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Die Unionsburgerschaft der Europaischen Union besitzen alle Staatsangehorigen der Mitgliedstaaten der Europaischen Union laut Art 20 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV und Art 9 Satz 2 und 3 des EU Vertrages Aus der Unionsburgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsburger insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten deren Staatsangehorigkeit sie nicht besitzen Passkontrolle am Flughafen Madrid Barajas mit Umleitung fur Unionsburger und Schweizer Norweger Islander 2009Inhaltsverzeichnis 1 Staatsangehorige eines Mitgliedstaates 1 1 Danische Staatsangehorige ohne Unionsburgerschaft 1 2 Staatsangehorige der britischen Krone ohne Unionsburgerschaft 1 3 Ruhende Unionsburgerschaft 1 4 Verlust der Unionsburgerschaft durch Verlust der Staatsangehorigkeit 1 5 Unionsburgerschaft bei Mehrfachstaatsangehorigkeit 2 Der Burger in der Union 2 1 Diskriminierungsverbot 2 2 Freizugigkeit Recht auf Aufenthalt und wirtschaftliche Betatigung 2 3 Sozialleistungen 2 4 Kommunalwahlrecht 2 5 Europawahlrecht 2 6 Diplomatischer und konsularischer Schutz 2 7 Petitions und Beschwerderecht 3 Privilegierte Drittstaatsangehorige 4 Statistik 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseStaatsangehorige eines Mitgliedstaates BearbeitenDie Unionsburgerschaft ist keine eigene Staatsburgerschaft sondern erganzt die nationale Staatsangehorigkeit ohne diese zu ersetzen Das europaische Recht trifft somit keine eigenstandigen Regelungen uber den Erwerb der Unionsburgerschaft Dies ist insoweit problematisch als es in einzelnen Mitgliedstaaten verschiedene Kategorien der Staatsangehorigkeit gibt Die Einwohner spezieller Gebiete der Europaischen Union haben teilweise keine vollstandigen Staatsburgerrechte Dies betrifft einerseits die aussereuropaischen Territorien der Mitgliedstaaten andererseits aber auch in Europa gelegene Gebiete mit Sonderstatus Dadurch werden auch noch nicht vollstandig geklarte Probleme in Bezug auf die Unionsburgerschaft aufgeworfen So gibt es Staatsangehorige bestimmter Mitgliedstaaten die keine Unionsburger sind und andere deren Staatsangehorigkeit und damit die Unionsburgerschaft ruhen In einer Erklarung zum Vertrag von Maastricht wurde festgelegt dass die Mitgliedstaaten bekannt geben konnen welcher Personenkreis als eigener Staatsangehoriger im Sinne des Unionsrechts zu betrachten ist Somit bestimmen allein die Mitgliedstaaten welche ihrer Staatsangehorigen die Rechtsstellung eines Unionsburgers erhalten Danische Staatsangehorige ohne Unionsburgerschaft Bearbeiten Die autonomen Faroerinseln sind danisches Hoheitsgebiet die Faringer besitzen die danische Staatsangehorigkeit Beim Beitritt Danemarks zur EG wurde jedoch im Beitrittsvertrag festgehalten dass die Faroer nicht der EG beitreten Art 4 des Protokolls Nr 2 zur Beitrittsakte legt somit fest dass die auf den Faroern ansassigen Staatsangehorigen nicht als Staatsangehorige eines Mitgliedstaates angesehen werden Gronlander sind ebenfalls danische Staatsangehorige Das autonome danische Gebiet Gronland wurde jedoch ruckwirkend 1985 aus dem Anwendungsbereich der Vertrage ausgenommen Die Faringer und die Gronlander besitzen danische Reisepasse Anstelle des Aufdrucks Den Europaeiske Union steht jedoch Foroyar bzw Kalaallit Nunaat Damit wird auch nach aussen deutlich dass die Angehorigen der autonomen danischen Regionen keine Unionsburger sind In der Praxis haben allerdings Faringer und Gronlander die Wahl sich einen lokalen oder einen europaischen Reisepass ausstellen zu lassen Staatsangehorige der britischen Krone ohne Unionsburgerschaft Bearbeiten Nach dem Austritt des Vereinigten Konigreichs aus der Europaischen Union haben die Staatsangehorigen dieses Landes die Unionsburgerschaft verloren Schon zuvor waren die britischen Kanalinseln Guernsey und Jersey sowie die Isle of Man als unmittelbarer Kronbesitz des britischen Konigshauses kein Teil des Vereinigten Konigreichs und nach Art 355 Abs 5 AEUV nicht Teil der EU Die Manxer und die Einwohner der Kanalinseln waren somit grundsatzlich keine Unionsburger Die Insulaner mit Gross Eltern aus dem Vereinigten Konigreich die dort geboren wurden oder sich fur eine Dauer von mindestens funf Jahren im Vereinigten Konigreich aufgehalten haben hatten nach Art 6 des Protokolls Nr 3 zur Beitrittsakte durch diese enge Verbindung mit dem Vereinigten Konigreich auch die Unionsburgerschaft erworben Durch diese Regelung genossen nur noch wenige Insulaner nicht die Vorzuge des Unionsburgerstatus Es gab entsprechend britische Passe British Islands Bailiwick of Guernsey mit dem Aufdruck European Union oder ohne ihn Entsprechendes galt fur Jersey und die Isle of Man Unabhangig davon sind die Inselbewohner als British Citizens britische Staatsangehorige ersten Ranges Ruhende Unionsburgerschaft Bearbeiten Das spanische Staatsangehorigkeitsrecht kennt eine ruhende Staatsangehorigkeit aufgrund verschiedener Abkommen uber die doppelte Staatsangehorigkeit mit zwolf lateinamerikanischen Staaten Spanische Staatsangehorige die in einen dieser Staaten umsiedeln und dort eine lokale Staatsangehorigkeit annehmen verlieren die spanische Staatsangehorigkeit nicht diese ruht jedoch bis zu einer allfalligen erneuten Wohnsitznahme in Spanien Mit diesem Ruhen erloschen zeitweilig alle Rechte und Pflichten aus der spanischen Staatsangehorigkeit also auch die Unionsburgerschaft Die ausgewanderten Spanier und deren Nachfahren sind somit eine Art Unionsburger in Wartestand Dieses Rechtsinstrument wird nach und nach auch ruckwirkend auf vor Inkrafttreten der Vorschrift ausgewanderte Spanier und deren Nachfahren angewandt wenn diese eine entsprechende Erklarung abgeben Verlust der Unionsburgerschaft durch Verlust der Staatsangehorigkeit Bearbeiten Das Staatsangehorigkeitsrecht der Mitgliedstaaten sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Verlust der Staatsangehorigkeit kraft Gesetzes oder durch Verwaltungsakt vor so z B durch die freiwillige Annahme einer anderen Staatsangehorigkeit oder durch Rucknahme einer erschlichenen Einburgerung Falls die andere Staatsangehorigkeit die eines Drittstaates ist geht damit automatisch die Unionsburgerschaft verloren Es gibt Stimmen in der Literatur die dies kritisch sehen da durch eine nationalstaatliche Entscheidung in eine europaische Rechtsposition eingegriffen wird Mit dem Rottmann Urteil 1 stellte der EuGH 2010 klar dass das Staatsangehorigkeitsrecht grundsatzlich in der Zustandigkeit des nationalen Gesetzgebers liegt und auch die Rucknahme der erschlichenen Staatsangehorigkeit mit dem Europarecht vereinbar ist Dies gilt selbst dann wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird Im Rahmen von Verhaltnismassigkeitserwagungen ist jedoch der Verlust der Unionsburgerschaft zu berucksichtigen Dies kann es notwendig machen dem Betroffenen eine Frist einzuraumen in welcher er versuchen kann die Staatsangehorigkeit seines Herkunftsmitgliedstaats wiederzuerlangen Unionsburgerschaft bei Mehrfachstaatsangehorigkeit Bearbeiten Besitzt der Staatsangehorige eines Mitgliedstaates eine weitere Staatsangehorigkeit oder mehrere von Drittstaaten bleibt die Unionsburgerschaft unberuhrt Die anderen Staatsangehorigkeiten sind dabei unbeachtlich sie bestehen jedoch daneben mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten nach dem nationalen Recht der Drittstaaten Es steht dabei den Mitgliedstaaten nicht zu die Wirksamkeit der Staatsangehorigkeit eines anderen Mitgliedstaates nach dem eigenen nationalen Recht zu beurteilen So ist eine spanische Rechtsvorschrift wonach der Staatsangehorigkeit Vorrang eingeraumt wird die dem gewohnlichen Aufenthalt des Betroffenen vor seiner Einreise nach Spanien entspricht dann nicht anwendbar wenn ein Unionsburger dadurch in dieser Rechtsposition beschrankt wird 2 Der Burger in der Union BearbeitenGemeinsames Design der Reisepasse der Mitglieder der Europaischen Union nbsp nbsp nbsp nbsp Farbe Burgunderrot Name und Wappen des Mitgliedsstaates und Titel Europaische Union Der Begriff der Unionsburgerschaft wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht im Art 17 EG Vertrag eingefuhrt Der Burger der Staatsangehoriger eines Mitgliedstaates der Europaischen Union ist ist dadurch seit 1992 automatisch zugleich Unionsburger Seit dem 1 Dezember 2009 ist die Unionsburgerschaft durch den Lissabonvertrag in Art 20 uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV geregelt Die Unionsburgerschaft erganzt die nationale Staatsburgerschaft ersetzt sie aber nicht Der Erwerb einer nationalen Staatsangehorigkeit richtet sich ausschliesslich nach dem jeweiligen nationalen Recht In Deutschland werden nichtdeutsche Unionsburger umgangssprachlich EU Auslander genannt Durch die Unionsburgerschaft entsteht zwischen Burger und Union ein Rechtsverhaltnis das Rechte und Pflichten beinhaltet Allerdings sind Pflichten fur die Burger etwa eine europaische Wehrpflicht bislang nicht vorgesehen Zu den Rechten gehoren insbesondere Freizugigkeit Diskriminierungsverbot Kommunalwahlrecht am Wohnort Wahlrecht zum Europaischen Parlament diplomatischer und konsularischer Schutz Petitions und Beschwerderecht und das Recht in einer der Amtssprachen der Europaischen Union mit der EU zu kommunizieren und in der gleichen Sprache eine Antwort zu erhalten Diskriminierungsverbot Bearbeiten Fur Unionsburger gilt das aus Art 18 Satz 1 AEUV folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehorigkeit Damit ist jegliche rechtliche Schlechterstellung des Unionsburgers vor allem gegenuber einem Inlander aber auch gegenuber anderen Auslandern Drittstaatsangehorigen untersagt Im Umkehrschluss bedeutet dies dass dem Unionsburger jeweils die gunstigste Rechtsposition zusteht die einem beliebigen anderen aufgrund der Staatsangehorigkeit zustunde sog Meistbegunstigung Damit wirken sich Privilegierungen aufgrund bilateraler Vertrage indirekt auf alle Unionsburger aus Zu unterscheiden ist zwischen direkter und indirekter Diskriminierung Eine direkte Diskriminierung fusst unmittelbar auf der auslandischen Staatsangehorigkeit Diese liegt vor wenn Auslander von bestimmten Leistungen ausgeschlossen werden ihre Rechtsverstosse hoher sanktioniert werden oder sie hohere Gebuhren zahlen mussen Eine indirekte Diskriminierung liegt vor wenn sich die schlechtere Rechtsposition nicht aus der auslandischen Staatsangehorigkeit sondern z B aus einem Wohnsitz im Ausland ergibt einen Wohnsitz im Ausland haben typischerweise eben Auslander Ob ein Verstoss gegen das indirekte Diskriminierungsverbot vorliegt ist haufig schwer festzustellen Nur weil von einer belastenden Allgemeinverfugung mehr EU Auslander als Inlander betroffen sind muss diese nicht diskriminierend sein Wenn durch die Verfugung jedoch gezielt Auslander getroffen werden sollen ware diese unzulassig Jedoch ist eine Schlechterstellung dann nicht verboten wenn sie durch europaisches Recht zugelassen ist oder auf sachgerechten Grunden beruht So ist zum Beispiel die Erhebung einer Sicherheitsleistung gegenuber Betroffenen ohne festen Wohnsitz im Inland bei Verkehrsverstossen auch gegenuber Unionsburgern so lange zulassig wie die volkerrechtlichen Vereinbarungen uber die Vollstreckung des Bussgeldes im Ausland nicht wirksam sind Kein sachgerechter Grund ist jedoch ein hoherer Verwaltungsaufwand zum Versenden von Bescheiden usw ins Ausland wenn diese letztendlich tatsachlich vollstreckt werden konnen So gibt es mittlerweile einen Rahmenbeschluss uber den EU Haftbefehl Darum ist es nicht mehr notig dass man erleichtert Untersuchungshaft und Sicherheitsleistung gegenuber EU Burgern anfordern kann die in einem anderen Mitgliedstaat leben Damit ist diese erleichterte Anforderung unzulassig Da der Unionsburger seine europaischen Rechte nur im Geltungsbereich des Europarechts geltend machen kann ist die sogenannte Inlanderdiskriminierung europarechtlich zulassig Das bedeutet dass der Mitgliedstaat seinen eigenen Burgern eine schlechtere Rechtsposition zuweisen darf als auslandischen Unionsburgern So kann zum Beispiel von den eigenen Staatsangehorigen eine qualifizierende Ausbildung verlangt werden Meisterbrief um ein bestimmtes Gewerbe ausuben zu durfen wahrend von Unionsburgern nur der Berufsabschluss und die entsprechende Berufserfahrung verlangt werden darf die im Herkunftsland zur Ausubung des Gewerbes berechtigt Die Inlanderdiskriminierung wird dadurch aufgeweicht dass Inlander die nach einem langeren Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat in ihren Heimatstaat zuruckkehren ebenfalls nicht schlechter gestellt werden durfen als in dem vorubergehenden Wohnsitzstaat Die dort erworbenen Rechtspositionen mussen sie in der Heimat nicht aufgeben Sollte also ein deutscher Elektriker Facharbeiter der in den Niederlanden eine Installationsfirma gefuhrt und dort Lehrlinge ausgebildet hat nach einigen Jahren nach Deutschland zuruckkehren durfte ihm die Grundung einer Firma und die Lehrlingsausbildung nicht unter Verweis auf den fehlenden deutschen Meisterbrief verweigert werden Der Meisterzwang und die daraus folgende Inlanderdiskriminierung wurden durch die Handwerksrechtsnovelle 2004 abgeschwacht Freizugigkeit Recht auf Aufenthalt und wirtschaftliche Betatigung Bearbeiten Jeder Unionsburger hat nach Art 21 Abs 1 AEUV das Recht auf Freizugigkeit Die konkreten Bedingungen zur Ausubung der Freizugigkeitsrechte regelt die Richtlinie uber die Freizugigkeit 2004 38 EG Das bedeutet dass jeder Unionsburger grundsatzlich das Recht hat sich in der Europaischen Union frei zu bewegen in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten Dieses Aufenthaltsrecht kann jedoch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten eingeschrankt werden Dazu bedarf es jedoch einer gegenwartigen schwerwiegenden Gefahrdung eines Grundinteresses der Gesellschaft die durch das personliche Verhalten des Betroffenen verursacht wird Mit der Dauer des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat wird die Eingriffsschwelle fur eine Aufenthaltsbeendigung hoher Konkret hat nach Artikel 6 der Freizugigkeitsrichtlinie jeder EU Burger das Recht sich mit gultigem Reisepass oder Personalausweis fur bis zu drei Monate in einem beliebigen Mitgliedstaat aufzuhalten Artikel 7 regelt das Recht auf einen langeren Aufenthalt wobei bestimmte Voraussetzungen uber den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und eines umfassenden Krankenversicherungschutzes gelten und u a zwischen Arbeitnehmern Studenten und Auszubildenden sowie Familienangehorigen unterschieden wird Neben der aufenthaltsrechtlichen Komponente beinhaltet das Freizugigkeitsrecht die Moglichkeit sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich zu betatigen das heisst unselbstandig oder selbstandig tatig zu sein Dienstleistungen zu erbringen usw Zum Schutz des Arbeitsmarktes vor einem unkontrollierten Zuzug werden bei einem Beitritt neuer Staaten zur EU regelmassig Ubergangsvorschriften erlassen die die Arbeitnehmerfreizugigkeit und diese flankierende Rechte Entsendung von Arbeitnehmern Arbeitnehmerverleih vorubergehend einschranken Diese Ubergangsvorschriften gelten anfangs fur drei Jahre konnen jedoch nach zweimaliger Evaluation der weiteren Erforderlichkeit auf bis zu sieben Jahre verlangert werden Dabei steht es den einzelnen Mitgliedstaaten frei durch nationale Rechtssetzung eine der Arbeitnehmerfreizugigkeit vergleichbare Rechtsposition zu gewahren Die anderen Freizugigkeiten insbesondere das Aufenthaltsrecht bleiben von den Ubergangsvorschriften unberuhrt Siehe auch EU Binnenmigration im Artikel Binnenwanderung Sozialleistungen Bearbeiten EU Burger konnen auf Antrag bis zu drei Monate lang in einem anderen EU Staat diejenigen Leistungen beziehen auf die sie in demjenigen EU Staat Anspruch hatten wo sie zuvor erwerbstatig waren Dieser Zeitraum kann in begrundeten Fallen auf bis zu sechs Monate verlangert werden 3 EU Mitgliedstaaten mussen EU Burger im Sozialrecht grundsatzlich gleichbehandeln Davon abweichend konnen die Mitgliedstaaten einreisende EU Burger fur drei Monate vom Bezug von Sozialhilfeleistungen ausschliessen Artikel 24 Absatz 2 der Freizugigkeitsrichtlinie Der Europaische Gerichtshof EuGH bestatigte zudem dass es mit EU Recht vereinbar ist arbeitssuchende EU Burger fur drei Monate ohne Einzelfallprufung von Hartz IV Leistungen auszuschliessen 4 siehe auch Erwerbsfahiger Leistungsberechtigter Auslander und Arbeitslosengeld II Leistungsberechtigte Personen Antragstellern ohne Aufenthaltsrecht kann nach einem Urteil des EuGH das Kindergeld verweigert werden 5 Siehe auch Sozialversicherungswesen im Artikel Sozialpolitik der Europaischen Union Siehe auch Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU im Artikel Sozialversicherung Kommunalwahlrecht Bearbeiten Art 22 AEUV verleiht jedem Unionsburger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat dessen Staatsangehorigkeit er nicht besitzt das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in seinem Wohnsitz zu denselben Bedingungen wie den Angehorigen des betreffenden Staates Europawahlrecht Bearbeiten Jeder Unionsburger hat das Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaischen Parlament Er ubt dieses Recht in der Regel in demjenigen Land aus in dem er wohnt Er kann aber auch beantragen stattdessen in seinem Herkunftsland also dem Land seiner Staatsangehorigkeit zu wahlen Eine Mehrfachstimmabgabe etwa im Wohnsitz und im Herkunftsland oder bei doppelter Staatsangehorigkeit in beiden Herkunftslandern ist nicht erlaubt kann derzeit aber aufgrund unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU Staaten kaum verhindert werden 6 Das Bekanntwerden der Doppelstimmabgabe von Die Zeit Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bei der Europawahl 2014 fuhrte zu 44 Einspruchen gegen die Gultigkeit der Wahl Der Wahlprufungsausschuss des Bundestags hat alle Einspruche am 5 Februar 2015 als unbegrundet abgewiesen Argumentiert wurde dass nur dieser eine Fall bekannt sei und dieser offenkundig keinen Einfluss auf den Ausgang der Europawahl gehabt habe Das Statement Bundestagsvizeprasident Johannes Singhammers dazu lautete im Anbetracht einer erheblichen Zahl an Doppelstaatlern bestehe dringender Handlungsbedarf diese Regelungslucke zu schliessen Laut Bundeswahlleiter ware die einfachste Losung wenn Doppelstaatler kunftig nur noch in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat wahlen durften 6 Das Europaische Parlament schlug 2015 eine Reform des Europawahlrechts vor die einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht um auf diese Weise doppelte Stimmabgabe zu verhindern 7 Diplomatischer und konsularischer Schutz Bearbeiten nbsp Weltweite Verteilung von Botschaften der EU MitgliedsstaatenIst sein Heimatstaat in einem dritten Staat nicht vertreten so steht einem Unionsburger der diplomatische und konsularische Schutz eines jeden anderen Mitgliedstaates zu Dieser Schutz belauft sich auf Hilfe bei Todesfallen bei schweren Unfallen oder Erkrankungen Hilfe bei Festnahmen oder Haft Hilfe fur Opfer von Gewaltverbrechen und Hilfsleistungen fur Unionsburger in Not sowie ihre Ruckfuhrung Dieses Recht ist in Art 23 AEUV verankert Jeder Unionsburger geniesst im Hoheitsgebiet eines dritten Landes in dem der Mitgliedstaat dessen Staatsangehorigkeit er besitzt nicht vertreten ist den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehorige dieses Staats Die Mitgliedstaaten vereinbaren die notwendigen Regeln und leiten die fur diesen Schutz erforderlichen internationalen Verhandlungen ein Die Richtlinie EU 2015 637 des Rates vom 20 April 2015 stellt klar unter welchen Umstanden und in welcher Form EU Burger Anspruch auf Unterstutzung durch Botschaften oder Konsulate anderer EU Lander haben wenn sie ausserhalb der EU in eine Notlage geraten 8 9 Petitions und Beschwerderecht Bearbeiten Jeder Unionsburger hat das Recht in Angelegenheiten die in die Tatigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen und die ihn unmittelbar betreffen Petitionen an das Europaische Parlament zu richten gemass Art 24 Abs 1 in Verbindung mit Art 227 AEUV Der Unionsburger kann sich wegen Missstanden bei Tatigkeiten der Organe oder Institutionen der Union mit Beschwerden an den Europaischen Burgerbeauftragten Art 29 in Verbindung mit Art 228 AEUV wenden Privilegierte Drittstaatsangehorige BearbeitenDas Freizugigkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gelten gem Art 326 sowie Art 20 EUV und Art 4 und 28 des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum EWR Abkommen 10 auch fur die Burger von Norwegen Island und Liechtenstein Mit den bilateralen Vertragen der EU mit der Schweiz wurden diese Rechte im Grundsatz auch auf die Schweizer Burger ausgeweitet es gibt jedoch marginale Abweichungen Die Freizugigkeitsrechte gelten auch fur bestimmte Familienangehorige von Unionsburgern Diese besitzen kein eigenes Freizugigkeitsrecht sondern leiten dieses von der Rechtsstellung des Unionsburgers etc ab Die Burger der EWR Staaten und der Schweiz sowie die privilegierten Familienangehorigen sind jedoch weiterhin Drittstaatsangehorige und keine Unionsburger Eine vergleichbare Rechtsstellung geniessen aufgrund von Beschlussen des Assoziierungsrates EWG Turkei auch bestimmte turkische Staatsangehorige die in einem Mitgliedstaat als Arbeitnehmer tatig sind und deren Familienangehorige Diese Rechtsstellung ist jedoch auf diesen Mitgliedstaat beschrankt Statistik BearbeitenAm 1 Januar 2018 waren unter den 512 4 Millionen in der EU lebenden Personen 22 3 Million Personen 4 4 nicht EU Burger und 0 825 Millionen Personen 0 16 waren im Jahr zuvor in einem EU Land eingeburgert worden 11 Literatur BearbeitenDennis Jonathan Mann Kai Purnhagen The Nature of Union Citizenship between Autonomy and Dependency on Member State Citizenship A Comparative Analysis of the Rottmann Ruling or How to Avoid a European Dred Scott Decision ACELG Working Paper Series 09 2011 verfugbar unter 1 Nikolaos Kotalakidis Von der nationalen Staatsangehorigkeit zur Unionsburgerschaft die Person und das Gemeinwesen Nomos Baden Baden 2000 Wolfgang D Kramer Hrsg Europaische Unionsburgerschaft Eine neue Perspektive fur die deutsche Auslanderpolitik Landeszentrale fur Politische Bildung Hamburg Hamburg 1996 Willem Maas Creating European Citizens Rowman amp Littlefield Lanham 2007 Peter Christian Muller Graff Hrsg Europaisches Integrationsrecht im Querschnitt Europaische Verfassung Nizza europaischer Wirtschaftsraum Unionsburgerschaft Referenden Gemeinschaftsprivatrecht Heidelberger Jean Monnet Vorlesungen zum Recht der europaischen Integration Nomos Baden Baden 2003 Ingo Niemann Von der Unionsburgerschaft zur Sozialunion Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 23 Marz 2004 Rs C 138 02 Collins In Europarecht EuR In Verbindung mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft fur Europarecht 39 Jg 2004 2 Teilband S 946 953 Melanie Reddig Burger jenseits des Staates Unionsburgerschaft als Mittel europaischer Integration Nomos Baden Baden 2005 Christine Sauerwald Die Unionsburgerschaft und das Staatsangehorigkeitsrecht in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Lang Frankfurt am Main u a 1996 Christoph Schonberger Unionsburger Europas foderales Burgerrecht in vergleichender Sicht Mohr Siebeck Tubingen 2005 Simone Staeglich Rechte und Pflichten aus der Unionsburgerschaft In Yearbook of the European Association for Education Law and Policy Bd 6 2003 S 485 531 Ferdinand Wollenschlager Grundfreiheit ohne Markt Die Herausbildung der Unionsburgerschaft im unionsrechtlichen Freizugigkeitsregime Mohr Siebeck Tubingen 2007 Gerard Rene de Groot Zum Verhaltnis der Unionsburgerschaft zu den Staatsangehorigkeiten in der Europaischen Union In Peter Christian Muller Graff Hrsg Europaisches Integrationsrecht im Querschnitt Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht Band 10 Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2002 S 67 85 Helgo Eberwein Anna Zoe Steiner Die Unionsburgerschaft nach Art 20 AEUV We do not create a union of States we unite people FABL 3 2012 I S 35 40 Weblinks BearbeitenInformationen der Europaischen Kommission Umfrage zur Unionsburgerschaft Die Mehrheit der Europaer fuhlen sich gar nicht oder nicht gut uber ihre Burgerrechte informiert PDF Datei 77 kB Europabarometer 2002 Patricia Mindus Europeanisation of Citizenship within the EU Perspectives and Ambiguities PDF Datei 407 kB Universita degli Studi di Trento Working Paper WP SS 2008 No 2 2008 Helgo Eberwein Grenzen der Unionsburgerschaft PDF Datei 74 kB Offentliche Sicherheit 7 8 2010 S 98 Bericht uber die Unionsburgerschaft 2010 PDF 58 kB Einzelnachweise Bearbeiten Rottmann Rs C 135 08 EuGH Urteil vom 2 Marz 2010 Micheletti Rs C 369 90 EuGH Urteil vom 7 Juli 1992 Ubertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit In europa eu 24 Januar 2019 abgerufen am 7 April 2019 Christian Rath EU Auslander bleiben in Deutschland drei Monate ohne Hartz IV vorwarts 25 Februar 2016 abgerufen am 14 Juni 2016 Urteil Briten durfen EU Burgern Kindergeld verweigern Spiegel 14 Juni 2016 abgerufen am 14 Juni 2016 a b Giovanni di Lorenzo Europawahl trotz doppelter Stimmabgabe rechtens Suddeutsche Zeitung vom 6 Februar 2015 Pressemitteilung des Europaischen Parlaments Parlament fordert EU Wahlrechtsreform Spitzenkandidaten und Sperrklauseln 11 November 2015 Konsularischer Schutz fur Unionsburger innen im Ausland Europaische Kommission 11 Mai 2017 abgerufen am 11 Mai 2017 Richtlinie EU 2015 637 des Rates vom 20 April 2015 abgerufen am 11 Mai 2017 Abkommen uber den Europaischen Wirtschaftsraum Migration and migrant population statistics In Eurostat Marz 2019 abgerufen am 27 Juni 2019 Normdaten Sachbegriff GND 7578209 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unionsburgerschaft amp oldid 234018364