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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Trennungsgesetz Begriffsklarung aufgefuhrt Trennungsgesetz ist der Kurztitel eines gleichlautenden Landesgesetzes der beiden osterreichischen Bundeslander Wien und Niederosterreich vom 29 Dezember 1921 in Kraft getreten am 1 Janner 1922 Die beiden in dieser Form neuen Lander waren durch das am 10 November 1920 in Kraft getretene Bundes Verfassungsgesetz im Wesentlichen bis heute Kern der Bundesverfassung geschaffen worden das Trennungsgesetz bestatigte die bereits erfolgte Trennung und finalisierte die 1921 vereinbarte finanzrechtliche Scheidung Im weiteren Sinn konnen alle Gesetze als Trennungsgesetze bezeichnet werden die bewirkten dass Wien seit November 1920 nicht mehr Hauptstadt und Bestandteil des Landes Niederosterreich ist und dass bis 1922 gemeinsames Eigentum beider neuen Lander aufgeteilt wurde Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 1920 Bundesverfassung mit Land Wien 3 1920 Wiener Stadtverfassung 4 1921 Ende der Gemeinsamkeiten 5 1921 Eigentumsrechtliche Verhandlungen 6 1921 Trennungsgesetz 7 NO Landeshauptstadt 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDie wesentlichsten Motive fur die Herauslosung Wiens aus Niederosterreich waren Niederosterreich inklusive Wien erschien den anderen sechs Bundeslandern das Burgenland zahlte noch nicht dazu zu gross es umfasste die Halfte aller Einwohner der Republik Osterreich wie sie 1918 1919 nach dem Zusammenbruch der Osterreichisch Ungarischen Monarchie entstanden war Das mehrheitlich Rote Wien unter Burgermeister Jakob Reumann wollte nicht vom mehrheitlich konservativen landlichen Raum um Wien abhangig sein und umgekehrt Die Konservativen im landlichen Raum wollten nicht vom sozialdemokratischen niederosterreichischen Landeshauptmann Albert Sever vertreten werden der von der Mehrheit der sozialdemokratischen Abgeordneten aus Stadt und Land gewahlt worden war Das Trennungsgesetz stand in gewisser Analogie zum 1920 im Deutschen Reich in Kraft getretenen Gross Berlin Gesetz 1920 Bundesverfassung mit Land Wien BearbeitenDie von der Konstituierenden Nationalversammlung am 1 Oktober 1920 beschlossene und am 10 November 1920 in Kraft getretene Bundesverfassung B VG der Republik definierte 1920 in ihren Artikeln 108 114 1 die Funktion der Stadt Wien als Bundesland Wien hatte ab sofort seine Vertreter in den Bundesrat zu entsenden seine Verfassung und seine Landesfinanzen zu bestimmen und sich mit Niederosterreich Land wie Niederosterreich ohne Wien nun bis Ende 1921 genannt wurde daruber zu einigen welche bisherigen Gemeinsamkeiten wie lang fortgesetzt werden sollten und wie bisheriges Landeseigentum aufzuteilen sei Die Bundesverfassung schrieb in Artikel 114 fur die vollstandige Trennung womit der Abschluss der Vermogensaufteilung gemeint war ubereinstimmende Landesgesetze vor legte dafur aber keinen Zeitrahmen fest In allen anderen Angelegenheiten habe jeder der beiden Landesteile ab sofort die Stellung eines selbststandigen Landes Niederosterreich Land mit Landeshauptmann und Landtag ohne Wiener Vertretung in Wien hatten der Burgermeister auch als Landeshauptmann der Stadtsenat auch als Landesregierung der Gemeinderat auch als Landtag und der Magistratsdirektor auch als Landesamtsdirektor zu fungieren 1920 Wiener Stadtverfassung BearbeitenAm Tag des In Kraft Tretens der Bundesverfassung wurde auf Antrag der neuen Landesregierung unter Jakob Reumann die auf die Bundesverfassung Bezug nehmende Verfassung der Bundeshauptstadt Wien Wiener Stadtverfassung WStV beschlossen die mit ihrer Kundmachung am 18 November 1920 in Kraft trat In ihren 120 153 wird die Stellung Wiens als Land erganzend zur Bundesverfassung geregelt Die Stadtverfassung wurde vom Burgermeister als Landeshauptmann und vom Magistratsdirektor als Landesamtsdirektor beurkundet 2 Das Land Niederosterreich Land wie es nun bis 31 Dezember 1921 hiess beschloss seine Landesverfassung am 30 November 1920 3 Wie mit Wien vereinbart verblieb der Sitz von Landtag und Landesregierung Niederosterreichs in Wien 1921 Ende der Gemeinsamkeiten BearbeitenDie beiden neuen Lander wollten nur mehr sehr wenig und dies sehr kurz gemeinsam entscheiden De facto ging es fast ausschliesslich darum wie das bisherige Landeseigentum aufgeteilt wurde Der fur die gemeinsamen Angelegenheiten vorgesehene gemeinsame Landtag hatte daher ausser einer rudimentaren gemeinsamen Landesverfassung und seiner eigenen Geschaftsordnung nur einen Gesetzesbeschluss zu fassen den der Aufhebung der gemeinsamen Verfassung mit Jahresende 1921 Die gemeinsame Landesverfassung Niederosterreichs fur Wien und Niederosterreich Land beurkundet von Landeshauptmann Albert Sever wurde vom gemeinsamen Landtag am 28 Dezember 1920 beschlossen 4 und trat am 1 Janner 1921 in Kraft Sie sah keine gemeinsame Landesregierung mehr vor sondern nur eine aus der Mitte des gemeinsamen Landtags zu wahlende funfkopfige Verwaltungskommission in der abwechselnd der Wiener Burgermeister und der Landeshauptmann von Niederosterreich Land den Vorsitz zu fuhren hatten Diese beiden Politiker leiteten auch die Verhandlungen uber die Vermogensaufteilung Der gemeinsame Landtag fasste nur zwei weitere Gesetzesbeschlusse ein Verfassungsgesetz vom 31 Mai 1921 uber die Geschaftsordnung des gemeinsamen Landtags 5 beurkundet von Landtagsprasident Seitz Burgermeister Reumann und dem Landeshauptmann von Niederosterreich Land Mayer und ein Verfassungsgesetz vom 29 Dezember 1921 uber die Ausserkraftsetzung der gemeinsamen Landesverfassung mit 31 Dezember 1921 womit sich u a der gemeinsame Landtag selbst abschaffte 6 1921 Eigentumsrechtliche Verhandlungen BearbeitenDie Verhandlungen zwischen Wien und Niederosterreich Land wurden uber ein Jahr lang von einem Ausschuss gefuhrt Dem Ausschuss gehorten die Landeshauptleute von Niederosterreich Land und Wien Mayer und Reumann und die Abgeordneten Zwetzbacher Segur Christoph und Helmer aus Niederosterreich und die Wiener Abgeordneten Danneberg Breitner Tandler Hoss Rummelhardt Kienbock und Nepustil an 7 Den Vertretern von Niederosterreich Land war wesentlich dass der Sitz der niederosterreichischen Landesregierung und des Landtages im Landhaus in der Wiener Herrengasse verbleiben konnte und das Gebaude an Niederosterreich Land fiel Die anderen Immobilien des bisherigen Landes Niederosterreich mussten aufgeteilt werden zumeist fielen die in Wien gelegenen an Wien die in Niederosterreich gelegenen an Niederosterreich Land Ausgenommen davon waren Sozial und Gesundheitseinrichtungen die Wien zum Teil auch im Umland der Stadt zugesprochen erhielt Die niederosterreichischen Landesbahnen konnten im Zuge dieser Verhandlungen an den Bund ubertragen werden 7 Einige wenige Objekte und Liegenschaften wurden nicht aufgeteilt in diesen Fallen sollten nun beide Lander als grundbucherliche Eigentumer aufscheinen Ein vorgesehenes Schiedsgericht sollte auch im Nachhinein eventuelle Streitfalle schlichten konnen Dieses musste nicht in Aktion treten 1921 Trennungsgesetz BearbeitenNach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen uber die Aufteilung des bisherigen Landesvermogens bzw die gemeinsame Nutzung einiger Liegenschaften bzw Einrichtungen wurden am 29 Dezember 1921 von Wien 8 und Niederosterreich Land 9 gemass Art 114 B VG ubereinstimmende Trennungsgesetze beschlossen die am 1 Janner 1922 wirksam wurden Das Trennungsgesetz hielt fest dass nunmehr Wien und Niederosterreich Land selbststandige Bundeslander bilden weiters wurde das Ergebnis der Vermogensaufteilungsverhandlungen gesetzlich festgeschrieben Am gleichen Tag beschloss der gemeinsame Landtag die Aufhebung der gemeinsamen Landesverfassung Eine Kommission die fur noch nicht erledigte Abrechnungen verantwortlich war konnte Anfang 1923 ihre Tatigkeit abschliessen Spatere Abrechnungen erfolgten mit Zustimmung des Landes Wien durch die niederosterreichische Landesregierung Verordnung vom 27 Februar 1923 10 Das Trennungsgesetz wurde nur zweimal geandert Mit ubereinstimmenden Verfassungsgesetzen beider Lander vom 15 Marz 1923 wurden drei Gebaude in Wien 1 Lowelstrasse eigentumsmassig jeweils einem der beiden Lander zugeordnet 11 Im Februar 1924 ubernahm Wien in Absprache mit Niederosterreich die Liquidierung der niederosterreichischen Landeshypothekenanstalt 12 In Niederosterreich wurde das Trennungsgesetz am 27 September 1978 unter Einbeziehung dieser Anderungen wiederverlautbart 13 NO Landeshauptstadt BearbeitenIn den Gesetzen wurde fur Niederosterreich der Sitz von Landesregierung und Landtag in Wien festgeschrieben Die Schaffung einer eigenen niederosterreichischen Landeshauptstadt lag damals aus historischen verkehrstechnischen und finanziellen Grunden ausserhalb der Realitat Die Frage wurde vom Landeshauptmann 1984 aufgeworfen und 1986 mit einer Volksbefragung der Niederosterreicher geklart die im selben Jahr zum Beschluss der Landeshauptstadt Sankt Polten und zehn Jahre spater zur Ubersiedlung von Landesregierung und Landtag dorthin fuhrte Der Landtag von Niederosterreich hielt seine erste Sitzung im neuen Landhaus in St Polten am 21 Mai 1997 ab Fur den Fall des Auszugs des Niederosterreichischen Landtags oder der Niederosterreichischen Landesregierung aus dem historischen Landhaus im Stadtzentrum Wiens sahen die 1921 beschlossenen Trennungsgesetze in 6 Abs 3 vor dass damit Wiens Halfteeigentum am Landhaus auflebe Wien hatte dann das Recht den niederosterreichischen Halfteanteil zu kaufen Niederosterreich einigte sich 1995 mit Wien darauf Wiens Anteil mit Nutzungsrechten der nordlichen Spitze der Donauinsel die ca 2 km nach Niederosterreich hineinreicht abzulosen Siehe auch BearbeitenPolitisches System Osterreichs Geschichte Wiens Geschichte NiederosterreichsWeblinks Bearbeiten 100 Jahre Niederosterreich Niederosterreich Ein Bundesland feiert Geburtstag In ORF at 29 Dezember 2021 abgerufen am 29 Dezember 2021 Einzelnachweise BearbeitenBGBl Bundesgesetzblatt fur die Republik OsterreichLGBl Landesgesetzblatt BGBl Nr 1 1920 S 14 15 LGBl fur Wien Nr 1 1920 Wien als Land S 21 27 LGBl f Niederosterreich Land Nr 1 1920 LGBl fur Wien Nr 9 1920 S 35 gleichlautend LGBl fur NO Land Nr 86 1920 LGBl fur Wien Nr 46 1921 S 93 LGBl fur Wien Nr 157 1921 S 263 LGBl fur NO Nr 364 1921 S 366 a b Festsitzung des NO Landtages MS Word 63 kB am 17 Dezember 1981 abgerufen am 8 November 2009 LGBl fur Wien Nr 153 1921 S 253 LGBl fur NO Land Nr 346 1921 S 347 LGBl fur NO Nr 23 1923 S 30 LGBl fur NO Nr 52 1923 und LGBl fur Wien Nr 42 1923 LGBl fur Wien Nr 26 1924 und LGBl fur NO Nr 39 1924 LGBl fur NO Nr 151 1978 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trennungsgesetz amp oldid 218597087