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Die Schlichtungsstelle Energie ist die zentrale Schlichtungsstelle fur Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sowie Energieversorgungsunternehmen Gegrundet als Verein Schlichtungsstelle Energie e V mit Sitz in Berlin nahm sie ihre Arbeit am 1 November 2011 auf Rechtsgrundlage fur die Einrichtung der Schlichtungsstelle Energie und Anerkennung durch das Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1 im Oktober 2011 sind seit 4 August 2011 die 111a 111b und 111c des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG Energieversorger Messstellenbetreiber i d R der Netzbetreiber und Messdienstleister sind als Unternehmen zur Teilnahme an von Verbrauchern beantragten Schlichtungsverfahren verpflichtet 2 Verbraucher mussen von diesen Unternehmen auf die Moglichkeit zur Schlichtung hingewiesen werden wenn sie Beschwerden ablehnend beantworten 3 Voraussetzung fur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist dass sich der Verbraucher zuvor erfolglos an das Unternehmen gewandt hat Schlichtungsziel ist stets die aussergerichtliche und einvernehmliche Beilegung des Streits Die Schlichtungsempfehlungen sind grundsatzlich rechtlich unverbindlich Lediglich Energieversorger die Mitglied des Tragervereins sind haben sich durch ihren Beitritt zum Akzeptieren der Schlichterspruche verpflichtet 4 Das Recht zur Anrufung ordentlicher Gerichte oder Beantragung anderer Verfahren nach dem EnWG bleibt auch wahrend des Schlichtungsverfahrens unbenommen Dies macht jedoch sodann die Schlichtung hinfallig Der Verein wird getragen vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft BDEW dem Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv dem Verband kommunaler Unternehmen VKU und dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft bne bis 2014 Bundesverband Neuer Energieanbieter und steht allen Energieversorgern zum Beitritt offen Die Finanzierung erfolgt uber Fallpauschalen die verursachungsgerecht von den Antragsgegnern Unternehmen pro Fall getragen werden sollen Fur Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei nur im Falle des offensichtlichen Missbrauchs konnen vom Verbraucher nach vorherigem Hinweis Entgelte verlangt werden 5 Die Schlichtungsstelle besteht aus den tragenden Mitgliedern der vom Geschaftsfuhrer Thomas Kunde geleiteten Geschaftsstelle dem Beirat und dem Schlichtungspersonal unter Leitung vom Ombudsmann 6 Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie war vom 1 November 2011 bis 31 Oktober 2013 Dieter Wolst ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof Seit 1 November 2013 ist Jurgen Kipp ehemals Richter u a am Bundesverwaltungsgericht und Prasident des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg der Ombudsmann 7 Inhaltsverzeichnis 1 Tatigkeit 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseTatigkeit BearbeitenInnerhalb der ersten beiden Tatigkeitsmonate sollen bereits rund 2000 Verbraucherbeschwerden eingegangen sein 8 Jedes Schlichtungsverfahren soll binnen drei Monaten abgeschlossen sein Am 30 Dezember 2011 wurde die erste Schlichtungsempfehlung veroffentlicht 9 In Kreisen des Verbraucherschutzes wurde die Empfehlung begrusst so u a vom Bund der Energieverbraucher sowie mehreren Verbraucherzentralen 10 11 12 Vom betroffenen Energieversorger Flexstrom der nicht Mitglied im Tragerverein ist wurde die Schlichtungsempfehlung jedoch am 6 Januar 2012 als parteiisch zugunsten des Kunden abgelehnt und erklart man werde die Angelegenheit vor ordentlichen Gerichten verteidigen 13 Nach Aussage von Ombudsmann Dieter Wolst hat die Schlichtungsstelle Energie bis zum Oktober 2012 etwa 11 000 Anfragen erhalten von denen bis zu diesem Zeitpunkt rund 4 000 abschliessend bearbeitet worden seien 14 Siehe auch BearbeitenStromanbieterwechselWeblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten Schlichtungsstelle Energie fur Verbraucher gegrundet Nicht mehr online verfugbar In Pressemitteilung des Bundesministeriums fur Wirtschaft und Technologie 25 Oktober 2011 archiviert vom Original am 28 Dezember 2011 abgerufen am 9 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmwi de Energiewirtschaftsgesetz 111 b Abgerufen am 9 Februar 2012 Energiewirtschaftsgesetz 111 a Abgerufen am 9 Februar 2012 Daniel Wetzel Verbraucher konnen Stromanbieter schneller wechseln In Die Welt 30 Oktober 2011 abgerufen am 9 Februar 2012 Schlichtungsstelle Energie e V Kostenordnung PDF 23 kB Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 12 November 2011 abgerufen am 9 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www schlichtungsstelle energie de Bund der Energieverbraucher e V Schlichtungsstelle Energie arbeitet nun fur Sie 2 November 2011 abgerufen am 9 Februar 2012 Schlichtungsstelle Energie bestellt neuen Ombudsman PDF 36 kb Nicht mehr online verfugbar Schlichtungsstelle Energie 28 Oktober 2013 archiviert vom Original am 24 Dezember 2013 abgerufen am 23 Dezember 2013 Presseinformation nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www schlichtungsstelle energie de Sabine Schmitt Die Schlichtung ist meist gunstiger als ein Prozess In Die Welt 4 Februar 2012 abgerufen am 9 Februar 2012 Dieter Wolst Entscheidung des Obmudsmanns der Schlichtungsstelle Energie PDF 114 kB Nicht mehr online verfugbar Schlichtungsstelle Energie e V 30 Dezember 2011 archiviert vom Original am 31 Januar 2012 abgerufen am 9 Februar 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www schlichtungsstelle energie de Bund der Energieverbraucher e V Ombudsmann Flexstrom muss Bonus zahlen 4 Januar 2012 abgerufen am 9 Februar 2012 Verbraucherzentrale Berlin FlexStrom soll Bonus zahlen Schlichtungsstelle Energie bestatigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale 25 Januar 2012 archiviert vom Original am 12 Februar 2013 abgerufen am 9 Februar 2012 Weiterhin FlexStrom muss Bonus zahlen Schlichtungsstelle Energie bestatigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Memento vom 24 Dezember 2013 im Internet Archive Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz e V 5 Januar 2012 Abgerufen am 23 Dezember 2013 Daniel Wetzel Flexstrom soll Bonus an Kunden auszahlen In Die Welt 6 Januar 2012 archiviert vom Original am 1 Dezember 2016 abgerufen am 26 Dezember 2020 Stromtipp de Schlichtungsstelle Energie 11 000 Anfragen im ersten Jahr 5 Oktober 2012 abgerufen am 21 Oktober 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlichtungsstelle Energie amp oldid 231932059