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Gesetzgebungsverfahren in Deutschland sind auf Bundesebene und in den Landern geregelt Am Gesetzgebungsverfahren sind stets bestimmte Verfassungsorgane beteiligt 1 Auf Bundesebene richtet sich das Gesetzgebungsverfahren im Wesentlichen nach den Festlegungen im Grundgesetz GG der Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages GO BT und der Geschaftsordnung des Bundesrates GO BR Jedes Land regelt seine Landesgesetzgebung selbstandig In allen Landern besteht im Gegensatz zum Bund die Moglichkeit der Volksgesetzgebung Voraussetzung fur ein rechtmassiges Verfahren ist zunachst dass die Gesetzgebungskompetenz nach Art 70 ff fur den zu regelnden Sachverhalt beim Bund liegt Die Initiative fur ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages Art 76 Abs 1 GG i V m 76 GOBT ausgehen In letzterem Fall mussen eine Fraktion oder funf Prozent der Mitglieder des Bundestages den Vorschlag unterstutzen 76 GOBT Dieses Initiativrecht wird durch das Einbringen eines Gesetzentwurfs ausgeubt Der Verfahrensgang ist je nach Initiator unterschiedlich Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung geht zunachst zur Stellungnahme an den Bundesrat dann zuruck zur Bundesregierung die eine Gegenausserung verfassen kann Daraufhin bringt die Bundesregierung den Entwurf in den Bundestag ein Ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages wird direkt im Parlament behandelt Ein Gesetzentwurf des Bundesrates ist dem Bundestag durch die Bundesregierung zuzuleiten Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen Art 76 Abs 3 Satz 2 GG In allen Fallen ist der Bundestag das erste Beschlussorgan fur die Annahme eines Gesetzes Vor einem Gesetzgebungsverfahren GGV und auch wahrenddessen finden oft informelle politische Spitzengesprache statt zum Beispiel Bund Lander Gesprache Oppositionsparteien im Bundestag die auch an Regierungskoalitionen in Bundeslandern beteiligt sind konnen versuchen auf diesem Wege ein GGV zu beeinflussen Im Folgenden wird die Gesetzgebung auf Bundesebene dargestellt Schema des GesetzgebungsverfahrensInhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinitiative 1 1 Bundesregierung 1 2 Deutscher Bundestag 1 3 Bundesrat 2 Behandlung im Bundestag 2 1 Erste Lesung 2 2 Beratung in den Ausschussen 2 3 Zweite Lesung 2 4 Dritte Lesung 2 5 Schlussabstimmung 2 5 1 Grundgesetzanderung 2 5 2 Zustimmung der Bundesregierung 2 6 Diskontinuitatsprinzip 3 Behandlung im Bundesrat 3 1 Zustimmungsgesetze 3 1 1 Zustimmungserfordernisse 3 1 2 Entscheidungsmoglichkeiten des Bundesrats 3 2 Einspruchsgesetze 4 Abschlussverfahren 4 1 Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder minister 4 2 Ausfertigung durch den Bundesprasidenten und Verkundung 4 2 1 Formelles Prufrecht 4 2 2 Materielles Prufrecht 4 2 3 Inkrafttreten 5 Eilbedurftige Gesetzgebung 6 Statistik fur die 19 Legislaturperiode 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGesetzesinitiative BearbeitenDas Gesetzgebungsverfahren fur formelle Bundesgesetze wird durch das Einbringen einer Gesetzesvorlage in den Deutschen Bundestag eingeleitet Als Vorlage gilt ein Entwurf der einen vollstandigen Gesetzestext enthalt uber den der Bundestag einen Beschluss fassen konnte 2 Gemass 76 Absatz 2 GOBT muss der Entwurf eine Begrundung enthalten Bei dieser Bestimmung handelt es sich jedoch lediglich um Innenrecht des Bundestags Ein Verstoss gegen diese Bestimmung hat daher grundsatzlich lediglich parlamentsinterne Konsequenzen und begrundet keinen Verstoss gegen das Grundgesetz 3 4 Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine grundgesetzliche Begrundungspflicht allerdings in Ausnahmefallen an 5 Die Einbringung eines Gesetzesentwurfs erfolgt durch dessen Zuleitung an den Bundestagsprasidenten als Vertreter des Bundestags 7 Absatz 1 Satz 1 GOBT 6 Dieser ubermittelt den Entwurf gemass 77 GOBT als Bundestagsdrucksache allen Parlamentariern und den Bundesministerien Gemass Art 76 Absatz 1 GG durfen Gesetzesvorlagen durch die Bundesregierung aus der Mitte des Deutschen Bundestags und durch den Bundesrat eingebracht werden Diese Aufzahlung ist abschliessend 7 Etwa 80 aller Gesetzgebungsinitiativen gehen von der Bundesregierung aus da diese uber die meisten Ressourcen und Informationen verfugt 8 Der Einbringende hat gegen den Deutschen Bundestag einen Anspruch darauf dass sich dieser in angemessener Zeit mit dem Entwurf auseinandersetzt und einen Beschluss uber diesen fasst 9 10 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob es mit Art 76 Absatz 1 GG vereinbar ist falls ein initiativberechtigtes Organ einen Entwurf einbringt der durch einen Aussenstehenden erarbeitet wurde etwa eine Anwaltskanzlei Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ist dies grundsatzlich zulassig da Art 76 Absatz 1 GG auf denjenigen abstelle der den Gesetzesentwurf einbringt Auch mache sich das handelnde Staatsorgan den Entwurf im Regelfall geistig zu eigen indem es dem Externen Vorgaben zur Ausgestaltung des Gesetzes macht und sich mit dessen Vorschlag auseinandersetzt 11 12 13 Bundesregierung Bearbeiten Eine Gesetzesinitiative durch die Bundesregierung ist in der Praxis der Regelfall Sie beginnt mit der Ausarbeitung eines Referentenentwurfs durch ein Bundesministerium das sich hierzu gegebenenfalls mit anderen Ministerien abspricht Es ist gangige Praxis dass Verbande sowie Fachkreise gemass 47 Abs 3 GGO an der Vorbereitung der Gesetzesvorlagen beteiligt werden und dazu Stellung nehmen konnen 14 Im November 2018 beschloss die Bundesregierung Gesetzentwurfe und Stellungnahmen von Verbanden aus dem Gesetzgebungsprozess standardmassig zu veroffentlichen 15 Zuvor hatte die Kampagne Glaserne Gesetze von FragDenStaat de und abgeordnetenwatch de tausende derartige Dokumente angefordert 16 Im Anschluss an die Stellungnahmen wird der Entwurf der gesamten Bundesregierung vorgelegt um einen Kabinettsbeschluss gemass 15 Absatz 1 littera a 24 Absatz 2 Satz 1 GOBReg zu fassen 17 Kommt der Kabinettsbeschluss zustande muss die Bundesregierung den Entwurf gemass Art 76 Absatz 2 Satz 1 GG zunachst dem Bundesrat zuleiten Hierdurch soll diesem die Moglichkeit gegeben werden den Entwurf fruhzeitig zu kommentieren 18 Der Bundesrat kann gemass Art 76 Absatz 2 Satz 2 GG innerhalb von sechs Wochen zum Entwurf Stellung nehmen Um die Pflicht zu vorheriger Zuleitung zu umgehen lasst die Bundesregierung ihre Entwurfe gelegentlich durch eine sie tragende Bundestagsfraktion einbringen fur die keine vergleichbare Zuleitungspflicht besteht Durch eine solche verkappte Regierungsvorlage verstosst die Bundesregierung gegen Art 76 Absatz 2 Satz 1 GG wenn sie die Rolle der Fraktion darauf beschrankt das Gesetz formlich einzubringen Hierdurch verletzt sie die Rechte des Bundesrats wogegen dieser in einem Organstreitverfahren vorgehen konnte Geht die Bundesregierung demgegenuber einer Bundestagsfraktion die einen Entwurf eigenstandig ausarbeitet lediglich zur Hand handelt es sich um eine Vorlage des Bundestags 19 Deutscher Bundestag Bearbeiten Unter welchen Voraussetzungen ein Entwurf aus der Mitte des Bundestags stammt normiert das Grundgesetz nicht Gemass 76 Absatz 1 GOBT muss ein Entwurf durch eine Bundestagsfraktion oder mindestens funf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden Durch dieses Minimum soll eine Uberlastung des Bundestags verhindert werden Werden die Vorgaben des 76 Absatz 1 GOBT unterschritten und wird dies im weiteren Verfahren durch die Gesetzgebungsorgane ignoriert stellt dies allerdings keinen Verstoss gegen das Grundgesetz dar weshalb er sich auf die Wirksamkeit des Gesetzes nicht auswirkt 20 Bundesrat Bearbeiten Eine Initiative des Bundesrats erfordert einen diesbezuglichen Beschluss Diesen fasst der Bundesrat gemass Art 52 Absatz 3 Satz 1 GG mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Art 76 Absatz 3 Satz 1 GG bestimmt dass der Bundesrat seinen Entwurf dem Bundestag innerhalb von sechs Wochen durch die Bundesregierung zuleitet Gemass Art 76 Absatz 3 Satz 2 GG soll die Bundesregierung zum Entwurf Stellung nehmen Behandlung im Bundestag BearbeitenArt 77 Absatz 1 Satz 1 GG bestimmt dass Gesetze durch den Bundestag beschlossen werden Naher wird das Verfahren durch die Geschaftsordnung des Bundestags ausgestaltet Da diese Binnenrecht des Bundestags darstellt wirkt sich ein Verstoss gegen diese auf die Verfassungsmassigkeit eines Gesetzes grundsatzlich nicht aus Beachtlich ist ein Verstoss lediglich wenn die verletzte Norm der GOBT eine verfassungsrechtliche Vorgabe aufgreift sodass ein Verstoss gegen die GOBT zugleich einen Verstoss gegen das Grundgesetz darstellt 21 Gemass 78 Abs 1 Satz 1 GOBT finden im Bundestag drei Beratungen uber den Entwurf statt Im Parlamentsdeutschen werden diese als Lesungen bezeichnet 22 Erste Lesung Bearbeiten In der ersten Lesung kommt es im Plenum zur Debatte uber die Grundzuge des Entwurfs Darauf folgt regelmassig eine Uberweisung an den zustandigen Fachausschuss 23 Sind inhaltlich mehrere Ausschusse zustandig wird er an alle zur Beratung uberwiesen dabei wird jedoch ein federfuhrender Ausschuss bestimmt Beratung in den Ausschussen Bearbeiten In den Ausschussen kommt es zu in der Regel nichtoffentlichen Detailberatungen durch die jeweiligen Fachpolitiker der Fraktionen und gegebenenfalls zur Anhorung von Sachverstandigen Alle Beratungsergebnisse der Ausschusse werden vom federfuhrenden Fachausschuss in der als Beschlussempfehlung und Bericht bezeichneten Drucksache festgehalten Tatsachlich findet die Entscheidungsfindung aber nicht in den Bundestagsausschussen statt sondern in diesen spiegelbildlich vorgelagerten Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen Man spricht vom parteiendemokratischen Modell in Abgrenzung zur traditionellen Parlamentarismustheorie In Abstimmung mit Fraktionsvorstand und Ressortministerium sowie unter Einbeziehung von Sachverstandigen und Interessenvertretern erarbeiten die auch im Ausschuss tatigen Abgeordneten in den Arbeitsgruppen den gemeinsamen Entwurf ihrer Fraktionen Diese Arbeitsgruppen tagen in der parlamentarischen Sitzungswoche zumeist Dienstagvormittag Nach abgeschlossener Entscheidungsfindung in den Arbeitsgruppen muss die Vorlage noch von der Fraktionsversammlung die zumeist Dienstagnachmittag tagt bestatigt werden um so zur nach aussen gemeinsam vertretenen und verteidigten Position der Fraktion zu werden Eine auf diese Art erarbeitete Position der Regierungsmehrheit wird dann in den entsprechenden Ausschussen die Mittwochvormittag tagen als Ziel angestrebt Da die Ausschusse in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhaltnisse des Plenums abbilden konnen sich hier die Mehrheitsfraktionen mit ihrem Entwurf immer durchsetzen Obwohl in den Ausschussen wie auch im Plenum durchaus kontrovers diskutiert wird erfolgt doch wie auch im Plenum keine Deliberation im Sinne eines durch Argumente angestrebten Interessensausgleichs Stattdessen werden Antrage der Opposition grundsatzlich unabhangig ihres Inhalts von der Regierungskoalition abgelehnt Zweite Lesung Bearbeiten In der zweiten Lesung der die Drucksache Beschlussempfehlung und Bericht zugrunde gelegt wird berichten die Abgeordneten uber ihre Beratungen in den Ausschussen Es kommt zu einer Aussprache im Plenum und anschliessenden Abstimmungen uber Anderungsvorschlage sowie in Einzelbestimmungen teilweise auch uber den Gesetzentwurf Dritte Lesung Bearbeiten Die dritte Lesung schliesst sich gemass 84 Satz 1 GOBT unmittelbar an die zweite Lesung an sofern in der zweiten Lesung keine Anderungen beschlossen wurden Andernfalls erfolgt sie grundsatzlich am zweiten Tag nach der Verteilung der Drucksachen mit den beschlossenen Anderungen Schlussabstimmung Bearbeiten Am Ende der Dritten Lesung kommt es zur Schlussabstimmung Damit das Gesetz zustande kommt muss der Bundestag dieses grundsatzlich gemass Art 42 Absatz 2 Satz 1 GG mit einfacher Mehrheit beschliessen Dies erfordert eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen 24 Gemass 45 Absatz 1 GOBT muss mindestens die Halfte aller Abgeordneten bei der Abstimmung anwesend sein damit der Bundestag beschlussfahig ist Wird diese Anzahl unterschritten fingiert 45 Absatz 2 Satz 1 GOBT die Beschlussfahigkeit falls die Beschlussunfahigkeit nicht festgestellt wird Diese Vermutung ist mit dem Grundgesetz vereinbar da die meisten Arbeitsschritte nicht im Plenum erfolgen sondern in Ausschussen Daher begrundet sie nicht die Gefahr dass Gesetzen die demokratische Legitimation fehlt 25 Grundgesetzanderung Bearbeiten Bei verfassungsandernden Gesetzen ist gemass Art 79 Absatz 2 GG die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags erforderlich Zustimmung der Bundesregierung Bearbeiten Haushaltsrelevante Gesetze im Sinne von Art 113 GG Ausgabenerhohungen oder Einnahmeminderungen bedurfen der Zustimmung der Bundesregierung Diskontinuitatsprinzip Bearbeiten Fur den Deutschen Bundestag gilt das Diskontinuitatsprinzip Mit dem Ende der Legislaturperiode enden daher auch alle noch laufenden Gesetzgebungsverfahren Alle Vorlagen und Projekte gelten als erledigt unabhangig davon in welchem Stadium sie sich befinden Ausgenommen davon sind Petitionen Behandlung im Bundesrat BearbeitenIst das Gesetz im Bundestag beschlossen worden leitet der Bundestagsprasident dieses gemass Art 77 Absatz 1 Satz 2 GG unverzuglich dem Bundesrat zu Hierzu ubermittelt er diesen an den Prasidenten des Bundesrates Der Bundesrat pruft daraufhin den Entwurf Der Umfang der Kompetenzen des Bundesrats bemisst sich danach ob der Gesetzesentwurf seiner Zustimmung bedarf 24 Zustimmungsgesetze Bearbeiten Ein Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats wenn das Grundgesetz dies explizit anordnet Solche Zustimmungsvorbehalte bestehen insbesondere bei Angelegenheiten welche die Interessen der Lander uberdurchschnittlich stark beruhren 26 24 Zustimmungserfordernisse Bearbeiten Hauptartikel Zustimmungsbedurftiges Gesetz Der Zustimmung bedurfen beispielsweise gemass Art 79 Absatz 2 GG Gesetze die das Grundgesetz andern Bei diesen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig Weiterhin zustimmungsbedurftig sind gemass Art 84 Absatz 1 Satz 6 GG Gesetze die fur ihre Umsetzung durch die Lander die Einrichtung der Behorden und das Verwaltungsverfahren ohne landesrechtliche Abweichungsmoglichkeit regeln Grundsatzlich besitzen die Lander gemass Art 83 GG die Kompetenz zur Gestaltung des Verfahrens in dem sie Bundesgesetze vollziehen Auch Gesetze die den Landern Leistungspflichten gegenuber Dritten zuweisen Leistungsgesetze stellen gemass Art 104a Absatz 4 GG Zustimmungsgesetze dar Ferner bedurfen gemass Art 105 Absatz 3 GG solche Gesetze der Zustimmung die eine Anderung von Steuern bezwecken welche die Ertragshoheit der Lander oder der Gemeinden tangiert Schliesslich bedarf die Ubertragung von Hoheitsrechten an die Europaische Union durch Gesetz gemass Art 23 Absatz 1 Satz 2 GG der Zustimmung des Bundesrats Bezweckt der Entwurf die Anderung eines Gesetzes das zustimmungsbedurftig war bedarf er der Zustimmung sofern er Elemente des Gesetzes andert welche die Zustimmungsbedurftigkeit des ursprunglichen Gesetzes auslosten 27 Zustimmungsbedurftigkeit besteht ebenfalls wenn ursprunglich zustimmungsbedurftige Elemente zwar nicht geandert allerdings erheblich beeinflusst werden 28 Entscheidungsmoglichkeiten des Bundesrats Bearbeiten Auch der Bundesrat befasst sich zunachst in den jeweiligen Fachausschussen mit dem Gesetzentwurf bevor es zu einer Entscheidung kommt Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedurftigen Gesetzes zu kommt dieses gemass Art 78 Variante 1 GG zustande Hat der Bundesrat Einwande gegen den Entwurf konnen er der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung gemass Art 77 Absatz 2 Satz 4 GG den Vermittlungsausschuss anrufen Dieser Ausschuss setzt sich aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundesrats und des Bundestags zusammen Die Besetzung des Ausschusses erfolgt seitens des Bundestags nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entsprechend den Mehrheitsverhaltnissen im Parlament 29 30 Seitens des Bundesrats wird der Ausschuss mit einem Vertreter pro Bundesland besetzt Diese sind gemass Art 77 Absatz 2 Satz 3 GG nicht an Weisungen ihrer Lander gebunden sodass sie wie die Bundestagsabgeordneten Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe einen Kompromiss auszuarbeiten dem Bundestag und Bundesrat zustimmen wurden Hierzu darf er Aspekte aufgreifen die im bisherigen Verfahren bereits beraten wurden Mangels Initiativrechts nach Art 76 Absatz 1 GG darf er jedoch keine neuen Aspekte in das Verfahren einbringen 31 32 Macht der Ausschuss einen Anderungsvorschlag wird der uberarbeitete Entwurf gemass Art 77 Absatz 2 Satz 5 GG zur Beratung an den Deutschen Bundestag ubermittelt Diese Beratung wird in der Rechtswissenschaft als vierte Lesung bezeichnet Stimmt der Bundestag mit einfacher Mehrheit dem veranderten Gesetz zu geht die Vorlage wieder an den Bundesrat Stimmt dieser dem Gesetz zu kommt es gemass Art 78 Variante 1 GG zustande Beschliesst der Vermittlungsausschuss keine Anderung des Gesetzesentwurfs erhalt der Bundesrat gemass Art 77 Absatz 2a GG nochmals die Moglichkeit dem Gesetz zuzustimmen Stimmt er zu kommt das Gesetz nach Art 78 Variante 1 GG zustande Verweigert er hingegen erneut die Zustimmung ist das Gesetz endgultig gescheitert Einspruchsgesetze Bearbeiten Bedarf ein Gesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats handelt es sich um ein Einspruchsgesetz Dieses kann auf unterschiedliche Weise zustande kommen Ein Einspruchsgesetz kommt gemass Art 78 Variante 3 GG zustande wenn der Bundesrat innerhalb zweier Wochen keinen Einspruch gegen das Gesetz einlegt Geht der Bundesrat irrig von einem Zustimmungsgesetz aus und verweigert die Zustimmung wird dies gemass 30 Absatz 1 GOBR aus Grunden der Rechtssicherheit nicht in einen Einspruch umgedeutet 33 Gemass Art 78 Variante 2 GG kommt es ebenfalls zustande wenn es der Bundesrat innerhalb dreier Wochen unterlasst den Vermittlungsausschuss anzurufen Zum Anrufen des Vermittlungsausschusses ist bei einem Einspruchsgesetz lediglich der Bundesrat berechtigt Will er spater Einspruch einlegen muss er vorher den Vermittlungsausschuss anrufen Kommt es im Vermittlungsverfahren zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird kann er gegen das Gesetz nunmehr Einspruch einlegen Legt der Bundesrat Einspruch ein nimmt diesen jedoch spater zuruck kommt das Gesetz gemass Art 78 Variante 4 GG zustande Nimmt der Bundesrat seinen Einspruch nicht zuruck kann der Bundestag diesen gemass Art 77 Absatz 4 GG in erneuter Abstimmung uberstimmen Hierfur muss sich die der Mehrheit seiner Mitglieder Kanzlermehrheit fur den Entwurf aussprechen Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zweidrittelmehrheit ein muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit uberstimmen namlich mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen mindestens aber absoluter Mehrheit der Mitglieder Fallt die Abstimmung im Bundestag zugunsten des Gesetzes aus kommt dieses gemass Art 78 Variante 5 GG zustande Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht uberstimmen ist das Gesetz gescheitert Abschlussverfahren BearbeitenKommt ein Gesetz nach Art 78 GG zustande beginnt das Abschlussverfahren Nur in Ausnahmefallen greift hier bei Haushaltsgesetzen immer noch das oben beschrieben Zustimmungsbedurfnis der Bundesregierung Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder minister Bearbeiten Das Abschlussverfahren beginnt gemass Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG mit der Gegenzeichnung des Gesetzesentwurfs Gemass Art 58 Absatz 1 GG kann dies durch den Bundeskanzler oder den zustandigen Bundesminister vorgenommen werden In der Praxis erfolgt die Gegenzeichnung durch den federfuhrenden Bundesminister sowie gegebenenfalls weitere beteiligte Fachminister und abschliessend durch den Bundeskanzler Inwieweit im Rahmen der Gegenzeichnung dem Bundeskanzler und den Bundesministern im Rahmen dieses Verfahrens eine Prufungspflicht im oben dargestellten Sinne zusteht ist in der Rechtswissenschaft ungeklart und praktisch noch nicht relevant geworden In der Staatspraxis der Bundesrepublik ist mit dem Platow Amnestiegesetz von 1953 erst ein Gesetz von der Bundesregierung nicht gegengezeichnet worden 34 Ausfertigung durch den Bundesprasidenten und Verkundung Bearbeiten Nach der Gegenzeichnung wird das Gesetz dem Bundesprasidenten zugeleitet Dieser fertigt es aus indem er es unterzeichnet Durch diesen Rechtsakt bestatigt der Prasident den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Auf die Ausfertigung haben die Gesetzgebungsorgane einen Anspruch gegen den Bundesprasidenten 35 Dessen Nichterfullung kann durch einen Antrag im Organstreitverfahren angegriffen werden Nach der Ausfertigung erfolgt die Promulgation Veroffentlichung durch Verkundung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird 36 Konkret wird diese Aufgabe vom Bundesamt fur Justiz als nachgeordnete Behorde wahrgenommen Das Bundesprasidialamt leitet das ausgefertigte Gesetz der dortigen Schriftleitung des Bundesgesetzblattes zu Die Verkundung wird vom Bundesprasidenten unter jedem Gesetz bei der Ausfertigung in einem Automatismus mit angeordnet Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkundet Verkundungsanordnung 37 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft inwiefern der Bundesprasident das Recht oder sogar die Pflicht besitzt die Unterzeichnung eines Gesetzes zu verweigern weil er dieses als verfassungswidrig erachtet Formelles Prufrecht Bearbeiten Nach allgemeiner Auffassung darf der Bundesprasident prufen ob das Gesetzgebungsverfahren in Ubereinstimmung mit den Verfassungsvorgaben verlaufen ist Diese Auffassung argumentiert mit dem Wortlaut des Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG der die Unterzeichnungspflicht lediglich fur solche Gesetze statuiert die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind 38 39 Materielles Prufrecht Bearbeiten Ob und in welchem Umfang der Bundesprasident daruber hinaus eine inhaltliche Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz insbesondere im Hinblick auf die foderale Kompetenzverteilung und die Grundrechte rugen darf ist noch nicht abschliessend geklart 40 Nach vorherrschender Ansicht besitzt der Bundesprasident ein eingeschranktes materielles Prufrecht Hiernach darf er uberprufen ob das Gesetz in schwerwiegender und offensichtlicher Weise inhaltlich gegen das Grundgesetz verstosst Diese Auffassung argumentiert mit der Bindung des Bundesprasidenten an Recht und Gesetz gemass Art 20 Absatz 3 GG Hiernach darf sich der Bundesprasident nicht an Verfassungsverstossen beteiligen weshalb er verpflichtet ist die Ausfertigung zu verweigern Die Einschrankung auf offensichtliche Verstosse ergibt sich daraus dass der Bundestag ebenfalls an Recht und Gesetz gebunden ist Da dieser eine zentrale Figur innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens darstellt ubernimmt primar er die Verantwortung fur das Gesetz 41 42 Manche Stimmen sprechen sich daruber hinausgehend fur ein umfassendes Prufungsrecht des Bundesprasidenten aus da die Normen des Grundgesetzes keinen Anhaltspunkt fur eine Beschrankung auf evidente Verstosse geben und die einschrankenden Kriterien zu unbestimmt seien 43 44 Ebenfalls umstritten ist ob sich das materielle Prufungsrecht auch auf die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit Unionsrecht erstreckt Befurworter eines solchen Prufrechts argumentieren mit der durch Art 4 Absatz 3 des Vertrags uber die Europaische Union EUV vorgeschriebenen Unionstreue 45 46 Gegner fuhren an dass Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG lediglich auf die Vorschriften des Grundgesetz Bezug nimmt Da das Grundgesetz im Rang uber dem EUV stehe gehe diese Beschrankung der Unionstreue vor 47 48 Inkrafttreten Bearbeiten Jedes Gesetz soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen Art 82 Fehlt eine solche Bestimmung so treten Gesetze mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden sind In der Praxis enthalten die meisten Gesetze eine Bestimmung uber ihr Inkrafttreten Auch dass verschiedene Teile eines Gesetzes zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten ist nicht unublich Gesetze konnen ruckwirkend in Kraft treten sofern es sich bei der Norm nicht um materielles Strafrecht handelt Dort gilt das Ruckwirkungsverbot Gesetze konnen von vornherein befristet sein oder eine Frist zur Uberprufung enthalten Eilbedurftige Gesetzgebung BearbeitenIn den Art 76 und Art 77 GG ist lediglich ein grober Rahmen fur den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens enthalten Erganzend gibt sich der Bundestag gem Art 40 Abs 1 Satz 2 GG eine Geschaftsordnung GO BT 49 50 Diese ist eine autonome Satzung die das Gesetzgebungsverfahren innerhalb des Bundestages regelt 51 Art 76 Abs 2 Satz 4 GG 52 enthalt eine Sonderbestimmung fur Vorlagen der Bundesregierung die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedurftig bezeichnet hat 53 Nach 51 Nr 8 der Gemeinsamen Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO 54 hat bereits das federfuhrende Ministerium bei der Gesetzesvorlage an das Kabinett anzugeben ob die Vorlage ausnahmsweise besonders eilbedurftig ist Die Frist zur Stellungnahme des Bundesrates wird fur solche Vorlagen auf drei Wochen verkurzt sodass eine beschleunigte Weiterleitung an den Bundestag erfolgen kann auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei der Bundesregierung eingegangen ist Ausserdem kann nach 80 Abs 2 Satz 1 GO BT auf eine Uberweisung der Gesetzesvorlage an einen Bundestagsausschuss verzichtet werden Dies hat zur Folge dass zu dem Gesetzentwurf keine offentliche Anhorung von Sachverstandigen stattfindet die gem 70 GO BT nur im Rahmen von Ausschusssitzungen zulassig ist 55 Fur den Verzicht auf Uberweisung ist ein Beschluss des Bundestages mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich Der entsprechende Beschlussantrag muss dem Bundestagsprasidenten bis spatestens 18 Uhr des Vortages vorgelegt werden 80 Abs 2 Satz 2 20 Abs 2 Satz 3 GO BT In diesem Fall wird unmittelbar in die zweite Beratung eingetreten Mit einer weiteren Zweidrittelmehrheit kann der Bundestag auf eine dritte Beratung verzichten und damit an einem Tag alle drei Beratungen einschliesslich der Schlussabstimmung durchfuhren 56 57 Die Mehrzahl der Gesetzesinitiativen geht von der Bundesregierung aus Zwischen der 12 und der 18 Wahlperiode waren dies zwischen 75 4 12 Deutscher Bundestag und 88 9 18 Deutscher Bundestag aller Initiativen zu den verkundeten Gesetzen 58 Die Finanzkrise 2008 oder die Fluchtlingskrise 2015 2016 sind als Zeiten besonders eilbedurftiger Gesetzgebung auszumachen 59 60 61 Statistik fur die 19 Legislaturperiode BearbeitenIm 19 Deutschen Bundestag wurden 864 Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht davon 486 von der Regierung 524 wurden vom Parlament verabschiedet im 18 Deutschen Bundestag waren es 555 62 Siehe auch BearbeitenNotstandsgesetzgebung Gesetzgebungsverfahren in Bayern Akoma Ntoso und LegalDocML de zur technischen Abbildung von Rechtsetzungsprozessen in Deutschland 63 Literatur BearbeitenThilo Brandner Parlamentarische Gesetzgebung in Krisensituationen Zum Zustandekommen des Finanzmarktstablilisierungsgesetzes NVwZ 2009 S 211 215 Wolfgang Ismayr Gesetzgebung im politischen System Deutschlands In Wolfgang Ismayr Hrsg Gesetzgebung in Westeuropa EU Staaten und Europaische Union VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2008 S 383 429 Ulrich Karpen 40 Jahre Gesetzgebungslehre in Deutschland und der Beitrag der ZRP ZRP 2007 S 234 235 Michael Kloepfer Gesetzgebungsoutsourcing Die Erstellung von Gesetzentwurfen durch Rechtsanwalte NJW 2011 S 131 134 Konrad Redeker Wege zu besserer Gesetzgebung ZRP 2004 S 160 163 Wolfgang Thierse Wege zu besserer Gesetzgebung sachverstandige Beratung Begrundung Folgeabschatzung und Wirkungskontrolle NVwZ 2005 S 153 157 Hannes Worner Gesetzgebungsoutsourcing im verfassungstheoretischen Kontext Erorterung der Geltungskraft der Verfassung im Bereich externer Politikberatung Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 159914 9 Weblinks BearbeitenHandbuch zur Vorbereitung von Rechts und Verwaltungsvorschriften In Bundesministerium des Innern und fur Heimat Referat Grundsatz Verwaltungsdigitalisierung Verwaltungsorganisation Abgerufen am 2 August 2022 Umfassende Informationen zum Gang der Gesetzgebung Gesetzgebungsverfahren Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat abgerufen am 10 April 2021 Einzelnachweise Bearbeiten Schaubild als Uberblick zum Gesetzgebungsverfahren Animation als Uberblick zum Gesetzgebungsverfahren Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1112 Timo Hebeler Die Einbringung von Gesetzesvorlagen gem Art 76 GG In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 413 415 Rudiger Sannwald Art 76 Rn 6 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 125 175 Hartz IV Rudiger Sannwald Art 76 Rn 14 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Rudiger Sannwald Art 76 Rn 32 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1114 BVerfGE 1 144 Geschaftsordnungsautonomie Michael Sachs Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 14 Juni 2017 2 BvQ 29 17 In Juristische Schulung 2017 S 803 Timo Hebeler Die Einbringung von Gesetzesvorlagen gem Art 76 GG In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 413 Julian Kruper Lawfirm legibus solutus Legitimitat und Rationalitat des inneren Gesetzgebungsverfahrens und das Outsourcing von Gesetzentwurfen In JuristenZeitung 2010 S 661 Klaus Messerschmidt Private Gesetzgebungshelfer Gesetzgebungsoutsourcing als privatisiertes Regulierungsmanagement in der Kanzleiendemokratie In Der Staat 51 S 387 401 Deutscher Bundestag Beteiligung von Verbanden an der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung In Wissenschaftlicher Dienst Abgerufen am 6 April 2019 Bundesregierung Gesetzentwurfe und Stellungnahmen offentlich einsehbar Abgerufen am 6 April 2019 FragDenStaat de Glaserne Gesetze Bundesregierung beschliesst standardmassige Veroffentlichung von Lobby Stellungnahmen Abgerufen am 6 April 2019 Rudiger Sannwald Art 76 Rn 35 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Rudiger Sannwald Art 76 Rn 48 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Eike Michael Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen In Juristische Schulung 2010 S 119 119 120 Maik Baumerich Benjamin Fadavian Grundfalle zum Gesetzgebungsverfahren In Juristische Schulung 2017 S 1067 1067 1068 Eike Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen In Juristische Schulung 2010 S 119 120 Beratung Lesung Deutscher Bundestag abgerufen am 10 Dezember 2019 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1123 a b c Eike Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen In Juristische Schulung 2010 S 119 121 Maik Baumerich Benjamin Fadavian Grundfalle zum Gesetzgebungsverfahren In Juristische Schulung 2017 S 1067 1069 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1143 BVerfGE 37 363 382 Bundesrat BVerfGE 48 127 180 Wehrpflichtnovelle BVerfGE 112 118 140 Vermittlungsausschuss Christian Hillgruber BVerfG Urteil vom 22 September 2015 2 BvE 1 11 In Juristische Schulung 2016 S 156 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1134 Peter Huber Daniel Frohlich Die Kompetenz des Vermittlungsausschusses und ihre Grenzen In Die Offentliche Verwaltung 2005 S 322 Eike Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen In Juristische Schulung 2010 S 119 122 Hermann Butzer in Maunz Durig GG 92 EL 2020 Art 82 Rn 98 Eike Frenzel Das Gesetzgebungsverfahren Grundlagen Problemfalle und neuere Entwicklungen In Juristische Schulung 2010 S 119 123 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1175 Hermann Butze Art 82 Rn 245 ff In Theodor Maunz Gunter Durig Begr Kommentar zum Grundgesetz 93 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 45862 0 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1161 Julia Hauk Das Prufungsrecht des Bundesprasidenten im Hinblick auf die Verfassungs Europarechts und Volkerrechtskonformitat eines Gesetzes In Juristische Schulung 2017 S 93 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1163 Bodo Pieroth Art 82 Rn 3 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Michael Brenner Art 82 Rn 27 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 2 Artikel 20 82 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3732 4 Julia Hauk Das Prufungsrecht des Bundesprasidenten im Hinblick auf die Verfassungs Europarechts und Volkerrechtskonformitat eines Gesetzes In Juristische Schulung 2017 S 93 95 Hermann Butzer Art 82 Rn 201 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1170 Julia Hauk Das Prufungsrecht des Bundesprasidenten im Hinblick auf die Verfassungs Europarechts und Volkerrechtskonformitat eines Gesetzes In Juristische Schulung 2017 S 93 97 Rudiger Sannwald Art 82 Rn 17 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Hartmut Bauer Art 82 Rn 14 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band II Artikel 20 82 Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 150494 5 Geschaftsordnung des Deutschen Bundestages buzer de abgerufen am 13 April 2021 Erlauterungen zur Geschaftsordnung bundestag de abgerufen am 17 April 2021 vgl BVerfG Urteil vom 6 Marz 1952 2 BvE 1 51 LS 3a in der Fassung des Gesetzes zur Anderung des Grundgesetzes Artikel 3 20a 28 29 72 74 75 76 77 80 87 93 118a und 125a vom 27 Oktober 1994 BGBl I S 3146 Besondere Beschleunigungsphanome bei Regierungsentwurfen in Angela Schwerdtfeger Krisengesetzgebung Funktionsgerechte Organstruktur und Funktionsfahigkeit als Massstab der Gewaltenteilung Mohr Siebeck 2018 S 36 ff Leseprobe Gemeinsame Geschaftsordnung der Bundesministerien GGO Stand 22 Januar 2020 Offentliche Anhorungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 17 April 2019 Eilbedurftige Gesetzgebung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 12 Juli 2017 Hans Hofmann Georg Kleemann Eilgesetzgebung Besonderheiten im Gesetzgebungsverfahren fur sogenannte Eilgesetze ZG 2011 S 313 331 vgl Sophie Karow Das beschleunigte Parlament Die Gesetzgebungsdauer der 18 Wahlperiode des Deutschen Bundestags MIP 2018 S 64 ff S 68 Tabelle 3 Thilo Brandner Parlamentarische Gesetzgebung in Krisensituationen Zum Zustandekommen des Finanzmarktstablilisierungsgesetzes NVwZ 2009 S 211 215 Historische Debatten 16 Kontroverse um Bankenrettung bundestag de 14 August 2017 Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl und Aufenthaltsrecht Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 18 13478 vom 4 September 2017 S 27 f Bundestag in Zahlen Mehr Ordnungsrufe mehr Ermittlungen gegen Abgeordnete und uber 500 neue Gesetze In spiegel de Der Spiegel 25 Juni 2021 abgerufen am 2 Juli 2021 Amelie Flatt Arne Langner Olof Leps Model Driven Development of Akoma Ntoso Application Profiles Hrsg Springer Nature 1 Auflage Springer Nature Heidelberg 2022 ISBN 978 3 03114131 7 springer com abgerufen am 19 August 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4131720 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzgebungsverfahren Deutschland amp oldid 232660129