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Unter der Bundesverfassung der Republik Osterreich wird juristisch die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und bestimmungen des Bundesrechtes verstanden Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthalt das Bundes Verfassungsgesetz B VG das im Allgemeinen gemeint ist wenn von der Verfassung gesprochen wird Neben ihm stehen auch noch zahlreiche andere Gesetze Bundesverfassungsgesetze oder einzelne Gesetzesbestimmungen im jeweiligen Gesetz als Verfassungsbestimmung bezeichnet sowie einzelne Staatsvertrage im Verfassungsrang Diese Zersplitterung des osterreichischen Bundesverfassungsrechts fuhrt zu grosser Unubersichtlichkeit 1 Zu beachten ist weiters dass sich die Verfassungsregeln wo nicht explizit ausgeschlossen auf Menschen jeder geschlechtlichen Zuordnung beziehen auch wenn im konkreten Fall oft nur die mannliche Form z B der Bundesprasident aufscheint Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 1918 1945 1 1 Grundlagen 1918 1919 1 1 1 Staatsgrundung 1 1 2 Weitere Grundlagen 1 2 Bundes Verfassungsgesetz 1920 1 3 Ruckgriff auf das Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger 1867 1 4 Burgenlandgesetze 1921 1922 1 5 Bundes Verfassungsnovelle 1925 1 6 Zweite Bundes Verfassungsnovelle 1929 1 7 Standestaat Verfassung 1934 1 8 Habsburgergesetz 1935 1 9 Zeit des Nationalsozialismus 2 Entwicklung 1945 1994 2 1 Unabhangigkeitserklarung 1945 2 2 Verfassungs und Rechts Uberleitungsgesetze 1945 2 3 Wahlgesetz 1945 2 4 Gebietsanderungsgesetz 1946 1954 2 5 Staatsvertrag von Wien 1955 2 6 Neutralitatsgesetz 1955 2 7 Europaische Menschenrechtskonvention 1958 2 8 Europaische Freihandelsassoziation 1960 2 9 Wehrpflicht und Wehrersatzdienst 1975 2 10 Volksanwaltschaft 1977 2 11 Schutz der personlichen Freiheit 1988 2 12 Einschleifregelung fur Frauenpensionen 3 Entwicklung seit 1994 3 1 Europaische Union seit 1994 3 2 Atomwaffen und Kernkraftwerksmoratorium 1999 Minderheitenschutz 2000 3 3 Bundesverfassungsgesetz 2008 3 3 1 Verfassungsanderungen 3 3 2 Verfassungsrechtsbereinigung 3 4 Rechnungs und Gebarungskontrolle 2010 3 5 Passives Bundesprasidentenwahlrecht fur Habsburger 2011 3 6 EU Grundrechtecharta in Verfassungsrang 2012 3 7 Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 3 8 Sicherheitsbehorden Neustrukturierung 2012 4 Grundprinzipien der Bundesverfassung 4 1 Das demokratische Prinzip 4 2 Das republikanische Prinzip 4 3 Das bundesstaatliche Prinzip 4 4 Das rechtsstaatliche Prinzip 4 5 Das liberale Prinzip 4 6 Das Prinzip der Gewaltentrennung 5 Grundrechte amp Staatsziele 5 1 Grundrechte 5 2 Staatssziele 6 Neue Bestimmungen amp Anderungen 6 1 Kreation von Verfassungsbestimmungen 6 2 Gesamtanderung 6 3 Reform der Verfassung 7 Verfassung und Tagespolitik 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseEntwicklung 1918 1945 BearbeitenGrundlagen 1918 1919 Bearbeiten Staatsgrundung Bearbeiten Von der Provisorischen Nationalversammlung fur Deutschosterreich wurden folgende Grundlagen geschaffen Beschluss vom 30 Oktober 1918 uber die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt 2 Am gleichen Tag wurde die Abschaffung der Kriegs Zensur beschlossen 3 Gesetz vom 12 November 1918 uber die Staats und Regierungsform von Deutschosterreich Art 1 Deutschosterreich ist eine demokratische Republik Alle offentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt Art 2 Deutschosterreich ist Bestandteil der Deutschen Republik Art 9 Wahlrecht ohne Unterschied des Geschlechts 4 Von den drei Grundsatzen dieser Beschlusse eigener Staat Republik Anschluss konnte nur einer die Republik voll durchgesetzt werden Beim vorausgesetzten Staatsgebiet alle mehrheitlich deutschsprachig besiedelten Bezirke Cisleithaniens musste Deutschosterreich binnen weniger Wochen grosse Abstriche machen Deutsch Bohmen Deutsch Mahren Osterreichisch Schlesien und Sudtirol blieben ausserhalb des neuen Staates Der Anschluss wurde von den Siegermachten des Ersten Weltkrieges verhindert Weitere Grundlagen Bearbeiten Die am 16 Februar 1919 gewahlte Konstituierende Nationalversammlung die am 4 Marz 1919 erstmals zusammentrat traf weitere grundlegende Entscheidungen Habsburgergesetz vom 3 April 1919 siehe dort in Verfassungsrang jedoch die in Art 2 ausgesprochene Landesverweisung der Habsburger vom Ministerrat 1996 als totes Recht festgestellt 5 Adelsaufhebungsgesetz vom 3 April 1919 siehe dort in Verfassungsrang 6 Staatsvertrag von Saint Germain en Laye vom 10 September 1919 mit den Siegermachten des Ersten Weltkrieges von der Nationalversammlung am 25 Oktober 1919 ratifiziert seit diesem Tag nicht mehr Staat Deutschosterreich sondern wie im Vertrag Republik Osterreich und am 16 Juli 1920 in Kraft getreten 7 Art 27 definiert Osterreichs Grenzen vorbehaltlich der in Art 49 f geregelten Karntner Volksabstimmung Die Art 62 69 Schutz der Minderheiten 8 stehen in Verfassungsrang Art 88 Unabhangigkeit Osterreichs verhindert den Anschluss an Deutschland ohne dieses Land zu erwahnen Bundes Verfassungsgesetz 1920 Bearbeiten Das Bundes Verfassungsgesetz B VG wurde am 1 Oktober 1920 von der am 16 Februar 1919 gewahlten und am 4 Marz 1919 erstmals zusammengetretenen Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen die aus den ersten demokratischen Wahlen in Osterreich hervorgegangen und wie ihr Name sagt von Anfang an zum verfassunggebenden Parlament bestimmt war Zu beachten ist dass das Bundesland Burgenland damals noch nicht bestand und sein Gebiet noch zu Ungarn gehorte burgenlandische Abgeordnete daher nicht beteiligt waren Die Entwurfe zum B VG erstellten der Rechtsphilosoph und Staatsrechtler Hans Kelsen und die beiden fuhrenden Regierungsmitglieder Karl Renner Sozialdemokratische Partei und Michael Mayr Christlichsoziale Partei die sich am 7 Juli 1920 im Amt des Staatskanzlers abwechselten Der volle Name des Gesetzes lautete Gesetz vom 1 Oktober 1920 womit die Republik Osterreich als Bundesstaat eingerichtet wird Bundes Verfassungsgesetz Das B VG wurde am 5 Oktober 1920 im Staatsgesetzblatt unter Nr 450 9 kundgemacht Die Kundmachung wurde am 10 November 1920 dem Tag des In Kraft Tretens wesentlicher Teile dieser Verfassung im Bundesgesetzblatt BGBl das das Staatsgesetzblatt abloste unter Nr 1 wiederholt 10 Das osterreichische B VG ist somit eine der altesten heute noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas Ruckgriff auf das Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger 1867 Bearbeiten Das B VG war jedoch von Anbeginn unvollstandig weil die Parteien der jungen Republik in einer Reihe von wichtigen Punkten keine Einigung erzielen konnten Dies betraf insbesondere den Bereich der Grundrechte sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern in einigen besonders heiklen Materien Um das Verfassungswerk nicht zu gefahrden wurden Grundgesetze aus dem kaiserlichen Osterreich ubernommen insbesondere aus der so genannten Dezemberverfassung das Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger fur die im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander vom 21 Dezember 1867 das ausgenommen die Staatsburgerschaftsregeln in Art 1 und 4 der Verweis auf ein nicht mehr geltendes Gesetz in Art 8 und die Moglichkeit zur zeitweisen Aufhebung der Grundrechte in Art 20 bis heute Teil der Bundesverfassung ist 11 Burgenlandgesetze 1921 1922 Bearbeiten Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten der Verfassung wurde das Staatsgebiet auf den heutigen Stand erweitert Die Staatsvertrage der Sieger des Ersten Weltkrieges 1919 in St Germain mit Osterreich 1920 in Trianon mit Ungarn hatten festgelegt dass die deutsch besiedelten westungarischen Gebiete an Osterreich anzuschliessen seien Der Nationalrat beschloss daher das Bundesverfassungsgesetz vom 25 Janner 1921 uber die Stellung des Burgenlandes als selbstandiges und gleichberechtigtes Land im Bund und uber seine vorlaufige Einrichtung 12 Die tatsachliche Ubergabe des Landes an Osterreich erfolgte jedoch erst im November und Dezember 1921 In der verfassungsgesetzlich bestimmten Landeshauptstadt Odenburg fand vom 14 bis zum 16 Dezember 1921 eine Volksabstimmung statt die den Verbleib der Stadt bei Ungarn bewirkte 1922 wechselten noch einige Grenzgemeinden das Staatsgebiet Am 7 April 1922 beschloss der Nationalrat das 2 Bundesverfassungsgesetz uber das Burgenland mit dem das erste Burgenlandgesetz geandert und Vorsorge fur den Ubergang von der vom Bund organisierten auf die vom Land Burgenland eingesetzte Landesverwaltung getroffen wurde Das Gesetz enthielt eine einstweilige Landesordnung und eine einstweilige Landtagswahlordnung 13 Bundes Verfassungsnovelle 1925 Bearbeiten In der Ersten Republik erfolgten zwei wesentliche Novellierungen des B VG Die Bundes Verfassungsnovelle 1925 so ihr Kurztitel vom 30 Juli 1925 14 war Teil einer umfassenden Verfassungs und Verwaltungsreform die durch die Verpflichtungen aus den Genfer Protokollen von 1922 notwendig geworden war Insbesondere wurde die definitive Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern festgelegt Die Novelle trat am 1 Oktober 1925 in Kraft Um einen einheitlichen Text zu bieten bewirkte der Bundeskanzler mit Verordnung vom 26 September 1925 die so genannte Wiederverlautbarung des Bundes Verfassungsgesetzes 15 Zweite Bundes Verfassungsnovelle 1929 Bearbeiten Dieser Novelle waren Auseinandersetzungen uber die kunftige Ausubung der politischen Macht in Osterreich vorausgegangen Den Christlichsozialen schwebte nach zehn Jahren Parlamentsdemokratie eine starker durch eine Fuhrungspersonlichkeit dominierte Regierungsform vor Die Sozialdemokraten ohne die eine legale Verfassungsanderung nicht zu Stande kommen konnte leisteten hinhaltenden Widerstand Der Zeitgeist war damals nicht ausschliesslich demokratisch dominiert Drei der sieben Nachbarstaaten Osterreichs Ungarn mit autoritarer Regierung Jugoslawien mit Konigsdiktatur Italien als Fuhrerstaat boten Anschauungsunterricht fur Demokratiegegner Die am 7 Dezember 1929 beschlossene Zweite Bundes Verfassungsnovelle so der Kurztitel 16 die laut harmlos klingendem Langtitel einige Abanderungen der Verfassung beinhaltete bedeutete eine Machtverschiebung vom Parlament zum Bundesprasidenten Er ernannte nun die Regierung die bisher vom Parlament gewahlt worden war und die Beamten er war Oberbefehlshaber des Bundesheeres er konnte das Parlament auflosen Er wurde nun direkt vom Volk gewahlt und zwar fur sechs Jahre Ausserhalb der Sitzungsperioden des Parlaments stand dem Prasidenten ein beschranktes Notverordnungsrecht zu Man lehnte sich an das Vorbild des Notstandsartikels 48 der Weimarer Reichsverfassung an Die Sozialdemokraten bewirkten aber dass die meisten Rechtsakte des Bundesprasidenten an Vorschlage der dem Parlament verantwortlichen Bundesregierung gebunden sind Wie schon 1925 wurde das B VG vom Bundeskanzler wiederverlautbart diesmal durch Verordnung vom 1 Janner 1930 17 Die Verfassung trug nun bis 1994 den Titel Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 Standestaat Verfassung 1934 Bearbeiten Bundeskanzler Dollfuss nutzte Lucken in der Geschaftsordnung des Nationalrates es war fur den Fall nicht vorgesorgt dass alle drei Nationalratsprasidenten zurucktreten dazu einen Tag nach der von ihm so bezeichneten Selbstausschaltung des Parlaments vom 4 Marz 1933 ohne Parlament zu regieren Der Verfassungsgerichtshof wurde durch den Rucktritt regierungsnaher Richter lahmgelegt Am 12 Februar 1934 begann der dreitagige Burgerkrieg dem bereits am ersten Tag das Verbot der Sozialdemokratischen Partei die Absetzung des Wiener Burgermeisters Seitz und die Einrichtung von Anhaltelagern fur politische Gegner folgten Um den parlamentarischen Anschein bei der Einfuhrung des Standestaates der auch als Austrofaschismus bezeichnet wurde zu wahren beschloss die Bundesregierung am 24 April 1934 eine Verordnung mit der die Lucke in der Nationalratsgeschaftsordnung geschlossen wurde 18 Am gleichen Tag wurde ebenfalls per Regierungsverordnung die Verfassung des Bundesstaates Osterreich Maiverfassung 19 kundgemacht die mit folgender Praambel beginnt Im Namen Gottes des Allmachtigen von dem alles Recht ausgeht erhalt das osterreichische Volk fur seinen christlichen deutschen Bundesstaat auf standischer Grundlage diese Verfassung dd Am 30 April 1934 trat der Nationalrat als Rumpfparlament ohne die ausgeschlossenen sozialdemokratischen sowie ohne die meisten aus Protest ferngebliebenen grossdeutschen Abgeordneten letztmals zusammen und beschloss das Bundesverfassungsgesetz uber ausserordentliche Massnahmen im Bereich der Verfassung womit der Ubergang zur bereits erlassenen Standestaatsverfassung legalisiert werden sollte Das Gesetz umfasste auch den Ubergang aller bisherigen Rechte des Nationalrates auf die Bundesregierung Diese bestimmte nun den 1 Mai zum Gedenktag an die Proklamation der Verfassung die formal am 1 Juli 1934 in Kraft trat Habsburgergesetz 1935 Bearbeiten Am 13 Juli 1935 beschloss die diktatorische Bundesregierung das Bundesgesetz betreffend die Aufhebung der Landesverweisung und die Ruckgabe von Vermogen des Hauses Habsburg Lothringen 20 Diese Massnahme wurde 1939 vom NS Staat ruckgangig gemacht Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten Wahrend der Zeit des Nationalsozialismus galt die Verfassung des Deutschen Reiches Die Weimarer Verfassung war zwar von den Nationalsozialisten formell nicht aufgehoben jedoch aufgrund des Ermachtigungsgesetzes bereits im Laufe des Jahres 1933 in wesentlichen Punkten materiell ausser Kraft gesetzt worden An die Stelle einer rechtsstaatlichen Verfassung war ein totalitarer Fuhrerstaat getreten der sich jeder normativen Begrenzung entzog 21 Entwicklung 1945 1994 BearbeitenUnabhangigkeitserklarung 1945 Bearbeiten Wahrend des Zusammenbruchs des Grossdeutschen Reiches 1945 am Ende des Zweiten Weltkriegs trafen Vertreter der ehemaligen Christlichsozialen nunmehr Osterreichische Volkspartei der Sozialdemokraten und der Kommunistischen Partei Osterreichs in Wien zusammen einigten sich am 23 April und proklamierten am 27 April 1945 im Sinne der Moskauer Deklaration der Alliierten von 1943 die Unabhangigkeit von Deutschland und die Wiedererrichtung der Republik Osterreich 22 Am gleichen Tag konstituierte sich mit Wissen der sowjetischen Besatzungsmacht das Kabinett stellte sich Marschall Tolbuchin vor die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner die beanspruchte fur ganz Osterreich zu handeln 23 Beide Schritte waren vorerst nur in Wien und seiner Umgebung wirksam da die anderen Teile des Landes von der NS Herrschaft noch nicht befreit waren bzw von anderen Alliierten besetzt wurden und zwischen den Besatzungszonen anfangs noch keine Kontakte bestanden Der Alliierte Rat erkannte die Regierung Renner erst am 20 Oktober 1945 an 24 Der Unabhangigkeitserklarung zufolge sollte die Republik im Geiste der Verfassung von 1920 wiederhergestellt werden eine Formulierung von Renner die alle Details offenliess Uber die kunftige Verfassungsstruktur bestanden namlich unterschiedliche Auffassungen Renner wollte eine zentralistische Struktur schaffen OVP und SPO wollten das Bundes Verfassungsgesetz der Ersten Republik wieder aufgreifen die Kommunisten hatten andere Plane KPO Vertreter Ernst Fischer forderte eine provisorische Nationalversammlung wie es sie 1918 1919 gegeben hatte die in verschiedenen zweckentsprechenden Formen 25 gewahlt werden sollte Damit waren jahrelange Verfassungsdiskussionen ausgelost worden Am 13 Mai 1945 sprach Ernst Fischer bei einer KPO Konferenz vom Ziel einer wahren Volksdemokratie 26 Es gelang dem Sozialdemokraten Adolf Scharf Renner zu rascher Herstellung von Verfassungssicherheit zu bewegen zur ehesten Ruckkehr zur Bundesverfassung wie sie am 5 Marz 1933 dem Tag nach der letzten Sitzung des Nationalrates vor den Diktaturjahren bestanden hatte Verfassungs und Rechts Uberleitungsgesetze 1945 Bearbeiten An der juristischen Ausarbeitung dieser Gesetze war der Rechtswissenschaftler Ludwig Adamovich sr fuhrend beteiligt Verfassungs UberleitungsgesetzAm 13 Mai 1945 wurde von der Provisorischen Staatsregierung das Verfassungs Uberleitungsgesetz V UG Langtitel Verfassungsgesetz uber das neuerliche Wirksamwerden des Bundes Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 27 beschlossen das das B VG und weitere Gesetze in der Fassung wie sie vor dem Standestaat bestand wieder in Kraft setzte und alle Verfassungsregeln des Standestaates und des Deutschen Reichs aufhob Die wichtigsten aufgehobenen Gesetze sind im V UG explizit angefuhrt Das Gesetz wurde auf 1 Mai 1945 ruckdatiert 28 Mit 31 Dezember 2007 wurde das Gesetz als nicht mehr geltend festgestellt 29 Vorlaufige VerfassungDa de facto nicht alle Bestimmungen des B VG sofort wieder anwendbar waren wurde am 13 Mai 1945 weiters eine Provisorische Verfassung Langtitel Verfassungsgesetz uber die vorlaufige Einrichtung der Republik Osterreich 30 in Kraft gesetzt auch sie auf 1 Mai ruckdatiert Sie bestimmte dass der Staat vorubergehend einheitlich von Wien aus geleitet wird und dass die Landeshauptleute und der Wiener Burgermeister daher von der Provisorischen Staatsregierung ernannt werden Sie legte die Arbeitsweise der Regierung auch in der Gesetzgebung fest richtete den Obersten Gerichtshof den Verwaltungsgerichtshof und den Rechnungshof wieder ein und bestimmte dass die Agenden des Bundesprasidenten vom Politischen Kabinettsrat zu besorgen seien Dabei handelte es sich um den Staatskanzler und je einen politischen Staatssekretar Minister der drei Parteien Die historischen Bundeslander wurden wiederhergestellt vorlaufig sollte aber das Burgenland aufgeteilt und die NS Grenze zwischen Wien und Niederosterreich unverandert bleiben Am 12 Oktober 1945 wurde die Vorlaufige Verfassung nach den so genannten Landerkonferenzen 24 26 September und 9 11 Oktober mit den Vertretern der Bundeslandern geandert um diese starker einzubinden Bei der dritten Landerkonferenz am 25 Oktober 1945 zeigten sich die Landervertreter damit zufrieden Im Art 4 des Verfassungs Uberleitungsgesetzes wurde bestimmt dass das Bundes Verfassungsgesetz sechs Monate nach der ersten Nationalratssitzung wieder voll wirksam wird und dann die Vorlaufige Verfassung ausser Kraft tritt Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes geschah dies jedoch schon mit der ersten Sitzung am 19 Dezember 1945 31 Rechts UberleitungsgesetzDas Rechts Uberleitungsgesetz R UG Langtitel Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber die Wiederherstellung des Rechtslebens in Osterreich 32 diente der Beseitigung typisch nationalsozialistischer und mit einer echten Demokratie unvereinbaren Rechtsvorschriften Es raumte der Provisorischen Staatsregierung die Befugnis ein solche Vorschriften durch einfache Kundmachung aufzuheben was bis 30 Juni 1947 33 34 Mal fur bestimmte Themengebiete geschah Andere nach dem 13 Marz 1938 beschlossene Gesetze und Verordnungen wurden bis zu einer eventuellen Neugestaltung in vorlaufige Geltung gesetzt Das seit 1939 gultige deutsche Energiewirtschaftsgesetz 1935 galt beispielsweise teilweise bis zum Jahr 2000 Das Gesetz wurde am 13 Mai 1945 beschlossen und auf 1 Mai ruckdatiert Mit 1 Janner 2004 wurde neben sprachlichen Anpassungen 3 Kommission zur Vereinheitlichung und Vereinfachung ausser Kraft gesetzt 34 Andere Rechtsvorschriften wurden mit einzelnen Gesetzen geandert welche ebenfalls jeweils die aufgehobenen Vorschriften und die eventuell dafur wieder einzusetzenden Rechtsvorschriften auflisteten Wiener Verfassungs Uberleitungsgesetz WV UG Mit Verfassungsgesetz vom 10 Juli 1945 35 setzte die Provisorische Staatsregierung die Wiener Stadtverfassung wie sie 1931 bestand wieder in Kraft Standestaatliche und nationalsozialistische Bestimmungen uber die Gemeindeordnung Wiens wurden aufgehoben Wien war somit wieder eigenes Bundesland Die Grenze zu Niederosterreich blieb vorlaufig wie in NS Gross Wien erhalten Provisorische Bestimmungen regelten wie vorzugehen war wo die Wiedereinsetzung der Stadtverfassung nicht sofort moglich war BurgenlandgesetzIn der Vorlaufigen Verfassung blieb das Burgenland auf Niederosterreich und die Steiermark aufgeteilt Dagegen regte sich im Burgenland Widerstand weshalb das Burgenland mit Verfassungsgesetz vom 29 August 1945 in Kraft getreten am 1 Oktober 1945 durch Anderung der Vorlaufigen Verfassung als selbststandiges Land wiedererrichtet wurde 36 Art II bis VI Ubernahme der Landesgrundstucke Abgabenfreiheit dabei vorlaufige Ubernahme regionaler gultiger Rechtsvorschriften Inkrafttreten und Vollziehung wurden mit 31 Dezember 2007 als nicht mehr geltend festgestellt 37 es bleibt die Anderung der Vorlaufigen Verfassung mit der Wiedererrichtung des Bundeslandes 2 Verfassungs UberleitungsgesetzDie Vorlaufige Verfassung sollte laut Gesetzestext sechs Monate nach Zusammentritt der frei gewahlten Volksvertretung ausser Kraft treten Sie wurde aber nach der Nationalratswahl vom 25 November von der Provisorischen Staatsregierung bereits mit Wirksamkeit vom Tag der ersten Sitzung des Nationalrats sie fand am 19 Dezember 1945 statt ausser Kraft gesetzt Nun galt wieder uneingeschrankt das B VG Den Ubergang regelte das 2 Verfassungs Uberleitungsgesetz 2 V UG Langtitel Verfassungsgesetz vom 13 Dezember 1945 womit verfassungsrechtliche Anordnungen aus Anlass des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage getroffen werden 38 Mit 31 Dezember 2007 wurde das Gesetz als nicht mehr geltend festgestellt beziehungsweise aufgehoben 39 Wahlgesetz 1945 Bearbeiten Am 19 Oktober 1945 beschloss die Provisorische Staatsregierung das Verfassungsgesetz uber die erste Wahl des Nationalrates der Landtage und des Gemeinderates der Stadt Wien in der befreiten Republik Osterreich 40 Ehemalige Mitglieder der NSDAP der SS und der SA waren von diesen Wahlen ausgeschlossen Die Wahlen fanden am 25 November 1945 statt siehe Nationalratswahl in Osterreich 1945 Die erste Sitzung des Nationalrates fand am 19 Dezember 1945 statt Am 20 Dezember 1945 wahlte die Bundesversammlung Nationalrat und Bundesrat den bisherigen Staatskanzler Karl Renner zum Bundesprasidenten er bestellte am gleichen Tag die Bundesregierung Figl I und amtierte bis zu seinem Tod am 31 Dezember 1950 Gebietsanderungsgesetz 1946 1954 Bearbeiten Am 26 Juli 1946 beschloss der Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz betreffend die Anderung der Grenzen zwischen den Bundeslandern Niederosterreich und Wien 41 Auf Grund des Einspruchs des Alliierten Rates konnte das Gesetz erst acht Jahre spater am 23 Juni 1954 publiziert werden und trat am 1 September 1954 in Kraft Die damit festgelegte Grenze zwischen den beiden Bundeslandern besteht bis heute Siehe Das Ende Gross Wiens Staatsvertrag von Wien 1955 Bearbeiten Am 15 Mai 1955 wurde der Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhangigen und demokratischen Osterreich der so genannte Osterreichische Staatsvertrag unterzeichnet Er trat am 27 Juli 1955 in Kraft 42 Der Vertrag beendete Besatzungsrecht in Osterreich die Republik war nunmehr wieder souveran Sie verpflichtete sich im Vertrag unter anderem sich nicht an Deutschland anzuschliessen Art 4 den slowenischen Minderheiten und der kroatischen Minderheit ihre Rechte zu gewahrleisten Art 7 Abs 2 und 3 eine demokratische Republik zu bleiben Art 8 weiterhin gegen nazistische Organisationen tatig zu sein Art 9 und 10 das Habsburgergesetz beizubehalten Art 10 Personen nicht ins Bundesheer aufzunehmen die in der deutschen Wehrmacht im Rang eines Obersts oder hoher tatig waren oder die als gewesene Nationalsozialisten von Osterreich nicht entlastet wurden Art 12 und nicht an der Wiederbewaffnung Deutschlands mitzuwirken Art 15 Z 2 Diese Bestimmungen stehen auf Grund eines am 4 Marz 1964 beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes 43 in Verfassungsrang Anzumerken ist dass 1945 1955 erfolgte besatzungsrechtliche Entscheidungen von Osterreich stets als faktische Vorgange betrachtet wurden aber keinen Eingang in die osterreichische Rechtsordnung fanden Solche Entscheidungen des Alliierten Rates wurden daher nicht im Bundesgesetzblatt fur die Republik Osterreich publiziert Neutralitatsgesetz 1955 Bearbeiten Am 26 Oktober 1955 wurde das Bundesverfassungsgesetz uber die Neutralitat Osterreichs beschlossen 44 Entgegen weit verbreiteten Meinungen ist die osterreichische Neutralitat nicht Bestandteil des Staatsvertrags von 1955 sie kommt in diesem Vertragswerk mit keinem Wort vor An dieser Tatsache andert auch der Umstand nichts dass sie seinerzeit das wichtigste Zusatzprodukt zu den erfolgreichen Staatsvertragsverhandlungen war Aus der Warte des Interesses Osterreichs war es ein wichtiger Punkt sich 1955 nicht auf eine Neutralitatsgarantie der Signatarmachte eingelassen zu haben Franz Vranitzky 45 Das Neutralitatsgesetz wurde nach dem EU Beitritt Osterreichs durch diesem folgende Vertrage und Verfassungsbestimmungen zwar nicht formell aufgehoben aber stark uberlagert Siehe Osterreichische Neutralitat Europaische Menschenrechtskonvention 1958 Bearbeiten Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten spater kurz EMRK wurde von Osterreich am 3 September 1958 ratifiziert 46 In einem das B VG andernden Bundesverfassungsgesetz vom 4 Marz 1964 47 ist unter anderem der Verfassungsrang der Konvention samt Zusatzprotokoll festgestellt Europaische Freihandelsassoziation 1960 Bearbeiten Osterreich konnte und wollte der EWG aus neutralitatspolitischen Grunden nicht beitreten und nahm daher an der Grundung der EFTA teil der Beitritt wurde am 28 Marz 1960 ratifiziert 48 Im Bundesverfassungsgesetz vom 4 Marz 1964 47 ist in Art II Punkt 8 festgestellt welche Artikel des Ubereinkommens zur Errichtung der Europaischen Freihandelsassoziation in Verfassungsrang stehen Mit 1 Janner 1995 dem Wirksamwerden des Beitritts zur EU trat Osterreich aus der EFTA aus Wehrpflicht und Wehrersatzdienst 1975 Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Osterreichischen Staatsvertrag von 1955 wurde das osterreichische Bundesheer wieder nach dem Prinzip der nur fur Manner geltenden allgemeinen Wehrpflicht eingerichtet wobei diese zunachst nur einfachgesetzlich geregelt war Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 8 Juli 1975 49 wurde fur Manner die Wehrpflicht bzw der Wehrersatzdienst Zivildienst verfassungsmassig verankert Damit wurde der seit dem Inkrafttreten des B VG 1920 geltende Gleichheitsgrundsatz Alle Bundesburger sind vor dem Gesetz gleich Vorrechte der Geburt des Geschlechtes des Standes der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen 50 in seiner Gultigkeit eingeschrankt Die Ungleichbehandlung von Mannern gegenuber Frauen war somit nicht mehr verfassungswidrig Volksanwaltschaft 1977 Bearbeiten Mit dem Bundesgesetz vom 24 Februar 1977 uber die Volksanwaltschaft 51 wurden die Funktionen von drei wie ein Ombudsmann tatigen Volksanwalten geschaffen Die 1 10 des Gesetzes stehen in Verfassungsrang Schutz der personlichen Freiheit 1988 Bearbeiten Das Gesetz vom 27 Oktober 1862 RGBl Nr 97 1862 zum Schutz der personlichen Freiheit das in der Republik in Verfassungsrang stand wurde per 1 Janner 1991 durch das Bundesverfassungsgesetz vom 29 November 1988 uber den Schutz der personlichen Freiheit ersetzt 52 Einschleifregelung fur Frauenpensionen Bearbeiten Seit einer 1914 bewirkten Anderung der Pensionsversicherung von Angestellten 53 war es unbestrittene Regel dass Frauen ihren Ruhestand funf Jahre fruher antreten durfen als Manner Diese Regelung wurde in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG vom 9 September 1955 ubernommen Anfang der neunziger Jahre erkannte der Verfassungsgerichtshof darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des B VG Die rot schwarze Bundesregierung Vranitzky III war jedoch nicht willens den verfassungswidrigen Zustand sofort zu beenden Da sie die Verfassungsmehrheit im Nationalrat besass wurde per Bundesverfassungsgesetz vom 29 Dezember 1992 54 beschlossen dass die vollstandige Angleichung des Regelpensionsalters der Frauen in der Sozialversicherung an das der Manner stufenweise bis zum Jahr 2033 erfolgt Weiteren Klagen benachteiligter Manner vor dem VfGH wurde damit die Basis entzogen Entwicklung seit 1994 BearbeitenEuropaische Union seit 1994 Bearbeiten Eine Gesamtanderung der Bundesverfassung die gemass Art 44 Abs 3 B VG nur im Wege einer Volksabstimmung erfolgen kann erfolgte seit Grundung der Republik nur einmal und zwar anlasslich des Beitrittes Osterreichs zur Europaischen Union Die Volksabstimmung uber den von der Bundesregierung 1989 in Brussel beantragten Beitritt fand am 12 Juni 1994 statt und erbrachte zwei Drittel Pro Stimmen Auf Grund dessen wurden die zustandigen Organe mit Verfassungsgesetz vom 9 September 1994 ermachtigt den Beitrittsvertrag per 1 Janner 1995 abzuschliessen 55 In der Bundes Verfassungsgesetz Novelle 1994 B VGN 1994 56 wurden die Osterreich zustehenden Mitwirkungsrechte in den EU Organen osterreichischen Verfassungsorganen kompetenzmassig zugeordnet Bei diesem Anlass wurde das Bundes Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 B VG in Bundes Verfassungsgesetz B VG ruckbenannt Seit dem EU Beitritt wurden die Verfassungsregeln mehrmals an die Erfordernisse der Mitwirkung in der Union und an die Weiterentwicklung des gemeinsamen Rechtsbestandes der Union angepasst So wurde z B am 21 Juli 1998 im Zusammenhang mit dem Vertrag von Amsterdam verfassungsmassig geregelt welche Organe die Mitwirkung Osterreichs an der Gemeinsamen Aussen und Sicherheitspolitik der EU zu effektuieren haben 57 Zuletzt wurde im Lissabon Begleitnovelle genannten Bundesverfassungsgesetz vom 27 Juli 2010 Ahnliches in Bezug auf den Vertrag von Lissabon bestimmt 58 Atomwaffen und Kernkraftwerksmoratorium 1999 Minderheitenschutz 2000 Bearbeiten Am 13 August 1999 wurde das Bundesverfassungsgesetz fur ein atomfreies Osterreich publiziert das vor allem Atomwaffen und Kernkraftwerke im Land verbietet 59 Am 8 August 2000 verpflichtete sich der Staat in einem Bundesverfassungsgesetz Sprache Kultur Bestand und Erhaltung der autochthonen Volksgruppen in Osterreich zu achten zu sichern und zu fordern 60 Bundesverfassungsgesetz 2008 Bearbeiten Das lange und eher unubersichtliche Gesetz vom 4 Janner 2008 61 besteht aus zwei Teilen Artikel I nimmt umfangreiche Detailanderungen des B VG vor Artikel II tragt den Titel Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 62 Die Marz bis Mai diskutierte weitere Novelle Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz wurde dann nicht umgesetzt 63 Verfassungsanderungen Bearbeiten Im B VG wurden damit per 1 Janner 2008 unter anderen Regelungen gemass Art I Z 3 neue Bestimmungen geschaffen mit denen im Sinne der Vertiefung der EU einzelne Hoheitsrechte auf andere Staaten oder zwischenstaatliche Einrichtungen ubertragen werden konnen In Z 15 wurde die Prasidentschaftskanzlei des Bundesprasidenten geregelt In den Z 17 und 19 werden Universitaten und Staatsanwalte neu definiert In Z 24 wird die Moglichkeit geschaffen den offentlich rechtlichen Selbstverwaltungskorpern wie Arbeiterkammer Wirtschaftskammer usw staatliche Aufgaben zu ubertragen In Z 28 wird der Asylgerichtshof geschaffen Verfassungsrechtsbereinigung Bearbeiten In den Jahrzehnten seit 1945 ist durch die Erlassung von Verfassungsbestimmungen auch in einfachen Bundesgesetzen eine sehr unubersichtliche Entwicklung des osterreichischen Verfassungsrechts erfolgt Art II umfasst eine umfangmassig bisher einmalige Bereinigung 62 Verfassungsgesetze oder Teile davon wurden als nicht mehr geltend festgestellt neun aufgehoben 156 Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen wurden als nicht mehr geltend festgestellt zehn aufgehoben sechs verfassungsandernde Staatsvertrage wurden als nicht mehr geltend festgestellt 22 Bundesverfassungsgesetze 46 Verfassungsbestimmungen und rund 180 Verfassungsbestimmungen in Staatsvertragen wurden in einfachen Gesetzesrang heruntergestuft Rechnungs und Gebarungskontrolle 2010 Bearbeiten Am 14 Dezember 2010 wurden im B VG die Bestimmungen uber die Rechnungs und Gebarungskontrolle geandert Der Rechnungshof ist nunmehr berechtigt Gemeinden ab 10 000 Einwohnern zu prufen bisher waren 20 000 Einwohner die Untergrenze Dadurch erweitert sich seine Kontrollmoglichkeit von bisher 24 auf 71 Gemeinden Parallel dazu sind die in einigen Bundeslandern bestehenden Landesrechnungshofe berechtigt Gemeinden zu prufen Ausserdem kann eine Landesregierung oder ein Landtag vom Rechnungshof unter bestimmten Voraussetzungen verlangen eine Gemeinde mit weniger als 10 000 Einwohnern zu prufen 64 65 Passives Bundesprasidentenwahlrecht fur Habsburger 2011 Bearbeiten Das B VG enthielt zur Wahl des Bundesprasidenten in Art 60 Abs 3 den Satz Ausgeschlossen von der Wahlbarkeit sind Mitglieder regierender Hauser oder solcher Familien die ehemals regiert haben Mit Wirkung vom 1 Oktober 2011 wurde dieser Satz aus der Verfassung gestrichen Zum Nationalrat wahlbare Mitglieder der Familie Habsburg Lothringen konnen seither wenn sie mindestens 35 Jahre alt sind auch zum Bundesprasidenten gewahlt werden 66 EU Grundrechtecharta in Verfassungsrang 2012 Bearbeiten Der Verfassungsgerichtshof VfGH hat am 14 Marz 2012 aus Anlass einer erfolglosen Verfassungsbeschwerde von Asylwerbern zu Recht erkannt 67 68 dass die am 1 Dezember 2009 in Kraft getretene Charta der Grundrechte der Europaischen Union 69 in Osterreich analog zur 1964 in Verfassungsrang gehobenen Europaischen Menschenrechtskonvention siehe oben Verfassungsrang besitzt Osterreichische Gesetze und Verwaltungsakte die der Charta widersprechen konnen nun vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben werden Auf Grund dieses Erkenntnisses hielt der Verfassungsrechtsexperte Bernd Christian Funk die diskutierte Neukodifikation der Grundrechte in Osterreich fur hinfallig 70 71 Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 Bearbeiten Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 die am 1 Janner 2014 in Kraft trat wurde die bisher nur einstufig organisierte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich durch ein zweistufiges System ersetzt In erster Instanz wird je nach zustandiger Behorde oder gesetzlich bestimmter Ausnahme eines der neun Landesverwaltungsgerichte das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesfinanzgericht uber Beschwerden gegen die Bescheide der Verwaltungsbehorden und andere anfechtbare Verwaltungsakte entscheiden Gegen die Entscheidungen dieser Verwaltungsgerichte erster Instanz geht der Rechtszug Revision weiter an den Verwaltungsgerichtshof Zahlreiche unabhangige Kollegialorgane des Bundes und der Lander die bisher fur bestimmte Berufungsverfahren gegen Verwaltungsentscheidungen zustandig waren wurden mit Inkrafttreten dieser Novelle aufgelost z B die Unabhangigen Verwaltungssenate die in den Landesverwaltungsgerichten aufgehen und der Asylgerichtshof der im Bundesverwaltungsgericht aufgeht Die Bundesregierung hatte seit 1920 das Recht gegen Gesetzesbeschlusse der Landtage Einspruch zu erheben und damit die Kundmachung vorerst zu verhindern Dieses Recht wurde in der gegenstandlichen Novelle auf Beschlusse reduziert die die Mitwirkung von Bundesdienststellen an der Vollziehung eines Landesgesetzes betreffen oder die sich auf das Steuersystem beziehen 72 Sicherheitsbehorden Neustrukturierung 2012 Bearbeiten Am 23 Mai 2012 wurde das Bundesverfassungsgesetz zur Sicherheitsbehorden Neustrukturierung 2012 73 kundgemacht mit dem an Stelle bisheriger Bundespolizeidirektionen Landespolizeikommanden und Sicherheitsdirektionen neun dem Innenministerium unterstehende einheitliche Landespolizeidirektionen geschaffen wurden Grundprinzipien der Bundesverfassung BearbeitenIn der juristischen Diskussion stehen die Grundprinzipien auf der hochsten Rechtsstufe Ihre Definition ist wichtig um abschatzen zu konnen was unter einer Gesamtanderung der Bundesverfassung zu verstehen ist Fur eine Gesamtanderung ist sowohl eine Zweidrittelmehrheit im Parlament als auch eine Volksabstimmung verpflichtend notig Obligatorische Volksabstimmung Nachdem der Verfassungsgesetzgeber zu keinem Zeitpunkt festgelegt hat was unter einer Gesamtanderung zu verstehen ist haben rechtswissenschaftliche Lehre und verfassungsgerichtliche Rechtsprechung die Grundprinzipien der Bundesverfassung entwickelt um bei deren tiefgreifender Beruhrung Veranderung oder Abschaffung eine Gesamtanderung annehmen zu konnen Die Grundprinzipien Baugesetze oder auch Leitenden Prinzipien der Bundesverfassung werden von verschiedenen Lehrbuchautoren dem Verfassungsgerichtshof und in rechtswissenschaftlichen Fachbeitragen unterschiedlich definiert In aller Regel werden aber folgende Grundprinzipien allgemein anerkannt Das demokratische Prinzip Bearbeiten Das demokratische Prinzip betrifft die Frage der Herrschaftsform und der politischen Willensbildung Die politische Macht in der Gesellschaft wird durch das Volk legitimiert Dieser Grundsatz ist im Artikel 1 des B VG verankert Osterreich ist eine demokratische Republik Ihr Recht geht vom Volk aus Besonders wichtig ist hier auch Art 26 B VG er garantiert das allgemeine und geheime Wahlrecht Osterreich ist eine reprasentative Demokratie deshalb gibt es eine Reihe von Instrumentarien der direkten Demokratie Selbstbestimmung durch Wahl dazu gehoren Volksbegehren Volksbefragung und Volksabstimmung der indirekten Demokratie Wahl von Reprasentanten welche durch die Art 42 49 B VG Nationalrat ist zentrales Organ der Gesetzgebung und durch Art 140 B VG Verfassungsgerichtshof pruft Gesetze auf ihre demokratische Rechtmassigkeit garantiert sind Das republikanische Prinzip Bearbeiten Das republikanische Prinzip betrifft die Staatsform die im Gegensatz zur Monarchie kein ererbtes oder von Aristokraten gewahltes politisches Spitzenmandat vorsieht Im Fall einer demokratischen Republik muss die Spitzenfunktion des Staates von einem oder mehreren direkt oder indirekt auf Basis des allgemeinen Wahlrechts gewahlten Mandataren ausgeubt werden im Falle Osterreichs ist das der Bundesprasident Die Erblichkeit des Amtes des Bundesprasidenten in Osterreich verhindert Art 60 B VG Direktwahl des Bundesprasidenten Das republikanische Prinzip ist in der Verfassung verankert Gemass Art 1 B VG ist Osterreich eine demokratische Republik In der Fruhphase der Republik Osterreich stand das republikanische Prinzip noch nicht aufgegebenen Herrschaftsanspruchen des Hauses Habsburg gegenuber gegen die sich die Republik mit dem Habsburgergesetz absicherte Das bundesstaatliche Prinzip Bearbeiten Das bundesstaatliche Prinzip betrifft den Foderalismus Osterreich ist weder ein Staatenbund noch ein Einheitsstaat Das Verhaltnis der Bundeslander zueinander und zum Bundesstaat wird durch innerstaatliches Recht nicht durch Volkerrecht geregelt Dieses Prinzip ist in Artikel 2 Absatz 1 des B VG verankert Osterreich ist ein Bundesstaat Jede Materie der Gesetzgebung oder Vollziehung ist in den Artikeln 10 15 B VG Kompetenzartikel entweder dem Bund oder den Bundeslandern zugeordnet Eine konkurrierende Gesetzgebung wie in Deutschland ist der osterreichischen Verfassungsordnung fremd Rechtstechnisch wird vom dualen System von Enumeration und Generalkompetenz gesprochen alle staatlichen Befugnisse in Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bundeslandern Generalkompetenz nur genau aufgezahlte Kompetenzen Enumeration in Gesetzgebung und oder Vollziehung werden vom Bund wahrgenommen Diese Aufzahlung ist freilich so umfangreich dass in der Praxis nur wenige Materien in der Gesetzgebung den Landern uberlassen werden der Foderalismusgedanke ist was die Gesetzgebung betrifft in Osterreich eher schwach ausgepragt Wichtig ist hingegen die Funktion der Bundeslander in der Vollziehung der Gesetze Zu den bedeutendsten Materien in denen Gesetzgebung und Vollziehung Landessache sind gehoren unter anderem das Baurecht die ortliche Sicherheitspolizei Feuerpolizei Naturschutz Sportrecht Jagd und Fischereirecht Veranstaltungsrecht insbesondere Theater und Lichtspielwesen sowie naturgemass das Dienstrecht der Landes und Gemeindeangestellten In einigen Materien hat der Bund nur die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung wahrend die Ausfuhrungsgesetzgebung und Vollziehung den Bundeslandern zukommt so zum Beispiel im Armenwesen der Jugendfursorge oder dem Elektrizitatswesen Eine wichtige Gruppe von Kompetenzen schliesslich betrifft die Vollziehung von Bundesrecht durch die Lander Obwohl die Gesetzgebung hier Sache des Bundes ist erfolgt die Vollziehung unmittelbar durch Landesbehorden die anders als im Regelfall der mittelbaren Bundesverwaltung wo Landesbehorden funktional als Bundesbehorden agieren und auch an Weisungen der Bundesorgane meist Minister gebunden sind hier im eigenen Namen agieren Beispiele hierfur sind das Staatsburgerschaftsrecht oder die Angelegenheiten der Strassenpolizei Das rechtsstaatliche Prinzip Bearbeiten Das rechtsstaatliche Prinzip betrifft die Herrschaft des Rechts insbesondere das Legalitatsprinzip und das Prinzip der Gewaltentrennung Das Legalitatsprinzip findet sich in Art 18 Abs 1 und 2 B VG Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeubt werden Weiters garantiert der Stufenbau der Rechtsordnung durch Erzeugungs und Prufverfahren dass Gesetze rechtmassig entstanden sind Diese Gesetze werden nochmals durch den Verfassungsgerichtshof VfGH auf ihre Verfassungsmassigkeit einschliesslich rechtmassiges Entstehen uberpruft dies allerdings nur dann wenn er etwa in einem Beschwerdeverfahren seiner Entscheidung ein seiner Auffassung nach verfassungswidriges Gesetz zugrunde legen musste Dieses Ansinnen kann durch den Beschwerdefuhrer durch Anbringen einer Bescheidbeschwerde gem Art 144 Abs 1 B VG erreicht werden Daruber hinaus gibt es die Moglichkeit einen Individualantrag gem Art 140 Abs 1 4 Satz B VG beim Verfassungsgerichtshof einzubringen Ausserdem konnen Bundesgesetze von einer Landesregierung und Landesgesetze von der Bundesregierung zur Prufung auf deren Verfassungsmassigkeit dem VfGH vorgelegt werden gem Art 140 Abs 1 2 Satz B VG Das liberale Prinzip Bearbeiten Das liberale Prinzip besagt dass dem staatlichen Handeln Grenzen gesetzt sind um fur die Burger ein gewisses Ausmass an Freiraum gewahrleisten zu konnen Dies garantieren die Grundrechtskataloge dies sind das Staatsgrundgesetz von 1867 die EMRK Europaische Menschenrechtskonvention und deren Zusatzprotokolle das BVG uber den Schutz der personlichen Freiheit das Gesetz zum Schutz des Hausrechtes uvm In ihm sind gewisse Abwehrrechte verankert zum Beispiel Schutz vor willkurlicher Festnahme Schutz der Meinungsfreiheit Schutz vor Hausdurchsuchungen etc Das Prinzip der Gewaltentrennung Bearbeiten Das Prinzip der Gewaltentrennung besteht aus der Gewaltentrennung im formellen Sinn der Gewaltentrennung im organisatorischen Sinn und der Gewaltentrennung im materiellen Sinn und wurde zur Pravention von Machtkonzentration bei einer der drei Staatsgewalten eingefuhrt Im funktionellen Sinn bedeutet die Gewaltentrennung dass es eine Legislative gesetzgebende Korperschaft eine Judikative richtende Korperschaft und eine Exekutive verwaltende und ausfuhrende Korperschaft gibt denen bestimmte Aufgaben zugewiesen werden Die Gewaltentrennung im organisatorischen Sinn bestimmt dass es bestimmte Organe innerhalb der einzelnen Korperschaften gibt die von Personen besetzt werden so besteht beispielsweise das Organ des Bundesprasidenten das von einer vom Staatsvolk auf sechs Jahre gewahlten Person bekleidet wird Die Gewaltentrennung im materiellen Sinn ist die Zuteilung von bestimmten Aufgaben und Kompetenzen auf bestimmte Organe Dennoch bestehen zwischen den im Ideal getrennten Gewalten Verflechtungen durch Ernennungs und Abberufungsrechte Mitwirkungsrechte und Kontrollrechte So ernennt der Bundesprasident beispielsweise die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs VfGH Das Vorschlagsrecht hingegen teilt sich auf die Bundesregierung Vorschlagsrecht Prasident und Vizeprasident des VfGH und Nominierung von sechs Verfassungsrichtern und drei Ersatzmitgliedern und auf den Nationalrat und den Bundesrat auf Vorschlagsrecht der weiteren sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder 74 Weiters kann der Bundesprasident den Nationalrat auf Vorschlag der Bundesregierung auflosen Er bedarf aber wiederum der Zustimmung des Nationalrats um bestimmte Staatsvertrage abschliessen zu konnen Ausserdem muss er sich dem Bundesvolk verantworten und kann von diesem durch Volksabstimmung abgesetzt werden Dieses System der Trennung und Verbindung der Staatsgewalten zugleich wird checks and balances genannt Die osterreichische Bundesverfassung ist von den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie und der Gewaltentrennung gepragt Das foderalistische Prinzip ist im Vergleich etwa zu Deutschland oder zur Schweiz relativ schwach ausgebildet wie dies schon seit der Regierungszeit Maria Theresias sowie im Kaisertum Osterreich bzw in Cisleithanien der Fall war Die einzelnen Bundeslander verfugen uber keine Kompetenzen im Bereich der Judikative Auch im Bereich der Gesetzgebung hat der Bund ein deutliches Ubergewicht Dem gegenuber wird ein Grossteil der staatlichen Verwaltung von den Landern vollzogen Grundrechte amp Staatsziele BearbeitenGrundrechte Bearbeiten Hauptartikel Grundrechte Osterreich Die Grundrechte der Bundesverfassung sind grossteils nicht im B VG selbst normiert Da sich die Konstituierende Nationalversammlung 1920 beim Entwurf des B VGs nicht auf einen entsprechenden Grundrechtskatalog einigen konnte ubernahm man kurzerhand die Regelungen des Staatsgrundgesetzes vom 21 Dezember 1867 uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger in den Verfassungsbestand wie es bis Ende Oktober 1918 in allen Landern Cisleithaniens gegolten hatte Dort sind etwa die Gleichheit aller Staatsburger vor dem Gesetz die Freizugigkeit der Person und des Vermogens innerhalb des Staatsgebietes die Vereins Versammlungs und Pressefreiheit der Schutz des Hausrechts des Eigentums des Briefgeheimnisses Religionsfreiheit Erwerbsfreiheit und ahnliche liberale Grundrechte normiert Auch einige andere Gesetze der im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander wurden ubernommen etwa das bis 1990 in Kraft gestandene Gesetz zum Schutz der personlichen Freiheit oder das Gesetz zum Schutz des Hausrechtes Auch wenn das B VG keinen Grundrechtskatalog enthalt tragen einige Bestimmungen grundrechtsahnlichen Charakter Beispiele hierfur sind der Gleichheitsgrundsatz in Art 7 Abs 1 B VG das Recht auf den gesetzlichen Richter in Art 83 Abs 2 B VG oder die Abschaffung der Todesstrafe in Art 85 B VG die heutzutage als Recht auf Leben gelesen wird In der Folgezeit kamen weitere Grundrechte hinzu So sind etwa im Staatsvertrag von 1955 einschlagige Bestimmungen enthalten Die Europaische Menschenrechtskonvention trat in Osterreich 1958 in Kraft Sie steht in Verfassungsrang und ist durch Behorden unmittelbar anwendbar Aus dieser entspringt eine Reihe von Grundrechten etwa das Recht auf Leben nulla poena sine lege Keine Strafe ohne Gesetzesbestimmung gemass Art 7 EMRK oder das Recht auf ein faires Verfahren gemass Art 6 EMRK Weitere Grundrechte wurden in der Folgezeit durch Verfassungsgesetze oder Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen eingefuhrt Beispiele hierfur sind etwa das Bundesverfassungsgesetz uber den Schutz der personlichen Freiheit von 1988 siehe Abschnitt Entwicklung 1945 1994 das Recht auf Datenschutz im Datenschutzgesetz oder das Recht auf Zivildienst im Zivildienstgesetz Staatssziele Bearbeiten Staatszielbestimmungen in der osterreichischen Bundesverfassung 75 dauernde Neutralitat Verbot nazistischer Tatigkeiten seit 1955 der Rundfunk als offentliche Aufgabe seit 1974 die umfassende Landesverteidigung seit 1975 der umfassende Umweltschutz seit 1984 die Gleichbehandlung von Behinderten seit 1997 die Gleichstellung von Mann und Frau seit 1998 Ebenfalls gelten seit 2013 folgende aktualisierte Staatsziele fur deren Gewahrleistung die Republik Bund Land und Gemeinden zustandig ist 76 Nachhaltigkeit Tierschutz umfassender Umweltschutz Sicherstellung der Wasser und Lebensmittelversorgung Forschung Neue Bestimmungen amp Anderungen BearbeitenKreation von Verfassungsbestimmungen Bearbeiten Verfassungsgesetze konnen nur mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten des Nationalrats bei Anwesenheit mindestens der Halfte der Abgeordneten beschlossen und geandert werden Art 44 B VG Verlangt ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates eine Volksabstimmung uber diese Teilanderung so muss diese vor Beurkundung durch den Bundesprasidenten durchgefuhrt werden Art 44 B VG Gesamtanderung Bearbeiten Tief greifende Anderungen der Verfassung die die Grundprinzipien massgeblich beruhren werden als Gesamtanderung der Bundesverfassung bezeichnet Diese Anderungen mussen zusatzlich zum oben beschriebenen Verfahren durch eine Volksabstimmung bestatigt werden Bislang gab es nur eine rechtskonforme Gesamtanderung der Bundesverfassung Der Beitritt Osterreichs zur Europaischen Union stellte nach herrschender Ansicht eine tief greifende Anderung der Bundesverfassung dar Es wurde daher ein eigenes Beitrittsverfassungsgesetz beschlossen Dieses wurde in einer Volksabstimmung von den osterreichischen Wahlberechtigten bestatigt und konnte daher in Kraft treten Ebenso als diesmal rechtswidrige Gesamtanderung der Bundesverfassung beurteilt der osterreichische Verfassungsgerichtshof 126a des Bundesvergabegesetzes in der Fassung von 2001 77 das Teile des Landes Verfahrensrechts der Uberprufung durch den Verfassungsgerichtshof entzog und somit einen schweren Eingriff in das rechtsstaatliche Prinzip dargestellt habe Da uber diese Gesamtanderung keine Volksabstimmung abgehalten wurde war sie verfassungswidrig und wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben 78 Reform der Verfassung Bearbeiten 2003 wurde von der Regierung Kabinett Schussel II der so genannte Verfassungskonvent oder Osterreich Konvent offizielle Bezeichnung unter der Leitung des damaligen Rechnungshofprasidenten Franz Fiedler eingesetzt der die gultige Verfassung entrumpeln soll Der Konvent hatte den Auftrag die Bundesverfassung den neuen Gegebenheiten die sich im Lauf der Jahrzehnte vor allem seit dem Beitritt zur EU ergeben haben anzupassen und Vorschlage fur eine neue Verfassung zu erarbeiten Er endete am 31 Janner 2005 ohne formal das gesteckte Ziel erreicht zu haben Es liegt zwar ein Verfassungsentwurf vor doch wurde dieser von Franz Fiedler anhand der Ergebnisse der Konventsarbeit verfasst vom Plenum des Konvents jedoch nicht konsentiert Vor allem von Seiten der OVP wird dieser Entwurf als geeigneter Ausgangspunkt fur weitere Bemuhungen angesehen im osterreichischen Parlament wie verfassungsrechtlich vorgesehen eine neue Verfassung oder auch nur eine grosse Verfassungsnovelle zu erarbeiten Verfassung und Tagespolitik BearbeitenIn Osterreich konnen auch einfache Gesetzesmaterien in den Verfassungsrang gehoben werden In einem solchen Fall mussen die entsprechenden Paragraphen ausdrucklich als Verfassungsbestimmung bezeichnet sein und mit Zweidrittelmehrheit wie ein Verfassungsgesetz beschlossen werden Von dieser Moglichkeit wurde in der Zweiten Republik vor allem von der grossen Koalition die meistens die notwendige Zweidrittelmehrheit hatte oft Gebrauch gemacht vor allem um Bestimmungen die dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung offensichtlich widersprechen dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen und um fur zukunftige Regierungen eine Anderung zu erschweren siehe oben Einschleifregelung fur Frauenpensionen im Abschnitt Entwicklung 1945 1994 bzw Bundesverfassungsgesetz 2008 Siehe auch BearbeitenNotbestimmungen der Osterreichischen Bundesverfassung Politisches System OsterreichsLiteratur BearbeitenKlaus Berchtold Verfassungsgeschichte der Republik Osterreich Wien 1998 ISBN 3 211 83188 6 Wilhelm Brauneder Osterreichische Verfassungsgeschichte 10 Aufl Wien 2005 ISBN 3 214 14875 3 Bernd Christian Funk Einfuhrung in das osterreichische Verfassungsrecht 13 Aufl Graz 2007 ISBN 978 3 7011 01047 Theo Ohlinger Verfassungsrecht 7 Aufl Wien 2007 ISBN 978 3 7089 0152 7 Christoph Grabenwarter Offene Staatlichkeit Osterreich In Armin von Bogdandy Pedro Cruz Villalon Peter M Huber Hrsg Handbuch Ius Publicum Europaeum IPE Bd II C F Muller Heidelberg 2008 ISBN 978 3 8114 6301 1 S 211 241 Ernst C Hellbling Osterreichische Verfassungs und Verwaltungsgeschichte 2 Aufl Wien 1974 ISBN 3 211 81256 3 Oskar Lehner Osterreichische Verfassungs und Verwaltungsgeschichte Mit Grundzugen der Wirtschafts und Sozialgeschichte 4 Aufl Linz 2007 ISBN 978 3 85487 339 6 Ewald Wiederin Grundlagen und Grundzuge staatlichen Verfassungsrechts Osterreich In Armin von Bogdandy Pedro Cruz Villalon Peter M Huber Hrsg Handbuch Ius Publicum Europaeum IPE Bd I C F Muller Heidelberg 2007 ISBN 978 3 8114 3541 4 S 389 449 Peter Hilpold Austrian Constitution The in Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism Springer Cham 2023 https doi org 10 1007 978 3 319 31739 7 121 1Weblinks Bearbeiten Wikisource Gesetze der Osterreichischen Bundesverfassung Quellen und Volltexte Bundes Verfassungsgesetz der Republik Osterreich Index des Bundesrechts mit der Kategorie 10 Verfassungsrecht Verfassungen Osterreichs 1713 bis heute Eintrag zu Bundesverfassung Osterreich im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Webseite des Osterreich KonventsEinzelnachweise Bearbeiten Walter Berka Lehrbuch Verfassungsrecht Springer Wien 2005 Rz 74 StGBl Nr 1 1918 StGBl Nr 3 1918 StGBl Nr 5 1918 StGBl Nr 209 1919 StGBl Nr 211 1919 StGBl Nr 303 1920 StGBl Nr 303 1920 StGBl Nr 450 1920 BGBl Nr 1 1920 RGBl Nr 142 1867 BGBl Nr 85 1921 BGBl Nr 202 1922 BGBl Nr 268 1925 BGBl Nr 367 1925 BGBl Nr 392 1929 BGBl Nr 1 1930 BGBl Nr 238 1934 BGBl Nr 239 1934 BGBl Nr 299 1935 Werner Frotscher Bodo Pieroth Verfassungsgeschichte 2 Aufl Munchen 1999 Rdnr 634 StGBl Nr 1 1945 StGBl Nr 2 1945 Adolf Scharf Zwischen Demokratie und Volksdemokratie Osterreichs Einigung und Wiederaufrichtung im Jahre 1945 Verlag der Wiener Volksbuchhandlung Wien 1950 S 25 Osterreichisches Institut fur Zeitgeschichte Wien Nachlass Ernst Fischer NL 38 Do 126 Manuskript Zitiert nach Oliver Rathkolb Die paradoxe Republik Osterreich 1945 bis 2005 Paul Zsolnay Verlag Wien 2005 ISBN 3 552 04967 3 S 88 Adolf Scharf Zwischen Demokratie und Volksdemokratie Osterreichs Einigung und Wiederaufrichtung im Jahre 1945 Verlag der Wiener Volksbuchhandlung Wien 1950 S 32 StGBl Nr 4 1945 Adolf Scharf Zwischen Demokratie und Volksdemokratie Osterreichs Einigung und Wiederaufrichtung im Jahre 1945 Verlag der Wiener Volksbuchhandlung Wien 1950 S 31 Art 2 Abs 1 Z 5 Abs 2 Z 4 und Abs 3 Z 5 BGBl I Nr 2 2008 StGBl Nr 5 1945 Anderung mit StGBl Nr 143 1945 Burgenlandgesetz Anderung mit StGBl Nr 196 1945 Anmerkung zu Verfassungs Uberleitungsgesetz Art 4 im ris bka gv at StGBl Nr 6 1945 BGBl Nr 120 1947 BGBl I Nr 100 2003 Art 2 PDF S 5 BGBl Nr 744 1994 StGBl Nr 67 1945 StGBl Nr 143 1945 Art 2 Abs 2 Z 5 BGBl I Nr 2 2008 StGBl Nr 232 1945 Art 2 Abs 2 Z 6 Abs 3 Z 6 und Abs 6 BGBl I Nr 2 2008 StGBl Nr 198 1945 BGBl Nr 110 1954 BGBl Nr 152 1955 BGBl Nr 59 1964 Art II Punkt 3 BGBl Nr 211 1955 Franz Vranitzky Politische Erinnerungen Paul Zsolnay Verlag Wien 2004 ISBN 3 552 05177 5 S 313 f BGBl Nr 210 1958 a b BGBl Nr 59 1964 BGBl Nr 100 1960 Artikel 9a B VG BGBl Nr 368 1975 BGBl Nr 1 1920 BGBl Nr 121 1977 BGBl Nr 684 1988 RGBl Nr 138 1914 BGBl Nr 833 1992 BGBl Nr 744 1994 BGBl Nr 1013 1994 BGBl I Nr 83 1998 BGBl I Nr 57 2010 BGBl I Nr 149 1999 BGBl I Nr 68 2000 BGBl I Nr 2 2008 Bundes Verfassungsgesetz Anderung Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 314 d B und Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 7830 BR d B Parlamentarische Materialien Nationalrat resp Bundesrat parlament gv at Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes Verfassungsgesetz geandert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird ris bka Bundes Verfassungsgesetz Anderung Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz 168 ME parlament gv at BGBl I Nr 98 2010 Karl W Edtstadler Die Rechnungs und Gebarungskontrolle in Tageszeitung Salzburger Nachrichten 20 Dezember 2011 S 18 BGBl I Nr 43 2011 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 14 Marz 2012 im Speziellen von der Randzahl 25 an auf der Website des VfGH Memento vom 23 Juli 2012 im Internet Archive Presseinformation Grundrechtecharta der Europaischen Union ist wie die Verfassung zu sehen Aussendung des VfGH Wien 4 Mai 2012 Charta der Grundrechte der Europaischen Union in Amtsblatt der Europaischen Union Brussel 14 Dezember 2007 C 303 1 f PDF Grundrechte in Verfassung Fur Funk ein Meilenstein Meldung auf der Website des ORF vom 4 Mai 2012 Verfassungsgerichtshof Verfassungsrichter heben EU Grundrechte in den Verfassungsrang Wiener Zeitung 4 Mai 2012 Archiviert vom Original am 10 Januar 2021 Abgerufen am 10 Januar 2021 Rundschreiben des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes vom 17 August 2012 uber die geltende Rechtslage Memento vom 23 September 2015 im Internet Archive BGBl I Nr 49 2012 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter Uberblick im Webauftritt des Verfassungsgerichtshofs Franjo Schruiff Hintergrund Das Rechtsinstitut Staatszielbestimmung Memento des Originals vom 15 November 2003 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www hrvatskicentar at 19 Mai 2000 RIS Nachhaltigkeit Tierschutz umfassender Umweltschutz Sicherstellung der Wasser und Lebensmittelversorgung und Forschung Bundesrecht konsolidiert Fassung vom 18 02 2018 Abgerufen am 18 Februar 2018 126a BVergG i d F BGBl I Nr 125 2000 Erkenntnis G12 00 ua des Verfassungsgerichtshofs vom 11 Oktober 2001 Online als Volltext PDF im Rechtsinformationssystem des Bundes Verfassungen der Staaten Europas Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und VatikanstadtAlbanien Andorra Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan 1 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