gesetz zu Er verlangt die Einberufung des Vermittlungsausschusses Er stimmt dem Gesetz nicht zu Kommt im Vermittlungsausschuss keine Einigung zustande unechtes Ergebnis und stimmt der Bundesrat diesem unechten Ergebnis nicht zu oder entscheidet sich der Bundesrat ohne Vermittlungsausschuss zu einem Nein so ist das Gesetz dann gescheitert wenn weitere Anrufungen des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung oder den Deutschen Bundestag zum selben Ergebnis also zur Nichtzustimmung im Bundesrat fuhren Der Vermittlungsausschuss kann also dreimal durch Bundesrat Deutschen Bundestag und Bundesregierung einberufen werden und hat seine Entscheidungen in angemessener Frist zu fassen Zustimmungserforderliche Gesetze sind ausdrucklich im Grundgesetz genannt beispielsweise die Finanzhilfen nach 104b Bei der formellen Verfassungsmassigkeit ist eine Prufung der Voraussetzungen nicht erforderlich Die reine Gesetzgebungskompetenz ist notwendig 11 Einspruchsgesetze Bei Gesetzen die zu ihrem Inkrafttreten nicht die Zustimmung des Bundesrates benotigen hat der Bundesrat weniger Einfluss da sein Votum vom Bundestag uberstimmt werden kann Ist er mit dem Gesetz nicht einverstanden kann er zunachst den Vermittlungsausschuss einberufen und versuchen hier eine Einigung mit dem Bundestag zu erzielen Schlagt der Vermittlungsausschuss Anderungen vor mussen diese zunachst vom Bundestag beschlossen werden bevor der Bundesrat abschliessend entscheidet ob er gegen das nunmehr geanderte Gesetz Einspruch einlegt oder nicht Macht der Vermittlungsausschuss keine Anderungsvorschlage oder kommt eine Einigung nicht zustande entscheidet der Bundesrat ohne erneute Beteiligung des Bundestages uber einen Einspruch gegen den noch unveranderten Gesetzesbeschluss Uber einen Einspruch muss der Bundesrat innerhalb von zwei Wochen beschliessen wobei die Frist mit dem Eingang des Anderungsbeschlusses des Bundestages oder mit der Mitteilung des Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses uber das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens beginnt Ein Einspruch des Bundesrates kann vom Deutschen Bundestag uberstimmt werden Beschliesst der Bundesrat den Einspruch mit absoluter Mehrheit insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen absolute Mehrheit 35 Stimmen Zweidrittelmehrheit 46 kann der Einspruch nur mit der absoluten Mehrheit im Bundestag Mehrheit der Mitglieder Kanzlermehrheit abgewiesen werden Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei Drittel Mehrheit ein mussen fur die Zuruckweisung des Einspruchs im Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zusammenkommen mindestens jedoch die Stimmen der Halfte aller Mitglieder Weist der Bundestag den Einspruch nicht zuruck ist das Gesetz gescheitert Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Unterhalb der Ebene eines Bundesgesetzes gibt es Rechtsverordnungen des Bundes die je nach Verordnungsermachtigung der Zustimmung des Bundesrates gegebenenfalls auch des Deutschen Bundestages bedurfen Diese Verordnungen werden in der Regel durch einen Bundesminister erlassen Die Zustimmung des Bundesrates zu Bundesverordnungen ist nach Art 80 Abs 2 des Grundgesetzes der Fall wenn die Ermachtigung zum Erlass der Verordnung in einem Zustimmungsgesetz also einem Gesetz das die Zustimmung des Bundesrates bedarf ergangen ist wenn die Verordnung von den Landern als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausgefuhrt wird was aufgrund des Art 83 und des Art 85 der Fall ist bei bestimmten Verordnungen auf dem Gebiet des Postwesens der Telekommunikation und des Eisenbahnwesens Wird dem Bundesrat ein Verordnungsentwurf zugeleitet so kann er diesem zustimmen nach Massgaben von Anderungen zustimmen nicht zustimmen oder die Beratung vertagen Der Bundesrat kann auch Entwurfe fur Rechtsverordnungen des Bundes beschliessen die seiner eigenen Zustimmung bedurfen Beschlusse zu eigenen Rechtverordnungsentwurfen werden anschliessend der Bundesregierung ubergeben Auch fur Allgemeine Verwaltungsvorschriften ist in der Regel eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich Dies sind behordeninterne Rechtsvorschriften die weitere Definitionen und Modalitaten zur einheitlichen Rechtsanwendung enthalten Verwaltungsvorschriften entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung und sind dann zustimmungsbedurftig wenn die Lander Bundesgesetze als eigene Angelegenheit oder im Auftrag des Bundes ausfuhren Europaische Union Mit dem weiteren Zusammenwachsen Europas werden mehr und mehr staatliche Kompetenzen auf die Europaische Union ubertragen In viele Lebensbereiche kann die EU unmittelbar oder mittelbar durch den Erlass von Vorschriften eingreifen Ganz ahnlich wie die Lander bei innerstaatlichen Massnahmen ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung des Bundes haben werden bei Massnahmen der EU die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten beteiligt Nach Art 23 Abs 4 des Grundgesetzes ist in diesen Fallen der Bundesrat an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Massnahme mitzuwirken hatte oder soweit die Lander innerstaatlich zustandig waren Soll in der EU also ein Rechtsgebiet geregelt werden bei dem die Lander auf nationaler Ebene ein Mitspracherecht hatten so ist der Bundesrat in Korrespondenz mit dem Grad seines innerstaatlichen Mitspracherechts auch auf europaischer Ebene zu beteiligen Dies kann so weit gehen dass der Bundesrat den deutschen Vertreter im Rat der Europaischen Union bestimmt hierbei ist nur die Beteiligung und die Abstimmung mit der Bundesregierung vorgesehen und die Wahrung gesamtstaatlicher Interessen zu sichern Art 52 des Grundgesetzes ermoglicht es dem Bundesrat seit 1992 eine Europakammer einzurichten deren Beschlusse in EU Angelegenheiten als Beschlusse des Bundesrates gelten Jedes Land entsendet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des Bundesrates in die Europakammer Die Stimmenanzahl eines Landes in der Europakammer ist identisch mit derjenigen im Plenum des Bundesrates Die Europakammer kann auch im Wege einer schriftlichen Umfrage entscheiden Da der Bundesrat im Drei Wochen Rhythmus zusammentritt gab es kaum so dringliche Falle dass die Europakammer zwischenzeitlich einberufen werden musste Ausnahmefalle In bestimmten verfassungsrechtlichen Ausnahmesituationen hat der Bundesrat weitere Aufgaben Befugnisse und Rechte die nur sporadisch anfallen und daher nur selten oder bislang noch nicht zur Anwendung gekommen sind Verteidigungsfall Hauptartikel Verteidigungsfall Deutschland Der Bund hat auf der Grundlage der Notstandsgesetze 12 im Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch fur die Gebiete die zur Gesetzgebungszustandigkeit der Lander gehoren Entsprechende Gesetze bedurfen der Zustimmung des Bundesrates Das Gesetzgebungsverfahren kann mittels einer gemeinsamen Beratung eines Gesetzentwurfes durch Bundestag und Bundesrat beschleunigt werden Wahlperioden der Landerparlamente und damit die Amtszeiten der Landesregierung enden fruhestens sechs Monate nach dem Ende des Verteidigungsfalls Ist der Bundestag im Verteidigungsfall nicht handlungsfahig so tritt an seine Stelle der Gemeinsame Ausschuss Dieser besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates Jedes Land entsendet ein Mitglied des Bundesrates das anders als bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europaischen Union an Weisungen nicht gebunden ist Dem gemeinsamen Ausschuss gehoren neben den 16 Mitgliedern des Bundesrates weitere 32 Mitglieder des Bundestages an er hat damit insgesamt 48 Mitglieder Sind die Voraussetzungen fur den Zusammentritt des Gemeinsamen Ausschusses gegeben so nimmt er die Aufgaben und Befugnisse des Bundestages und des Bundesrates einheitlich wahr Auch die Feststellung des Verteidigungsfalles kann vom Gemeinsamen Ausschuss getroffen werden Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses werden durch Beschluss des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates aufgehoben der Bundesrat kann verlangen dass der Bundestag hieruber beschliesst Die Aufhebung des Verteidigungsfalls bedarf der Zustimmung des Bundesrates Dieser kann verlangen dass der Bundestag hieruber beschliesst Innerer Notstand Im Falle eines inneren Notstandes 13 z B bei Naturkatastrophen oder bei Gefahr fur den Bestand eines Landes oder des Bundes oder deren freiheitlich demokratischer Grundordnung kann die Bundesregierung Streitkrafte zur Unterstutzung der Polizeikrafte der Lander und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekampfung organisierter und militarisch bewaffneter Aufstandischer einsetzen Ein Land kann in diesem Falle Polizeikrafte anderer Lander sowie Krafte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Bundespolizei anfordern Die Bundesregierung kann die Polizei eines Landes und die Polizeikrafte anderer Lander ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen wenn das gefahrdete Land nicht selbst zur Bekampfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist Der Einsatz von Streitkraften sowie die Unterstellung der Polizeikrafte der Lander unter die Weisungsbefugnis der Bundesregierung sind jederzeit einzustellen wenn der Bundesrat es verlangt Gesetzgebungsnotstand Scheitert eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und lost der Bundesprasident den Bundestag nicht auf so kann der Bundesprasident auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand ausrufen wenn die Vertrauensfrage mit einem Gesetzentwurf verbunden war Gleiches gilt wenn der Bundestag nach der Vertrauensfrage einen von der Bundesregierung als dringlich bezeichneten Gesetzentwurf ablehnt oder zu lange nicht behandelt Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklarung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer fur die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an so gilt das Gesetz als zustande gekommen soweit der Bundesrat ihm zustimmt Das Grundgesetz kann durch dieses Verfahren weder geandert noch ganz oder teilweise ausser Kraft oder ausser Anwendung gesetzt werden Der Bundesrat wird hierdurch zu einem Notparlament das die Handlungsfahigkeit der Minderheitsregierung sicherstellen soll Der Bundestag kann jederzeit einen neuen Bundeskanzler wahlen und damit den Gesetzgebungsnotstand beenden Auch die ubrigen Kompetenzen des Bundestages wie z B das Einbringen und Verabschieden von Gesetzen bleiben bestehen Auf diese Weise konnen die uber den Gesetzgebungsnotstand verabschiedeten Gesetze auch wieder ausser Kraft gesetzt werden falls sich eine konstruktive Mehrheit dafur im Bundestag findet In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Gesetzgebungsnotstand noch nie ausgerufen worden Sonstige Befugnisse und Rechte Neben den konkreten Aufgaben und Zustandigkeiten die das Grundgesetz dem Bundesrat zuweist hat der Bundesrat eine Reihe von verfassungsrechtlichen Funktionen Wahl der Verfassungsrichter Art 94 GG sieht vor dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Halfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewahlt werden Die vom Bundesrat zu berufenden Richter werden gemass 7 BVerfGG aus dem Plenum mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen gewahlt Wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ist die Wahl der Verfassungsrichter durch den Bundesrat nur moglich wenn ein breiter Konsens im Plenum besteht Organklage Fur die sich aus der Stellung als Verfassungsorgan ergebenden Streitigkeiten mit anderen Verfassungsorganen uber den Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten ist der Bundesrat zur Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht befugt 14 Bisher hat der Bundesrat zweimal von dieser Moglichkeit Gebrauch gemacht Im ersten Fall war der Antrag gegen den Bundesprasidenten gerichtet der das Gesetz uber die Stiftung Preussischer Kulturbesitz vom 25 Juli 1957 entgegen der Auffassung des Bundesrates fur nicht zustimmungsbedurftig hielt Der Bundesrat hat die Klage jedoch zuruckgenommen nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in einem Parallelverfahren fur verfassungsmassig bestatigt hat Im zweiten Fall wandte sich der Bundesrat gegen die Bundesregierung und deren Apostillenverordnung vom 23 Februar 1966 Auch hier war die Zustimmungsbedurftigkeit strittig 15 Kompetenzkontrollverfahren Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte nur wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhaltnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht Fur Streitigkeiten uber die Frage ob diese Voraussetzungen vorliegen ist der Bundesrat neben den Landesregierungen und den Landerparlamenten zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht befugt 16 Prasidentenanklage Der Bundesrat kann ebenso wie der Bundestag den Bundesprasidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen wenn er der Auffassung ist dass der Bundesprasident vorsatzlich das Grundgesetz oder ein anderes Bundesgesetz verletzt hat Der von einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates oder des Bundestages zu stellende Antrag bedarf zu seiner Annahme jeweils einer Zweidrittelmehrheit Art 61 GG Das Bundesverfassungsgericht kann den Bundesprasidenten im Wege der einstweiligen Anordnung auch bereits im laufenden Verfahren des Amtes entheben Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland kam es noch zu keiner Prasidentenanklage Mitwirkung in Personalfragen Der Bundesrat wirkt bei der Bestellung diverser Amtstrager und Organe des Bundes in verschiedener Intensitat mit Im Einvernehmen mit der Bundesregierung schlagt der Bundesrat nach 7 BBankG die Halfte der Mitglieder des Vorstandes der Bundesbank vor nach 379 Abs 2 Nr 2 SGB III benennt er drei Mitglieder der Gruppe der offentlichen Korperschaften im Verwaltungsrat der Bundesagentur fur Arbeit Nach 149 GVG bedurfen die Vorschlage des Bundesministers der Justiz fur das Amt des Generalbundesanwalts und der Bundesanwalte der Zustimmung des Bundesrates Weitere Nominierungsrechte beziehen sich auf den Finanzplanungsrat die Rundfunkrate der Deutschen Welle und des Deutschlandfunks sowie den Beirat bei der Bundesnetzagentur OrganisationPrasident und Prasidium Zusammensetzung des Bundesrats Stand siehe Grafik Das Prasidium besteht aus dem Bundesratsprasidenten und zwei Vizeprasidenten Nach Grundgesetz und Geschaftsordnung wahlt der Bundesrat sein Prasidium jeweils fur ein Jahr neu Bereits im Jahre 1950 hat man sich mit der Konigsteiner Vereinbarung auf eine Reihenfolge geeinigt nach der diese reprasentativen Amter besetzt werden sollen Beginnend mit dem Land mit den meisten Einwohnern werden jeweils die Ministerprasidenten der Lander in absteigender Reihenfolge ihrer Einwohnerzahlen zum Prasidenten gewahlt Aufgrund von Veranderungen in der Bevolkerungszahl wurde die Reihenfolge mehrfach angepasst zuletzt am 12 Dezember 2013 Nach einem entsprechenden Schlussel werden auch die Vizeprasidenten bestimmt Prasident und Vizeprasidenten werden regelmassig einstimmig gewahlt Sie treten ihr Amt jeweils zu Beginn des Geschaftsjahres am 1 November eines jeden Jahres an Scheidet ein Ministerprasident aus dem Amt so gibt er auch sein Amt als Bundesratsprasident auf Sein Nachfolger als Ministerprasident folgt ihm auch ins Prasidium des Bundesrates nach Auf diese Weise ist das Amt des Bundesratsprasidenten wechselnden Mehrheitsverhaltnissen und parteipolitischen Diskussionen entzogen Ausserdem entspricht dies dem foderalen Prinzip wonach jedes Land unabhangig von Grosse oder Einwohnerzahl gleichrangig ist und den Prasidenten stellt Der jahrliche Staatsakt zum Tag der Deutschen Einheit am 3 Oktober wurde ebenfalls an den Prasidentschaftsturnus gekoppelt so dass dieser jeweils von demjenigen Land welches gerade den Bundesratsprasidenten stellt ausgetragen wird in der Regel in der jeweiligen Landeshauptstadt Der Prasident vertritt die Bundesrepublik Deutschland in allen Angelegenheiten des Bundesrates Er ist der oberste Dienstherr der Bundesratsbeamten und er ubt das Hausrecht aus Das Prasidium ist fur die Aufstellung des Haushaltes des Bundesrates verantwortlich Der Bundesratsprasident nimmt nach Art 57 des Grundgesetzes die Aufgaben des Bundesprasidenten wahr wenn dieser verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt scheidet Wahrend er als Bundesprasident amtiert ist er an der Ausubung seines Amtes als Bundesratsprasident gehindert Die Vizeprasidenten vertreten den Bundesratsprasidenten im Falle der Verhinderung jeweils nach Massgabe ihrer Reihenfolge also zuerst der erste und danach der zweite Vizeprasident Durch Beschluss des Bundesrates vom 8 Juni 2007 wurde die Zahl der Vizeprasidenten mit Beginn des Geschaftsjahres 2007 2008 von drei auf zwei verringert In der Begrundung heisst es unter anderem Die Verkleinerung des Prasidiums und Konzentration seiner Aufgaben ermoglicht eine Verstarkung der Kontinuitat der Zusammensetzung des Prasidiums Diese Neuerungen lassen positive Auswirkungen auf die Arbeit des Prasidiums und die Wahrnehmung des Bundesrates insgesamt erwarten 17 Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Lander Hauptartikel Mitglied des Bundesrates Deutschland Stimmenverteilung im Bundesrat Land Einwohner 18 Stimmen Einwohnerpro Stimme Regierungs parteien Nachste 1 erwartete Anderung Vorsitz 2 Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg 11 023 425 6 1 837 238 Grune CDU 2026 2029Bayern Bayern 12 997 204 6 2 166 201 CSU Freie Wahler 2023 2028Berlin Berlin 3 613 495 4 903 374 CDU SPD 2026 2034Brandenburg Brandenburg 2 504 040 4 626 010 SPD CDU Grune 2024 2036Bremen Bremen 681 032 3 227 010 SPD Grune Linke 202705 11 2026Hamburg Hamburg 1 830 584 3 610 195 SPD Grune 2025 2023Hessen Hessen 6 243 262 5 1 248 652 CDU Grune 2023 2031Mecklenburg Vorpommern Mecklenburg Vorpommern 1 611 119 3 537 040 SPD Linke 2026 2024Niedersachsen Niedersachsen 7 962 775 6 1 327 129 SPD Grune 2027 2030Nordrhein Westfalen Nordrhein Westfalen 17 912 134 6 2 985 356 CDU Grune 2027 2027Rheinland Pfalz Rheinland Pfalz 4 073 679 4 1 018 420 SPD Grune FDP 2026 2033Saarland Saarland 994 187 3 331 396 SPD 2027 2025Sachsen Sachsen 4 081 308 4 1 020 327 CDU Grune SPD 2024 2032Sachsen Anhalt Sachsen Anhalt 2 223 081 4 555 770 CDU SPD FDP 2026 2037Schleswig Holstein Schleswig Holstein 2 889 821 4 722 455 CDU Grune 2027 2035Thuringen Thuringen 2 151 205 4 537 801 Linke SPD Grune 2024 2022Gesamt 82 792 351 69 1 199 889 Gemass regularem Wahlturnus entsprechend dem jeweiligen Landeswahlgesetz und der darauf folgenden Regierungsbildung Kalenderjahr der Prasidentschaft im Bundesrat in dem diese mehrheitlich liegt also Folgejahr des PrasidentschaftsbeginnsDer Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Lander die sie bestellen und abberufen Sie konnen durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden vgl Art 51 GG Ein Mitglied des Bundesrates darf nicht gleichzeitig Mitglied des Deutschen Bundestages sein Das Mitglied muss einen Sitz und eine Stimme in einer Landesregierung haben dies sind die Ministerprasidenten und Minister der Flachenlander sowie die Burgermeister und Senatoren der Stadtstaaten Hieraus ergeben sich auch die Termine der Anderungen der Sitzverhaltnisse sie fallen auf die Termine der Regierungsbildungen und Wahlen der Ministerprasidenten der Lander und nicht auf den Termin der ublicherweise vorangegangenen Landtagswahlen Auch Staatssekretare konnen dem Bundesrat angehoren sofern sie Kabinettsrang haben Jedes Land kann so viele Mitglieder bestellen wie es Stimmen hat Die ubrigen Mitglieder der Landesregierung werden ublicherweise als Stellvertretende Mitglieder des Bundesrates benannt Welches Regierungsmitglied ordentliches oder stellvertretendes Mitglied des Bundesrates wird entscheidet jede Landesregierung selbst Eine Gesamtzahl an ordentlichen Mitgliedern ist damit in der Verfassung nicht festgelegt diese ergibt sich erst aus der aktuellen Anzahl und Einwohnerzahl der Bundeslander Die Anzahl der Stimmen fur jedes Land ist nach seiner Einwohnerzahl gestaffelt ohne diese jedoch proportional abzubilden Jedes Land hat mindestens drei Stimmen Lander mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen Lander mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben funf Stimmen Lander mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen Nach diesem System sind im Bundesrat derzeit insgesamt 69 Stimmen durch ordentliche Mitglieder vertreten Die fur Beschlusse erforderliche absolute Mehrheit wird mit 35 Stimmen erreicht Anderungen des Grundgesetzes sind nach Art 79 Abs 2 GG nur bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundesrates moglich also mindestens 46 Stimmen Die Stimmenverteilung soll einen Ausgleich zwischen Gleichbehandlung der Lander einerseits und summarisch exakter Reprasentation der Landerbevolkerungen andererseits schaffen Kleine Lander erhalten im Verhaltnis ein grosseres Stimmgewicht Grossere Lander haben bezogen auf ihre Einwohnerzahl ein relativ geringeres Stimmgewicht im Bundesrat Die vier grossten Lander haben jeweils sechs Stimmen und konnen gemeinsam die fur Grundgesetzanderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit verhindern Sperrminoritat Sie stellen jedoch alleine nicht die Mehrheit aller Stimmen und konnen so auch keine Beschlusse gegen die restlichen Lander bewirken Die Gesamtzahl der Stimmen und ihre Verteilung auf die Lander ist fur die Abstimmungen im Plenum des Bundesrates wichtig da ein Beschluss bereits von einer Stimme abhangig sein kann Veranderungen in den Einwohnerzahlen wirken sich unmittelbar auf die Stimmenverteilung im Bundesrat aus da das Grundgesetz keinen weiteren rechtsgestaltenden Akt vorsieht Ein Uber oder Unterschreiten der Schwellenwerte andert die Zusammensetzung des Bundesrates unmittelbar nach der amtlichen Feststellung und Bekanntgabe der Ergebnisse von Volkszahlungen und Bevolkerungsfortschreibungen 19 In der Geschichte des Bundesrates hat sich die Stimmenverteilung bislang nur einmal durch Veranderung der Einwohnerzahl verandert Am 18 Januar 1996 wurde durch das Hessische Statistische Landesamt festgestellt dass Hessen zum Stichtag 31 August 1995 6 000 669 Einwohner hatte Seit dem 18 Januar 1996 ist das Land daher mit funf Stimmen im Bundesrat vertreten 20 Die Mitglieder des Bundesrates sind zugleich Mitglieder ihrer Landesregierung und erhalten fur ihre Tatigkeit im Bundesrat keine Vergutung Reisekosten werden jedoch erstattet und wie fur alle Mitglieder gesetzgebender Korperschaften des Bundes besteht Anspruch auf freie Benutzung der Deutschen Bahn AG 21 derzeit wird ihnen eine Bahncard 100 First Berechtigung zur freien Fahrt in der ersten Klasse innerhalb Deutschlands zur Verfugung gestellt Heute Stand 2022 sind 24 seiner Mitglieder Frauen was 34 8 entspricht 22 Stimmenverteilung auf die Parteien Zusammensetzung des Bundesrates Parteien LanderKooperationen mit Zwei Drittel Mehrheit mind 46 Stimmen 55 53 51 Kooperation mit einfacher Mehrheit mind 35 Stimmen 45 Kooperationen ohne Mehrheit27 26 20 Diese Tabelle stellt mogliche Kooperationen im Bundesrat dar Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 fur eine Mehrheit 46 fur eine Zwei Drittel Mehrheit benotigt Gezeigt werden alle moglichen Kooperationen die die zwei Kriterien der minimalen Gewinnkoalition erfullen Jeder Partner der Kooperation tragt Stimmen bei Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit Ausserdem werden die grossten Kooperationen ohne Mehrheit gezeigt Kooperationen ohne Mehrheit werden nicht gezeigt wenn schon eine echte Obermenge die einfache Mehrheit nicht erreicht Legende CDU CSU SPD Grune Linke FDP FW Die Parteien der Regierungskoalitionen der Lander die die Bundesregierung SPD Grune und FDP widerspiegeln haben im Bundesrat 16 Stimmen Das ebenfalls ampelregierte Rheinland Pfalz 4 zwei SPD Grune Regierungen 9 in Niedersachsen und Hamburg sowie die SPD Alleinregierung 3 im Saarland Rein auf die Opposition entfallen die sechs Stimmen Bayerns CSU FW Samtliche restlichen 47 Stimmen fallen auf das neutrale Lager da in jeder Landesregierung mindestens einer der drei Partner der Ampelkoalition aus SPD Grune und FDP beteiligt ist Im Einzelnen sind dies die SPD mit den Linken 3 in Mecklenburg Vorpommern die SPD mit den Grunen und den Linken 7 in Bremen und Thuringen die CDU mit den Grunen 21 in Hessen in Nordrhein Westfalen in Baden Wurttemberg und in Schleswig Holstein die CDU mit der SPD 4 in Berlin die CDU mit der SPD und den Grunen 8 in Sachsen und Brandenburg und die CDU mit der SPD und der FDP 4 in Sachsen Anhalt Fur eine absolute Mehrheit die zugleich eine Zwei Drittel Mehrheit ist ist die Zusammenarbeit der Ampelkoalition aus SPD Grunen und FDP mit der CDU notwendig 53 Stimmen Ohne Beachtung der Koalition der Bundesregierung ist die Zusammenarbeit aus CDU SPD und Grunen 45 Stimmen die einzige Moglichkeit fur eine absolute Mehrheit im Bundesrat mindestens 35 Stimmen Fur eine Zweit Drittel Mehrheit mindestens 46 Stimmen konnten diese drei Parteien neben der zuvor genannten Zusammenarbeit mit der FPD entweder mit den Linken 55 Stimmen oder mit der CSU und den Freien Wahlern 51 Stimmen kooperieren Standiger Beirat Die 16 Bevollmachtigten der Lander beim Bund bilden den Standigen Beirat Dieser tagt nicht offentlich wochentlich und unterstutzt beratend das Prasidium insbesondere bei der Vorbereitung der Plenarsitzungen bei Fristverkurzungsbitten der Bundesregierung sowie bei Verwaltungsaufgaben An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil Die Bevollmachtigten der Lander beim Bund sind haufig politische Beamte im Rang eines Staatssekretars und gehoren organisatorisch zumeist zur Staatskanzlei des jeweiligen Landes Ausschusse Die standigen Ausschusse des Bundesrates Ausschuss fur Agrarpolitik und Verbraucherschutz AV Ausschuss fur Arbeit Integration und Sozialpolitik AIS Ausschuss fur Auswartige Angelegenheiten AA Ausschuss fur Fragen der Europaischen Union EU Ausschuss fur Familie und Senioren FS Finanzausschuss Fz Ausschuss fur Frauen und Jugend FJ Gesundheitsausschuss G Ausschuss fur Innere Angelegenheiten In Ausschuss fur Kulturfragen K Rechtsausschuss R Ausschuss fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit U Verkehrsausschuss Vk Ausschuss fur Verteidigung V Wirtschaftsausschuss Wi Ausschuss fur Stadtebau Wohnungswesen und Raumordnung Wo Die Hauptarbeit des Bundesrates wird in den Ausschussen geleistet Ist eine Vorlage fachlich sehr umfangreich so kann der entsprechende Ausschuss nach Geschaftsordnung zunachst einen Unterausschuss einberufen der mit seiner Arbeit die fachlichen Votierungen fur den eigentlichen Ausschuss vorbereitet Ein Unterausschuss wird in der Regel mit Experten aus den Landesministerien besetzt Alle Vorlagen mit wenigen Ausnahmen wie Plenarantrage oder Vorlagen zur sofortigen Sachentscheidung werden unabhangig davon ob sie von der Bundesregierung dem Bundestag oder einem Land stammen zunachst in den Ausschussen fachlich beraten bevor sie zur Beschlussfassung dem Bundesratsplenum vorgelegt werden Die Ausschusse prufen alle Vorlagen fachlich beraten Anderungsantrage und bringen somit die Erfahrung und das Fachwissen der Lander das diese bei der Ausfuhrung der Gesetze oder Verordnungen erlangen in das Bundesratsverfahren ein Anders als im Bundesratsplenum hat jedes Land bei der Abstimmung im Ausschuss nur eine Stimme d h einer Vorlage kann maximal mit 16 Stimmen zugestimmt werden Werden gleich viele Stimmen fur und gegen eine Vorlage abgegeben Stimmengleichheit so ist die Vorlage vom Ausschuss abgelehnt Der Bundesrat hat 16 standige Ausschusse die im Wesentlichen die Zustandigkeiten der Bundesministerien widerspiegeln vgl nebenstehende Auflistung in Klammern ist das Kurzel zur Kennzeichnung der den Ausschussen zugewiesenen Drucksachen aufgefuhrt Die Gesamtzahl der Ausschusse entspricht seit dem Jahr 1991 der Anzahl der Bundeslander Auf diese Weise stellt jedes Land gleichberechtigt einen Ausschussvorsitz Von den auch als Fachausschusse bezeichneten standigen Ausschussen des Bundesrates sind der Vermittlungsausschuss und der Gemeinsame Ausschuss abzugrenzen da diese besonderen Aufgaben von Verfassungsrang haben und in anderer Besetzung zusammentreten Zusammensetzung Jede Landesregierung sendet einen standigen Vertreter in jeden Ausschuss der dort nur eine Stimme hat In der Regel werden die Fachminister der Lander formal auch zu Mitgliedern des Fachausschusses benannt So werden z B die Innenminister der Lander in aller Regel zu Mitgliedern des Ausschusses fur Innere Angelegenheiten die Finanzminister zu Mitgliedern des Finanzausschusses benannt In den Ausschuss fur auswartige Angelegenheiten und den Verteidigungsausschuss werden die Regierungschefs der Lander berufen Diese werden daher auch als politische Ausschusse bezeichnet Die Bestellung und Abberufung der Ausschussmitglieder obliegt der jeweiligen Landesregierung Auf diese Weise werden die Lander in jedem Ausschuss durch ein Mitglied des Bundesrates ein stellvertretendes Mitglied oder einen standigen Vertreter vertreten Nur wenige Ausschusse tagen wie etwa der Finanzausschuss auf Ministerebene Meist wird in Beamtenbesetzung beraten Durch die Teilnahme der Ministerialbeamten die auch innerhalb einer Ausschusssitzung wechseln konnen wird bis auf die Ebene einzelner Tagesordnungspunkte Expertenwissen in das Beratungsverfahren eingebracht Sollte die Beratung einer Vorlage zu umfangreich oder zu fachlich sein kann der jeweilige Ausschuss einen Unterausschuss einsetzen der dem eigentlichen Ausschuss zuarbeitet In der folgenden Tabelle ist die aktuelle Sitzverteilung nach Regierungsbundnissen aufgefuhrt 23 Stand Union Grune Union FW Union SPD Grune SPD SPD Grune SPD Linke SPD Linke Grune SPD FDP Grune Union SPD FDP GESAMT18 01 2023 21 6 8 3 9 3 11 4 4 69In der folgenden Tabelle ist die Sitzverteilung nach Regierungsbundnissen aufgefuhrt Diese zeigt immer den Stand zum Jahresende Jahr CDU CSU Union Union SPD Union Grune Union FDP Union FW Union FDP Grune Union SPD Grune SPD SPD Grune SPD Linke SPD Linke Grune SPD FDP Grune Union SPD FDP SPD Grune SSW GESAMT2022 21 6 8 3 9 3 11 4 4 692021 9 11 6 6 4 8 3 3 11 4 4 692020 12 11 6 6 4 12 3 11 4 692019 12 11 6 6 4 12 3 11 4 692018 16 11 6 6 4 4 6 4 8 4 692017 6 16 11 6 4 4 6 4 8 4 692016 6 10 11 4 18 4 8 4 4 692015 6 18 5 28 4 4 4 692014 6 18 5 3 25 4 4 4 692013 6 18 5 4 3 25 4 4 69Sitzungen und Beschlussfassung Die Ausschusse des Bundesrates tagen in nicht offentlichen Sitzungen Neben den Mitgliedern oder deren Beauftragten nehmen an den Sitzungen Mitarbeiter der Ausschussburos teil die den Ausschuss organisatorisch und im Hinblick auf die Rechtsformlichkeit der Beratungsgegenstande unterstutzen Ferner haben die Mitglieder der Bundesregierung das Recht und auf Verlangen die Pflicht an den Sitzungen des Bundesrates und seiner Ausschusse teilzunehmen 24 Zu jedem Tagesordnungspunkt erfolgt zunachst eine zusammenfassende Berichterstattung durch ein Ausschussmitglied und sodann eine Aussprache bei der auch Fragen an die Vertreter der Bundesregierung gestellt werden konnen Liegen Anderungsantrage oder Stellungnahmen der Lander vor wird zunachst hieruber abgestimmt bevor in einer Schlussabstimmung uber die Vorlage insgesamt abgestimmt wird Die Abstimmungsfrage richtet sich hierbei nach dem Inhalt der Vorlage und nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens Bei Gesetzentwurfen werden uber Stellungnahmen abgestimmt oder keine Einwendungen erhoben Bei Gesetzen z B im 2 Durchgang kommen etwa Zustimmung Einberufung des Vermittlungsausschusses Einspruch oder Entschliessungen in Betracht bei Berichten der Bundesregierung hingegen konnte die Empfehlung auf Kenntnisnahme oder Stellungnahme lauten Schlagt der Ausschuss eine Anderung oder Ablehnung der Vorlage vor so ist dies zu begrunden Die Ergebnisse der einzelnen Ausschussberatungen sind die Empfehlungen an den Bundesrat die der jeweils federfuhrende Ausschuss in einer Empfehlungsdrucksache im Fachjargon auch Strichdrucksache zusammenstellt Gremien und Konferenzen Der Bundesrat nimmt auch Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahr Dazu zahlen Beziehungen zu anderen Parlamenten 25 so gibt es z B drei Freundschaftsgruppen Deutsch Franzosische Freundschaftsgruppe Deutsch Polnische Freundschaftsgruppe Deutsch Russische Freundschaftsgruppe am 8 April 2022 aufgelost Zudem wirken Mitglieder des Bundesrates in Gremien der Europaischen Union und in europaischen Netzwerken mit und nehmen an internationalen Konferenzen teil Sekretariat Auf der Grundlage der verfassungsrechtlich verankerten Geschaftsordnungsautonomie hat der Bundesrat ein Sekretariat eingerichtet dem alle Bediensteten des Hauses angehoren Im Bundeshaushalt des Jahres 2009 sind fur das Sekretariat insgesamt 195 5 Stellen 117 Planstellen fur Beamtinnen und Beamte und 78 5 Stellen fur Tarifbeschaftigte und ca 21 3 Mio Euro an Haushaltsmitteln 26 ausgebracht Das Sekretariat hat die Aufgabe als Parlamentsverwaltung die Arbeit des Bundesrates in personeller organisatorischer und technischer Hinsicht zu unterstutzen Hierzu sind folgende Organisationseinheiten eingerichtet Direktor und stellvertretender Direktor Prasidialburo Parlamentarische Beziehungen Parlamentsdienst Parlamentsrecht Buros der Ausschusse Presse und Offentlichkeitsarbeit Besucherdienst Eingaben Informationstechnik Dokumentation Verwaltung Bibliothek Stenografischer DienstNach seiner Stellung in der Behordenorganisation des Bundes ist das Sekretariat eine oberste Bundesbehorde da es keiner anderen Bundesbehorde nachgeordnet ist ArbeitsweiseEinberufung des Plenums Der Bundesrat tritt regelmassig etwa alle drei bis vier Wochen grundsatzlich freitags um 9 30 Uhr zusammen Der Sitzungsrhythmus wird unter Berucksichtigung des Sitzungskalenders des Deutschen Bundestages im Voraus festgelegt Hierbei steht der Gedanke einer moglichst effizienten Arbeitsweise im Vordergrund Da die Mitglieder des Bundesrates im Hauptamt Mitglieder ihrer Landesregierung sind muss die zeitliche Belastung durch die Bundesratssitzungen moglichst gering gehalten werden Auch unter Kostenaspekten sollten die Bundesratsberatungen die fur einen Grossteil der Mitglieder mit erheblichem Reiseaufwand verbunden sind so rationell wie moglich organisiert werden Neben diesen Wirtschaftlichkeitsuberlegungen ergibt sich aus den in der Verfassung verankerten Fristen im Gesetzgebungsverfahren drei sechs oder neun Wochen die Notwendigkeit eines dreiwochigen Sitzungsrhythmus Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag werden Gesetzesbeschlusse des Bundestages dem Bundesrat terminlich so zugestellt dass ihm die Beratungsfristen ungekurzt zur Verfugung stehen Der Prasident beruft den Bundesrat in der Regel mundlich am Ende einer jeden Plenarsitzung durch Bekanntgabe des nachsten Sitzungstermins ein Formlich erfolgt die Einberufung durch Ubersendung bzw Veroffentlichung der Tagesordnung Nach Art 52 Abs 2 Satz 2 GG hat der Prasident das Plenum einzuberufen wenn die Vertreter von mindestens zwei Landern dies verlangen Die Geschaftsordnung des Bundesrates hat in 15 Abs 1 diese Regelung insoweit erweitert dass der Prasident den Bundesrat bereits einberufen muss wenn ein Land dies verlangt In der Praxis wird von diesem Einberufungsverlangen jedoch kein Gebrauch gemacht Vorbereitung und Ablauf der Plenarsitzung Plenarsitzung des Bundesrates 1971 In der Woche vor der Plenarsitzung finden neben der Koordinierung in den Landern selbst bei der sich die beteiligten Landesministerien auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten einigen mussen diverse Vorbesprechungen zwischen den Landern auf unterschiedlichen Ebenen statt So werden auf A und B Seite getrennte Besprechungen auf Beamtenebene durchgefuhrt um sich politisch zu den vorgesehenen Themen zu positionieren und Verbundete zu finden Am Mittwoch vor der Plenarsitzung wird in einer gemeinsamen Vorbesprechung mit Beamten der Landesvertretungen und den Bundesratsbeamten und am Nachmittag in der Sitzung des Standigen Beirats der Ablauf der Plenarsitzung weitestgehend vorbereitet Dabei werden die einzelnen Beratungsgegenstande besprochen und Probeabstimmungen durchgefuhrt Landesantrage werden angekundigt Redewunsche der Bundesratsmitglieder werden aufgenommen und die Reihenfolge und eine Zusammenfassung von Abstimmungen werden festgelegt Unstrittige Vorlagen denen nicht mehr als vier Lander widersprechen und die zumeist politisch weniger bedeutsam sind werden in der sogenannten Grunen Liste zusammengefasst uber die mit nur einer Abstimmung Beschluss gefasst wird Am Abend vor der Plenarsitzung finden in der Landesvertretung Rheinland Pfalz sowie in der Vertretung eines unionsgefuhrten Landes Gastgeberland rotiert weitere nach A und B Seite getrennte Vorbesprechungen auf hochster politischer Ebene statt an der die Ministerprasidenten sowie die Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen sog Beck Runde und Merkel Runde 27 Hier werden letzte politische Absprachen in Bezug auf die Bundesratssitzung vorgenommen Am Plenartag findet um 9 00 Uhr eine nicht offentliche Vorbesprechung im Plenum statt um insbesondere letzte Abstimmungen und Organisatorisches zu regeln Um 9 30 Uhr eroffnet der Prasident die Sitzung des Bundesrates Er fuhrt durch die Tagesordnung die regelmassig zwischen 50 und 80 Punkte umfasst Nach Aufruf der jeweiligen Tagesordnungspunkte verweist er auf die schriftlich vorliegenden Ausschussempfehlungen sogenannte Strichdrucksachen und bittet um Wortmeldungen zur Aussprache Redebeitrage werden oftmals zur Straffung der Sitzung zu Protokoll gegeben Abschliessend wird uber die Ausschussempfehlungen und etwaige Landerantrage abgestimmt bevor der nachste Tagesordnungspunkt aufgerufen wird Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen des Bundesrates die Pflicht an den Beratungen des Bundesrates teilzunehmen und Rede und Antwort zu einzelnen Beratungsgegenstanden zu stehen In der Praxis kam es noch nie zu einer formlichen Zitierung Vielmehr nehmen die Mitglieder der Bundesregierung ihr Rederecht im Plenum des Bundesrates freiwillig wahr um fur ihre Vorlagen zu werben Arbeitsatmosphare Die Arbeitsweise des Bundesrates weicht stark von der Arbeitsweise des Bundestages ab Wahrend bei hitzigen Debatten im Bundestag Beifall Zwischenrufe lauter Protest Lachen oder scharfe Angriffe auf den politischen Gegner normal sind verlaufen die Plenarsitzungen des Bundesrates betont sachlich und in ruhigem gemassigtem Ton Beifall und Missbilligungsausserungen sind unerwunscht und galten lange Zeit sogar als stilwidrig 28 Stimmabgabe Das Grundgesetz schreibt in Art 51 Abs 3 Satz 2 vor dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden konnen Dies bedeutet dass alle einem Land zustehenden Stimmen gleich lauten mussen also Ja Nein oder Enthaltung Da fur Beschlusse mindestens die absolute Mehrheit der Stimmen zurzeit 35 Stimmen bei Grundgesetzanderungen auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist werden bei den Abstimmungen nur die Ja Stimmen gezahlt Damit wirken Enthaltungen nicht neutral sondern wie Ablehnungen Einheitlichkeit Im Bundesrat soll der Wille des Landes gegenuber dem Bund reprasentiert werden Die Landesregierung muss sich also vor der Plenarsitzung des Bundesrates daruber einigen wie sie sich zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt positioniert Dies kann Koalitionsregierungen bei politisch umstrittenen Vorhaben stark belasten In den meisten Koalitionsvereinbarungen ist jedoch geregelt dass sich das Land bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Regierungsparteien im Bundesrat der Stimme enthalt In der Geschichte des Bundesrates kam es erst zweimal zu einer uneinheitlichen Stimmabgabe Im ersten Fall 1949 handelte es sich um ein Missverstandnis das noch in der Sitzung geklart wurde 29 Im zweiten Fall 2002 handelte es sich um das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz 30 In seinem Urteil zum Zuwanderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht u a die im Grundgesetz zum Ausdruck kommende Erwartung zur einheitlichen Stimmabgabe dahingehend konkretisiert dass bei einem offensichtlichen Dissens zwischen den Mitgliedern eines Landes die Stimmen dieses Landes als ungultig zu werten sind Dies wirkt sich wie eine Enthaltung bzw eine Nein Stimme aus Weisungsgebundenheit Das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe legt den Schluss nahe dass die Mitglieder bei der Stimmabgabe nicht frei sind Der Wortlaut des Grundgesetzes enthalt in dieser Frage keine ausdruckliche Regelung Allerdings lasst sich die Weisungsgebundenheit der Mitglieder aus diversen Fundstellen der Verfassung herleiten Es sind nicht die Mitglieder sondern die Lander die nach Art 50 durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes mitwirken Art 51 Abs 2 spricht von den Stimmen die jedes Land und nicht etwa jedes Mitglied hat Nach Absatz 3 kann jedes Land so viele Mitglieder entsenden wie es Stimmen hat Wenn es aber auch weniger Mitglieder entsenden kann aber trotzdem alle Stimmen einheitlich abgeben muss so folgt daraus dass die Stimmen den Willen des Landes und nicht die des Mitglieds personlich reprasentieren Fur die Bundesratsmitglieder im Gemeinsamen Ausschuss und im Vermittlungsausschuss sieht Art 53a Abs 1 Satz 3 und Art 77 Abs 2 Satz 3 jeweils vor dass diese nicht an Weisungen gebunden sind Wenn diese Ausnahmen schriftlich fixiert sind lasst sich aus dem Umkehrschluss folgern dass die Verfassung unausgesprochen vom Regelfall der Weisungsgebundenheit ausgeht Ferner lasst sich die Weisungsgebundenheit der Mitglieder aus den Diskussionen im Parlamentarischen Rat uber das Modell des Bundesrates ableiten und sie entspricht langjahriger Ubung die auch hochstrichterlich bestatigt ist 31 Stimmfuhrerschaft Die Stimmen werden im Bundesrat durch anwesende Mitglieder abgegeben Da die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden konnen einigen sich die Vertreter eines Landes in der Regel auf ein Mitglied das fur das Land abstimmt den sogenannten Stimmfuhrer Dieser hat keine herausgehobene Position Er hat lediglich das Landesvotum im Plenum zu vertreten Die Stimmfuhrerschaft kann wahrend der Sitzung auf andere anwesende Mitglieder ubertragen werden Es genugt wenn fur ein Land ein stimmberechtigtes Mitglied anwesend ist es ist nicht notwendig dass so viele Mitglieder anwesend sind wie das Land Stimmen hat Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden dass ein Mitglied des Bundesrates dem Stimmfuhrer seines Landes widersprechen kann In diesem Falle fallt die Stimmfuhrerschaft in sich zusammen und das Land bringt seinen gespaltenen Abstimmungswillen zum Ausdruck der wie eine ungultige Stimme wirkt 32 Art der Abstimmung Im Regelfall stimmen die Mitglieder des Bundesrates durch Handaufheben ab Dabei zahlt der Prasident die Stimmen aus die die jeweiligen Stimmfuhrer vertreten Hierbei wird er vom Protokollfuhrer und dem Direktor des Bundesrates unterstutzt Auf Antrag eines Landes wird durch Aufruf der Lander abgestimmt In diesen Fallen etwa bei Anderungen des Grundgesetzes oder bei politisch umstrittenen Vorhaben werden die Lander in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und die Stimme wird durch Zuruf des Stimmfuhrers abgegeben 33 Die Stimmabgabe nach Landeraufruf wird im Sitzungsprotokoll vermerkt Veroffentlichung des Abstimmungsverhaltens Seit 2018 34 veroffentlichen alle 16 Bundeslander ihr eigenes Abstimmungsverhalten vollstandig aber getrennt voneinander auf ihren Webseiten 35 Dem vorausgegangen war ein erfolgreicher Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen Anhalt IZG LSA im Jahr 2017 36 sowie eine Klage gegen das Land Hessen im Rahmen des Hessischen Umweltinformationsgesetzes HUIG im Jahr 2018 37 Antrag und Klage wurden initiiert von der gemeinnutzigen Organisation Open Knowledge Foundation Deutschland die sich u a fur Transparenz einsetzt Zuvor begannen ab dem Jahr 2013 die Bundeslander ihr eigenes Abstimmungsverhalten teilweise oder vollstandig zu publizieren Baden Wurttemberg Ministerprasident Winfried Kretschmann teilte am 23 Oktober 2013 mit dass Baden Wurttemberg bei kunftigen Sitzungen des Bundesrats sein jeweiliges Abstimmungsverhalten offentlich bekannt machen wird 38 Die Vertretung des Landes Baden Wurttemberg beim Bund betreibt eine entsprechende Webseite 39 Bayern Die Veroffentlichung des Abstimmungsverhaltens des Freistaats Bayerns erfolgt im Bayerischen Rechts und Verwaltungsreport dem Informationsportal zum offentlichen Recht und zur offentlichen Verwaltung in Bayern 40 Bremen Der Senat der Freien Hansestadt Bremen veroffentlicht seit Juni 2015 auf der Internetseite der Bevollmachtigten beim Bund fur Europa und Entwicklungszusammenarbeit die Bundesratsbeschlusse und das Abstimmverhalten der Freien Hansestadt Bremen zeitnah nach der Plenarsitzung des Bundesrates 41 Nordrhein Westfalen Laut einer Mitteilung vom 8 Mai 2014 ist die Landesregierung bereit den Hauptausschuss des Landtags in regelmassigen Abstanden daruber zu informieren wie NRW zu wesentlichen Themen im Bundesrat abgestimmt hat Auf Nachfrage von Abgeordneten hin werde die Regierung daruber hinaus auch das angefragte Abstimmungsverhalten der Landesregierung bei anderen im Bundesrat beratenen Themen offenlegen 42 Saarland Am 10 Juli 2015 kundigte die Saarlandische Landesregierung an ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat kunftig umfassend veroffentlichen zu wollen 43 Sachsen Die Sachsische Staatskanzlei betreibt eine eigene Webseite zur Dokumentation der Bundesratssitzungen Das Abstimmungsverhalten Sachsens wird nur bei ausgewahlten Tagesordnungspunkten offengelegt 44 Stellung des BundesratesDie Stellung des Bundesrates im Machtgefuge der Bundesrepublik Deutschland also insbesondere das Verhaltnis zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung ist abhangig von den parteipolitischen Mehrheitsverhaltnissen im Bund einerseits und in den Landern andererseits Dieses Machtgefuge wandelt sich moglicherweise von Wahl zu Wahl Sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat sind Politiker vertreten die im Regelfalle einer Partei angehoren und deren politischen Willen vertreten Insofern wirken sich die parteipolitischen Machtverhaltnisse in den Landern auf die Machtverhaltnisse des Bundes aus Die Interessen der 16 Lander sind nicht immer deckungsgleich mit den Mehrheiten im Deutschen Bundestag und damit den Interessen des Bundes Herrschen im Bund die gleichen politischen Krafte wie im Bundesrat vor so wird der Bundesrat die Vorhaben des Bundes haufiger mittragen als bei unterschiedlichen Krafteverhaltnissen Aufgrund der unterschiedlichen Wahlperioden und Wahltermine im Bund und den Landern konnen sich die politischen Mehrheiten im Bundesrat standig verandern wahrend die Zusammensetzung des Bundestages in einer Legislaturperioden von vier Jahren zumeist konstant bleibt Der Bundesrat soll zum Ausgleich der Interessen und Krafte von Bund und Landern dienen 45 Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist die Frage nach dem Ausmass des Einflusses des Bundesrates auf die Bundespolitik und damit des parteipolitischen Einflusses immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen Dies ist verstarkt in solchen Zeiten der Fall in denen im Bundesrat die Mehrheit von den Oppositionsparteien des Deutschen Bundestages dominiert wird Die Polarisierung nach den beiden grossen parteipolitischen Linien hat sich in den 1970er Jahren mit der Abgrenzung zwischen A Landern und B Landern auch sprachlich etabliert als der sozial liberalen Koalition im Deutschen Bundestag erstmals eine absolute Mehrheit der Opposition im Bundesrat gegenuberstand Die Zeiten in denen die Regierungsparteien im Bund auch uber eine Mehrheit im Bundesrat verfugten waren seit 1969 nicht die Regel sondern eher die Ausnahme 46 Bei unterschiedlichen Mehrheiten kann der Bundesrat zustimmungsbedurftige Gesetze aus parteipolitischem Kalkul blockieren und auf diese Weise ganze Reformvorhaben der Regierungskoalition stoppen Vereinzelt wurden bereits Gesetze in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedurftigen Teil aufgespalten so etwa beim zustimmungsfreien Lebenspartnerschaftsgesetz und beim zustimmungsbedurftigen Lebenspartnerschaftserganzungsgesetz Unter anderem um die Blockademoglichkeiten des Bundesrates zu begrenzen und dadurch die Effizienz des gesetzgeberischen Handelns des Bundes zu steigern beschlossen der Bundesrat und der Deutsche Bundestag am 17 Oktober 2003 eine Foderalismuskommission einzusetzen die Vorschlage fur eine umfassende Reform der Kompetenzen von Bund und Landern erarbeiten sollte Erste Ergebnisse der Kommission flossen in das Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes BGBl 2006 I S 2034 und das Foderalismusreform Begleitgesetz BGBl 2006 I S 2098 ein Der Versuch die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zuruckzudrangen ist jedoch nur in geringem Umfang erfolgreich gewesen 2 Anderungen des Grundgesetzes die die grundsatzliche Mitwirkung der Lander bei der Gesetzgebung beruhrten sind nach Art 79 Abs 3 GG unzulassig Dass es gerade die Landesregierungen sein mussen durch die die Lander uber den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes teilnehmen fallt aber nicht unter diese Unabanderlichkeitssperre 47 Sitz Plenarsaal des BundesratesDer Bundesrat nur bis Ende 1952 offiziell mit der Bezeichnung Deutscher Bundesrat danach nicht mehr 48 hat seit dem Jahr 2000 seinen Sitz im Bundesratsgebaude dem ehemaligen Gebaude des Preussischen Herrenhauses in Berlin Mitte und eine Aussenstelle im Nordflugel des Bundeshauses in Bonn Im Plenarsaal nehmen die Mitglieder des Bundesrates in 16 Sitzblocken hufeisenformig Platz Jedem Land steht ein Block mit je sechs Sitzplatzen zur Verfugung An der Stirnseite des Plenarsaales etwas erhoht ist der Platz des Prasidiums das die Sitzung leitet Vor diesem steht das Rednerpult davor wiederum sitzen die Stenografen Vom Prasidium aus gesehen rechts ist die Bank fur Mitglieder der Bundesregierung und ihrer Beauftragten Zur Linken des Prasidiums sitzen Mitarbeiter des Bundesrates Die Platze sind in alphabetischer Reihenfolge der Landernamen angeordnet Vom Prasidium aus rechts aussen sitzen die Bundesratsmitglieder Baden Wurttembergs links aussen schliesslich diejenigen aus Thuringen An den Seiten und an der Ruckwand des Saales befinden sich Sitzplatze fur Beauftragte der Lander und des Bundes Schliesslich befinden sich oberhalb des Saales an den Seitenwanden die Pressetribunen und an der Ruckseite die Besuchertribune Oberhalb des Prasidiums sind an der Stirnwand die Landerwappen in alphabetischer Reihenfolge der Lander angebracht Bundesratsgebaude in Bonn Gronau Aussenstelle Von der Grundung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 an bis zum Umzug im Sommer 2000 nach Berlin war der Bundesrat im eigens fur ihn errichteten Nordflugel des Bundeshauses in Bonn ansassig Als Plenarsaal diente die baulich angebundene ehemalige Aula der Padagogischen Akademie in der schon 1948 49 der Parlamentarische Rat das Grundgesetz erarbeitet hatte In der Zeit Bonns als Sitz des Bundesrats fanden zudem zwischen dem 16 Marz 1956 und dem 23 Oktober 1959 insgesamt acht Plenarsitzungen im damaligen West Berlin im Rathaus Schoneberg statt 49 50 51 In der heutigen Aussenstelle Bonn haben die Buros folgender Fachausschusse ihren Sitz Ausschuss fur Verteidigung Ausschuss fur Auswartige Angelegenheiten Ausschuss fur Agrarpolitik und Verbraucherschutz Ausschuss fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss fur Fragen der Europaischen Union und Ausschuss fur Kulturfragen 52 Sie tagen im Bedarfsfall in Bonn wenn nicht zeitgleich der Deutsche Bundestag seine Ausschuss und Plenarwoche hat Siehe auchSitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten Liste der Prasidenten des deutschen Bundesrates Liste der Mitglieder des Bundesrates Deutschland Bundesrat Osterreich Bundesrat Schweiz LiteraturKonrad Reuter Praxishandbuch Bundesrat Verfassungsrechtliche Grundlagen Kommentar zur Geschaftsordnung Praxis des Bundesrates 2 Auflage C F Muller Heidelberg 2007 ISBN 3 8114 5223 1 Der Bundesrat Hrsg Der Bundesrat als Verfassungsorgan und politische Kraft Neue Darmstadter Verlagsanstalt Bad Honnef Darmstadt 1974 ISBN 3 87576 027 1 Kerstin Wittmann Englert Rene Hartmann Hrsg Bauten der Lander Die Landesvertretungen in Bonn Berlin und Brussel Kunstverlag Josef Fink Lindenberg im Allgau 2013 S 203 210 ISBN 978 3 89870 796 1 Gebhard Ziller Georg Berndt Oschatz Der Bundesrat 10 Auflage Droste Dusseldorf 1998 ISBN 3 7700 7068 2 Weblinks Commons Bundesrat Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Literatur von und uber den Bundesrat im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Bundesrat Geschaftsordnung des Bundesrates GO BR mit einschlagigen Artikeln des GrundgesetzesEinzelnachweise Abkurzungsverzeichnis PDF 49 kB Abkurzungen fur die Verfassungsorgane die obersten Bundesbehorden und die obersten Gerichtshofe des Bundes In bund de Bundesverwaltungsamt BVA archiviert vom Original am 28 Marz 2020 abgerufen am 23 Mai 2017 a b c Dietrich Thranhardt Gesetzgebung In Handworterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 7 Aufl Heidelberg 2013 Andersen Uwe Wichard Woyke abgerufen am 4 Juli 2021 Statistik In Website Bundesrat Bundesrat abgerufen am 4 Juli 2021 48 Sitzung des Hauptausschusses am 9 Februar 1949 HA Steno S 753 So wortlich das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1974 vgl BVerfGE 37 363 Aktenzeichen 2 BvF 2 3 73 BVerfGE 8 274 Zahlen der auf den Internetseiten des Bundesrates veroffentlichten Gesamtstatistik Konrad Reuter Praxishandbuch Bundesrat Verfassungsrechtliche Grundlagen Kommentar zur Geschaftsordnung Praxis des Bundesrates Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1991 ISBN 3 8114 6590 2 Teil IV S 705 Gesamtstatistik der Bundesratsverwaltung PDF 67 kB Art 77 Abs 2 und 2a GG Dreyer in Dreyer 3 Aufl S 1443 Vgl Art 115a ff GG Vgl Notstandsgesetze insbes Art 87a Abs 4 sowie Art 91 Art 93 GG BVerfGE 24 184 Art 93 Abs 1 Nr 2a sowie Abs 2 GG Zit nach BR Drs 310 07 Beschluss PDF 35 kB Statistisches Bundesamt Bundeslander mit Hauptstadten nach Flache Bevolkerung und Bevolkerungsdichte am 31 12 2017 Art 51 Abs 2 GG i V m 27 Geschaftsordnung des Bundesrates Konrad Reuter Praxishandbuch Bundesrat Verfassungsrechtliche Grundlagen Kommentar zur Geschaftsordnung Praxis des Bundesrates Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1991 ISBN 3 8114 6590 2 27 GO Rn 13 Vgl Bestimmungen uber die Kostenerstattung fur Mitglieder des Bundesrates bundesrat de Zusammensetzung des Bundesrates Bundesrat 29 Juni 2022 abgerufen am 30 Juni 2022 Vgl Art 53 Satz 1 und 2 GG Interparlamentarische Zusammenarbeit Abgerufen am 24 Januar 2023 Vgl Gesetz uber die Feststellung des Bundeshaushaltsplans fur das Haushaltsjahr 2009 Haushaltsgesetz 2009 Veroffentlichung einer Lesefassung unter www bundesfinanzministerium de steht noch aus Arbeitsalltag als Minister Der Freitag ist Berlin oder Wahlkreis Tag auf der Seite von Rainer Wiegard Die Atmosphare einer Bundesratssitzung auf Bundesrat de Stenografischer Bericht zur 10 Sitzung des Bundesrates am 19 Dezember 1949 S 116 Vgl Der Eklat um das Zuwanderungsgesetz 2002 BVerfGE 8 104 120 BVerfGE 106 310 Vgl 29 Abs 1 Geschaftsordnung des Bundesrates Nach unserer Klage Bundesrat ist jetzt transparenter 12 November 2018 abgerufen am 20 November 2021 Abstimmungsverhalten der Lander Abgerufen am 20 November 2021 Abstimmungsverhalten im Bundesrat 957 und 958 Sitzung Abgerufen am 20 November 2021 Abstimmungsverhalten im Bundesrat Abgerufen am 20 November 2021 Land veroffentlicht kunftig Abstimmungsverhalten im Bundesrat www baden wuerttemberg de 23 Oktober 2013 archiviert vom Original am 5 Marz 2016 abgerufen am 28 Juli 2015 Vertretung des Landes Baden Wurttemberg beim Bund Bundesratsinitiativen und Abstimmungen Staatsministerium Baden Wurttemberg abgerufen am 31 Marz 2017 Bayerischer Rechts und Verwaltungsreport Bundesrat In Bayerischer Rechts und Verwaltungsreport Abgerufen am 31 Juli 2015 Bundesangelegenheiten Beschlusse des Bundesrates Bevollmachtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund fur Europa und Entwicklungszusammenarbeit 4 Juli 2017 abgerufen am 4 Juli 2017 Wie stimmt die Landesregierung im Bundesrat ab Landtag Nordrhein Westfalen 8 Mai 2014 archiviert vom Original am 25 September 2015 abgerufen am 31 Juli 2015 Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin Veroffentlichung des Abstimmungsverhaltens des Saarlandes im Bundesrat Nicht mehr online verfugbar 10 Juli 2015 archiviert vom Original am 24 September 2015 abgerufen am 28 Juli 2015 Sachsische Staatskanzlei Sachsische Politik in Berlin Abgerufen am 28 Juli 2015 Der Aufbau eines Bundesstaates erfordert dass Volk und Lander Trager der Bundesgewalt sind und dass ihre Vertretungen auf der Bundesebene in wohlabgewogenem Verhaltnis gemeinsam den Bundeswillen bestimmen dem sich der Einzelne und die Glieder einzuordnen haben Abgeordneter Hans Christoph Seebohm in der 10 Plenar Sitzung des Parlamentarischen Rat am 8 Mai 1949 Stenografischer Bericht S 201 Google Books Konrad Reuter Praxishandbuch Bundesrat Verfassungsrechtliche Grundlagen Kommentar zur Geschaftsordnung Praxis des Bundesrates Muller Juristischer Verlag Heidelberg 1991 ISBN 3 8114 6590 2 Art 50 GG Rn 69 ff Christoph Degenhart Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 33 Auflage C F Muller Heidelberg 2017 S 287 PA321 google de books edition Archiv des Bundesrates Akten 3003 Anordnung des Bundesratsprasidenten Reinhold Maier vom 12 September 1952 zur Festlegung der Bezeichnung Bundesrat Ralf Georg Reuth Berlin Bonn Eine Konkurrenzsituation In Bundesministerium fur Bauwesen Raumordnung und Stadtebau Hrsg Vierzig Jahre Bundeshauptstadt Bonn 1949 1989 C F Muller Karlsruhe 1989 ISBN 3 7880 9780 9 S 25 43 hier S 31 32 Sitzungsbericht 155 Sitzung des Bundesrates PDF 1 9 MB Sitzungsbericht 210 Sitzung des Bundesrates PDF 3 2 MB Organisationsplan des Sekretariats des Bundesrates Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 56 42 Minuten 37 MB Text der gesprochenen Version 1 Juli 2010 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Parlamente in den europaischen Staaten Staatenverbund Europaische Union Europaisches ParlamentSouverane Staaten Albanien Versammlung Albaniens Andorra Generalrat der Taler Belarus Reprasentantenhaus Rat der Republik Belgien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Bosnien und Herzegowina Parlamentarische Versammlung Abgeordnetenhaus Haus der Volker Bulgarien Nationalversammlung Danemark Volksversammlung Deutschland Bundestag Bundesrat Estland Riigikogu Finnland Reichstag Frankreich Parlament Nationalversammlung Senat Griechenland Parlament Irland Oireachtas Dail Senat Island Althing Italien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Kroatien Versammlung Lettland Saeima Liechtenstein Landtag Litauen Seimas Luxemburg Abgeordnetenkammer Malta Reprasentantenhaus Moldau Parlament Monaco Nationalrat Montenegro Parlament Niederlande Generalstaaten Erste Kammer Zweite Kammer Nordmazedonien Parlament Norwegen Grossversammlung Osterreich Parlament Nationalrat Bundesrat Polen Sejm Senat Portugal Versammlung der Republik Rumanien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Russland Foderationsversammlung Duma Foderationsrat San Marino Grosser und Allgemeiner Rat Schweden Reichstag Schweiz Bundesversammlung Nationalrat Standerat Serbien Nationalversammlung Slowakei Nationalrat Slowenien Nationalversammlung Nationalrat Spanien Cortes Generales Abgeordnetenhaus Senat Tschechien Abgeordnetenhaus Senat Ukraine Oberster Rat Ungarn Parlament Vatikan Vereinigtes Konigreich Parlament Unterhaus Oberhaus Zypern ReprasentantenhausSonstige autonome und uberseeische Gebiete Aland 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