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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Verbrechen Begriffsklarung aufgefuhrt Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoss gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht betrachtete und von ihrem Gesetzgeber als kriminell eingestufte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tatern schuldhaft gesetzten verbrecherischen Akt Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung Straftat an sich und als solche Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die Kriminologie mit dem Phanomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekampfung und aufklarung beschaftigt sich die Kriminalistik In der aus dem franzosischen Recht stammenden Systematik der strafbaren Handlungen wie sie in den meisten kontinentaleuropaischen Strafrechtssystemen in unterschiedlich abgewandelter Form verwendet wird stellt das Verbrechen frz crime die schwerste Form der Straftat dar und steht in dieser Betrachtungsweise dem Vergehen frz delit als minderschwerem Straftatbestand gegenuber Besonders schwere ursprunglich mit dem Verlust des Lebens zu ahndende Verbrechen werden auch als Kapitalverbrechen von lat caput Haupt bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Historische Einordnung 2 Formeller Verbrechensbegriff 2 1 In Deutschland 2 2 In Osterreich 2 3 In der Schweiz 2 4 In Liechtenstein 3 Materieller Verbrechensbegriff 3 1 Naturrechtlicher Verbrechensgehalt 3 2 Lehre vom Rechtsgut 3 3 Lehre vom sozialschadlichen Verhalten 3 4 Der interaktionistische Verbrechensbegriff 4 Beispiele 4 1 Strafgesetzbuch 4 2 Volkerstrafrecht 4 3 Nebenstrafgesetze 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHistorische Einordnung BearbeitenDie Differenzierung zwischen strafbaren Handlungen unterschiedlicher Schwere ist bereits sehr fruh in der Rechtsgeschichte belegt Schon in der Constitutio Criminalis Carolina wurde zwischen causae maiores und causae minores schwerwiegenden und minderschweren Anklagegrunden unterschieden diese Trennung war fur die Form der Bestrafung ausschlaggebend Lebens Leibes und Ehrenstrafen oder Geldbusse und kurzzeitiges Gefangnis Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch RStGB von 1871 unterschied in 1 die strafbaren Handlungen in drei Kategorien Verbrechen Vergehen und Ubertretung Dabei orientierte es sich an dem unter Napoleon entstandenen franzosischen Code Penal Imperial 1810 dessen Dreiteilung crime delit contravention das franzosische Strafrecht und die eng an das franzosische angelehnten Systeme beispielsweise Belgiens bis heute bestimmt Von der angedrohten Strafart hing die Zuordnung zu den Kategorien ab Taten die mit Zuchthaus oder Todesstrafe bedroht waren galten als Verbrechen Taten die mit Gefangnisstrafe bedroht waren als Vergehen und Taten die nur mit geringer Geldstrafe oder Haft bis zu sechs Wochen bedroht waren als Ubertretungen In der Bundesrepublik Deutschland wurde zum 1 April 1970 eine einheitliche Freiheitsstrafe geschaffen Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen erfolgt seitdem nach der Mindeststrafe vgl unten Zum 1 Januar 1975 trat in der Bundesrepublik Deutschland an die Stelle dieser Trichotomie Dreiteilung die heute massgebliche Dichotomie Zweiteilung Seither sind nur noch Verbrechen und Vergehen Straftaten Die Ubertretungen wurden abgeschafft und zum Teil durch Ordnungswidrigkeiten ersetzt Ob diese Zweiteilung beibehalten werden soll ist unter Strafrechtlern umstritten da ihre praktische Bedeutung relativ gering ist In einigen Rechtssystemen gibt es die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen nicht oder nicht mehr Beispielsweise existieren in den ebenfalls vom franzosischen Modell ausgehend entwickelten Strafrechten Italiens Spaniens und der Niederlande fur Bagatellstraftaten zwar weiterhin die Ubertretungen contravvenzioni faltas bzw overtredingen alle anderen Straftaten werden dagegen einheitlich als Delikte oder Vergehen delitti delitos bzw misdrijven bezeichnet Trotzdem werden auch hier schwere und weniger schwere Tatbestande entsprechenden Unterkategorien zugeordnet In den meisten Rechtsordnungen des Common Law gibt es die Unterscheidung zwischen schweren oder kapitalen Verbrechen felonies und weniger schweren kriminellen Verfehlungen misdemeanors wobei der eigentliche Ausdruck Verbrechen crime im Englischen als Oberbegriff dient und systematisch eher der Straftat als solchen entspricht Formeller Verbrechensbegriff BearbeitenIn Deutschland Bearbeiten Verbrechenstatbestand fur Geldfalschung und Inumlaufbringen von falschen oder gefalschten Banknoten auf den Banknoten der DMIm deutschen Strafrecht werden gemass 12 Abs 1 Strafgesetzbuch StGB als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind z B Raub schwere Korperverletzung Korperverletzung mit Todesfolge Totschlag Mord Brandstiftung sexueller Missbrauch von Kindern Rechtsbeugung Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatstragern Geldfalschung Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemass 12 Abs 2 StGB als Vergehen bezeichnet Ist fur ein Vergehen in besonders schweren Fallen eine Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr vorgesehen bleibt die Tat dennoch ein Vergehen Gleiches gilt entsprechend auch umgekehrt wenn bei einem Verbrechen fur minder schweren Falle eine niedrigere Mindeststrafe angedroht wird 12 Abs 3 StGB Unbeachtliche oder unbenannte Strafverscharfungen oder milderungen sind dabei solche bei denen die Voraussetzungen der Modifizierung nicht oder zumindest nicht abschliessend aus dem Gesetz hervorgehen 1 Entsprechendes gilt fur Regelbeispiele 2 Damit kann die effektive Mindeststrafe eines Verbrechens unter einem Jahr liegen und die eines Vergehens uber ein Jahr hinausgehen Die Einteilung kann sich aber andern wenn das Gesetz aus einem Tatbestand durch Hinzufugen weiterer Merkmale benannte Strafanderungen einen neuen Tatbestand bildet 3 Der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen wirkt sich auch auf die Strafbarkeit eines Tatversuchs aus der gemass 23 Abs 1 StGB bei Verbrechen immer strafbar ist bei Vergehen dagegen nur dann wenn es im Gesetz ausdrucklich so bestimmt ist versuchter Hausfriedensbruch ist demnach z B nicht strafbar Auch ist der Versuch der Beteiligung z B versuchte Anstiftung bei einem Verbrechen strafbar der zu einem Vergehen jedoch nicht Auch fur den Verlust von Amtsfahigkeit und Wahlbarkeit spielt nach 45 Abs 1 StGB die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen eine Rolle Aus der Einteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen ergeben sich auch strafprozessrechtliche Konsequenzen etwa fur die Bestimmung der sachlichen Zustandigkeit der Gerichte Des Weiteren hat ein Angeklagter dem ein Verbrechen vorgeworfen wird nach 140 Abs 1 Nr 2 der Strafprozessordnung StPO immer Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers wenn er selbst keinen Rechtsanwalt als Verteidiger benennt Der Strafbefehl ist nur fur Vergehen vorgesehen 407 StPO und auch eine Einstellung des Verfahrens nach 153 153a 154d StPO ist bei Verbrechen nicht moglich In Osterreich Bearbeiten Nach 17 des osterreichischen Strafgesetzbuches Einteilung der strafbaren Handlungen sind Verbrechen vorsatzliche Handlungen die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijahriger Freiheitsstrafe bedroht sind 17 StGB alle ubrigen strafbaren Handlungen sind Vergehen Im Unterschied zur deutschen Regelung sind in Osterreich auch der Versuch und die Bestimmung Anstiftung eines Vergehens strafbar Weiters ist die Zustandigkeit der Gerichte anders geregelt In der Schweiz Bearbeiten Das schweizerische Strafgesetzbuch Stand Januar 2010 definiert Verbrechen als Taten die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind Art 10 Abs 2 StGB Vergehen sind Taten die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Art 10 Abs 3 StGB Auch der Versuch eines Verbrechens oder Vergehens ist strafbar Art 22 Abs 1 StGB Entscheidend ist hierbei der point of no return der letzte entscheidende Schritt von dem es kein Zuruck mehr gibt Der subjektive Tatbestand muss genau gleich erfullt sein wie beim vollendeten Delikt Ausgenommen von Strafe ist der Versuch aus grobem Unverstand bei dem die von dem Tater verwendeten Mittel nicht tauglich sind den angestrebten Erfolg zu verwirklichen oder wenn an dem von dem Tater angegriffenen Objekt das Delikt uberhaupt nicht begangen werden kann Art 22 Abs 2 StGB Ubertretungen schliesslich sind Taten die mit Busse bedroht sind Art 103 StGB Versuch und Gehilfenschaft sind hier nur in vom Gesetz ausdrucklich bestimmten Fallen strafbar Art 105 Abs 2 StGB In Liechtenstein Bearbeiten Nach 17 des liechtensteinischen Strafgesetzbuches StGB sind Verbrechen wie in Osterreich vorsatzliche Handlungen die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijahriger Freiheitsstrafe bedroht sind wahrend Vergehen a lle anderen strafbaren Handlungen sind soweit in strafrechtlichen Nebengesetzen nicht etwas anderes bestimmt ist 4 Materieller Verbrechensbegriff BearbeitenDer materielle Verbrechensbegriff lost sich von den normativen Vorgaben des Strafrechts Er ist im Vergleich zum formellen Verbrechensbegriff daher weniger scharf umschrieben und abgegrenzt Fur die Einordnung einer Tat als Verbrechen sind dabei u a folgende Kriterien von Bedeutung Naturrechtlicher Verbrechensgehalt Bearbeiten Im Naturrecht wird eine Trennung in moralisch an sich verwerfliche Delikte mala in se 5 und schlicht verbotene Delikte mala prohibita vorgenommen Diese Unterscheidung von naturlichen und bloss konventionellen Verbrechen spielt im strafrechtlichen Denken des Common Law noch heute eine bedeutende Rolle Allerdings ist der naturliche Verbrechensbegriff wegen der ihm innewohnenden Gefahr der Willkur und der immanenten Subjektivitat in der Dogmatik umstritten Lehre vom Rechtsgut Bearbeiten Die juristische Lehre vom Rechtsgut bezeichnet als Verbrechen solche Handlungen die geeignet sind geschutzte Rechtsguter in strafwurdiger Weise zu verletzen Rechtsguter sind dabei die rechtlich geschutzten individuellen Interessen der Teilnehmer am Rechtsverkehr Dieser rechtsgutsbezogene Verbrechensbegriff ist enger als der naturliche Verbrechensbegriff und knupft an die normativen Grundlagen einer Rechtsordnung Gesellschaft an Er steht daher dem formellen Verbrechensbegriff schon recht nahe Lehre vom sozialschadlichen Verhalten Bearbeiten Aus den Sozialwissenschaften stammt der Begriff des antisozialen Verhaltens das im Kontext sozial unangepassten oder abweichenden Verhaltens Devianz definiert wird Der daraus erwachsende Verbrechensbegriff stutzt sich auf ein sozialwissenschaftliches Verstandnis vom Handeln des Einzelnen in der Gesellschaft und bezieht in besonders hohem Masse Erkenntnisse der Kriminalistik ein Um einen handhabbaren Verbrechensbegriff zu liefern benotigt jedoch auch dieser Ansatz eine normative Basis Der interaktionistische Verbrechensbegriff Bearbeiten In der Kriminologie hat sich mittlerweile auch ein sogenannter interaktionistischer Verbrechensbegriff 6 etabliert Dieser bezeichnet Handlungen als Verbrechen die von Strafverfolgungsinstanzen und der Gesellschaft entsprechend behandelt werden Eine Besonderheit besteht hierbei darin dass nicht entdeckte Straftaten nicht unter diesen Begriff fallen da gegen sie mangels Wissen auch keine Sanktionierung erfolgt Beispiele BearbeitenIn Deutschland gelten unter anderem folgende Verbrechenstatbestande Strafgesetzbuch Bearbeiten StGB Bezeichnung Mindeststrafe Jahre Hochststrafe Jahre Todesfolge 81 Hochverrat gegen den Bund 10 82 Hochverrat gegen ein Land 1 10 83 Vorbereitung eines hochverraterischenUnternehmens gegen den Bund 1 10 94 Landesverrat 1 96 Landesverraterische Ausspahung 1 10 100 Friedensgefahrdende Beziehungen 1 105 Notigung von Verfassungsorganen 1 10 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatstragern 1 10 129a Bildung von und Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen 1 10Radelsfuhrer und Hintermanner einer terroristischen Vereinigung 3 oder 15 oder 10 146 Geldfalschunggewerbs und bandenmassig 12 15 152b Falschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktiongewerbs und bandenmassig 12 1015 154 Meineid 1 15 176 Sexueller Missbrauch von Kindern 1 15 10 176d 176c Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 2 oder 5 15 10 176d 177 schwere Falle von sexueller Ubergriff sexuelle Notigung Vergewaltigung 1 2 3 oder 5 15 10 178 184b Verbreitung Erwerb und Besitz kinderpornografischen Inhalte 1 oder 2 5 10 oder 15 211 Mord 212 Totschlag 5 221 schwere Aussetzung 1 10 3 15 225 schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen 1 15 226 Schwere Korperverletzung 1 10 3 15 227 Absichtliches oder wissentliches Herbeifuhren der schweren Verletzung 3 15 226a Verstummelung weiblicher Genitalien 1 15 232a schwere Zwangsprostitution 1 10 oder 15 232b schwere Zwangsarbeit 1 10 oder 15 233a schwere Ausbeutung der Arbeitskraft unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung 1 10 234 Menschenraub 1 10 234a Verschleppung 1 15 235 schwere Entziehung Minderjahriger 1 10 3 15 239 schwere Freiheitsberaubung 1 10 3 15 239a Erpresserischer Menschenraub 5 15 10 239b Geiselnahme 5 15 10 244 Wohnungseinbruchdiebstahl 1 10 244a Schwerer Bandendiebstahl 1 10 249 Raub 1 15 10 251 250 Schwerer Raub 3 oder 5 15 10 251 252 Rauberischer Diebstahl 1 15 10 251 255 Rauberische Erpressung 1 15 10 251 260a Gewerbsmassige Bandenhehlerei 1 10 263 Gewerbsmassiger Bandenbetrug 1 10 306 Brandstiftung 1 10 10 306c 306a Schwere Brandstiftung 1 15 10 306c 306b Besonders schwere Brandstiftung 2 oder 5 15 10 306c 307 Herbeifuhren einer Explosion durch Kernenergie 5 15 10 Fahrlassige Gefahrdung durch Herbeifuhren einer Explosion durch Kernenergie 1 10 5 15 308 Herbeifuhren einer Sprengstoffexplosion 1 oder 2 15 10 309 Missbrauch ionisierender Strahlen 1 oder 2 oder 5 10 oder 15 10 310 Vorbereitung eines Nuklearexplosionsverbrechens 1 10 313 Herbeifuhren einer Uberschwemmung 1 oder 2 10 oder 15 10 314 Gemeingefahrliche Vergiftung 1 oder 2 10 oder 15 10 315 Gefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr in schweren Fallen 1 15 315c Gefahrlicher Eingriff in den Strassenverkehr in schweren Fallen 1 10 316a Rauberischer Angriff auf Kraftfahrer 5 15 10 316c Angriffe auf den Luft und Seeverkehr 5 15 10 339 Rechtsbeugung 1 5 343 Aussageerpressung 1 10 344 Verfolgung Unschuldiger 1 10 345 Vollstreckung gegen Unschuldige 1 10 356 schwerer Parteiverrat 1 5Bei vielen Verbrechenstatbestanden gelten fur minder schwere Falle niedrigere Strafdrohungen die Taten gelten dann aber trotzdem als Verbrechen vgl oben Formeller Verbrechensbegriff Volkerstrafrecht Bearbeiten Volkermord nach 6 Volkerstrafgesetzbuch VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach 7 VStGB Kriegsverbrechen nach 8 12 VStGB Verbrechen der Aggression nach 13 VStGBNebenstrafgesetze Bearbeiten Unerlaubter Handel mit Betaubungsmitteln in nicht geringer Menge oder zwischen einer Person uber 21 und einer unter 18 Jahren 29a Betaubungsmittelgesetz BtMG Unerlaubter Handel mit Betaubungsmitteln bei gewerbs oder bandenmassiger Begehung oder bei Todesfolge unerlaubte Einfuhr von Betaubungsmitteln in nicht geringer Menge 30 BtMG Bestimmen einer Person unter 18 durch eine Person uber 21 Jahren zum unerlaubten Handeln mit Betaubungsmitteln unerlaubter Handel mit Betaubungsmitteln in nicht geringer Menge bei bandenmassiger Begehung oder Bewaffnung 30a BtMG Verbreitung und Herstellung von Selbstladewaffen 52a Waffengesetz Einschleusen von Auslandern bei gewerbs und bandenmassiger Begehung oder Todesfolge 96 97 Aufenthaltsgesetz Gewerbs und bandenmassige Verleitung zur missbrauchlichen Asylantragstellung 84a Asylgesetz 17 Abs 1 bis 3 und 18 Abs 7 und 8 Aussenwirtschaftsgesetz 19 bis 20a und 22a Kriegswaffenkontrollgesetz KrWaffKontrG Siehe auch BearbeitenStorung des Sozialverhaltens Dissoziale PersonlichkeitsstorungLiteratur BearbeitenJosette Baer Wolfgang Rother Hrsg Verbrechen und Strafe Colmena Basel 2017 Michael Jasch Cornelius Prittwitz Verbrechen in Stefan Gosepath Wilfried Hinsch u a Hrsg Handbuch der politischen Philosophie und Sozialphilosophie Band 2 Berlin 2008 S 1398 1401 Bernd Dieter Meier Kriminologie C H Beck Munchen 2003 Hermann Mannheim Vergleichende Kriminologie Enke Stuttgart 1966 Wolfgang Rother Verbrechen Folter und Todesstrafe Philosophische Argumente der Aufklarung Mit einem Geleitwort von Carla Del Ponte Schwabe Basel 2010 Wilhelm Gustav Karl Starke Verbrechen und Verbrecher in Preussen 1854 1878 eine kulturgeschichtliche Studie mit zwolf graphischen Tafeln Enslin Berlin 1884 Digitalisat Weblinks Bearbeiten Wikiquote Verbrechen Zitate Wiktionary verbrechen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Henning Radtke in Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2020 StGB 12 Rn 14 Bernd Hecker in Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 StGB 12 Rn 10 Martin Heger in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 12 Rn 3 Strafgesetzbuch StGB vom 24 Juni 1987 veroffentlicht von der Landesverwaltung des Furstentums Liechtenstein Black H C Nolan J M Nolan Haley J M 1990 Black s law dictionary 6th edition St Paul MN West Singelnstein Tobias Kriminologie Eine Grundlegung 7 grundl uberarb Auflage Uni Taschenbucher GmbH Bern ISBN 978 3 8252 4683 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4062653 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbrechen amp oldid 236273417