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Das diplomatische Schutzrecht bezeichnet im Volkerrecht das Recht eines Staates seine Staatsangehorigen gegenuber anderen Volkerrechtssubjekten in erster Linie aber anderen Staaten zu schutzen Dem Heimatstaat stehen dazu alle Mittel des volkerrechtlichen Verkehrs zur Verfugung Diese werden auch als diplomatische Mittel bezeichnet Das diplomatische Schutzrecht erlangt besondere Bedeutung dadurch dass es die volkerrechtlich wichtigste Rechtsfolge der Staatsangehorigkeit darstellt Dass es sich dabei um das Recht des Staates nicht des Einzelnen handelt hat der Standige Internationale Gerichtshof im Mavrommatis Konzessionen Fall klargestellt 1 Es kann daher auch nur der Staat auf die Ausubung des diplomatischen Schutzrechts verzichten nicht jedoch der einzelne Staatsangehorige Dies wurde unter anderem durch die Calvo Doktrin versucht Ob der betroffene Staatsangehorige ein subjektives Recht auf die Ausubung des Schutzrechts durch seinen Heimatstaat hat richtet sich nach dessen innerstaatlichem Recht Dies ist nur in wenigen Rechtsordnungen der Fall da es in einer Vielzahl von Situationen denkbar ist dass der Staat selbst kein Interesse an der Geltendmachung der Forderung seines Angehorigen hat das ist in der Regel eine politische Frage 2006 hat die Volkerrechtskommission der Vereinten Nationen 19 Articles on Diplomatic Protection 2 3 verabschiedet die die ungeschriebenen Regeln des diplomatischen Schutzes zusammenfassen Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Doppelstaater 3 Juristische Personen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenFur die Geltendmachung des diplomatischen Schutzrechts ist es zunachst notwendig dass der Betroffene den innerstaatlichen Instanzenzug des schadigenden Staates ausschopft und versucht so seinen Anspruch durchzusetzen Local Remedies Rule Davon kann abgesehen werden wenn ein Erfolg hier von vornherein aussichtslos erscheint Weiter muss der Betroffene nicht nur im Zeitpunkt des Schadenseintritts Staatsangehoriger des Heimatstaates gewesen sein vielmehr muss er auch durch das ganze Verfahren hindurch bis zu dessen Abschluss diese Staatsangehorigkeit behalten Nationality of Claims Rule Obgleich fur die innerstaatliche Seite der Staatsangehorigkeit die Staatsburgerschaft es nicht unbedingt notwendig ist verlangt das Volkerrecht fur die Ausubung des diplomatischen Schutzrechts ein bestimmtes Naheverhaltnis zwischen dem Heimatstaat und dem Geschadigten genuine link Doppelstaater BearbeitenBei Personen die die Staatsburgerschaft zweier oder mehrerer Staaten besitzen stellt sich die Frage welcher Staat das diplomatische Schutzrecht ausuben darf Hier wird anhand des Kriteriums des genuine link jener Staat als legitimiert angesehen zu dem der Betroffene die nahere Beziehung hat Besonders die Staatsangehorigkeit des Gaststaats ist fur das diplomatische Schutzrecht oftmals ein Hinderungsgrund Juristische Personen BearbeitenAuch juristische Personen geniessen das diplomatische Schutzrecht Die Problematik liegt aber vor allem bei transnationalen Unternehmen darin dass nicht eindeutig festgestellt werden kann welcher Staat als Heimstaat gilt Hierzu werden verschiedene Theorien vertreten wonach entweder der Sitzstaat also wo das Unternehmen seinen Sitz hat der Grundungsstaat also nach dessen Recht das Unternehmen gegrundet wurde oder der Kontrollstaat also dessen Angehorige die Mehrheit der Gesellschafter ausmachen als Heimstaat des Unternehmens angesehen werden Literatur BearbeitenPeter Fischer und Heribert Franz Kock Volkerrecht Linde Wien 2004 ISBN 3 7073 0517 1 Hanspeter Neuhold u a Hrsg Osterreichisches Handbuch des Volkerrechts 4 Auflage Manz Wien 2005 ISBN 978 3 214 14913 0 Einzelnachweise Bearbeiten Permanent Court of International Justice Hrsg The Mavrommatis Palestine Concessions Publications of the Permanent Court of International Justice Series A No 2 30 August 1924 S 12 icj cij org PDF abgerufen am 6 November 2020 Draft articles on Diplomatic Protection PDF International Law Commission 2006 abgerufen am 6 November 2020 englisch Volkerrechtskommission Diplomatischer Schutz 2006 un org PDF abgerufen am 6 November 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diplomatisches Schutzrecht amp oldid 218825080