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Das osterreichische Strafgesetzbuch Abkurzung StGB bei notiger Abgrenzung auch oStGB regelt die grundlegenden Materien des osterreichischen Strafrechts BasisdatenTitel StrafgesetzbuchLangtitel Bundesgesetz vom23 Janner 1974 uberdie mit gerichtlicher Strafebedrohten HandlungenAbkurzung StGBTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie StrafrechtFundstelle BGBl Nr 60 1974Datum des Gesetzes 23 Janner 1974Inkrafttretensdatum 1 Janner 1975Letzte Anderung BGBl I Nr 223 2022Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufbau 2 1 Allgemeiner Teil I 2 2 Allgemeiner Teil II 2 3 Besonderer Teil 2 4 Nebenstrafrecht 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm Jahre 1499 fuhrte der Tiroler Landesfurst Erzherzog Maximilian die Maximilianische Halsgerichtsordnung ein auch Tiroler Malefizordnung genannt Sie war das erste kodifizierte Strafrecht im deutschsprachigen Raum Als Vorform einer Landesordnung wurden dann die Malefizordnung zusammen mit anderen polizei und zivilrechtlichen Regelungen und diversen Landtagabschieden 1500 und erneut 1506 als Gesatz und ordnungen der ynzichten Malefitz Rechten unnd annderer nottirftigen hendeln des lands der Graueschafft Tyroll abgedruckt In weiterer Folge wurden die Strafrechtsbestimmungen in die Landesordnungen von 1526 1532 und 1573 eingebaut Neben letzterer wurde auch erstmals eine eigene Tiroler Policeyordnung erlassen Beide wurden 1603 erneut gedruckt Spatere Reformversuche kamen bis zur Zeit der Aufklarung nie zum Abschluss Die territoriale Geltung erstreckte sich allerdings nicht auf die 1505 von Bayern abgetretenen Gebiete Rattenberg Kitzbuhel und Kufstein in denen weiter bayerisches Landrecht galt sowie uber die Landgerichte Nonsberg Kaltern Einfuhrung erst 1681 und die welschen Konfinen 1 Die 1514 beschlossene Landgerichtsordnung fur Osterreich unter der Enns legt vor allem die davor strittigen Jurisdiktionsbefugnisse der einzelnen Stande dar und enthalt vor allem formelles und kaum materielles Strafrecht Sie wurde dann im landesfurstlichen Alleingang um kleine Details geandert und 1540 neu kundgemacht 1 Im Jahre 1656 wurde eine neue Landgerichtsordnung fur Osterreich unter der Enns erlassen gemeinhin auch als Ferdinandea bezeichnet Sie beruhte auf Teilen von Arbeiten zu einer Landesordnung durch die vier in standischen Diensten stehenden Doktoren Johann Baptist Suttinger Johann Michael von Seiz Johann Georg Hartmann und Johann Leopold Sie war stark an die Constitutio Criminalis Carolina angelehnt und relativ umfassend Da sie als einzige weitgehend das gesamte Strafrecht umfasste wurde sie lange die Leitordnung der osterreichischen Lander und Karl VI wies die Lander 1721 2 an sie subsidiar zu gebrauchen Aber selbst sie bestimmte dass Derjenigen Laster halber so Wir in dieser unserer Landgerichts Ordnung nicht absonderlich benennet oder aufgeworffen solle es bey Anordnung der gemeinen Rechten verbleiben Inhaltlich bestand sie aus zwei Teilen einem formellen und einem materiellen Strafrecht 1 1535 wurde die Landgerichtsordnung fur Krain heute Slowenien erlassen 1 Im Jahre 1559 wurde die Landgerichtsordnung fur Osterreich ob der Enns erlassen die auf einem von den Standen schon langer ausgearbeiteten Entwurf beruhte Inhaltlich basierte sie einerseits auf der Landgerichtsordnung fur Osterreich unter der Enns von 1540 und der Carolina andererseits enthielt sie auch eine Reihe von polizeilichen Regelungen Von kleinen Anderungen abgesehen wurde sie 1627 wortgetreu nachgedruckt Der Landesfurst hatte nur zusatzlich einen landesfurstlichen Anderungsvorbehalt einfugen lassen Im Jahre 1675 wurde eine neue Landgerichtsordnung fur Osterreich ob der Enns erlassen die Leopoldina 1 In der Steiermark scheiterten unter Ferdinand I mehrere Entwurfe erst unter Karl II wurde 1574 die erste Landgerichtsordnung erlassen welche aber lange Bestand hatte Ahnlichkeiten bzw Ubernahmen bestehen zu der Landgerichtsordnung fur Osterreich ob der Enns von 1559 1 Im Jahre 1577 wurde schliesslich die Landgerichtsordnung fur Karnten erlassen Auch bei ihr bestehen Ahnlichkeiten bzw Ubernahmen zu der Landgerichtsordnung fur Osterreich ob der Enns von 1559 1 Allen Ordnungen dieser Zeit ist gemein dass wie im gesamten romischen Reich deutscher Nation subsidiar die 1530 beschlossene und 1532 ratifizierte Constitutio Criminalis Carolina CCC beziehungsweise das gemeine Straf Recht kraft Interpretation oder besonderer Anordnung zur Anwendung kam Dies galt fur alle Falle in denen die heimischen Ordnungen keine Regelungen aufwiesen 1 In der heutigen rechtshistorischen Literatur werden die lokalen fruhneuzeitlichen Malefizordnungen oft ubersehen beispielsweise Helga Schnabel Schule Deutschland oder nur in einem Nebensatz erwahnt und das osterreichische Strafrecht bis zur Verabschiedung der Theresiana auf Basis der Carolina skizziert und diese als Matrix genutzt um Veranderungen oder Kontinuitaten im osterreichischen Strafrecht zu analysieren 2 Die Subsidiaritat der Carolina und der Leopoldina endete mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts und des materiellen Strafrechtes in den osterreichischen Landern durch die Constitutio Criminalis Theresiana CCT aus dem Jahre 1768 die jedoch schon zum Zeitpunkt ihres In Kraft Tretens als veraltet angesehen wurde und daher 1787 durch das neue Josefinische Strafgesetzbuch Josephina ersetzt wurde welches sich unter anderem durch die fast ganzliche Abschaffung der Todesstrafe auszeichnete Schon 1795 jedoch wurde die Todesstrafe als Folge der politischen Entwicklungen jener Zeit wieder neu eingefuhrt und fand auch Eingang in das Strafgesetz 1803 StG 1803 3 welches im Ubrigen ein fur damalige Verhaltnisse hochst modernes Gesetzbuch war Danach folgte ein legislatorischer Stillstand das Strafgesetz 1852 StG 1852 4 war keine neue Kodifikation sondern lediglich eine erneute Kundmachung des Gesetzes von 1803 unter Einarbeitung aller seither dazu ergangenen Erganzungen und Novellierungen und unter Weglassung des verfahrensrechtlichen Teils Zahlreiche Bemuhungen um eine Neukodifikation scheiterten 1945 wurde das Strafgesetz 1852 wiederverlautbart StG 1945 5 Im Jahre 1971 kam es mit der Kleinen Strafrechtsreform BGBl Nr 273 1971 Strafrechtsanderungsgesetz 1971 zu wesentlichen Anderungen an einzelnen Gesetzen Beispielsweise wurden die Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher Handlungen stark eingeschrankt siehe Homosexualitat in Osterreich und die Delikte Amtsehrenbeleidigung und Ehestorung abgeschafft Ehebruch also Vaginalverkehr einer verheirateten Person mit einer dritten Person blieb aber bis 1997 strafbar In den 1970er Jahren gelang dem langjahrigen Justizminister Christian Broda die Grosse Strafrechtsreform mit kompletter Neukodifizierung Das jahrelang durch eine Strafrechtskommission Mitglieder waren u a Franz Bulla Franz Douda Otto Estl Roland Grassberger Hans Gurtler Franz Handler Max Horrow Hans Kapfer Paul Hausner Ferdinand Kadecka Wilhelm Malaniuk Friedrich Nowakowski Franz Pallin Theodor Rittler Eugen Serini Rudolf Skrein und Franz Zamponi eingehend beratene Gesetzbuch fand grossteils allgemeine Zustimmung lediglich wegen der im StGB enthaltenen Fristenregelung wurde es vom Nationalrat allein mit den Stimmen der SPO die zu jener Zeit eine absolute Mehrheit besass am 29 November 1973 und nachdem der Bundesrat Einspruch erhoben hatte nochmals am 23 Janner 1974 Beharrungsbeschluss beschlossen Es trat am 1 Janner 1975 in Kraft Seitdem wurde es mehrfach novelliert Im Februar 2013 trat erstmals eine Reformgruppe bestehend aus 18 Experten zusammen um gemeinsam ein modernisiertes StGB 2015 zu entwickeln Dabei sollte insbesondere die oft kritisierte Strafenrelation zwischen Vermogensdelikten und den Delikten gegen Leib und Leben verbessert werden Auch die in 70 StGB normierte Gewerbsmassigkeit stand zur Debatte 6 In 15 Sitzungen wurden verschiedene Reformvorschlage erarbeitet Empfohlen wurde unter anderem die Wertgrenzen zu erhohen Gewerbsmassigkeit enger zu definieren gefahrliche Drohung nicht auf einzelne Rechtsguter zu beschranken und die Strafdrohungen der Korperverletzungsdelikte zu verandern 7 Die von der Expertengruppe empfohlenen Anderungen flossen in der Folge uberwiegend in die Strafrechtsreform 2015 die grosste Anderung des Strafgesetzbuchs seit der grossen Strafrechtsreform von 1975 ein Diese sah neben den oben erwahnten Anpassungen der Wertgrenzen allgemein Anderungen bei den Strafdrohungen vor um die Gewichtung derselben anzupassen Gewaltdelikte sollten deutlich starker bestraft werden als blosse Vermogensdelikte Die Strafrechtsreform 2015 wurde im Rahmen des Strafrechtsanderungsgesetz 2015 am 7 Juli 2015 vom Nationalrat beschlossen und trat mit 1 Janner 2016 in Kraft 8 Aufbau BearbeitenDas StGB ist in zwei Hauptteile gegliedert Man unterscheidet den Allgemeinen Teil 1 74 und den Besonderen Teil 75 321k Der Allgemeine Teil wird weiters in den AT I 1 16 und den AT II 17 74 unterteilt Beim Besonderen Teil spricht man vom BT I 75 169 und dem BT II 169 321k Teilweise wird der Besondere Teil auch dreigeteilt wobei die Vermogensdelikte dann den BT II bilden Allgemeiner Teil I Bearbeiten Der Allgemeine Teil I AT I behandelt die Lehre von der Straftat Er beinhaltet die Rechtsfolgevoraussetzungen wie den Grundsatz nullum crimen sine lege inklusive Analogieverbot zuungunsten des Angeklagten 1 Begehung durch Unterlassung 2 Notwehr 3 den Grundsatz nulla poena sine culpa 4 Vorsatz 5 Fahrlassigkeit 6 und 7 Entschuldigender Notstand 10 Zurechnungsunfahigkeit 11 Beteiligung 12 und 13 Versuch 15 und 16Allgemeiner Teil II Bearbeiten Der Allgemeine Teil II AT II behandelt die Lehre von den Folgen der Straftat Strafen 18 19a Abschopfung der Bereicherung 20 20c Vorbeugende Massnahmen 21 25 Strafbemessung 32 41a Bedingte Strafnachsicht und Entlassung 43 47 Probezeit 48 ff Verjahrung 57 60 den Geltungsbereich des StGB 61 67 und Begriffsbestimmungen 68 74 Besonderer Teil Bearbeiten Im Besonderen Teil BT sind die einzelnen Delikte normiert Geordnet sind die Delikte nach dem Rechtsgut das durch den jeweiligen Tatbestand geschutzt wird Sie werden in folgenden Abschnitten zusammengefasst Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Schwangerschaftsabbruch Strafbare Handlungen gegen die Freiheit Strafbare Handlungen gegen die Ehre Verletzungen der Privatsphare und bestimmter Berufsgeheimnisse Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermogen Gemeingefahrliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt Strafbare Handlungen gegen den religiosen Frieden und die Ruhe der Toten Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritat und Selbstbestimmung Tierqualerei Strafbare Handlungen gegen die Zuverlassigkeit von Urkunden und Beweiszeichen Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld Wertpapieren Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat Angriffe auf oberste Staatsorgane Landesverrat Strafbare Handlungen gegen das Bundesheer Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt Strafbare Handlungen gegen den offentlichen Frieden Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege Strafbare Verletzungen der Amtspflicht Korruption und verwandte strafbare Handlungen Amtsanmassung und Erschleichung eines Amtes Storung der Beziehungen zum Ausland Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit KriegsverbrechenNebenstrafrecht Bearbeiten Wie in vielen anderen Staaten sind zahlreiche Tatbestande nicht im StGB direkt sondern in diversen Nebengesetzen erfasst Diese Bestimmungen bezeichnet man in Osterreich zusammenfassend als Nebenstrafrecht Wichtige strafrechtliche Nebengesetze sind Jugendgerichtsgesetz 1988 JGG Suchtmittelgesetz SMG Mediengesetz MedienG Pornographiegesetz PornoG Verbotsgesetz 1947 VerbotsG Verbot des Nationalsozialismus Waffengesetz WaffG Militarstrafgesetz MilStG Finanzstrafgesetz FinStrG Datenschutzgesetz DSG Daruber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen etwa im Urheberrechtsgesetz UrhRG Eine Besonderheit des osterreichischen Strafrechts ist das relativ grosse Ermessen bei der Strafbemessung So reicht der Strafrahmen bei Mord 75 von zehn Jahren bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe kann aber bei Uberwiegen der Milderungsgrunde auf bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe reduziert werden 41 Abs 1 Z 1 Dieser Spielraum besteht da im osterreichischen StGB das Prinzip des Einheitstaters gilt 12 und nicht wie etwa in Deutschland detaillierte Regelungen zu Taterschaft und Teilnahme an einer Straftat existieren Siehe auch BearbeitenListe der Delikte des osterreichischen Strafgesetzbuches mit den Namen der Paragrafen und dem Strafrahmen Literatur BearbeitenHelmut Fuchs Osterreichisches Strafrecht Allgemeiner Teil I 7 Auflage Springer Wien New York 2008 ISBN 978 3 211 74422 2 Stefan Seiler Strafrecht Allgemeiner Teil I Grundlagen und Lehre von der Straftat 2 Auflage facultas wuv Wien 2011 ISBN 978 3 7089 0758 1 Stefan Seiler Strafrecht Allgemeiner Teil II Strafen und Massnahme 5 Auflage Verlag Osterreich Wien 2012 ISBN 978 3 7046 5761 9 Neumair Wilke Strafrecht Allgemeiner Teil II 8 Auflage Lexis Nexis ARD ORAC Verlag Wien 2013 ISBN 978 3 7007 5584 5 Christian Bertel Klaus Schwaighofer Osterreichisches Strafrecht Besonderer Teil I 75 bis 168b StGB 10 Auflage Springer Wien New York 2008 ISBN 978 3 211 74135 1 Christian Bertel Klaus Schwaighofer Osterreichisches Strafrecht Besonderer Teil II 169 bis 321 StGB 8 Auflage Springer Wien New York 2008 ISBN 978 3 211 09466 2 Diethelm Kienapfel Frank Hopfel Grundriss des osterreichischen Strafrechts 13 Auflage Manz Wien 2009 ISBN 978 3 214 12190 7 Diethelm Kienapfel Hans Valentin Schroll Studienbuch Strafrecht Besonderer Teil Band I Delikte gegen Personenwerte 5 Auflage Manz Wien 2003 ISBN 3 214 10565 5 Diethelm Kienapfel Kurt Schmoller Studienbuch Strafrecht Besonderer Teil Band II Delikte gegen Vermogenswerte 1 Auflage Manz Wien 2003 ISBN 3 214 10570 1 Diethelm Kienapfel Kurt Schmoller Studienbuch Strafrecht Besonderer Teil Band III Delikte gegen sonstige Individual und Gemeinschaftswerte 1 Auflage Manz Wien 2005 ISBN 3 214 14962 8 Michael Beyrer et al Strafgesetzbuch Polizeiausgabe ProLibris Verl Linz 2015 ISBN 978 3 99008 465 6 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Historische Strafgesetzbucher Quellen und Volltexte Geltende Fassung des Strafgesetzbuchs im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Christian Rosbaud Anderungen des StGB im Uberblick Stand 1 Janner 2017 Website der Universitat SalzburgEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f g h Josef Pauser Landesfurstliche Gesetzgebung Policey Malefiz und Landesordnungen In Josef Pauser Martin Scheutz Thomas Winkelbauer Hrsg Quellenkunde der Habsburgermonarchie 16 18 Jahrhundert Ein exemplarisches Handbuch Mitteilungen des Instituts fur Osterreichische Geschichtsforschung Band 44 Oldenburg Wien 2004 ISBN 3 7029 0477 8 S 216 229 Sonderdruck bei Josef Pauser PDF 413 kB abgerufen am 10 September 2013 a b Andrea Griesebner Konkurrierende Wahrheiten Malefizprozesse vor dem Landgericht Perchtoldsdorf im 18 Jahrhundert Fruhneuzeit Studien Band 3 Bohlau Verlag Wien 2000 ISBN 3 205 99296 2 III Das Strafrecht S 47 48 53 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 10 September 2013 ONB ALEX Justizgesetzsammlung Abgerufen am 16 September 2023 RGBl Nr 117 1852 Kundmachung des Staatsamtes fur Justiz vom 3 November 1945 uber die Wiederverlautbarung des osterreichischen Strafgesetzes Osterreichisches Strafgesetz 1945 A Slg Nr 2 justiz gv at StGB 2015 gestartet 2013 abgerufen am 4 Juli 2013 Arbeitsgruppe StGB 2015 StGB 2015 Bericht der Arbeitsgruppe PDF 2014 abgerufen am 13 November 2014 Pressedienst der Parlamentsdirektion Nationalrat verabschiedet Strafrechtsreform APA OTS 7 Juli 2015 abgerufen am 24 Februar 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4183466 5 lobid OGND AKS LCCN n84179356 VIAF 274236703 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Strafgesetzbuch Osterreich amp oldid 237389582