www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten Tat oder Unterlassen das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist Grundsatzlich ist nur vorsatzliches Verhalten strafbar fahrlassiges nur dann wenn dies das einschlagige Gesetz explizit besagt 15 StGB In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen Vergehen und Ubertretung 1 Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen Die ehemaligen Ubertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit Anm 1 eingestuft Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemass 12 StGB wie folgt definiert 2 Verbrechen Straftaten die im Mindestmass mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder hoher bedroht sind Vergehen Alle anderen Straftaten das heisst Straftaten die im Mindestmass mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind Straftaten konnen auch nach unterschiedlichen Delikten aufgeteilt werden Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende Strafbarkeit des Taters Inhaltsverzeichnis 1 Strafrecht 2 Nebenstrafrecht 3 Strafgesetzbuch 4 Strafprozessordnung 5 Anmerkungen 6 EinzelnachweiseStrafrecht Bearbeiten Hauptartikel Strafrecht Deutschland Nebenstrafrecht Bearbeiten Hauptartikel Nebenstrafrecht Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet die nicht im Strafgesetzbuch sondern in anderen Rechtsnormen enthalten sind Strafgesetzbuch Bearbeiten Hauptartikel Strafgesetzbuch Deutschland Das Strafgesetzbuch ordnet Straftatbestande nach Rechtsgutern siehe auch Liste der Tatbestande des deutschen Strafgesetzbuches Strafprozessordnung BearbeitenIn 100a StPO und 100b StPO werden schwere Straftaten bzw besonders schwere Straftaten definiert Die Einstufung als besonders schwere Straftaten richtet sich nicht nach dem Strafmass Stattdessen werden diese alle einzeln aufgefuhrt Nur bei schweren Straftaten darf in Deutschland die Telekommunikation heimlich abgehort werden Ausserdem muss die Tat auch im Einzelfall schwer wiegen und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos 100a Abs 1 StPO sein Eine heimliche Online Durchsuchung darf nur durchgefuhrt werden wenn es sich zusatzlich um eine besonders schwere Straftat handelt Anmerkungen Bearbeiten Ordnungswidrigkeiten zahlen nicht als Straftat Einzelnachweise Bearbeiten Peter Schwacke Recht der Ordnungswidrigkeiten 4 Auflage Kohlhammer Verlag Stuttgart 2006 ISBN 978 3 555 01379 4 S 1 Google Books Volker Krey Deutsches Strafrecht Allgemeiner Teil 3 Auflage Band 1 Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 020473 7 S 59 Google Books Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Straftat Deutschland amp oldid 221363922