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Deliberation ist ein aus dem Lateinischen entlehntes Fremdwort mit der Bedeutung Beratschlagung oder Uberlegung das zugehorige Verb lautet deliberieren das Adjektiv deliberativ 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deliberation als Rechtsbegriff 2 Deliberation bei der Entscheidungsfindung offentlicher Gremien 3 Deliberative Demokratie 4 Literatur 5 Weblinks 6 FussnotenDeliberation als Rechtsbegriff BearbeitenDer Begriff entstammt dem romischen Recht Das lateinische Deliberatio bedeutete Beratschlagung Betrachtung das Bedenken Deliberare steht fur beratschlagen abreden in Bedenken ziehen Aufschub nehmen 2 Publilius Syrus wird das Rechtssprichwort zugeschrieben Deliberandum est diu quod statuendum est semel Es ist langere Zeit zu bedenken was ein fur allemal festzusetzen ist 3 Der lateinische Terminus fur Deliberationsrecht ist Deliberandi ius Wie dieser entstammt auch der Begriff Deliberationsfrist dem romischen Recht Letzterer bezeichnet die Frist im Sinne einer Bedenkzeit Spatium deliberandi Beneficium deliberandi die einem Erben zugestanden wird um sich bezuglich der Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft zu entscheiden 4 Deliberation bei der Entscheidungsfindung offentlicher Gremien BearbeitenEine Deliberativstimme ist eine nur beratende d h in Erwagung zu ziehende aber nicht abstimmungsberechtigte Stimme im Gegensatz zur Dezisivstimme 5 Im alteren Staatsrecht kam das Deliberationsrecht z B den Standen oder der Volksvertretung zu In heutiger Zeit findet man in nach Kammern geschiedenen Legislativorganen gelegentlich auch eine mit lediglich beratender Stimme beratende Kammer Konsultativkammer oder Konsultativrat sie sind zumeist nur noch eine Erganzung zur legislativen Kammer Parlament eine Ausnahme bilden mehrheitlich die Monarchien der arabischen Golfstaaten wo weiterhin deliberative Elemente vorherrschen vgl hierzu Madschlis Schura Im deutschen Verwaltungsrecht findet man etliche Deliberationselemente in Organisationsgesetzen und besonders im Verwaltungsverfahrensrecht Verwaltungsverfahrensgesetze der deutschen Lander und des Bundes z B verpflichtet 28 Abs 1 in fast allen Verwaltungsverfahrensgesetzen textgleiche Vorschrift jede Verwaltungsbehorde bevor sie einen belastenden Verwaltungsakt erlasst den Beteiligten anzuhoren Ausnahmen in 28 Abs 2 und 3 und hat dessen Ausserungen regelmassig zu erwagen Begrundungspflicht wenn sie diese nicht berucksichtigt Im deutschen Gemeindeverfassungsrecht kommt das Deliberationsrecht z B den Ortsbeiraten z B in Hessen und Schleswig Holstein Ortsbeirat in Niedersachsen und im Saarland Ortsrat in Bremen Beirat und in Mecklenburg Vorpommern Ortsteilvertretung Diese Ebene der gemeindlichen Demokratie wird zwar direkt gewahlt die Gremien haben aber regelmassig weder ein Budgetrecht noch konnen sie verbindliche Beschlusse fassen ihnen kommt lediglich ein qualifiziertes Anhorungsrecht ahnlich dem der Ausschusse der Gemeindeparlamente Gemeindevertretung Rat usw oder Deputationen zu Ausnahmen sind sowohl fur Ortsbeirate wie fur Ausschusse beschliessende Ausschusse moglich Sie haben eine meist wichtige Stimme im beschluss vorbereitenden Verfahren fur das parlamentarische Entscheidungsgremien Rechtlich verbindlich wird letztlich im Beschlussorgan Parlament entschieden und beschlossen In Bremen entscheidet die Stadtburgerschaft Bremen als Gemeinderat mit ihren Deputationen in den kommunalen Belangen der Stadt Bremen Im Beschwerdeverfahren der Soldaten in Deutschland wird das zeitliche Element Aufschub nehmen haufig fur empfehlenswert gehalten etwa in der Gepflogenheit vor Erhebung der formlichen Beschwerde eine Nacht zu schlafen schon zu Zeiten der preussischen Armee Nach der deutschen Wehrbeschwerdeordnung ist diese Gepflogenheit Militarische Nacht fur das beschwerderechtliche Vermittlungsverfahren 4 Abs 2 WBO verbindlich vorgeschrieben Im gerichtlichen Verfahren in Deutschland hat jeder Richter die Gegenseite zu horen und ihren Vortrag zu bedenken rechtliches Gehor vor Gericht 6 und bei rechtlicher Relevanz mitzuteilen wie mit welchem Ergebnis er der Argumentation folgen bzw nicht folgen will Deliberative Demokratie Bearbeiten Hauptartikel Deliberative Demokratie Auf dem Grundgedanken intensiver Deliberation zwischen Burgern baut das Demokratiemodell der Deliberativen Demokratie auf Kernprinzip ist dass durch Beratung sachlicher Argumente Konsens durch Uberzeugung angestrebt wird Im Unterschied z B zu einem partizipativen Demokratiemodell wird nicht die Beteiligung moglichst vieler im Unterschied zu einem reprasentativen Demokratiemodell nicht die Mitentscheidung von durch ein Verfahren z B Wahl legitimierten Entscheidern angestrebt Benjamin R Barber schlagt in Starke Demokratie denn auch Deliberation durch zufallig bestimmte Gruppen vor um die Rolle von Eigeninteresse bei Entscheidungen zugunsten von Deliberation zu beschranken Deliberation gelingt so die Annahme nur bei freien und gleichen Burgern 7 8 Literatur BearbeitenJuan Carlos Velasco Deliberation deliberative Demokratie PDF 1 MB In Enzyklopadie Philosophie Hrsg von Hans Jorg Sandkuhler 2 Aufl Felix Meiner Hamburg 2010 S 360 363 Weblinks BearbeitenSuche nach Deliberation In Deutsche Digitale Bibliothek Suche nach Deliberation im Online Katalog der Staatsbibliothek zu Berlin Preussischer Kulturbesitz Achtung Die Datenbasis hat sich geandert bitte Ergebnis uberprufen und SBB 1 setzen Fussnoten Bearbeiten Allgemeine Bedeutung des Substantives nach Duden Fremdworterbuch 8 Auflage 2005 Dort wird auch das Verb erwahnt Adjektiv nach Mackensen Grosses Deutsches Worterbuch 1977 Nach Samuel Oberlander Hrsg Lexicon Juridicum Romano Teutonicum unveranderter Nachdruck der 4 Auflage Nurnberg 1753 Bohlau Verlag 2000 Dortige Schreibweise ubernommen Lat dt nach Detlef Liebs Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichworter C H Beck Munchen 1982 1997 Nach Duden Fremdworterbuch und Deliberandi jus nach Lexicon Juridicum Romano Teutonicum sowie Konrad Fuchs Heribert Raab Worterbuch zur Geschichte Band 1 dtv Munchen 1996 ISBN 3 423 03364 9 Nach Duden Fremdworterbuch 9 Auflage 2007 Art 103 Abs 1 Grundgesetz Jurgen Habermas Theorie kommunikativen Handelns 1 Auflage Suhrkamp Frankfurt am Main 1981 ISBN 978 3 518 28775 0 S 280 vgl insg Rainer Olaf Schultze Deliberative Demokratie In Dieter Nohlen Rainer Olaf Schultze Suzanne S Schuttemeyer Hrsg Lexikon der Politik 1 Auflage Band 7 C H Beck Munchen 1998 ISBN 3 406 36911 1 S 108 110 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deliberation amp oldid 217428802