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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig Als juristische Person wird ganz allgemein alles bezeichnet was Trager von Rechten oder Pflichten sein kann In diesem mehr rechtstheoretischen Sinn ist auch ein Mensch als naturliche Person eine juristische Person 1 Der Ausdruck juristische Person ist dann Synonym fur die Bezeichnung Person im Sinne des Rechts oder Rechtsperson Nach vorherrschendem Sprachgebrauch werden als juristische Person nur Rechtspersonen bezeichnet die keine Menschen sind juristische Person im weiteren Sinn ein alteres Synonym ist hierfur moralische Person Herkommlich wird der Ausdruck juristische Person nur fur solche Rechtspersonen verwendet die der Gesetzgeber ausdrucklich anerkannt hat kann juristische Person im engeren Sinn genannt werden ist aber nicht verbreitet Was ein nationaler Gesetzgeber als Rechtsperson anerkennt kann verschieden sein Ob er etwa einem Tier oder Baum Rechtsfahigkeit und damit Rechtspersonlichkeit zuspricht ist Frage der Politik 2 Eine andere Frage ist ob es eine vorgegebene Rechtsfahigkeit gibt die der Gesetzgeber nicht absprechen darf beispielsweise waren im romischen Recht Sklaven keine Rechtspersonen sondern Sachen Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 2 Allgemeines 3 Geschichte 4 Merkmale juristischer Personen 5 Rechtsfragen 6 Arten 6 1 Juristische Person des Privatrechts 6 2 Juristische Person des offentlichen Rechts 7 International 8 Grundrechtsschutz auslandischer juristischer Personen 9 Sprachregelungen bezuglich juristischer Personen 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenIn Deutschland kennt das System des BGB nur juristische Personen im engeren Sinn Unter der Uberschrift Juristische Personen regeln die 21 ff BGB die Vereine 21 79 BGB Vereine sind auch AG KGaA GmbH Genossenschaft VVaG 3 die Stiftungen 80 88 BGB und die Juristischen Personen des offentlichen Rechts 89 BGB die in Korperschaft Stiftung des offentlichen Rechts und Anstalt des offentlichen Rechts unterteilt werden Da der Grundrechtsschutz nach Art 19 Abs 3 GG nicht vom Belieben der Anerkennung als Rechtsperson durch den einfachen Gesetzgeber abhangen kann ist der Rechtsbegriff der juristischen Person in Art 19 Abs 3 GG ein weiterer und ein anderer als der im BGB 4 Juristische Person im Sinne des Art 19 Abs 3 GG ist jede Organisation der die Rechtsordnung jedenfalls in manchen Gebieten eine Teil Rechtsfahigkeit einraumt 4 Darunter fallen dann teilrechtsfahige Organisationen wie die Gesellschaft burgerlichen Rechts die offene Handelsgesellschaft oder der nicht rechtsfahige Verein i S d BGB Die historisch bedingte Terminologie des BGB und die Ausweitungen der Rechtspersonlichkeit von Organisationen am Willen des BGB Gesetzgebers vorbei zum Beispiel die Rechtsfahigkeit des laut BGB nicht rechtsfahigen Vereins oder die Teil Rechtsfahigkeit der Aussen GbR fuhren zu einer verwirrenden Terminologie des Gesetzgebers 5 In der neueren Regelung des 14 BGB wird eine Dreiteilung vorgenommen naturliche Person juristische Person und die rechtsfahige Personengesellschaft definiert in 14 Abs 2 BGB als Personengesellschaft die mit der Fahigkeit ausgestattet ist Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen Nach 14 Abs 2 BGB ist die OHG eine rechtsfahige Personengesellschaft nach 11 Abs 2 Satz 1 InsO eine Gesellschaft ohne Rechtspersonlichkeit 5 Allgemeines BearbeitenZusammen mit den naturlichen Personen bilden die juristischen Personen den Oberbegriff Personen denen das Zivilrecht die Sachen und Rechte gegenuberstellt Die naturliche Person kann ihre Handlungsfahigkeit im Alltag durch Handeln selbst ausuben Auch die juristische Person kann nach der heute herrschenden Organtheorie selbst handeln und tut dies durch ihre Organe Deren Handlungen sind innerhalb ihres Wirkungsbereichs Handlungen der juristischen Person 6 Juristische Personen erlangen ihre Handlungsfahigkeit durch die in den Organen tatigen Organwalter 7 Handlungen der Organwalter stellen unmittelbar auch Handlungen der juristischen Person dar Im Gegensatz dazu betrachtete die von Friedrich Carl von Savigny begrundete Vertretertheorie juristische Personen als fingierte Rechtssubjekte denen der Wille ihrer Vertreter lediglich infolge einer Fiktion zugerechnet werde Es sind drei Ebenen zu unterscheiden Organtrager Organ Organwalter 8 Der Organtrager ist eine juristische Person das Organ selbst kann insbesondere Vorstand Geschaftsfuhrung Aufsichtsrat Verwaltungsrat Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung sein Die hierfur tatigen Organwalter ubernehmen Rechte und Pflichten gegenuber dem Organtrager Als Organe mit Aussenwirkung kommen lediglich der Vorstand oder die Geschaftsfuhrung in Frage deren Aufgabe in der gerichtlichen und aussergerichtlichen Vertretung der juristischen Person nach aussen besteht und die nach innen mit der Fuhrung der Geschafte betraut sind Geschichte BearbeitenAls Urform der juristischen Person ist seit der Antike das Vereinswesen bekannt Belegt ist dies fur das 1 Jahrhundert n Chr bei judischen Handelsgesellschaften Auch im romischen Recht hatte das Institut bereits Bedeutung wenngleich es so nicht bezeichnet wurde Begrifflich unterfielen ihm Institutionen wie Staat Gemeinden Korperschaft und Korporationen universitates sowie deren Personen und Vermogensverbande daneben auch Vereine Zur Grundung eines Vereins waren in Rom mindestens drei Personen erforderlich 9 Die Korporationen waren rechtsfahig und unterlagen selbst den eingegangenen Vertragspflichten Sie existierten unabhangig vom Austausch ihrer Mitglieder fur Schulden haftete die Korporation und nicht das Mitglied 10 Auch Stiftungen konnten selbstandige Trager von Rechten und Pflichten sein im spatantiken Codex Justinianus Bestandteil des bedeutenden Gesetzeswerkes des Corpus iuris civilis sind Stiftungen als juristische Personen genannt 11 Diese Eigenschaft fehlte Gemeinschaften 12 Bruchteilsgemeinschaften 13 wurden eher als Sozietaten erfasst 14 Die Societas wurde als Wirtschaftsforum societas universorum bonorum fur Erwerbsgeschafte societas negotiationis alicius und sonstige Zwecke societas rei unius genutzt 15 Ab Mitte des 14 Jahrhunderts loste man sich vom romischen Korperschaftsrecht Bartolus de Saxoferrato pladierte bei Korporationen und Vermogensverbanden in Abgrenzung zur naturlichen Person fur die Rechtspersonlichkeit der fiktiven Person In Thomas Hobbes Leviathan von 1651 taucht fingierte Person auf 16 Samuel Pufendorf fuhrte 1672 den Begriff der moralischen Person persona moralis ein 17 Diese Bezeichnung ist bis heute in Frankreich und Spanien fur die juristische Person erhalten geblieben Die Korporation war im England des 17 Jahrhunderts eine Korperschaft kraft koniglicher Verleihungsurkunde Royal Charter 18 Eine erste Urkunde dieser Art datiert sogar bereits aus dem Jahr 1347 19 Zu den mit koniglicher Verleihungsurkunde entstandenen Korporationen gehorten die East India Company ebenso die Bank of England Sie erlangten auf diese Weise Rechtsfahigkeit 20 Die Grundung nur durch staatlichen Akt blieb bis zum Joint Stock Companies Act von 1884 bestehen In Deutschland zahlten zu den Korporationen die Zunfte Gaffeln Innungen und Gilden welchen bestimmte Berufsgruppen angehorten Kirchen galten ebenfalls als juristische Personen wobei der Codex Iuris Canonici die persona moralis lediglich fur die katholische Kirche und den Apostolischen Stuhl benutzte weil beide Rechtspersonlichkeitkraft bereits aus gottlichem Recht besassen Das Allgemeine Preussische Landrecht PrALR von 1794 erkannte in Korporationen noch keine eigene Willensfahigkeit Willen konnten lediglich deren Vertreter aussern I 7 44 APL Vertragliche Bindungen unterlagen staatlichem Zugestandnis I 5 26 APL Als fingierte Personen waren sie nur mit Vermogens und gewissen politischen Rechten ausgestattet und daher beschrankt rechtsfahig 21 Den Begriff der juristischen Person pragte dann erstmals Gustav Hugo 22 gebrauchte ihn aber nur fur die Korperschaft Als rechtssystematischen Oberbegriff verwendete ihn erstmals Arnold Heise in seinem Werk Grundriss eines Systems des gemeinen Zivilrechts 23 Es folgte eine Vielzahl von Theorien zur juristischen Person Heises Lehre setzte sich schnell durch und liegt der einflussreichen Darstellung von Friedrich Carl von Savigny zugrunde Savigny schlossen sich allgemein die Pandektistik und die Osterreichische Schule an nachdem diese sich der Historischen Rechtsschule angenahert hatten 24 Durch eine Vertretung Ubertragung der Rechtsfahigkeit bekam die juristische Person im Rahmen der Fiktionstheorie die Moglichkeit einer rechtlichen Betatigung 25 Die neue Lehre von der juristischen Person bedeutete zugleich eine neue Theorie der selbstandigen Stiftung Puchta sah die Personlichkeit der juristischen Person allein uber den Rechtsbegriff verknupft 26 Arndt verstand die juristische Fiktion als eine rein intellektuelle 27 Bernhard Windscheid wich von der Auffassung Savignys noch weiter ab hielt juristische Personen gar fur deliktsfahig 28 In der zweiten Halfte des Jahrhunderts etablierte sich die Auffassung dass sich Willensbildungen und ausserungen an den menschlichen Verbanden soziales Leben orientierten was eine Fiktion uberflussig machte Die Verbande werden als Organismus wahrgenommen Darauf aufbauend entwickelte Otto von Gierke 1887 eine Genossenschaftstheorie die davon ausgeht dass juristische Personen durch die naturlichen Personen im Organ sich nach aussen als Organwalter offenbarten Die Organe stehen der juristischen Person nicht als selbstandige Dritte gegenuber vielmehr ist ihr Wollen und Handeln mit dem der juristischen Person identisch 29 Keine der Theorien wurde in Deutschland gesetzlich gefasst da sich der Gesetzgeber nicht auf den Theorienstreit eingelassen hatte 30 Das BGB vom Januar 1900 entschied sich in den 31 86 und 89 BGB fur die Deliktsfahigkeit des Vereins einer juristischen Person und ist damit im Ergebnis der Organtheorie gefolgt 31 Nach einer anderen Ansicht fungiert die juristische Person nur als Zurechnungsschema 32 Weil das Recht eine Ordnung menschlichen Verhaltens ist 33 mussen alle Aussagen uber Rechte und Pflichten einer juristischen Person in eine Verhaltensordnung fur Menschen ubertragen werden Die Pflichten und Befugnisse einer juristischen Person sind daher den Menschen zuzurechnen die in dem Verband organisiert sind Wer welche Pflichten des Verbandes zu erfullen hat und wer zustandig ist die Kompetenz hat bestimmte rechtliche Befugnisse des Verbandes auszuuben bestimmt die Verfassung oder die Satzung des Verbandes 34 Inzwischen bezeichnete das im November 1843 eingefuhrte preussische Aktiengesetz die Aktiengesellschaft zwar als genehmigungsbedurftige juristische Person 8 PrAktG konzipierte sie jedoch nicht konsequent Es vereinheitlichte die unterschiedlichen Regelungen in der Rheinprovinz mit dem franzosischen Code de Commerce und den ubrigen Landesteilen PrALR durch allgemeine Bestimmungen uber Aktiengesellschaften Georg Beseler verstand 1843 die juristische Person pragnant als Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung gemeinschaftlicher Zwecke auf Dauer 35 Eine Monografie aus dem Jahr 1854 beschreibt die juristische Person als ein von Natur aus unpersonliches Wesen dem der Staat durch eine Rechtsfiktion die Fahigkeit zu Rechten und Verbindlichkeiten verliehen hat 36 Wahrend die von Alois von Brinz aufgestellte Zweckvermogenstheorie verworfen wurde blieb der Begriff des Zweckvermogens weiter bestehen Im Jahr 1969 hat Gerold Schmidt in einer monographischen Bestandsaufnahme 37 den unprazisen oft schillernden Wildwuchs des Begriffs in zahlreichen Rechts Wirtschafts und Steuergebieten nachgezeichnet Der Begriff Zweckvermogen werde danach oft vorgeschoben wenn der juristische Eigentumer eines Vermogens unbekannt sei oder vorsatzlich verschleiert werden solle Meist sind so genannte Zweckvermogen als Treuhandvermogen zu klassifizieren die dem Eigentum des Treugebers zuzurechnen sind Merkmale juristischer Personen BearbeitenJuristische Personen besitzen vier wesentliche Merkmale Vorhandensein von Organen Handlungsfahigkeit erlangen die juristischen Personen erst durch ihre Organe die aus einer Einzelorgan oder mehreren Kollegialorgan naturlichen Personen bestehen die kraft Satzung der juristischen Person fur diese handeln und sie durch ihr Handeln unmittelbar berechtigen und oder verpflichten konnen Fremdorganschaft Die juristische Person wird durch Fremdorganschaft mittels einer eigenen Handlungsorganisation Organe im Aussenverhaltnis vertreten 38 Bei Fremdorganschaft ubernehmen nicht die Gesellschafter die Geschaftsfuhrung und Vertretung sondern fremde Dritte Fahigkeit selbstandiger gemeinsamer Interessenverfolgung Das gemeinsame Interesse kann aus der Verfolgung eines politischen Ziels Parteien oder eines wirtschaftlichen Ziels Gewinnmaximierung bestehen wofur ihnen das Gesetz Rechtsfahigkeit verleiht Verfolgt werden zudem auch Sachziele und oder Formalziele Trennungsprinzip bei der Haftung Es besagt dass fur die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft den Glaubigern gegenuber im Regelfall nur das Gesellschaftsvermogen haftet nicht jedoch auch das Privatvermogen der Gesellschafter Ausnahmefall ist die Durchgriffshaftung Bei Personengesellschaften dagegen haftet der personlich haftende Gesellschafter stets auch mit seinem Privatvermogen Diese Merkmale sind bei samtlichen juristischen Personen gleich stark ausgepragt Zudem andert ein Mitglieder oder Gesellschafterwechsel nicht die Rechtslage der juristischen Person die auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird Rechtsfragen BearbeitenJuristische Personen erwerben ihre Rechtsfahigkeit regelmassig durch Eintragung in eines der bei den Amtsgerichten gefuhrten offentlichen Register Verein 21 BGB AG 41 Abs 1 AktG GmbH 11 Abs 1 GmbHG Genossenschaft 13 GenG 39 In Art 19 Abs 3 GG wird bestimmt dass die Grundrechte auch fur inlandische juristische Personen gelten soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind Juristische Personen sind hiernach zunachst die juristischen Personen des Privatrechts im eigentlichen Sinne Daneben unterliegen dem verfassungsrechtlichen Begriff auch die Handelsgesellschaften OHG KG GbR sowie die nicht rechtsfahigen Vereine soweit sie nach zivilrechtlichen Regelungen Rechtspositionen innehaben etwa Eigentumsrecht oder Parteifahigkeit besitzen 40 Die Grundrechtsfahigkeit einer juristischen Person des offentlichen Rechts ist dagegen zu verneinen wenn diese offentliche Aufgaben wahrnimmt Gleiches gilt fur juristische Personen des Privatrechts die von der offentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden 41 Das BGB enthalt lediglich Regelungen fur juristische Personen des Privatrechts Es wird jedoch auch angewandt wenn sich juristische Personen des offentlichen Rechts durch so genanntes fiskalisches Handeln privatrechtlich betatigen 42 Der juristischen Person fehlt eine eigene Staatsangehorigkeit so dass der Sitz der Hauptverwaltung massgebend ist 43 Strafrechtlich ist die juristische Person mangels fehlender naturlicher Handlungsfahigkeit nicht verantwortlich sie kann jedoch zu einer Geldbusse herangezogen werden wenn ihre Organe eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben 30 OWiG 444 StPO 401 AO Art 140 GG erhebt die Art 136 bis Art 139 und Art 141 WRV zum Bestandteil des Grundgesetzes so dass gemass Art 137 Abs 5 WRV die Religionsgesellschaften Korperschaften des offentlichen Rechts geblieben sind Gesellschaften burgerlichen Rechts sind nach herrschender Meinung keine juristischen Personen Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts Art 19 Abs 3 GG erfasst konnen also Trager von Grundrechten sein Arten BearbeitenZu unterscheiden ist allgemein zwischen juristischen Personen des offentlichen Rechts und juristischen Personen des Privatrechts je nachdem ob offentliches Recht oder Gesellschaftsrecht gilt Juristische Personen des offentlichen Rechts sind die Korperschaft die Anstalt des offentlichen Rechts oder die offentlich rechtliche Stiftung die ihre Entstehung einem Hoheitsakt insbesondere einem Gesetz verdanken 44 Die juristischen Personen des Privatrechts entstehen durch privatautonomen Gesellschaftsvertrag und dessen Eintragung in ein offentliches Register Vereinsregister Handelsregister oder Genossenschaftsregister Quasi juristische Personen bringen zum Ausdruck dass es auch Rechtsformen gibt denen lediglich eine Teilrechtsfahigkeit zukommt die jedoch im Rechtsverkehr wie juristische Personen auftreten durfen So bestimmt 124 Abs 1 HGB dass die offene Handelsgesellschaft OHG unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstucken erwerben vor Gericht klagen und verklagt werden kann Dies gilt gemass 161 Abs 2 HGB auch fur die Kommanditgesellschaft KG Deshalb werden die OHG und die KG bei denen auch das Trennungsprinzip nicht verwirklicht ist zu den quasi juristischen Personen gerechnet Zudem sind alle juristischen Personen des offentlichen Rechts lediglich teilrechtsfahig weil ihre Rechtsfahigkeit auf die Wahrnehmung der ihnen ubertragenen offentlichen Aufgaben beschrankt ist EinzelheitenIm Rahmen der Einteilung der Rechtssubjekte werden Rechtspersonen in naturliche Personen und in juristische Personen unterschieden Sie unterteilen sich wiederum in juristische Personen des privaten Rechts bzw des zivilen Rechts und juristische Personen des offentlichen Rechts Rechts subjekt Rechts person Naturliche PersonJuristische Persondes offentlichen Rechts StiftungAnstaltKorperschaft Gebietskorperschaft Personalkorperschaft Verbandskorperschaft RealkorperschaftJuristische Persondes privaten Rechts Rechtsfahige StiftungKorperschaft Eingetragene Genossenschaft Eingetragener Verein Altrechtlicher Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit KapitalgesellschaftAktiengesellschaftInvestmentaktiengesellschaft REIT Aktiengesellschaft dd Gesellschaft mit beschrankter Haftung Kommanditgesellschaft auf Aktien Unternehmergesellschaft haftungsbeschrankt dd Personen gesellschaft Gesellschaft burgerlichen RechtsKommanditgesellschaftOffene HandelsgesellschaftPartnerschaftsgesellschaftPartenreedereiStille GesellschaftEmbryo NasciturusNondum conceptusGesamthands gemeinschaft GutergemeinschaftErbengemeinschaftWohnungseigentumergemeinschaftJuristische Person des Privatrechts Bearbeiten Das Privatrecht unterscheidet bei juristischen Personen zwischen der mitgliedschaftlich organisierten Korperschaft und der aus einem zweckgebundenen Vermogen bestehenden Institution z B einer Stiftung oder Kapitalgesellschaft Grundform der Korperschaft des privaten Rechts ist der eingetragene Verein e V siehe 21 und 22 BGB Insbesondere im Hinblick auf das Handelsrecht wurde auch der Begriff Kapitalgesellschaft gepragt Juristische Personen erlangen ihre Rechtsfahigkeit durch Eintragung in ein bei einem Gericht gefuhrtes Register z B Handelsregister Vereinsregister Juristische Personen des Privatrechts sind Korperschaften des privaten Rechts Verein eingetragener Verein altrechtlicher Verein rechtsfahiger wirtschaftlicher Verein Aktiengesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien Gesellschaft mit beschrankter Haftung einschl der Unternehmergesellschaft eingetragene Genossenschaft Europaische Gesellschaft Stiftung burgerlichen Rechts Einige Formen der Personengesellschaften gelten nicht als juristische Personen Dazu gehoren die Kommanditgesellschaft die Offene Handelsgesellschaft OHG und die Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR 45 Juristische Person des offentlichen Rechts Bearbeiten Juristische Personen des offentlichen Rechts sind Rechtssubjekte die auf offentlich rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfahigkeit kraft Gesetzes besitzen Sie bestehen aufgrund offentlich rechtlicher Hoheitsakte oder offentlich rechtlicher Anerkennung z B Gemeinden oder Kirchen Ihnen gemeinsam ist das Recht der Selbstverwaltung sie unterstehen staatlicher Aufsicht und konnen in der Regel objektives Recht im Rahmen ihrer Zustandigkeit setzen Generell wird unterschieden zwischen Korperschaften des offentlichen Rechts Anstalten des offentlichen Rechts und Stiftungen offentlichen Rechts Unterarten der Korperschaften bei denen Zwangsmitgliedschaft ein haufiges Kriterium ihrer Errichtung darstellt sind Gebietskorperschaften Bund Lander Landkreise und Gemeinden Verbandskorperschaften Gemeindeverbande Personal und Realkorperschaften Industrie und Handelskammern Handwerkskammern oder Berufskammern wie den Rechtsanwaltskammern und uberwiegend Universitaten Die Anstalten gliedern sich in bundesunmittelbare Anstalten z B die Deutsche Nationalbibliothek landesunmittelbare Anstalten z B Rundfunkanstalten kommunale Anstalten z B aus einer Kommune ausgegliederte Wirtschaftsbetriebe Zu den Stiftungen des offentlichen Rechtes gehoren z B die Deutsche Bundesstiftung Umwelt die Stiftung Preussischer Kulturbesitz aber auch Stiftungsuniversitaten wie die Universitat Gottingen oder die Universitat zu Lubeck Nicht rechtsfahig ist z B die Hochschule des Bundes fur offentliche Verwaltung Der Bund und die Lander sind bundesgesetzlich 12 Abs 1 InsO nicht insolvenzverfahrensfahig Gleiches gilt fur jene juristischen Personen des offentlichen Rechts eines Landes wenn sie der Aufsicht eines Landes unterstehen und Landesrecht dies bestimmt 12 Abs 2 InsO Dies trifft z B fur alle Gemeinden zu siehe z B 128 Abs 2 GemO NRW Einigen Religionsgemeinschaften wurden aufgrund der nach Art 140 GG fortgeltenden Bestimmungen der Art 136 139 und Art 141 WRV offentlich rechtliche Religionsgesellschaften anerkannt Hieraus leitet sich auch der Anspruch auf ein eigenstandiges Arbeitsrecht der Kirchen ab International BearbeitenWahrend sich das BGB im Kern aus dem Theorienstreit heraushielt bekennt sich das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB klar zur Organtheorie Die juristischen Personen sind handlungsfahig Art 54 ZGB deren Organe sind berufen dem Willen der juristischen Person Ausdruck zu geben Art 55 ZGB Auch in Osterreich gehoren Verein Genossenschaft GmbH Aktiengesellschaft Fonds des offentlichen Rechts Stiftungen sowie Nachlass und Sammelvermogen zu den juristischen Personen Die Regelungen in beiden Staaten entsprechen weitgehend dem deutschen Recht Die Niederlande kennen naturliche Personen niederlandisch natuurlijk persoon und juristische Personen niederlandisch rechtspersoon und zwar des Privatrechts niederlandisch privaatrechtelijke rechtspersoon und offentlichen Rechts niederlandisch publiekrechtelijke rechtspersoon Zu den privatrechtlichen gehoren Verein niederlandisch vereniging Genossenschaft niederlandisch cooperatie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit niederlandisch onderlinge waarborgmaatschapij Aktiengesellschaft niederlandisch naamloze vennootschap GmbH niederlandisch besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid und Stiftung niederlandisch stichting Organe sind der Vorstand niederlandisch bestuur Aufsichtsrat niederlandisch raat van commissarissen und Hauptversammlung niederlandisch algemene vergadering van aandelhouders Rechtsquelle ist das Burgerlijk Wetboek Buch 2 Titel 1 In Frankreich unterscheidet der Code civil CC zwischen der naturlichen Person franzosisch personne physique und der juristischen Person franzosisch personne morale die eine eigene Rechtspersonlichkeit franzosisch personnalite juridique besitzt Sie unterliegt dem Prinzip der Spezialitat wonach sich die Befugnisse der juristischen Personen auf die Handlungen die zur Erfullung ihres Gegenstands wie in ihren Statuten definiert und der sie begleitenden Handlungen nach den fur sie geltenden Vorschriften nutzlich sind beschranken Art 1145 CC Damit durfen Unternehmen lediglich Geschafte betreiben die ihre Satzung vorsieht Ihr rechtlicher gerichtlicher oder vertraglicher Vertreter ist nur berechtigt im Rahmen der ihm ubertragenen Befugnisse zu handeln Art 1153 CC Neben den privatrechtlichen franzosisch Personne morale de droit prive gibt es auch offentlich rechtliche franzosisch Personne morale de droit public und gemischt rechtliche juristische Personen franzosisch Personne morale de droit mixte Im Common Law wird die juristische Person englisch juridical person von der naturlichen Person englisch natural person unterschieden Die Unterart der Rechtstrager englisch legal entity erfasst insbesondere Unternehmen englisch company corporation municipal corporation Genossenschaften englisch cooperative Partnerschaften englisch partnership oder auch Staaten englisch sovereign state und deren Untergliederungen englisch municipalities Grundrechtsschutz auslandischer juristischer Personen BearbeitenAuslandische juristische Personen die ihren Sitz in der Europaischen Union haben sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ebenso zu behandeln wie inlandische Grundrechtstrager im Sinne von Art 19 Abs 3 GG wenn ihre Tatigkeit einen hinreichenden Inlandsbezug aufweist Das wird regelmassig der Fall sein wenn die juristische Person in Deutschland tatig wird und hier vor den Fachgerichten klagen und verklagt werden kann Das europarechtliche Verbot der Auslanderdiskriminierung und die Grundfreiheiten verdrangen in diesem Fall die Regelung in Art 19 Abs 3 GG nicht sie veranlassen aber die Erstreckung des Grundrechtsschutzes auf weitere Rechtssubjekte des europaischen Binnenmarktes 46 47 Der Grundrechtsschutz war in diesen Fallen bisher nur in der Literatur befurwortet worden 48 Sprachregelungen bezuglich juristischer Personen BearbeitenDie Duden Grammatik von 2016 schreibt im Abschnitt Belebtheit Das Merkmal belebt kann aber auch Abstrakta zukommen etwa Organisationen vgl auch den Ausdruck juristische Person Mit Belebtheit hangt das naturliche Geschlecht zusammen und mit diesem wiederum wenigstens zum Teil das grammatische Geschlecht das Genus 49 Viele Institutionen Verwaltungen und rechtliche Gesellschaften wie die Stadt die Aktiengesellschaft oder die GmbH sind grammatisch feminin Aus Grunden der grammatischen Ubereinstimmung Kongruenz ergibt sich fur Artikel Pronomen und Referenzwortern bei solchen juristischen Personen die feminine Form eine Aktiengesellschaft als Schuldnerin eine GmbH als Geschaftsfuhrerin vergleiche Generisches Femininum fur juristische Personen in deutschem Gesetzentwurf 2020 In Bayern gelten entsprechend seit 2002 fur staatliche Behorden die Vorgaben der Organisationsrichtlinien der Bayerischen Staatskanzlei die in Abschnitt 2 5 4 Sprachliche Gleichbehandlung die grammatische Ubereinstimmung von Personenbezeichnungen auch im Fall von juristischen Personen verlangt Zitat z B die Gemeinde als Antragstellerin 50 Im Mai 2021 empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern fur Sport und Integration in der 3 Auflage seiner Broschure Freundlich korrekt und klar Burgernahe Sprache in der Verwaltung Wenn Sie sich in Ihrem Schreiben ausschliesslich oder nahezu ausschliesslich auf juristische Personen oder ihre Organe beziehen sollten Sie sich nach dem grammatischen Geschlecht des Bezugswortes richten Statt so die Gemeinde als Antragsteller Besser so die Gemeinde als Antragstellerin 51 Dieser Empfehlung entgegen steht im offiziellen Handbuch der Rechtsformlichkeit des deutschen Bundesjustizministeriums in seiner gultigen Version von 2008 in Bezug auf juristische Personen 110 52 Herkommlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet generisches Maskulinum In Fallen in denen das Geschlecht nicht bekannt oder fur den jeweiligen Zusammenhang unwichtig ist kann das gerechtfertigt sein So konnen mit den Bezeichnungen der Eigentumer der Verkaufer der Mieter mannliche und weibliche aber auch juristische Personen gemeint sein 53 Die Schweizerische Bundeskanzlei verlangt 2009 in ihrem Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache mit Empfehlungen und verbindlichen Regeln fur das geschlechtergerechte Formulieren der amtlichen Texte des Bundes 54 die grammatisch ubereinstimmende Form in Bezug auf juristische Personen Kongruenz Doppelnennung wird abgelehnt um nicht den Anschein naturlicher Personen zu erwecken Wenn ein Verband ein Gemeinwesen eine Institution ein Unternehmen oder auch irgendeine Sachbezeichnung zu handelnden Personen werden muss ebenfalls auf die Kongruenz geachtet werden Denn maskuline und feminine Formen von Personenbezeichnungen dienen nicht nur dazu mannliche und weibliche Personen zu bezeichnen Genus Sexus Ubereinstimmung sondern sie zeigen auch das grammatische Geschlecht eines Bezugsworts an Kongruenz hinsichtlich des Genus In diesen Fallen richten sich die Pronomen und andere Satzteile nach dem grammatischen Geschlecht des Bezugsworts Auftraggeberin ist die Stadt Bern Auftraggeber ist der Spitalverband die Schweiz als Gastgeberin der Konferenz Ist das Bezugswort im Neutrum so wird fur Worter die sich darauf beziehen die maskuline Form verwendet Auftraggeber ist das Landesmuseum Schweizerische Bundeskanzlei 2009 55 In vielen Hochschul Leitfaden wird die grammatische Ubereinstimmung auch fur juristische Personen empfohlen die Universitat als Arbeitgeberin Auch in Leitfaden von Stadtverwaltungen findet sich die Empfehlung der grammatischen Kongruenz die Stadt als Arbeitgeberin siehe auch Einrichtungen mit Genderschreibweisen Literatur BearbeitenC Loser Schematische Ubersicht uber die juristischen Personen im Gefuge der Rechtssubjekte August 2008 PDF 68 kB 1 Seite auf cloeser org Weblinks Bearbeiten Wiktionary juristische Person Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Helmut Russmann Einfuhrung in das Recht 2 Die juristische Person Memento vom 3 Oktober 2018 im Internet Archive In uni sb de 1994 Skript zur Vorlesung fur den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft Einzelnachweise Bearbeiten Klaus F Rohl Hans Christian Rohl Allgemeine Rechtslehre 3 Auflage Heymanns Koln u a 2008 S 458 57 III Norbert Campagna Person In Eric Hilgendorf Jan C Joerden Hrsg Handbuch Rechtsphilosophie Metzler Stuttgart 2017 ISBN 978 3 476 05309 1 S 373 375 Jauernig Mansel BGB 17 Auflage 2018 Vorbem zu 21 BGB Rn 3 a b Remmert Artikel 19 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz Kommentar Beck Munchen DNB 550899677 Rn 37 Loseblatt Stand 11 18 a b Vgl Jauernig Mansel BGB 17 Auflage 2018 Vorbem zu 21 BGB Rn 1 Heinz Hubner Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuches 1996 S 117 Thomas Zerres Burgerliches Recht 9 Auflage Springer Berlin ISBN 978 3 662 58459 0 S 39 Georg Jellinek System der subjektiven offentlichen Rechte 1905 S 30 Digesten 50 16 85 Ulpian Digesten 3 7 4 Joseph Lammeyer Die juristischen Personen der katholischen Kirche 1971 S 57 ff Karl von Czyhlarz Lehrbuch der Institutionen des Romischen Rechtes 1908 S 71 Iulius Paulus Digesten 10 2 25 16 Gaius Digesten 10 3 2 pr Andreas M Fleckner Antike Kapitalvereinigungen 2010 S 120 f Andreas M Fleckner Antike Kapitalvereinigungen 2010 S 127 Thomas Hobbes Leviathan I XVI 1651 S 151 f Samuel Pufendorf De jure naturae et gentium libri octo Buch 7 Band 2 1672 Ausgabe 1744 S 142 f Otto Gerhard Oexle Die mittelalterliche Zunft als Forschungsproblem In Blatter fur deutsche Landesgeschichte 118 1982 S 18 Gotthardt Fruhsorge Stadt und Burger im 18 Jahrhundert 1993 S 173 Hans Joerg Salizites Lexikon der englischen Wirtschafts und Rechtssprache Band 2 Deutsch Englisch 1994 S 158 f Christian Friedrich Koch Allgemeines Landrecht fur die preussischen Staaten Kommentar in Anmerkungen Band 1 Ausgabe 1 1870 S 175 FN 26 Gustav Hugo Lehrbuch des Naturrechts als einer Philosophie des positiven Rechts Berlin 1798 S 445 Arnold Heise Grundriss eines Systems des gemeinen Civilrechts zum Behuf von Pandecten Vorlesungen 1819 S 25 FN 15 Helmut Coing Europaisches Privatrecht 1800 1914 Munchen 1989 S 338 Friedrich Carl von Savigny System des heutigen Romischen Rechts Band II 1840 S 282 ff Georg Friedrich Puchta Kleine civilistische Schriften Leipzig 1851 S 499 Carl Ludwig Arndts von Arnesberg Lehrbuch der Pandekten 9 Aufl Stuttgart 1877 S 38 online Memento des Originals vom 23 Marz 2021 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dlib pr mpier mpg de Bernhard Windscheid Lehrbuch des Pandektenrechts Band I S 168 Otto von Gierke Die Genossenschaftstheorie und die deutsche Rechtsprechung 1887 S 603 ff Horst Baumann Die Kenntnis juristischer Personen des Privatrechts von rechtserheblichen Umstanden In ZGR 1973 284 290 f Heinz Hubner Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuches 1996 S 117 Hans Kelsen Reine Rechtslehre 2 Aufl 1960 S 178 ff Reinhold Zippelius Allgemeine Staatslehre 16 Aufl 13 II Das Wesen des Rechts 6 Aufl Kap 2 g Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts Kap 1 b und Rechtsphilosophie 6 Aufl 3 I Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts Kap 2 g ders Allgemeine Staatslehre 13 II 14 I Georg Beseler Volksrecht und Juristenrecht 1843 S 161 Adam Joseph Uhrig Abhandlung uber die juristischen Personen 1854 S 5 Gerold Schmidt Zum Begriff des Zweckvermogens in Rechts und Finanzwissenschaft In Verwaltungsarchiv Zeitschrift fur Verwaltungslehre Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik 60 Band Carl Heymanns Verlag Koln 1969 S 293 331 und Fortsetzung 61 Band 1970 S 60 81 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 762 Reinhard Bork Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuchs 2006 S 79 BVerfG Beschluss vom 2 September 2002 Az 1 BvR 1103 02 Volltext BVerfGE 128 226 Heinz Hubner Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuches 1996 S 116 BGHZ 53 181 183 Heinz Hubner Allgemeiner Teil des Burgerlichen Gesetzbuches 1996 S 115 VGH Munchen Urteil vom 26 September 2013 Az 20 BV 13 428 Volltext BVerfG Beschluss vom 19 Juli 2011 Az 1 BvR 1916 09 Volltext BVerfG Zum Grundrechtsschutz juristischer Personen aus der Europaischen Union und zum Verbreitungsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz nachgeahmte Designermobel Pressemitteilung Nr 56 2011 vom 9 September 2011 Hans D Jarass Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Hrsg Hans D Jarass Bodo Pieroth 7 Auflage C H Beck Verlag Munchen 2004 ISBN 3 406 51428 6 Art 19 GG Rn 17a m w N Angelika Wollstein Duden Redaktion Hrsg Duden Die Grammatik Der Duden Band 4 12 9 vollstandig uberarbeitete und aktualisierte Auflage Dudenverlag Berlin 2016 ISBN 978 3 411 04049 0 S 151 152 Randnummer 222 Belebtheit Seitenvorschauen in der Google Buchsuche Bayerische Staatskanzlei Richtlinien fur die Wahrnehmung und Organisation offentlicher Aufgaben sowie fur die Rechtsetzung im Freistaat Bayern 6 November 2001 2 5 4 Sprachliche Gleichbehandlung Bayerisches Staatsministerium des Innern fur Sport und Integration Freundlich korrekt und klar Burgernahe Sprache in der Verwaltung 3 Auflage Munchen Mai 2021 S 39 49 Verschiedene Geschlechter hier S 43 Downloadseite Andreas Niesmann Justizministerium Erfolg fur Frauenbewegung Ministerium schreibt Gesetz im Femininum In RND de 11 Oktober 2020 abgerufen am 19 Oktober 2020 Bundesministerium der Justiz Hrsg Handbuch der Rechtsformlichkeit 3 neu bearbeitete Auflage Bonn 2008 110 Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Mannern online auf hdr bmj de Schweizerische Bundeskanzlei Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren Abgerufen am 25 Marz 2021 Infoseite Zitat Der Leitfaden enthalt zum einen die verbindlichen Regeln fur das geschlechtergerechte Formulieren der amtlichen Texte des Bundes zum andern eine Vielzahl von Hilfestellungen Empfehlungen und Tipps fur das geschlechtergerechte Formulieren Schweizerische Bundeskanzlei Zurcher Hochschule fur Angewandte Wissenschaften ZHAW Geschlechtergerechte Sprache Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren im Deutschen 2 vollstandig uberarbeitete Auflage 2009 Version vom 31 Juli 2013 S 127 128 Randnummern 7 47 7 49 sowie S 75 76 Juristische Personen PDF 1 1 MB 192 Seiten auf bk admin ch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4029063 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Juristische Person amp oldid 232900124