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Dieser Artikel behandelt den Grundungsvertrag der EU in der heutigen Fassung Fur die ursprungliche Fassung von 1992 siehe Vertrag von Maastricht Fur den letzten Anderungsvertrag von 2007 siehe Vertrag von Lissabon Der Vertrag uber die Europaische Union EU Vertrag EUV ist der Grundungsvertrag der Europaischen Union EU Zusammen mit dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV bildet er ausdrucklich als die Vertrage siehe hierzu Die Vertrage EUV AEUV zu bezeichnen die primarrechtliche Grundlage des politischen Systems der EU Bisweilen werden diese Vertrage deshalb auch als europaisches Verfassungsrecht bezeichnet formal sind sie jedoch volkerrechtliche Vertrage zwischen den EU Mitgliedstaaten Die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon am 13 Dezember 2007Der EU Vertrag wurde am 7 Februar 1992 in Maastricht abgeschlossen und ist deshalb in seiner ursprunglichen Version auch als Vertrag von Maastricht bekannt Er erfuhr spater mehrere Anderungen namlich durch den Vertrag von Amsterdam 1997 den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007 Er besteht aus 55 Artikeln in denen insbesondere die Bestimmungen zu den demokratischen Grundsatzen der Europaischen Union zu ihren Organen und zur Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik niedergelegt sind Die weiteren Regelungen uber die Funktionsweise der EU finden sich im weitaus umfangreicheren AEU Vertrag Beide Vertrage sind rechtlich gleichrangig und erganzen sich gegenseitig Ihre geplante Zusammenlegung zum Vertrag uber eine Verfassung fur Europa scheiterte 2005 an der Ablehnung bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden siehe Vertrag uber eine Verfassung fur Europa Der EU Vertrag ist in den 24 Amtssprachen der Europaischen Union abgefasst und in jeder Sprachversion gleichermassen rechtsverbindlich Inhaltsverzeichnis 1 Struktur 2 Inhalte 2 1 Praambel 2 2 Gemeinsame Bestimmungen 2 3 Bestimmungen uber die demokratischen Grundsatze 2 4 Bestimmungen uber die Organe 2 5 Bestimmungen uber eine verstarkte Zusammenarbeit 2 6 Bestimmungen uber das auswartige Handeln der EU 2 7 Schlussbestimmungen 3 Verfahren zur Vertragsanderung 4 Zeittafel der Europaischen Vertrage 5 Literatur 6 WeblinksStruktur BearbeitenDer EU Vertrag besteht aus einer Praambel und 55 Artikeln die zu sechs Titeln zusammengefasst sind Im Einzelnen ist er folgendermassen aufgebaut PraambelI Gemeinsame Bestimmungen Artikel 1 8 II Bestimmungen uber die demokratischen Grundsatze Artikel 9 12 III Bestimmungen uber die Organe Artikel 13 19 IV Bestimmungen uber eine verstarkte Zusammenarbeit Artikel 20 V Allgemeine Bestimmungen uber das auswartige Handeln der Union und besondere Bestimmungen uber die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Artikel 21 46 VI Schlussbestimmungen Artikel 47 55 Dem Vertrag angehangt sind die Charta der Grundrechte der Europaischen Union vgl Art 6 EUV sowie 37 Protokolle und 2 Anhange vgl Art 51 EUV die ebenfalls zum Primarrecht der Europaischen Union zahlen Keine eigene Rechtskraft oder bindende Wirkung besitzen die Erlauterungen zur Charta der Grundrechte und die 50 gemeinsamen Erklarungen die die Regierungskonferenz im Zuge der Vertragsreform von Lissabon abgegeben hat Beide dienen als Interpretationshilfe und konnen etwa fur Gerichtsentscheidungen unterstutzend herangezogen werden siehe Auslegung Recht Die 15 einseitigen Erklarungen einzelner Mitgliedstaaten verdeutlichen deren Standpunkte zu bestimmten Aspekten sie haben ebenfalls keine eigene Rechtskraft Die drei Saulen der Europaischen UnionInhalte BearbeitenPraambel Bearbeiten Die Praambel des EU Vertrags betont unter anderem den Entschluss der Mitgliedstaaten den mit der Grundung der Europaischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozess der europaischen Integration auf eine neue Stufe zu heben und den Prozess der Schaffung einer immer engeren Union der Volker Europas weiterzufuhren Bei dieser Formulierung die auf die Ursprungsversion von 1992 zuruckgeht handelte es sich um einen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich die auf das Ziel des europaischen Foderalismus verweisen wollten und Grossbritannien das darin eine Bedrohung fur die nationale Souveranitat sah Die Praambel lasst daher die Frage nach der Finalitat der Europaischen Union offen deutet jedoch das Ziel einer weiterfuhrenden Integration an Im Zuge der Debatte uber den Vertrag uber eine Verfassung fur Europa wurde 2004 zudem uber die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Praambel diskutiert Dieser wurde von Staaten wie Italien und Polen sowie christdemokratischen Parteien in verschiedenen anderen Landern gefordert scheiterte aber insbesondere an der Ablehnung Frankreichs Als Kompromisslosung einigte man sich auf die Formulierung schopfend aus dem kulturellen religiosen und humanistischen Erbe Europas die durch den Vertrag von Lissabon in die Praambel des EU Vertrags eingefugt wurde Gemeinsame Bestimmungen Bearbeiten Art 1 EUV bestimmt die Grundung der Europaischen Union seit dem Vertrag von Lissabon als Rechtsnachfolgerin der Europaischen Gemeinschaft Daraufhin werden in Art 2 EUV die Werte der EU festgelegt Diese umfassen insbesondere die Achtung der Menschenwurde Freiheit Demokratie Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit Art 3 EUV nennt die Ziele der EU die mit nationalen Staatszielen zu vergleichen sind Im Vergleich zu nationalen Verfassungen nehmen die Ziele der Union allerdings einen wichtigeren Stellenwert ein da sie die Legitimationsgrundlage fur die supranationalen Kompetenzen der EU bilden Die EU darf nur tatig werden um die genannten Ziele zu erfullen Der Zielkatalog ist daher recht umfangreich und bezieht sich unter anderem auf die Forderung des Friedens die Bildung eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts den Europaischen Binnenmarkt den Umweltschutz die Bekampfung sozialer Ausgrenzung die Wahrung der kulturellen Vielfalt usw Die Zielformulierungen sind eher allgemein gehalten und werden teilweise im AEU Vertrag noch naher spezifiziert Art 4 f EUV regelt die Grundprinzipien fur die Ausubung der Zustandigkeiten der EU Er verpflichtet die Union und die Mitgliedstaaten auf wechselseitigen Respekt und loyale Zusammenarbeit Art 5 EUV fuhrt das Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung an dem zufolge die EU nur in den Bereichen tatig werden darf fur die ihr im Vertragstext ausdrucklich die Zustandigkeit ubertragen wurde Ausserdem legt er das Subsidiaritatsprinzip fest nach dem die Union nur tatig werden darf wenn die angestrebten Ziele nicht ebenso gut auf nationaler oder lokaler Ebene erreicht werden konnten Das Verhaltnismassigkeitsprinzip schliesslich bestimmt dass die Massnahmen der EU nicht weiterreichen durfen als zur Erfullung der Unionsziele erforderlich ist Art 6 EUV regelt den Grundrechtsschutz in der EU und verweist hierfur auf die EU Grundrechtecharta die Europaische Menschenrechtskonvention sowie die gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten Art 7 EUV bestimmt ein Verfahren durch das EU Mitgliedstaaten die gegen die Menschenrechte verstossen bestimmte Rechte entzogen werden konnen die sich aus der EU Mitgliedschaft ergeben Suspendierung der EU Mitgliedschaft Dies betrifft insbesondere das Stimmrecht im Rat der EU Da kein Staat aus der Europaischen Union ausgeschlossen werden kann und auch eine dem deutschen Bundeszwang entsprechende Regelung im EU Vertrag nicht existiert ist die Suspendierung der Mitgliedschaft das harteste Druckmittel der EU gegenuber den Mitgliedstaaten Sie wurde jedoch noch nie angewandt Art 8 EUV schliesslich verpflichtet die EU auf gute Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten Bestimmungen uber die demokratischen Grundsatze Bearbeiten Der zweite Titel des EU Vertrags enthalt die Bestimmungen zur Unionsburgerschaft Art 9 EUV betont die Rolle der reprasentativen Demokratie und der europaischen politischen Parteien Art 10 EUV Er unterstreicht die Bedeutung der Burgerbeteiligung und legt die Grundsatze der Europaischen Burgerinitiative fest Art 11 EUV Art 12 regelt die Rolle der nationalen Parlamente die im politischen System der EU insbesondere die Funktion eines Subsidiaritatswachters erfullen Bestimmungen uber die Organe Bearbeiten Hauptquartier der Europaischen Kommission in Brussel Berlaymont Gebaude Titel III des EU Vertrags legt den institutionellen Rahmen der EU fest Dieser umfasst das Europaische Parlament Art 14 EUV den Europaischen Rat Art 15 EUV den Rat der Europaischen Union im Vertrag nur Rat genannt Art 16 EUV die Europaische Kommission Art 17 EUV den Gerichtshof der Europaischen Union Art 19 EUV sowie die Europaische Zentralbank und den Europaischen Rechnungshof im Vertrag nur Rechnungshof genannt Art 13 EUV Als beratende Institutionen werden der Wirtschafts und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen genannt Zu all diesen Institutionen finden sich im AEU Vertrag noch weitere Regelungen Mit einem eigenen Artikel Art 18 EUV wird zudem die Rolle des Hohen Vertreters der EU fur Aussen und Sicherheitspolitik erlautert Bestimmungen uber eine verstarkte Zusammenarbeit Bearbeiten Titel IV des EU Vertrags der nur aus einem Artikel besteht beinhaltet die Regelungen zur verstarkten Zusammenarbeit Art 20 EUV Durch dieses besondere Verfahren kann eine Gruppe von EU Mitgliedstaaten vertiefte Integrationsschritte ergreifen auch wenn sich andere Mitgliedstaaten noch nicht daran beteiligen wollen Bestimmungen uber das auswartige Handeln der EU Bearbeiten Die Aussenpolitik ist das einzige Politikfeld der Europaischen Union das nicht im AEU Vertrag sondern im EU Vertrag geregelt ist Dies hat seine historische Ursache im Drei Saulen Modell der EU das der Vertrag von Maastricht ursprunglich begrundete Wahrend fur die Wirtschaftspolitik supranationale Entscheidungsverfahren galten die im EG Vertrag dem spateren AEU Vertrag festgelegt waren blieben die Innen und die Aussenpolitik rein intergouvernemental und waren im EU Vertrag geregelt Durch den Vertrag von Lissabon wurde die Drei Saulen Struktur aufgelost die nunmehr ebenfalls supranational ausgeubte EU Innenpolitik wurde in den AEU Vertrag ubernommen Nur die Aussenpolitik fur die weiterhin intergouvernementale Verfahren gelten verblieb im EU Vertrag Titel V der die Bestimmungen uber die Aussenpolitik der EU enthalt ist der umfangreichste des Vertrags Er legt zunachst allgemeine Grundsatze fest an denen sich das auswartige Handeln der EU orientieren muss insbesondere Prinzipien wie Demokratie und Respekt der Menschenrechte sowie die Grundsatze der Charta der Vereinten Nationen Durch das Koharenzgebot werden die verschiedenen aussenpolitischen Akteure der EU auf eine wechselseitige Abstimmung verpflichtet Art 21 EUV Als entscheidendes Beschlussorgan fur die strategischen Interessen und Ziele wird der Europaische Rat festgelegt Art 22 EUV Anschliessend werden im Einzelnen die Verfahren der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik Art 22 ff EUV einschliesslich der Gemeinsamen Sicherheits und Verteidigungspolitik Art 42 ff EUV erlautert Schlussbestimmungen Bearbeiten Der Schlusstitel des EU Vertrags umfasst Bestimmungen verschiedener Art Art 47 EUV legt die Rechtspersonlichkeit der EU fest und ermoglicht ihr so als eigenstandiges Volkerrechtssubjekt zu agieren Art 48 EUV erlautert die Anderungsverfahren fur den Vertrag siehe unten In Art 49 EUV wird das Verfahren fur den Beitritt neuer Mitgliedstaaten erlautert in Art 50 EUV das Recht der Mitgliedstaaten zum Austritt aus der Union festgelegt Die ubrigen Artikel fugen die Protokolle und Anhange ins Vertragsrecht ein Art 51 EUV und legen den die EU Mitgliedstaaten umfassenden raumlichen Geltungsbereich Art 52 EUV sowie die unbegrenzte zeitliche Geltungsdauer Art 53 EUV des Vertrags fest bestimmen das Ratifikationsverfahren Art 54 EUV und die 24 amtlichen Sprachversionen des Vertrags Art 55 EUV Verfahren zur Vertragsanderung BearbeitenAls volkerrechtliche Vertrage kann der Wortlaut von EU Vertrag und AEU Vertrag prinzipiell durch Anderungsvertrage geandert werden die ebenfalls den Rang volkerrechtlicher Vertrage haben Dies geschah bislang durch den Vertrag von Amsterdam 1997 den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2007 Diese Vertragsreformen wurden jeweils von einer Regierungskonferenz ausgearbeitet und anschliessend von allen Mitgliedstaaten einzeln ratifiziert Auch wenn die Modalitaten dieser Vertragsanderungen bereits seit Grundung der EGKS jeweils im Primarrecht festgeschrieben waren folgten sie im Wesentlichen den Standardverfahren die im Wiener Ubereinkommen uber das Recht der Vertrage festgelegt sind Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bestimmt der EU Vertrag allerdings selbst spezielle Anderungsverfahren wie Vertragsreformen kunftig vor sich gehen sollen Art 48 Dabei wird zwischen einem ordentlichen Anderungsverfahren und vereinfachten Anderungsverfahren unterschieden wobei letztere in speziellen Fallen nicht unbedingt eine Ratifikation durch die nationalen Parlamente erfordern Allerdings ist in jedem Fall ein einstimmiger Beschluss der nationalen Regierungen notwendig Eine Veranderung des EU Vertrags ist daher im Normalfall erheblich schwieriger zu erreichen als eine Anderung nationaler Verfassungen Das ordentliche Anderungsverfahren kann durch die Regierung jedes Mitgliedstaats das Europaische Parlament oder die Europaische Kommission eingeleitet werden die dem Rat Reformentwurfe vorlegen welcher die Entwurfe an den Europaischen Rat ubermittelt und die nationalen Parlamente in Kenntnis setzt Dieser entscheidet dann uber die Einsetzung eines Europaischen Konvents der sich aus Vertretern der nationalen Parlamente der nationalen Regierungen des Europaischen Parlaments und der Kommission zusammensetzt Dieser Konvent entwickelt daraufhin Empfehlungen die er im Konsens annimmt und einer Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten vorlegt Diese arbeitet dann einen Anderungsvertrag aus der anschliessend von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss Bei nur kleineren Anderungen kann der Europaische Rat auf die Einsetzung eines Konvents verzichten und selbst das Mandat fur die Regierungskonferenz festlegen Dies entsprache dem bei den bisherigen Vertragsanderungen ubliche Vorgehen Das vereinfachte Anderungsverfahren ist nur fur den dritten Teil des AEU Vertrags moglich in dem die internen Politikfelder der EU geregelt sind Hier kann der Europaische Rat selbst einen Beschluss erlassen durch den der Vertrag geandert wird Er beschliesst dabei einstimmig nach Anhorung des Europaischen Parlaments und der Kommission sowie gegebenenfalls der Europaischen Zentralbank wenn Wahrungsfragen betroffen sind Der Beschluss darf keine Ausweitung der Zustandigkeiten der EU umfassen und tritt erst in Kraft wenn alle Mitgliedstaaten ihm im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben In zahlreichen Mitgliedstaaten unter anderem in Deutschland ist ein solcher Beschluss nur nach Zustimmung des nationalen Parlaments moglich Ein weiteres vereinfachtes Anderungsverfahren betrifft die Politikbereiche in denen der Rat der Europaischen Union dem Vertragstext zufolge einstimmig beschliesst Durch einen einstimmigen Beschluss des Europaischen Rates kann hier zum Mehrheitsverfahren ubergegangen werden sog Passerelle Klausel Ausgenommen sind dabei Beschlusse im militarischen oder verteidigungspolitischen Bereich wo immer das Einstimmigkeitsprinzip gilt Ausserdem kann in Bereichen fur die ein besonderes Gesetzgebungsverfahren gilt durch einen einstimmigen Beschluss des Europaischen Rates das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingefuhrt werden In beiden Fallen muss das Europaische Parlament dem Beschluss des Europaischen Rates zustimmen Ausserdem hat jedes nationale Parlament wahrend einer sechsmonatigen Frist die Moglichkeit ein Veto gegen einen derartigen Beschluss einzulegen In einigen Mitgliedstaaten darunter Deutschland muss das nationale Parlament den Beschluss sogar ausdrucklich unterstutzen damit die Regierung im Europaischen Rat dafur stimmen kann Zeittafel der Europaischen Vertrage BearbeitenUnterz In KraftVertrag 19481948BrusselerPakt 19511952Paris 19541955PariserVertrage 19571958Rom 19651967Fusions vertrag 19861987EinheitlicheEuropaische Akte 19921993Maastricht 19971999Amsterdam 20012003Nizza 20072009Lissabon Europaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen UnionEuropaische Atomgemeinschaft Euratom Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl EGKS Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union EU Europaische Wirtschaftsgemeinschaft EWG Europaische Gemeinschaft EG Justiz und Inneres JI Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS Europaische Politische Zusammenarbeit EPZ Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP Westunion WU Westeuropaische Union WEU aufgelost zum 1 Juli 2011 Literatur BearbeitenRudolf Geiger Daniel Erasmus Khan Markus Kotzur EUV AEUV Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der der Europaischen Union Kommentar 5 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59701 5 Rudolf Streinz EUV AEUV Kommentar 2 Auflage Munchen 2011 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60254 2Weblinks BearbeitenKonsolidierte Fassungen des Vertrags uber die Europaische Union und des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union In Amtsblatt der Europaischen Union C 202 vom 7 Juni 2016 Vertrage in der konsolidierten Fassung mit Stand des Jahres 2010 uber die Europaische Union uber die Arbeitsweise der Europaischen Union samt Protokollen und Erklarungen und Charta der Grundrechte der Europaischen Union einschliesslich Berichtigungen und Anpassungen In Amtsblatt der Europaischen Union C 83 vom 30 Marz 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Vertrage der Europaischen Union und GemeinschaftenGeltende Vertrage Vertrag uber die Europaische Union Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Euratom Vertrag Grundungs undAnderungsvertrage EGKS Vertrag 1951 Romische Vertrage EWG Vertrag Euratom Vertrag 1957 Fusionsvertrag 1965 Erster Finanzvertrag 1970 Zweiter Finanzvertrag 1975 Einheitliche Europaische Akte 1986 Vertrag von Maastricht 1992 Vertrag von Amsterdam 1997 Vertrag von Nizza 2001 Vertrag von Lissabon 2007 Beitritts undAustrittsvertrage 1972 1979 Gronland Vertrag 1984 1985 1994 2003 2005 2011 Brexit 2020 Abgelehnte Vertrage EVG Vertrag 1952 Vertrag uber eine Verfassung fur Europa 2004 Politikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeitennach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik Zustandigkeitennach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Politik im Bereich Grenzkontrollen Asyl und Einwanderung Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Bildungspolitik Sportpolitik Kulturpolitik 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