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Das deutsche Gesetz uber die Elektrizitats und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz EnWG trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt 2005 durch eine Neufassung ersetzt Es enthalt grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie In Osterreich wurde es nach dem Anschluss 1939 in Kraft gesetzt seit 1945 in eigener Editionslinie beibehalten und zwischen den Jahren 1968 und 2000 schrittweise durch andere Vorschriften ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Ziele 1 2 Mittel 1 2 1 Genehmigungs und Anzeigepflicht 1 2 2 Regulierung des Netzbetriebs 1 2 3 Versorgung von Letztverbrauchern durch Kontrahierungszwange 1 2 4 Durchfuhrungsverordnungen 1 3 Geschichte 1 3 1 Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 1 3 2 Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts aus dem Jahr 1998 1 3 3 Anderungen durch die erste Novelle im Jahr 2003 1 3 4 Anderungen durch die zweite Novelle im Jahr 2005 1 3 5 Anderungen durch die Novelle von 2008 1 3 6 Anderungen durch die Novelle von 2011 1 3 7 Anderungen durch die Novelle von 2021 1 3 8 Anderungen durch die Novelle von 2022 2 Osterreich 3 Literatur 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenBasisdatenTitel Gesetz uber die Elektrizitats und GasversorgungKurztitel EnergiewirtschaftsgesetzAbkurzung EnWGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht EnergierechtFundstellennachweis 752 6Ursprungliche Fassung vom 13 Dezember 1935 RGBl I S 1451 Inkrafttreten am 16 Dezember 1935Letzte Neufassung vom 7 Juli 2005 BGBl I S 1970 ber S 3621 Inkrafttreten derNeufassung am 13 Juli 2005Letzte Anderung durch Art 1 G vom 22 Mai 2023 BGBl I Nr 133 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Mai 2023 Art 6 G vom 22 Mai 2023 Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Ziele Bearbeiten Die Ziele des EnWG sind gem 1 EnWG die moglichst sichere preisgunstige verbraucherfreundliche effiziente und umweltvertragliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom Gas und Wasserstoff die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht die Sicherstellung eines wirksamen und unverfalschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizitat und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfahigen und zuverlassigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen und die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europaischen Gemeinschaft Mittel Bearbeiten Um diese Ziele zu erreichen bedient sich das EnWG verschiedener Mittel wie der Genehmigungs und Anzeigepflicht der eigentumsrechtlichen Entflechtung der Begrenzung der freien Preisbildung und den Eingriffsrechten der Bundesnetzagentur Genehmigungs und Anzeigepflicht Bearbeiten 4 EnWG verlangt dass fur den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes eine Genehmigung bei der jeweiligen Landesbehorde eingeholt wird Fur die Belieferung mit Energie ist nur eine Anzeigepflicht gegeben 5 EnWG Regulierung des Netzbetriebs Bearbeiten Der Netzbetrieb ist als naturliches Monopol Gegenstand zahlreicher staatlicher Eingriffe Den sonst durch den Markt geregelten Bereichen wie der Preisbildung und der unternehmerischen Aufgabengestaltung werden durch das EnWG Grenzen gesetzt das EnWG greift auch in die Struktur der Netzunternehmen ein Zur Durchsetzung dieser Regelungen sind die Netzbetreiber der Aufsicht einer Regulierungsbehorde unterworfen Bundesnetzagentur oder der jeweiligen Landesregulierungsbehorde zur Zustandigkeitsabgrenzung s 54 Abs 2 a E EnWG Die wichtigsten Aufgaben der Regulierungsbehorden sind die Missbrauchsaufsicht 30 f EnWG die Uberwachung der Vorschriften zur Entflechtung der Netzbereiche Unbundling und zur Systemverantwortung der Versorgungsnetzbetreiber sowie seit dem 1 Januar 2009 die Festlegungen im Rahmen der Anreizregulierung Versorgung von Letztverbrauchern durch Kontrahierungszwange Bearbeiten Der Versorgung der Allgemeinheit dienen insbesondere der Netzanschlussanspruch 18 Abs 1 S 1 EnWG und Netzzugangsanspruch 20 Abs 1 S 1 EnWG des Letztverbrauchers sowie der Kontrahierungszwang des Grundversorgers 36 Abs 1 S 1 EnWG Durchfuhrungsverordnungen Bearbeiten Das EnWG stellt den gesetzlichen Rahmen fur den Markt der leitungsgebundenen Energieversorgung dar Daneben gibt es zahlreiche Verordnungen die seinen Inhalt konkretisieren Zu nennen sind 1 die Stromnetzzugangsverordnung StromNZV die Stromnetzentgeltverordnung StromNEV die Gasnetzzugangsverordnung GasNZV die Gasnetzentgeltverordnung GasNEV die Anreizregulierungsverordnung ARegV die Konzessionsabgabenverordnung KAV die Kraftwerks Netzanschlussverordnung KraftNAV die Verordnung zu abschaltbaren Lasten AbLaV die Reservekraftwerksverordnung ResKVAbLaV die Systemstabilitatsverordnung SysStabV die Verordnung zum Schutz von Ubertragungsnetzen UNSchutzV die Gashochdruckleitungsverordnung GasHDrLtgV die Ladesaulenverordnung LSV hinsichtlich der Niederspannungs und Niederdruckanschlusse die Niederspannungsanschlussverordnung NAV die Niederdruckanschlussverordnung NDAV hinsichtlich der Strom und Gasgrundversorgung die Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV die Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV und die Messzugangsverordnung MessZV 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende aufgehoben und durch das Messstellenbetriebsgesetz ersetzt Geschichte Bearbeiten Siehe auch Vorgeschichte in Elektrizitatswirtschaft und Geschichte der deutschen Gasversorgung Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Bearbeiten Gesetz zur Forderung der Energiewirtschaft Energiewirtschaftsgesetz vom 13 Dezember 1935Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 2 kodifizierte die damals herrschende wirtschaftliche Praxis nach der die Energieversorgungsunternehmen meist Stadtwerke sich durch ausschliessliche Konzessionsvertrage mit den Kommunen und gegenseitige Demarkationsvertrage Gebietsmonopole sicherten 3 Der Ausschluss des Wettbewerbs durch diese Regelungen diente dem in der Praambel des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 formulierten Ziel die Energieversorgung so sicher und billig wie moglich zu gestalten was auf Gemeindeebene auch schon Ziel des Munizipalsozialismus war Dieses Ziel sollte durch den Erhalt einer dezentralisierten Energieversorgung erreicht werden Die Energieversorgung einheitlich als Netzbetrieb und Energielieferung verstanden wurde als naturliches Monopol angesehen auf Grundlage dieser Annahme ist es durchaus folgerichtig wenn die Praambel davon spricht durch das Gesetz sollten volkswirtschaftlich schadigende Auswirkungen des Wettbewerbs verhindert werden Die Entscheidung fur eine Starkung der dezentralen Energieversorgung diente aber zugleich militarischen Zwecken Die herrschende NSDAP wollte eine Energieversorgung durch zentrale Grosskraftwerke vermeiden da diese Ziele fur Luftangriffe hatten darstellen konnen vgl 13 Abs 1 EnWG 1935 In diesem Ziel sowie in der starken Betonung des Gemeinwohls und dessen Sicherung durch das Fuhrerprinzip wird der nationalsozialistische Einschlag deutlich 3 Dennoch war das Gesetz in seiner konkreten Ausgestaltung eher technischer Natur Mit geringen Anderungen blieb es obwohl umstritten siehe Generalinspektor fur Wasser und Energie fur mehr als 50 Jahre nach Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Kraft Auch das 1957 erlassene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen enthielt eine Ausnahme die Demarkationsvertrage zwischen Energieversorgungsunternehmen weiterhin gestattete Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts aus dem Jahr 1998 Bearbeiten Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts BGBl 1998 I S 730 wurde am 28 November 1997 vom Bundestag beschlossen und trat am 29 April 1998 in Kraft In Artikel 1 enthielt es das neugefasste Gesetz uber die Elektrizitats und Gasversorgung Energiewirtschaftsgesetz 4 in Art 2 wurde die Ausnahme des 103 GWB fur Demarkationsvertrage der Energieversorgungsunternehmen aufgehoben Das Gesetz diente der Umsetzung der EG Richtlinie zum Energiebinnenmarkt 5 Die Richtlinie sah vor zur Verwirklichung des Elektrizitatsbinnenmarkts die innerstaatliche Organisation der Energieversorgung auf Wettbewerb aufzubauen Dazu sollten vertikal integrierte Unternehmen 6 verpflichtet werden fur die verschiedenen Unternehmensbereiche Erzeugung Ubertragung Verteilung getrennte Konten zu fuhren sog buchhalterische Entflechtung Diese getrennte Buchfuhrung ermoglicht eine Trennung des naturlichen Monopols des Netzbetriebs von der durch Wettbewerb organisierbaren Stromversorgung Die Elektrizitatsbinnenmarktrichtlinie sah zur Verwirklichung des Liberalisierten Energiemarktes zwei alternative Modelle vor Das Modell des verhandelten Netzzugangs und das Modell des regulierten Netzzugangs 7 Beim Regulationsmodell setzt eine Regulierungsbehorde die Preise und Bedingungen fur die Netznutzung fest beim verhandelten Netzzugang wird nur kontrolliert ob der Netzbereich des vertikal integrierten Unternehmens das Netz Dritten zu den gleichen Bedingungen uberlasst wie dem assoziierten Versorgungsbereich Voraussetzung dafur ist die erwahnte buchhalterische Entflechtung der verschiedenen Geschaftsbereiche Die wichtigste Neuerung des EnWG 1998 ist die Liberalisierung des Elektrizitatsmarktes die Vorschriften fur den Gasmarkt blieben im Wesentlichen unverandert Das Verbot der Demarkationsvertrage im geanderten GWB wird im Energiewirtschaftsgesetz erganzt durch einen diskriminierungsfreien Netzzugang dritter Stromanbieter Das Gebietsmonopol der vertikal integrierten Versorgungsunternehmen umfasst nunmehr nur noch den Netzbetrieb das vertikal integrierte Unternehmen muss aber Dritten gewahren Strom durch sein Netz zu leiten damit konnen dritte Unternehmen Strom bei einem Stromerzeuger kaufen und uber die Netze der Gebietsmonopolisten zu einem Abnehmer liefern Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten der Europaischen Union wahlte Deutschland das Modell des verhandelten Netzzugangs 6 EnWG 1998 8 In der Praxis wurden von den energiewirtschaftlichen Akteuren sogenannte Verbandevereinbarungen geschlossen in denen Bedingungen und Preise des Netzzugangs festgelegt wurden Von der Ermachtigung des 6 Abs 2 EnWG die Bedingungen mittels Verordnung festzulegen wurde kein Gebrauch gemacht das Bundesministerium fur Wirtschaft hat lediglich in Zusammenarbeit mit den Verbanden rechtlich nicht verbindliche Best Practice Empfehlungen herausgegeben Die Neuregelung im Jahr 1998 hat die Zielbestimmungen des EnWG um die Umweltvertraglichkeit der Energieversorgung erganzt 7 Netzzugangsalternative Alleinkaufer Modell Weitergeltung der BTOElt vom 18 Dezember 1989 AVBEltV Rechnungsoffenlegung keine RegulierungsbehordeAls Defizit dieser Novellierung wird aufgefuhrt Formelle Gleichbehandlung Dritter beim Netzzugang kann bei uberhohten Preisen dennoch die vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen bevorzugen uberhohte Rechnungen die der Versorgungsbereich des Unternehmens zahlt kommen dem Netzbetrieb des Unternehmens zugute Also entweder Regulierung oder eigentumsrechtliche Entflechtung Anderungen durch die erste Novelle im Jahr 2003 Bearbeiten Gleichsetzung Gas Strom Teilverrechtlichung der VerbandevereinbarungenAnderungen durch die zweite Novelle im Jahr 2005 Bearbeiten Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes von 2005 setzte die Bundesregierung das EU Gemeinschaftsrecht fur die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um Grundlagen dafur waren die Beschleunigungsrichtlinien Strom und Gas Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am 13 Juli 2005 in Kraft getreten Inhaltliche Anderungen 9 betreffen die folgenden Eckpunkte Das System des regulierten Netzzugangs tritt an die Stelle des bisher geltenden Prinzips des verhandelten Netzzugangs Der Netzbetreiber darf dem Kunden nur genehmigte Netzentgelte in Rechnung stellen Basis fur die Netzentgelte sind die NetzentgeltVO Strom Gas Die Regulierungsbehorden uberwachen die Netzbetreiber Alle Kunden haben die Moglichkeit sich in Fragen die das Netz betreffen an die Regulierungsbehorden zu wenden um Streitfalle des Netzzugangs oder der Netznutzung schnell Zwei Monats Frist zu klaren Grossere Energieversorger mit mehr als 100 000 angeschlossenen Kunden mussen ihren Netzbereich von allen anderen wirtschaftlichen Aktivitaten innerhalb des Unternehmens trennen Unbundling nach 7 EnWG Das Gleiche gilt fur Energieversorger die im Sinne der EG Fusionskontrollverordnung verbunden sind Vollig neu ist der Zugang zu Gasversorgungsnetzen geregelt Jetzt ist nur noch ein Einspeisevertrag bzw ein Ausspeisevertrag mit den beiden Netzbetreibern notwendig Damit wird der Zugang zum gesamten deutschen Gasnetz ermoglicht Die Zahler Ablesung kann auf Grund einer Verordnung der Bundesregierung liberalisiert werden hier kann dann der Anschlussnutzer entscheiden Der Messstellenbetrieb wird liberalisiert d h der Anschlussnehmer kann sich den Betreiber seines Strom oder Gaszahlers frei aussuchen Vgl dazu unten Anderungen durch die Novelle von 2008 Eine Kennzeichnungspflicht fur Stromrechnungen wird eingefuhrt Der eingeschlagene Weg der Offnung der Energiemarkte sollte sich auch in einem wettbewerblicheren Marktgeschehen niederschlagen Die Monopolkommission bekam den Auftrag die Wettbewerbsentwicklung der Energieversorgungsmarkte fortwahrend zu beurteilen und daruber alle zwei Jahre ein Gutachten anzufertigen 62 EnWG Anderungen durch die Novelle von 2008 Bearbeiten Die Novellierung durch das Gesetz zur Offnung des Messwesens bei Strom und Gas fur Wettbewerb 10 ist am 9 September 2008 in Kraft getreten Wesentliche Anderungen bzw Neuerungen sind die weitere Liberalisierung des Messwesens Nicht mehr der Anschlussnehmer Eigentumer sondern der Anschlussnutzer Mieter darf den Messstellenbetreiber wahlen Neben dem Messstellenbetrieb Zahlereinbau und wartung wird auch die Messung Zahlerablesung liberalisiert 21b Abs 3a schreibt vor dass ab 1 Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebauden die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder bei einer grosseren Renovierung nur Zahler verwendet werden die den tatsachlichen Energieverbrauch und die tatsachliche Nutzungszeit widerspiegeln sogenannte Intelligente Zahler soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist Der Letztverbraucher hat nach 40 Abs 2 das Recht auf eine monatliche vierteljahrliche halbjahrliche oder jahrliche Abrechnung durch den Lieferanten Lieferanten haben spatestens ab dem 30 Dezember 2010 lastvariable oder tageszeitabhangige Tarife anzubieten 40 Abs 5 Anderungen durch die Novelle von 2011 Bearbeiten Im Jahr 2009 wurde der EU Rechtsrahmen mit der Anderung von zwei Richtlinien und zwei Verordnungen zum Elektrizitats bzw Erdgasbinnenmarkt sowie einer neuen Verordnung zur Grundung einer Agentur fur die Zusammenarbeit der Regulierungsbehorden umfangreich geandert so genanntes Drittes Binnenmarktpaket Energie Infolgedessen sind auch im EnWG erhebliche Anpassungen 11 vorgenommen worden Anderungen umfassen insbesondere die weitergehende Entflechtung von Ubertragungs Fernleitungs und Verteilnetzbetreibern insbesondere die Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Speicheranlagenbetreibern sowie ein getrennter Markenauftritt von Verteilnetzbetreibern eine Neuregelung zu den sog Objektnetzen nunmehr sog geschlossene Verteilnetze die Regulierung von Gasspeicheranlagen die Neuregelung der Vorschriften zu Messeinrichtungen und Messsystemen die Einfuhrung von weiteren Verbraucherschutzrechten die zeitbefristete Kaltreserve eines Kernkraftwerks und die Unabhangigkeit der Regulierungsbehorden Anderungen durch die Novelle von 2021 Bearbeiten Am 27 Juli 2021 trat eine weitere Novelle in Kraft Diese enthielt unter anderem Anderungen Vertragslaufzeiten und Kundigungsfristen fur Verbrauchervertrage Pflichtangaben in Rechnungen dem Abrechnungsturnus der Falligkeit von Rechnungen Stromkennzeichnungspflichten Anderungen durch die Novelle von 2022 Bearbeiten Mit dem Gasspeichergesetz das das Energiewirtschaftsgesetz mit Wirkung zum 30 April 2022 anderte wurden Fullstande der Gasspeicher festgelegt Die Anderung entstand vor dem Hintergrund historisch niedriger Gasspeicherstande Winter 2021 22 sowie des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 12 13 Basierend auf dem Gasspeichergesetz wurde zudem die Verordnung zur Zurverfugungstellung unterbrechbarer Speicherkapazitaten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit Gasspeicherbefullungsverordnung erlassen die am 2 Juni 2022 in Kraft trat und es ermoglichen soll Speicheranlagen mit besonders niedrigen Standen rechtzeitig aufzufullen 14 Osterreich BearbeitenBasisdatenTitel EnergiewirtschaftsgesetzLangtitel Gesetz zur Forderung der EnergiewirtschaftAbkurzung EnWGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht Energierecht Index 58 02 Fundstelle dRGBl I S 1451 1935 GBlO Nr 156 1939Datum des Gesetzes 13 Dezember 1935Inkrafttretensdatum 15 Februar 1939Letzte Anderung 31 Dezember 1999Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 1 3 BGBl I Nr 121 2000 Gesetzestext Energiewirtschaftsgesetz i d F vom 9 August 2000 letztgultige Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Nach dem Anschluss Osterreichs wurde das Energiewirtschaftsgesetz von 1935 zusammen mit der dritten Durchfuhrungsverordnung von 1938 mit der Einfuhrungsverordnung uber das Deutsche Energiewirtschaftsrecht im Lande Osterreich vom 26 Janner 1939 ab 15 Februar 1939 in Kraft gesetzt Gleichzeitig wurden das Bundesgesetz uber das Elektrizitatswesen von 1927 Elektrizitatsgesetz bis auf einzelne Paragrafen die Elektrizitatslandesgesetze bis auf einzelne Paragrafen die provisorische Energieausfuhrverordnung und der Elektrizitatsbeirat ausser Kraft gesetzt die Starkstromverordnung blieb in Kraft 15 Mit der zweiten Einfuhrungsverordnung uber das Deutsche Energiewirtschaftsrecht in der Ostmark vom 17 Januar 1940 wurden die zweite Durchfuhrungsverordnung von 1937 und die vierte Durchfuhrungsverordnung von 1938 auch in Osterreich ab 1 Februar 1940 in Kraft gesetzt Gleichzeitig wurden die restlichen noch gultigen osterreichischen Bestimmungen ausser Kraft gesetzt 16 Mit dem Rechts Uberleitungsgesetz 17 vom 1 Mai 1945 blieb das Gesetz in Kraft da es kein typisches Gedankengut des Nationalsozialismus enthielt 18 Mit dem Verfassungs Uberleitungsgesetz welches das Bundes Verfassungsgesetz B VG wieder in Kraft setzte der vorlaufigen Verfassung 19 und einer Novelle dazu vom 12 Oktober 20 war mit Wirksamkeit vom 21 Oktober 1945 der Kompetenzkatalog wieder in Kraft welcher die Kompetenzen des Bundes und der Lander regelt Durch Art 12 B VG erhielten die Lander im Bereich des Elektrizitatswesens wieder das Recht zur Ausfuhrungsgesetzgebung Gemass dem gleichfalls wieder in Kraft gesetzten Ubergangsgesetz 1920 21 behielten die Bundesgesetze aber noch drei Jahre Gultigkeit und ab 20 Oktober 1948 konnten durch eigene Landesgesetze ohne Bindung an eine bundesgesetzliche Vorschrift die Angelegenheiten des Elektrizitatswesens geregelt werden 18 Im Jahre 1968 wurde ein Bundesgesetz uber elektrische Leitungsanlagen die sich auf zwei oder mehrere Bundeslander erstrecken Starkstromwegegesetz 1968 beschlossen welches gleichzeitig die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der dazugehorigen Verordnungen ausser Kraft setzte soweit sie die behandelten Starkstromleitungen betrafen 22 Gleichzeitig wurde ein Rahmengesetz fur Leitungen innerhalb eines Bundeslandes beschlossen 23 Mit Erkenntnis vom 19 Juni 1998 G 454 97 9 24 hob der Verfassungsgerichtshof 4 des Energiewirtschaftsgesetzes auf was am 31 Dezember 1999 in Kraft trat 25 Im Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz wurden die Rechtsvorschriften weiterhin fur gultig erklart aber eine ausser Kraft Setzung mit spatestens 31 Dezember 2009 vorgesehen 26 Mit dem Energieliberalisierungsgesetz wurde das Energiewirtschaftsgesetz abgelost und schon mit 9 August 2000 ausser Kraft gesetzt 27 Einzelne Reste wurden durch das Deregulierungsgesetz mit 31 Dezember 2006 ausser Kraft gesetzt 28 Seit dem 10 August 2000 gelten fur den Strombereich das Elektrizitatswirtschafts und organisationsgesetz ElWOG und fur den Gasbereich das Gaswirtschaftsgesetz GWG Zusammenhangende VerordnungenVerordnung uber die Vereinfachung des Verfahrens nach 4 des EnergiewirtschaftsgesetzesFundstelle dRGBl I S 1950 1939 GBlO Nr 1381 1939Datum der Verordnung 27 September 1939Inkrafttreten am 29 September 1939Ausserkrafttretensdatum 31 Dezember 2006 Art 1 Z 4 BGBl I Nr 113 2006 Gesetzestext Verfahrensvereinfachung i d F vom 31 Dezember 2006Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Forderung der EnergiewirtschaftFundstelle dRGBl I S 918 1937 GBlO Nr 18 1939Datum der Verordnung 31 August 1937Inkrafttreten am 1 Februar 1940Letzte Anderung 17 Juli 1942 dRGBl I S 468 1942Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 2 BGBl I Nr 121 2000 Dritte Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Forderung der EnergiewirtschaftFundstelle dRGBl I S 1612 1938 GBlO Nr 156 1939Datum der Verordnung 8 November 1938Inkrafttreten am 15 Februar 1939Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 1 4 BGBl I Nr 121 2000 Gesetzestext Dritte Verordnung i d F vom 9 August 2000 der Osterreichhinweis stammt aus der Zeit vor der Einfuhrung in Osterreich Ausfuhrungsbestimmungen zu 2 der Dritten Verordnung zur Durchfuhrung des EnergiewirtschaftsgesetzesFundstelle DRAnz Nr 276 1938Datum der Verordnung 24 November 1938Inkrafttreten am Ausserkrafttretensdatum 31 Dezember 2006 Art 1 Z 3 BGBl I Nr 113 2006 Gesetzestext Ausfuhrungsbestimmungen i d F vom 9 August 2000 Zusammenhangende VerordnungenVierte Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Forderung der EnergiewirtschaftFundstelle dRGBl I S 1732 1938 GBlO Nr 18 1939Datum der Verordnung 7 Dezember 1938Inkrafttreten am 1 Februar 1940Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 2 5 BGBl I Nr 121 2000 Gesetzestext 4 Verordnung i d F vom 9 August 2000 Osterreichhinweis stammt aus der Zeit vor dem Inkrafttreten in Osterreich Funfte Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Forderung der EnergiewirtschaftFundstelle dRGBl I Nr 184 S 1391 1940Datum der Verordnung 21 Oktober 1940Inkrafttreten am Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 6 BGBl I Nr 121 2000 Gesetzestext 5 Durchfuhrungsverordnung i d F vom 9 August 2000Anordnung uber die Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen in dem Reichsgau der OstmarkFundstelle DRAnz Nr 143 1940Datum der Verordnung 17 Juni 1940Inkrafttreten am Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 7 BGBl I Nr 121 2000 Anordnung uber die Verbindlicherklarung der allgemeinen Bedingungen der EnergieversorgungsunternehmenFundstelle DRAnz Nr 39 1942Datum der Verordnung 27 Januar 1942Inkrafttreten am Ausserkrafttretensdatum 9 August 2000 Art 1 78 Z 8 BGBl I Nr 121 2000 Literatur BearbeitenGabriele Britz Johannes Hellermann Georg Hermes EnWG Energiewirtschaftsgesetz Kommentar 2 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60853 7 Norbert Eickhof Verena Leila Holzer Die Energierechtsreform von 2005 Ziele Massnahmen und Auswirkungen Volkswirtschaftliche Diskussionsbeitrage 83 Universitat Potsdam Potsdam 2006 Volltext Jan Kehrberg Die Entwicklung des Elektrizitatsrechts in Deutschland Der Weg zum Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Rechtshistorische Reihe Nr 157 Lang Frankfurt u a 1996 zugleich Dissertation Universitat Kiel 1996 ISBN 3 631 30797 7 PricewaterhouseCoopers Hrsg Entflechtung und Regulierung in der deutschen Energiewirtschaft Praxishandbuch zum Energiewirtschaftsgesetz Haufe 2007 ISBN 978 3 448 08025 4 Peter Salje Energiewirtschaftsgesetz EnWG Gesetz uber die Elektrizitats und Gasversorgung vom 7 Juli 2005 BGBl I S 1970 Carl Heymanns Koln Berlin Munchen 2006 ISBN 978 3 452 24267 9 Michael Brandle EnWG 2011 Zivilrechtliche Neuregelungen in Versorgungswirtschaft Onlinebeitrag vom 3 August 2011 1 Siehe auch BearbeitenSchlichtungsstelle Energie Generalinspektor fur Wasser und EnergieWeblinks BearbeitenText des Gesetzes Anderungen des EnWG seit 2005 Volltext des EnWG von 1998Einzelnachweise Bearbeiten Gesetzeskarte fur das Energieversorgungssystem Karte zentraler Strategien Gesetze und Verordnungen PDF 959 kB Bundesministerium fur Wirtschaft und Energie Stand Marz 2018 Abgerufen am 27 November 2018 Text des EnWG 1935 mit markierten Anderungen bis 1978 PDF 122 kB a b Leuschner Udo Rezension zu Jan Kehrberg Die Entwicklung des Elektrizitatsrechts in Deutschland Gesetzestext EnWG 1998 und Anderungen anderer Gesetze Richtlinie 96 92 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften fur den Elektrizitatsbinnenmarkt vom 19 Dezember 1996 Artikel 2 Nr 18 der Richtlinie 96 92 EG Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Artikel 17 Absatz 1 und 4 der Richtlinie Dokument der Kommission SEC 2001 438 vom 12 Marz 2001 S 18 Memento vom 16 Mai 2005 im Internet Archive Zitiert aus dem Infoblatt zum neuen Energiewirtschaftsrecht von DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag und VIK Verband der Industriellen Kraftwerksbetreiber Juli 2005 Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive Gesetz zur Offnung des Messwesens bei Strom und Gas fur Wettbewerb Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Gasspeichergesetz Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung In bundesregierung de 29 Juli 2022 abgerufen am 3 September 2022 Gasspeichergesetz In bmwk de Bundesministerium fur Wirtschaft und Klimaschutz abgerufen am 3 September 2022 Weitere Starkung der Vorsorge Ministerverordnung ermoglicht Befullung des Gasspeichers Rehden In bmwk de Bundesministerium fur Wirtschaft und Klimaschutz 1 Juni 2022 abgerufen am 3 September 2022 Verordnung vom 26 Januar 1939 uber die Einfuhrung des Energiewirtschaftsrechts im Lande Osterreich dRGBl I S 83 Nr 14 ausgegeben am 30 Januar 1939 Kundmachung des Reichsstatthalters in Osterreich wodurch die Verordnung uber die Einfuhrung des Energiewirtschaftsrechts im Lande Osterreich vom 26 Januar 1939 bekanntgemacht wird GBlO Nr 156 1939 ausgegeben am 13 Februar 1939 mit Wiederverlautbarung Redaktionsfehler statt 61 wird 64 aufgezahlt siehe ris bka gv at Zweite Verordnung vom 17 Januar 1940 uber die Einfuhrung des Energiewirtschaftsrechts in der Ostmark dRGBl I S 202 1940 Nr 16 ausgegeben am 20 Januar 1940 Kundmachung des Reichskommissars fur die Wiedervereinigung Osterreichs mit dem Deutschen Reich wodurch die Zweite Verordnung uber die Einfuhrung des Energiewirtschaftsrechts in der Ostmark vom 17 Januar 1940 bekanntgemacht wird GBlO Nr 18 1939 10 Stuck ausgegeben am 31 Januar 1940 mit Wiederverlautbarung Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber die Wiederherstellung des Rechtslebens in Osterreich Rechts Uberleitungsgesetz R UG StGBl Nr 6 1945 2 Stuck ausgegeben am 1 Mai 1945 a b Landesrat Plankl Muttenthaler Amt der NO Landesregierung Gruppe Wirtschaft NO Elektrizitatswesengesetz 2005 Motivenbericht PDF Datei 138 kB WST6 AL 997 001 2004 24 Mai 2005 Landtagsdirektion 428 E 2 2005 W u F 2 Juni 2005 Verfassungsgesetz vom 1 Mai 1945 uber die vorlaufige Einrichtung der Republik Osterreich Vorlaufige Verfassung StGBl Nr 5 1945 2 Stuck ausgegeben am 1 Mai 1945 Verfassungsgesetz vom 12 Oktober 1945 uber einige Abanderungen der Vorlaufigen Verfassung StGBl Nr 196 1945 50 Stuck ausgegeben am 20 Oktober 1945 Verordnung des Bundeskanzlers vom 26 September 1925 betreffend die Wiederverlautbarung des Ubergangsgesetzes oRGBl 368 1925 BGBl Nr 70 1968 BGBl Nr 71 1968 VfGH G454 97 vom 19 Juni 1998 Kundmachung des Bundeskanzlers uber die Aufhebung des 4 des Energiewirtschaftsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof BGBl I Nr 109 1998 ausgegeben am 4 August 1998 Bundesgesetz zur Bereinigung der vor 1946 kundgemachten einfachen Bundesgesetze und Verordnungen Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz 1 BRBG BGBl I Nr 191 1999 ausgegeben am 19 August 1999 Liste der Rechtsvorschriften Indexzahlen 58 02 02 58 02 02 007 58 02 03 58 02 05 Energieliberalisierungsgesetz Art 1 78 Z 1 Z 2 Z 3 Z 4 Z 5 Z 6 Z 7 Z 8 BGBl I Nr 121 2000 ausgegeben am 1 Dezember 2000 Deregulierungsgesetz 2006 DRG 2006 Art 1 Z 3 Z 4 BGBl I Nr 113 2006 ausgegeben am 24 Juli 2006 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4152242 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Energiewirtschaftsgesetz amp oldid 234065908