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Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des osterreichischen Parlaments und hat seinen Sitz im Parlamentsgebaude in der Bundeshauptstadt Wien Er ist gemass Bundes Verfassungsgesetz mit dem Bundesrat der die Vertretung der Lander darstellt zur Gesetzgebung des Bundes berufen Beide Kammern sind als selbststandige Organe eingerichtet Generell werden Initiativen zunachst vom Nationalrat beraten der Bundesrat bildet dabei im Gesetzgebungsprozess das bestatigende oder verwerfende Organ In besonderen Fallen treten Nationalrat und Bundesrat gemeinsam als Bundesversammlung zusammen Die Nationalratswahl zur XXVII Gesetzgebungsperiode fand am 29 September 2019 statt Nationalrat Osterreich BasisdatenSitz Parlamentsgebaude WienLegislaturperiode 5 JahreErste Sitzung 10 November 1920Abgeordnete 183Aktuelle LegislaturperiodeLetzte Wahl 29 September 2019Vorsitz NationalratsprasidentWolfgang Sobotka OVP II Doris Bures SPO III Norbert Hofer FPO Klubzugehorigkeit nach dem Stand vom 23 Oktober 2019 Sitzverteilung Regierung 97 OVP 71 GRUNE 26 Opposition 86 SPO 40 FPO 30 NEOS 15 fraktionslos 1Websitewww parlament gv atPlenarsaal Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Vorlaufer Nationalversammlungen 1 1 1 Provisorische Nationalversammlung 1 1 2 Konstituierende Nationalversammlung 1 2 Nationalrat 1 2 1 1920 Erste Nationalratswahl der Ersten Republik 1 2 2 1927 Der Justizpalastbrand als Streitthema 1 2 3 1929 Verfassungsnovelle 1 2 4 1930 Letzte Nationalratswahl in der Ersten Republik 1 2 5 1933 Ausschaltung des Nationalrates 1 2 6 1934 Burgerkrieg 1 2 7 1933 1945 Zwei Diktaturen 1 2 8 1945 Erste Nationalratswahl der Zweiten Republik 1 3 Gesetzgebungsperioden 2 Sitzverteilung seit 1920 3 Kompetenzen des Nationalrats 3 1 Gesetzgebung 3 1 1 Initiativantrage Regierungsvorlagen und Volksbegehren 3 1 2 Drei Lesungen des Antrags 3 1 3 Beschlusserfordernisse 3 1 4 Rolle des Bundesrates 3 1 5 Beurkundung durch den Bundesprasidenten 3 1 6 Inkrafttreten 3 2 Mitwirkung an der Vollziehung des Bundes 3 3 Kontrollrechte gegenuber der Verwaltung 3 3 1 Interpellationsrecht 3 3 2 Resolutionsrecht 3 3 3 Enqueterecht 3 3 4 Ministeranklage 3 3 5 Misstrauensvotum 3 3 6 Kontrollrechte 3 4 Selbstauflosung 4 Abgeordnete 4 1 Bezuge der Abgeordneten 4 2 Mitarbeiter amp Spesen 4 3 Klubs 4 3 1 Klubforderung 4 4 Prasidium 4 5 Prasidialkonferenz 5 Nationalratswahl 5 1 Verfahren 5 2 Nationalratswahlergebnisse in der Zweiten Republik 6 NR Zusammensetzung in der Legislaturperiode 2019 6 1 Sitzverteilung 6 2 Veranderungen der Klubgrosse 7 Verhaltnis zum Bundesprasidenten 8 Ausschusse 9 Sitzungssaal 10 Kritik 11 Siehe auch 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorlaufer Nationalversammlungen Bearbeiten nbsp Die Einrichtung des Herrenhaus Sitzungssaals wo der Nationalrat seit 1920 tagte wurde 1945 durch Bombentreffer zerstort Aufnahmejahr 1930 Provisorische Nationalversammlung Bearbeiten Kurz vor dem Ende des Ersten Weltkrieges als die osterreichisch ungarische Monarchie im Zerfall begriffen war traten am 21 Oktober 1918 die so bezeichneten sie sich selbst deutschen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses des k k Reichsrates unter den gleichberechtigten abwechselnd amtierenden Vorsitzenden Karl Seitz Jodok Fink und Franz Dinghofer im Niederosterreichischen Landhaus in Wien als provisorische Nationalversammlung fur Deutschosterreich zusammen Sie wahlten am 30 Oktober aus ihrer Mitte einen Vollzugsausschuss der sich deutschosterreichischer Staatsrat nannte Gleichberechtigte abwechselnde Vorsitzende waren Karl Seitz Johann Hauser und Franz Dinghofer Der Staatsrat wahlte Karl Renner zum Staatskanzler Er wahlte weiters die Staatsregierung Renner I als oberste Verwaltung des neuen Staates die Staatssekretare Minister ubernahmen Anfang November die Geschafte von der letzten k k Regierung dem Liquidationsministerium Heinrich Lammaschs sowie vom k u k Kriegsminister vom gemeinsamen Aussenminister und vom gemeinsamen Finanzminister Am 12 November hielt der altosterreichische Reichsrat nachdem der letzte Habsburger Kaiser Karl I am Vortag mit seiner Verzichtserklarung auf Vorschlag Lammaschs der mit dem deutschosterreichischen Staatsrat abgesprochen war in Deutschosterreich auf jeden Anteil an den Staatsgeschaften verzichtet sowie Lammasch und die Minister enthoben hatte am Vormittag seine letzte Sitzung ab nur sehr wenige nichtdeutsche Abgeordnete nahmen daran noch teil Am Nachmittag trat die Nationalversammlung zum ersten Mal im Parlamentsgebaude zusammen und beschloss das am Vortag angekundigte Gesetz uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich 1 Sein Art 1 lautete Deutschosterreich ist eine demokratische Republik Alle offentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt Art 2 begann mit dem Satz Deutschosterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik Der Beschluss wurde Tausenden Demonstranten vor dem Haus sofort bekanntgegeben somit die Republik ausgerufen Unter Berufung auf das von US Prasident Woodrow Wilson verkundete Selbstbestimmungsrecht der Volker nahmen deutsche Abgeordnete aus Bohmen Mahren Osterreichisch Schlesien und Sudtirol an den Sitzungen teil Deutschosterreich beanspruchte die dortigen deutschen Siedlungsgebiete jedoch erfolglos da es weder Tschechen noch Italiener an der Besetzung deutsch besiedelten Gebiets hindern konnte Abgeordnete aus Deutsch Westungarn waren nicht anwesend da das spatere Burgenland damals noch Teil des Konigreichs Ungarn war Konstituierende Nationalversammlung Bearbeiten Die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung am 16 Februar 1919 konnte nur im tatsachlichen in dem Herbst 1919 im Vertrag von Saint Germain vertraglich festgelegten Hoheitsgebiet des Staates Deutschosterreich stattfinden ausgenommen das erst im Herbst 1921 von Ungarn ubernommene Burgenland An dieser Wahl konnten erstmals in der Geschichte Osterreichs alle volljahrigen Staatsburger die sich im damaligen Staatsgebiet aufhielten teilnehmen Wahlberechtigt waren auch Burger des Deutschen Reiches wenn sie sich zur Zeit der Wahl in Osterreich aufhielten Die Nationalversammlung wahlte 1919 20 die Staatsregierungen Renner II Renner III und Mayr I Das Kabinett Mayr I amtierte seine letzten zehn Tage im November 1920 als erste Bundesregierung der Ersten Republik Mit der Ratifizierung des Vertrages von Saint Germain auf dessen Inhalt die Delegation des Staatsrates unter Karl Renner fast keinen Einfluss nehmen konnte am 21 Oktober 1919 durch die Nationalversammlung erstreckte sich die Zustandigkeit des Parlaments definitiv nicht mehr auf die nur beanspruchten aber nicht beherrschten deutschen Siedlungsgebiete Altosterreichs Der bisherige Name Staat Deutschosterreich musste gemass Vertrag durch Republik Osterreich ersetzt werden Ausserdem war der Anschluss an Deutschland ausgeschlossen Osterreich wurde jedoch entsprechend den Vertragen von Saint Germain und Trianon im Herbst 1921 das von Ungarn abgetretene Deutsch Westungarn in Osterreich Burgenland genannt zugeschlagen Durch das Volk legitimiert ging die Konstituierende Nationalversammlung daran am 1 Oktober 1920 das Bundes Verfassungsgesetz B VG zu beschliessen das am 10 November 1920 in Kraft trat Damit gleichzeitig wurde u a das Bundesland Wien geschaffen Nationalrat Bearbeiten nbsp Bundesgesetzblatt vom 10 November 1920 Gesetz vom 1 Oktober 1920 womit die Republik Osterreich als Bundesstaat eingerichtet wird Bundes Verfassungsgesetz Siehe auch Prasident des Nationalrates 1920 Erste Nationalratswahl der Ersten Republik Bearbeiten In Hinblick auf die neue Verfassung fanden am 17 Oktober 1920 Neuwahlen statt die erste Nationalratswahl in der Geschichte des Landes Mit ihr ging die Grosse Koalition der Grundungsphase der Republik zuletzt Staats bzw Bundesregierung Mayr I zu Ende Der Nationalrat der am 10 November 1920 die Nationalversammlung abloste hatte wie heute 183 Abgeordnete Mit der Einfuhrung des Bundesgesetzes vom 11 Juli 1923 uber die Wahlordnung fur den Nationalrat wurde die Anzahl der Mandate aber auf 165 reduziert 1 NRWO 1923 In der Ersten Republik war der Nationalrat Buhne heftiger Auseinandersetzungen zwischen den konservativen Regierungen unter Fuhrung der Christlichsozialen und den seit Herbst 1920 in Opposition befindlichen Sozialdemokraten 1927 Der Justizpalastbrand als Streitthema Bearbeiten Besonders heftige Nationalratsdiskussionen loste der Wiener Justizpalastbrand vom 15 Juli 1927 aus Aus einer friedlichen Massendemonstration gegen ein vermeintliches Fehlurteil heraus hatten Brandstifter den Justizpalast in Brand gesetzt worauf die Bundespolizei unter ihrem Prasidenten Johann Schober Jagd auf alle Demonstranten machte und rund 90 von ihnen erschoss Bundeskanzler Ignaz Seipel ein Doktor der Theologie und geweihter Priester reagierte auf Vorhaltungen sozialdemokratischer Abgeordneter mit einer Wortmeldung die ihm in der Arbeiterschaft das Pradikat Pralat ohne Milde eintrug 1929 Verfassungsnovelle Bearbeiten Dennoch konnte 1929 eine Verfassungsnovelle beschlossen werden die auf Wunsch der Konservativen die Rechte des Bundesprasidenten starkte Er wurde nun nicht mehr vom Parlament sondern vom Volk gewahlt Als Kompromiss mit den Sozialdemokraten wurden jedoch die meisten Rechte des Bundesprasidenten an Vorschlage der Bundesregierung gebunden die dem Nationalrat verantwortlich ist Diese wurde nicht mehr vom Nationalrat gewahlt sondern vom Bundesprasidenten ernannt sprach ihr der Nationalrat das Misstrauen aus musste sie der Bundesprasident abberufen Auch der Oberbefehl uber das Bundesheer ging vom Nationalrat auf den Bundesprasidenten uber 1930 Letzte Nationalratswahl in der Ersten Republik Bearbeiten Am 9 November 1930 fand die letzte Nationalratswahl vor den Diktatur und Kriegsjahren statt Die Nationalsozialisten erhielten 3 der gultigen Stimmen und damit kein Mandat die Pattstellung zwischen Konservativen und Sozialdemokraten blieb erhalten 1933 Ausschaltung des Nationalrates Bearbeiten Als im Zuge einer Abstimmung bei der es auf jede Stimme ankam der den Vorsitz fuhrende Prasident stimmte damals nicht mit am 4 Marz 1933 alle drei Nationalratsprasidenten Karl Renner Rudolf Ramek und Sepp Straffner nacheinander von ihrem Amt zurucktraten die Nationalratsgeschaftsordnung enthielt fur diesen Fall keine Bestimmung konnte die Sitzung nicht mehr rechtskonform beendet werden Der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuss nutzte diese Gelegenheit um den Parlamentarismus in Osterreich auszuschalten siehe Selbstausschaltung des Parlaments Das Wiederzusammentreten der Abgeordneten wurde von Dollfuss am 15 Marz 1933 mit Polizeigewalt verhindert Der Verfassungsgerichtshof konnte nicht angerufen werden da er durch den von der Regierung veranlassten Rucktritt der konservativen Richter nicht mehr beschlussfahig war Der Bundesrat als zweite Kammer blieb ebenso wie die Landtage funktionsfahig 1934 Burgerkrieg Bearbeiten Im Zuge der Februarkampfe ab 12 Februar 1934 verbot die Regierung Dollfuss die Sozialdemokratische Partei und annullierte alle Parlamentsmandate der Sozialdemokraten 1933 1945 Zwei Diktaturen Bearbeiten Siehe auch Bundestag Osterreich Bundeskanzler Dollfuss griff das nach dem Ersten Weltkrieg gemass Verfassungsrecht fortgeltende Kriegswirtschaftliche Ermachtigungsgesetz von 1917 missbrauchlich auf und regierte mit Verordnungen weiter Am 1 Mai 1934 wandelte er die Republik in einen autoritaren Standestaat um wurde selbst aber am 25 Juli 1934 bei einem nationalsozialistischen Putschversuch ermordet Vier Jahre lang regierte die aus der Christlichsozialen Partei hervorgegangene Vaterlandische Front ohne Parlament vergleiche Austrofaschismus bis Osterreich mit dem von in und auslandischen Nationalsozialisten erzwungenen Anschluss an das Deutsche Reich am 13 Marz 1938 als eigenstandiger Staat zu existieren aufhorte In der NS Zeit wurde das Parlamentsgebaude als Sitz der Gauverwaltung Wiens genutzt und als Gauhaus bezeichnet 1945 Erste Nationalratswahl der Zweiten Republik Bearbeiten Am 25 November 1945 hielt die seit 27 April 1945 amtierende Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner die erste Nationalratswahl seit 1930 die erste in der Zweiten Republik ab Rund 800 000 ehemalige NSDAP Mitglieder waren dabei nicht wahlberechtigt Danach haben mit der Wahl 2019 bis dato 22 weitere Nationalratswahlen stattgefunden Die Geschaftsordnung des Nationalrates wurde erst 1975 so erganzt dass eine Wiederholung der Krise von 1933 ausgeschlossen werden konnte Ab 1945 hatte der Nationalrat zunachst 165 Abgeordnete erst 1971 wurde die Anzahl der Abgeordneten wieder auf 183 erhoht Dies war die Gegenleistung der SPO an die FPO fur die Stutzung der SPO Minderheitsregierung Vorrangiger Wunsch der Freiheitlichen war mit ihren damals 5 5 Prozent wieder Klubstarke die damals bei acht Abgeordneten lag zu erreichen 2 Gesetzgebungsperioden Bearbeiten Die Legislaturperioden im Nationalrat werden offiziell als Gesetzgebungsperioden GP bezeichnet Diese sind mit romischen Zahlen als Prafix durchnummeriert Auflistung aller Gesetzgebungsperioden Nationalversammlungen 1918 1920 Gesetzgebungsperiode Nationalversammlung Zeitraumvon bis Wahl WahltagProvisorische Nationalversammlung 21 10 1918 16 02 1919 ohne WahlKonstituierende Nationalversammlung 04 03 1919 09 11 1920 KNV 1919 16 Feb 1919I Gesetzgebungsperiode 10 11 1920 20 11 1923 NRW 1920 17 Okt 1920II Gesetzgebungsperiode 20 11 1923 18 05 1927 NRW 1923 21 Okt 1923III Gesetzgebungsperiode 18 05 1927 01 10 1930 NRW 1927 24 Apr 1927IV Gesetzgebungsperiode 02 12 1930 02 05 1934 NRW 1930 9 Nov 1930V Gesetzgebungsperiode 19 12 1945 08 11 1949 NRW 1945 25 Nov 1945VI Gesetzgebungsperiode 08 11 1949 18 03 1953 NRW 1949 9 Okt 1949VII Gesetzgebungsperiode 18 03 1953 08 06 1956 NRW 1953 22 Feb 1953VIII Gesetzgebungsperiode 08 06 1956 09 06 1959 NRW 1956 13 Mai 1956IX Gesetzgebungsperiode 09 06 1959 14 12 1962 NRW 1959 10 Mai 1959X Gesetzgebungsperiode 14 12 1962 30 03 1966 NRW 1962 18 Nov 1962XI Gesetzgebungsperiode 30 03 1966 31 03 1970 NRW 1966 6 Marz 1966XII Gesetzgebungsperiode 31 03 1970 04 11 1971 NRW 1970 1 Marz 1970XIII Gesetzgebungsperiode 04 11 1971 04 11 1975 NRW 1971 10 Okt 1971XIV Gesetzgebungsperiode 04 11 1975 04 06 1979 NRW 1975 5 Okt 1975XV Gesetzgebungsperiode 05 06 1979 18 05 1983 NRW 1979 6 Mai 1979XVI Gesetzgebungsperiode 19 05 1983 16 12 1986 NRW 1983 24 Apr 1983XVII Gesetzgebungsperiode 17 12 1986 04 11 1990 NRW 1986 23 Nov 1986XVIII Gesetzgebungsperiode 05 11 1990 06 11 1994 NRW 1990 7 Okt 1990XIX Gesetzgebungsperiode 07 11 1994 14 01 1996 NRW 1994 9 Okt 1994XX Gesetzgebungsperiode 15 01 1996 28 10 1999 NRW 1995 17 Dez 1995XXI Gesetzgebungsperiode 29 10 1999 19 12 2002 NRW 1999 3 Okt 1999XXII Gesetzgebungsperiode 20 12 2002 29 10 2006 NRW 2002 24 Nov 2002XXIII Gesetzgebungsperiode 30 10 2006 27 10 2008 NRW 2006 1 Okt 2006XXIV Gesetzgebungsperiode 28 10 2008 28 10 2013 NRW 2008 28 Sep 2008XXV Gesetzgebungsperiode 29 10 2013 08 11 2017 NRW 2013 29 Sep 2013XXVI Gesetzgebungsperiode 09 11 2017 22 10 2019 NRW 2017 15 Okt 2017XXVII Gesetzgebungsperiode seit 23 10 2019 NRW 2019 29 Sep 2019Gesetzgebungsperiode Nationalversammlung Zeitraumvon bis Wahl WahltagSitzverteilung seit 1920 BearbeitenKompetenzen des Nationalrats BearbeitenGesetzgebung Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Osterreich Initiativantrage Regierungsvorlagen und Volksbegehren Bearbeiten Gesetzesinitiativen konnen von Abgeordneten so genannte Initiativantrage und Ausschussen des Nationalrates der Bundesregierung so genannte Regierungsvorlagen dem Bundesrat und mittels Volksbegehren von Staatsburgern eingebracht werden Die tatsachlich umgesetzten Initiativen gehen aber fast immer von der Regierung aus auch dann wenn die Regierungsfraktionen um das vor der Einbringung von Regierungsvorlagen vorgesehene einige Wochen dauernde Begutachtungsverfahren zu vermeiden sie als vermeintlich spontane Initiativantrage einbringen Drei Lesungen des Antrags Bearbeiten Nachdem ein Gesetzesantrag gestellt wurde sind drei sogenannte Lesungen Besprechungen uber den Antrag vorgesehen Die erste Lesung ist der Begrundung des Antrags und seines Inhalts gewidmet danach wird der Vorschlag meist dem zustandigen Ausschuss oder Unterausschuss zugewiesen Die zweite Lesung beginnt mit einem Ausschussbericht uber die Vorlage und ist fur die Spezialdebatte vorgesehen in der der Vorschlag bei Bedarf Absatz fur Absatz diskutiert werden kann Die dritte Lesung sollte regelgemass mindestens einen Tag nach der zweiten Lesung stattfinden um eine Nachdenkpause einzuschieben und dann den gesamten Antrag in dem Wortlaut der sich aus der zweiten Lesung ergeben hat vor dem Gesetzesbeschluss noch einmal zu besprechen Durch Beschluss kann sie aber auch unmittelbar auf die zweite Lesung folgen vor allem wenn sich niemand mehr zu Wort melden will weil die Sache in der zweiten Lesung bereits ausdiskutiert wurde und die Regierungsfraktionen einig sind Das System der drei Lesungen stammt aus dem k k Reichsrat und erklart sich aus der damaligen Situation Die erste Lesung diente der schlichten Kommunikation einer Aufgabe die langst Medien ubernommen haben Die zweite Lesung diente der Beratung im Detail diese Aufgabe erfullt heute grossteils das Begutachtungsverfahren bei dem vor dem definitiven Beschluss einer Regierungsvorlage durch die Bundesregierung der zustandige Minister alle gesetzlichen und thematisch passende privatrechtliche Interessenvertretungen zur Stellungnahme zum Ministeriumsentwurf einladt Die eingelangten Stellungnahmen der Experten die von diesen meist auch medial kommuniziert werden fuhren nicht selten zu betrachtlichen Anderungen der Ministeriumsentwurfe Die dritte Lesung wurde in einem Parlament ohne feste Mehrheiten wie es der Reichsrat in seinen letzten Jahrzehnten war der abschliessenden Meinungsbildung der Fraktionen dienen ob sie fur oder gegen einen Antrag stimmen sollten Beschlusserfordernisse Bearbeiten Der Nationalrat beschliesst einfache Bundesgesetze bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel aller Abgeordneten Juristen bezeichnen diese Mindestanwesenheit als Prasenzquorum mit einfacher Mehrheit Auf gleiche Weise kann er sich auflosen oder der Bundesregierung bzw einzelnen Mitgliedern derselben das Misstrauen aussprechen Bei Beharrungsbeschlussen nach einem Veto des Bundesrates muss mindestens die Halfte aller Abgeordneten anwesend sein Es genugt die einfache Mehrheit der Stimmen Zum Beschluss von Bundesverfassungsgesetzen sind die Anwesenheit von mindestens der Halfte aller Abgeordneten und eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen notwendig Ausserdem kann der Nationalrat Volksabstimmungen und Volksbefragungen ansetzen Eine Volksabstimmung findet auf Anordnung des Bundesprasidenten statt wenn der Nationalrat beschliesst eine Volksabstimmung uber einen seiner Gesetzesbeschlusse durchzufuhren fur diesen Beschluss gelten die gleichen Anwesenheits und Mehrheitsregeln wie fur den Gesetzesbeschluss oder wenn dies die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates verlangt Art 43 B VG uber jede Gesamtanderung der Bundesverfassung Art 44 Abs 3 B VG uber eine Teilanderung der Bundesverfassung also uber jedes Bundesverfassungsgesetz wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrats verlangt wird Art 44 Abs 3 B VG Eine Volksbefragung deren Ergebnis den Nationalrat nicht bindet kann von ihm mit den fur ein einfaches Bundesgesetz erforderlichen Anwesenheits und Mehrheitsregeln zu Angelegenheiten von grundsatzlicher und gesamtosterreichischer Bedeutung beschlossen werden zu denen die Haltung der osterreichischen Bevolkerung erforscht werden soll Rolle des Bundesrates Bearbeiten Nach dem Beschluss des Nationalrates wird dieser vom Bundeskanzler an den Bundesrat weitergeleitet Ausnahmen bilden Finanzgesetze die Geschaftsordnung des Nationalrates und der Beschluss uber seine Selbstauflosung die dieser ohne den Bundesrat beschliesst Der Bundesrat hat in den meisten Fallen nur die Moglichkeit eines aufschiebenden Vetos gegenuber den Beschlussen des Nationalrates Ein absolutes Veto kommt ihm nur bei Beschlussen zu die seine eigenen Kompetenzen oder jene der Lander betreffen Bei einem aufschiebenden Veto des Bundesrates kann der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fallen mit dem er den Einspruch des Bundesrates uberwindet Nimmt der Bundesrat zu einem Nationalratsbeschluss nicht binnen acht Wochen Stellung gilt dieser als vom Bundesrat durch Stillschweigen genehmigt Beurkundung durch den Bundesprasidenten Bearbeiten Schliesslich wird das verfassungsmassige Zustandekommen des Gesetzesbeschlusses vom Bundesprasidenten beurkundet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet Wie weit der Begriff Verfassungsmassigkeit hier vom Bundesprasidenten auszulegen ist wird in der Verfassung nicht bestimmt Die Bundesprasidenten beschrankten sich bisher auf die formale Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens und allenfalls offensichtliche Verfassungswidrigkeiten Zur detaillierten Prufung der inhaltlichen Verfassungsmassigkeit der Gesetze ist der Verfassungsgerichtshof berufen er kann erst tatig werden wenn ein Gesetz kundgemacht wurde und in Kraft getreten ist Inkrafttreten Bearbeiten Der Bundeskanzler hat das beurkundete Gesetz unverzuglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen Am Tag nach dem auf der Titelseite des Gesetzblattes ausgewiesenen Kundmachungsdatum erwachst es in Rechtskraft wenn im Gesetz selbst kein anderer Termin fur das Inkrafttreten angefuhrt ist Mitwirkung an der Vollziehung des Bundes Bearbeiten Der Nationalrat besitzt gegenuber der Bundesregierung und dem Bundesprasidenten gewisse Zustimmungs und Genehmigungsrechte etwa was den Abschluss von Staatsvertragen betrifft Er schlagt weiters dem Bundesprasidenten die Bestellung von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern des Verfassungsgerichtshofs vor Da der Rechnungshof ein Organ des Parlaments darstellt Art 122 Abs 1 B VG wahlt der Nationalrat dessen Prasidenten Art 122 Abs 4 B VG Ausserdem kann der Nationalrat den Rechnungshof mit Einzelprufungen beauftragen 3 Ebenso verhalt es sich mit der Wahl der drei Volksanwalte den drei grossten Fraktionen steht dabei das Vorschlagsrecht zu Gemeinsam mit dem Bundesrat tritt der Nationalrat gegebenenfalls zur Bundesversammlung zusammen Art 38 B VG Obwohl diese sich aus Organen der Legislative zusammensetzt stellt sie ein reines Exekutivorgan dar Einen Sonderfall stellt die dauerhafte Verhinderung oder Erledigung durch Tod Rucktritt Amtsenthebung oder Ablauf der Amtszeit eines Bundesprasidenten bevor ein neuer gewahlt wurde wie dies zuletzt 2016 der Fall war des Amtes des Bundesprasidenten dar In diesem Falle ist das Prasidium des Nationalrates zu dessen Vertretung berufen Art 64 Abs 1 B VG Kontrollrechte gegenuber der Verwaltung Bearbeiten Dem Nationalrat stehen folgende Kontrollrechte gegenuber der Verwaltung zu Interpellationsrecht Bearbeiten Dem Nationalrat steht ein Interpellationsrecht Fragerecht gegenuber der Bundesregierung in Form von schriftlichen mundlichen und dringlichen Anfragen 3 zu Resolutionsrecht Bearbeiten Der Nationalrat kann in Entschliessungen seinen Wunschen uber die Ausubung der Vollziehung Ausdruck verleihen Art 52 Abs 1 B VG Diese Entschliessungen sind rechtlich nicht verbindlich haben aber dennoch eine gewisse politische Kraft Enqueterecht Bearbeiten Auch die Einsetzung von Untersuchungsausschussen Art 53 B VG ist eine Moglichkeit der politischen Kontrolle gegenuber der Exekutive Ministeranklage Bearbeiten Der Nationalrat kann die Mitglieder der Bundesregierung wegen Gesetzesuberschreitungen und strafrechtlich verfolgbarer Handlungen mit einer Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof rechtlich haftbar machen Art 76 B VG in Verbindung mit Art 142 B VG Misstrauensvotum Bearbeiten Der Nationalrat hat auch die Kompetenz einem einzelnen Mitglied oder der gesamten Bundesregierung das Misstrauen auszusprechen Art 74 B VG Der Bundesprasident hat das betreffende Mitglied oder die Gesamtregierung daraufhin sofort ihres Amtes zu entheben Kontrollrechte Bearbeiten Im Ubrigen ubt der Nationalrat seine Kontrollrechte noch durch den Rechnungshof die Volksanwaltschaft und die Bundesheer Beschwerdekommission aus Selbstauflosung Bearbeiten Der Nationalrat kann sich jederzeit durch Beschluss eines einfachen Gesetzes selbst auflosen und damit Neuwahlen erzwingen Seit Beginn der Zweiten Republik wurden auf diese Weise 21 der 25 Stand 2018 bisherigen Gesetzgebungsperioden beendet Wahrend der Ersten Republik wurden drei der vier Gesetzgebungsperioden vorzeitig beendet zwei davon durch Selbstauflosung 4 Die Selbstauflosung ist in Artikel 29 des Bundes Verfassungsgesetzes festgeschrieben Abgeordnete BearbeitenDer Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten die in der Regel alle funf Jahre gewahlt werden Wie in den meisten Demokratien verfugen auch in Osterreich die Abgeordneten zum Nationalrat uber Politische Immunitat Diese teilt sich auf in Berufliche Immunitat Die Abgeordneten konnen fur ihre Ausserungen im Plenum nur vom Nationalrat selbst verantwortlich gemacht werden personlicher Strafausschliessungsgrund Ausserberufliche Immunitat Ein Abgeordneter darf typischerweise nur mit Zustimmung des Immunitatsausschusses fur sein ausserparlamentarisches strafbares Verhalten behordlich verfolgt werden es sei denn die Tat steht offensichtlich nicht im Zusammenhang mit seiner politischen Tatigkeit z B Falschaussage vor Gericht in einem Strafprozess 5 oder er wurde bei Begehung eines Verbrechens auf frischer Tat ertappt Diesfalls kann der Immunitatsausschuss die Beendigung der Verfolgung und die Aufhebung einer schon vollzogenen Verhaftung verlangen Die Verfolgung ist wieder moglich sobald das Mandat endet Im Herbst 2011 wurde uber eine Neuregelung der Immunitat von Abgeordneten diskutiert 6 Der einzelne Abgeordnete ist verfassungsmassig in der Ausubung seines Mandates frei und an keine Weisungen gebunden Er darf auch keinerlei Auftrage entgegennehmen in diesem oder jenem Sinn zu stimmen oder zu sprechen Im Spannungsverhaltnis dazu steht das Bestreben jeder im Parlament vertretenen Partei ein geschlossenes Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu erreichen der sogenannte Klubzwang Es ist haufig behauptet worden dass die Parteien in den 50er und 60er Jahren von ihren Abgeordneten Blanko Rucktrittserklarungen als Druckmittel verlangten obwohl dies verfassungswidrig ist Fur diese Praktik liegen jedoch keine belastbaren Belege vor ausser einigen zweifellos politisch motivierten Aussagen von mehreren Abgeordneten der Grunen 7 8 und der FPO 9 In jedem Fall spielen psychischer Gruppendruck und die Aussicht bei der nachsten Wahl nicht mehr auf der Kandidatenliste aufzuscheinen hier eine grosse Rolle Es muss von den Fraktionen aber auch toleriert werden dass Abgeordnete die eine bestimmte Entscheidung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnen der betreffenden Abstimmung fernbleiben Ebenso kann ein Abgeordneter bei Austritt aus seinem Klub dann fraktionslos als sogenannter wilder Abgeordneter uber den Wahlvorschlag der Partei von der er das Mandat bekommen hat oder auch bei einem Wechsel zu einem anderen im Parlament vertretenen Klub von seiner Herkunftspartei nicht gezwungen werden sein Mandat niederzulegen damit die Partei wieder uber das Mandat verfugen kann In dem Fall verringert sich die Mandatsstarke fur den Herkunftsklub Bezuge der Abgeordneten Bearbeiten Die Bezuge der Mitglieder des Nationalrates richten sich nach dem Bundesbezugegesetz 1 BBezG Die Hohen der Bezuge sind im Sinne einer Einkommenspyramide festgelegt Den Anfang dieser Pyramide bildet der Ausgangsbetrag Dieser wurde 1997 mit Schilling 100 000 entsprach etwa EUR 7 267 28 festgelegt 10 Dieser Ausgangsbetrag wird jahrlich durch einen an der Inflationsrate angepassten Faktor erhoht Anpassungsfaktor der vom Prasidenten des Rechnungshofes ermittelt und im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht wird 3 Abs 1 und 2 BezBegrBVG in Verbindung mit 2 Abs 2 BBezG Daraus folgte mit 1 Janner 2021 ein Ausgangsbetrag von EUR 9 228 11 Alle weiteren Bezuge werden gemass 3 Abs 1 BBezG von diesem Ausgangsbetrag errechnet Es erhalt ein Mitglied des Nationalrates 100 ein Klubobmann 170 der Zweite und der Dritte Nationalratsprasident je 170 der Prasident des Nationalrates 210 Der Nationalrat kann aber auch beschliessen diese Erhohung fur alle oder bestimmte Abgeordnete entfallen zu lassen Nulllohnrunde 12 Die Bezuge gebuhren 14 Mal pro Jahr 2 Abs 1 und 5 BBezG und sind im Voraus am Anfang eines jeden Monats auszuzahlen 7 Abs BBezG Der Anspruch auf die Bezuge beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet mit dem Tag des Ausscheidens aus der Funktion 4 Abs 1 BBezG Daneben gibt es noch besondere Bestimmungen fur die Vergutung von Aufwendungen 10 BBezG fur die Vergutung von Dienstreisen 10 BBezG und bezuglich der Pensionsversicherung 12ff BBezG Die Organe durfen auf Geldleistungen nach dem BBezG nicht verzichten 16 BBezG Die Bezuge sind gemass 25 Abs 1 Z 4 lit a Einkommensteuergesetz EStG Einkunfte aus nichtselbstandiger Arbeit und unterliegen daher der Lohnsteuer 47ff EStG Siehe auch Politikergehalter Osterreich Mitarbeiter amp Spesen Bearbeiten Den Abgeordneten stehen gemass 10 Bundesbezugegesetz monatliche Spesen zu um die Aufwendungen die unter Ausubung ihres Mandats entstanden sind abzugelten Dazu zahlen etwa Fahrtkosten Aufenthaltskosten oder Burokosten Die Spesen sind dabei mit maximal 12 von 98 96 des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Verwendungsgruppe A1 Gehaltsstufe 13 je Monat gedeckelt Fur das Jahr 2018 bedeutet dies eine Vergutung von in etwa bis zu 550 Euro pro Monat Je nach Herkunftsort des Abgeordneten erhoht sich der Betrag pro Stunde zusatzlicher Anreisezeit um sechs Prozent Die Anreisedauer wird nach der Angelobung des Abgeordneten per Bescheid festgestellt Jedem Abgeordneten steht durch das Parlamentsmitarbeiterinnen und Parlamentsmitarbeitergesetz ParlMG eine monatliche Vergutung fur Dienst und Werkvertrage zu Die auf diese Weise angestellten Mitarbeiter werden als Parlamentarische Mitarbeiter bezeichnet Monatlich stehen dafur 98 96 vH des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes Verwendungsgruppe A1 Gehaltsstufe 13 zuzuglich der anteiligen Sonderzahlungen und allfalliger Einmalzahlungen im offentlichen Dienst zu Verfugung Dies waren im Jahr 2018 in etwa 4 590 Euro Abzuglich der Dienstgeberkosten konnte 2018 damit ein Bruttogehalt von etwa 3 600 Euro pro Monat ausbezahlt werden Das Gehalt kann nach Ermessen des Abgeordneten auch auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt werden Zu den Aufgaben Parlamentarischer Mitarbeiter gehoren gemass 1 ParlMG die Hilfestellung im Zusammenhang mit der Vorbereitung aller Aufgaben in den Ausschuss und Plenarsitzungen des Nationalrates einschliesslich der damit zusammenhangenden Aktivitaten der Wahrnehmung aller sich sonst aus dem Geschaftsordnungsgesetz 1975 BGBl Nr 410 oder aus anderen Bundesgesetzen ergebenden Rechte und Pflichten der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Aufgaben und Kontakte der Kontaktnahme mit den Burgern sowie der Information der Offentlichkeit uber Tatigkeiten im Sinne der Ziffern 1 4 Parlamentarische Mitarbeiter konnen fur mehrere Abgeordnete tatig sein und gemass 4 ParlMG auch zu Arbeitsgemeinschaften fur bis zu sieben Abgeordnete zusammengeschlossen werden Ublich sind weiters stundenweise Aufteilungen der Mitarbeitervergutungen so wird oft ein Teil der Vergutung fur einen Mitarbeiter im Wahlkreis des Abgeordneten aufgewendet und der andere Teil fur einen Mitarbeiter in Wien Mitarbeiter in Wien haben dadurch oft Vertrage mit mehreren Abgeordneten und unterstutzen diese bei ihren Tatigkeiten in der Bundeshauptstadt Klubs Bearbeiten Nationalratsabgeordnete haben das Recht sich in sogenannten Klubs zusammenzuschliessen Die Grundung eines Klubs kann seit 2013 nur mehr am Beginn der Legislaturperiode innerhalb eines Monats nach dem ersten Zusammentretens des Nationalrates erfolgen Die Abgeordneten mussen dabei derselben wahlwerbenden Partei angehoren oder benotigen zur Grundung einer Zustimmung des Nationalrates Ein Klub muss sich aus mindestens funf Abgeordneten zusammensetzen 7 GOG NR Eine aktuell nicht bearbeitete Frage ist die der Fraktionsdisziplin bzw Klubdisziplin Unter dem Stichwort Klubzwang wurde verstanden dass sich die Mitglieder einer Fraktion in strittigen Fragen auf ein gemeinsames Abstimmungsverhalten zu einigen hatten Von diesem Erfordernis das dem freien Mandat jedes bzw jeder Abgeordneten widerspricht war in der innenpolitischen Diskussion Osterreichs etwa seit der Ara Bruno Kreisky kaum mehr die Rede Klubforderung Bearbeiten Die im osterreichischen Nationalrat vertretenen Parteien konkret deren Parteiklubs erhalten jahrlich eine sogenannte Klubforderung Diese betrug bis 2008 insgesamt 15 3 Millionen Euro und wurde nach Anzahl der Sitze abgestuft aufgeteilt In der ersten konstituierenden Sitzung des Nationalrates nach der Nationalratswahl 2008 am 28 Oktober 2008 wurde einstimmig beschlossen die abgestufte Klubforderung abzuschaffen und diese nun auf jedes Mitglied genau zu berechnen sowie um 15 bzw 2 3 Millionen Euro zu erhohen 13 Im Zuge der Finanzkrise 2008 und der dadurch drohenden wirtschaftlichen Turbulenzen und vor dem Hintergrund der steigenden Politikverdrossenheit nach dem Scheitern einer dauerstreitenden Regierungskoalition in der Bundesregierung Gusenbauer sorgte diese deutliche Erhohung fur Aufregung in den Medien und fur teils emporte Kommentare So habe der Nationalrat die Erhohung still und heimlich 14 bzw heimlich und ganz ohne Diskussion 15 abgewickelt Die Erhohung der Klubforderung sei dreist 15 das Vertrauen verkauft 15 und in einem Kommentar der Anderen fragt der Kommentator ob die Parlamentarier eine Kaste der Unantastbaren 16 sei Prasidium Bearbeiten Die Abgeordneten wahlen in der ersten Sitzung nach der Nationalratswahl aus ihrer Mitte den Nationalratsprasidenten und zwei Stellvertreter Zweiten und Dritten Prasidenten die sich bei den Sitzungen im Vorsitz abwechseln Der Nationalrat ist bei seiner Prasidentenwahl an Fraktionsstarken nicht gebunden es ist aber seit 1920 geubte Realpolitik dass der Nationalratsprasident vom mandatsstarksten Klub nominiert wird Als Nationalratsprasidentin fungierte 2006 bis zu ihrem Tod am 2 August 2014 Barbara Prammer SPO Ihr folgte am 2 September 2014 die Abgeordnete Doris Bures SPO als Prasidentin Mit ihr bestand das Prasidium bis 9 November 2017 aus dem Abgeordneten Karlheinz Kopf OVP als Zweitem Nationalratsprasidenten und Norbert Hofer FPO als Drittem Nationalratsprasidenten Am 9 November 2017 in der ersten Sitzung der XXVI Legislaturperiode wurde das Prasidium neu gewahlt wobei Norbert Hofer seine Funktion behielt die bisherige Prasidentin Bures nunmehr Zweite Prasidentin wurde und als Prasidentin Elisabeth Kostinger neu dazukam Norbert Hofer und Elisabeth Kostinger wurden beide am 18 Dezember 2017 zu Bundesministern in der Bundesregierung Kurz I ernannt An Stelle von Kostinger trat am 20 Dezember 2017 Wolfgang Sobotka als nunmehriger Prasident Anneliese Kitzmuller folgt Norbert Hofer nach Am 23 Oktober 2019 erfolgte die Wahl des Prasidiums fur die XXVII Legislaturperiode bei der Wolfgang Sobotka als Nationalratsprasident Doris Bures SPO als Zweite Nationalratsprasidentin und Norbert Hofer FPO als Dritter Nationalratsprasident gewahlt wurden 17 Prasidialkonferenz Bearbeiten Die Prasidenten bilden gemeinsam mit den Klubobleuten die Prasidialkonferenz Sie ist ein beratendes Organ und erstattet insbesondere Vorschlage zur Durchfuhrung der Arbeitsplane zur Festlegung der Tagesordnungen und der Sitzungszeiten des Nationalrates zur Zuweisung von Vorlagen an die Ausschusse und zur Koordinierung der Sitzungszeiten derselben sowie bezuglich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen Bestimmte Gegenstande wie etwa das Erlassen der Hausordnung oder Verfugungen des Prasidenten z B Redeordnung oder Redezeitbeschrankungen bedurfen jedenfalls einer vorherigen Beratung der Prasidialkonferenz 8 GOG NR Nationalratswahl BearbeitenVerfahren Bearbeiten Siehe auch Nationalratswahlordnung Vom Bundesvolk werden auf Grund des gleichen unmittelbaren personlichen freien und geheimen Wahlrechts der Manner und Frauen die am Wahltag das 16 Lebensjahr vollendet haben seit 2007 18 zuvor das 18 Lebensjahr nach den Grundsatzen der Verhaltniswahl 183 Mitglieder Abgeordnete gewahlt Art 26 Abs 1 B VG Wahlbar sind die zum Nationalrat Wahlberechtigten die am Stichtag die osterreichische Staatsburgerschaft besitzen und am Wahltag das 18 Lebensjahr vollendet haben Art 26 Abs 4 B VG Die Durchfuhrung und Leitung der Nationalratswahl obliegt Wahlbehorden die vor jeder Wahl neu gebildet werden Art 26a B VG Die Bestimmung des Wahlergebnisses gliedert sich in drei Ermittlungsverfahren Im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren besteht die Vier Prozent Hurde Steht das Ergebnis fest ist es unverzuglich zu verlautbaren 108 Abs 4 NRWO Der neugewahlte Nationalrat ist vom Bundesprasidenten langstens innerhalb 30 Tagen nach der Wahl einzuberufen Art 27 Abs 2 B VG In der Sitzung erfolgt eine Angelobung der Abgeordneten 4 Abs 1 GOG NR Nach der Angelobung erfolgen unter anderem die Wahlen der Nationalratsprasidenten 5 Abs 1 GOG NR des Hauptausschusses Art 55 Abs 1 B VG des Standigen Unterausschusses Art 55 Abs 3 B VG der Schriftfuhrer 5 Abs 2 GOG NR Nationalratswahlergebnisse in der Zweiten Republik Bearbeiten Im Folgenden die Nationalratswahlergebnisse seit 1945 in Prozent der gultigen Stimmen und Anzahl der Mandate mit Angabe der jeweiligen daraufhin erfolgten Regierungskonstellation Jahr Peri ode Man date OVP SPO FPO Grune LiF NEOS BZO KPO Andere gt 1 Son stige Regierung1945 5 165 49 8 85 44 6 76 5 4 4 0 2 OVP SPO KPO 11949 6 165 44 0 77 38 7 67 211 7 16 5 1 5 0 5 OVP SPO1953 7 165 41 3 74 42 1 73 210 9 14 35 3 4 0 4 OVP SPO1956 8 165 46 0 82 43 0 74 6 5 6 44 4 3 0 1 OVP SPO1959 9 165 44 2 79 44 8 78 7 7 8 43 3 0 1 OVP SPO1962 10 165 45 4 81 44 0 76 7 0 8 43 0 0 5 OVP SPO1966 11 165 48 4 85 42 6 74 5 4 6 40 4 DFP 3 3 0 0 OVP1970 12 165 44 7 78 48 4 81 5 5 6 1 0 0 4 SPO 51971 13 183 43 1 80 50 0 93 5 5 10 1 4 0 0 SPO1975 14 183 42 9 80 50 4 93 5 4 10 1 2 0 0 SPO1979 15 183 41 9 77 51 0 95 6 1 11 1 0 0 0 SPO1983 16 183 43 2 81 47 6 90 5 0 12 63 4 0 7 0 1 SPO FPO1986 17 183 41 3 77 43 1 80 9 7 18 4 8 8 0 7 0 3 SPO OVP1990 18 183 32 1 60 42 8 80 16 6 33 4 8 10 0 6 VGO 2 0 1 3 SPO OVP1994 19 183 27 7 52 34 9 65 22 5 42 7 3 13 6 0 11 0 3 1 4 SPO OVP1995 20 183 28 3 52 38 1 71 21 9 41 4 8 9 5 5 10 0 3 NEIN 1 1 1 1 SPO OVP1999 21 183 26 9 52 33 2 65 26 9 52 7 4 14 3 7 0 5 DU 1 0 0 5 OVP FPO2002 22 183 42 3 79 36 5 69 10 0 18 9 5 17 1 0 0 6 0 2 OVP FPO 72006 23 183 34 3 66 35 3 68 11 0 21 11 0 21 8 8 4 1 7 1 0 MATIN 2 8 0 5 SPO OVP2008 24 183 26 0 51 29 3 57 17 5 34 10 4 20 2 1 10 7 21 0 8 FRITZ 1 8 1 5 SPO OVP2013 25 183 24 0 47 26 8 52 20 5 40 12 4 24 95 0 9 3 5 1 0 FRANK 5 7 11 1 0 SPO OVP2017 26 183 31 5 62 26 9 52 26 0 51 3 8 5 3 10 0 8 PILZ 4 4 8 1 4 OVP FPO2019 27 183 37 5 71 21 2 40 16 2 31 13 9 26 8 1 15 0 0 0 7 JETZT 1 9 0 6 OVP GRUNEJahr Peri ode Man date OVP SPO FPO Grune LiF NEOS BZO KPO Andere gt 1 Son stige RegierungTabellenlegendekursiv gesetzte Ergebnisse Partei zog nicht in den Nationalrat ein 1 bis 20 November 1947 2 Wahlpartei der Unabhangigen WdU 3 Wahlgemeinschaft Osterreichische Volksopposition VO 4 Kommunisten und Linkssozialisten KuL KLS 5 Minderheitsregierung 6 Alternative Liste Osterreichs 1 4 und Vereinte Grune Osterreichs 1 9 7 ab 17 April 2005 Bundnis Zukunft Osterreich BZO 8 Das Liberale Forum kandidierte 2006 nicht mit einer eigenen Liste Dafur kandidierte Alexander Zach auf der Liste der SPO und zog auf einem SPO Mandat in den Nationalrat ein Er beteuerte jedoch uber die ganze Nationalratsperiode eigentlich nur auf einem Leihmandat von der SPO fur das Liberale Forum zu sitzen und frei vom SPO Klub zu sein 9 NEOS Das Neue Osterreich und Liberales Forum nbsp Ergebnisse der Nationalratswahlen seit 1945NR Zusammensetzung in der Legislaturperiode 2019 BearbeitenSitzverteilung Bearbeiten Im Nationalrat bestehen in der aktuellen Legislaturperiode folgende parlamentarische Klubs Klub vor derWahl 2019 direkt nachder Wahl 2019 zuletztOVP 61 71 71SPO 52 40 40FPO 50 31 30GRUNE 26 26NEOS 10 15 15Fraktionslos 4 1JETZT A 6 Gesamt 183 183 183A Bis 19 November 2018 hatte der Klub den Namen Liste Pilz Siehe auch Liste der Abgeordneten zum Osterreichischen Nationalrat XXVII Gesetzgebungsperiode Veranderungen der Klubgrosse Bearbeiten Philippa Strache wurde nicht in den Klub der FPO aufgenommen und wurde deshalb als fraktionslose Abgeordnete angelobt Verhaltnis zum Bundesprasidenten BearbeitenDer Bundesprasident beruft den Nationalrat gemass Art 28 Abs 1 B VG jedes Jahr zu einer ordentlichen Tagung ein Die Einberufung ausserordentlicher Tagungen und Schliessungen der Tagungen erfolgen durch den Bundesprasidenten auf Beschluss des Nationalrates selbst In diesen Punkten hat der Bundesprasident keinerlei politischen Spielraum sondern ist strikt an den Text der Verfassung beziehungsweise an die Entscheidungen des Nationalrates selbst gebunden Das Staatsoberhaupt kann jedoch den Nationalrat auf Vorschlag der Bundesregierung auflosen aber nur einmal aus demselben Grund Dies geschah bisher nur 1930 durch Wilhelm Miklas Doch kann eine vom Bundesprasidenten ernannte Regierung gegen eine Mehrheit im Nationalrat nicht bestehen Auch geht die Initiative fur die Einberufung der Bundesversammlung zur Anklage oder zur Ansetzung einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bundesprasidenten vom Nationalrat aus Bisher hat der Nationalrat jedoch noch nie einen solchen Schritt gesetzt Der negative Ausgang einer Volksabstimmung zur Absetzung des Bundesprasidenten ist nicht nur mit dessen erneuter Wahl gleichbedeutend sondern fuhrt auch gemass Art 60B VG zur Auflosung des Nationalrates Das Verhaltnis des Bundesprasidenten zu den anderen Staatsorganen ist generell gepragt vom sogenannten Rollenverzicht Dem Nationalrat und dem Bundesprasidenten gemein ist dass beide uber eine hohe demokratische Legitimitat verfugen Sie werden direkt vom Bundesvolk gewahlt 3 Ausschusse BearbeitenIm Nationalrat nominieren in jeder Gesetzgebungsperiode die Fraktionen nach ihrer Mandatsstarke Mitglieder fur die Ausschusse die Antrage diskutieren und Beschlusse des Plenums vorbereiten Es gibt verfassungsrechtlich zwingend vorgesehene sowie freiwillige Ausschusse die bei Bedarf gebildet werden konnen In der 2006 beendeten XXII Gesetzgebungsperiode gab es 36 Ausschusse Zu den fixen Ausschussen zahlen der Hauptausschuss der Rechnungshofausschuss der Immunitatsausschuss und der Haushaltsausschuss Zu den freiwilligen Ausschussen zahlen hingegen der Justizausschuss der Sozialausschuss Landesverteidigungsausschuss oder die verschiedenen Untersuchungsausschusse Liste der gegenwartigen AusschusseAusschuss fur Arbeit und Soziales Aussenpolitischer Ausschuss Bautenausschuss Budgetausschuss Standiger Unterausschuss des Budgetausschusses Familienausschuss Finanzausschuss Ausschuss fur Forschung Innovation und Technologie Geschaftsordnungsausschuss Gesundheitsausschuss Gleichbehandlungsausschuss Hauptausschuss Standiger Unterausschuss des Hauptausschusses Standiger Unterausschuss in Angelegenheiten der Europaischen Union Immunitatsausschuss Ausschuss fur innere Angelegenheiten Standiger Unterausschuss des Ausschusses fur innere Angelegenheiten Justizausschuss Ausschuss fur Konsumentenschutz Kulturausschuss Landesverteidigungsausschuss Standiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses Ausschuss fur Land und Forstwirtschaft Ausschuss fur Menschenrechte Ausschuss fur Petitionen und Burgerinitiativen Standiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses Rechnungshofausschuss Ausschuss fur Sportangelegenheiten Sudtirol Unterausschuss Tourismusausschuss Umweltausschuss Unterrichtsausschuss Unvereinbarkeitsausschuss Verfassungsausschuss Verkehrsausschuss Volksanwaltschaftsausschuss Ausschuss fur Wirtschaft und Industrie Wissenschaftsausschuss Standiger gemeinsamer Ausschuss im Sinne des 9 des Finanz Verfassungsgesetzes 1948Sitzungssaal Bearbeiten Hauptartikel Parlamentsgebaude Wien Der Nationalrat tagt seit 1920 in jenem Sitzungssaal in dem bis Oktober 1918 das osterreichische Herrenhaus im Reichsrat getagt hatte Nachdem im Zweiten Weltkrieg die Inneneinrichtung durch einen Bombentreffer vernichtet worden war wurde der Saal bis zum Jahr 1956 im zeitgenossischen Stil neu gestaltet Zentrales Element ist der von Rudolf Hoflehner gestaltete Bundesadler Statt der fur 2008 geplanten Sanierung des abgenutzten Interieurs wurde nach Diskussionen und aufgrund des festgestellten schlechten Bauzustands des Parlamentsgebaudes eine Generalsanierung angepeilt die mit hohen Kosten verbunden ist Die Entscheidung dazu wurde erst nach Verzogerungen getroffen Im Sommer 2017 wurde der gesamte Parlamentsbetrieb in den Redoutensaal der Hofburg als provisorischen Sitzungssaal und in Container auf dem Heldenplatz ubersiedelt weitere Buros werden in der Hofburg eingerichtet Der Bundesadler verbleibt verhullt im Nationalratssitzungssaal da sein Umzug aufgrund seiner Grosse und seines Gewichts nicht moglich wurde Der Nationalratssitzungssaal soll vor allem behindertenfreundlicher gestaltet die Hohe der Regierungsbank gesenkt und die Zuschauergalerie vergrossert werden Dazu gehort auch die Erneuerung der Sitzreihen und der Saalelektronik Der architektonischen Erneuerung sind jedoch durch den Denkmalschutz Grenzen gesetzt Eine originalgetreue Wiederherstellung des Saales so wie er vor seiner Zerstorung im Zweiten Weltkrieg aussah ist nicht geplant Von 2017 bis 2022 tagten Nationalrat und Bundesrat aufgrund der Sanierung des historischen Parlamentsgebaudes im Grossen Redoutensaal der Wiener Hofburg wahrend die Buros in externen Pavillons auf dem Heldenplatz untergebracht waren nbsp Sitzungssaal des Nationalrates vor der Sanierung nbsp Provisorischer Sitzungssaal im Grossen RedoutensaalKritik BearbeitenDieser Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Am Nationalrat wird in den Medien auch grundsatzliche Kritik geubt Die Abgeordneten wurden das Volk unzureichend reprasentieren da unkundbare Beamte und angestellte Interessenvertreter uberproportional hingegen Frauen normale Arbeiter Angestellte neue Selbststandige Kleinunternehmer usw unterproportional vertreten seien 103 der 183 Nationalratsabgeordneten im April 2011 Anm sind Beamte Partei Gewerkschafts oder Kammerangestellte Nur 41 sind in der Privatwirtschaft oder als Freiberufler tatig 19 dd Das Parteilistenwahlrecht hindere die meisten Mandatare daran ihr verfassungsmassig freies nur ihrem Gewissen verpflichtetes Mandat gegen die Fraktionsdisziplin den sogenannten Klubzwang ihrer Parlamentsfraktion zu verteidigen Wer mehrmals gegen seine Fraktion stimme werde fur die nachste Wahl nicht mehr aufgestellt Die Liste Pilz schaffte fur ihre Abgeordneten den Klubzwang bei Abstimmungen ab 20 Abgeordnete der Regierungsfraktionen wurden sich durch die vorausgesetzte Klubdisziplin nicht als legislative Kontrollore der Exekutive verstehen sondern als Helfer der Regierung Deren im wochentlich abgehaltenen Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorschlage Regierungsvorlagen wurden den Nationalratsabgeordneten vorgelegt damit diese mit mehr oder weniger Abnicken umgesetzt werden Das Listenwahlrecht fuhre auch dazu dass sich die Abgeordneten weit weniger als in Wahlsystemen in denen pro Wahlkreis ein Abgeordneter gewahlt wird ihren Wahlern verpflichtet fuhlten Sie seien vor allem der Partei verpflichtet da diese sie in den Wahlvorschlag aufgenommen hat Das osterreichische Parlament stelle seinen Abgeordneten weitaus weniger Ressourcen zur Verfugung als z B der Deutsche Bundestag oder der Kongress der Vereinigten Staaten Die Nationalratsabgeordneten seien daher zumeist auf die Expertise von Ministerien und Interessenvertretungen angewiesen die dabei ihre eigene Agenda verfolgten Die Abgeordneten wurden haufig Gesetze beschliessen deren Inhalt sie nicht verstunden weil diese in einer Expertensprache und nicht in allgemein verstandlichen Begriffen verfasst seien Von den GRECO Empfehlungen zur Reduktion von Korruption habe Osterreich Parlamentarier betreffend nicht einmal die Halfte der Anregungen umgesetzt 21 Siehe auch BearbeitenGeschichte des Wahlrechts in Osterreich Politisches System OsterreichsSpezielleres Geschaftsordnungsgesetz GOG NR Regelung des Ablaufs der Parlamentsarbeit Rederecht fur herausragende Personlichkeiten sowie fur Mitglieder des Europaischen Parlaments in der Plenarsitzung des Nationalrats 19a GOG NR Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Nationalrat Osterreich Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Parlament erklart Nationalrat auf der Website des osterreichischen Parlaments Wer ist Wer Nationalrat Personalien auf der Website des osterreichischen Parlaments Parlament aktiv parlamentarische Materialien online auf der Website des osterreichischen Parlaments Bundesrecht im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Gesamtstaatliche Gesetzgebung ab 1849 in ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte OnlineEinzelnachweise Bearbeiten StGBl Nr 5 1918 S 4 Simon Rosner Der Weg der Stimme in den Nationalrat In Wiener Zeitung Abgerufen am 19 September 2019 a b c Portal Nationalrat und Bundesregierung auf der Website des osterreichischen Parlaments Die Gesetzgebungsperioden des Nationalrates In parlament gv at Abgerufen am 10 September 2018 Prugel Affare Westenthaler von Leibwachter belastet In DiePresse com 20 Februar 2008 abgerufen am 31 Dezember 2017 Kritik an neuen Immunitatsregeln In oe1 ORF at Herbst 2011 abgerufen am 14 September 2011 126 Sitzung NR XVIII GP Stenographisches Protokoll In parlament gv at 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Printausgabe 31 Oktober 2008 S 46 Abgeordnete wahlten Nationalratsprasidium auf orf at vom 23 Oktober 2019 abgerufen am 24 Oktober 2019 polipedia at Herbert Lackner Demokratie ohne Personal In profil Nr 14 4 April 2011 S 22 Kurier Artikel vom 29 Oktober 2017 ORF at Agenturen red Korruption Schwaches GRECO Zeugnis fur Osterreich 15 Juni 2023 abgerufen am 16 Juni 2023 Parlamente in den europaischen Staaten Staatenverbund Europaische Union Europaisches ParlamentSouverane Staaten Albanien Versammlung Albaniens Andorra Generalrat der Taler Belarus Reprasentantenhaus Rat der Republik Belgien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Bosnien und Herzegowina Parlamentarische Versammlung Abgeordnetenhaus Haus der Volker Bulgarien Nationalversammlung Danemark Volksversammlung Deutschland Bundestag Bundesrat Estland Riigikogu Finnland Reichstag Frankreich Parlament Nationalversammlung Senat Griechenland Parlament Irland Oireachtas Dail Senat Island Althing Italien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Kroatien Versammlung Lettland Saeima Liechtenstein Landtag Litauen Seimas Luxemburg Abgeordnetenkammer Malta Reprasentantenhaus Moldau Parlament Monaco Nationalrat Montenegro Parlament Niederlande Generalstaaten Erste Kammer Zweite Kammer Nordmazedonien Parlament Norwegen Grossversammlung Osterreich Parlament Nationalrat Bundesrat Polen Sejm Senat Portugal Versammlung der Republik Rumanien Parlament Abgeordnetenkammer Senat Russland Foderationsversammlung Duma Foderationsrat San Marino Grosser und Allgemeiner Rat Schweden Reichstag Schweiz Bundesversammlung Nationalrat Standerat Serbien Nationalversammlung Slowakei Nationalrat Slowenien Nationalversammlung Nationalrat Spanien Cortes Generales Abgeordnetenhaus Senat Tschechien Abgeordnetenhaus Senat Ukraine Oberster Rat Ungarn Parlament Vatikan Vereinigtes Konigreich Parlament Unterhaus Oberhaus Zypern ReprasentantenhausSonstige autonome und uberseeische Gebiete Aland Lagting Faroer Logting Gibraltar Parlament Guernsey States of Guernsey Alderney States of Alderney Sark Chief Pleas Isle of Man Tynwald Haus der Schlussel Gesetzgebender Rat Jersey States of JerseyUmstrittene nicht anerkannte Gebiete Kosovo Parlament Transnistrien Oberster Sowjet Turkische Republik Nordzypern Versammlung der RepublikNationalratswahlen in Osterreich Erste Republik 1919 1920 1923 1927 1930Zweite Republik 1945 1949 1953 1956 1959 1962 1966 1970 1971 1975 1979 1983 1986 1990 1994 1995 1999 2002 2006 2008 2013 2017 2019 nachsteIm osterreichischen Nationalrat aktuell und ehemals vertretene politische Parteien seit 1945 Osterreichische Volkspartei OVP Sozialdemokratische Partei Osterreichs SPO Freiheitliche Partei Osterreichs FPO NEOS Das Neue Osterreich und Liberales Forum Parlamentsklub JETZT JETZT Die Grunen GRUNE Team Stronach fur Osterreich TS Bundnis Zukunft Osterreich BZO Liberales Forum LIF Kommunistische Partei Osterreichs KPO Verband der Unabhangigen VDU V DAktuell in Parlamenten vertretene osterreichische Parteien nbsp Parteien im Nationalrat OVP SPO FPO GRUNE NEOSParteien im Bundesrat OVP SPO FPO GRUNE NEOSParteien im Europaparlament OVP SPO FPO GRUNE NEOSWeitere Parteien in Landtagen FRITZ KPO TK MFGListen der Abgeordneten zum Osterreichischen Nationalrat nach Gesetzgebungsperiode GP Erste Republik Provisorische Nationalversammlung Konstituierende Nationalversammlung I GP 1920 1923 II GP 1923 1927 III GP 1927 1930 IV GP 1930 1934 Zweite Republik V GP 1945 1949 VI GP 1949 1953 VII GP 1953 1956 VIII GP 1956 1959 IX GP 1959 1962 X GP 1962 1966 XI GP 1966 1970 XII GP 1970 1971 XIII GP 1971 1975 XIV GP 1975 1979 XV GP 1979 1983 XVI GP 1983 1986 XVII GP 1986 1990 XVIII GP 1990 1994 XIX GP 1994 1996 XX GP 1996 1999 XXI GP 1999 2002 XXII GP 2002 2006 XXIII GP 2006 2008 XXIV GP 2008 2013 XXV GP 2013 2017 XXVI GP 2017 2019 XXVII GP ab Oktober 2019 Normdaten Korperschaft GND 42786 X lobid OGND AKS LCCN n50067876 VIAF 261855640 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nationalrat Osterreich amp 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