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Landtage sind die Landesparlamente der neun osterreichischen Bundeslander Die Abgeordneten der Landtage werden in allgemeinen gleichen unmittelbaren geheimen und personlichen Wahlen aufgrund des Verhaltniswahlrechts periodisch von den wahlberechtigten Staatsburgern die ihren Wohnsitz im jeweiligen Bundesland haben gewahlt Der Landtag wahlt wiederum die Landesregierung Die stimmenstarkste Partei genauer der mitgliederstarkste Landtagsklub stellt ublicherweise aber nicht zwingend den Landeshauptmann LandtagStellung Gesetzgebungsorgan eines BundeslandesStaatsgewalt LegislativeGrundung 1861 bzw 10 November 1920 Burgenland 1921Sitz Bregenz Eisenstadt Graz Innsbruck Klagenfurt Linz Salzburg St Polten WienVorsitz LandtagsprasidentBestandsgarantie Art 44 Abs 3 bundesstaatliches Prinzip landesverfassungsgesetzliche RegelungenWebsite Dem Landtag obliegt nach Artikel 15 Absatz 1 des Bundes Verfassungsgesetzes in den Bereichen die Gesetzgebung die nicht ausdrucklich dem Bund ubertragen sind Die Bundesverfassung weist allerdings dem Bund umfassende Kompetenzen zu Als in der Praxis wichtigste Materien verbleiben den Landtagen hauptsachlich Baurecht Kinder und Jugendschutz Natur und Umweltschutz Jagd Fischerei Landwirtschaft Tourismus offentliche Wohlfahrt und Fursorge und Landesabgaben Die Funktionsperiode des Landtages betragt in Oberosterreich sechs in allen anderen Landern funf Jahre Inhaltsverzeichnis 1 Kompetenzen 2 Geschichte 3 Sitzverteilung in den Landtagen 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseKompetenzen Bearbeiten nbsp Der Landtag im politischen System der LanderDie Gesetzgebungskompetenzen der Lander sind jene die in der Bundesverfassung nicht ausdrucklich dem Bund zugeordnet sind Der Landtag ist dementsprechend zustandig fur die Gesetzgebung in folgenden Bereichen Jugendschutz Gemeindeorganisation Organisation der Landesbehorden Kindergartenwesen Natur und Landschaftsschutz Baurecht Raumplanung Wohnbauforderung Abwasser und Abfallbeseitigung Strassenwesen ausgenommen Bundesstrassen Grundverkehr mit land und forstwirtschaftlichen Grundstucken Auslandergrundverkehr Getrankesteuer Jagd und Fischerei Sport Schischul und Bergfuhrerwesen Sozialhilfe und Behindertenfursorge Sittlichkeitspolizei Katastrophenhilfe und Rettungswesen Kulturforderung Landwirtschaftsforderung und Spitalswesen 1 2 Dem Landtag obliegt vor allem auch die Landesverfassungsgesetzgebung die Landesverfassung muss aber mit der Bundesverfassung in Einklang stehen Bestehen in der Gesetzgebung Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Land so ist der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung berufen Einfaches Bundesrecht hat nicht automatisch Vorrang vor einfachem Landesrecht Geschichte Bearbeiten Hauptartikel Landtag Osterreich Ungarn Die Landtage der osterreichischen Bundeslander haben ihren Ursprung in den Standeversammlungen der habsburgischen Lander die sich im 15 Jahrhundert uberall dauerhaft etabliert hatten Nach der Revolution von 1848 1849 aufgelost wurden die Landtage mit dem sogenannten Februarpatent 1861 in veranderter Gestalt wiederhergestellt und bestanden so bis 1918 Ein Teil der Mitglieder hatte seinen Sitz qua Amt oder Geburt ein Teil der Abgeordneten wurde gewahlt wobei der Kreis der Wahlberechtigten sehr begrenzt blieb und Frauen grundsatzlich ausgeschlossen waren Seit Fruhjahr 1919 werden die Landtage vom Landesvolk mittels Verhaltniswahlrechts gewahlt Siehe dazu die Informationen zu den Wahlen in Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol und Vorarlberg Wegen der ungeklarten Sudgrenze und teilweiser Besetzung des Landes durch sudslawische Truppen konnte in Karnten erst 1921 ein voll demokratisch gewahlter Landtag entstehen Der Landtag des am 10 November 1920 aus Niederosterreich herausgelosten Landes Wien wurde am gleichen Tag durch die Bundesverfassung geschaffen und ist ausgenommen die Vorsitzenden mit dem Wiener Gemeinderat personenidentisch der Landtag des im Laufe des Jahres 1921 zu Osterreich gelangten Burgenlandes durch ein Verfassungsgesetz vom 25 Janner 1921 3 Die Bundeslander Wien und Niederosterreich hatten uberdies vom 10 November 1920 bis zum 31 Dezember 1921 laut Verfassung zusatzlich einen gemeinsamen Landtag der aber weitestgehend funktionslos blieb siehe Trennungsgesetz Bis zum 30 Juni 2012 kam der Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlusse des Landtages ein suspensives aufschiebendes Veto zu dieses konnte vom Landtag mittels Beharrungsbeschluss uberwunden werden Diese Regelung entsprach dem in der Bundesgesetzgebung dem Bundesrat gegenuber den meisten Beschlussen des Nationalrates zukommenden Vetorecht Die Abschaffung des Vetorechts der Bundesregierung entsprach einer Forderung der Lander und erfolgte im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 mit Wirkung vom 1 Juli 2012 4 Sitzverteilung in den Landtagen Bearbeiten Hauptartikel Sitzverteilung in den osterreichischen Landtagen nbsp Regierende Parteien im LandtagBundesland letzte Wahl Sitze OVP SPO FPO Grune NEOS Andere WildeAbg Wahl periodeJahre nachste Wahl Burgenland nbsp Burgenland 2020 36 11 19 3 2 1 5 2025Karnten nbsp Karnten 2023 36 7 15 9 TK 5 5 2028Niederosterreich nbsp Niederosterreich 2023 56 23 12 14 4 3 5 2028Oberosterreich nbsp Oberosterreich 2021 56 22 11 11 7 2 MFG 3 6 2027Salzburg nbsp Salzburg 2023 36 12 7 10 3 KPO 4 5 2028Steiermark nbsp Steiermark 2019 48 18 12 8 6 2 KPO 2 5 2024Tirol nbsp Tirol 2022 36 14 7 7 3 2 FRITZ 3 5 2027Vorarlberg nbsp Vorarlberg 2019 36 17 3 5 7 3 1 5 2024Wien nbsp Wien 2020 100 22 46 8 16 8 5 2025Gesamt 440 146 132 75 48 20 17 2Die regierenden Parteien sind fett hervorgehoben Spatestmoglicher TerminSiehe auch BearbeitenLandtagsprasident Sudtiroler Landtag Trentiner LandtagEinzelnachweise Bearbeiten Aufgaben des Landtages Land Vorarlberg Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive 150 Jahre Landtag Aufgaben und Funktionen des Landtags BGBl Nr 85 1921 S 305 BGBl I Nr 51 2012 Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 Osterreichische Landtage Burgenlandischer Landtag Karntner Landtag Landtag von Niederosterreich Oberosterreichischer Landtag Salzburger Landtag Landtag Steiermark Tiroler Landtag Vorarlberger Landtag Wiener Gemeinderat und Landtag Ubersichten Sitzverteilung in den osterreichischen Landtagen Ergebnisse der Landtagswahlen in Osterreich Ergebnisse der Landtagswahlen in Osterreich vor 1934 Amtierende Mitglieder der osterreichischen Landtage Burgenland 22 GP Karnten 33 GP Niederosterreich 20 GP Oberosterreich 29 GP Salzburg 17 GP Steiermark 18 GP Tirol 18 GP Vorarlberg 31 GP Wien 21 WP Ubersicht Aktuelle Sitzverteilung Amtierende Landesregierungen Amtierende Landeshauptleute Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landtag Osterreich amp oldid 234782970